Georg-Ludwig von Breitenbuch
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Artikel 87 der Sächsischen Verfassung ist für uns nicht nur bindend. Dort heißt es: „Die Gemeinden und Landkreise werden unter Berücksichtigung der Aufgaben des Freistaates im Rahmen übergemeindlichen Finanzausgleiches an dessen Steuereinnahmen beteiligt.“ Dieser Artikel wird auch gelebt, und darauf möchte ich eingehen. Neben dem Verfassungsanspruch hat sich die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahrzehnten zu einem fairen und partnerschaftlichen Verhältnis der Staatsregierung mit den sächsischen Kommunen entwickelt. Dieses sehr gute Miteinander ist es auch, das uns als regierungstragende Fraktionen dazu gebracht hat, gemeinsam mit der Staatsregierung nach einer Lösung zu suchen, die aktuellen Herausforderungen der Pandemie gemeinsam anzugehen und die Lasten zwischen Freistaat Sachsen und Kommunen fair zu verteilen und gemeinsam zu schultern. Somit hat Staatsminister Vorjohann sich auf den Weg gemacht und Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Der Finanzminister und die kommunalen Spitzenverbände haben sich am 5. Mai 2020 auf einen Schutzschirm in Höhe von 750 Millionen Euro für die sächsischen Kommunen zur Bewältigung der CoronaKrise verständigt. Das sächsische Kabinett hat am 26. Mai 2020 einen Entwurf zur Umsetzung dieses Kommunalpakets beschlossen. Gesetz mehrheitlich zugestimmt worden. Das Gesetz ist somit beschlossen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Widerspruch kann ich diesbezüglich nicht erkennen. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf des Entwurfs der Kommunen des der COVID-19-Pandemie der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir am 11. Juni 2020 aus dem Corona-Bewältigungsfonds für die sächsischen Kommunen anteilig Mittel in Höhe von etwa 400 Millionen Euro bereitgestellt. Heute liegt nun der Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen vor. Der Gesetzentwurf umfasst nicht nur die Bereitstellung der finanziellen Unterstützung bei Steuerausfällen, sondern ermöglicht es den Kommunen auch, leichter Kassenkredite aufzunehmen, um aus eigener Kraft anteilig die Einnahmeausfälle der Kommunen zu kompensieren. Damit gehen wir auf die Bemühung der Kommunen ein, im Umgang mit der Corona-Krise und deren Folgen auch einen eigenen Beitrag mit eigener Lastenaufnahme zu übernehmen. Das ist gelebte Solidarität, wie sie zwischen Kommunen und Freistaat wirklich gelebt wird; ich habe das am Anfang schon deutlich gemacht. In der zweiten Runde würde ich dann auf den vorliegenden Änderungsantrag eingehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege von Breitenbuch von der CDU-Fraktion. Nun die AfDFraktion, Herr Kollege Barth, nachdem das Pult abgewischt worden ist.
