Gerhard Liebscher
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Auswirkungen der Pandemie auf die finanzielle Situation von Bund, Ländern und Kommunen sind immens. Unsere Kommunen haben uns als Land gebeten, sie bei ihren wichtigen Aufgaben vor Ort zu unterstützen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung will hierfür einen Rahmen schaffen. Die Zuweisung des Landes an die Kommunen orientiert sich in der Regel an der aktuellen Steuerschätzung. Die Steuerschätzung vom Mai 2020 hat einen erheblichen Rückgang der Einnahmen prognostiziert. Dieser Einbruch hat auch Auswirkungen auf die Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches, obwohl wir dem Land in 2020 den Betrag basierend auf der Steuerschätzung von Oktober 2019 überweisen. Nur um einmal die Größenordnung zu verdeutlichen: Der Unterschied liegt bei circa 461 Millionen Euro. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ergeben sich damit Liquiditätshilfen von bisher circa 860 Millionen Euro für die Kommunen. Nach der Mai-Steuerschätzung 2020 müssen Land und Kommunen in diesem Jahr mit einem Einbruch der Steuereinnahmen von rund 2,6 Milliarden Euro rechnen. Vor allem die Einnahmen auf Landesebene fallen deutlich niedriger aus als bislang angenommen: der Prognose folgend, um etwas über 2 Milliarden Euro. In der Hoffnung, dass alle mitziehen, dass keine zweite Welle zu großräumigen Schließungen führt und dass die Wachstumsprognosen für die Wirtschaft zutreffen, haben wir entschieden, dass das Land Milliarden an Schulden aufnimmt, um die aktuelle Situation finanziell zu stabilisieren. Wir wissen um die Situation und die Aufgaben unserer Kommunen, und wir danken allen Mitarbeitern vor Ort, die mit ihrem Einsatz sicherstellen, dass wir ruhig und geordnet durch die Pandemie kommen. Auch wenn uns das hier und jetzt alle außerordentlich fordert, dürfen wir die Verantwortung für die folgende Zeit nicht ganz ausblenden. Wir haben heute in diesem Land eine Gesellschaft, die schon in ganz jungen Jahren ausgesprochen politisch ist und sich einbringt. Wir BÜNDNISGRÜNEN sind gemeinwohlorientiert und uns ist Generationengerechtigkeit wichtig. Wir wollen nicht einen Teil der Gesellschaft benachteiligen. Wir wollen, dass unsere sächsischen Kommunen eigenständig und verantwortlich agieren können. Zwischen Verschuldung und Kaputtsparen braucht es Ideen. Dafür müssen die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen angemessen und bedarfsorientiert ausgerichtet sein. Trotz Krise gehören die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen auf den Prüfstand. Im Koalitionsvertrag haben wir uns zu starken, verantwortungsvollen Kommunen bekannt. Wir wollen eine Kultur des Vertrauens zwischen Land, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern. Ich denke, unser aller Ziel sind gleichwertige und zukunftsfähige sächsische Regionen. Bereits mit dem weitreichenden Erlass des Innenministeriums wurden den Kommunen umfassende Erleichterungen für die Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt. So entfällt die Genehmigungspflicht, wenn der Höchstbetrag der Kassenkredite überschritten ist. Notwendige Kosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unabweisbare Aufwendungen und können gezahlt werden, auch wenn dadurch ein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Für die Finanzierung dürfen Kredite aufgenommen werden. Die Pflicht zu einer Aufstellung einer Nachtragssatzung entfällt. Infolge der Erleichterung im Haushaltsausgleich entfällt faktisch die Pflicht zur Verhängung haushaltswirtschaftlicher Sperren. Ich hoffe sehr, dass allen klar ist, dass wir in einem Boot sitzen und dass wir mit dem entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgehen. Die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf hat nochmals deutlich gemacht, dass wir als Landtag und Gesetzgeber achtsam bei unseren Entscheidungen sein müssen. Einige Hinweise zur Datenlage und zur Reichweite von gesetzlichen Regelungen sollten wir aufgreifen und diskutieren. Von uns wird erwartet, dass wir einen funktionierenden Rahmen schaffen, in dem die praktische Arbeit vor Ort gut umgesetzt werden kann. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen, dass ländliche und städtische Räume ihre Aufgaben zukunftsfest, gemeinwohlorientiert und sozial gerecht erfüllen können. Auf die unterschiedlichen Entwicklungen im Land brauchen wir neue Antworten. Wachsende und schrumpfende Räume haben unterschiedliche Bedarfe. Diese erkennen wir an und wir werden dafür die aktuelle Datenlage der kommunalen Haushalte verbessern. Ich hoffe sehr, dass die hier und heute getroffenen Zusagen Anlass genug sind, damit keine weiteren kommunalen Haushaltssperren verhängt und die bereits erfolgten überdacht werden. Im September wird es die nächste Steuerschätzung geben. Dann werden wir hoffentlich mehr wissen und uns gegebenenfalls mit diesem Thema nochmals beschäftigen müssen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Liebscher. Nun die SPD-Fraktion; Herr Panter, bitte.
