Plenarprotokoll 18/127
15.07.2026 · 318 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (32)AfD (30)CDU (27)SPD (27)FDP (25)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen 127. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt natürlich auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich acht Abgeordnete entschuldigt. Die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Wir kommen zur Verpflichtung eines neuen Mitglieds des Landtages gemäß § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung. Die Landeswahlleiterin des Landtags Nordrhein-Westfalen hat den Präsidenten mit Schreiben vom 29. Juni 2026 mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 1. Juli 2026 Frau Katrin Lögering von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Nachfolgerin für die Abgeordnete Frau Anja von Marenholtz, ebenfalls von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied des Landtags geworden ist. Ich darf nun Frau Lögering zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann. Alle anderen Anwesenden bitte ich, soweit es Ihnen möglich ist, sich für die Verpflichtung von Ihren Plätzen zu erheben. Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden. Sehr geehrte Frau Kollegin, ich heiße Sie als neue Abgeordnete in der 18. Wahlperiode herzlich willkommen, wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer täglichen Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen, und mit Handschlag wird das jetzt besiegelt. Herzlich willkommen! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich hatte während der Debatte zu TOP 5 der vergangenen Plenarsitzung am 19. Juni 2026 bereits angekündigt, dass wir uns anhand des Plenarprotokolls sämtliche Zwischenrufe und die Kurzinterventionen während der äußerst lebhaften Debatte anschauen werden und uns notwendige Ordnungsmaßnahmen vorbehalten. 15.07.2026 Es konnten mehrere unparlamentarische Zwischenrufe festgestellt werden, teils mit Verwendung drastischer Wortwahl. Ich werde an dieser Stelle keine der Formulierungen wiederholen. Herr Abgeordneter Loose, Herr Abgeordneter Wagner und Frau Abgeordnete Stich, ich erteile Ihnen für Ihre Wortwahl bei Ihren Zwischenrufen bzw. in der Kurzintervention eine Rüge und ermahne Sie, derart unparlamentarische Äußerungen, auch bei Zwischenrufen, zu unterlassen. Andernfalls müssen Sie mit weiteren Ordnungsmaßnahmen rechnen. Außerdem erteile ich dem Abgeordneten Loose für Äußerungen zu TOP 6 der vergangenen 126. Sitzung des Plenums eine Rüge für die Verwendung eines herabwürdigen Begriffs. Solche Äußerungen sind der Würde des Hauses nicht angemessen. Ich ermahne Sie auch, derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen. Allgemein möchte ich abschließend appellieren, die Würde dieses Hauses bei allen Äußerungen zu achten. Notwendige, lebendige und hitzige Debatten sind auch ohne persönliche Diffamierung oder Herabwürdigung möglich. Beachten Sie die Spielregeln für dieses Haus auch für die anstehenden beiden Plenartage! Vor Eintritt in die Tagesordnung: Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass bei Tagesordnungspunkt 1 zusätzlich der eigentliche Tagesordnungspunkt 3, Antrag der Fraktion der SPD „Nordrhein-Westfalens Sommer bleiben heiß und die Pläne der Landesregierung liegen auf Eis“, Drucksache 18/20419, sowie der eigentliche Tagesordnungspunkt 9, Antrag der Fraktion der AfD „Die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen endlich im 21. Jahrhundert ankommen lassen – Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der kritischen Gesundheitsversorgung wirksam vor Hitze schützen!“, Drucksache 18/20423, in einer verbundenen Debatte aufgerufen werden sollen. Darüber hinaus haben sich alle fünf Fraktionen darauf verständigt, abweichend von § 95 Abs. 4 und 5 unserer Geschäftsordnung auch den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Hitzeschutz in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund der Hitzewelle im Juni 2026“, Drucksache 18/20544, zu dem bereits unter Tagesordnungspunkt 1 vorgesehenen Eilantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 18/20515, in die verbundene Debatte einzubeziehen und hierüber abzustimmen. – Ich sehe, hier besteht kein Widerspruch. Dann verfahren wir entsprechend. Somit treten wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf: Landtag 1 Hitzeschutz in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund der Hitzewelle im Juni 2026 Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/20514 In Verbindung mit: Hitzeschutz zur Chefsache machen: Hitzekabinett der Landesregierung unverzüglich einsetzen! Eilantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20515 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/20544 In Verbindung mit: Nordrhein-Westfalens Sommer bleiben heiß und die Pläne der Landesregierung liegen auf Eis Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20419 In Verbindung mit: Die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen endlich im 21. Jahrhundert ankommen lassen – Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der kritischen Gesundheitsversorgung wirksam vor Hitze schützen! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20423 Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 13. Juli 2026 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Dr. Heinisch das Wort.
Dr. Jan Heinisch CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor wenigen Tagen hat Nordrhein-Westfalen eine Hitzewelle erlebt. Es gibt Menschen, die kommen mit Hitze klar. Es gibt Menschen, die kommen mit Hitze schlechter klar. Es gibt aber auch Menschen, die kommen mit Hitze gar 15.07.2026 nicht zurecht; ganz im Gegenteil: Für sie ist Hitze eine existenzielle Bedrohung. Auch wenn noch nicht alle Daten zusammengetragen und endgültig ausgewertet sind, das Robert-Koch-Institut schätzt die Zahl der Hitzetoten in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr schon auf 1.260 Menschen. Diese Zahlen gehen uns alle etwas an. Daher haben wir als Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen auch diese Aktuelle Stunde beantragt; denn wir wissen, die nächste Hitzewelle kommt bestimmt. Es geht aber nicht nur um Hitze. Wo Temperaturen lange hoch sind, dort kommt es auch zu Trockenheit. Wo es lange nicht geregnet hat, dort regnet es plötzlich sintflutartig. Natürlich sehen wir eine generelle Erwärmung, aber auch außergewöhnliche Kälteperioden sind nie ausgeschlossen; denn es wird bei uns im Durchschnitt nicht nur einfach wärmer, sondern das Klima wird immer extremer. Zu solchen Zeiten spüren wir mehr denn je mit Blick auf unser Klima: Es gilt zu retten, was zu retten ist. Klimaschutz ist der beste Weg, um diesen Phänomenen vorzubeugen. Wir müssen mit diesen veränderten Bedingungen aber auch umgehen, und das ist dann eben Klimaanpassung. Das Wetter ändert sich täglich ohne unseren Einfluss. Eine tägliche Änderung und ein Hin und Her – das darf aber nicht die Richtschnur sein, wenn wir über Klimaschutz und Klimaanpassung reden. Täglich etwas anderes, nichts richtig fertigbringen, laut fordern, am Ende dann doch nichts umsetzen, das kann nicht die Richtung sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Daher möchten wir von CDU und Grünen mit dieser Aktuellen Stunde gern auch darüber hinaus herzlich dazu einladen, über beides zu reden, Klimaschutz und Klimaanpassung; denn für markige Sprüche taugt das Thema nun wirklich nicht. Man muss schon einmal an die Adresse unserer Kolleginnen und Kollegen von der SPD fragen, ob denn die Forderung nach einem Hitzekabinett wirklich ernst gemeint ist. (Zurufe von der SPD: Ja!) Glauben wir, dass mit einer hektisch einberufenden Ministerrunde ein Langfristthema seriös zu bearbeiten ist? (Sarah Philipp [SPD: Wenig Vertrauen in die Regierung!) Was ist denn dann das nächste Kabinett – bei Trockenheit, bei Starkregen, bei Kälte, bei zu viel Regen, dass den Landwirten die Ernte verdirbt oder, bei zu wenig Regen, vertrocknet? Landtag Wir von CDU und Grünen haben bei Klimaschutz und Klimaanpassung einen klaren Kompass, und der reicht weiter als die nächste Wettervorhersage. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das gilt umso mehr, weil es sich um komplexe Langläuferthemen handelt. Bauen, Städtebau, ein gut vorbereiteter Katastrophenschutz, das alles schafft sich nicht mit einem Fingerschnips und in einer Kabinettsitzung, wie auch immer man sie nennen mag. Wir sind zu diesem langen Lauf schon längst aufgebrochen. Das unterscheidet uns von anderen. Klimaanpassung begann für unsere Koalition eben nicht erst mit der zurückliegenden Hitzewelle. Ich hoffe, dass das in einem gewissen Umfang auch einmal anerkannt wird, auch aufseiten der Opposition; denn wir werden im Zweifel gleich wieder hören, dass nichts im Land funktioniert, dass die Regierung überhaupt gar nichts macht, dass wir überall völlig unvorbereitet sind und keine ergriffene Maßnahme Wirkung zeigt. (Beifall und Zurufe von der SPD) Ich merke, ich habe den Kern getroffen. Das werden wir also gleich wieder von der AfD und von der SPD an dieser Stelle hören. So ist es aber nicht korrekt. (Carsten Löcker [SPD]: Wenn einem nix mehr einfällt!) Denn es gibt: Schulhofentsiegelung, Landeskoordinierungsstelle Hitzeschutz, Kommunalberatung, Klimafolgenanpassung inklusive dreistelliger Millionenbeträge für Förderprogramme, Beratungsförderung, betriebliche Klimaanpassung, Investitionsmittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für das Land und für die Kommunen mit einer ausdrücklichen Förderlinie zur Klimaanpassung, und das auch auf den Feldern Gesundheit und Pflege, über die gleich noch mein Kollege Marco Schmitz sprechen wird. Nicht zuletzt gibt es die Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens mit dem bundesweit ersten Klimaanpassungsgesetz schon im Jahr 2021 und, darauf aufbauend, im Herbst 2024, einer neuen ressortübergreifenden, von allen zwölf Landesministerien erarbeiteten Klimaanpassungsstrategie. Darin stehen 110 konkrete Maßnahmen, darunter auch zum Hitzeschutz. Das aktuell umfangreichste Instrument ist das zur Anpassung an die Klimafolgen. Die Strategie hat 16 Handlungsfelder mit vielen Clustern. Sie werden auch regelmäßig einem Monitoring unterzogen. Wenn Sie das nun Klimakabinett nennen wollen, dann wäre es richtig. Aber das tun Sie nicht, sondern Sie nehmen ein Hitzekabinett anhand einer Tagesaktualität. Wer erst bei einer Hitzewelle aufwacht, der hat wertvolle Zeit verschenkt. Mit Aktionismus jedenfalls glänzt man nur kurzzeitig. Uns geht es aber um echtes Vorankommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 15.07.2026 Dabei, und das sei betont, ist nichts in Stein gemeißelt. Die Hitzewelle war für uns kein Startpunkt des Denkens, aber sie ist Aufforderung und Motivation dafür, die laufenden Maßnahmen zu verstärken und zu beschleunigen. Das geht durchaus schnell und kurzfristig. Die Anpassung der Regel zum Hitzefrei in der Oberstufe hat Schulministerin Feller innerhalb weniger Tage auf den Weg gebracht. (Zuruf von der SPD) Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Klimaschutz und Klimaanpassung sind für unsere Koalition eine momentunabhängige Daueraufgabe. Es ist eine Verpflichtung jenseits von Effekthascherei und medialer Konjunktur. Daher werben wir sehr dafür, dass Sie gleich im Rahmen dieser Aktuellen Stunde auch unserem Entschließungsantrag zustimmen, der dieses Thema weit über die Tagesaktualität hinaushebt. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Heinisch. – Für die Fraktion der SPD spricht deren Fraktionsvorsitzender, der Abgeordnete Ott.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Juni dieses Jahres sind über 5.000 Menschen in Deutschland an den Folgen unerträglicher Hitze gestorben. In Nordrhein-Westfalen waren es über 1.200. Sie waren Mütter, Väter, Großeltern, Geschwister und Freunde. Ich glaube, ich kann für das ganze Haus sprechen, wenn ich ihren Angehörigen sage: Wir fühlen Ihren Schmerz, wir trauern mit Ihnen, und wir wünschen Ihnen viel Kraft in dieser schweren Zeit. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Der Hitzetod ist ein qualvoller Tod, und er ist ein leiser Tod. Elf Tage in Folge warnte der Deutsche Wetterdienst vor Extremhitze in weiten Teilen des Landes. Temperaturen von über 40 Grad im Schatten sind eine Naturkatastrophe, so wie Sturm, Glatteis, Überflutung und Starkregen. Deshalb gilt mein Dank ausdrücklich allen Rettungskräften, die in dieser Lage im ganzen Land bis an die Erschöpfung alles dafür getan haben, Menschen zu retten und zu evakuieren. (Beifall von der SPD und der FDP) Diese landesweite Notlage kann wieder eintreten, und sie bedroht uns alle, egal ob jung oder alt, ob krank oder gesund. Das ganze Land hat unter der Hitzekatastrophe gelitten. Straßen wurden gesperrt, der Bahnbetrieb eingestellt. Schulunterricht war für Kinder und Lehrkräfte Landtag kaum möglich. In Pflegeheimen, Krankenhäusern und Kitas wusste man oft nicht mehr ein noch aus. Notärzte kamen kaum hinterher, die Totenscheine auszustellen. Noch einmal: Die Hitze ist eine Naturkatastrophe – und sie ist von Menschen gemacht, auch wenn die AfD das immer wieder leugnet. Herr Vincentz, Sie haben unseren Hitzeantrag noch als PR-Gag abgetan. Ich zitiere: Die Bürger sollen in Angst und Schrecken versetzt werden, egal ob bei Corona, dem Wetter oder Gefahren durch die sogenannte Alternative für Deutschland. – Zitat Ende. Sie von der AfD leugnen die Klimakrise. Sie sind keine Alternative. Sie sind eine Gefahr für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die bedrohlichen Folgen für unsere Gesundheit sind nicht zwingend und nicht unvermeidlich. Wir müssen als Staat und Gesellschaft mit dieser Naturkatastrophe endlich angemessen umgehen. Anlässlich des Hitzeaktionstages 2024 sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann – ich zitiere –: „Es ist daher unerlässlich, zu lernen die Risiken richtig einzuschätzen und dass wir uns bestmöglich auf Hitze und Hitzewellen vorbereiten.“ Von „wir“, Herr Laumann, war in der Sondersitzung am Montag nichts mehr zu hören. Der Minister hat den Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Verantwortung zugeschoben und vorgeworfen, dass sie – Zitat – den Wetterbericht nicht ernst genommen hätten. Das sagt der Gesundheitsminister dieses Landes. Das zeigt die ganze Hilflosigkeit der Landesregierung unter der Führung des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst. (Beifall von der SPD) Wären so viele Menschen bei einer Überschwemmung zu Schaden gekommen, wären sie verschüttet worden oder einer Infektion erlegen, hätte das Land den Notstand ausgerufen. Dann hätte es einen Krisenstab und Notfallpläne gegeben. Außerdem hätte der Ministerpräsident zur Öffentlichkeit gesprochen und heute den Landtag hier unterrichtet. Das alles gibt es nicht. Der Ministerpräsident zieht es vor, auch heute nicht dazu zu sprechen; er redet lieber zum Thema „Olympia“. Das war und ist nicht angemessen. Da hilft ein eilig zusammengeschriebener Entschließungsantrag voller Prüfaufträge auch nicht mehr weiter. Es ist genug geprüft worden. Jetzt muss gehandelt werden. (Beifall von der SPD) 15.07.2026 Um es sehr deutlich zu sagen: Sie hatten nichts. Sie hatten gar nichts. Sie mussten kurzfristig etwas übers Knie brechen. Wenn Tausende Menschen leiden oder sogar sterben, ist es nicht angemessen, dass Parlament und Regierung dazu schweigen. Es ist nicht angemessen, einfach zur Tagesordnung überzugehen. Politische Verantwortung, wie ich sie verstehe, verlangt ein anderes Verhalten. Denn wir sind nicht machtlos. Wir können und wir müssen aus dieser Katastrophe lernen und die Menschen in diesem Land besser schützen. (Beifall von der SPD) Meine Fraktion hat in den vergangenen Jahren immer wieder Anträge für besseren Hitzeschutz in den Landtag eingebracht. CDU und Grüne haben diese Anträge alle abgelehnt. Das war falsch. Deswegen erwarte ich von der Regierung, dass sie einen Plan vorlegt, wie wir unsere Bürgerinnen und Bürger in Zukunft besser schützen. Herr Ministerpräsident, nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und handeln Sie! (Beifall von der SPD) Die Erderwärmung geht weiter. Klimaschutz muss weiterhin höchste Priorität haben. Das muss auch für Klimaanpassung gelten. Schulen, Kitas, Krankenhäuser und Pflegeheime sind kritische Infrastruktur; darüber haben wir uns hier auch schon gestritten. Deshalb müssen sie auch besser ausgestattet werden. Deshalb braucht NRW ein Förderprogramm für Klimaanlagen in Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Wir dürfen sie nicht länger als Stromfresser sehen. Es sind Lebensretter. (Beifall von der SPD) Es kann doch nicht sein, dass heute neue Krankenhäuser eröffnet werden, in deren Patientenzimmern keine Klimaanlagen vorgesehen sind. Es kann doch nicht sein, dass neue Schulen eröffnet werden, die sich so aufheizen, dass die Kinder ihre Finger am Geländer verbrennen und Temperaturen von über 50 Grad herrschen. Es kann doch nicht eine Regelung richtig sein, die dazu führt, dass Klimaanlagen in Kitas nur in Ausnahmefällen eingebaut werden können, weil der passive Schutz höher gewichtet wird. Es war falsch, sich allein auf Energiesparmaßnahmen und immer höhere Standards ohne Klimatisierung festzulegen. Damit muss jetzt Schluss sein. Im nächsten Schritt muss das Land unsere Städte und Gemeinden stärker dabei unterstützen, den öffentlichen Raum zu entsiegeln, zu begrünen und zu verschatten. Und selbstverständlich braucht Nordrhein-Westfalen ein Sicherheits- und Hitzekabinett im Krisenfall, das schnell Lösungen auf den Weg bringen kann. Andere Länder machen es uns vor. In den USA, Frankreich Landtag und Großbritannien gibt es bereits Hitzekabinette. Wir müssen das in NRW endlich einführen. Tausende Hitzetote jeden Sommer wären nicht akzeptabel. Schulen, die zu Backöfen werden, sind nicht akzeptabel. Dass Kinder durch Hitze Schaden nehmen, ist nicht akzeptabel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen handeln. Es ist Zeit, Verantwortung zu übernehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete und Co-Fraktionsvorsitzende Mostofizadeh.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Kollegen Ott und auch dem Kollegen Heinisch sehr dankbar, dass auch Sie zu Beginn Ihrer Rede an die denken, die von diesen Hitzewellen betroffen sind. Über 1.200 hitzebedingte Todesfälle hatten wir in Nordrhein-Westfalen. Wir haben gestern in einer Gedenkstunde den Opfern der Flutkatastrophe von vor fünf Jahren gedacht. Der Gesundheitsminister hat darauf hingewiesen, dass Hitze genauso eine Bedrohung darstellt wie Starkregenereignisse und andere Unwetter. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es mir ein besonderes Anliegen, den Menschen zu danken, die in diesen Situationen ganz Besonderes leisten, die die Menschen zu Hause pflegen, die im Rettungsdienst tätig sind, den Menschen, die in den Krankenhäusern arbeiten und vielen anderen, die zum Beispiel auch Nachbarschaftshilfe leisten. Vielen Dank, dass Sie für uns da sind. Vielen Dank, dass Sie für andere da sind! (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Aber leider hört da schon die Gemeinsamkeit auf. Wenn ich mir den Antrag, den die SPD hier eingebracht hat, ansehe, habe ich ein bisschen den Eindruck, dass dieser Antrag auch in einem hitzeüberfluteten Raum bei 41 Grad geschrieben worden ist. Denn ansonsten ist die Realitätsverzerrung, die dort niedergeschrieben ist, nicht zu erklären. Als zentrales Element schlägt die SPD die Verteilung von Sonnencremes vor. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sie verkennen an der Stelle Folgendes völlig – der Kollege Heinisch hat darauf hingewiesen –: Im Jahr 2024 hat dieses Land unter Beteiligung aller Ministerien eine umfassende Klimaanpassungsstrategie mit 110 Maßnahmen erarbeitet. 