Mirko Schultze
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD, GRÜNEN und LINKEN! (Oh-Rufe von der AfD) Als Kommunalpolitiker – ich bin einige Jahre lang Stadtrat in Görlitz und Vorsitzender der Kreistagsfraktion – ist mir sehr bewusst, wie sehr viele Haushälter und Haushälterinnen in den Kommunen gerade auf die Beschlussfassung dieses Gesetzes schauen und wie sie es erwarten. Ich glaube, wir sollten uns tatsächlich damit auseinandersetzen, ob dieses Gesetz in seinem Umfang tatsächlich ausreicht, um die Corona-bedingten Ausgaben oder Mindereinnahmen in den Kommunen auszugleichen. Ob wir uns hier darüber streiten, ob das Gesetz in Teilen verfassungswidrig sein soll oder Ähnliches – ich gebe ganz offen zu, Ankündigungspolitik ist keine Sachpolitik. Ich glaube auch, wenn man es prüfen lassen will, dann sollen es Verfassungsgerichte prüfen. Sie werden dann dementsprechend urteilen. Aufgabe dieses Parlaments ist es, glaube ich, darüber zu reden, was in Zukunft mit unseren Kommunen geschieht. Ich war etwas erstaunt darüber, als die Aussage kam, dass dies gelebte Solidarität sei. Es ist tatsächlich nicht Solidarität, wenn man einem Ertrinkenden zuschaut und zuruft, du schaffst das. Das ist keine Solidarität, ganz ehrlich. Das Problem ist, dass die Kommunen in Sachsen schon vor Corona Schwierigkeiten hatten. Das hat etwas mit der Haushaltspolitik der vergangenen 30 Jahre zu tun. Mit Corona – nicht wegen Corona – haben sie jetzt noch größere Probleme. Die Staatsregierung versucht mit einem Gesetz, etwas auszugleichen, aber nicht nach dem Prinzip, starke Schultern tragen starke Lasten und schwache Schultern tragen kleinere Lasten und gemeinsam tragen wir das Problem, sondern nach dem Prinzip, wenn wir 50 zu 50 rufen, das Solidarität nennen und gemeinsam Lasten ausgleichen, dann wird das schon irgendwie sozusagen gut klingen und schon irgendwie geschluckt werden. Man muss ehrlicherweise sagen, die Erziehungsmaßnahmen in den vergangenen 30 Jahren durch CDU-geführte Staatsregierungen haben in der Regel auch dazu geführt, dass der SSG und der Landkreistag am Ende immer sagen: Ja, es geht schon irgendwie. Unsere Stellungnahme wird schon irgendwie so ausfallen. In diesem Fall haben Sie aber nicht einmal auf diese gehört. Sie haben ansonsten durchaus das eine oder andere Zugeständnis gemacht. An dieser Stelle hätten Sie nach der Anhörung aber wenigstens auf die Bitte des SSG und des Landkreistages hören sollen, das Geld nicht sofort zurückzugeben, wenn es nicht direkt für den Verwendungszweck gebraucht wird, sondern eine Rücklage zu bilden, weil überhaupt noch gar nicht klar ist, welche Kosten im Gesamten auf die Kommunen zukommen. Nun kann man natürlich in diesem Fall immer sagen, liebe Kommunen, ihr tragt es mit viel Würde. Letztlich heißt das aber, freiwillige Leistungen zu kürzen. Kommen Sie mir bitte nicht mit der Idee, dass man dafür Kassenkredite oder Ähnliches aufnehmen könnte. Kein Bürgermeister, keine Bürgermeisterin wird sich hinstellen und Kredite aufnehmen, um freiwillige Leistungen zu finanzieren, weil sie sehr genau wissen, dass die Rechtsaufsichtsbehörden ihnen das in wenigen Jahren um die Ohren hauen werden, wenn es dann sozusagen nicht mehr direkt das Jahr nach Corona ist, sondern in den Folgejahren. Wir haben also das Problem, dass wir eben nicht nur den Wegfall von Steuern haben, sondern wir haben unglaublich Mehrausgaben, die wir noch gar nicht berechnen können. Wir reden über die Kreisumlage, wir reden über den Ausfall bei Vereinen, in ihren wirtschaftlichen Zweckbetrieben, und über ähnliche Dinge. Deswegen hätte man eigentlich sagen müssen, wir als Freistaat sind die starken Schultern, wir tragen den größeren Teil der Last und entlasten die Kommunen, weil wir sie handlungsfähig machen wollen, weil wir die Kommunen dazu bringen wollen, dass sie auch nach einer Krise noch krisenfest sind und eben nicht nur das, was ihnen durch die Krise scheinbar entgangen ist, sondern auch das, was durch die Auswirkungen der Krise für sie folgen wird, abfangen können. Das wird zu einem Problem werden. Darin bin ich mir sehr sicher. Wir werden sicher noch in dieser Legislaturperiode darüber reden, dass die sächsischen Kommunen in ihrer Finanzausstattung nicht stimmig sind. Ich bin sehr gespannt auf das, was passiert, wenn wir dann wirklich einmal über das FAG reden werden. Ich hoffe, das wird dazu führen, dass wir die Finanzbeziehungen zwischen den Kommunen und dem Freistaat auf neue Schultern stellen, und ich werbe auch an dieser Stelle schon dafür, dass wir dabei tatsächlich daran denken, dass die Kommunen breitere Unterstützung brauchen, weil die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen ganz unmittelbar spüren, was jetzt passiert ist – wenn die Vereine nicht mehr da sind, wenn die Sportstätten sozusagen in Schwierigkeiten kommen. Das sind alles Dinge, die die Kommunen nicht ganz so schnell ausgleichen können. Deswegen glauben wir, dass dieser heutige Gesetzentwurf nach wie vor die Umsetzung Ihrer Philosophie ist, den Kommunen so wenig wie möglich zu geben, es aber so gut klingen zu lassen, wie es sein soll. Es bleibt ein Rettungsschirmchen, es bleibt ein Knirps, und wir sind davon überzeugt, dass wir eigentlich einen vernünftigen Rettungsschirm brauchen, bei dem wir die Kommunen sozusagen auch wirklich von den Folgen von Corona abschirmen, und zwar vollumfänglich. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag gestellt, den wir dann auch noch einbringen werden. Aber wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil es natürlich erst einmal sinnvoll ist, wenigstens die Kommunen mit einem Schirmchen vor dem Regen zu schützen. Wir hätten es allerdings gern gesehen, wenn wir bei dem aufziehenden Sturm tatsächlich einen anständigen Schutzschirm gehabt hätten, aber das kleinere Übel ist bekanntermaßen immer noch besser als nichts. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Fraktion DIE LINKE. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Herr Liebscher, bitte schön.
