landtag.sachsen.de ↗

Dr. Volker Dringenberg

AfD 15.07.2020 Sitzungen 7/12

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die LINKEN haben uns wieder mit einem Gesetzentwurf beglückt. Nach Angaben von Ihnen, Herr Gebhardt, sei er sehr geglückt. Wir werden sehen, ob wir das auch so sehen. Es geht um die Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung nach deren Ausscheiden aus dem Amt. Damit soll möglichen Interessenskonflikten vorgebeugt werden, die entstehen können, wenn ein ehemaliger Staatsminister oder Staatssekretär in die freie Wirtschaft wechselt. Wie wichtig Ihnen das Thema ist, zeigt bereits, dass die erste Lesung dieses Gesetzentwurfes am 20. Dezember 2019 – und damit noch vor der Vereidigung der Minister der gegenwärtigen Staatsregierung – erfolgte. Das riecht doch sehr nach einem Schnellschuss und fehlgeleiteter politischer Prioritätensetzung. (Zurufe von den LINKEN) Haben wir in diesem Land zu Beginn einer neuen Legislaturperiode keine schwerwiegenden Probleme, die einer vordringlicheren Lösung bedurft hätten? (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, Sabine Friedel, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Anders als Ihnen fallen mir da einige ein. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, nun lassen Sie mich doch erst einmal ausreden, dann können auch Sie noch etwas dazulernen. – Dabei ist die Idee noch nicht einmal von Ihnen. Es ist bequem, sich Ideen von politischen Mitbewerbern zu beschaffen. Wir als AfD können ein Lied davon singen, was mit unseren abgelehnten Gesetzentwürfen oftmals schon wenige Monate später geschieht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mir kommen die Tränen!) Über die Mehrheitsfähigkeit entscheidet häufig das richtige Logo auf dem Titelblatt. Diesmal hat es allerdings die GRÜNEN, Herr Lippmann, getroffen, die einen ähnlich intendierten Gesetzentwurf bereits in der letzten Legislaturperiode, als Sie noch nicht auf der Regierungsbank saßen, erfolglos eingebracht hatten. Herr Gebhardt, in der Sache können wir Ihnen durchaus folgen. Die Erfahrung zeigt, dass es immer wieder schwerwiegende Interessenskonflikte bei Politikern gegeben hat, gibt und wahrscheinlich auch geben wird, die nach ihrer Amtszeit in die freie Wirtschaft wechseln. Wir brauchen nur – – Der Kollege Tillich ist schon erwähnt worden, Herr Gabriel. Bei der CDU braucht man gar nicht so lange, die gehen schon, bevor sie abklingen, als Bundestagsabgeordnete diversen Nebentätigkeiten nach. Ich bezweifle aber im Fall Tillich, dass der Wechsel mit einer Karenzzeit von 18 oder 24 Monaten, wie Sie das nun vorschlagen, verhindert worden wäre. Dass grundsätzlich eine Regelung geschaffen werden muss – auf Bundesebene und in anderen Bundesländern gibt es die bereits –, steht auch für uns außer Frage. Prinzipiell unterstützen wir Ihr Unterfangen. Aber wie so häufig ist gut gemeint, wie auch in diesem Fall, häufig das Gegenteil von gut gemacht. Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf weist einige grundlegende Schwächen auf. Ihre Unsicherheit in der Sache belegt auch der nachgeschobene Änderungsantrag. Damit konnten Sie zwar einige grobe Schnitzer ausbessern, es reicht aber trotzdem nicht aus, um unsere Zustimmung zu erhalten. In § 4 c Abs. 1 Satz 2 wollen Sie uns ein nebulöses beratendes Gremium unterschieben, dessen Mitglieder – ich darf zitieren – „sich durch besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der beruflichen Ethik, der Rechtswissenschaften oder“ – man höre – „des zivilgesellschaftlichen Engagements auszeichnen“. Da stellt sich die Frage: Wer soll das konkret sein? Die Begründung klärt das nicht auf, Herr Gebhardt. Sie macht es vielmehr schwammiger. Da sind es plötzlich Personen – ich zitiere erneut –, „die Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über politische Erfahrungen verfügen“. Letzteres riecht doch ein wenig nach Gefälligkeits- und Versorgungspöstchen. Denken Sie hier vielleicht insgeheim an Ihre Freunde von der Amadeu Antonio Stiftung? Fraktionen die fünf Kommissionsmitglieder wählen, fünf Mitglieder bei gegenwärtig fünf Fraktionen. Da nehme ich einmal ganz keck an, dass jede Fraktion einen Vertreter bekommt. Wenn es aber mehr oder weniger Fraktionen werden, dann geht das Gezerre schon wieder los. Dann stellt sich die Frage, wie man hier ein politisch ausgewogenes Gremium erhalten kann. Das ist keine gute Voraussetzung für ein Gesetz, das eigentlich das Ansehen des Staatswesens und dessen Repräsentanten bei seinen Bürgern verbessern soll. Das so gewählte Gremium soll, folgt man Ihrem Änderungsantrag, der Staatsregierung eine Empfehlung vorlegen. Die Entscheidung fällt dann die Staatsregierung. Aber wir lesen nirgendwo, ob eine Mehrheit ausreicht oder Einstimmigkeit gefordert wird. Koalitionen sind bisweilen gern einmal zerstritten, und dann wird es etwas schwierig. Für uns ist auch nicht akzeptabel, dass der öffentliche Dienst von einer Karenzzeit gänzlich ausgenommen wird. Besonders im Fall einer Abwahl einer Regierung könnte das nicht weniger Interessenskonflikte hervorrufen als ein Wechsel in die Wirtschaft. Auch damit würden privatwirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse und selbstständiger Erwerb gegenüber dem Staatsdienst ungebührlich benachteiligt. Schließlich und entscheidend ist, dass zuvor erfolgreichen, in der Privatwirtschaft tätigen Ministern – und die soll es tatsächlich geben – damit untersagt werden kann, deren vorherige Tätigkeit wiederaufzunehmen. Dies fördert keinesfalls die Bereitschaft der Fähigen, sich in Regierungsverantwortung nehmen zu lassen, sondern befördert die Mittelmäßigen, und das kann nicht im Interesse der Bürger in Sachsen sein. Die AfD-Fraktion wird daher sowohl den Änderungsantrag als auch den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die AfD-Fraktion Kollege Dr. Dringenberg. – Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Lippmann, bitte schön.

Alle Reden von Dr. Volker Dringenberg Protokoll ↗