Dr. Joachim Keiler
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE will die bundesdeutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 für die Gestaltung eines sozial gerechten und solidarischen Europa nutzen. Das klingt zunächst einmal gut – denn wer möchte schon nicht sozial gerecht oder solidarisch sein? (Zuruf von der SPD: Natürlich die AfD!) Man fragt sich nur: Gelingt dies mit den hier gemachten Vorschlägen? In Ziffer 1 soll der europäische Wiederaufbau mit dem Ausbau sozialer Sicherheit verknüpft werden. Welcher Wiederaufbau ist denn hier gemeint? (Lachen des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Da brauchen Sie nicht lachen; Sie werden es gleich erfahren. In der Stellungnahme des Staatsministeriums für Europa vom 06.07.2020 zum Antrag wird auf die Entschließung der Europaministerkonferenz der Länder vom 07.06.2018 zum Thema „Zukunft soziales Europa“ verwiesen. Liest man in diesem Beschluss nach, erfährt man, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die Bewältigung der Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise – 2018! – nicht allein vor finanz- und wirtschaftspolitischen, sondern vor großen sozialpolitischen Herausforderungen stehen. Verbindet man nun diese Feststellung mit dem Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Ende Juni 2020, so wird die 2018 festgestellte Finanz- und Wirtschaftskrise nun plötzlich eine Krise aufgrund der COVID-19-Pandemie. Zu lesen ist in der Entschließung, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Sicherheit und Solidarität zentrale Grundpfeiler eines gerechten Europas wären. Die COVID-19-Pandemie hätte zu nachhaltigen Einschnitten im Alltag von vielen Europäern geführt und Ungleichheiten verschärft. Wieso eigentlich? Es war doch ganz Europa betroffen. 2018 resultierten die großen sozialpolitischen Auseinandersetzungen noch aus dem finanz- und wirtschaftspolitischen Krisenszenario. Die Begründung, weshalb ein europäischer Sozialaufbau erforderlich ist, hat sich also etwas gewandelt. Ich halte auch dies für einen konkreten Beleg dafür, dass in diesen Bereich, Sozialaufbau, die Europäische Union als Zentralorgan keinerlei Vorteile gebracht hat. Eine gemeinsame europäische Sozialpolitik war bereits 2018 gescheitert. Das wird auch in der Schlusserklärung der Europaministerkonferenz deutlich angesprochen. Darin steht zu lesen: „Die Mitglieder der Europaministerkonferenz sind der Auffassung, dass es zur Erreichung dieser Konvergenz – sozialer Konvergenz – jedoch keiner Harmonisierung der Sozialsysteme der Mitgliedsstaaten bedarf. Vielmehr geht es um Reformen der Mitgliedsstaaten und ihre jeweilige nationale Zuständigkeit.“ Dieser Auffassung sind auch hier wir in der AfD. Durch die COVID-19-Pandemie hat sich an dieser strukturellen Frage überhaupt nichts geändert. Bereits 2018 stellte die Europakonferenz fest: „Um soziale Standards aus eigener Kraft bereitstellen zu können, müssen die Mitgliedsstaaten unter anderem ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Ziel sollte es sein, dass die Mitgliedsstaaten ihre nationalen Systeme hinsichtlich möglicher Sicherungslücken auf den Prüfstand stellen und erforderlichenfalls geeignete Reformen entwickeln.