Dirk Panter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Medienstaatsvertrag ist eine Reaktion auf die fortschreitende Digitalisierung, die wir alle in den letzten Jahren erleben. Es ist aus Sicht der SPD-Fraktion eine richtige Reaktion, denn sie greift viele Bereiche auf, die einer neuen Regulierung bedürfen. Zuvorderst ist der bisherige Rundfunkbegriff komplett veraltet gewesen. Er stammt aus einer längst vergangenen Zeit. Deshalb ist es wichtig, dass heute die Kanalvielfalt anerkannt wird, dass Online-Plattformen, soziale Medien und Suchmaschinen mit aufgenommen und zukünftig in diesem Staatsvertrag reguliert werden. Es muss auch in Zukunft von diesen Plattformen transparent dargelegt werden, nach welchen Kriterien sie Inhalte anbieten. Gleichzeitig wird aber auch versucht, Bagatellgrenzen einzuführen, das heißt eine Regulierung mit Augenmaß zu finden, sodass nicht jeder Anbieter eine Rundfunklizenz beantragen muss. Darüber hinaus gibt es viele andere Anpassungen, die schon von meinen Kollegen, speziell von Dr. Claudia Maicher und Andreas Nowak, referiert wurden, wofür ich dankbar bin. Ich denke, die müssen wir nicht wiederholen. Ich möchte an dieser Stelle gern dem zuständigen Medienminister für die Arbeit danken, die in den letzten Monaten hineingesteckt wurde, denn man sieht an diesem ersten Medienstaatsvertrag, dass es nicht einfach ist, dem Föderalismus in einer sich dynamisch entwickelnden Medienlandschaft durch einen solchen Staatsvertrag gerecht zu werden. Deshalb vielen Dank für die Arbeit, die hier geleistet wurde. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Wir sind der Meinung, dass dieser Medienstaatsvertrag die Medienordnung ins 21. Jahrhundert holt. Das halten wir für absolut richtig. Das heißt aber nicht, dass wir nicht trotzdem noch offene Hausaufgaben haben – die wurden vielfältig angesprochen –, zum Beispiel das Thema Medienkonzentrationsrecht, so wie es momentan ausgestaltet ist. Es wurde gerade angesprochen, dass die KEK, die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, ein zahnloser Tiger ist. Das kann und darf nicht so bleiben. Für uns ist aus sächsischer Sicht der Fokus auf den lokalen Rundfunk, kommerziell wie nicht kommerziell, ausgesprochen wichtig. Wir haben eine sehr vielfältige Landschaft. Das wurde schon ausgeführt. Wir sollten mittelfristig aus Sicht der SPD-Fraktion darüber nachdenken, ob wir auch bei der Programmerstellung Förderungen ausreichen können und nicht nur bei den Verbreitungskosten. Wir haben das gerade vor 14 Tagen mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses bei der Corona-Hilfe getan. Es ist richtig, dass es eine Ausnahme ist, die wir gemacht haben. Wir sollten in den nächsten Jahren darüber diskutieren, ob wir das zu einer Regelförderung machen können, um diese vielfältige lokale Rundfunklandschaft weiterhin zu erhalten. Das Ganze soll in Zukunft im Rahmen einer Evaluation beraten werden – gerade, was das Medienkonzentrationsrecht und andere Punkte angeht. Was den lokalen Rundfunk angeht, müssen wir uns in Sachsen intensiv Gedanken machen. Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass wir diesem Medienstaatsvertrag gerne zustimmen, auch wenn er noch offene Hausaufgaben enthält. Es ist der richtige Schritt in die Medienordnung des 21. Jahrhunderts. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Wir könnten in eine zweite Runde starten. – Ich sehe keinen Bedarf. Ich bitte jetzt Herrn Staatsminister Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kernstück des vorliegenden Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung ist dessen Artikel 1, der Medienstaatsvertrag. Dieser löst den bisher geltenden Rundfunkstaatsvertrag nach fast 30 Jahren und 23 Rundfunkänderungsstaatsverträgen ab. Das Wort „Meilenstein“ macht im Zusammenhang mit diesem Medienstaatsvertrag die Runde. Zu Recht! Festzustellen ist erst einmal, dass es gelungen ist, als Ergebnis intensiver