Luise Neuhaus-Wartenberg
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir die Kinder des 21. Jahrhunderts von Lehrern mit dem Ausbildungsstand des 20. Jahrhunderts in einem Schulsystem unterrichten lassen, das im 19. Jahrhundert konzipiert wurde, dann kann das nicht funktionieren. – Diese Mahnung des Bildungsforschers Andreas Schleicher stammt aus dem Jahr 2007. Wie viel Zeit die CDU-geführten Staatsregierungen doch hatten, um Sachsens Schulen weiterzuentwickeln! Leider: Nein. Nun haben sich viele Menschen bemüht und einen ausgefeilten Gesetzentwurf geschrieben, sind monatelang von einem Sammel- und Infostand zum nächsten und von einem Rathaus ins nächste gerannt. Sie haben es nach 15 Jahren tatsächlich geschafft, die Volksgesetzgebung für einen Moment wiederzubeleben und den Willen der Mehrheit als Volksantrag ins Parlament zu tragen. Sie fordern einen bildungspolitischen Fortschritt ein, der weltweit Schule gemacht hat. Das ist ein Fortschritt, der bei Teilen der Regierung leider nicht in ausreichendem Maße angekommen ist; bei einer breiten Masse der Bevölkerung schon, Herr Gasse und werte CDU-Fraktion. Weil die Koalition es so will, soll der Landtag heute nicht über den Volksantrag abstimmen, sondern über eine sinnentstellte Variante. Wieder hat sich die Parteipolitik der CDU durchgesetzt. Ich habe es hier im Landtag schon einmal kritisiert. Ihre Sorge gilt nicht den jungen Leuten, sondern Ihrem politischen Markenkern, nachdem Sie durch den Atomausstieg, die Aussetzung der Wehrpflicht und die Ehe für alle ideologische Bastionen geräumt haben. Sie wollen den Gemeinschaftsschulen das Leben so schwer wie möglich machen, wenn Sie schon deren Einführung schlucken müssen. Deshalb werden von der Koalition hohe Hürden für diese neue zusätzliche Schulart errichtet. Ich halte das für unangemessen. Sie müssen ab Klasse 5 mindestens vierzügig anstatt mindestens zweizügig sein. Im ländlichen Raum dürfen sie ausnahmsweise dreizügig sein, aber nicht in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Oberschule Plus, wie Sie Gemeinschaftsschulen von Klasse 1 bis 10 nennen, darf nur zweizügig sein und nicht in Mittel- und Oberzentren entstehen. In der Sachverständigenanhörung wollten Sie Ihre Sicht wissenschaftlich bestätigen lassen. Wir mussten an manchen Stellen krude Argumentationen hören. Ich bin dem Bündnis sehr dankbar dafür, dass es sachlich eine Reihe falscher Behauptungen geradegerückt hat. Ich bewundere das Durchhaltevermögen der Vertrauenspersonen Doreen Taubert und Burkhard Naumann sowie der weiteren Beteiligten, die gebetsmühlenartig für den Volksantrag werben, obwohl seit Monaten klar ist, was die Koalition plant. Ich möchte aus den Argumenten, die Burkhard Naumann und Doreen Taubert mitgeteilt haben, einfach nur ein paar Kernsätze wiedergeben: „Erstens. Sachsen gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Unterrichtsausfall, mit einer hohen Quote von elternfinanzierter Nachhilfe und Schulabgängern ohne Abschluss sowie mit weiten Schulwegen, insbesondere in ländlichen Regionen. Darüber kann kein lobbyismusgeleiteter selektiver Bildungsmonitor hinwegtäuschen. Zweitens. International sind längeres gemeinsames Lernen und Gemeinschaftsschulen Standard. Drittens: Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Belege dafür, dass die frühe Entscheidung über die weitere Schullaufbahn nicht objektiv sein kann, den Schulstress verstärkt und Kinder, Eltern und Lehrende sozial und psychisch belastet. Viertens. Gemeinsames Lernen sorgt dafür, das gute Lerner nicht schlechter werden und schwächere Lerner von deren Anregungspotenzial profitieren. Fünftens: Die Fördererfolge deuten darauf hin, dass der engen Kopplung von sozialer Lage und Schulerfolg mit dem längeren gemeinsamen Lernen gegengesteuert werden kann. Es hilft also gegen soziale Ungleichheit. Gemeinschaftsschule kann durch das längere gemeinsame Lernen dazu beitragen, dass sich die Chancen, einen höheren Schulabschluss zu erwerben auch für Nichtakademikerkinder erhöhen. Sechstens. Die Kooperation von Grundschulen und Gymnasien mit Gemeinschaftsschulen oder das Zusammenführen mehrerer Schularten in einer Gemeinschaftsschule kann dazu beitragen, Schulschließungen zu verhindern.