Dirk Panter
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie der letzten Monate war sehr facettenreich, sie hat uns in all unseren Lebensbereichen eingenommen – sei es am Arbeitsplatz oder in der Freizeitgestaltung –; unser ganzes Leben war davon privat und beruflich eingenommen. Auch die Wirtschaft war enorm betroffen und eben auch die Herzkammer unserer Gesellschaft: die Kommunen. Deshalb möchte ich gern bei diesem Gesetz heute hier noch einmal die Chance nutzen, etwas ausführlicher auf dessen Entstehung einzugehen, auch um der einen oder anderen Legendenbildung entgegenzuwirken, die immer wieder gern versucht wird. – Ich habe Sie nicht umsonst angeschaut, Herr Barth. Ich möchte erinnern: Am 9. April, Gründonnerstag, haben wir hier im Landtag bzw. nebenan, wo wir tagten, eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt. Wir haben 6 Milliarden Euro an Krediten aufgenommen und damit gezeigt, dass der Staat handlungsfähig ist und dass wir auch in der Krise mehr denn je zeigen, dass wir dieses Land führen können. Und das in einer Zeit, in der wir noch gar nicht wussten, wie sich die Corona-Pandemie entwickeln würde. Deshalb ist es jetzt auch, gelinde gesagt, schwierig, wenn man davon spricht, dass man die Krise nicht gemeistert habe und dass nichts funktioniert habe – vor allem eine Partei, die damals – es ist noch gar nicht so lange her – nicht schnell genug sein konnte, Notparlamente einzurichten oder die größte Notsituation seit Menschengedenken herbeizureden. Jetzt plötzlich spricht sie davon, dass wir viel zu weit gegangen seien, dass alles viel zu viel gewesen sei und dass wir – ich habe es heute früh gehört: vor allem die CDU, klar, aber vielleicht doch die ganze Staatsregierung – eigentlich nur Fehler gemacht hätten. Das ist wirklich putzig. Sie malen sich die Welt, wie sie Ihnen gefällt. Das ist nicht unser Herangehen, im Gegenteil. Wir versuchen diesen Freistaat durch die Krise zu bekommen, und zwar strukturiert. Wenn man sich den Sitzungskalender des Haushalts- und Finanzausschusses der letzten Monate anschaut, dann sieht man, dass wir an der Seite der Staatsregierung unermüdlich gearbeitet haben, um in dieser Krise – – (André Barth, AfD: Die AfD aber auch!) – Auch die AfD war im Haushalts- und Finanzausschuss dabei, das ist richtig. Wir haben sehr viele, auch interessante Diskussionen geführt. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Wir haben aber schon am 9. April ein Handlungsinstrument, ein ganz zentrales Instrument, geschaffen, das Sie sehr kritisieren. Wir haben den Corona-Bewältigungsfonds geschaffen. Mit diesem Fonds können wir dem Freistaat umfassend helfen. Mit diesem Fonds können wir dem ganzen Land, speziell unseren Städten, Gemeinden und den Landkreisen, helfen. Und das tun wir! Konkret geht es heute um die Vereinbarung vom 5. Mai, die die Staatsregierung – namentlich der Staatsminister der Finanzen, Hartmut Vorjohann – mit der kommunalen Ebene getroffen hat: den kommunalen Rettungsschirm. Auch wenn wir an den Verhandlungen nicht beteiligt waren, so kann ich doch sagen: Wir als SPD-Fraktion fühlen uns daran gebunden, denn wir halten diese Einigung für richtig. Sie postuliert nicht nur ganz konkret, welche Unterstützung wir geben, sondern sie führt auch einen Hälftigkeitsgrundsatz ein, nämlich den Grundsatz, dass der Freistaat mit der Hälfte der Ausfälle an der Seite der Kommunen steht. Das ist eine sehr wichtige Grundlage für die Zukunft, für die nächsten Jahre, und das sehen die Kommunen auch so. Was tun wir heute? Heute beraten wir über ein neues Finanzausgleichsgesetz. Man könnte auch sagen: einen Nachtragshaushalt für die Kommunen. Wir wollen damit die wegbrechenden Steuereinnahmen, vor allem die Gewerbesteuer der Kommunen, kompensieren. Wir wollen die Mehrausgaben der Kommunen, die Corona-bedingt sind, kompensieren, und wir wollen, zumindest teilweise, die fehlenden Elternbeiträge in den Kitas ausgleichen. Damit stabilisieren wir die kommunalen Finanzen und senden ein ganz klares Zeichen, dass wir – Freistaat und Kommunen – in dieser Krise zusammenstehen. Nun ist seit Mai viel passiert. Am 5. Mai ist die Vereinbarung getroffen worden. Wir hatten Mitte Mai eine Steuerschätzung, die zu etwas anderen Zahlen kam, aber auch nur als Schätzung. Darüber hinaus sind mittlerweile Bundeshilfen angekündigt worden. Der Bund will die Hälfte der Gewerbesteuerausfälle übernehmen. Das sind konkret 156 Millionen Euro – unter der Bedingung, dass das Land die Hälfte trägt. Insgesamt wären das dann 312 Millionen Euro. Wenn wir das dann noch mit diesem Gesetz in Verbindung bringen, wo wir ja in der ersten Tranche schon 226 Millionen Euro ausreichen, dann ist die Hälfte des Freistaates, wenn