2024 wurde die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht, um aktiv Klimavorsorge 15.07.2026 zu betreiben. Zwischen 2020 und 2026 werden über 200 Millionen Euro für die Klimaanpassung von Kommunen für lokale Projekte vor Ort verausgabt. Es ist die Landeskoordinierungsstelle Hitzeschutz eingerichtet worden. Wir haben Mittel aus dem Programm des NRW-Infrastrukturgesetzes von 2025 bis 2036 zielgerichtet für Klimaanpassungsmaßnahmen bereitgestellt und unter anderem das Projekt „Coole Schulhöfe“ zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe auf den Weg gebracht, bei dem Schulhöfe entsiegelt werden und Aufenthalts- und Bewegungsräume und Naturerlebnisse für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Maßnahmen, die diese Landesregierung bereits auf den Weg gebracht hat, für deren Umsetzung wir jedoch auch einen langen Atem benötigen. Dieser Arbeit sollte aus meiner Sicht Respekt entgegengebracht werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Aber ein anderer Punkt ist mir besonders wichtig, weil wir den auch im Koalitionsvertrag hinterlegt haben. Ein Drittel der Investitionsmaßnahmen in Krankenhäuser werden für Klimaanpassungsmaßnahmen bereitgestellt. 1,52 Milliarden Euro werden von 2023 bis 2035 für diesen Bereich zur Verfügung gestellt. Es wird in Lüftungstechnik, in Dämmung, in Kälte- und Hitzeschutz, in die Klimatisierung sensibler Bereiche, in Fassaden- und Dachbegrünung investiert. Der Kollege Ott hat eben gesagt, dass das alles nicht wahr sei. Das ist unser Programm für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen. Wir sind das führende Bundesland bei der Klimaanpassung in Krankenhäusern mit weitem Abstand vor den anderen Bundesländern. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Und wie hat das die SPD 2023 kommentiert, als wir diesen Antrag hier im Landtag bei deutlich niedrigeren Temperaturen im Januar eingebracht haben? Ich zitiere aus der Pressemitteilung der SPD – so viel zum Thema „politische Verantwortung“, Herr Kollege Ott –: „Offenbar sollen unter dem Deckmantel der Krankenhausplanung Wunschprojekte der Grünen verwirklicht werden. […] Das Krankenhaus hat zwar dreifach-verglaste Fenster, aber Kinderstation Fehlanzeige.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wer Klimaschutzmaßnahmen derartig diskreditiert und lächerlich macht, muss sich nicht fragen, warum er in der politischen Auseinandersetzung nicht mehr ernst genommen wird. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sie müssen sich doch konkret fragen lassen: Wo wart ihr denn, als diese Mittel bereitgestellt werden sollten? Landtag (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD] und weitere Zurufe von der SPD) Wo wart ihr denn, als die Kühlräume für die Krankenhäuser finanziert werden sollten? Sie haben sich über die Grünen und über die CDU lustig gemacht, als diese Maßnahmen konkret auf den Weg gebracht worden sind. Ich finde, das hat mit politischer Verantwortung gar nichts mehr zu tun. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ja, es sind unsere Wunschprojekte. Ja, wir setzen uns für Entsiegelung, Begrünung und Verschattung ein. Ja, wir setzen uns für kommunale Hitzeschutzstrategien ein. Ja, wir wollen, dass Schulen, Krankenhäuser, Pflege- und Wohneinrichtungen klimatisiert werden. Wir sind dafür, dass Parks und Krankenhäuser so ausgestattet werden, dass man sich dort aufhalten kann. (Rodion Bakum [SPD]: Dann machen Sie es doch!) Und ja, es ist ein grünes Wunschprojekt, dass man in den Städten wieder entsiegelt, dass man Straßen mit Begrünung hat, dass man sich dort aufhalten kann, dass die Menschen kommunizieren, dass der kommunale Einzelhandel blüht und dass Schienen sich nicht biegen, sondern durch den Klimaschutz wieder befahrbar werden. Ja, das sind grüne Wunschprojekte! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Der Kollege Heinisch hat es gerade völlig richtig intoniert. Das ist eben keine Maßnahme, die bei 42 Grad Hitze entsteht, sondern wir müssen uns auf einen Langstreckenlauf einrichten. Genauso ist es wahr, dass noch sehr viel zu tun ist. Natürlich müssen die Vermieterinnen und Vermieter, die Krankenhausträger und die Kita-Trägerinnen und -Träger da mithelfen und auch investieren. Es ist doch absurd zu glauben, dass das Problem gelöst wäre, wenn man jetzt das ganze Land mit Klimaanlagen ausstatten würde. Nein, wir müssen sinnvoll und zielgerichtet dort investieren. Eins will ich Ihnen sagen. Als die SPD noch die letzten Baggerlöcher der Braunkohle verteidigt hat, haben wir Grüne und hat diese Koalition längst Klimaschutzmaßnahmen und Hitzeschutzpläne auf den Weg gebracht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das will ich zum Abschluss noch sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Klimaschutz und Klimaanpassung dürfen nicht nur bei 40 Grad Hitze diskutiert werden. Klimaschutz ist eine Daueraufgabe, und diese Koalition stellt sich dieser Aufgabe. Wir müssen uns noch viel mehr anstrengen, damit künftig diese Dinge nicht passieren, wie sie jetzt passiert sind. Und ja, diese Koalition handelt. Ich bitte Sie, un-15.07.2026 serem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Schneider das Wort. Bitte sehr.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als die SPD noch die letzten Baggerlöcher im Braunkohleabbau verteidigt hat und damit Jobs sichern wollte, (Thorsten Klute [SPD]: Ja!) haben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – genau in dieser Zeit – Klimaanlagen noch für Teufelszeug gehalten und waren vehement dagegen. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Die CDU kritisiert hier wieder einmal, dass Anträge gestellt werden – was erlaube Opposition! –, (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) führt sich auf, beruft sich auf Förderrichtlinien und kritisiert, dass diese Anträge aufgrund von Tagesaktualität gestellt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn 1.200 Tote in Nordrhein-Westfalen an gut einem Wochenende kein Grund sind, solche Anträge zu stellen, dann weiß ich nicht, wofür wir in diesem Haus arbeiten. (Beifall von der FDP und der SPD) So schlecht kann es mit den Anträgen nicht gewesen sein, denn – ups! – gestern Abend kam dann noch ein Entschließungsantrag von CDU und Grünen. Darüber habe ich mich gefreut, und ich habe ihn auch richtig durchgelesen und durchgearbeitet. Sie haben im Beschlussteil des Antrags neunmal das Wort „prüfen“; (Thorsten Klute [SPD]: Elfmal!) neun Prüfanträge nur im Beschlussteil, werter Kollege. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen brauchen aber keine Prüfanstalt, sondern sie brauchen eine Landesregierung, die handelt. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich weiß nicht, woran Sie persönlich gemerkt haben, dass das mit der Hitze an diesem einen Wochenende mehr war. Bei mir war es so, dass sich ein Rettungssanitäter gemeldet hat. Er sagte: Susi, wir kommen an unsere Grenzen; wir fahren einen Einsatz nach dem anderen, und es ist nicht nur schwierig, die Patienten in den Krankenhäusern unterzubringen, sondern wir haben vor allem auch ein Problem, die Ver-Landtag storbenen unterzubringen. – Daraufhin fragte ich: Wie, Verstorbene? Verstorbene bringt man normalerweise in ein Bestattungsinstitut. – Ja, die haben sich abgemeldet. Daraufhin habe ich mit einem wirklich großen Bestattungsunternehmen telefoniert und gefragt: Übertreibt dieser Rettungssanitäter? – Der Bestattungsunternehmer antwortete: Nein; normalerweise habe ich in meinem Institut 40 Plätze für Verstorbene, damit ich sie angemessen versorgen und lagern kann. Aktuell habe ich bei mir im Haus 70 Verstorbene; in üblichen Sommern waren es immer nur 20. Genau daran erkennt man doch, dass es brennt, und die Rückmeldungen aus den Krankenhäusern waren ebenfalls fatal. In einer Sondersitzung des Ausschusses haben wir die Landesregierung neulich gefragt, wie sie vor allem von den vielen Todesfällen im Leverkusener Krankenhaus Kenntnis bekam. Darauf antwortete die Landesregierung: Aus den Medien. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn irgendetwas schiefläuft und sich die Krankenhäuser in unserem Land nicht an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wenden, dann besteht hier aber ein massives Kommunikationsproblem. (Beifall von der FDP und der SPD) Ob ein Todesfall auf Hitzebelastungen zurückzuführen ist, lässt sich natürlich nicht eindeutig nachweisen, denn in Todesbescheinigungen wird nicht die Hitze als Todesursache angegeben. Hitzebedingte Sterbefälle können daher immer nur geschätzt werden. Diese Schätzungen haben jedoch gezeigt, dass bis Ende Juni ein dramatischer Anstieg an Hitzetoten zu verzeichnen war. Genau das bestätigen auch die Erfahrungen, die mir aus der Praxis geschildert wurden. Es gibt bedeutend mehr hitzebedingte Todesfälle als im gesamten Vorjahr. Das zeigt, dass der Schutz für vulnerable Gruppen, der Schutz der Schwächsten in unserem Land, deutlich ausgebaut werden muss. Wenn solche Hitzewellen mehrere Tage anhalten und es auch in den Nächten nicht mehr abkühlt, dann ist es vor allem im städtischen Ballungsraum schwierig. Bei Hitzewellen sterben im städtischen Bereich im Vergleich zum Umland deutlich mehr Menschen. Hitzeperioden führen zu einer stark erhöhten Beanspruchung der Bevölkerung und der Infrastruktur. Die Rettungsdienste berichteten, dass es insbesondere in großen Städten unheimlich viele hitzebedingte Einsätze gegeben habe. An dem heißen Juniwochenende wurden landesweit fast 5.000 Einsätze mehr gefahren worden als an einem normalen Wochenende. Die Antworten der Landesregierung auf extreme Hitzelagen bleiben überschaubar. Empfehlungen zum Einsatz von Hilfsmitteln wie mobilen Klimageräten und Ventilatoren reichen längst nicht mehr aus. Das Ziel 15.07.2026 muss vielmehr sein, alle für den Hitzeschutz relevanten Einrichtungen mit Klimaanlagen auszustatten. Leider ist das eine Mammutaufgabe. Denn viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sind baulich gar nicht auf die Gefahr von Hitzewellen ausgerichtet, und eine Klimatisierung war früher in der Regel nicht vorgesehen. Bei der Investitionsförderung zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans müssen die zu fördernden Maßnahmen jetzt – dafür feiert sich Schwarz-Grün auch – zu einem Drittel der bewilligten Fördersumme Kosten für Klimaanpassungsmaßnahmen beinhalten. Bisher wird in den Fördergrundsätzen aber nur die Klimatisierung sensibler Bereiche und nicht von Patientenzimmern benannt. Wenn Strukturreform und Klimaanpassung jedoch aus demselben Topf finanziert werden sollen, dann wird die Decke an einem Ende definitiv immer zu kurz bleiben. Darüber hinaus fehlt bisher eine wirksame Unterstützung von Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen bei der Klimaanpassung. Beim Bundesprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ überstieg die Nachfrage die verfügbaren Mittel deutlich. Zudem sollen die Mittel 2027 wieder gekürzt werden, sodass eine Öffnung für neue Förderanträge deutlich fraglich ist. Was macht die SPD jetzt? Bringen Sie etwas Neues? Na ja, eigentlich ist es eine Fortschreibung des ersten Antrags aus den Vorjahren. Darin sind aber durchaus einige Forderungen enthalten, denen man zustimmen kann und auch zustimmen muss, denn noch haben längst nicht alle Kommunen Hitzeschutzpläne oder Hitzeaktionspläne beschlossen. Dabei ist der Hitzeschutz ein Teil der Daseinsvorsorge und vornehmlich eine kommunale Aufgabe. Ansonsten sollen mit dem ursprünglichen Antrag neue Förderprogramme auf den Weg gebracht werden. Wie diese finanziert werden sollen – Herr Ott hat ja mal einen Rückgriff auf die Mittel der NRW.BANK angekündigt –, davon ist in diesem Antrag allerdings nichts zu finden. Man kann sich jetzt auch fragen, ob der Begriff „Hitzekabinett“ vielleicht einen Tacken populistisch ist. Eines haben Sie mit diesem Begriff „Hitzekabinett“ aber geschafft: Sie haben dieses Schattenkabinett hier ein kleines bisschen aufgeweckt. Dafür bin ich Ihnen dankbar. (Beifall von der FDP und der SPD – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Schattenkabinett!) Insgesamt bleibt mir der SPD-Antrag aber etwas zu wenig konkret. Zum Abschluss möchte ich von ganzem Herzen den Menschen in der Pflege, im Rettungsdienst, in den Arztpraxen danken, die vor allem an diesem extrem Landtag heißen Wochenende für uns alle da waren. Außerdem wünsche ich mir, dass sie künftig auch ein bisschen besser mit Hitzeschutz ausgestattet werden. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ersten freuen sich schon auf meine Rede. Das finde ich sehr gut; das ist eine fachliche Anerkennung, denke ich. Es ist gut, dass wir über das wichtige Thema „wetterbedingte Übersterblichkeit“ sprechen. Ich denke, gerade bei den Temperaturen über 30 Grad in den letzten Wochen haben alle gemerkt, dass diese das System belasten; dass sie anstrengen. Wenn es gesunden Personen schon so geht, weiß man ganz genau, dass Personen mit Vorerkrankungen besonders darunter leiden. Die Politik ist gefragt, zu schauen, was wir tun können. Denn in einem Hochtechnologieland wie Nordrhein-Westfalen bzw. der Bundesrepublik Deutschland sollte es eigentlich jeden, der in modernen Zeiten leben möchte, aufschrecken, dass sowohl im Sommer als auch im Winter immer noch diese Übersterblichkeiten verzeichnet werden – also: Menschen in Nordrhein-Westfalen sterben an Wetter. Das sollte noch mal daran erinnern, dass wir als Gesellschaft an dieser Stelle weiter sein sollten. (Beifall von der AfD) Spannend ist aber doch, dass es in Europa insgesamt zehnmal mehr Kältetote als Hitzetote gibt. In Deutschland fällt das je nach Studie sogar noch drastischer aus. Die Aktuelle Stunde im Winter, wenn es ein bisschen kälter wird, vermisse ich allerdings. De facto ist es auch so, dass die Anzahl der klimabedingten Todesfälle durch die Erwärmung insgesamt sogar abnimmt, weil weniger Menschen an Kälte versterben und die höhere Anzahl der Hitzetoten das gar nicht aufwiegt. Die Panikmache der SPD, die wir heute Morgen wieder mitbekommen haben, ist an dieser Stelle also überhaupt nicht angebracht. (Beifall von der AfD – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Wahnsinn! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Auch global gesehen 0,5 Grad mehr machen eines der kühleren Länder dieses Planeten wie die Bundesrepublik Deutschland nicht zum Glutofen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Also gibt es gar kein Problem? Alles klar!) 15.07.2026 Das muss man an dieser Stelle noch einmal betonen. (Zuruf von Michael Röls [GRÜNE]) Direkte Temperatureinwirkungen sind dementsprechend auch sehr selten für Todesfälle verantwortlich. (Zurufe von Thorsten Klute [SPD] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Jemandem, der bei diesen Temperaturen zum Beispiel im Auto, das sich auf 60, 70 Grad aufwärmt, sitzen bleibt, kann so was natürlich passieren. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Selber schuld sind die Leute? Okay!) Menschen, die sich mit Pullover usw. zum Joggen nach draußen begeben, kann das natürlich passieren. (Zurufe von der SPD: Oh! – Zuruf von den GRÜNEN: Ist das Ihr Ernst?) De facto ist es aber so, dass wir es hierbei mit statistischer Übersterblichkeit zu tun haben. Das heißt: Dazu zählen auch Personen, die beispielsweise bei einem Badeunfall durch Ertrinken sterben. (Zuruf von Julia Kahle-Hausmann [SPD]) Hätten Sie die kommunale Schwimminfrastruktur nicht über Jahrzehnte zugrunde gewirtschaftet, hätten wir zum Beispiel dieses Problem nicht. (Beifall von der AfD – Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Dazu kommen Motorradfahrer, die ihre Protektoren ablegen. Dazu kommen Suizide. Gerade Menschen mit einer Depression, die bei diesen Temperaturen andere dabei sehen, wie sie sich zum Beispiel draußen erfreuen, kann das vor Augen führen, dass sie Freude aktuell nicht spüren können. (Zurufe von der SPD: Oh! – Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE] – Lachen von den GRÜNEN) Das führt tatsächlich dazu – Herr Bakum, Sie wissen das –, dass man sich vielleicht eher das Leben nimmt. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das ist krass! – Zuruf von der SPD Der Radfahrer, der ohne Helm fährt, zählt auch dazu, ebenso wie der Feuerwehrmann, der bei den Temperaturen einen Waldbrand oder einen Wohnungsbrand löscht. Letztendlich ist auch die Erkältung durch eine veraltete Klimaanlage, (Zuruf von den GRÜNEN) durch die Viren durch die Gegend gepustet werden, (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) statistisch mitverantwortlich für Hitzetote. Das ist das, was Sie mal wieder nicht sehen wollen. Landtag (Zuruf von Julia Kahle-Hausmann [SPD] – Zu- ruf von Wibke Brems [GRÜNE]) Da können Sie so laut schreien, wie Sie wollen: (Zuruf) Das wird die Fakten schlichtweg nicht verändern. (Beifall von der AfD) Der wesentlich größte Anteil entfällt natürlich auf wetterbedingten Stress auf vorerkrankte Systeme. Wenn jemand schwer herzkrank ist und dann in einem von Ihnen nicht ausgestatteten Krankenhaus 30 Grad aushalten muss, kann das dazu führen, dass eine Herzvorerkrankung dekompensiert. Ist das dann die Hitze, oder ist das ein schwer kranker Mensch, der mit der Hitze dort nicht zurechtgekommen ist? Sie würden sagen: Es sind Hitzetote. – Ich würde sagen: Das ist Ihre fehlende Vorbereitung, diese kranken Menschen vor diesen Temperaturen zu schützen. (Beifall von der AfD) Deswegen ist vollkommen klar, dass wir an dieser Stelle darüber sprechen müssen. Aber was sind denn Ihre Antworten? Was sagt die EU? Was sagen die Grünen? Die wollen das Weltwetter in 50 Jahren mit Milliardenprogrammen verändern – mit ungewissem Ausgang. Wir haben es hier spieltheoretisch mit einer Mexican-Standoff-Situation zu tun: Der Erste, der seinen CO - Ausstoß senkt, verliert global. Länder wie China, Indien und Indonesien, in denen Millionen Menschen immer noch von Armut betroffen sind, werden nicht als Allererstes beim CO -Ausstoß sparen. Die werden eher dafür sorgen, dass die Menschen in ihren Ländern etwas zu essen haben. Das ist deren vordringliches Problem. Solange das so ist und solange Sie keine globale Lösung dafür finden, werden Sie mit Ihren Plänen absehbar scheitern, die NRW-Wirtschaft und die deutsche Wirtschaft zugrunde richten und dafür sorgen, dass der Strom hier sogar noch teurer wird und die Menschen sich weniger Hitzeschutz leisten können. (Beifall von der AfD) Realistischer – das ist es, was Sie tatsächlich tun können – ist direkte Hilfe vor Ort, sind Klimaanpassungsmaßnahmen. Das ist nicht nur deutlich günstiger, sondern das ist auch pragmatisch und rettet tatsächlich Menschenleben, und zwar hier. Damit komme ich zum wesentlichen und effizientesten Punkt: Energie. Durch Ihren Energieirrweg, den Sie beschritten haben, haben Sie dafür gesorgt, dass Deutschland im Wechsel mit anderen Ländern auf dem Energieirrweg wie Großbritannien den höchsten Strompreis Europas zahlen muss. 15.07.2026 Wozu führt das? Das führt dazu, dass die Menschen im Winter nicht die Heizung aufdrehen, dass die Menschen keine Klimaanlagen anschaffen, weil das natürlich Stromfresser sind. Jedes Grad Innenraumtemperatur im Winter mehr oder im Sommer weniger, das Sie verhindern, ist ein Toter in Nordrhein-Westfalen. Das ist Ihre Energiepolitik. (Beifall von der AfD – Christian Loose [AfD]: Jawoll!) Wenn Sie also wirklich etwas Gutes tun wollen, fangen Sie nicht bei der Begrünung der Stadt an. Denn die allermeisten Menschen, die schwer vorerkrankt sind, liegen zu Hause, werden zu Hause gepflegt, müssen die Temperaturen zu Hause aushalten. Wenn Sie denen helfen wollen, sorgen Sie endlich wieder für einen günstigen und guten Energiemix, damit die Menschen es sich wieder leisten können, ihre Innenräume zu klimatisieren, damit es sich die Menschen leisten können, in einem gut temperierten Innenraum zu leben, (Zuruf von Ina Besche-Krastl [GRÜNE]) damit es sich die Menschen mit schweren Vorerkrankungen wieder leisten können, zu Hause gepflegt zu werden, und nicht in eines Ihrer teuren Pflegeheime gehen müssen, was am Ende des Tages zum wirtschaftlichen Ruin führt. Sie müssen endlich anerkennen und einsehen, dass Ihr Energieirrsinn nicht dazu führt, dass es sich in Deutschland bessert und dass die NRW-Wirtschaft aufblüht, sondern dazu, dass die NRW-Wirtschaft zugrunde geht, dass Menschen hier ihre Jobs verlieren, dass mehr Menschen in Armut leben. Und was passiert mit Menschen, die in Armut leben? Die drehen ihre Heizung nicht auf, weil ihnen am Ende des Tages die paar Euro fehlen, um vernünftig zu heizen. Und wozu führt das? Das führt dazu, dass diese Menschen Stress auf ihrem System haben und dass der vorerkrankte Mensch am Ende stirbt. (Jule Wenzel [GRÜNE]: Wenn es nach Ihnen geht, haben die gar nichts mehr!) Das ist die Realität; das ist Ihre Politik, der Sie ins Auge sehen müssen. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Für die Landesregierung hat nun Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hitzewelle am 27. und 28. Juni hat uns in Nordrhein-Westfalen hart getroffen. Deswegen möchte ich allem voran mein Landtag Mitgefühl für all jene, die einen ihrer Liebsten verloren haben, ausdrücken. Während dieser historischen Hitzeperiode hatten wir in unserem Land – wir haben das miterlebt – an vielen Stellen Temperaturen von an die 40 Grad. Die Lehre daraus ist ganz klar: Wir müssen es in die DNA der Bevölkerung bekommen, dass Hitzewarnungen genauso ernst genommen werden wie Warnungen vor anderen Unwettern. Denn Hochhitzesituationen sind eben ein Unwetter wie Glatteis, Sturm oder Fluten. Das haben wir, glaube ich, zumindest nicht von Kindesbeinen an so in uns drin, wie es bei anderen Gefahren der Fall ist. Weil das so ist, Herr Ott, haben wir schon 2023 aus der damaligen Hitze die Konsequenz gezogen, die Landeskoordinierungsstelle einzurichten. Ich glaube, dass man ohne Frage sagen kann, wenn man objektiv auf die Arbeitsergebnisse schaut, dass es der Landeskoordinierungsstelle gelungen ist, zu dem Thema „Hitzeschutz“ allgemein verständliche, sehr sinnvolle Hinweise für die verschiedenen Lebenswelten der Menschen in unserem Lande zu erarbeiten. Das Gute ist, dass sie es mit den Betroffenen erarbeitet hat und nicht über die Betroffenen hinweg. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich will Ihnen einen zweiten Punkt nennen. Wenn man als Regierung in Nordrhein-Westfalen auf so etwas reagiert, dann braucht man dafür solche Strukturen. Wir haben nach Corona eine weitere Strukturentscheidung getroffen, indem wir das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz gegründet haben. Auch diese Institution ist für die Krisenbewältigung und auch für Hitzeperioden bestens aufgestellt, weil wir dort die Kombination aus Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz eng zusammenbringen. Auch das war eine strukturpolitische Entscheidung, um in Nordrhein-Westfalen effizient und gut geordnet mit Krisen umzugehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber – das möchte ich an dieser Stelle auch sagen – natürlich waren die Systeme vor allen Dingen in den am 27. und 28. Juni stark von Hitze betroffenen Regionen bis zum Äußersten, bis zum Anschlag beansprucht. Die Zahlen sind heute schon oft genannt worden: In der ganzen Region gab es doppelt so viele Rettungseinsätze wie an einem normalen Wochenende. Das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe hat wirklich Großartiges geleistet und gezeigt, dass es auf diese Hitze sowohl von der Ausbildung her, vom medizinischen Wissen her, aber auch von der praktischen Seite her sehr gut vorbereitet ist. Diesen Menschen haben wir es zu verdanken, dass eine solche Extremsituation so abgelaufen ist. 15.07.2026 Mein Ministerium stand das ganze Wochenende über mit den Brückenköpfen in den Bezirksregierungen im Austausch. Wir untereinander standen auch im Austausch, sodass wir nirgendwo in Nordrhein-Westfalen ein überregionales Hilfeersuchen hatten; man konnte in den Regionen mit der Problematik umgehen. (Beifall von Claudia Schlottmann [CDU] und Andrea Stullich [CDU]) Aber eines sage ich an dieser Stelle auch – das wird jetzt nicht jedem gefallen –: Die Menschen, die im Gesundheitswesen, im Pflegesystem arbeiten, haben Großartiges geleistet. Und dann höre ich in Debatten in diesem Land und lese teilweise – noch heute – in der Zeitung: Pflege ist so teuer, weil ihr Tariflöhne zahlt. – Diese Debatte sollte man sich ein bisschen sparen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wer so arbeitet, hat Tarifverträge und Tariflöhne verdient. Dafür stehe ich auch weiter ein, um das in aller Deutlichkeit zu sagen. Unsere Einrichtungen waren in der Regel auch sehr gut vorbereitet. Trotzdem sind die Zahlen des RKI so, dass wir in Nordrhein-Westfalen an diesem Wochenende, auf jeden Fall bis zum 28. Juni – so die Statistik –, 1.230 Hitzetote hatten, also allein an dem Wochenende wahrscheinlich über 1.000 Menschen. Deswegen ist es, finde ich, auch richtig, dass der Landtag heute darüber debattiert, weil das natürlich ein Vorkommnis in einer Gesellschaft ist, nach dem man nicht zur Tagesordnung übergehen kann. Deswegen will ich an dieser Stelle sagen, dass Sie sich darauf verlassen können, dass wir als Landesregierung – und zwar als gesamte Landesregierung – das Thema „Hitze“ sehr ernst nehmen und dass wir es auch am letzten Wochenende sehr ernst genommen haben. Wie gesagt hat das Ministerium an diesem Wochenende sowohl in der Gesundheitsabteilung als auch bei den Leuten, die für den Rettungsdienst zuständig sind, als auch in der Hausspitze in einem ständigen Dialog miteinander gestanden, damit wir die Lage beurteilen können. Aber wahr ist auch, dass man nach diesen Erfahrungen noch einmal überlegen muss, ob auch Handlungsanleitungen und Warnsysteme in unserem Gesundheitssystem klarer und verbindlicher eingerichtet werden müssen. Das müssen wir uns sicherlich gründlich und fachlich überlegen. Ich glaube, dass es auch in diesen Fragen mehr Verbindlichkeit geben muss und dass es im Gesundheitssystem ein Warnsystem für Hitzeperioden geben muss. Ich will gerne einen weiteren Punkt ansprechen. Die Situation in den Pflegeheimen war so, dass wir nur zwei Evakuierungen gehabt haben. Das zeigt, dass das Pflegesystem auch mit dieser Situation umgehen Landtag konnte. Das liegt vielleicht auch daran, dass wir im Heimrecht klare Regelungen haben und Maßnahmen zum Schutz der Bewohner vorschreiben. Es hat sich als gute Idee erwiesen, dass wir das im Heimgesetz geregelt haben und dass in der Ausbildung unseres Pflegenachwuchses das Thema „Klima- und Hitzebezogenheit“ seit Jahren eine große Rolle spielt. Es muss aber auch klar sein, dass die Verantwortung für ein gedeihliches Raumklima zuallererst bei den Besitzern der Immobilien und der Träger der Einrichtungen liegt. Gerade in der Pflege ist es so, dass ein beträchtlicher Anteil der Gebäude, in denen Pflegeheime untergebracht sind, Investitionsmodelle sind. Da haben Menschen in Sozialimmobilien investiert. Ich sehe die Verantwortung nicht nur beim Staat, dass diese Immobilien so sind, dass sie gerade einer schützenswerten Wohngruppe ein erträgliches Raumklima bieten. Deswegen möchte ich an dieser Stelle sagen, dass hier erst einmal auch die Verantwortung von Eigentümern zu sehen ist. Wahr ist auch: Wer in seine Immobilie, die er vermietet hat, investiert, kann das steuerlich absetzen. Auch das ist eine Form der staatlichen Unterstützung von Investitionen für die Allgemeinbevölkerung, die wir deswegen steuerlich stark privilegieren. Es gibt auch heute schon viele staatliche Förderungen auf der Landesebene, aber auch auf der Bundesebene für diese Zwecke. Trotzdem möchte ich gerne sagen, dass mein Ministerium ein Konzept dafür entwickeln wird, wie wir als Landesregierung Investitionen in Klimatisierung – vielleicht Teilklimatisierung – in Institutionen der Langzeitpflege oder vergleichbarer Wohnformen, in denen besonders schutzbedürftige Menschen leben, unterstützen können. Das ist dann ein erster Schritt. (Thorsten Klute [SPD]: Ein erster!) Bei den Krankenhäusern – das ist heute schon gesagt worden – steht Nordrhein-Westfalen gut da, finde ich. Ich stelle fest: Es gibt keinen Landesminister in Deutschland, der in den vergangenen Jahren so viel Geld für Krankenhäuser hatte, wie ich hier in Nordrhein-Westfalen – keinen einzigen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Susanne Schneider [FDP]) Damit sind Krankenhäuser auch mit Blick auf das Klima ertüchtigt worden. Ein Drittel der Förderung – das wird auch nachgehalten – muss für diesen Bereich eingesetzt werden. Sie können also sicher sein, dass wir als Landesregierung und insbesondere als Gesundheitsministerium uns auch langfristig mit dem Thema „Hitze“ auseinandersetzen werden und unsere Erkenntnisse auch in tragende Strukturen umsetzen. Einzelschritte nutzen wenig, meine ich. Um Situationen zu beherrschen, braucht man funktionierende Strukturen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 15.07.2026 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Die Landesregierung – in diesem Fall Minister Laumann – hat die Redezeit um drei Minuten überschritten. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP] – Rodion Ba- kum [SPD]: Dann kann ich noch länger reden, schön!) Wir machen in der Aussprache weiter. Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Marco Schmitz das Wort. Bitte sehr.
Marco Schmitz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Vincentz, ich verstehe, dass Sie nach dem vergangenen Wochenende extrem unter politischem Druck stehen, aber ich finde es extremst pietätlos, dass Sie die Verstorbenen der vergangenen Tage hier für Ihren politischen Überlebenskampf nutzen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Das hätte ich von einem approbierten Arzt nicht erwartet. Sie sollten sich Gedanken darüber machen, wo Sie Ihre Schwerpunkte legen. Die Hitzewelle im vergangenen Juni hat viele Menschen in Nordrhein-Westfalen körperlich an ihre Grenzen gebracht. Sie hat Rettungsdienste, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen außergewöhnlich belastet. Sie hat uns vor Augen geführt: Für die meisten von uns ist Hitze unangenehm, aber für manche Menschen ist sie lebensgefährlich. Wir sprechen über ältere Menschen, die allein in einer aufgeheizten Wohnung leben, über Pflegebedürftige, deren Körper die Temperaturen selbst nicht mehr ausreichend regulieren können, über chronisch Kranke, bei denen die Hitze bestehende Erkrankungen verschärft, über Säuglinge und kleine Kinder, über wohnungslose Menschen, die kaum einen schattigen Rückzugsort finden, und über Patienten in unseren Krankenhäusern, deren Körper ohnehin schon extrem geschwächt sind. Hitzeschutz ist keine Frage des Komforts, sondern kann über Gesundheit und Leben entscheiden. Hinter jedem Rettungseinsatz steht ein Mensch, der Hilfe benötigt. Hinter jeder Fahrt ins Krankenhaus steht eine Familie, die sich Sorgen macht. In den überlasteten Notaufnahmen stehen Beschäftigte, die in den vergangenen Tagen alles daran gesetzt haben, Menschen zu versorgen und Leben zu retten. Leider – die Kolleginnen und Kollegen haben das alle bereits gesagt – sind im Zuge dieser Hitzewelle viele Menschen verstorben. Ihren Angehörigen, Freunden und Bekannten sprechen wir unsere ehrliche und aufrichtige Anteilnahme aus. Landtag Unser Dank gilt vor allem den Pflegekräften, Ärzten, Rettungskräften, Feuerwehren und den Beschäftigten in den Krankenhäusern, in den Pflegeeinrichtungen, den ambulanten Diensten und den Kommunen. Ich möchte auch ausdrücklich – Kollegin Schneider hat das vorhin gesagt – den Polizeibeamten und den Mitarbeitern der Bestattungsunternehmen danken. Denn sie haben sich mit hohem organisatorischen und körperlichen Aufwand und ebenfalls bei extremen Temperaturen um die Verstorbenen gekümmert und einen würdevollen Umgang mit diesen sichergestellt. Diese Erfahrung verpflichtet uns zu konkretem Handeln. Nordrhein-Westfalen beginnt dabei aber nicht bei null. Unmittelbar nach der jüngsten Hitzewelle hat unser Minister Karl-Josef Laumann die maßgeblichen Partner des Gesundheitssystems an einen Tisch geholt. Vereinbart wurde unter anderem eine bessere Warnsystematik, die Berücksichtigung von Hitzewellen in der Alarmplanung der Krankenhäuser und die breitere Nutzung kühlerer Orte. Wohnungslose Menschen werden ebenfalls weiterhin vom MAGS unterstützt. Wir haben – das war vor der Hitzewelle – eine Sommerhilfe in Höhe von 250.000 Euro bereitgestellt, damit die Träger der Wohnungslosenhilfe sich um die obdachlosen Menschen kümmern sowie Trinkwasser, Sonnenschutzmittel, Wasser, Sonnensegel und Ähnliches beschaffen können. Wir wissen aber auch: Informationen und organisatorische Maßnahmen allein reichen nicht. Deshalb – auch das wurde bereits mehrfach gesagt – stehen den Krankenhäusern jetzt im Rahmen der Einzelförderung zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans sowie aus dem Krankenhaustransformationsfonds 1,52 Milliarden Euro zur Verfügung, um Klimaanpassungsmaßnahmen durchzuführen. Wie solche Investitionen konkret wirken, habe ich mir erst in der vergangenen Woche selbst angeschaut. Gemeinsam mit dem Kollegen Mostofizadeh war ich im Marienhaus in Essen. In meiner Funktion als Vorsitzender des Stiftungsrates der Sozialstiftung Nordrhein-Westfalen durfte ich dort einen Förderbescheid über 180.000 Euro übergeben. Mit dieser Ergänzungsförderung zu einer Bundesförderung wurden moderne Wärmeschutzfenster mit integriertem Hitzeschutz und einer Außenbeschattung finanziert und eingebaut. Das schützt ältere und pflegebedürftige Menschen und verbessert auch die Bedingungen für die Beschäftigten. Ein Hitzekabinett kühlt kein Pflegezimmer, aber konkrete Förderungen für Wärmeschutzfenster, Verschattungen und kühle Räume helfen. Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag gehen CDU und Grüne diesen Weg konsequent weiter. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 15.07.2026 Wir wollen Krankenhäuser bei der Klimaanpassung weiterhin unterstützen und dieses Ziel dauerhaft in der Krankenhausplanung verankern. Wir wollen prüfen, wie Krankenhäuser, Pflege- und Wohneinrichtungen, Schulen und Kitas bei der Ausstattung besonders hitzebelasteter Räume unterstützt werden können. Kollegin Schneider, ja, wir wollen das prüfen, weil auch das dazugehört. Uns vorzuwerfen, dass wir sehr genau schauen, wie wir die Maßnahmen umsetzen – das Geld ist nicht in Unmengen vorhanden; wir müssen gezielt schauen und deswegen prüfen –, finde ich schon sehr schwierig. Wir werden auch ein Förderprogramm zur Teilklimatisierung von Einrichtungen der stationären Pflege und vergleichbaren Einrichtungen auflegen. Dabei geht es um durchdachte Lösungen: Wärmeschutz, Verschattung, gute Lüftung, kühle Gemeinschaftsräume und dort, wo es notwendig ist, eine hygienische und energetisch sinnvolle Klimatisierung. Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung der SPD, die Landesregierung lege das auf Eis, schlicht falsch. Wer das behauptet, sollte einmal dorthin fahren, wo Wärmeschutzfenster eingebaut, Krankenhäuser klimafest gemacht, Kommunen beraten und wohnungslose Menschen geschützt werden. Die SPD fordert nun mit großem Pathos ein sogenanntes Hitzekabinett. Lieber Kollege Ott, ich weiß nicht, in welchem Bundesland es das schon geben soll. (Rodion Bakum [SPD]: Rheinland-Pfalz und Sachsen!) Sie haben gesagt, die anderen Länder machten das alle. (Rodion Bakum [SPD]: Rheinland-Pfalz und Sachsen!) Aber wir haben es in der Form nicht gesehen. Dabei saßen die verantwortlichen Partner des Gesundheitswesens bereits am gemeinsamen Tisch und haben konkrete Schritte vereinbart. Viele Forderungen der SPD werden bereits umgesetzt oder sind in unserem Entschließungsantrag konkret, realistischer und finanzierbar enthalten. Die SPD verwechselt Lautstärke mit Führung und eine medienwirksame Forderung mit wirksamer Gesundheitspolitik. Das ist nicht unsere Art. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dafür ist dieses Thema auch einfach zu ernst. Hier geht es nicht darum, wer am schnellsten eine Pressemitteilung schreibt. Es geht darum, was bei den betroffenen Menschen vor Ort ankommt. Zur AfD habe ich eben schon etwas gesagt, aber nur noch einmal so viel: Wer den Klimawandel leugnet, der hat beim Hitzeschutz jede Glaubwürdigkeit verloren und versucht nun schamlos, aus den Folgen der Landtag eigenen Realitätsverweigerung politisches Kapital zu schlagen. Aber die Menschen werden dieses Spiel durchschauen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unser Antrag bringt Hitzeschutz dorthin, wo er gebraucht wird: zu den Menschen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Entschließungsantrag. Die FDP – das habe ich eben so verstanden – findet den auch gut und wird dem dementsprechend zustimmen. (Susanne Schneider [FDP]: Was?) Den Eilantrag der SPD und den Antrag der AfD werden wir ablehnen. Der Überweisung des zweiten SPD-Antrags werden wir natürlich zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt kommt der Kollege Bakum aus den Reihen der SPD-Fraktion. Natürlich hat er durch das Überziehen des Ministers auch gerne drei Minuten mehr Redezeit.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das werde ich gerne nutzen. Ich als Arzt möchte zunächst einmal auf dieses wirre Zeug antworten, das Dr. Vincentz gerade von sich gegeben hat. Das Robert Koch-Institut weist eine allgemeine Übersterblichkeit aus – die lag im Juni bei über 6.800 – und korrigiert das dann nur auf den Aspekt „Hitze“ mit über 5.000. Alles, was Sie gesagt haben – Suizide, Infektionen –, wird bei dieser Zahl schon herausgerechnet. Im Übrigen – das müssen Sie als Arzt wissen –: Bei Infektionen kann es auch hitzebedingte Fälle geben: lebensmittel- oder wassergebunden. Was Sie auch nicht erwähnen, ist, dass ganz viele Menschen an oder mit Hitze sterben und in dieser Statistik nicht auftauchen, weil sie im statistischen Mittel der Vorjahre sind. (Christian Loose [AfD]: An oder mit Corona!) Ich habe auch im Medizinstudium nicht jede Vorlesung besucht. (Christian Loose [AfD]: Das glaube ich Ihnen gerne!) Aber, Herr Dr. Vincentz – Sie haben ja in Köln studiert –, es wäre eine gute Idee gewesen, mal in eine Vorlesung Ihres Epidemiologie-Professors, Professor Karl Lauterbach, zu gehen. Dann wäre vielleicht aus Ihnen ein anständiger Arzt geworden. (Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP]) 15.07.2026 Jetzt konzentriere ich mich auf das, was diese Woche war. Montag: Sondersitzung des Gesundheitsausschusses; Regierung habe alles getan; Fraktionen klopfen sich auf die Schulter. Dienstag: Gedenken an die Opfer der Flutkatastrophe von 2021; ein tragisches und schmerzlich spürbares Zeichen der menschengemachten Klimakrise. Mittwoch, heute: Die regierungstragenden Fraktionen stellen offensichtlich fest, dass die Abwehrhaltung und dieses ganze Selbstlob in Anbetracht der vielen vermeidbaren Toten der aktuellen Hitzewelle unangemessen sind. Wobei mich die Vorredner von Schwarz-Grün durchaus auch eines Besseren belehrt haben. Und schnell wird ein Antrag eingereicht und viele Punkte von insgesamt 13 SPD-Anträgen und -Anfragen alleine der vergangenen vier Jahre werden übernommen. Sogar beim Städtetag haben sie abgeschrieben und nur vergessen, das mit der Finanzierung durch das Land vom Städtetag abzuschreiben. Also: null Eigenleistung, Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen. Ihr Umgang mit den Folgen der menschengemachten Klimakrise ist für eine Regierung und ihre Unterstützenden unwürdig. (Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP]) Herr Minister Laumann, die gefährlichste Krankheit im Krisenmanagement, haben wir gelernt, heißt Katastrophendemenz. Die Hitze ist vorbei, und schon tun alle so, als sei auch die Gefahr vorbei. Für alte, kranke und arme Menschen ist sie das aber nicht. Die Hitze trifft Pflegeheime, Krankenhäuser, Baustellen, Schulen und Wohnungen unter dem Dach. 2003: der absolute Rekordsommer. Sie waren im Bundestag, zwei Jahre später wurden Sie das erste Mal hier Gesundheitsminister. 