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Gerhard Liebscher

GRÜNE 15.07.2020 Sitzungen 7/12

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die sächsische Wissenschafts- und Forschungslandschaft zeichnet sich schon heute durch exzellente Forschung und leistungsstarke Unternehmen aus. Mit großen Hochschulstandorten wie Leipzig und Dresden generieren wir Forschungsergebnisse aus allen Wissenschaftsbereichen. Im Vergleich zur Leistungsfähigkeit bzw. dem Output der sächsischen Wissenschaftslandschaft ist der erfolgreiche Transfer von Forschungsergebnissen in die sächsische Wirtschaft jedoch unterentwickelt. Dieses als „European Paradox“ bekannte Phänomen ist, wie der Name schon sagt, kein Alleinstellungsmerkmal des Freistaates, sondern ein gesamteuropäisches Thema. Der Exzellenz in der Forschung stehen Schwierigkeiten bei der Ergebnisverwertung entgegen. Zu oft bleiben wissenschaftlich sehr interessante Technologieansätze in den Schubladen der Wissenschaftseinrichtungen liegen. So können wesentliche Innovationspotenziale für die Wirtschaft und die Gesellschaft nicht erschlossen werden. Als Grund dafür führen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, dass nach dem Proof of Principle bis zum notwendigen Proof of Concept nur noch wenige bis gar keine Ressourcen zur Weiterentwicklung einer Technologie zur Verfügung stehen. Es ist nicht in unserem Sinne, dass zukunftsweisende Technologien aufgrund einer Finanzierungslücke nicht zur Marktreife gebracht werden. Wenn wir unsere Standortattraktivität erhöhen wollen, müssen wir deshalb auch Investitionssicherheit schaffen. Es kann nicht sein, dass monateoder gar jahrelang unzählige Arbeitsstunden und Gelder in ein Projekt gesteckt werden, dass am Ende zwar sinnvoll, aber nicht gänzlich finanzierbar ist. Es braucht klare Anreize, die den Innovationsprozess für alle Beteiligten nachhaltig und sicher gestalten. Um die Unternehmen zu signifikanten Innovationen zu ermutigen, muss die Brücke zwischen der Forschung und Verwertung bzw. Anwendung von Forschungsergebnissen weiter gestärkt werden. Genau dies ist das Ziel der Fördermaßnahmen. Besonders vielversprechend sind interdisziplinäre Ansätze, denn Innovationen entstehen meist an den Schnittstellen unterschiedlicher Disziplinen. Dazu muss das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen frühzeitig geprüft, nachgewiesen und bewertet werden. Daraus wird die Erschließung von Anwendungsbereichen und eine abschließende Entwicklung möglich. Das finanzielle Risiko, das vor allem potenzielle Investoren tragen, wird dadurch deutlich minimiert. Wie Sie sich vielleicht erinnern können, haben wir BÜNDNISGRÜNE bereits 2017 einen Antrag zur Validierungsförderung eingereicht. Damals wurde er vom Parlament abgelehnt. Deshalb freue ich mich heute ganz besonders, dass dieses Thema wieder auf der Tagesordnung steht. Die Anforderungen, die wir an eine sächsische Validierungsförderung haben, sind jedoch die gleichen geblieben: Es braucht ein Programm, das gegenüber der Art der zu validierenden Idee, den verschiedenen Technologieansätzen und den späteren Verwertungswegen offen ist. Die Antragsbearbeitung sollte verlässlich und unbürokratisch funktionieren. Kurze Bewilligungszeiten sind genauso wichtig wie eine Abkehr von unnötiger Komplexität. Gleichzeitig dürfen der Umfang der Aufgabe sowie förderfähige Kosten nicht geringer ausfallen. Hierzu zählen neben den technischen Weiterentwicklungen auch die Entwicklung eines Geschäftsmodells. Während der Projektbearbeitung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, ein anwendungsorientiertes Ergebnis zu erreichen, damit die anschließenden Weiterfinanzierungen unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Mittel ermöglicht werden. Insgesamt sollte eine gezielte Projektauswahl erfolgen. Ob die Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind, sollte auf der einen Seite durch eine Bewertung des Potenzials und als Nachweis einer Erhebung festgestellt werden. Auf der anderen Seite müssen auch die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen sowie die Akzeptanz des Marktes und der Gesellschaft Berücksichtigung finden. Um das zu gewährleisten, sollte eine frühe Integration unabhängiger Marktuntersuchungen in Kompensationsleistungen sowie die Einbeziehung von Personen mit Marktexpertise und Berufserfahrung erfolgen. Klar ist außerdem, dass es definierte Kriterien braucht, um einen Abbruch oder eine Modifikation bei Nichterreichbarkeit von Zielen zu ermöglichen. Da alle diese Maßnahmen in der sächsischen Förderkulisse bisher noch fehlen und damit auch die Erfahrung mit ihnen, ist eine Evaluation unumgänglich. Der Erfolg muss messbar gemacht werden, um das Programm bestmöglich weiterzuentwickeln. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

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