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Dr. Rolf Weigand

AfD 15.07.2020 Sitzungen 7/12

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für unsere Fraktion erklären, dass wir uns heute nicht gegen das längere gemeinsame Lernen entschieden haben. Wir haben entsprechende Vorschläge unterbreitet, die keine Mehrheit gefunden haben. Wir stehen also zum längeren gemeinsamen Lernen. Wir sagen aber ganz deutlich Nein zur Gemeinschaftsschule und zu jeglicher Einführung. Ich erneuere meine Aufforderung – und dazu steht auch unsere Fraktion –, jetzt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und das Volk noch einmal abstimmen zu lassen. Dann hätten wir wirklich eine Legitimation für diesen ganzen Prozess. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Weigand an Mikrofon 7 mit seiner Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Gibt es weiteren Redebedarf bzw. Bedarf, weitere Erklärungen abzugeben? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Mit dem gerade gefassten Beschluss hat der Sächsische Landtag Änderungen an der durch Volksantrag eingebrachten Vorlage vorgenommen. Damit ist der Volksantrag gemäß Artikel 72 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung abgelehnt. Gemäß Artikel 72 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen können die Antragsteller nun ein Volksbegehren mit dem Ziel in Gang setzen, einen Volksentscheid über den ursprünglichen oder einen veränderten Gesetzentwurf herbeizuführen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich kann keinen Widerspruch erkennen. Meine Damen und Herren, es liegen zudem zwei Entschließungsanträge vor: zum einen der Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD in der Drucksache 7/3188, und zum anderen der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/3223. Wir beginnen mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, Drucksache 7/3188. Frau Kollegin Friedel, bitte schön.

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