2018: Rekordsommer. 2019: wieder Rekordsommer. 2022: noch ein Rekordsommer. Und in den Jahren dazwischen war es auch heiß. 2026 erleben wir wieder eine äußerst tödliche Hitzewelle. In den vergangenen zehn Sommern sind in NRW bis heute über 9.000 Menschen wegen Hitze gestorben. Bundesweit sind es über 42.000. Das sind Menschen, das sind verlorene Leben, leere Stühle am Küchentisch. Und Familien fragen völlig zu Recht: Wäre unser geliebter Mensch noch da, wenn der Staat rechtzeitig geschützt hätte? Nach dem Sommer 2022 sagten Sie, Minister Laumann, man müsse Maßnahmen und Programme prüfen und nach Handlungsbedarf schauen. Im Januar 2023 sagten Sie: Wenn die Zeiten so sind, dass man auch Geld besorgen kann, wenn man das Wort „Klima“ mit reinschreibt, dann mache ich es auch einfach. Also für Menschen in einem 35 Grad heißen Zimmer ist „Klima“ kein Förderwort. Im Juni 2024 sagten Sie – ich zitiere –: Der Hitzesommer dieses Jahres fordert uns erneut dazu auf, alle Maßnahmen und Programme auf den Prüfstand Landtag zu stellen und zu schauen, wo noch Handlungsbedarf besteht. Dieses werden wir auch tun. Im Juli 2025 sagten Sie zur Lage in den Seniorenheimen, ein Landesprogramm sei aber nicht seriös finanzierbar. Stattdessen wollten Sie Hitzeschutz über die Wohnkosten der Bewohnerinnen und Bewohner refinanzieren. Das ist Ihre Politik in einem Satz: Die Menschen im Seniorenheim sollen ihre Rettung selbst bezahlen. Wer kein Geld hat, soll hoffen. Wer keine Kraft hat, soll warten. Und was ist, wenn jede Hilfe zu spät kommt? Das ist keine Vorsorge, das ist unterlassene Hilfeleistung. (Beifall von der SPD) Gestern legten Sie den Sozialbericht 2026 vor, der besagt: Die Einkommensungleichheit wächst. Vermögenseinkommen wachsen schneller als Löhne. Zwei Millionen Menschen in NRW bezogen zwischen 2022 und 2024 jährlich Mindestsicherungsleistungen. Und Sie sagen, unser Sozialstaat erfülle seine Aufgaben. Nein, ein Sozialstaat, der Menschen erst auffängt, wenn sie in Not geraten, aber sie nicht vor der vorhersehbaren Gefahr schützt, erfüllt seinen Auftrag nicht einmal zur Hälfte. (Beifall von der SPD) Hinter Ihrem Bericht stehen ja eine Dachgeschosswohnung ohne Verschattung, ein Schichtdienst ohne Pause, ein Heim ohne Kühlung und ein Kind, das nachts nicht schlafen kann. Und deswegen ist Hitzeschutz keine Nebensache der Klimapolitik. Klimagesundheit ist die soziale Herausforderung unserer Zeit. Die CDU hat dafür ein eigenes Rezept. Schauen wir uns die Protokolle in den letzten Jahren noch mal an: Die Abgeordnete Oellers zählte im August 2022 auf, was Seniorenheime ohnehin alles bereitstellen würden: Sonnenschirme, Rollläden, Markisen, Klimaanlagen, Ventilatoren und Wassermelonen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Wassermelone ist keine Hitzeschutzstrategie. (Beifall von der SPD) Sie kühlt kein Dachgeschoss, sie schützt keine Pflegekraft, sie ersetzt keine Sanierung. Wer Wassermelonen – Wassermelonen! – als Antwort auf Hitzetote nennt, der verwechselt die Speisekarte mit staatlicher Verantwortung. (Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP] – Zuruf) Und die Grünen? Herr Mostofizadeh, wir halten uns ja gegenseitig Zitate vor. Das tue ich auch gerne, nämlich eines aus dem August 2022. Da haben Sie bei einer Debatte zu unserem Antrag gesagt: „Die Punkte sind eigentlich geregelt.“ Der SPD-Antrag zum Hitzeschutz sei dahingeworfen. – Für die Grünen war die Klimakrise durch ihren Regierungseintritt offensichtlich bereits 2022 erledigt. 15.07.2026 (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Jule Wenzel [GRÜNE]: Was ist das für ein Stuss? – Kirsten Stich [SPD]: Ruhe!) Herr Achtermeyer verweist nach Berlin, aber die Grünen trugen dort Verantwortung, als Karl Lauterbach gemeinsam mit Robert Habeck bundeseinheitliche Musterhitzeschutzpläne für Krankenhäuser, Pflegeheime und Kommunen auflegte. Seit 2024 liegen diese vor. Berlin ist kein Alibi für Düsseldorf. Dieses Land entscheidet über Krankenhäuser, Fördergeld, Aufsicht und Hitzeschutz. Und wer nur mit dem Finger nach Berlin zeigt, (Jule Wenzel [GRÜNE]: 800 Millionen Euro!) lässt die Menschen NRW im Stich. (Beifall von der SPD) Für uns ist die Klimakrise vor allem eine soziale Frage. Wer wenig verdient, der wohnt häufiger schlecht gedämmt, hat seltener einen kühlen Rückzugsort, ganz zu schweigen von einem Garten, und arbeitet häufiger dort, wo Hitze nicht wegzureden ist: auf dem Bau, in der Pflege, im Lieferdienst, in der Küche, in der Produktion. Wer arm ist, der ist häufiger krank. Wer häufiger krank ist, der leidet stärker unter Hitze. Und wer alt ist, eine Behinderung hat oder auf Pflege angewiesen ist, der kann sich oftmals nicht selbst retten. Der französische Professor Thomas Piketty bringt es auf den Punkt: „Um die Klimawende zu schaffen, müssen wir den Reichtum anders verteilen.“ Hitzeschutz darf nicht daran scheitern, dass Menschen arm sind. Der Schutz muss gerade dort anfangen, wo die Gefahr am größten ist. (Beifall von der SPD) Damit komme ich wieder zu Ihnen, Herr Minister Laumann. Seit Jahren kennen Sie die Gefahr. Sie haben sie beschrieben, geprüft, vertagt und weitergereicht – ich zitierte gerade –, an Heime, an Kommunen, an Berlin, und am Ende an die Bewohnerinnen und Bewohner verwiesen. Nach einer tödlichen Hitzewelle setzt sich Ihre Regierung mit Fachleuten zusammen und schreibt ganze fünf Punkte auf, die der Landtag auf Empfehlung der Enquetekommission „Krisen und -Notfallmanagement“ ziemlich genau vor einem Jahr im August bereits beschlossen hat. Warnsystematik, Alarmpläne, Kühlsysteme, kühle Räume und Fortbildung – das stand da alles drin. Das ist kein Aufbruch, sondern das ist Regierungssimulation: alte Beschlüsse vorlesen, neue Überschriften schreiben und so tun, als beginne Vorsorge endlich. Landtag (Beifall von der SPD und der FDP) Herr Minister Laumann, bei dieser Bilanz müssen Sie sich durchaus die Frage gefallen lassen: Können wir Ihnen eigentlich glauben, dass Sie nun endlich das umsetzen, was Sie seit Jahren ankündigen und nach 2003, 2018, 2019 und 2022 immer noch prüfen? Sie bitten Pflegebedürftige zur Kasse und halten Gesprächsrunden für Tatkraft. Nordrhein-Westfalen braucht jetzt Geld für moderne Gebäude, klare Standards, geübte Alarmpläne und Verantwortung, aber keine Ausreden, keine Verweise und keine Wassermelonen. Schutz vor Hitze ist Gesundheitsschutz. Gesundheitsschutz ist Sozialpolitik. Und echte Sozialpolitik beginnt, bevor Menschen nicht mehr allein klarkommen. – Bleiben Sie gesund. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Vogelheim das Wort. Bitte sehr. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Jule Wenzel [GRÜNE]: Das ist so eine Gering- schätzung der Pflegeleistung an dieser Stelle! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ich habe in dem Beruf gearbeitet! – Rodion Bakum [SPD]: Also meckern jetzt? Das ist die Ernsthaftigkeit? – Weitere Zurufe von Jule Wenzel [GRÜNE], Tim Achtermeyer [GRÜNE] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])
Astrid Vogelheim GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Klimakrise bedeutet eine extreme Zunahme von Extremen. Diese Extreme sind zwar noch die Ausnahmesituation, aber die letzten Jahre zeigen, dass wir immer wieder und immer häufiger mit dem Unberechenbaren rechnen müssen. Jede Krise lehrt uns etwas für die nächste, aber sie zeigt uns auch, dass wir nie alle Auswirkungen vorhersehen können. Krisen treffen uns immer genau an den Schwachstellen. Der Klimawandel stellt uns vor enorme Herausforderungen. Deshalb haben wir mit dem Klimaanpassungsgesetz und der Klimaanpassungsstrategie mit ihren 110 konkreten Maßnahmen wichtige Grundlagen geschaffen. Klimaanpassung ist aber kein Zustand, den man einmal erreicht, sondern sie muss sich mit jeder neuen Erkenntnis weiterentwickeln. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir auf die Extreme reagieren und den Schutz von Bevölkerung, Ökosystem und Wirtschaft nachjustieren, dass wir flexibel und entschlossen handeln und aus der aktuellen Ausnahmesituation für die nächste lernen. Denn diese kommt bestimmt viel früher, als uns lieb ist. 15.07.2026 Manche Krisensituationen schweißen Menschen in gegenseitiger Hilfe zusammen. In einer Hitzewelle dagegen bleiben viele Menschen mit ihrer Belastung allein. Hitze ist die tödlichste Folge der Klimakrise in Deutschland. Und trotzdem sterben viele Menschen leise, hinter verschlossenen Türen und oft ohne die öffentliche Aufmerksamkeit, die andere Katastrophen zu Recht auslösen. Wer sich keinen wirksamen Hitzeschutz leisten kann, fühlt sich in diesen Tagen oft alleingelassen. Was diese Menschen in den Nachrichten sehen, ist: Ausgerechnet bei ihnen spart die Bundesregierung am meisten, obwohl sie von den Folgen der Klimakrise besonders hart betroffen sind. (Beifall von den GRÜNEN und Marco Schmitz [CDU]) Die wirtschaftlichen und ökologischen Schäden dieser Hitze und Trockenheit können wir noch überhaupt nicht abschätzen. Aber allen, die gerade auf dem Land unterwegs sind, fallen wohl die Mähdrescher auf, die überall Noternten einfahren, bevor das Getreide verbrennt. Diese Krise geht an unsere Existenzgrundlage. Sie ist kein singuläres Ereignis. Vielmehr weist sie auf die sehr viel größere Bedrohung hin, die uns mittlerweile überall umgibt: die Klimakrise. Das Wichtigste ist jetzt, kurzfristig und effektiv zu unterstützen. Es ist gut, dafür Maßnahmen zu treffen, die bei den bereits vereinbarten und in Gang gesetzten Maßnahmen noch nicht bedacht wurden oder nicht schnell genug gehen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der FDP, ist es auch wichtig, dass wir jetzt Dinge auf den Prüfstand stellen, die schon laufen. Dabei müssen wir die bestehenden Strukturen konsequent weiterentwickeln. Nordrhein-Westfalen fängt beim Hitzeschutz nicht bei null an. Ganz im Gegenteil: (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) Wir haben in den vergangenen Jahren entscheidende Grundlagen geschaffen. Das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet, Klimaanpassung bei kommunalen Projekten mitzudenken. Dazu gehört auch die Hitzevorsorge. Mit dem neuen Landeswassergesetz erleichtern wir den Ausbau öffentlicher Trinkwasserbrunnen. Mit dem NRW-Plan stellen wir auch Mittel für die Klimafolgenanpassung zur Verfügung. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass alle Kommunen flächendeckend Klimaanpassungskonzepte entwickeln müssen und stellen über den Klimaatlas umfangreiche Daten bereit, die es möglich machen, besondere Betroffenheiten zu ermitteln und gezielt zu unterstützen. Es gibt diverse Förderprogramme des Landes für Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen, und die Kommunalbera-Landtag tung Klimafolgenanpassung NRW berät die Kommunen seit Jahren erfolgreich und wird jetzt verstetigt. (Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) So unterstützen wir Schwammstadtmaßnahmen und haben das Projekt „Coole Schulhöfe“ in Gang gebracht. Ich zähle das aber nicht auf, um mich darauf auszuruhen, denn wir sehen ja: Das ist noch nicht genug. Wir müssen kurzfristige Maßnahmen anschieben. Wir schauen dabei besonders in die Städte, denn dort leiden die Menschen unter zu viel versiegelter Fläche und zu großer Hitze. Neben baulichen Anpassungen, Verschattungen, Begrünungen und der besseren Kühlung besonders sensibler Einrichtungen müssen wir aber das ganze Land in den Blick nehmen. Denn um die Gesundheit aller Menschen zu bewahren, sind wir auf alle intakten Ökosysteme angewiesen. Es gilt, uns Ökosystemleistungen zunutze zu machen – beispielsweise die kühlende Wirkung von Wäldern und Gewässern als Kaltluftentstehungsgebiete. Dafür brauchen wir dringend Renaturierung, flächensparendes Handeln und den gezielten Schutz von Flächen für natürliche Klimaanpassung. Damit wir nicht immer wieder und immer häufiger auf neue Ausnahmesituationen reagieren müssen, brauchen wir vor allem eines ganz entschieden: einen viel konsequenteren Klimaschutz. (Beifall von den GRÜNEN) Denn so wichtig kurzfristiger Hitzeschutz ist, Klimaanpassung ist nur eine Seite der Medaille. Jeder Baum, den wir erhalten, jede Fläche, die wir entsiegeln, jeder Trinkwasserbrunnen, den wir bauen, hilft. Aber die wirksamste Maßnahme gegen immer häufigere und immer gefährlichere Hitzewellen bleibt konsequenter Klimaschutz. Klimaschutz ist Daseinsvorsorge, ist Zukunftssicherung für alle in unserem Land: die Städte, die Dörfer, die Ökosysteme, die Wirtschaft, die Menschen. Langfristiger Klimaschutz gelingt nur, wenn alle mitziehen, nicht trödeln, nicht kleinreden, nicht aufschieben, wenn es gerade mal nicht heiß ist. Wir brauchen keine Politik des Kurzzeitgedächtnisses, bei der erst dann Bedenken laut werden, wenn Wetterextreme das Land im Griff haben. Es ist gut, dass wir diese Diskussion jetzt führen und dass wir uns offenbar im Ziel gerade einig sind. Sie darf aber nicht enden, sobald die Temperaturen wieder sinken, denn Klimaanpassung und Klimaschutz sind keine Aufgabe für einen Sommer. Sie begleiten uns über Jahre und Jahrzehnte. Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das Klimaanpassung systematisch gesetzlich verankert hat. Darauf können wir aufbauen. Wir befinden uns aber nicht in einem Wettlauf mit den anderen Bun-15.07.2026 desländern, sondern in einem Wettlauf mit der Klimakrise und ihren Folgen. Wir sollten alles daransetzen, diesen Wettlauf nicht zu verlieren. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun noch einmal die Kollegin Schneider das Wort. Bitte sehr.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich höre hier, wie sich die sogenannten regierungstragenden Fraktionen für all das, was geplant ist, lobhudeln. (Heiterkeit von Kirsten Stich [SPD]) Das muss doch ein Schlag ins Gesicht der Menschen sein, die an diesem heißen Wochenende liebe Angehörige verloren haben. (Beifall von der FDP und der SPD) Der Gesundheitsminister lobt die Landeskoordinierungsstelle und stellt dann fest – da hat es mich wirklich richtig in den Sitz reingehauen –: Wir mussten nur zwei Pflegeheime evakuieren. Nur zwei Pflegeheime mussten evakuiert werden. (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Stellen Sie sich einmal vor: In einem Pflegeheim kamen 30 Bewohner ins Krankenhaus, 55 wurden auf eine andere Etage verlegt. Im anderen Pflegeheim kamen fünf Bewohnerinnen und Bewohner ins Krankenhaus, 35 wurden innerhalb des Hauses verlegt. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Wir haben 2.150 Pfle- geeinrichtungen!) Wie läuft so eine Evakuierung ab? Da kommt nicht die Pflegerin und sagt: „Frau Müller, wir bringen Sie jetzt mal woanders hin“, und ist dann bei der Evakuierung sicher dabei. Vielmehr hat diese Evakuierung unsere Feuerwehr vorgenommen – herzlichen Dank auch an dieser Stelle. Jetzt stellen Sie sich mal vor: Oma Erna liegt in ihrem Pflegebett und auf einmal steht ein Feuerwehrmann in seiner Montur vor ihr und bedeutet ihr dann, dass sie jetzt nicht mehr in dem Zimmer bleiben kann und sie woanders hingebracht wird. Was das mit den Bewohnerinnen und Bewohnern gemacht hat, möchte ich mir gar nicht vorstellen. Dabei reden wir gar nicht erst von dementen Bewohnern. Ich vermisse an dieser ganzen Debatte auch all die Aktiven in diesem Bereich. Ich habe mit einem Kriminalbeamten gesprochen, der zu mir gesagt hat: Ich habe gar keine Zeit, mich um die Todesfälle zu kümmern, die wir jetzt schon haben, denn wir müssen ja Landtag dauernd raus. Wir haben dauernd wieder neue – auch an dieser Stelle ein „Danke“ an unsere Polizei, an den Rettungsdienst, an Pflegekräfte. Ich habe dem Minister zugehört, und das erinnert mich sehr an das Beklatschen während Corona. Ich möchte einfach mal hören: Wir setzen sehr kurzfristig Mittel ein, um die Räumlichkeiten zu klimatisieren, um die Arbeitsbedingungen für die Helfenden erträglicher zu machen. Ich möchte es definitiv nicht mehr erleben, dass irgendein Minister, eine Ministerin, ein Mitglied der regierungstragenden Fraktion im Land Nordrhein-Westfalen irgendwo lächelnd ein Band durchschneidet und ein Pflegeheim, eine Leitstelle für den Rettungsdienst oder auch eine Polizeiwache eröffnet, das bzw. die dann nicht klimatisiert ist. Das möchte ich nicht. Ersparen Sie uns also bitte das Lächeln, ersparen Sie uns Verweise auf irgendwelche Empfehlungen und auf irgendwelche Förderrichtlinien, und handeln Sie; wir sind es den Arbeitskräften, den Pflegekräften in diesem Land schuldig. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Herr Loose das Wort. Bitte sehr. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Rodion Bakum [SPD]: Das musste sein!)
Christian Loose AfD
Guten Morgen! Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das neue Narrativ ist also nach „an und mit Corona“ jetzt „an und mit Hitze“, wie ich heute gehört habe. So kann man sich natürlich auch mehr Todesfälle schaffen. Vor zwei Wochen gab es die Folge von Winters Woche. Achim Winter reist immer durch Deutschland und interviewt Menschen. Er war vor zwei Wochen in Berlin. Da war es sehr, sehr heiß. Da hat er eine junge, hübsche Dame mit migrantischem Aussehen getroffen (Christin Siebel [SPD]: Oh Gott!) und hat gefragt: Wo kommen Sie denn her? Sie sagte: Aus Indien. – Es war wirklich eine sehr hübsche Frau. – Dann hat er gesagt: Ja, wenn Sie aus Indien kommen, dann kennen Sie doch diese Hitze. – Und die Dame sagte: Ja, grundsätzlich schon. Hier ist es aber schlimmer, denn in Indien haben wir Klimaanlagen. – Das war die Conclusio dieser jungen Dame. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Da habe ich auch an- 15.07.2026 dere Bilder gesehen! – Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Wir als AfD haben bereits Ende 2018 beantragt, all das Geld, das Sie für sogenannte Klimaschutzmaßnahmen rausschleudern, zu streichen und sämtlich in Klimaanpassungsmaßnahmen zu investieren, zum Beispiel in eine Verbreiterung von Flussbetten. (Zuruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE] – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wetter!) Dann hätten Sie auch Katastrophen wie im Ahrtal verhindern können, zu der wir gestern die Gedenkfeier hatten. Sie wollen aber Fluten dadurch verhindern, (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) indem Sie Windräder irgendwo hinstellen. Das ist Ihre Politik. (Beifall von der AfD) Angeblich hat die Landesregierung 110 Maßnahmen auf den Weg gebracht. Bei keiner dieser Maßnahmen geht es um Klimaanlagen, sondern stattdessen um Dachbegrünungen, womit Sie angeblich irgendwelche Menschen retten wollen. In Bochum fährt jetzt das „Mobile Grüne Zimmer“ herum. Das ist ein Container, da sind ein paar Pflanzen drauf gebaut, und der wird von einem Lkw von einem Ort zum anderen gefahren. Menschen dürfen sich da mal reinsetzen und fühlen, wie es sich mit Bäumen, mit Pflanzen drumherum anfühlt. Für das gleiche Geld hätte man rund 1.500 Klimaanlagen kaufen können, aber man hat sich in der Stadt Bochum entschieden, dieses „Mobile Grüne Zimmer“ zu kaufen. (Thorsten Klute [SPD]: Beton und Asphalt, dann bleibt es kalt!) Gestern hatten wir die Gedenkfeier. Und wer war da? Der Landtagspräsident, der Ministerpräsident und ein Bundespräsident, der davon schwafelte, (Christian Dahm [SPD]: Respektlos! – Dietmar Brockes [FDP]: Unverschämt! – Weitere Zu- rufe) dass es etwas mit Klimawandel zu tun habe, wenn Flüsse über die Ufer träten, und natürlich ein Vertreter der Kirchen. Wer war nicht da? Ein Opfervertreter war nicht auf der Gedenkfeier, während hier die Klarinetten gespielt haben. (Beifall von der AfD – Dietmar Brockes [FDP]: Unverschämt! Missachtung des Staatsober- hauptes! – Weitere Zurufe) Es war wirklich beschämend, was gestern hier los war.
