Antje Feiks
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Misst man den Medienstaatsvertrag an dem geäußerten Anspruch, so ist er weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Begriffe wie Intermediäre und Suchmaschinen haben in den Medienstaatsvertrag Eingang gefunden – das ist gut –, doch neue Begriffe lösen die alten Probleme nicht. „Es wird mit vielen neuen unbestimmten Begriffen operiert, ohne aber damit den Blick auf das Medien- oder gar Kommunikationssystem zu weiten. Denn dann kämen auch die Pressemedien in den Blick, was aber nicht sein darf.“ – So der Medienwissenschaftler Otfried Jarren im Dezember 2018 in epd medien. So wird immer wieder auf den Rundfunk und eben nicht auf die Presse geschaut. In der Folge gibt es keinen Akteur, der das Gesamtmediensystem im Blick hat. Misst man den Medienstaatsvertrag an wesentlichen Regelungen, so sind auch diese an vielen Stellen leider nur ein zarter Anfang. Dass die Fragen der Medienkonzentration außen vorgelassen wurden, ist ein weiterer bedauerlicher Kritikpunkt. Seit über zehn Jahren wird darüber diskutiert, dass es hier Anpassungen geben soll, und die Medienpolitik bleibt eine Antwort schuldig. Das seit 1997 geltende Medienkonzentrationsrecht ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. – So Prof. Georgios Gounalakis, der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, in der Stellungnahme im Juli 2018. Prof. Wolfgang Schulz vom Hans-Bredow-Institut hatte im September 2018 in einer Stellungnahme festgestellt, dass die Zeit nun wirklich drängt. Erstens liefe die derzeitige Regelung durch die enge Auslegung der Verwaltungsgerichte faktisch ins Leere. Weiterhin zeichne sich immer deutlicher ab, dass Fernsehen allein keine Meinung macht. Deshalb ist der Kontrollansatz nur dort falsch. Fernsehen mag zwar noch ein Leitmedium sein, aber andere Medien gewinnen nun einmal an Bedeutung. Meinungsmachtkontrolle muss alle Einflusskanäle in den Blick nehmen. Schließlich bringt es Schulz vom Hans-Bredow-Institut auf den Punkt: „Zumindest müsste die zentrale Norm der Meinungsmachtkontrolle im Staatsvertrag wieder gangbar gemacht werden. Die Länder werden durch Zuwarten irgendwann in den Zustand der Verfassungswidrigkeit hineinlaufen, denn es handelt sich um die zentrale Pflichtaufgabe der Medienregulierung.“ Misst man den Staatsvertrag an den Auswirkungen für Sachsen, so ist die Debatte mit einer guten Idee gestartet, aber das Ende ist leider weniger stark. Mit dem Medienstaatsvertrag werden auch die Werberegelungen für private Fernsehsender flexibilisiert. Dadurch können die Sender ihre Einnahmen in reichweitenstarken Sendezeiten erhöhen. Im Gegenzug wurde darüber diskutiert, ob die großen Sendergruppen, wie ProSiebenSat.1 und RTL die lokalen Sender finanziell unterstützen. Alternativ stand eine Erweiterung des Ländervorbehalts in § 112 – Finanzierung besonderer Aufgaben – zur Diskussion. Die Landesmedienanstalten sollten auch die Programme kommerzieller Lokalsender fördern dürfen. Herr Medienminister Schenk, Sie waren für diese Verhandlungen zuständig. Warum wurde der Joker, die Werbeliberalisierung gegen eine Unterstützung für lokale Sender einzutauschen, an dieser Stelle nicht genutzt? Erreicht wurde am Ende eine Protokollnotiz – das ist schon etwas –, die aber den sächsischen Sendern am Ende keinen Euro bringt. Das hat Frank Haring in der Anhörung sehr anschaulich dargelegt. Da wir uns wahrscheinlich an dem Punkt, dass regionale Vielfalt nicht nur eine Besonderheit innerhalb der Bundesländer ist, sondern vor allem erhalten werden sollte, einig sind, ist es schade, dass die Möglichkeit an dieser Stelle nicht genutzt wurde. Aber die Verhandlungen zum Medienstaatsvertrag gehen ja weiter, und ich hoffe, dass dieser Punkt so ausgestaltet werden wird, dass es verbindliche Regelungen gibt, die sich im Sinne der lokalen Sender finanziell niederschlagen. Aber es ist ja doch einiges möglich, wenn man sich all die Debatten zum Medienstaatsvertrag anschaut. Denn immerhin haben acht Bundesländer den Vorstoß gewagt und waren sich darin einig, dass eine Neufassung der Beauftragung der Öffentlich-Rechtlichen notwendig ist. Das ist gut. Die restlichen konnten noch nicht überzeugt werden, aber vielleicht passiert es ja in der nächsten Runde. Die Auftragsdebatte für die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen ist essenziell. Dass die Zeiten, in denen Mobiltelefone noch die Größe eines Koffers hatten, vorbei sind, liegt auf der Hand. Noch einmal sei gesagt: Bei allen soeben genannten Kritikpunkten sind wir der Auffassung, dass der Medienstaatsvertrag ein ganz kleiner Schritt in die Zukunft ist. Deshalb werden wir uns bei aller Kritik auch nicht sperren, sondern uns bei der Abstimmung enthalten. Für die weiteren Verhandlungen hoffen wir, dass die jetzigen Fehlstellen auf die Tagesordnung kommen und hoffentlich gelöst werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Entschließungsantrag, den wir später noch einbringen werden, unterstützen. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte jetzt Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN, das Wort zu nehmen.