Debatten mit Betroffenen, Experten und Interessierten einen Staatsvertrag zwischen 16 Ländern zu vereinbaren, der unsere Medienordnung modernisiert und zukunftsfähig macht. Dabei waren ganz unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen. Natürlich haben Sendernetzbetreiber und Anbieter von Smart TVs mitunter andere Ziele als Inhalteanbieter. Dass YouTuber mitunter andere Interessen als Rundfunkanstalten haben, liegt auf der Hand. Jeder hatte die Gelegenheit, seine Vorstellungen einzubringen. Die Länder haben sich mit über 1 200 Stellungnahmen in zwei Anhörungsrunden intensiv auseinandergesetzt und jede einzelne Regelung sorgfältig abgewogen. Unser übergeordnetes Ziel bei diesem Abwägungsprozess war es, die Medienvielfalt zu sichern. Dabei galt es, die digitale Medienrealität mit ihren geänderten Nutzergewohnheiten zukunftsoffen in den medienpolitischen Ordnungsrahmen einzubinden. Zur digitalen Medienrealität mit ihren geänderten Nutzergewohnheiten gehören heute in unerfreulich großem Ausmaß aber auch Desinformation, Hass und Hetze. Wenn wir dem etwas entgegensetzen wollen, müssen wir dort ansetzen, wo sie am effektivsten verbreitet werden: im Internet. Folglich ist es zwingend, Akteure im Netz in die Medienregulierung einzubinden. Längst gehört es zur Medienrealität, dass große Internetkonzerne aber auch einzelne einflussreiche Influencer die Medienangebote erheblich mitbestimmen, teilweise sogar dominieren. Dabei geht es im Internet längst nicht nur um die digitalen Angebote klassischer Medien, deren Vielfalt wir als Grundlage der Meinungsvielfalt schützen wollen. Zentrale Gatekeeper-Rollen nehmen längst Akteure ein, die sich nicht als Medien im klassischen Sinne verstehen: Suchmaschinen, Smart TVs, Smart Speaker, Video-Sharing-Dienste, soziale Netzwerke, die Angebote bündeln und im Netz zugänglich machen. Hier ist anzusetzen, um ein vielfältiges Medienangebot sicherzustellen. Für eine zeitgemäße Medienordnung sind daher sogenannte Medienintermediäre und Medienplattformen einschließlich Benutzeroberflächen und Sprachassistenten in die Regulierung einzubeziehen. Grundgedanke ist, dass es einen chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang geben muss, zumindest sobald aufgrund der Größe des Vermittlers von Medieninhalten von einem Einfluss auf die Meinungsbildung auszugehen ist. Um Chancengleichheit herzustellen und Diskriminierung zu verhindern, kommt es wesentlich auf Transparenz hinsichtlich der Zugangsbedingungen und Auswahlprozesse an. Gerade in Zeiten, in denen die Zahl der Angebote immer weiter zunimmt und viele Nutzer Gefahr laufen, sich im Wesentlichen innerhalb von Filterblasen zu bewegen und zu informieren, muss dem Zugang und der Auffindbarkeit von Qualitätsjournalismus unsere besondere Aufmerksamkeit gelten. Damit meine ich nicht nur Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch nicht nur klassische lineare Rundfunkangebote. Entscheidend ist, ob in einem besonderen Maß ein Beitrag zur Angebots- und Meinungsvielfalt geleistet wird. Ein Kriterium ist dabei der Anteil an regionalen und lokalen Informationen. Ein weiterer zentraler Diskussionspunkt war, ob an dem Zulassungsregime für Rundfunk festgehalten werden sollte. Dieses System wirft nach geltender Rechtslage insbesondere für Streamer und YouTuber die Unsicherheit auf, ob sie mit ihren Beiträgen im Internet als zulassungspflichtiger Rundfunk einzustufen sind. Hier schaffen wir jetzt Rechtssicherheit, indem die Grenze für zulassungspflichtigen Rundfunk auf die relevante Größe von 20 000 gleichzeitigen Nutzern angehoben wird. Unterhalb dieser Schwelle gilt sowohl für den klassischen linearen Rundfunk als auch für die nicht linearen Angebote im Internet die Zulassungsfreiheit und damit die Möglichkeit, ohne Formalitäten und Kosten unmittelbar auf Sendung zu gehen. Zu guter Letzt ist es aufgrund der grundlegenden Novellierung und Modernisierung richtig, dem