Christof Rasche
Herr Loose, eine kurze Unterbrechung bitte. Ein Bundespräsident Deutschlands schwafelt definitiv nicht. Ich bitte Sie, solche Äußerungen zu unterlassen. Landtag (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf: Ein Loose schon! – Thorsten Schick [CDU]: Die Kirchenvertreterin war auch da!)
Christian Loose AfD
Die Kirchenvertreterin war keine Vertreterin der Opfer. (Thorsten Schick [CDU]: Einfach mal zuhö- ren! – Weitere Zurufe) Die Gedenkfeier gestern war wirklich beschämend. Deutschland hat einen Mitteltemperaturwert von 10 Grad, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) und Sie glauben wirklich, dass wir in Deutschland ein Problem mit Hitze hätten. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Weltweit haben wir Naturkatastrophen, und Sie sagen: Das wird immer schlimmer. Die Menschen sterben daran. (Zuruf von den GRÜNEN) Zu Beginn des 20. Jahrhunderts starben weltweit im Durchschnitt rund 500.000 Menschen pro Jahr an Naturkatastrophen. (Jule Wenzel [GRÜNE]: Wo waren denn Ihre Abgeordneten bei der Gedenkstunde?) Heute sind es trotz einer Vervierfachung der Weltbevölkerung 50.000 Menschen pro Jahr. Das entspricht einem Rückgang von 90 % bei den absoluten Opferzahlen und von über 97 % pro Kopf. Kältetote – das hatte Herr Dr. Vincentz ja schon gesagt – stehen laut einer Studie von LANCET Public Health mit dem Faktor 8:1 im Verhältnis zu Hitzetoten. Wir haben also eine große Anzahl geretteter Menschen in der Welt, die sich nicht mehr vor Wetterkatastrophen fürchten müssen. Grund sind natürlich Schutzmaßnahmen wie Dämme oder andere Maßnahmen, etwa medizinische, die dort greifen. Allein das China-Hochwasser 1931 hat durch die Flut, durch das Ertrinken 150.000 Menschen getötet, und mehrere Millionen sind am Ende durch Dürre und durch Seuchen gestorben. Aber Sie – die Grünen gerade auch wieder – fördern immer wieder die sogenannte Klimakrise zutage. Deshalb möchte ich Gerd Buurmann zitieren, der vor zwei Tagen Folgendes auf Twitter geschrieben hat: „Ich verstehe die ganze Diskussion darüber nicht, ob der Klimawandel nun vom Menschen verursacht ist oder nicht. Für den Umgang mit der Situation ist diese Frage nämlich völlig irrelevant. (Zuruf von der SPD: Nein!) 15.07.2026 Das Klima verändert sich ständig, und in den vergangenen Jahrzehnten ist eine deutliche Erwärmung zu erkennen. Es ist egal, wie hoch der Einfluss des Menschen auf diesen Klimawandel ist, denn auf den Umgang mit dem Klimawandel hat die Frage nach der Intensität des Einflusses des Menschen keinen entscheidenden Einfluss. Die entscheidende Frage lautet nämlich: Wie gehen wir mit dem Klimawandel um? Auf diese Frage gibt es nur eine sinnvolle Antwort: Wir müssen technische Lösungen entwickeln, die es uns ermöglichen, mit den Veränderungen zu leben. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Heute sterben deutlich weniger Menschen an extremer Hitze und extremer Kälte als vor 100 Jahren, weil wir Heizungen und Klimaanlagen haben, weil wir in der Landwirtschaft und in der Medizin enorme technische Sprünge gemacht haben. Genau diesen Weg müssen wir weitergehen. Deshalb halte ich es für einen großen Skandal, dass wir in Deutschland, einem der technologisch fortschrittlichsten Länder der Welt, noch immer Krankenhäuser haben, in denen Menschen bei großer Hitze ohne ausreichende Klimatisierung behandelt werden müssen. Es ist verrückt, zu glauben, der Schlüssel im Umgang mit dem Klimawandel liege vor allem darin, das Klima durch politische Vorgaben zu beeinflussen und das Verhalten der Menschen weltweit entsprechend zu verändern. Selbst wenn man davon ausgeht, dass menschliche Emissionen einen entscheidenden Einfluss auf die Erwärmung haben und dass eine Reduzierung dieser Emissionen die zukünftige Entwicklung beeinflussen kann, bleibt die gigantische Frage bestehen: Wie soll dieser Ansatz denn bitte schön weltweit umgesetzt werden? Es gibt Milliarden Menschen, Milliarden Entscheidungen, unterschiedliche Kulturen, unterschiedliche wirtschaftliche Voraussetzungen und völlig unterschiedliche politische Systeme. Wer glaubt, das Verhalten der gesamten Menschheit steuern zu können und zu dürfen, ist wahnsinnig. Wie will man acht Milliarden Menschen dazu bringen, dauerhaft nach einem bestimmten politischen und gesellschaftlichen Konzept zu handeln? Niemand kann einen Plan errechnen, der so gut ist, dass sich acht Milliarden Menschen gefälligst daran zu halten haben. Mit welcher Macht denn auch? Mit welcher Kontrolle? Mit welchem Zwang? Der Glaube, dass der Mensch ein so komplexes System wie das Klima vollständig verstehen, be-Landtag rechnen und anschließend kontrollieren kann, ist ein äußerst gefährlicher Größenwahn. Wenn Menschen glauben, sie könnten die gesamte Welt mit Berechnungen, Prognosen und politischen Vorgaben beherrschen, überschätzen sie ihre eigenen Fähigkeiten massiv. Das ist kein Ausdruck von Weisheit, sondern von Selbstüberschätzung. Menschen haben große Herausforderungen nicht dadurch gelöst, dass sie die Welt vollständig kontrollieren wollten. Sie haben sie gelöst, indem sie erfunden, geforscht und sich angepasst haben. Die Welt lässt sich nicht beherrschen. Sie lässt sich nur verstehen, gestalten und mit den richtigen Werkzeugen bewältigen. (Zuruf von Christin Siebel [SPD]) Genau dafür ist Technik da: nicht, um die Natur zu kontrollieren, sondern um Menschen zu schützen. Die Antwort auf den Klimawandel ist deshalb nicht Angst, nicht der Traum von totaler Kontrolle, nicht der Versuch, das Verhalten der gesamten Menschheit zentral zu planen. (Zurufe von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Christin Siebel [SPD]) Die Antwort ist Fortschritt, Forschung und Technik. (Thorsten Klute [SPD]: Nicht ernst zu nehmen!) Wir müssen Lösungen entwickeln, die Menschen schützen und ihnen ermöglichen, auch in einer sich verändernden Welt sicher, frei und selbstbestimmt zu leben. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Stellen wir uns nur einmal vor, die Menschen hätten vor 100 Jahren nicht gesagt: ‚Wir müssen lernen, mit Hitze und Kälte umzugehen‘, sondern: ‚Wir brauchen eine Wunderwaffe, mit der wir das Klima kontrollieren und die Natur mit unseren Berechnungen und Plänen in die gewünschte Richtung zwingen‘. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Es gäbe dann heute deutlich mehr Klimatote.“ (Thorsten Klute [SPD]: Es ist so absurd!) Das war Gerd Buurmann von der Achse des Guten, (Lachen von Thorsten Klute [SPD] und Rodion Bakum [SPD]) einem Magazin, das von jüdischen Betreibern stammt und das ich jedem empfehlen kann. (Beifall von der AfD – Rodion Bakum [SPD]: Nennen Sie den Wissenschaftler? Die AfD in der Intelligenzkrise!) 15.07.2026
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Minister Oliver Krischer das Wort. Bitte sehr. (Rodion Bakum [SPD]: Das war nicht Ihre beste Rede, Herr Loose – Lachen von Chris- tian Loose [AfD]) Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesem Redebeitrag fällt es mir schwer, zur Sache zurückzukehren, aber ich möchte für mich ganz persönlich, aber auch für die Landesregierung die Verunglimpfung unseres Bundespräsidenten in aller Form zurückweisen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Das ist unanständig, was Sie hier tun. Bei allem, was man über das Thema kritisch diskutieren kann: Ich habe eben aus der AfD die Aussage gehört, dass die Folgen der Klimakrise Leben gerettet haben. (Thorsten Klute [SPD]: Genau! Hat er gesagt!) Ich finde, dass diese Art des Zynismus eine Verhöhnung der Opfer, eine Verhöhnung der Menschen, die sterben, ist. Wer so etwas tut, der ist unanständig. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Es ist völlig richtig: Uns treffen die Folgen der Klimakrise mit immer größerer Härte. – Wir haben hier gestern den Jahrestag der Flut begangen. Vor wenigen Tagen haben wir eine nie dagewesene Hitzewelle gehabt. Das sind genau die Extreme, vor der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler uns seit Jahrzehnten warnen. Sie treffen uns in aller Brutalität. Ich sage deutlich: Die wichtigste Konsequenz daraus ist – und darum geht es ja heute bei der Debatte; das Vergangene können wir nicht mehr ändern, wir müssen Konsequenzen für die Zukunft ziehen –, dass wir Klimaschutz weitermachen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir erleben, dass das – bei Rechtsaußen sowieso – komplett infrage gestellt wird. Wir haben eben gehört: Man muss sich dem veränderten Klima anpassen – das sich aber ja gar nicht ändert. Das ist ja das, was da von rechts vertreten wird. Das ist überhaupt nicht mehr nachvollziehbar. Wir erleben in der Debatte aber auch, dass das Thema „Klimaschutz“ nach hinten rückt und nicht mehr so ernst genommen wird. Ich sage in aller Deutlichkeit: Jedes Zehntelgrad auf diesem Planeten ist am Ende entscheidend, damit die Auswirkungen vermindert werden. Das muss entscheidender Handlungsleitfaden für jede Politik und überall sein. Landtag (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) Selbstverständlich – das ist, glaube ich, klar – müssen wir unsere Gesellschaft klimaresilient gestalten. Und die Landesregierung tut das: Wir haben eine Klimaanpassungsstrategie. Wir haben ein Klimaanpassungsgesetz. Wir haben eine große Anzahl von Förderprogrammen. Wir investieren dreistellige Millionensummen in die Förderprogramme. Wir unterstützen die Kommunen dabei, dass Planungen, dass bauliche Veränderungen so gemacht werden, dass sie zu zukünftigen Klimaregimen passen. Wir stellen in unserem Klimaatlas die Daten zur Verfügung, anhand derer man bis auf 25 mal 25 m genau feststellen kann, wie die Auswirkungen der Klimakrise mit sozialen und Bevölkerungsdaten verschnitten sind. Ich kann mir alle Kritik im Einzelnen anziehen. Dass diese Landesregierung sich nicht um dieses Thema kümmere, ist aber, liebe Sozialdemokraten, wirklich völlig daneben und unangemessen. (Thorsten Klute [SPD]: Ui, ui, ui! – Rodion Ba- kum [SPD]: Sie kümmern sich jedes Jahr aufs Neue! Jedes Jahr die gleichen Worte, aber nichts passiert!) Das mag man in der Opposition sagen müssen. Aber die Antwort dieser Landesregierung ist, dass wir Nordrhein-Westfalen klimaresilient machen müssen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Das hören wir nächstes Jahr wahrscheinlich wieder!) Damit wir das tun, haben wir, um ein Beispiel zu nennen – das wird gerade hier im Landtag beraten –, schon lange vor der Hitzewelle eine Novelle des Klimaanpassungsgesetzes vorgelegt. (Rodion Bakum [SPD]: 2021 waren Sie noch nicht an der Regierung! Das war vor Ihnen!) Als Sie noch ganz an woanders waren und ganz andere Forderungen vertreten haben, haben wir uns um das Klimaanpassungsgesetz gekümmert und sagen: Wir wollen in Zukunft, dass alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen Klimaanpassungsplan haben können. Wir wollen dafür die gesetzliche Grundlage schaffen. Und wir lassen die Kommunen nicht allein, indem wir auch die Finanzierung zur Verfügung stellen. (Rodion Bakum [SPD]: Wie viel denn?) Genau das ist entscheidend. Wenn nämlich investiert, wenn umgebaut wird – Gott sei Dank wird in un-15.07.2026 serem Land sehr viel neu und umgebaut –, dann muss es klimaresilient passieren. Es ist keine gute Idee, für Kinder und Jugendliche eine Schule in schwarz zu bauen. Das ist ganz banal. Das muss man an der Stelle aber bedenken. Das muss man bei der Planung berücksichtigen. (Henning Höne [FDP]: Schule in schwarz?) Wir ermöglichen es den Kommunen, dass sie das tun können. Wir unterstützen sie mit den Daten. Wir unterstützen sie mit den Beratungen. Wir unterstützen sie mit Förderprogrammen und finanziellen Mitteln, damit sie genau das tun können, und das ist eigentlich die entscheidende Forderung der Zeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich sage deutlich, dass Schulhöfe, die entsiegelt werden, die von Betonwüsten zu coolen Schulhöfen gemacht werden, dass Entsiegelungsmaßnahmen, dass jeder in Städten gepflanzte Baum, dass das Rückhalten von Wasser in Schwammstädten und die Abgabe dann, wenn die Hitze kommt, genau die Antworten sind, die wir für eine Klimaanpassungsstrategie brauchen. Kollege Laumann hat es eben genau so, wie man es machen muss, für das Gesundheitswesen geäußert. Da finde ich es ein bisschen erstaunlich, dass ich am Anfang der Debatte gehört habe, dass wir beim Thema „Energieeffizienz“ Fehlentscheidungen getroffen hätten und nicht so viele energieeffiziente Gebäude errichten sollten. Herr Ott, ich hatte es immer so verstanden, dass das, was mit moderner Energieeffizienz gegen Kälte schützt, auch gegen Wärme schützt. (Jochen Ott [SPD]: Anscheinend ja nicht! – Thorsten Klute [SPD]: Hat vorletzte Woche nicht so geklappt!) Herr Ott, ich glaube, Sie sollten sich mal eine Energieberatung zukommen lassen. Mona Neubaur vermittelt Ihnen sicherlich gern einen Termin. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Was Sie da eben zum Besten gegeben haben, ist nämlich völlig daneben und zeigt, dass Sie von diesem Thema wirklich überhaupt keine Ahnung haben. (Thorsten Klute [SPD]: Och, Herr Minister!) Von Frau Schneider habe ich eben gehört, die Grünen seien gegen Klimaanlagen. Ich bin jetzt seit über 40 Jahren in dieser Partei und habe viel mit Energiepolitik zu tun gehabt, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich irgendwo, irgendwie ein Problem mit einer Klimaanlage gehabt hätte – ganz im Gegenteil. (Rodion Bakum [SPD]: Ist nicht die einzige Er- innerungslücke dieser Regierung!) Landtag Ich musste mich als Wärmepumpen-Ayatollah beschimpfen lassen, obwohl Wärmepumpen doch genau dann, wenn es nötig ist, auch Kühle produzieren können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das scheint sich bei Ihnen überhaupt nicht herumgesprochen zu haben. Das ist doch das Problem: Sie kennen nach wie vor die Grundlagen der Debatte nicht und sorgen am Ende nicht dafür, dass wir vorankommen. Ich finde, die Koalitionsfraktionen haben hier einen hervorragenden Antrag vorgelegt, (Rodion Bakum [SPD]: Abgeschrieben! Alles abgeschrieben!) mit dem die Arbeit der Regierung unterstützt und dafür gesorgt wird, dass wir endlich auch auf Bundesebene mit der Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung vorankommen und dass wir eine solide Finanzierungsgrundlage dafür haben, dass wir hier in Zukunft angesichts der großen Herausforderungen, die wir haben, noch mehr machen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Henning Höne [FDP])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass der Minister seine Redezeit um eine Minute und zehn Sekunden überzogen hat. (Henning Höne [FDP]: Hat sich nicht gelohnt – bei allen Ministern!) Diese Redezeit wird natürlich auch den folgenden Rednerinnen und Rednern zur Verfügung gestellt. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Klute.
Thorsten Klute SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen gerade ging, als Sie Herrn Minister Krischer zugehört haben, aber mir fiel das auch schon bei der Rede des Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Herrn Mostofizadeh, auf: Die Nervosität der Grünen bei diesem Thema ist offensichtlich sehr, sehr groß. (Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP]) Auch die Regierungsfraktionen insgesamt scheinen, wenn man sich die Reden anhört, kräftig unter Druck zu stehen. Insbesondere im Umfeld der Sondersitzung des Gesundheitsausschusses vom vergangenen Montag ist man sehr schnell aktiv geworden, um hier und da etwas aufzuschreiben. Vorher wurde schon ein bisschen aufgeschrieben, für die heutige Sitzung zusätzlich. Warum ist das so? 15.07.2026 (Zuruf von Marco Schmitz [CDU]) Weil vielleicht doch etwas dran ist, dass notwendiger Klimaschutz und ebenso notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen bisher nicht in allen Bereichen der Regierungsfraktionen zusammengedacht wurden. Die Notwendigkeit für die Zukunft besteht einfach. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Aha!) Als ich mir Ihren Entschließungsantrag angeschaut habe – ich habe ihn mir gut angeschaut –, habe ich einen Moment überlegt: Da ist tatsächlich ein Schritt nach vorne. Ich habe überlegt, ob man dem zustimmen kann. Ich kann Ihnen sagen: Ich persönlich hätte es zwischendurch vielleicht gerne getan, wenn man bereit gewesen wäre, sich noch ein bisschen weiter zu bewegen. Ich habe Herrn Minister Laumann in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Montag so verstanden, dass zumindest dort inzwischen anerkannt wird, dass das, was bisher geleistet wurde, zu wenig ist und Neues hinzukommen muss. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Da kann man zumindest das Ziel gemeinsam feststellen. Aber dann schaue ich mir an, was in Ihrem Antrag steht, und höre, wie Sie gerade wieder einmal über die richtige und wichtige Forderung zur Einrichtung eines Hitzekabinetts gesprochen haben. Ich kann Ihnen sagen: Von 2013 bis 2017 hatte ich eine erste Düsseldorfer Zeit und habe selber eine Interministerielle Arbeitsgruppe geleitet. Ich weiß sehr genau, was Interministerielle Arbeitsgruppen, auf die Sie sich beziehen, leisten können – eine ganze Menge – und was Sie nicht leisten können. Nämlich dann, wenn es darauf ankommt, zügig Entscheidungen zu treffen, gehören die Entscheiderinnen und Entscheider an einen Tisch, und das sind die Ministerinnen und Minister. (Beifall von der SPD) Herr Minister Laumann, Herr Minister Krischer und Herr Ministerpräsident Wüst, da gehört zum Beispiel, weil es um Finanzfragen geht, der Finanzminister mit an den Tisch. Jetzt ist er zwar da, aber er hat den großen Teil dieser Debatte verpasst. Das kann keine Interministerielle Arbeitsgruppe leisten. Das kann nur auf Kabinettsebene geschehen. Deswegen ist es richtig, das Hitzekabinett zu fordern, und das fehlt bei Ihnen hier. (Beifall von der SPD – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE] – Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU] – Weitere Zurufe – Glocke) Ich möchte noch einen weiteren Punkt nennen, warum Ihr Antrag nicht ausreichend ist – wir sind ja kurz vor der Zeugnisvergabe –, um mit einer Zustimmung von uns zu rechnen. Susanne Schneider von der FDP hat eben gesagt, dass im Antragsbereich neunmal das Wort „prüfen“ Landtag steht. Das stimmt. Wenn man den ganzen lyrischen Teil hinzurechnet, dann sind wir bei elfmal „prüfen“ oder „überprüfen“. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Voll beeindru- ckend!) Ich will ein Beispiel aus Punkt 7 Ihres Antrags zitieren. Da heißt es: „Es ist zu prüfen, wie insbesondere in Zusammenarbeit mit der NRW.BANK Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Pflege- und Wohneinrichtungen unterstützt werden können.“ (Zuruf von der CDU: Das ist korrekt!) Was haben Sie eigentlich in all den Arbeitsgruppen, die Sie in den letzten Jahren eingerichtet haben, getan, wenn Sie jetzt anfangen wollen, das zu prüfen? (Beifall von der SPD) Wir wollen Ergebnisse sehen. Beim Prüfen darf es nicht bleiben. Wenn Sie jetzt zu zügigen Prüfungen und zu zügigen Ergebnissen kommen, dann können Sie diese Ergebnisse auch sehr zügig umsetzen. Wenn das so ist, dann werden wir das am Ende auch feststellen. Aber noch können wir nicht erkennen, dass aus den Überprüfungen überhaupt irgendetwas entstehen kann. Dafür haben wir in den letzten Jahren hier viel zu viel Ankündigungspolitik von Schwarz-Grün erlebt. Es bleibt viel zu oft beim Überprüfen und Prüfen. Deswegen gibt es von uns zu Ihrem Entschließungsantrag nur eine Enthaltung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Klute. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Wenzel.
