Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern heute nach zweiter Beratung das Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag. Zu Beginn ein paar grundsätzliche Anmerkungen: Glücksspiel und Glücksspielwirtschaft sind sehr janusköpfige Themen. Einerseits ist dieses Gewerbe inzwischen, höchstrichterlich bestätigt, sozial vorbelastet. Man könnte auch sagen: Es ist sozial nicht erwünscht. Schließlich erwerben viele Menschen eine Suchterkrankung durch Glücksspiel – mit allen sozialen und gesundheitlichen Folgen, die man sich vorstellen kann. Der heutige Stand kann auch nicht zufriedenstellen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Regulierung, die aber leider in den Ländern auf Basis des Glücksspielstaatsvertrages unterschiedlich gehandhabt wird. Andererseits bestreiten Menschen in diesem Gewerbe ihren Lebensunterhalt, und auch der Staat generiert daraus Einnahmen. Aus dieser Zwiespältigkeit heraus zieht auch die SPDFraktion ihre Grundposition zum Glücksspielrecht. Für uns stehen Regulierungen zum Schutz von Spielern vor einer Suchterkrankung sowie Prävention und Suchthilfe im Vordergrund. Bei der Prävention steht die Verhältnisprävention an erster Stelle. Wirkungsvolle Abstandsregelungen von Spielhallen und Wettvermittlungsstellen untereinander und zu Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe sind hierfür der Schlüssel. Es ist leider ein offenes Geheimnis – dabei gehen die Bewertungen schon auseinander –, dass der Freistaat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern an dieser Stelle eher zurückhaltend ist. Ermutigend finde ich hingegen aktuelle Entwicklungen im Land Berlin, in dem es inzwischen – nach eigenem Bekunden – das härteste Spielhallengesetz der Republik gibt. Es wirkt im Sinne der Prävention und damit des Spielerschutzes. Ich komme zum vorliegenden Gesetz. Wir haben von allen Rednern in der Debatte gehört, welche Ziele mit diesem Gesetz verbunden werden. Deswegen nur noch einmal kurz: Wir schaffen eine Abstandsregelung von Wettvermittlungsstellen zu allgemeinbildenden Schulen von 250 Metern. Wir schaffen mehr Rechtsklarheit beim Betrieb einer Spielhalle, und wir schaffen eine Berechtigung für die Glücksspielaufsicht, Testspiele zu Kontrollzwecken, gegebenenfalls unter Nutzung einer Scheinidentität, durchzuführen. Insbesondere zum letzten Punkt gab es bereits im Vorfeld Anmerkungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragen Andreas Schurig. So nutzten wir die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport am 5. März 2020, um neben dem Spielerschutz, der Prävention und der Abstandsregelung auch diese Frage von den Sachverständigen bewerten zu lassen. Im Ergebnis haben wir als Koalition die Anmerkung des Datenschutzbeauftragten und weiterer Sachverständiger aufgegriffen. Wir stellen die Regelung in dem neuen § 19 a des Gesetzes in drei Punkten klar. Erstens. Wir definieren rechtssicher, was Testkäufe und Testspiele sind. Zweitens. Wir konkretisieren die Tatbestandsvoraussetzungen der Erlaubnis für Beschäftigte der Glücksspielaufsicht, sich mit einer Legende an Testkäufen zu beteiligen. Drittens. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten, die nach der Datenschutzgrundverordnung notwendig ist. Der Änderungsantrag zeigt aber auch, dass es einen Diskussionsprozess innerhalb der Sachsen-Koalition gab zu der Frage, wohin wir glücksspielrechtlich und -politisch wollen, der nicht abgeschlossen ist. Das hat Kollege Lippmann gerade ausgeführt. Als SPD wollen wir auch in Sachsen bei den Themen Prävention, Spielerschutz und Abstandsregelung deutlich weiterkommen. Bei der nächsten Novellierung des Sächsischen Ausführungsgesetzes, die dann infolge des jetzt bereits am laufenden Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrages ansteht, werden wir als SPD dafür kämpfen. Spätestens dann werden wir uns noch mit dem Online-Glücksspiel auseinandersetzen. Für heute bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
