Dr. Christiane Schenderlein
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einführung eines europäischen Mindestlohns, Vermögensabgabe, Verdopplung des EU-Budgets und Etablierung eines humanen Migrationssystems – das sind die Forderungen des Antrags der sächsischen LINKEN an die deutsche Ratspräsidentschaft. Es liest sich wie das große Wunschkonzert: Mehr Geld ins System, dann wird schon alles; die Reichen können es bezahlen; sozialistische Gleichmacherei – und wenn all das erreicht ist, Frieden und Glückseligkeit als Folge. Alles, wovon die linke Philosophie lebt, steckt in diesem Antrag. All das soll die deutsche Ratspräsidentschaft in sechs Monaten quasi in einem Fingerschnips erreichen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das haben wir nicht gesagt! Bestimmte Dinge wie etwa die Landwirtschaft werden sich auch nicht so schnell ändern; darüber haben wir heute Morgen gesprochen!) Ich möchte Ihnen im Folgenden begründen, warum die CDU-Fraktion diesen Antrag ablehnt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Es war das Jahr 1957, als der Europäische Sozialfonds eingeführt wurde. Er ist damit eines der ältesten Instrumente der Gemeinschaft und steht für ein soziales und solidarisches Europa. Seit über 60 Jahren stützt der Fonds Beschäftigungschancen und hilft ganz konkret bei der Reduktion von Arbeitslosigkeit. Der Europäische Sozialfonds ist in der laufenden Förderperiode mit über 86 Milliarden Euro ausgestattet und wir in Sachsen profitieren im hohen Maße von ihm. Er trägt dazu bei, Investitionen in Bildung zu unterstützen, Beschäftigung und soziale Eingliederung zu fördern sowie Armut zu bekämpfen. Doch nun zu den einzelnen Punkten: Beim europäischen Mindestlohn geht es um die grundsätzliche Frage, was auf Ebene der Gemeinschaft geklärt wird und wofür die Mitgliedsstaaten zuständig sind. Die europäischen Verträge regeln dies sehr deutlich: Europa schafft Wettbewerbsregeln für ein Fairplay im EU-Binnenmarkt, sorgt für Grundstandards bei Arbeitnehmerrechten, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz; hingegen sind die Sozialleistungen, der Mindestlohn oder die Altersvorsorge Aufgabe der Mitgliedsstaaten. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass die Festlegung der Höhe der verschiedenen Bestandteile des Arbeitsentgelts und damit auch die Verpflichtung zur Einführung eines bestimmten Mindestlohns alleine in nationaler Zuständigkeit liegt. Die Nationalstaaten sollten und müssen diese Arbeit und Aufgabe auch wahrnehmen. Wir haben in der Europäischen Union eine ökonomische und strukturelle Vielfalt. Die nationalen Mindestlöhne bewegen sich innerhalb der Europäischen Union derzeit zwischen etwa 12 Euro in Luxemburg und weniger als 2 Euro in Bulgarien. Die Preise und Lebenshaltungskosten sind in beiden Ländern aber auch ähnlich verschieden, und das lässt sich eben nicht einfach mal so vereinheitlichen. Zum zweiten Punkt, der Einführung einer europaweiten Vermögensabgabe: Die Aufnahme einer EU-weiten Vermögensabgabe ist kein Bestandteil des Programms der deutschen Ratspräsidentschaft. Damit lohnt sich die Diskussion an dieser Stelle nicht. Ihr Antrag ist an dieser Stelle auch ungenau; denn es ist nicht greifbar, was Sie mit dem Begriff Vermögen überhaupt meinen: Bar-, Sach- oder Unternehmensvermögen? Ganz ehrlich: In Krisenzeiten, wie wir sie ohne Zweifel aktuell haben, wäre dies wirtschaftspolitisch wirklich das falsche Instrument und beweist wieder einmal, dass DIE LINKE absolut keinen Zugang zu Wirtschaft hat. (Beifall bei der CDU – Widerspruch bei den LINKEN) Zum dritten Punkt, der Verdopplung des derzeitigen EU-Budgets für den mehrjährigen Finanzrahmen: Die Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen sind Schwerpunkt der Präsidentschaft. Die Erhöhung der Eigenmittel-Obergrenze um 0,8 % auf 2 % des Bruttonationaleinkommens der EU war erforderlich, um den europäischen Aufbauplan „Next Generation EU“ mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro durch die Ausgabe von Anleihen gegenzufinanzieren. Die Anhebung ist krisenbedingt und sollte deshalb eine zeitlich und inhaltlich begrenzte Ausnahme bleiben. Eine Verstetigung dieser 2 %, nur weil sie einmal eingeführt wurde, verbietet sich. Nun zum vierten Punkt, der Schaffung eines humanen Migrationssystems: Das finde ich schon sehr erstaunlich. Zunächst sprechen Sie in den ersten drei Absätzen von dem „sozialen Europa“, und ganz zum Schluss packen Sie dann noch einmal diese so schwierigen und kontroversen Themen, über die wir in der EU seit über fünf Jahren so hart verhandeln, einfach noch einmal im letzten Absatz hintendran. Klar: Wir wollen nicht, dass Flüchtlinge auf ihrem Weg nach Europa ihr Leben verlieren. Doch können Sie nicht das eine beklagen und auf der anderen Seite die Rolle der Schleuser ausblenden. Wir müssen selbstverständlich in der Europäischen Union im Guten miteinander die noch offenen Fragen klären. Daher ist es jetzt die Europäische Kommission, die hier gefragt ist, denn die Europäische Kommission hat allein das Initiativrecht – und nicht die Ratspräsidentschaft, wie man aufgrund Ihres Antrags denken könnte. (Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: Und wer ist denn gleich noch mal die Vorsitzende der EU-Kommission? Darf sie keine Vorschläge machen?) Die Kommission erarbeitet hierzu aktuell einen Vorschlag. Nun zurück zum Ausgangspunkt: Die Europäische Union lebt von der Vielfalt und von Subsidiarität. Solidarität und Subsidiarität sind dabei zwei Seiten derselben Medaille. Europa lässt niemanden zurück, wir lassen die Schwächeren nicht im Stich. (Widerspruch bei den LINKEN) Trotzdem gilt auch: Die Wertschöpfung findet in den Mitgliedsstaaten statt, und dort sind dann auch die Entscheidungen über die sozialen Standards zu treffen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDU Fraktion sprach soeben Frau Dr. Schenderlein. Nun ist die AfDFraktion an der Reihe. Herr Dr. Keiler, bitte.