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich frage mich, welche Botschaft da draußen bei den Menschen in unserem Land Nordrhein-Westfalen ankommt, die diese Aktuelle Stunde in Ausschnitten verfolgen und allerlei populistische Gleichmacherei statt Vorschläge zu hören bekommen – vor allen Dingen von der SPD-Fraktion, aber auch von der FDP-Fraktion. (Rodion Bakum [SPD]: Schreibt Ihr unsere Vorschläge ab?) Von der Klimaleugnung der Rechtsaußen will ich gar nicht erst anfangen zu sprechen. Lieber Kollege Bakum, es ist doch unbenommen – das haben wir in unserem Entschließungsantrag auch festgestellt –, dass wir uns bei den Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen noch stärker en-15.07.2026 gagieren können – alle gemeinsam: der Bund, das Land, aber auch diejenigen, die in Pflegeheime investieren und diese bauen. (Rodion Bakum [SPD]: Wussten wir vor vier Jahren schon!) Diese Debatte, Herr Bakum – das hat der Kollege Mostofizadeh gerade schon hineingerufen; ich möchte es Ihnen auch hier vom Redepult aus sagen –, kommt auch ohne eine Geringschätzung der Pflegeleistung der Pflegekräfte in unseren Einrichtungen aus. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wenn Sie sagen, (Rodion Bakum [SPD]: Ich habe das nicht ge- sagt!) dass Wassermelonenabgaben bei einer Hitzewelle lächerlich sind, (Rodion Bakum [SPD]: Ihre Kollegin hat das gesagt!) dann haben Sie anscheinend noch nie eine dehydrierte Person gepflegt. (Rodion Bakum [SPD]: Ach so!) Diese Debatte kommt wirklich ohne diese Kommentare von der Seitenlinie aus. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Rodion Bakum [SPD]: Ich habe nicht in der Pflege gearbeitet?) Sie haben noch allerhand weitere Kommentare von der Seitenlinie abgegeben, beispielsweise zu den Arbeitsabläufen innerhalb der Koalition, (Rodion Bakum [SPD]: Welche Arbeit?) zu den Arbeitsabläufen innerhalb der Landesregierung. (Rodion Bakum [SPD]: Welche Arbeit?) Vielen Dank. Wir brauchen Ihr Micromanaging nicht. Wir haben Maßnahmen auf den Tisch gelegt mit dem Klimaanpassungsgesetz und mit einer Klimaanpassungsstrategie. Wir machen diese Maßnahmen fortlaufend. (Rodion Bakum [SPD]: Und das reicht?) Sie kennen das ja gar nicht. Sie sagen das einfach einmal vorneweg. Wir überprüfen uns. Wir monitoren das. Wir sorgen dafür, dass die Maßnahmen, die wir treffen, auch wirklich bei den Menschen ankommen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Rodion Bakum [SPD]: Erzählen Sie einmal welche!) Ich habe etwas in den Reden vermisst. – Na gut, vielleicht muss ich doch einmal auf die Klimaleugnung der AfD-Fraktion eingehen. Wenn Sie heute leugnen, Landtag dass man etwas gegen Klimaschutz tun muss, dann wird Ihnen die Klimaanpassung teuer zu stehen kommen. Sie wird vor allen Dingen denjenigen teuer zu stehen kommen, die in Armut leben, weil Sie ständig die Axt an den Sozialstaat legen wollen. (Beifall von den GRÜNEN) Liebe SPD-Fraktion, auch von Ihnen habe ich in dieser Debatte keinen Beitrag zum Klimaschutz gehört, (Ina Blumenthal [SPD]: Zuhören!) keine Vorschläge, was Sie tun wollen. Das ist auch gar nicht verwunderlich. Man kann das so machen wie Sie. Man kann, wenn es kühl ist, die CO -Abgabe infrage stellen, in großen Worten davon reden, dass sich Nordrhein-Westfalen zwischen Wirtschaft, sozialer Verantwortung und Ökologie viel zu stark für die Ökologie entschieden hätte. Herr Ott, das haben Sie gesagt. Man kann das, was wir bei Krankenhäusern machen, als grüne Wunschprojekte bezeichnen. Aber dann, liebe SPD – dann, liebe SPD! –, sollte man beim Tagesordnungspunkt Hitze nicht so die Backen aufblasen. Was Sie hier machen, ist in Anbetracht Ihrer sonstigen Klimapolitik ganz schön viel heiße Luft. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Gut, dass in NRW eine Koalition regiert, die ihre Politik nicht nach der Wetterlage ausrichtet und sich auf den Weg zur klimaneutralen Industrieregion macht. Ich möchte an dieser Stelle noch eine gute Nachricht verkünden. In der letzten Woche hat es für 1.000 Beschäftigte am Standort der Hüttenwerke Krupp Mannesmann die Zusage gegeben, ja, es geht weiter auf dem Weg zur Klimaneutralität, (Kirsten Stich [SPD]: Aber nicht euretwegen!) mit einer Förderung in Höhe von 200 Millionen Euro für klimafreundliche Anlagen. Wir machen Klimaschutz und Klimaanpassung jeden Tag im Tun. Sie können nur hinterherlaufen mit Micromanaging und Tipps zu Arbeitsabläufen. (Lena Teschlade [SPD]: Vielen Dank an Olaf Lies von der SPD!) Vielen Dank, aber die brauchen wir nicht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Rodion Bakum [SPD]: Wer sitzt im Aufsichts- rat bei Salzgitter?)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Wenzel. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich diese Aktuelle Stunde. Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Eilantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20515. Über einen Eilantrag ist direkt 15.07.2026 abzustimmen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Eilantrags Drucksache 18/20515. Wer stimmt diesem Eilantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die Fraktion der FDP. Somit ist der Eilantrag Drucksache 18/20515 abgelehnt worden. Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/20544 zum Eilantrag. Wir kommen somit zu dieser Abstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 18/20544. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die Fraktion der SPD. Somit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/20544 angenommen worden. Wir stimmen drittens ab über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20419. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/20419 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen worden. Wir stimmen viertens ab über den Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20423. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/20423. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/20423 abgelehnt worden. Ich rufe auf: 2 Gemeinsam für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland – Rückenwind aus Nordrhein-Westfalen nutzen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/20421 Bevor die Debatte beginnt, begrüße ich auf der Besuchertribüne – ich habe ihn noch nicht gesehen – Landtag den Präsidenten des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen e. V., Herrn Stefan Klett. Sehr geehrter Herr Klett, seien Sie uns herzlich willkommen. – Er müsste hier sitzen. Er hat es mir auch angekündigt. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Golland das Wort.
Gregor Golland CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist leider nicht die größte Bühne für den größten Moment, aber das Land Nordrhein-Westfalen kann es werden mit Olympischen und Paralympischen Spielen, die Millionen Menschen begeistern; denn sie bringen Menschen zusammen und zeigen, welche Kraft der Sport hat, um Menschen zu verbinden. Deshalb setzen wir hier heute ein gemeinsames und klares Zeichen. Nicht zum ersten Mal bekennen wir uns fraktionsübergreifend zu einer deutschen Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele. Für uns ist klar: Es gibt Themen, die über Parteigrenzen hinausreichen. Der Sport gehört dazu. Es geht nicht nur um Sportstätten und Wettkämpfe. Es geht auch um Infrastruktur, Nachhaltigkeit und darum, wie wir große Sportveranstaltungen heute verantwortungsvoll organisieren. Nordrhein-Westfalen hat darauf eine gute Antwort gefunden. Die Bewerbung KölnRheinRuhr ist kein Projekt einzelner Städte. Sie ist ein Projekt für ganz Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 15 Städte bringen ihre Stärken ein. Sie arbeiten gemeinsam an einem Konzept, das sich bewusst von früheren Olympiabewerbungen unterscheidet. Das zeigt sich besonders beim Thema „Nachhaltigkeit“. Denn auch hier gilt: Wir setzen auf bestehende und temporäre Sportstätten statt auf kostspielige Neubauten. Damit machen wir deutlich, dass Olympische und Paralympische Spiele auch ohne milliardenschwere Investitionen möglich sind. Damit vermeiden wir dauerhaft ungenutzte Sportstätten. Genau das unterscheidet diese Bewerbung von vielen früheren Olympiabewerbungen. Das ist nachhaltig. Das ist wirtschaftlich. Deshalb ist dieses Konzept überzeugend. (Beifall von Josefine Paul [GRÜNE]) Genau das erwarten die Menschen heute von modernen Sportgroßveranstaltungen. Besonders bemerkenswert ist vor allem aber die demokratische Legitimation dieser Bewerbung. Nordrhein-Westfalen ist die einzige Bewerberregion, die alle Kommunen frühzeitig beteiligt hat. Rund 1,4 Mil-15.07.2026 lionen Bürgerinnen und Bürger haben abgestimmt. Zwei Drittel haben Ja gesagt. In vielen Städten lag die Zustimmung sogar bei über 70 %. Damit ist es zugleich das größte kommunale Referendum in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Das verleiht dieser Bewerbung eine demokratische Legitimation, die es bei Olympiabewerbungen bislang nicht gegeben hat. Das ist nicht nur ein starkes Signal für Nordrhein-Westfalen, es ist auch ein starkes Signal für Deutschland. Denn Olympische und Paralympische Spiele müssen in der Mitte der Gesellschaft verankert sein. Wir sind uns sicher: Olympische und Paralympische Spiele schaffen einen Mehrwert, der weit über den Sport hinausgeht. Sie stärken den Leistungs-, Breiten- und Schulsport gleichermaßen. Gleichzeitig setzen sie Impulse für Infrastruktur, Mobilität und Wirtschaft und schaffen Vorbilder für junge Menschen – Vorbilder, die wir so dringend benötigen. Sie machen auch deutlich, welche Bedeutung Bewegung, Leistung und Fairness für unsere Gesellschaft haben. Davon profitiert Nordrhein-Westfalen, davon profitiert aber auch Deutschland insgesamt. Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Aspekt. Diese Bewerbung verbindet wie gesagt Nachhaltigkeit, Inklusion und Wirtschaftlichkeit mit echter Begeisterung für den Sport. Auch hier gilt: Olympische und Paralympische Spiele werden von Beginn an gemeinsam gedacht. Das ist ein klares Bekenntnis zum Parasport, zur Teilhabe und zur Barrierefreiheit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für viele Athletinnen und Athleten gibt es in ihrer gesamten Karriere keinen größeren Augenblick als die Teilnahme an Olympischen oder Paralympischen Spielen. Genau deshalb kann Nordrhein-Westfalen die größte Bühne für den größten Moment bieten – die größte Bühne für den größten Moment im Leben vieler Athletinnen und Athleten. Das ist der Anspruch unserer Bewerbung. Deshalb sollten wir den Rückenwind aus Nordrhein-Westfalen nutzen und uns geschlossen und gemeinsam für Olympische und Paralympische Spiele bei uns einsetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Golland. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Durdu.
Tülay Durdu SPD
Herr Präsident, vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst, ich finde es toll, dass Sie heute gerade bei diesem Antrag hier sitzen und dem Antrag Ihre Wertschätzung erweisen. Umso wertvoller fände ich es, wenn Sie auch morgen Landtag bei dem Antrag zum Thema „Schwimmen“ hier sitzen und auch diesem Thema Ihre Aufmerksamkeit widmen würden. Ich wäre sehr froh, wenn Sie auch morgen beim Thema „Schwimmen“ bei uns sitzen würden. – Vielen Dank. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer einmal erlebt hat, wie Olympische und Paralympische Spiele Menschen begeistern, der weiß: Hier geht es um weit mehr als Medaillen. Es geht um Fairness, es geht um Respekt, es geht um den Zusammenhalt, und es geht um die Kraft des Sports, Menschen über Grenzen hinweg zu verbinden. Diese Kraft haben wir bei den Olympischen und Paralympischen Spielen in Paris erlebt. Diese Begeisterung spüren wir auch heute schon in Nordrhein-Westfalen. Vor allem aber haben die Bürgerinnen und Bürger gesprochen. Mit 66 % Zustimmung haben sie der Bewerbung KölnRheinRuhr einen außergewöhnlichen starken demokratischen Rückhalt gegeben. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Das ist ein starkes Signal an den DOSB und das Internationale Olympische Komitee. Kolleginnen und Kollegen, Olympische Spiele beginnen nicht erst im Olympischen Dorf. Sie beginnen auf dem Sportplatz vor Ort, in der Schulturnhalle und beim Training unserer Vereine. Für uns als SPD ist deshalb klar: Diese Bewerbung darf kein Selbstzweck sein. Olympische und Paralympische Spiele sind nur dann erfolgreich, wenn sie weit über das Schlussfeuerwerk hinaus wirken: wenn Vereine von modernen Sportstätten profitieren, wenn Kinder bessere Bedingungen für den Schulsport vorfinden, wenn mehr Menschen schwimmen lernen können und wenn Barrieren verschwinden und Inklusion im Sport selbstverständlich wird. Diese Olympiabewerbung muss ein Gewinn für alle sein. Nordrhein-Westfalen bringt dafür beste Voraussetzungen mit: mit einer einzigartigen Vereinslandschaft, mit Tausenden Ehrenamtlichen, mit hervorragenden Athletinnen und Athleten und mit großer Erfahrung bei internationalen Sportveranstaltungen. Darauf können wir, glaube ich, alle ganz stolz sein. Gleichzeitig tragen wir Verantwortung. Die Bewerbung muss nachhaltig sein. Sie muss transparent sein. Sie muss vorhandene Sportstätten sinnvoll nutzen und den Menschen dauerhaft einen Mehrwert bieten. Das können wir mit KölnRheinRuhr schaffen. Kolleginnen und Kollegen, Olympische und Paralympische Spiele können unser Land international sichtbar machen. Vor allem aber können sie vor Ort etwas bewegen: für den Leistungs- und Breitensport, für unsere Vereine, für unsere Kommunen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. 15.07.2026 Deshalb setzen wir heute hier ein gemeinsames und vor allem ein starkes Zeichen. Der Landtag Nordrhein-Westfalen unterstützt eine Bewerbung, die nachhaltig ist, die von den Menschen getragen wird und die einen bleibenden Nutzen für unser Land schafft. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Marc Zimmermann [GRÜNE])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Durdu. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Zimmermann.
Marc Zimmermann GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn wir über Olympische und Paralympische Spiele sprechen, reden wir oft über die Stadien, über Wettkämpfe, Medaillen, denken an Flaggen, an die Nationalhymne, an sportliche Höchstleistungen, an die Gewinner, aber auch an die tragischen Verlierer. Ich denke dabei aber auch an etwas anderes. Ich denke dabei beispielsweise an die jungen syrischen Menschen in meinem Heimatverein, die dort im freien Basketballtraining Freunde und ja sogar zum Ehrenamt gefunden haben, weil sie der deutschen Basketballnationalmannschaft nacheifern wollten. Ich denke an den jungen Mann aus meiner Nachbarschaft, der nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt und der dank eines Para-Sledge-Hockey-Athleten Hoffnung geschöpft und in den Sport gefunden hat. Ich denke an das Mädchen, das Schwierigkeiten in der Schule hatte und das zeitweise Schulverweigerin war, dass dank der Leichtathletik und den Vorbildern in der Weltelite jetzt ihren Weg geht. Genau wegen solch schöner Geschichten bin ich überzeugt, dass Olympische und Paralympische Spiele weit mehr leisten, als sportliche Höchstleistungen hervorzubringen. Sie verbinden Menschen, sie erschaffen Vorbilder, und sie ermöglichen Begegnungen. Olympische und Paralympische Spiele stärken das Gefühl, Teil einer Gesellschaft zu sein, unabhängig von Herkunft, Alter, sozialem Hintergrund oder Behinderung. Gerade der Sport zeigt uns das immer wieder. Auf dem Platz, in der Halle, im Schwimmbad zählt nicht, wo jemand geboren wurde oder ob er eine Einschränkung hat. Entscheidend sind Teamgeist, Fairness, gegenseitiger Respekt und das gemeinsame Ziel. Besonders die Paralympischen Spiele stehen dabei für eine Botschaft, die weit über den Sport hinausreicht. Sie zeigen, dass Inklusion nicht bedeutet, Menschen mitzudenken, sondern sie selbstverständlich einzubeziehen. Landtag Eine Bewerbung Nordrhein-Westfalens muss deshalb von Beginn an als gemeinsames olympisches und paralympisches Projekt verstanden werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Von besonderer Bedeutung ist dabei auch, dass eine solche Bewerbung nicht allein von den Parlamenten getragen wird. Große gesellschaftliche Projekte brauchen die Akzeptanz und den Rückhalt der Bevölkerung. Diese positiven Ratsbürgerentscheide in den beteiligten Städten haben gezeigt, dass viele Menschen bereit sind, diesen Weg mitzugehen. Sie haben gezeigt, dass es eine Offenheit dafür gibt, Olympische und Paralympische Spiele als Chance für unser Land zu begreifen. In einer Zeit, in der oft über Politikverdrossenheit gesprochen wird, haben Bürgerinnen und Bürger in einem demokratischen Prozess gesagt: Ja, wir trauen uns zu, ein gemeinsames Projekt wie dieses zu stemmen. Ja, wir wollen Teil einer Idee sein, die größer ist als die Grenzen unserer Stadt. Und ja, wir wollen zeigen, was Nordrhein-Westfalen kann. Dieser demokratisch zum Ausdruck gebrachte Rückhalt verdient Respekt und sollte uns Ansporn sein, die mögliche Bewerbung transparent, nachhaltig und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern weiterzuentwickeln. Gerade in einer Zeit, in der in gesellschaftlichen Debatten viel zu oft über Trennung und Gegensätze gesprochen wird, kann der Sport etwas Besonderes leisten. Er schafft Gemeinschaft. Er bringt Menschen zusammen, die sich sonst vielleicht nie begegnet wären. Er zeigt, dass Vielfalt und Zusammenhalt kein Widerspruch sind, sondern sich gegenseitig stärken. Und vielleicht ist genau das die schönste Antwort an all diejenigen, die unsere Vielfalt vor allem als Problem betrachten. Unsere Vielfalt ist eine unserer größten Stärken. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Bewerbung Nordrhein-Westfalens ist nicht nur eine Bewerbung dieses wunderschönen, vielfältigen Bindestrich-Bundeslandes um ein internationales Sportgroßereignis. Es ist eine Bewerbung um eine Vision, um eine offene, inklusive und solidarische Gesellschaft, in der jeder und jede seinen Platz findet. Genau deshalb sollten wir diese Chance mit Zuversicht und Verantwortungsbewusstsein weiterverfolgen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Rasche.