man so kurz denkt, schon erbracht. Aber das sei nur am Rande erwähnt. Wir sind der Meinung, dass sowohl der vereinbarte Hälftigkeitsgrundsatz, aber auch das, was der Bund für die Kommunen tut, eine hervorragende Lösung für unsere sächsischen Kommunen ist. Ich würde gern eine Kommune im Freistaat kennenlernen, die dagegen ist. Wenn Sie einen Bürgermeister bringen, der der Meinung ist, dass das, was das Land und der Bund tun, nicht ausreichend oder falsch sei, dann würde ich darüber gern einmal diskutieren. (Beifall bei der SPD – André Barth, AfD: Das habe ich nie gesagt!) – Ja, aber es ist immer wieder gekommen. (André Barth, AfD: Also keine falschen Behauptungen unterstellen! Artikel 11 und 12 stimmen wir zu!) – Ja, ich komme nachher noch zu dieser seltsamen Logik. (Staatsminister Martin Dulig: Das war eine richtige Behauptung!) Für uns ist wichtig, dass wir neben der am 5. Mai getroffenen Vereinbarung auch dem Rechnung tragen, was in der Zwischenzeit passiert ist – nach der Steuerschätzung die Bundeshilfe –, und dass wir am Ende nicht zu einer Überkompensation einzelner Kommunen kommen. Das würde die Solidarität innerhalb der Kommunen mit Sicherheit gefährden. Zumindest möchte ich „gefährden“ sagen, denn es gibt da absehbare Fälle. Deshalb ist es gut, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf dafür Vorkehrungen trifft. Der Gesetzentwurf gibt uns die Möglichkeit, die weiteren Steuerschätzungen im September und im November zu berücksichtigen und dann nachzujustieren. Wir haben die Chance nachzusteuern, und wir haben auch die Chance, die Hilfen vom Bund mit den Hilfen des Landes zu synchronisieren. Ich nenne das Stichwort Spitzabrechnung. Das war am 5. Mai zwar nicht vorgesehen, sondern es war eine Pauschale vereinbart. Vielleicht müssen wir jetzt doch, zumindest im Bereich der Gewerbesteuer, zu einer Spitzabrechnung kommen, um am Ende nicht die Solidarität zwischen den Kommunen zu gefährden. Aber das gilt es zu besprechen. Ganz wichtig ist an dieser Stelle, dass man das gemeinsam mit der kommunalen Ebene macht. Man muss das gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag machen. Dafür wird Zeit im Herbst sein. Deshalb ist es gut, dass dieser Gesetzentwurf heute die Vorkehrungen dafür trifft, und das ist wichtig. Wir sind verlässliche Partner. Wir werden heute 226 Millionen Euro zur Kompensation der Steuerausfälle freigeben und wir werden weitere 226 Millionen reservieren. Wir werden 147,5 Millionen Euro für die Mehrausgaben der Kommunen und noch einmal über 21 Millionen Euro für die Ausfälle der Elternbeiträge in den Kitas zur Verfügung stellen. Das ist für uns verantwortliches Handeln, gemeinsam mit der Staatsregierung. Wichtig ist an dieser Stelle auch, dass wir eine umfassende Berichtspflicht einführen; denn wenn man über eine halbe Milliarde Euro ausreicht, dann sollte man auch Rechenschaft ablegen und transparent sein. Insofern ist das Gesetz erst einmal ein Zwischenschritt. Es ist ein Zwischenschritt für das Jahr 2020, wobei wir jetzt ein gutes halbes Jahr hinter uns haben. Der weitere Verlauf 2020 wird noch weiteren Anpassungsbedarf zeigen. Aber, wie vorhin bereits gesagt, der Hälftigkeitsgrundsatz ist gelegt. Das ist richtig so, auch für die Jahre 2021 und 2022. Deshalb wird das in den anstehenden FAG-Verhandlungen, die im Herbst stattfinden werden, sicherlich eine wichtige Rolle spielen. Der SSG hat sich eine zügige Verabschiedung dieses Gesetzes gewünscht. Das machen wir. Unser Ziel, das darf ich gerade für die SPD-Fraktion sagen, sind handlungsfähige Kommunen, in der Corona-Krise und auch in Zukunft. Abschließend seien mir noch einige Worte zum Vortrag von Herrn Barth gestattet. Herr Barth, auch wenn nicht alles falsch ist, was Sie sagen, so ist doch viel zu viel falsch von dem, was Sie sagen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Sie spiegeln an viel zu vielen Stellen falsche Tatsachen vor und bringen immer wieder diese laut vorgetragenen Verfassungswidrigkeiten und Ankündigungen. Vielleicht sehen wir ja dann irgendwann auch einmal eine Verfassungsklage oder einen der vielen U-Ausschüsse, die Sie schon angekündigt haben. Ankündigungsweltmeister sind Sie – zumindest Europameister; wir hatten ja keine Europameisterschaft dieses Jahr –, aber es wäre schön, wenn den vielen Worten vielleicht auch einmal Taten folgen würden. Dann könnten wir einmal feststellen, was wirklich der Fall ist, und würden nicht nur irgendwelche Legendenbildungen hören. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wir stimmen gern zu. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Panter für die SPD-Fraktion. Damit ist die erste Rederunde beendet. Eine Kurzintervention, Herr Barth? – Bitte schön.