“ Aber selbst unter den COVID-19-Bedingungen steht die Ratspräsidentschaft Deutschlands unter den Regelungen der Kompetenzordnung der europäischen Verträge. So heißt es im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft: „Wir setzen uns deshalb dafür ein, die soziale und wirtschaftliche Aufwärtskonvergenz in Europa mit der Wahrung der Kompetenzordnung voranzubringen. Ziel ist es, in Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte Ungleichheiten innerhalb der EU zu reduzieren, Verwerfungen an den Arbeitsmärkten auch aufgrund externer Jobs zu mindern und den sozialen Schutz zu verbessern. Wir treten insbesondere für die Entwicklung eines EU-Rahmens für nationale Mindestlöhne ein“– nationale Mindestlöhne! –, „der den Schutz von Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Sozialpartnerschaft und ihre herausgehobene Rolle bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen stärkt.“ Dieses Zitat leitet zur nächsten Problematik über. Im Antrag der Fraktion DIE LINKE wird eine zeitnahe Einführung eines europaweiten Mindestlohns gefordert. In Deutschland beträgt der Mindestlohn seit 01.01.2020 9,35 Euro pro Stunde. In der Europäischen Union gibt es in 13 Ländern einen gesetzlichen Mindestlohn, der also nicht von den Tarifparteien ausgehandelt ist. Die Spanne reicht von Luxemburg mit 12,38 Euro bis zu Litauen mit 3,72 Euro oder Griechenland mit 3,76 Euro. Nun darf ich einmal fragen, wie man denn einen europäischen Mindestlohn der Höhe nach bestimmen will. Die Diskussion läuft. (Zurufe von den LINKEN) Die Vorschläge hierzu reichen von 60 % des medialen Einkommens in der Europäischen Union bis hin zu Lohnuntergrenzen oder Mittelwerten. Egal wie, eines dürfte in jedem Fall klar sein: Geht man von 4 Euro und 12 Euro aus, ergeben sich 16 Euro, und der Mittelwert beträgt dann 8 Euro. Im Klartext heißt das: Kommt es zu einem europaweit gültigen Mindestlohn, werden gesichert die Mindestlohnempfänger in Deutschland nicht profitieren, sondern Abstriche hinzunehmen haben. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie dies Ihren Anhängern und Wählern bereits in dieser Deutlichkeit mitgeteilt haben. (Zurufe von den LINKEN) Da hat die Pandemie tatsächlich auch noch ein Moment, das die Branche gerade besonders hart trifft. Bei Mindestlohn in Zahlen ist dies ein Schlag ins Gesicht aller Geringverdiener, gerade im Dienstleistungssegment, (Beifall bei der AfD) genauso für die Firmen vornehmlich im Bereich der Gastronomie und des Tourismus. Darüber hinaus zeigt auch Ihre Forderung, wie wenig Sie doch vom Zusammenspiel wirtschaftspolitischer Maßnahmen verstehen. Denn abgesehen von Sozialreformen will die EU-Kommission gerade das Kartellrecht modernisieren. Auf Druck der deutschen, italienischen und französischen Industrieverbände soll das Kartell- und Fusionsrecht modernisiert werden. Konkret bedeutet dies, dass wegen des internationalen Wettbewerbs mit amerikanischen oder chinesischen Firmen die innereuropäische Fusionskontrolle nicht mehr am europäischen Markt, sondern am internationalen Markt ausgerichtet wird. Dies bedeutet, dass eine Fusion dann nur noch kartellrechtlich untersagt wird, wenn die im globalen Markt eine dominante Stellung einnimmt. Dies führt zu Megakonzernen mit unterschiedlichen fusionsrechtlichen Abwicklungsverfahren. Eine Arbeitnehmerschutzrechtsprechung bzw. -gesetzgebung haben gerade viele außereuropäische Staaten nicht. Die Konkurrenzfähigkeit bestimmt sich dann im internationalen Maßstab. Auch in China gibt es Mindestlöhne. In Shanghai war dieser 2017 – das ist die letzte Zahl, die ich gefunden habe – 2,59 Euro. Genau in diese Zukunft entlassen Sie, liebe LINKE, die Arbeitsnehmer im Geringverdienerbereich. Sie merken noch nicht einmal, wie Sie der Lohndrückerei, der internationalen Globalisierung entgegenlaufen und damit gerade den von Ihnen angegriffenen Industrieverbänden in die Tasche spielen. Was meinen Sie, wie lange man dem globalen Lohndruck in Großkonzernen die Stirn bietet? Es wird so manchen überraschen, aber die AfD hat sich ganz eindeutig für einen gesetzlichen Mindestlohn, allerdings natürlich