Christof Rasche FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Botschaft, die heute in 15.07.2026 die breite Welt gesendet werden soll, ist klar: Ja, Nordrhein-Westfalen, dieser Landtag – der Ministerpräsident selbst wird es sicherlich gleich auch klarmachen – wollen Olympische Spiele und Paralympische Spiele KölnRheinRuhr. Es ist wichtig, dass wir diese Botschaft heute gemeinsam nach draußen senden. Ich möchte kurz auf acht Punkte eingehen. Erstens. Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, bei der Europameisterschaft 2024, bei anderen Sportgroßereignissen haben wir immer wieder bewiesen, dass wir hervorragende Gastgeber sind. Die Gäste, die unser Land besucht haben, waren von Nordrhein-Westfalen und von seinen Menschen begeistert. Zweitens. Es gibt eine breite Unterstützung von 66 % der Bevölkerung. Das ist wichtig. In Bayern haben wir das bei der Bewerbung um die Olympischen Winterspielen schon mal umgekehrt erlebt. Wir aber hatten den Mut, alle teilnehmenden Städte und Kommunen zu befragen. In Bayern fehlten dieser Mut und diese Klarheit. Drittens. Sportstätten. Wir haben Sportstätten, die seinesgleichen suchen. Die Athleten sowie die Sportverbände sind von diesen Sportstätten begeistert. Viertens. Zuschauerkapazitäten haben wir in einer Größenordnung, die einmalig bei Olympischen Spielen auf der ganzen Welt ist. Ein Beispiel ist das Schwimmen. Ab Ende August werden wir in der Fußball-Bundesliga erleben, dass die Gastmannschaften auf Schalke baden gehen. Bei Olympischen Spielen werden wir erleben, dass dort Leistungssport im Schwimmen vor 60.000 Zuschauern funktioniert. Egal, ob dort geschwommen wird oder der FC Schalke Fußball spielt, die Begeisterung wird in der VELTINS-Arena groß sein. Fünftens. Die Konzeption für die Olympischen Spiele ist wirklich gewaltig gut. Das Olympische Dorf und seine Nachnutzung begeistern die gesamte Bevölkerung und alle Menschen, die sich mit Sport und Städteplanung befassen. Nachhaltig ist diese Olympiabewerbung wie keine zuvor und ebenso seriös. Sechstens. Es wird ein Schub für den gesamten Sport – für den Leistungssport, für den Breitensport und ebenso für den Schulsport – ausgelöst. Das haben wir in London, in Paris und woanders erlebt. Siebtens. Es werden dadurch immer wieder und auch bei uns Investitionen für die Infrastruktur und insbesondere für die Verkehrsinfrastruktur ausgelöst. Davon werden wir nicht nur während der Olympischen Spiele, sondern auf Dauer profitieren. Achtens. Diese Bewerbung und der Antrag, den wir heute beschließen, sind ein Bekenntnis zum Leistungsprinzip – übrigens nicht nur im Sport, sondern auch in den Bereichen Arbeit und Schule. (Beifall von der FDP) Landtag Ich komme zum Schluss, meine Kolleginnen und Kollegen. Die Botschaft ist klar: Nordrhein-Westfalen, der Landtag und die Landesregierung wollen die Olympischen und Paralympischen Spiele KölnRhein-Ruhr. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Keith.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nichts gönnen wir unseren Spitzensportlern mehr als Olympische Spiele im eigenen Land und auch gerne in Nordrhein-Westfalen. Wir gönnen sie den Tausenden Ehrenamtlichen, den Trainern, den Vereinen und den Millionen sportbegeisterten Menschen, die sich Tag für Tag engagieren und den Laden am Laufen halten. Dieser Antrag trägt allerdings nichts dazu bei, den Leistungssport und den Breitensport zu fördern oder Olympische Spiele nach Deutschland oder nach NRW zu holen. Vielmehr enthält er eine Reihe von Floskeln, die wir in den letzten Jahren immer wieder von Ihnen gehört haben. Bislang ist nicht einmal entschieden, welche deutsche Bewerbung überhaupt ins Rennen geschickt wird. München, Berlin, KölnRheinRuhr: ob Nordrhein-Westfalen am Ende überhaupt ausgewählt wird, weiß heute niemand. Trotzdem feiern Sie sich mit diesem Antrag schon jetzt, als wären Sie die größten Olympiasieger aller Zeiten. Das kennen wir von Ihnen hier inzwischen aber zu Genüge. Wenn die Zukunftsaussichten im Land immer düsterer werden, wenn Unternehmen abwandern, Straßen zerbröseln, Brücken gesperrt werden und die innere Sicherheit leidet, dann kommt die Regierung mit dem altbewährten Konzept „Brot und Spiele“ um die Ecke. Bereits die römischen Kaiser wussten: Wer die Menschen mit teuren Spektakeln beschäftigt, lenkt sie von den eigentlichen Problemen ab. Sie sprechen von einer historischen Beteiligung und demokratischer Legitimation. 66 % Zustimmung – das klingt überwältigend, bis man genauer hinsieht. Denn diese 66 % beziehen sich eben nicht auf alle Bürger Nordrhein-Westfalens, Herr Golland, sondern sie beziehen sich auf 34 % von den 4,1 Millionen Bürgern, die überhaupt abgestimmt haben. Abgestimmt haben ausschließlich Bürger in den 17 Austragungsstätten, während die Millionen Menschen in Ostwestfalen, im Sauerland, im Münsterland, am Niederrhein oder in der Eifel, die ebenfalls für die Folgen dieser Spiele aufkommen müssten, überhaupt nicht gefragt wurden. Dabei betreffen die Auswirkungen nicht nur Rhein-Ruhr, sondern sie be-15.07.2026 treffen ganz Nordrhein-Westfalen, und das ist alles andere als eine große demokratische Legitimation, wie Sie alle das behaupten. (Beifall von der AfD) Diese Spiele bedeuten zusätzliche Verkehrsbelastungen auf ohnehin überlasteten Autobahnen. Sie bedeuten Einschränkungen im Nahverkehr. Sie bedeuten erhöhte Sicherheitskosten. Sie bedeuten zusätzliche Belastungen für Polizei, Rettungsdienste und Kommunen. Lassen Sie uns auch einmal ehrlich über die Kosten sprechen. Die Sommerspiele 2000 in Sydney schlossen mit einem Defizit von rund 2,4 Milliarden Dollar ab. In Athen explodierten die Kosten der Sommerspiele 2004 auf bis zu 11 Milliarden Euro, und sie gelten bis heute als eine Ursache der späteren griechischen Staatsschuldenkrise. Über das finanzielle Fiasko in Rio de Janeiro und die brutale Vertreibung der Menschen aus ihren Häusern und ihrer Heimat will ich hier erst gar nicht sprechen. Sie wollen den Bürgern aber ernsthaft erzählen, Olympia sei ein Selbstläufer. (Marc Zimmermann [GRÜNE]: Haben Sie die Zahlen für Paris auch?) Bemerkenswert ist auch Ihre Behauptung, Olympia werde die Modernisierung unserer Sportstätten voranbringen. Welch ein Armutszeugnis: Sporthallen, Schwimmbäder und Sportplätze werden erst saniert, wenn irgendwo fünf Ringe rumhängen. Die Bürger zahlen jeden Tag fleißig ihre Steuern, damit die Infrastruktur generell instand gehalten wird, was die Pflicht des Staates auch ohne Bewerbung beim IOC ist. (Beifall von der AfD) Wenn unsere Sportstätten marode sind, dann ist das kein Argument für Olympia, sondern das ist ein Argument gegen Ihre Sportpolitik. Ich betone noch einmal ausdrücklich: Wir freuen uns über sportliche Großereignisse. Wir freuen uns über erfolgreiche Athleten. Selbstverständlich freuen wir uns auch über internationale Gäste. Allerdings lehnen wir ab, einer Bewerbung einen Blankoscheck auszustellen, obwohl Millionen Bürger überhaupt nicht gefragt wurden. Wir lehnen auch ab, Olympia als Allheilmittel für politische Versäumnisse zu verkaufen. Des Weiteren lehnen wir ab, den Menschen einzureden, es hänge von einer Entscheidung des IOC ab, ob unsere Sportstätten modernisiert werden oder nicht. Schaffen Sie doch erst einmal die Grundlage dafür, dass Nordrhein-Westfalen ein echtes Sportland bleibt. Beantworten Sie außerdem die Frage, wie Sie die Sportinfrastruktur auch ohne Olympia erhalten und schaffen wollen. Wie sanieren Sie Hallenschwimmbäder, wenn die Sportmilliarde versiegt ist? Wie bauen Sie kosten-Landtag günstig neue? Wie sorgen Sie dafür, dass Kinder überhaupt schwimmen lernen und Vereine bezahlbare Sportstätten finden? Denn genau daran mangelt es in Nordrhein-Westfalen derzeit mehr als an Olympischen Spielen. Die AfD-Fraktion wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass der Leistungs- und Breitensport endlich die Unterstützung erhält, die er verdient, und das auch ohne Olympische Spiele. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerpräsident Hendrik Wüst das Wort.
Hendrik Wüst
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Moment, bevor eine Schwimmerin den Beckenrand berührt und Hundertstelsekunden darüber entscheiden, ob es Gold wird: 60.000 Menschen jubeln auf Schalke vor einer Kulisse, wie sie das olympische Schwimmen noch nie gesehen hat; Gänsehaut pur. In Bochum schaut ein Mädchen mit ihren Eltern Modernen Fünfkampf. Die Familie musste nicht lange überlegen, ob sie sich das leisten kann; die Tickets sind bezahlbar. Momente, die für immer bleiben, Olympia für alle: Das ist KölnRheinRuhr. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es gibt kaum eine andere Kraft, die so universell und so stark ist wie die olympische Idee. Olympia begeistert, und das nicht nur in Nordrhein-Westfalen. Mit überwältigender Mehrheit haben die Menschen hier bei uns im Rahmen der größten Bürgerbeteiligung der olympischen Geschichte Ja gesagt: Es gab mehr als 1 Million Stimmen für KölnRheinRuhr. Auch die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen unterstützt unsere Bewerbung. Eine große Anzahl sehr namhafter Unternehmen hat sich hinter die Bewerbung gestellt. Der Landtag unterstreicht heute erneut seine Unterstützung. All das zeigt: Wir in Nordrhein-Westfalen wollen Olympische und Paralympische Spiele hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Christof Rasche [FDP]) Das Leitmotiv des IOC lautet „Fit for the Future“. Die olympische Bewegung soll, so das IOC, stark, relevant und langfristig wirkungsvoll sein. Das IOC will ein Konzept, das zwei Dinge zusammenbringt: kompakte und nachhaltige Spiele und den Ansatz „Schneller, höher, stärker“. Für mich ist klar: KölnRheinRuhr kann beides. 15.07.2026 Erstens. Das IOC will Komplexität und Kosten reduzieren und mehr Nachhaltigkeit. Genau danach richtet sich unsere Bewerbung aus. Wir setzen zu 100 % auf bestehende und temporäre Sportstätten. Zweitens. Das IOC rückt den Kern der Olympischen Spiele in den Vordergrund: das Athletenerlebnis, das Erlebnis der Athletinnen und Athleten, gemeinsam mit den Fans Sport zu feiern. Bei KölnRheinRuhr stehen die Menschen im Mittelpunkt. 95 % der Athletinnen und Athleten werden im Olympischen Dorf leben. Das stärkt die Gemeinschaft und erlaubt vollen Fokus auf die sportliche Leistung. Wir können 14 Millionen Tickets anbieten, viele davon zu günstigen Preisen. So schaffen wir die größte Bühne für den größten Moment in der Karriere der Athletinnen und Athleten. So schaffen wir Spiele für alle. Das heißt auch: Wir denken Olympische und Paralympische Spiele von Beginn an konsequent zusammen. Alle paralympischen Sportarten finden in olympischen Sportstätten statt. Das ist ein klares Zeichen für Inklusion und Teilhabe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Drittens. Das IOC will Spiele, die etwas hinterlassen. Schon der Weg zu unserer Bewerbung stärkt den Sport in unserem Land. Wir haben das größte Investitionsprogramm für den Sport in der Geschichte unseres Landes aufgelegt – für Vereinssportinfrastruktur, für kommunale Sportstätten und für Schwimmhallen, für eine nachhaltige, moderne Breitensportund Nachwuchsförderung. KölnRheinRuhr gibt dem Sport neuen Schub, und das in der Spitze wie in der Breite. Wir haben unser Konzept in den letzten Monaten mit vielen Ideen und klugen Anregungen der olympischen Sportfachverbände weiterentwickelt. Ich bin sicher: Wenn man die Kriterien des IOC für Olympische Spiele als Maßstab nimmt, macht KölnRhein-Ruhr das beste Angebot. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Olympische und Paralympische Spiele in unserem Land wären eine riesige Chance – zuerst für den Sport, aber auch für neuen Optimismus in Deutschland, für ein friedliches Miteinander von Menschen aus aller Welt. Nordrhein-Westfalen hat die Erfahrung und die Infrastruktur, die es für Olympische und Paralympische Spiele braucht. Nordrhein-Westfalen hat auch die Leidenschaft dafür. Nordrhein-Westfalen steht für Olympische und Paralympische Spiele hier bei uns in KölnRheinRuhr bereit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, der FDP und Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen somit zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/20421 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/20421 angenommen. Wir kommen zu: 3 Den Schuldentopf-Verschiebebahnhof beenden! – Nordrhein-Westfalens Landesregierung muss Normenkontrolle zur Nutzung der Infrastruktur-Sonderschulden auf Bundesebene einleiten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20431 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordnetenkollegen Herrn Witzel das Wort.
Ralf Witzel FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 500 Milliarden Euro neue Schulden haben CDU, SPD und Grüne vor einem Jahr mit dem Versprechen eines historischen Modernisierungsschubs für unser Land gerechtfertigt. Mehr Wachstum, mehr Wettbewerbsfähigkeit und mehr Standortattraktivität sollten entstehen. Genau dafür gibt es rechtlich, politisch und ökonomisch aber doch eine zentrale Voraussetzung: Diese zusätzlichen Schulden müssen tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen führen. Das haben CDU, SPD und Grüne mit ihren Sonderschulden in Art. 143h Grundgesetz so verankert. Dort wird diese Zusätzlichkeit verlangt. Nun kommt es mal wieder zu einem Wortbruch der Bundesregierung, und der geht so: Der Investitionsbegriff wird aufgeweicht und schmilzt dahin wie das Eis in der heißen Mittagssonne. Betriebskostenzuschüsse gelten nun als Investitionen. Reguläre, jahrelange Haushaltstitel im Kernhaushalt werden abgesenkt, und diese Ausgaben werden in den Schuldentopf verschoben. Das alles ist ein dreister Taschenspielertrick: Wir erleben den größten kreditfinanzierten Verschiebebahnhof in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall von der FDP) 15.07.2026 Mit wissenschaftlich fundierten Berechnungen kommt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln, das die Verschuldungsorgie zu Beginn sogar einmal gerechtfertigt hat, zu der Erkenntnis, dass 86 % der Mittel nun zweckentfremdet werden. Die Zahlen des ifo Instituts sind noch schockierender. Demnach sind es 95 % der Schulden, die nicht zu zusätzlichen Investitionen führen. Mit anderen Worten: Versprochen haben Bundestag und Bundesrat einen Modernisierungsschub, tatsächlich geliefert haben sie einen Schuldenberg und eine Bedienungseinleitung zum Stopfen von Haushaltslöchern. Das ist nicht in Ordnung. (Beifall von der FDP) Wenn bestehende Ausgaben lediglich aus dem Kernhaushalt herausgenommen und in einen Schuldentopf verschoben werden, entsteht kein zusätzlicher Wachstumseffekt. Nein, im Gegenteil: Es entstehen zusätzliche Schulden, und die werden uns alle noch teuer zu stehen kommen. Schon bislang zahlt der Bund 34 Milliarden Euro Zinsen. (Ministerpräsident Hendrik Wüst verlässt den Plenarsaal.) – Jetzt sollten Sie nicht weggehen, Herr Ministerpräsident; es geht ja gerade um die Aufforderung an Sie. Nicht jetzt aus der Debatte verschwinden! Das ist sehr schlecht, weil nur Sie die Kompetenz haben, über die wir als Landtag nicht verfügen, um das Problem zu lösen. Es ist sehr schade, dass Sie jetzt an dieser Stelle die Debatte verlassen. (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Stellen Sie doch ei- nen Antrag! – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU] – Heiterkeit von der CDU) 34 Milliarden Euro Zinsen zahlen wir heute. Nach Prognosen werden es im Jahr 2030 schon 80 Milliarden Euro sein. Dann wird also jeder fünfte Euro an Steuereinnahmen für Zinsen verausgabt. Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle: bei Investitionen, bei der Bildung, bei der inneren Sicherheit und insbesondere bei den Kommunen. Wenn laufende Ausgaben einfach umetikettiert werden, um neue Schulden zu rechtfertigen, dann reden wir nicht mehr über Investitionspolitik, sondern in Wahrheit über kreative Haushaltsführung zulasten der zukünftigen Generationen. Genau deshalb braucht es jetzt eine verfassungsrechtliche Klärung. (Beifall von der FDP) Die Antragsberechtigung dafür ist eindeutig. Wir als Landtag können die notwendige Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht nicht selbst herbeiführen. Das Verfassungsorgan Landesregierung kann es aber sehr wohl. Deshalb muss Ministerpräsident Landtag Wüst nun Bundeskanzler Friedrich Merz verklagen, da nur er das tun kann. Selbst die Landesregierung muss sich doch getäuscht fühlen. Sie haben doch, als das Thema der Grundgesetzänderung im Bundesrat war, gesagt, Sie hätten aus tiefster Überzeugung zugestimmt, da hier das Richtige für unser Land entstehe. Wir erwarten jetzt vom Ministerpräsidenten, dass er Farbe bekennt und offenbart, dass er eine andere Haltung im Umgang mit dem Geld des Steuerzahlers als der Bundeskanzler hat. Ministerpräsident Wüst muss Bundeskanzler Merz verklagen. (Beifall von der FDP) Genau dazu fordern wir Sie hiermit auf, meine sehr verehrten Damen und Herren. Stellen Sie unter Beweis, dass Sie die Verfassung ernst nehmen. Setzen Sie ein Zeichen für Generationengerechtigkeit. Leiten Sie eine Normenkontrolle ein. Sie ist zwingend erforderlich. Wer Schulden mit Investitionen begründet, muss sich auch an Investitionen messen lassen. Schulden dürfen nicht zum politischen Blankoscheck verkommen. Genau deshalb ist diese Verfassungsklage jetzt dringend geboten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Landtagsfraktion, Sie haben doch gerade erst vor wenigen Tagen versprochen, Ihr Anspruch sei: „Machen, worauf es ankommt.“ Auf diese Normenkontrolle kommt es jetzt an – im Interesse unseres Landes, der jungen Generation und finanziell solider Verhältnisse in diesem Land. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Voussem.
Klaus Voussem CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Antrag der FDP wird der Eindruck vermittelt, es sei bereits heute eindeutig belegt, dass der Bund mit der Nutzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität gegen das Grundgesetz verstoße. Genau das ist nicht der Fall, lieber Herr Kollege Witzel. (Ralf Witzel [FDP]: Ja klar! Das sagen die In- stitute! Das sagen alle Institute!) Das Bundesverfassungsgericht ist keine Schlichtungsstelle. Es ist der Hüter unserer Verfassung. Wer es anrufen will, trägt deshalb eine besondere Verantwortung. Es muss mehr vorliegen als ein politischer Verdacht; es müssen tragfähige verfassungsrechtliche Argumente vorliegen. Genau diesen Anspruch erfüllt der heutige Antrag der FDP nicht. Statt belastbarer verfassungsrechtlicher Begründungen wird er im Wesentlichen auf wirtschaftswissenschaftliche 15.07.2026 Bewertungen und politische Schlussfolgerungen gestützt. Das reicht jedoch nicht aus, um ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechtfertigen. Natürlich ist es legitim, die Verwendung öffentlicher Mittel kritisch zu hinterfragen. Natürlich ist es richtig, darauf zu achten, dass zusätzliche Schulden tatsächlich zusätzlichen Investitionen dienen. Gerade weil es hierbei um erhebliche finanzielle Mittel und die Auslegung unserer Verfassung geht, sind Präzision und Sorgfalt unverzichtbar. Nordrhein-Westfalen hat der Grundgesetzänderung im Bundesrat aus guten Gründen zugestimmt. Deutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen: der Modernisierung unserer Infrastruktur, der Digitalisierung der Energiewende, der Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Sicherung unseres Wohlstands. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Wer diese Herausforderungen ernst nimmt, muss auch bereit sein, die notwendigen Investitionen zu ermöglichen. Genau hierfür wurde der neue verfassungsrechtliche Rahmen geschaffen. Moderne Straßen, Schienen, Brücken, Schulen, Hochschulen und digitale Netze entstehen eben nicht zum Nulltarif. Eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Voraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und private Investitionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie fordern heute eine Normenkontrolle. Dafür braucht es jedoch tragfähige verfassungsrechtliche Zweifel. Dieser Antrag liefert das gerade nicht. Dass wirtschaftswissenschaftliche Institute Investitionswirkungen unterschiedlich bewerten, gehört zu einer offenen wissenschaftlichen Debatte. Wissenschaftliche Einschätzungen ersetzen aber keine belastbare verfassungsrechtliche Begründung. Zwischen finanzpolitischer Kritik und der Feststellung eines Verfassungsverstoßes besteht ein erheblicher Unterschied. Genau dieser Unterschied wird in Ihrem Antrag verwischt. In ihm wird ein Verfassungsverstoß behauptet, sich aber kaum mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens auseinandergesetzt. In ihm werden Bundesgesetze und Wirtschaftspläne benannt, ohne präzise darzulegen, welche konkreten Normen aus welchen Gründen verfassungswidrig sein sollen. Wer Karlsruhe anrufen will, muss mehr liefern als politische Empörung. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Bemerkenswert ist außerdem: Die FDP hat bereits versucht, gerichtlich gegen die Zustimmung der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Grundgesetzänderung vorzugehen. Dieser Versuch ist vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Landtag Westfalen mangels Antragsbefugnis gescheitert. Wer heute den Eindruck eines offensichtlichen Verfassungsverstoßes erweckt, sollte diese Vorgeschichte nicht verschweigen, sehr geehrter Herr Kollege Witzel. Die nordrhein-westfälische Landesregierung handelt verantwortungsvoll. Nordrhein-Westfalen investiert heute so stark wie nie zuvor. Die Investitionsquote steigt, ebenso steigen die Investitionsausgaben. Die Mittel fließen in Infrastruktur, Bildung, Mobilität und in die Modernisierung unseres Landes. Selbstverständlich gehört dazu auch eine kritische Begleitung der Bundesebene. Wo Fragen bestehen, werden sie gestellt. Wo Aufklärung erforderlich ist, wird sie eingefordert. Aber politische Debatten gehören in erster Linie in Parlamente. Wer jede politische Meinungsverschiedenheit vorschnell nach Karlsruhe verlagern will, läuft Gefahr, das Bundesverfassungsgericht zum Ersatz für die parlamentarische Auseinandersetzung zu machen. Die FDP verlangt heute die Überprüfung einer Grundgesetzänderung, der Nordrhein-Westfalen aus Überzeugung zugestimmt hat. Sie versucht damit, aus einer politischen Meinungsverschiedenheit einen Verfassungsstreit zu konstruieren. Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch kein Instrument parteipolitischer Symbolpolitik. (Ralf Witzel [FDP]: Es geht um einen Grund- gesetzverstoß! 143h!) Nordrhein-Westfalen braucht keine politischen Schaufensteranträge. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur haben wir das größte Investitionsvorhaben gestartet, das unser Land je gesehen hat – ein Jahrzehnt der Modernisierung. (Beifall von der CDU) Unser Ziel ist klar: Wachstum ermöglichen, den Standort Nordrhein-Westfalen stärken, den Wohlstand unseres Landes dauerhaft sichern. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab – nicht, weil wir Kritik scheuen, sondern weil wir den Rechtsstaat ernst nehmen. Gerade wer die Verfassung schützen will, darf mit ihren Instrumenten nicht leichtfertig umgehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Baer.
