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Nico Brünler

Die Linke 15.07.2020 Sitzungen 7/12

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich gleich zu Beginn sagen: Der Antrag der Koalition zur Validierungs- und Innovationsförderung findet unsere Unterstützung, (Beifall des Abg. Henning Homann, SPD) auch wenn er mehrere Fragen zur Arbeit der Staatsregierung aufwirft; aber der Reihe nach. Ja, es gibt tatsächlich ein Problem mit dem Technologietransfer im Freistaat Sachsen. Die Schließung der Kostenlücke zwischen Forschung, Produktentwicklung und Marktreife stellt vor allem viele Start-ups vor große Probleme. Eine Unterstützung in Form einer Validierungsförderung, die helfen soll, den Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit darzustellen, ist eine wichtige Unterstützung zur Gewinnung privater Kapitalgeber. So weit sind wir uns hier bestimmt sogar einig. Ich möchte die Ausführungen meiner Vorredner nicht wiederholen, gilt doch mit Blick auf die Tagesordnung, dass hier bereits alles gesagt wurde, wenn auch nicht von jedem. Der heutige Antrag hat aber eine Vorgeschichte. Diese wirft tatsächlich Fragen auf. Es begann mit einem Antrag der GRÜNEN vor drei Jahren – Kollege Liebscher sprach bereits davon – und der darauffolgenden Äußerung des SMWA, dass man das Anliegen für wichtig halte, sich bereits auf den Weg gemacht habe und es umsetzen wolle. So überschwänglich, wie das Ministerium damals reagierte – das war schon ungewöhnlich für einen Oppositionsantrag –, hatte man fast das Gefühl, dass es ein Auftragswerk sei, um den Koalitionspartner unter Druck zu setzen. Nachdem der Wirtschaftsminister bereits im Februar des letzten Jahres versprochen hatte, dass eine Validierungsförderung jetzt umgesetzt werde, musste man annehmen, dass das Problem in trockenen Tüchern sei, zumal auch das Geld seit den letzten Haushaltsberatungen bereits bereitstand. Jetzt wird man jedoch stutzig, warum es die Förderrichtlinie noch nicht gibt. Nun soll plötzlich alles ganz schnell gehen, denn im Antrag räumen die Koalitionsparteien der von ihr getragenen Staatsregierung nur eine Frist von zwei Monaten ein, um nachzuholen, was drei Jahre brauchte, nämlich endlich eine Förderrichtlinie oder zumindest einen in einem anderen Programm integrierten Fördertatbestand zu schaffen. Das wiederum hinterlässt neue Fragen. Entweder ist die Staatsregierung trotz des Pingpongs zwischen ihr und dem Landtag – obwohl man sich einig bei der Bedeutung des Themas sei – und trotz der Tatsache, dass das Problem im Koalitionsvertrag nochmals explizit unterstrichen wird, in diesem Bereich weitgehend untätig geblieben und Teilen der Koalition – ich vermute mal in erster Linie den GRÜNEN – reist inzwischen der Geduldsfaden oder aber, die Richtlinie ist bereits fertig – genug Zeit ist inzwischen ins Land gegangen – und wir erleben hier nur den Beginn der Inszenierung ihrer Umsetzung im Herbst. Auch das wäre eine Erklärung für die im Antrag gesetzte kurze Frist, die noch dazu mitten in der Hauptferienzeit liegt. Nur, dann wäre der Antrag zumindest in seinem ersten Teil eigentlich überflüssig und es ginge im Kern nur noch um die Evaluation der Validierungsförderung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Im letzten Punkt werden wir nach den Ausführungen des zuständigen Staatsministers am Ende der Debatte hoffentlich schlauer sein und wissen, warum wir noch nicht dort sind, wo wir alle schon gemeinsam sein wollten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Brünler. Er sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Aussprachebedarf? – Herr Hippold für die CDU-Fraktion, bitte.

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