Rico Gebhardt
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Keiler, es hätte vielleicht Sinn gemacht, wenn Sie dies mit uns einmal im Ausschuss diskutiert hätten. Dort haben Sie geschwiegen, und eigentlich haben Sie dem Gesetzentwurf sogar zugestimmt. Das möchte ich zumindest noch einmal für das Protokoll festhalten. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Unsere Kritik an diesem Gesetzentwurf beginnt schon beim Titel. Fast niemand würde mit dem Titel des Gesetzes „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958“ etwas anfangen können. Es hätte aus meiner Sicht mindestens heißen müssen: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen“. Wenn dazu noch „im Bereich der öffentlichen Körperschaft“ ergänzt worden wäre, hätten zumindest die Fachleute etwas damit anfangen können. Da sich aber die Koalitionsfraktionen, wie Herr Lippmann ausgeführt hat, gegen ein Vollgesetz entschieden haben, mussten sie bei der Umsetzung diese Überschrift wählen, weil Sie ausdrücklich das Ingenieurund Architektenkammerrecht ausgeklammert haben und es, wie Herr Lippmann im Ausschuss gesagt hat, bewusst nicht mit in diesen Entwurf aufgenommen haben. Interessant ist nur in diesem Zusammenhang – das hatte ich bereits vorhin mit meinem Zwischenruf deutlich gemacht –: Die abschließende Beratung der Änderung des Ingenieur- und Architektenkammerrechts wurde im letzten Ausschuss vertagt, obwohl die Richtlinie nach Artikel 13 vorsieht, dass die Umsetzung bis zum 30. Juli 2020 zu erfolgen hat. Aus unserer Sicht ist das ein klarer Verstoß gegen die EU-Richtlinie, die Sie jetzt in sächsisches Recht und Gesetz umsetzen wollen. Unsere dritte Kritik ist eine inhaltliche. Diese Richtlinie betrifft die Ausübung eines Berufs oder will die Aufnahme einer bestimmten Art der Ausübung beschränken, einschließlich des Führens der Berufsbezeichnung. Herr Modschiedler hatte das vorhin ausgeführt und an praktischen Beispielen darauf hingewiesen. Das geht auf die EUDienstleistungsrichtlinie zurück. Diese Dienstleistungsrichtlinie stand nun bei den LINKEN sehr stark und sehr harsch in der Kritik. Der Bundesrat und der Bundestag haben den Kommissionsentwurf 2017 damals mit einer Subsidiaritätsrüge belegt. Das heißt, auf Deutsch gesagt, die Bundesrepublik hat der Richtlinie nicht zugestimmt, muss sie jetzt aber in deutsches Recht – wir tun das jetzt in sächsisches Recht – umsetzen. Meine Fraktion im Bundestag hat aber im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor dem Erlass neuer Berufsreglementierungen kritisiert, dass die EU dafür überhaupt nicht zuständig ist. Zweitens stößt die angestrebte Vereinheitlichung aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausbildungs-, Zulassungs- und Qualifizierungsanforderungen in den einzelnen europäischen Ländern an klare Grenzen. Unsere vierte und abschließende Kritik: Die Koalitionsfraktionen sind in keiner Weise, auch heute leider nicht, auf die von der Landesärztekammer und der Landestierarztkammer oder der Sächsischen Landesapothekenkammer vorgetragene Kritik eingegangen. Diese rügt zum Beispiel den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 2 Ihres Gesetzentwurfs und verweist darauf, dass der Deutsche Bundestag nach der Beratung des Gesetzentwurfs – Herr Modschiedler sprach davon – eine weitere Änderung vorgenommen hat, was den Erlass und die Prüfung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden des Landes bedeutet. Hier hätte ich mir schon gewünscht, dass die Koalitionsfraktionen uns wenigstens gesagt hätten, wie sie denn damit umzugehen gedenken. Am besten wäre es gewesen, Sie hätten diesen Entwurf nachgebessert. Diese vier Gründe sind unsere Begründung für die Ablehnung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt stelle ich an Sie die Frage: Möchten Sie eine zweite Rederunde eröffnen? – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Meier, bitte schön.