in nationaler Verantwortungsstruktur, ausgesprochen und darüber hinaus auch für eine Obergrenze von 15 % Beschäftigten mit Leih- oder Werksverträgen in Unternehmen. Das steht in unserem Programm, Ziffer 10.3, Bundestagswahlprogramm 2017. Wenn schon durch den Euro keine Auf- und Abwertungen mehr möglich sind, muss zumindest durch nationale Mindestlohngrenzen die Existenz im unteren Einkommensbereich und damit auch die Alterssicherung dort gestärkt werden. Dies erfordert auch allerdings Einigkeit dahingehend, dass in den jeweiligen Ländern bei internationalen Ausschreibungen nur auf der Basis national gültiger Vorschriften gearbeitet werden kann und nicht der Mittelwert gebildet wird. Dies würde die Arbeitnehmer in Deutschland wiederum erheblich benachteiligen. Im Falle der Fleischfabrik Tönnies erleben wir gerade, was passiert, wenn Verträge europaweit ausgeschrieben werden. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die Intention Ihres Antrags nicht einer Stärkung der europäischen Idee dient, sondern Sie sägen weiter an der europäischen Säule. Deswegen lehnen wir die Entschließung in diesem Punkt ab. Zu Ziffer 2 des Entschließungsantrages, Einführung einer europaweiten Vermögensabgabe, ist Folgendes zu sagen: Nach den derzeitigen Voraussetzungen und dem Haushaltsplan der EU-Kommission soll Deutschland jährlich 42 % mehr in den EU-Haushalt einzahlen als bisher. Dies ergibt sich aus einer Antwort des Bundes auf eine Anfrage der FDP. Dies allein sind schon 13 Milliarden Euro pro Jahr. Ob Sie einen Griff in die Taschen der Bürger nun Steuern oder Abgaben nennen, ist egal. Eine eigene Steuererhebungskompetenz lässt sich aus den EU-Verträgen nicht entnehmen. Erforderlich wäre eine Änderung des Primärrechts der Europäischen Union. Aus den Regularien des AEUV lässt sich allenfalls eine Harmonisierungskompetenz entnehmen. Dies wäre schlechterdings für eine einmalige Vermögensabgabe eine nicht zu nehmende Hürde. Die Kernkompetenz zur Rechtssetzung einer direkten Besteuerung ist den EU-Mitgliedsstaaten vorbehalten. Eine derartige Abgabe wäre im europäischen Primärrecht vertragswidrig und im deutschen Verfassungsrecht als Einmalsteuer ebenso verfassungswidrig und nicht umsetzbar. In Summe lässt sich festhalten: ein rechtwidriger Vorschlag, grob mittelstandsschädlich und bürgerfeindlich. In diesem Zusammenhang darf ich einmal in Erinnerung rufen, dass sich das Nettogeldvermögen in Italien einer Studie der Allianz-Versicherung zufolge aus dem Jahr 2018 auf 34 740 Euro und das der Deutschen auf 16 806 Euro beläuft. Nach einer Studie der Commerzbank liegt der Medianwert der privaten Vermögen in Italien bei 164 000 Euro und in Deutschland bei 76 000 Euro. Bei den Wohlstandsvermögen innerhalb der OECD belegt Deutschland einen der hinteren Ränge. In einer Studie des DIW, bestimmt unverdächtig, eher links, wird festgestellt: Je größer die sozialstaatliche Absicherung ist, desto geringer die durchschnittlichen Vermögenssummen. Im Klartext heißt dies nichts anderes als: Man verlässt sich auf das soziale Netz und hofft auf Umverteilung. Gerade die Bürger in Deutschland erleiden durch die Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank bereits ohnehin erhebliche Einbußen an ihren Privatvermögen. Eine Vermögensabgabe würde dies beschleunigen, da es auch vor allen Dingen die Wohneigentümer treffen würde. Wenn in der öffentlichen Diskussion von Vermögenden gesprochen wird, werden im selben Atemzug auch häufig Milliardäre wie die Aldi-Eigner oder Großaktionäre von BMW genannt. Hierbei handelt es sich um Leute, die über Jahreseinkommen im mehrstelligen Millionenbereich verfügen. Dies animiert natürlich