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Valentin Lippmann

GRÜNE 15.07.2020 Sitzungen 7/12

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine letzte Rede zu diesem Thema – es ging um den Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion zur Einführung einer Karenzzeitregelung im Ausschuss, die nun mehrfach, danke, Herr Gebhardt, für die Werbung, angesprochen wurde – ist ziemlich genau ein Jahr her. Ich sprach damals von Transparenz des Regierungshandelns und von Vertrauen in Politik, darüber, dass dieses Vertrauen durch vieles erschüttert werden kann, aber vor allem dadurch, dass der Anschein entsteht, dass sich ein Minister oder eine Ministerin kurz nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Job in der Wirtschaft sichert. Der Verdacht, dass Politikerinnen und Politiker dies tun, dass ihre vorherige Regierungstätigkeit in einem direkten Zusammenhang mit ihrer neuen Tätigkeit steht, ist nicht selten unbegründet, aber er lässt sich zumindest leicht unterstellen. Wir haben damals unseren Gesetzentwurf auch mit der Logik eingebracht, zukünftig Klarheit zu schaffen, auch gegenüber unberechtigten Unterstellungen bei Wechseln in die Privatwirtschaft. Ich habe damals die Fälle Schröder und Gazprom, Pofalla und die Deutsche Bahn, Niebel und Rheinmetall als prominente Beispiele aufgezählt. Das schien einigen damals weiter entfernt, weil Bundespolitik. Kaum einer konnte ahnen, dass uns im Freistaat Sachsen die Debatte einige Monate später doch einholte und sich an der Frage des ehemaligen Ministerpräsidenten Stanislav Tillich entzündete, der 20 Monate nach seinem Rücktritt als Ministerpräsident und neun Monate nach Vorlage des Abschlussberichts der Kohlekommission, in der er Vorsitzender war, Aufsichtsratsvorsitzender der MIBRAG, also der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft, wurde. Daran gab es nicht wenig Kritik. Immerhin hatte Tillich sowohl als Ministerpräsident als auch als Co-Vorsitzender der Kohlekommission Entscheidungen getroffen, von denen die MIBRAG profitiert hatte. Der Weg Tillichs vom Ministerpräsidenten über den Vorsitz in der Kohlekommission hin zum Wirtschaftsposten bei der MIBRAG hatte daher für einige einen Beigeschmack, und wir haben damals schon die Frage gestellt, ob das nicht ein guter Anlass gewesen wäre, ein solches Gremium zu haben, das möglicherweise diese Zweifel hätte zerstreuen oder belegen können. Der Fall hat zusammen mit anderen Beispielen gezeigt, dass es auch in Sachsen notwendig ist, eine Regelung zu schaffen, die dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern der amtierenden Staatsregierung, also all jenen, die an der Entscheidung in diesem Land mitwirken, eine Karenzzeit verordnet, die dann eintritt, wenn sie sich wirtschaftlich auf einem Gebiet betätigen, für das sie zu ihrer Amtszeit bereits verantwortlich waren. Aus diesen Gründen und Überlegungen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, uns mit dieser Materie zu befassen und eine entsprechende Regelung vorzulegen, weil es sinnvoll erscheint und auch in Anbetracht der Anforderungen an modernes Regierungshandeln angebracht ist. Nun hat DIE LINKE ihrerseits einen Gesetzentwurf für eine solche Karenzzeit vorgelegt. Ich betrachte das einmal als einen Ausfluss produktiven Wettbewerbs um die beste Regelung. Von daher begrüße ich durchaus diesen Gesetzentwurf, Herr Gebhardt, auch wenn ich Ihnen vorwegnehmend sagen muss: Auch bei mir wird die große Überraschung heute ausbleiben. Sie können also die Sektflasche wieder kaltstellen. Denn: Zwar lehnt sich der von der LINKEN vorgelegte Gesetzentwurf an der Thüringer Regelung an – das zeigt sich in Teilen der Begründung, die auf das Thüringer Gesetz abstellt und nicht auf das sächsische Gespräch setzt –, er entspricht in weiten Teilen den inhaltlichen