Staatsvertrag auch einen neuen Namen zu geben: Medienstaatsvertrag. Der Name entspricht dem Anwendungsbereich. Aber nicht nur die Bezeichnung ist neu; der novellierte Inhalt wird auch grundlegend neu strukturiert und damit übersichtlicher und nachvollziehbarer erfasst. Der Ihnen vorliegende Staatsvertrag ist aus meiner Sicht ein großer Schritt, manche sagen: ein Meilenstein. Aber Meilensteine sind eben nicht das Ende des Weges, sondern zeigen an: Hier geht es weiter. Deutlich wird dies etwa in Anbetracht der im Länderkreis geeinten Protokollerklärung. Sie macht deutlich, dass an einer Fortschreibung zu arbeiten ist. Einige Stichworte in dem Zusammenhang sind schon genannt worden: Das Medienkonzentrationsrecht, ja, richtig, der Jugendmedienschutz, die Sicherung der lokalen und regionalen Meinungsvielfalt – gerade für uns ein zentrales Thema – sowie Barrierefreiheit sind wichtige Themen, die im Rahmen des vorliegenden Vertrages noch nicht abgeschlossen sind und an denen weiter intensiv gearbeitet werden muss. Aber wir standen vor der Frage, jetzt abzuschließen oder weitere Diskussionen zu führen und einen Abschluss in ferne Zukunft zu verschieben. Deshalb ist es, glaube ich, wichtig und richtig, den neuen Staatsvertrag jetzt für eine neue, moderne Medienordnung auf den Weg zu bringen. Dabei handelt es sich um weit mehr als die bloße Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben der bereits angesprochenen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die bis Herbst dieses Jahres zu erfolgen hat; denn hinsichtlich der Einbeziehung von Intermediären und Medienplattformen können die Länder mit dem Medienstaatsvertrag eine Vorreiterrolle in der gesamten europäischen Medienregulierung einnehmen. Deshalb meine Bitte: Stimmen Sie dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland zu und sorgen Sie damit für einen zukunftsorientieren, modernen Regulierungsrahmen, der dazu beiträgt, die Medienvielfalt in Deutschland zu erhalten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Staatsminister Schenk. – Wir könnten jetzt noch dem Berichterstatter das Wort erteilen. – Gut, dann nicht. Dann bleibt es dabei. Dann können wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland mit der Drucksache 7/2268, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/3098. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb, meine Damen und Herren, schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Regt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich lasse als Erstes über die Überschrift abstimmen. Wer gibt der Überschrift seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Die Enthaltungen? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen ist der Überschrift zugestimmt. Wir stimmen jetzt über den Artikel 1 Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland ab. Wer gibt Artikel 1 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 1 zugestimmt. Wir kommen zu Artikel 2 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Wer stimmt gegen Artikel 2? – Wer enthält sich bei Artikel 2? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 2 zugestimmt. Wir stimmen jetzt über Artikel 3 Inkrafttreten, ab. Wer gibt Artikel 3 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 3 zugestimmt. Damit ist dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland zugestimmt. – Kommando zurück. Entschuldigung, bitte. Wir müssen noch über das Gesetz in Gänze abstimmen. Es tut mir leid, ich habe nicht auf die Noten geschaut. – Wer gibt dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, Drucksache 7/2268, in Gänze die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen ist das Gesetz so beschlossen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Nein. Sehr verehrte Abgeordnete! Es liegt zudem ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/3226, vor. Ich bitte jetzt Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE um Einbringung.
