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André Barth

AfD 15.07.2020 Sitzungen 7/12

Herr Hartmann, unsere Partei ist im April 2013 gegründet worden – sächsischer Landesverband. Wenn die Bundestagswahl nur in Sachsen stattgefunden hätte – damals 6,8 % –, (Dr. Stephan Meyer, CDU: Hätte, hätte …!) dann wären wir bereits in den Bundestag eingezogen. So wissen Sie vielleicht, dass wir mit 9,7 % erst im Jahr 2014 in den Sächsischen Landtag eingezogen sind. Seit diesem Tage bemühen wir uns, dem Willen der Menschen, die uns gewählt haben, auch eine Stimme in diesem Parlament zu verleihen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Deshalb haben Sie sich auch gespalten!) Insofern sage ich: Wenn wir der Meinung sind, ein Gesetz sei stümperhaft zustande gekommen, indem man nach der Anhörung von Sachverständigen noch wesentliche Gesetzesänderungen vornimmt, die man nicht anhört – – (Zurufe von der SPD) Das haben wir ja im Doppelhaushaltsverfahren auch gesehen, wo die LINKEN letztendlich noch einmal eine zweite Anhörung durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes in dem Verfahren implementiert haben. So ist es immer unglücklich, wenn man nach einer Anhörung Änderungen vornimmt, die die Sachverständigen als solches nicht in ihrem Bezug hatten. Das ist ein Problem. (Beifall bei der AfD)

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