Anforderungen, die wir als GRÜNE an ein solches Gesetzgebungsvorhaben hätten, er führt aber dazu, dass in einigen Teilen eine große Rechtsunsicherheit entsteht und dass wir ihm deshalb nicht zustimmen können, weil wir Dinge schlicht anders regeln würden. Zum Beispiel würden wir die Abkühlungsphase mit 36 Monaten regeln. Da bin ich tatsächlich gespannt, ob Ihre taktischen Erwartungen, die Sie schon mit Blick auf die CDU in Ihren Gesetzentwurf aufgenommen haben, uns in der Koalition ereilen werden. Ich bin gespannt, ob das die entscheidende Frage sein wird. Für den heutigen Tag muss ich Ihnen sagen, Herr Gebhardt, dass Sie sich mit der Frage wahrscheinlich erst einmal vergaloppiert, zumindest aber vertaktiert haben; denn die Frage ist eher, ob man sich nicht an dem orientieren sollte, was die Sachverständigen ausgeführt haben. Die Sachverständigen und besonders Herr Dr. Jäckle haben sehr deutlich gemacht, dass die 24 Monate, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, wenn man der reinen Lehre folgt – und so hatte ich bisher DIE LINKE als Oppositionsfraktion häufig verstanden –, zu wenig sind. Die 24 Monate führen nicht selten dazu, dass es ein Interesse gibt, nachträglich oder schon mit Blick auf das, was einen in 24 Monaten ereilen könnte, als Regierung eine wirtschaftliche Entscheidung zu treffen, die sich möglicherweise in der Wirtschaft wenig später versilbern lässt. Erst nach ungefähr drei Jahren tritt der Fall ein, wo man von dieser Gefahr nicht mehr ohne Weiteres ausgehen kann. Des Weiteren haben Sie Änderungen an Ihrem eigenen Gesetzentwurf vorgenommen, die sicherlich die eine oder andere Problematik entschärft haben. Insbesondere haben Sie die befremdliche Zuständigkeit des Ministerpräsidenten über die Entscheidung der Karenzzeit dahin gehend korrigiert, dass nunmehr die gesamte Staatsregierung entscheiden muss. Das ist in jedem Falle vorzugswürdig, zeigt aber, dass der Gesetzentwurf an der einen oder anderen Stelle nicht vollständig durchdacht war. Jetzt kommt der Punkt, weswegen wir aber schlussendlich ablehnen werden: Der Gesetzentwurf hat einige nicht abweisbare rechtliche Mängel. Die kann man nicht einfach als Nebensächlichkeit abtun, denn wir sind hier im Bereich eines erheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit und bei den engen rechtlichen Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeitserwägungen, die nach deutschem Recht dabei zu treffen sind. Darüber werden wir heute noch an anderer Stelle reden. Da kann man nicht mir nichts dir nichts mit der Keule durch den Gesetzentwurf gehen und sagen, das passt schon irgendwie, sondern da muss man präzise arbeiten. Insoweit sind Unklarheiten bei der Möglichkeit der Untersagung unentgeltlicher Tätigkeiten, die in Ihrem Gesetzentwurf auftreten genauso keine Lappalien wie die mangelnde Präzision bei der Möglichkeit der Verlängerung der Untersagung für ein Mitglied der Staatsregierung. All dies wäre nämlich im Fall des Falles klagefähig und würde möglicherweise dazu führen, dass eine gute Überlegung am Ende gerichtlich scheitern könnte. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier) Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben als Koalition vereinbart, eine Karenzzeitregelung für Mitglieder der Staatsregierung einzuführen, die klar und die rechtssicher ist. Der Konkretisierung dieser Vereinbarung und der Diskussion darüber will ich an dieser Stelle nicht vorgreifen. Wir haben aber den Anspruch, es noch ein Stück besser zu machen als es im Gesetzentwurf der LINKEN geschrieben ist. Von daher können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen und empfehlen dies auch den anderen Fraktionen in diesem Hohen Hause. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier)

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