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Hans-Jürgen Zickler

AfD 15.07.2020 Sitzungen 7/12

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf birgt eine Reihe sinnvoller Neuerungen. Es wird den Erfordernissen des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention Rechnung getragen. So soll zum Beispiel zukünftig, wie schon erwähnt wurde, der Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen und allgemeinbildenden Schulen von 250 Metern eingehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass sich Kinder daran gewöhnen, dass in ihrem Umfeld ständig Wettangebote gemacht werden. Das soll vermieden werden. Das sehen wir auch für sinnvoll an. Der gewählte Abstand von 250 Metern ist aus unserer Sicht ausreichend. In anderen Bundesländern wurden ähnliche Regelungen erlassen, die knapp darüber oder darunterliegen. Das erscheint uns sinnvoll. Was wir entschieden ablehnen, ist der Änderungsantrag der LINKEN, der nicht nur einen Mindestabstand von 500 Metern fordert, sondern auch jegliche Kinder- und Jugendeinrichtungen einbezieht, was immer darunter zu definieren sei. Das lässt auch jederzeit Möglichkeiten zu, mit der Errichtung einer Jugendberatungsstelle dem ortsansässigen Wettanbieter die Existenzgrundlage zu entziehen. Damit wird nach unserem Dafürhalten deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Faktisch würde es das Ende jeglicher Wettvermittlungsstellen in Innenstädten und Kleinstädten bedeuten. Ein solcher Eingriff in die Berufsfreiheit lässt sich kaum mit Verhältnismäßigkeit rechtfertigen. Er entspricht nach unserem Dafürhalten dem typischen linken Denken, alles zu verbieten; der Mensch wird sich dann schon daran halten. Zu bemängeln an den Ausführungsregelungen des Antrags der Staatsregierung haben wir maximal, das in § 22 Abs. 2 eine Regelung schon ab 1. Juli 2021 gelten soll. Nach Auffassung der AfD wäre hier vielleicht etwas mehr Augenmaß zu erwarten gewesen, und eine Übergangsregelung auf fünf Jahre wäre vielleicht angepasst. Aber die Staatsregierung hat in ihren Ausführungen dargelegt, dass es sich in Sachsen um wenige Einzelfälle handeln wird, die eventuell davon betroffen sind. Es soll auch zu einer unternehmerfreundlichen Einzelfallprüfung kommen. Ich meine, damit kann man leben; die AfD sieht das ähnlich. Neu eingeführt wird die Möglichkeit der Glückspielaufsicht, Testverkäufe und Testspiele durchzuführen und dafür Personen mit einer Legende auszustatten. Der Ansatz, so Kontrollen auszuüben, ist zu begrüßen. Er lehnt sich an die entsprechende Vorschrift des § 64 des Polizeivollzugsdienstgesetzes an. Es bleibt dabei zu hoffen, dass die Normenkontrollklage, die sich gegen diese Vorschrift richtet, keinen Erfolg hat. Dann hätten wir vielleicht auch das Problem, dass wir hier keine Lösung haben. Wir als AfD-Fraktion sehen eigentlich sowieso den größeren Handlungsbedarf im Online-Glücksspiel. Hier sehen wir die größeren Probleme für den Jugendschutz und die Suchtprävention. Denn hier bleibt auch das Problem ungelöst, dass sich einige diese Anbieter – man kann sie nicht direkt als illegal bezeichnen – im Internet tummeln, wo man nicht so genau weiß, ob sie ihren Sitz in Steueroasen haben. Das ist das eigentliche Problem, das man angehen müsste. Das bleibt leider mit diesem Gesetzentwurf noch außen vor. Trotz der geäußerten Bedenken wird die AfD-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der AfD)

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