“ An dieser Stelle höre ich mit dem Zitieren auf. Mein Eindruck ist, dass ich Sie von Ihrer Position sowieso nicht abbringe. Entsprechend kritisch sieht das Volksantrag-Bündnis Ihr Verhandlungsergebnis. Zwar werde die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart grundsätzlich ermöglicht, aber: „Die Gründung von Gemeinschaftsschulen soll nicht auf niedrigschwellige und unbürokratische Weise überall dort, wo alle Beteiligten dies wollen, ermöglicht werden. Vielmehr wird sie mit Hürden versehen, die eine vor Ort gewollte Schulgründung deutlich erschweren oder teilweise unmöglich machen.“ Und noch ein anderes Zitat: „Finden die in den Koalitionsverhandlungen vereinbarten wesentlichen Änderungen an unserem Gesetzentwurf eine Mehrheit im Landtag, würde der Volksantrag als abgelehnt gelten. Der Gesetzentwurf, den der Landtag dann beschließen würde, wäre ein anderer als der ursprüngliche Volksantrag.“ Ich wiederhole, Sie wollen einen anderen Gesetzentwurf beschließen als den Volksantrag. Das Anliegen der mehr als 50 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner steht für Sie so nicht mehr zur Debatte. Der Landtag sollte infolge Ihres Handelns auch keine Möglichkeit haben, über den Volksantrag abzustimmen. Das wäre eine große Missachtung seiner Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie der gesellschaftlichen Mehrheit, die sich das längere gemeinsame Lernen wünscht. Deshalb stellen wir heute einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung und stellen die Urfassung des Volksantrages zur Abstimmung. Ich begründe Ihnen auch, warum. Eine Freiwilligkeitslösung wie im Volksantrag ließ in Thüringen binnen 10 Jahren etwa 70 Gemeinschaftsschulen entstehen und verschaffte den Eltern echte Wahlfreiheit, ohne andere Schularten zu bedrohen. Diese Wahlfreiheit wollen Sie nur wenigen sächsischen Eltern zugestehen. Wir finden, alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen verdienen eine langfristig stabile Lernumgebung, anstatt nach der 4. Klasse unter Druck und mit Versagensängsten aussortiert zu werden. (Beifall bei den LINKEN) Wir wissen sehr wohl, dass wir die einzige Fraktion sein werden, die dem ursprünglichen Volksantrag zustimmt. Am Ende wird es um die Version der Koalition gehen, mit der es das längere gemeinsame Lernen nur etwas leichter als bisher, aber viel schwerer haben wird, als es der Volksantrag will. Sie wollen längeres gemeinsames Lernen nur im Ausnahmefall zulassen. Das kritisieren wir auch weiterhin. Und wir werben nochmal dafür, den Volksantrag unverändert anzunehmen. Es ist eben kein Systemsturz, sondern ein Kompromiss, eine sanfte Lösung, aber der CDU-Fraktion ist selbst das zu viel. Ihre Unkenntlichmachung des Volksantrags ist kein Erfordernis guter politischer Kultur, sondern die Folge von Regierung gewordener Engstirnigkeit. Nun aber, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werden wir – schweren Herzens – Ihrer Version, dieser Version eben doch zustimmen. Wir haben als LINKE nicht so viel Kraft investiert und Unterschriften für den Volksantrag gesammelt, um am Ende zuzusehen, wie Sie ohne oder sogar gegen unsere Stimmen die Gemeinschaftsschule einführen. Wir beteiligen uns selbstverständlich daran, aber ohne jede Euphorie; denn wir wissen, dass es nur sehr wenige Gemeinschaftsschulen geben wird. Trotzdem streiten wir weiter dafür, dass längeres gemeinsames Lernen flächendeckend möglich wird. In den nächsten Jahren kommen die Mühen der Ebene auf alle zu, die eine Gemeinschaftsschule gründen wollen. Es gibt diese Engagierten trotz allem noch, nicht nur in Leipzig. Die Koalition erweckt jetzt mit Ihrem Entschließungsantrag den Eindruck, die Kultusbürokratie werde ihnen kräftig helfen, aber das dürfte sich wahrscheinlich als falsche Hoffnung entpuppen. