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Holger Gasse

CDU 15.07.2020 Sitzungen 7/12

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutigen zweiten Lesung des Volksantrages „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“, Gesetzentwurf zur Einführung von Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen, ging ein umfassendes und geordnetes parlamentarisches Verfahren voraus, welches für unsere Fraktion bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen seinen Anfang nahm. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) Unser politischer Wille ist es – ich brauche an dieser Stelle im Hohen Haus keinen Hehl daraus zu machen –, unser gegliedertes sächsisches Schulsystem zu erhalten und unsere Schüler im Sinne bestmöglicher Bildungsabschlüsse und bestmöglicher Bildung für alle fortzuentwickeln. alle dazu bringen können, dafür zu stimmen, aber wir können einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens erreichen. Genau diese Themen – wie wir die Corona-Krise und ihre Folgen bewerten, wie wir im Tierwohl und mit der Biodiversität vorankommen, diese Farm-to-Fork-Strategie, diese vom „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie, GAP, Einkommenssicherung – hat sich die deutsche EU-Ratspräsidentschaft vorgenommen. Deshalb ist das nicht irgendeine Bürokratie, sondern genau der Punkt an den Themen, die jetzt auf dem Tisch liegen, strategisch zu arbeiten. Genau diese Chancen sollten wir ergreifen. Die Landwirtschaft ist systemrelevant, mindestens in doppelter Hinsicht. Wir müssen diese Aufgaben angehen. Wir werden uns als Staatsregierung gemeinsam mit der Landwirtschaft aus Sachsen in diesen Prozess einbringen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Staatsminister Günther. Damit ist die Zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Lernen in Sachsen zur Einführung der im Freistaat Sachsen in Form eines Volksantrages des Ausschusses für Schule und Bildung (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Diesem Anspruch fühlen wir uns verpflichtet und haben uns im Rahmen der Koalitionsverhandlungen und der Verhandlung zum Änderungsantrag für den vorliegenden Gesetzentwurf starkgemacht. Die heutige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung des Sächsischen Landtags ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen und Gespräche in der Koalition und mit den Vertretern des Volksantrages. Wir haben uns dem Meinungsbildungsprozess nicht verschlossen. Unsere Kompromissbereitschaft unter der Maßgabe der Beibehaltung der hohen Standards im sächsischen Schulsystem drückt sich in der Vereinbarung zum Koalitionsvertrag und dem erarbeiteten Änderungsantrag aus. Es ist ein Kompromiss, der den Willen unserer Koalitionspartner zum Ausdruck bringt, gemeinsam die Vielfalt und Leistungsfähigkeit sächsischer Schulen zu erhalten und weiter zu verbessern. Für die vertrauensvollen Verhandlungen möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Verhandlungspartnern, aber auch bei den Vertretern des Bündnisses recht herzlich bedanken. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Grundlage der Fortentwicklung bleibt das gegliederte sächsische Schulsystem. In diesem bewährten System wollen wir mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung heute in zweiter Lesung die Möglichkeit schaffen, Gemeinschaftsschulen in Sachsen zu gründen oder bestehende Schulen in Gemeinschaftsschulen fortzuentwickeln. Mit der Oberschule Plus wollen wir besonders im ländlichen Raum Möglichkeiten für längeres gemeinsames Lernen von Klassenstufe 1 bis 10 schaffen. Unsere Entscheidung für eine Vierzügigkeit der sächsischen Gemeinschaftsschulen in Klassenstufe 5 setzt einen Maßstab, der sicherlich nicht die Intention des Volksantrages in seiner ursprünglichen Form trifft. Gleichwohl soll dieser Maßstab dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II, die an einer Gemeinschaftsschule ein Abitur anstreben, hinsichtlich der Klassengröße, des notwendigen Lehrerpersonals und der Neigungskurse gegenüber Schülerinnen und Schülern an Gymnasien nicht benachteiligt sind, und einen ihren Kompetenzen entsprechenden Abschluss erreichen können. Durch diese Rahmenbedingungen setzen wir einen guten und vergleichbaren Maßstab um und sichern dies durch entsprechendes Personal im Bereich der gymnasialen Oberstufe ab. Um unseren Koalitionspartnern in ihren Bestrebungen nach längerem gemeinsamen Lernen und letztlich den Vertretern des Bündnisses gleichermaßen gerecht zu werden, haben wir uns auf die Möglichkeit der Fortentwicklung unserer Oberschulen zu Oberschulen Plus an den Standorten außerhalb unserer großen Städte verständigt. Dies ermöglicht Schulen, die sich auf den Weg machen wollen, von der Primarstufe bis zum Ende der Sekundarstufe I gemeinsames und abschlussbezogenes Lernen einzuführen. Mit der vereinbarten Zweizügigkeit schaffen wir eine niedrige Schwelle, um diesen Willen umzusetzen, und gewährleisten gleichzeitig, dass unsere regulären Oberschulen nicht hinsichtlich ihrer Standorte gefährdet werden. Einer eigenständigen Schulart „Oberschule Plus“ bedarf es hierfür nach Auffassung der Koalition nicht, da die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für unsere Oberschulen eine gute Basis bilden, um gemeinsam sowohl mit Grundschulen als auch der Oberschule Plus zu kooperieren oder eine Grundschule in eine Oberschule Plus zu integrieren. Hier schaffen wir mit unserem Änderungsantrag, der Grundlage dieser Beschlussempfehlung ist, eine hohe Flexibilität. Die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus oder die Umwandlung bestehender Schulstandorte in solche soll auf der Basis eines breiten Konsenses vor Ort erfolgen. Eltern, Schüler, Kollegium und Schulträger sollen diese Entscheidung nach unserem Willen gemeinsam und auf Augenhöhe treffen und umsetzen. Der Freistaat Sachsen und insbesondere das Sächsische Staatsministerium für Kultus sind in diesem Prozess Partner und unterstützen die Initiativen vor Ort fachlich und beratend. Letztlich ist es Aufgabe der Staatsregierung, dafür Sorge zu tragen, dass fachlich gut ausgebildetes und motiviertes Lehrpersonal an Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus dafür Sorge trägt, dass alle Schülerinnen und Schüler einen bestmöglichen Abschluss erhalten können, der ihnen einen unkomplizierten Einstieg in eine erfolgreiche berufliche Laufbahn ermöglicht. Mit dem heute durch die Koalition vorgelegten Entschließungsantrag bringen wir nochmals unseren gemeinsamen Willen zum Ausdruck, Gemeinschaftsschulen und Oberschulen Plus als Ergänzung zum gegliederten sächsischen Schulsystem zu ermöglichen. Wir bitten die Staatsregierung in Punkt 2, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Prozess erfolgreich und vertrauensvoll zu begleiten. Kollegin Friedel wird nachher noch näher darauf eingehen. Ich bitte daher zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung sowie zum vorliegenden Entschließungsantrag um Ihre Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gasse für die CDU-Fraktion. – Nun hat die AfD-Fraktion das Wort. Dr. Weigand befindet sich schon in den Startlöchern. Bitte schön.

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