dazu, auch bei Forderungen nach Vermögensabgaben zu applaudieren. Denn diese Milliardäre werden bei den Diskussionsrunden immer ins Schaufenster gestellt. Die offizielle Definition von „reich“ ist jedoch, wenn man als Alleinstehender ein monatliches Nettoeinkommen von 4 038 Euro erhält. Als vermögend zählt man in Deutschland mit einem Vermögensstand über 214 500 Euro. Zu den obersten 10 % der Vermögendsten – Superlativ! – gehört man, wenn man über ein Vermögen von mindestens 468 000 Euro verfügt. Im Klartext bedeutet dies, dass jeder, der ein Eigenheim besitzt, bereits zur Klasse der Vermögenden gehört. Wer also hier applaudiert und zur Mittelschicht gehört, muss damit rechnen, weiterhin über die Erträglichkeitsgrenze zur Kasse gebeten zu werden, dies zugunsten einer Umverteilung ins Ausland! Natürlich kann die AfD hier nicht zustimmen. Zu Ziffer 3 erübrigt sich fast eine Stellungnahme, weil ich bereits erwähnt habe, dass eine Erhöhung der deutschen EU-Zahlungen um 42 % in der Planung ist. Eine endgültige Bestimmung lässt sich derzeit wegen der Verhandlungen mit Großbritannien nicht festlegen. Wie sich das Bruttonationaleinkommen aufgrund der seit Jahren angelegten Wirtschaftskrise entwickelt, ist nach wie vor unklar. Kommt es zu einer Erhöhung der direkten Abführung an den EU-Haushalt, werden natürlich die nationalen Haushalte darunter zu leiden haben. Die Forderung ist auch völlig unnötig, weil durch den sogenannten Kredithebel – das haben wir von der Kollegin vorhin auch gehört – und das MMT-Verfahren, Modern Monetary Theory, die Europäische Union, vertreten durch die Kommission, zusammen mit den Notenbanken gedenkt, Kredithebel einzuführen. Frau von der Leyen hat in einem Interview sogar von über 10 Billionen Euro gesprochen. Es handelt sich dabei um monetäre Schattenhaushalte, geschaffen durch die Notenbanken, die an den Parlamenten vollständig vorbeilaufen. Weshalb bei einer derartigen Aussicht noch die nationalen Haushalte eingekürzt werden sollen, bleibt völlig im Dunkeln. Zu guter Letzt ist darauf zu verweisen, dass die Begründung des Antrages nicht erkennen lässt, was mit der „Etablierung eines humanen Migrationssystems, das das Sterben an und vor den Außengrenzen der Europäischen Union endlich … stoppt“, gemeint ist. Bislang laufen die Diskussionen innerhalb der Europäischen Union im Wesentlichen darauf hinaus, dass man sich nicht über die Verteilung von Asylantragstellern oder Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union einigen kann. Weshalb diese Forderung in einem Antrag für ein soziales Europa steht, das in einigen Ländern eine Jugendarbeitslosigkeit von bis zu 30 % zu verkraften hat, erschließt sich nicht. Ein Sozialstaat lässt sich selbstverständlich nur innerhalb einer verbundenen Solidargemeinschaft verwirklichen. Wir haben noch nicht einmal die innereuropäische Harmonisierung ansatzweise im Griff. Selbstverständlich erleben wir innerhalb der Europäischen Union eine Wanderbewegung vom Niedriglohn- zum Hochlohnsektor. Bereits das überfordert die etablierten Systeme bei Weitem, wie die geplanten Kreditaufnahmen belegen. In dieser Situation sollen wir weitere Zuwanderung in unsere Sozialsysteme etablieren? Gute Nacht, Marie! (Zuruf von den LINKEN: Etablieren?!) Liebe LINKE, das toppt alles. Ihr schafft nicht nur Deutschland ab, sondern auch Europa. So hätte ein europäischer Sozialstaat nicht ansatzweise eine Chance, geschweige denn Deutschland, dessen Bürger nicht annähernd so reich sind, wie immer behauptet wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Dr. Keiler für die AfD-Fraktion. Nun Kollegin Hammecke für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