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir zumindest zeigen, wie es anders gehen könnte. Zunächst ist es nicht nur eine politische Stilfrage, den Menschen hinter dem Volksantrag als Landtag in Gänze für ihre demokratische Initiative zu danken. Vor allem muss der Landtag sich seiner politischen Handlungsverantwortung stellen, nämlich: Sobald die Vollzugspraxis zeigt, dass der Gesetzgeber nachsteuern muss, sollte er das auch tun. Schon heute wollen wir die Staatsregierung beauftragen, die Einführung von Gemeinschaftsschulen aktiv zu fördern. Wir wollen eine gründungsfreundliche Schulverwaltung, die fachlich berät. Nötig sind Unterstützungsangebote für engagierte Kollegien. Es braucht einen Leitfaden zur Gründung von Gemeinschaftsschulen und eine kompetente wissenschaftliche Begleitung. Die Staatsregierung sollte einen regelmäßigen Austausch der Projekte organisieren und für Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte sorgen, denn längeres gemeinsames Lernen macht neue Unterrichtsformen notwendig. Das Landesamt für Schule und Bildung sollte qualifizierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner anbieten, die gründungswilligen Initiativen helfen. Es ist höchste Zeit, dass wir grundsätzlich darüber nachdenken, was wir lehren und lernen sollten. Seit Jahren müssen wir vor allem über Personalstellen reden – unserer Meinung nach seit Jahren das nächste Versagen der CDUgeführten Regierung. Sie haben ein Klima erzeugt, in dem man nicht über Bildungsinnovationen nachdenken kann, ohne gleich der Träumerei geziehen zu werden, weil für neue Wege sowieso kein Personal da sei. Die Bedenkenträgerei muss endlich dem Fortschrittswillen weichen. Es liegt auf der Hand, was nötig ist: kleinere Lerngruppen, wirklich individuelle Förderung, eine zur Diskussion ermunternde Kultur, Methodenwissen statt BulimieLernen. In 50 Jahren dürfte die zentrale Frage lauten: Wie unterscheidet sich unsere Arbeit von der Arbeit der Maschinen? Der Unterschied liegt in menschlichen Kompetenzen wie sozialem Verhalten und Kreativität. Denn das ist der Vorsprung, um den wir ringen müssen. Fähigkeiten wie Kommunikation, Arbeiten im Team oder das Lösen von Konflikten sind bisher mitnichten Teil des Lehrplans. Schule soll keine Roboter hervorbringen, deren Ablagesystem möglichst prall gefüllt ist. Sie soll verantwortungsvolle und aufgeklärte Persönlichkeiten ins Leben entlassen. Es geht um Kompetenzen. Dazu gehören unter vielen anderen Empathie, ästhetisches Empfinden, Urteilsvermögen, Konfliktfähigkeit, die Fähigkeit, politische Entscheidungen zu treffen. Bildung ist eben nicht das reine Aufnehmen und Verarbeiten von Wissen, sondern reflektiertes Denken und Handeln, die Entfaltung von Persönlichkeit. Das Lernen im Gleichschritt ist dann eben doch voll Old School. Bildung muss allen zur Verfügung stehen – egal, wie gut oder schlecht das Portemonnaie der Eltern gefüllt ist oder wo sie wohnen. Längeres gemeinsames Lernen sorgt dafür, dass alle alles erreichen können. Sachsen verdient eine politische Mehrheit, die längeres gemeinsames Lernen überall möglich macht, und zwar für alle Kinder und Jugendlichen. So geht solidarisch! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollegin Melcher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