Alexander Baer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal muss man sich hier im Parlament doch wundern. Da legt uns die FDP einen Antrag vor und entdeckt urplötzlich ihre 15.07.2026 innige Liebe zu Investitionen in die Infrastruktur dieses Landes. Ausgerechnet die FDP! Das ist bizarr. Denn sie zeigte sich stets als Verfechterin einer restriktiven Schuldenpolitik, (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) wie sie von Christian Lindner gebetsmühlenartig beschworen wurde. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist überhaupt kein Wi- derspruch! – Dietmar Brockes [FDP]: Kein Wi- derspruch!) Jahrelang hat der ehemalige Finanzminister reglos auf der Schuldenbremse gestanden. (Ralf Witzel [FDP]: Es geht hier um Zweckent- fremdung, Herr Kollege!) Jahrelang wurde uns aus dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium erklärt, warum Kredite Teufelszeug seien. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP] – Weitere Zurufe von der FDP) Herr Witzel, das Ergebnis dieser ideologisch verblendeten Lindner-Politik (Zurufe und Lachen von der FDP) baden wir heute in Nordrhein-Westfalen aus: Brücken, die man sperren muss, Schulklos, die zum Weglaufen sind, eine Bahn, die nicht mehr fährt, und eine Wirtschaft – besonders wichtig, Herr Brockes –, (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) die im internationalen Wettbewerb den Anschluss verliert, weil die Investitionen fehlen. (Dietmar Brockes [FDP]: Wofür ist denn der normale Haushalt?) Dass die FDP sich also heute hier – ich merke, wie angegriffen Sie sind – als Hüterin der Investitionen aufspielt, erfordert schon eine bemerkenswerte politische Dickfelligkeit. (Beifall von der SPD – Zuruf von der FDP) Aber eines muss man sagen: In der Sache, im Kern, um den es hier geht, da haben Sie sogar recht. (Dietmar Brockes [FDP]: Oh! – Weitere Zurufe von der FDP) – Deswegen ist das Zuhören so wichtig. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Ich halte die Schuldenbremse in ihrer strengen Form für einen historischen Fehler. Wenn wir uns dann aber endlich dazu durchringen, im Grundgesetz einen Sonderweg für 500 Milliarden Euro an Krediten für Infrastruktur und Klima zu verankern, dann darf das kein Taschenspielertrick sein. Wer Schulden für Investitionen macht, darf dieses Geld nicht dafür nut-Landtag zen, alltägliche Haushaltslöcher zu stopfen. Wenn namhafte Wirtschaftsinstitute von Quoten der Zweckentfremdung von um die 90 % sprechen, dann schrillen auch bei mir die Alarmglocken. Ein Sondervermögen ist eben kein Dispokredit für laufende Ausgaben. Das Geld muss in Beton, in die Schiene, in Glasfaser und in Klimaschutz fließen und nirgendwo sonst hin. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Und genau das klappt nicht!) Das ist eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Wenn wir anfangen, Schulden für den Konsum aufzunehmen und das Etikett „Investitionen“ draufkleben, entziehen wir jeder künftigen Kreditaufnahme die Legitimation. (Ralf Witzel [FDP]: Das stimmt!) Da bin ich voll bei Ihnen. Trotzdem werden wir Ihren Antrag ablehnen, (Ralf Witzel [FDP]: Das ist schade!) weil Ihr Lösungsvorschlag unserem Land massiv schadet. Was hilft es denn der Schulleiterin in Lemgo, dem Bürgermeister in Vlotho oder dem Pendler von Blomberg nach Bielefeld, wenn die FDP eine große Klage produziert? Es nutzt Ihnen gar nichts. Denn Sie fordern unter III. ernsthaft, dass der Bund bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein Geld mehr für Maßnahmen fließen lässt, die irgendwie als Ersatzinvestitionen gedeutet werden können. Wissen Sie eigentlich, was Sie damit machen? Wer definiert denn, was diese Sachen sind? Das wird dann durch ein Urteil in Karlsruhe geschehen, und das dauert Jahre. Was hilft, ist etwas anderes. Der Bund muss transparent nachweisen, welche Ausgaben tatsächlich Investitionen sind. Dazu braucht man nachvollziehbare Kriterien und ein Monitoring. Vor allem braucht man parlamentarische Kontrolle und den Druck, dass das Geld nicht im Haushaltsnebel verschwindet. Das klärt man im Haushaltsausschuss. Aber da sind Sie ja nicht mehr vertreten, deswegen wollen Sie zur Anklagebank. Wir werden sehr genau hinschauen, was mit den rund 21 Milliarden Euro passiert, die für uns in Nordrhein-Westfalen vorgesehen sind. Jeder Euro muss einen Unterschied machen. Wir werden der schwarzgrünen Landesregierung auf die Finger schauen, damit die Mittel wirklich verbaut werden – nicht als schöne Schlagzeile in der Presse, sondern als sichtbarer Fortschritt vor Ort. Schließlich verstehen es Herr Ministerpräsident Wüst und seine Kabinettskollegen meisterhaft, sich Gelder schönzurechnen. Wir werden aufpassen, dass jeder Euro, der nach Nordrhein-Westfalen fließt, tatsächlich investiv ist. 15.07.2026 Ich fasse zusammen: Wir brauchen keine abstrakte Normenkontrolle, bei der Gelder eingefroren werden, und nicht alle jahrelang nach Karlsruhe zu ziehen, sondern knallharte politische Transparenz in Berlin und in Düsseldorf. Wir machen das mit parlamentarischer Kontrolle und nicht, indem wir aus parteitaktischer Verzweiflung die Infrastrukturmittel auf Jahre hin blockieren. So einen Unsinn machen wir nicht mit. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Rock.
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir alle nehmen es wahr: kaputte Straßen und Brücken, marode Schulen, ausfallende Züge. Diese Liste lässt sich beliebig erweitern. Die Liste der Investitionsbedarfe in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland ist lang. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass sich hier endlich etwas tut. Es ist richtig, dass die Bundesregierung ein 500-Milliarden-Euro-Investitionspaket auf den Weg gebracht hat. Es ist auch vollkommen richtig, dass die grüne Fraktion im Bundestag dies mit ermöglicht hat. Wenn es nach der FDP gegangen wäre, würde es keine zusätzlichen Investitionen in Bildung, in Infrastruktur, in Digitalisierung und in vieles andere geben. (Ralf Witzel [FDP]: Es gibt ja gerade keine zu- sätzlichen Investitionen! Das ist ein Verschie- bebahnhof!) Sie haben versucht, dieses Investitionspaket kaputtzuklagen. Das hat Kollege Voussem richtig ausgeführt, und das gehört zur Wahrheit dazu. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass die Bundesregierung, was das Thema „Zielgenauigkeit“ angeht, durchaus noch Nachholbedarf hat, um es mal freundlich zu formulieren. Das ist überhaupt keine Frage. Sehr deutliche Anzeichen weisen darauf hin, dass diese Mittel nicht nur für Investitionen verwendet werden, sondern dass zumindest ein Teil davon auch für konsumtive Ausgaben zweckentfremdet wurde. Da bin ich in der Kritik überhaupt nicht fern von Ihnen. Das ist politisch überhaupt nicht in Ordnung; da müssen wir nicht drumherum reden. Aber die Frage ist: Wie adressieren wir dieses Problem? Die grüne Bundestagsfraktion macht das genau an der richtigen Stelle. Sie adressiert das Problem im Bundestag, auf Bundesebene – da, wo es hingehört. Das ist Ihnen als FDP-Fraktion nicht möglich. Das verstehe ich, und das will ich auch gar nicht politisch Landtag bewerten. Aber deshalb die Schlussfolgerung zu ziehen, wir müssten uns im Landtag stattdessen mit Bundesproblemen beschäftigen, scheint für mich nicht folgerichtig zu sein. Ich nehme wahr – das ist mein Eindruck –: Ihnen sind bei der Verwendung der Mittel des Sondervermögens in Nordrhein-Westfalen offensichtlich die Argumente ausgegangen, was Sie da kritisieren können. Denn es gibt kein Gutachten, das die korrekte Verwendung der Landesmittel aus diesem NRW-Plan in Zweifel zieht. Im Gegenteil: Die Investitionsquote ist höher als vor Beginn des Sondervermögens. Wir sind jetzt bei über 11 % sowohl im Haushaltsplanentwurf …
Berivan Aymaz
Ich muss Sie kurz unterbrechen, weil es eine Zwischenfrage gibt.
Simon Rock GRÜNE
Dann müssen Sie aber auch die Zeit anhalten.
Berivan Aymaz
Sie ist angehalten. Aber es ist gut, dass Sie das auch im Blick haben. Der Abgeordnetenkollege Herr Witzel möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie diese gestatten?
Simon Rock GRÜNE
Das habe ich mir fast gedacht. Sehr gerne, Herr Kollege. Bitte schön
Berivan Aymaz
Herr Witzel, Sie haben das Wort.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Rock, Sie haben mich mit Ihren letzten Äußerungen doch etwas erstaunt. Über die Prüfung der Verwendung und den Zweck der Mittel in Nordrhein-Westfalen werden wir uns in den nächsten Wochen noch unterhalten. Aber die Frage, die mich interessiert, ist folgende. Auch wenn wir wechselseitig akzeptieren, dass wir komplett unterschiedlicher Auffassung sind, was Sinn und Zweck einer Schuldenbremse angeht und wie generationengerechte Finanzpolitik aussieht, interessiert mich: Wo ist der Nutzen, all diese Schulden aufzunehmen, damit diese konsumtiv im Haushalt verwendet werden oder reguläre Zahlungen des Kernhaushalts für Investitionen ersetzen, damit beispielsweise Bärbel Bas mehr Spielgeld für andere Projekte hat? Wo haben Sie das, was Sie vorhin als Investitionsziel beschrieben haben – ordentliche Straßen und moderne Schulgebäude –, erreicht? Warum klagen Sie nicht dagegen?
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort, Herr Rock. 15.07.2026
Simon Rock GRÜNE
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel, für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, dazu auszuführen. Erst einmal würde das ja nur stimmen, wenn das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen komplett dem Bund zur Verfügung stehen würde und wenn es komplett zu 100 % zweckentfremdet würde. Dann würde Ihre Ausgangsthese ja stimmen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) – Ja, aber das bezog sich zum einen auf den Haushaltsvollzug 2025. Wir werden sehen, wie das in den kommenden Jahren aussieht. Ich habe zumindest die Hoffnung, dass der Prozentsatz abnimmt. Ob das tatsächlich 90 %, 80 % oder 70 % sind, konnten die Gutachter auch nicht ganz berechnen. Aber ich bin in der Kritik bei Ihnen, dass ein Teil zweckentfremdet wurde. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es nicht nur die Bundesmittel sind, die daran hängen, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil auch Landesmittel, die zur Verfügung stehen. Und da hatte ich Ihnen ja gerade ausgeführt, dass von einer Zweckentfremdung an keiner Stelle die Rede sein kann. Deshalb kann ich Ihre Kritik, dass es keine zusätzlichen Investitionen geben würde, so nicht nachvollziehen. Sie ist einfach durch die faktische Lage nicht gerechtfertigt. Wir können uns darüber unterhalten, ob es das wert war, zusätzliche Schulden aufzunehmen, wenn ein Teil davon zweckentfremdet wurde. Wo ist die Grenze, die man akzeptieren kann? Dazu kann man unterschiedliche Haltungen haben. Da bin ich bei Ihnen. Das kann man alles politisch diskutieren. Man kann es auch politisch kritisieren; überhaupt keine Frage. Aber Sie wollen ja nicht nur eine politische Diskussion darüber führen, sondern Sie wollen, dass die Landesregierung die Bundesregierung verklagt. Aber wenn wir jetzt anfangen, dass eine Ebene die andere verklagt, weil Ihnen der Haushaltsvollzug oder das Haushaltsgesetz nicht passt, dann weiß ich nicht, welches Fass wir da aufmachen. Wir schaffen dann Präzedenzfälle. Die föderale Ordnung ist eigentlich dafür gedacht, dass der Haushaltsvollzug für jede Ebene getrennt läuft und dass jeder für seinen eigenen Haushalt verantwortlich ist. Wir schaffen dann Präzedenzfälle und öffnen Tür und Tor, uns gegenseitig zu verklagen. Ich glaube, wir kommen da auf keinen grünen Zweig. Wir sollten uns bei der Nutzung dieses Instruments der Normenkontrollklage auf Fälle beschränken, in denen es bei einer Landesregierung oder Bundesregierung wirklich an die Grundfesten der Demokratie geht. (Ralf Witzel [FDP]: Es geht um einen Verfas- sungsbruch!) – Ob es einen Verfassungsbruch gibt, ist zumindest umstritten. Das kann man so oder so sehen; es ist kein eindeutiger Fall. Landtag Deshalb bleiben wir bei dem Spruch, der an der Stelle, glaube ich, ganz passend ist: mind your own business. Wir sollten uns um unsere eigenen Probleme kümmern. Solche Anträge, die kein Problem in Nordrhein-Westfalen lösen, sondern sich allein an die Bundesebene richten, bringen uns in Nordrhein-Westfalen kein Stück voran. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Dr. Beucker das Wort.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Lassen Sie mich mit der Aussage beginnen, dass man die gesamte Reform der Schuldenbremse besser gar nicht erst gemacht hätte. Wir sehen das an den entstandenen Problemen. Bei dieser Schuldenparty verhageln doch mindestens drei Fragen die Stimmung. Erste Frage: Kann dieser Staat das Geld überhaupt effizient ausgeben? Das gilt übrigens auch für die Rüstungsmilliarden. Wir kennen diverse öffentliche Projekte und Beschaffungen, die von Ineffizienz, Missbrauch und Korruption geprägt sind. Das gilt nicht nur für Bauprojekte. Corona hat uns doch vor Augen geführt, was es für eine Art von, sagen wir mal, Krisengewinnlerei gibt, wenn kurzfristig große Summen an Mitteln mobilisiert und schnell ausgekippt werden. Es endet in dubiosen Maskendeals, nach Korruption riechenden Impfstoffdeals und Testcenter-Skandalen. Gelegenheit macht Diebe. Wenn viel Geld da ist, schaut irgendwie keiner mehr so richtig hin. Die Antwort auf die erste Frage nach der Effizienz der Geldausgabe: eher nicht. Zweite Frage: Wann setzt eine Zusätzlichkeit bei den Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen ein? Die Investitionsquoten des Bundes schwanken von Jahr zu Jahr. Der Gesetzgeber hat da nun mal einen demokratisch legitimierten Einschätzungsspielraum. Fraglich ist, wie weit das geht. Höchst bedenklich ist es, wenn der Bund stark zunehmend Ausgaben über Kredite finanziert und dafür nicht den Haushalt in Anspruch nimmt. Denn so wird die Investitionsquote im eigentlichen Bundeshaushalt ja gesenkt. Das ist ein klares Zeichen, dass in dem Haushalt die Zukunft vernachlässigt wird. Die geplanten Investitionen müssen nämlich für die Zukunft wirksam werden. Der Staat muss sich über den Haushalt immer wieder erneuern, damit die Zukunft gesichert ist. Mit weniger Investitionen ist das gefährdet – zumal ein solches Vorgehen gar nicht nötig ist, weil die Bundesregierung sich ja schon zusätzliche Verschuldensspiel-15.07.2026 räume bei den Mitteln für die Bundeswehr verschafft hat. Dieses Vorgehen ist normalerweise falsch. Ein Kriterium zur Vermeidung des Verschiebeproblems wäre die Zusätzlichkeit der Investitionen. Wenn die zu fördernde Maßnahme und Investitionen neu ist, soll eine Verschuldung dafür möglich sein. Das voneinander abzugrenzen, ist aber schwierig. Schließlich kann der Bund seine Ausgaben jedes Jahr neu justieren. Soll eine Investition schon nicht mehr zusätzlich sein, nur weil in einem Ministerium schon einmal über eine Brücke gesprochen wurde? Die Antwort auf die Frage nach dem Beginn der Zusätzlichkeit lautet also: Man weiß es nicht. Dritte Frage: Gilt die Zusätzlichkeit auch für die Länder? Der Wortlaut der Verfassungsnorm ist da unklar. Dem Bürger ist die ganze Zeit etwas von Zusätzlichkeit erzählt worden. Das stimmt zwar politisch, nur was sagt der Wortlaut des Grundgesetzes zu den Mitteln für Länder aus? – Nichts zur Zusätzlichkeit. In Art. 143h Abs. 2 wird ausgeführt – Zitat –: „Aus dem Sondervermögen nach Absatz 1 Satz 1 stehen den Ländern 100 Milliarden Euro auch für Investitionen der Länder in deren Infrastruktur zur Verfügung. Die Länder haben dem Bund über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten. Der Bund ist zur Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung berechtigt. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates.“ Es wird eine interessante Rechtsfrage werden, inwieweit die Bestimmungen über die Zusätzlichkeit der Mittel in Art. 143h Abs. 1 für den Bund auf die Länder übertragen werden könnten. Die Antwort auf die Frage nach der Zusätzlichkeit bei den Ländern lautet: Man weiß es nicht. Das alles möchten wir aber geklärt wissen. Daher werden wir diesem FDP-Antrag zustimmen. Unabhängig von diesem Antrag ist grundsätzlich zu bemerken: Diese neuen Verschuldungsmöglichkeiten haben der Bundesregierung den Druck genommen, endlich einmal zu sparen und Schwerpunkte zu setzen. Es wäre eine Gelegenheit für die Altparteien, sich vor dem Wähler ehrlich zu machen. Besser wäre es, dem Bürger reinen Wein einzuschenken, denn Ihre Politik des Vertreibens von Unternehmen, der Massenmigration und der ideologischen Verdummung ist gescheitert. Wenn Sie weiter warten, bis es auch der letzte Gutwillige Ihrer Wähler kapiert hat, haben Sie alles Vertrauen verspielt. Dann folgen Sie der Democrazia Cristiana in Italien. Diese gibt es überhaupt nur noch, weil sich irgendeine Splittergruppe den Namen juristisch gesichert hat. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Bei Wahlumfragen sind das „Sonstige“. – Viel Spaß auf diesem Weg. (Beifall von der AfD) Landtag
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Optendrenk das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind in der Debatte schon viele Argumente und Sichtweisen zu der Frage sowohl des Inhalts von Sondervermögen als auch zu juristischen Fragen und auch zu der Frage der Zweckmäßigkeit einer juristischen Auseinandersetzung ausgetauscht worden. Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass es wenig sinnhaft ist. Eine notwendige parlamentarische Kontrolle über die Verwendung der Mittelverwendung aus einem Haushalt genauso wie aus einem Sondervermögen und auch aus allen anderen öffentlichen Finanzquellen ist jeweils im Parlament sorgfältig vorzunehmen. Wir haben dazu eine Reihe von Verfahren sowohl während der laufenden Haushalte als auch bei der nachträglichen Haushaltsprüfung. Zudem ist es die Aufgabe von Haushaltskontrollausschüssen, Rechnungshöfen und anderen. Diese Mechanismen müssen greifen, gerade wenn es um viel Geld geht. Deshalb ist es besonders wichtig, dass zum Beispiel auch dem Landtag von Nordrhein-Westfalen nicht nur quartalsweise über das berichtet wird, was mit den 21,2 Milliarden Euro passiert, welche Projekte angemeldet und welche Projekte in welchem Stadium sind – sowohl Projekte aus dem Landesarm als auch aus dem Kommunalarm. Deshalb ist es auch absolut richtig, dass der Bund – am Schluss gibt er ja das Geld – auch eine Verwendungsprüfung vornimmt. Geregelt ist das ist in dem – eine typisch deutsche Abkürzung – LuKIFG, dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen sowie in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen einschließlich Verwaltungsvereinbarungen, die zwischen Bund und Ländern abgeschlossen worden sind. Insofern gibt es ausreichende Mechanismen, die im Raum stehenden und möglicherweise auch begründeten Sorgen zu prüfen, ob das, was im Jahr 2025 aus dem Bundessonderteil ausgegeben worden ist, nicht vollständig in die Zwecke investiert worden ist, die man dafür im Grundgesetz und in dem Ausführungsgesetz vorgesehen hat. Das alles kann überprüft werden. Dazu bedarf es nicht des seltenen und auch sehr einschneidenden Rechts, das bisher nur ausnahmsweise in der Geschichte der Bundesrepublik überhaupt genutzt worden ist, eine entsprechende Kontrolle durch ein verfassungsgerichtliches Verfahren durch ein Bundesland wahrzunehmen. Insofern teile ich die Auffassung etwa des Kollegen Baer und der Koalitionsfraktionen ausdrücklich. 15.07.2026 Zu der Frage, wie wir in Nordrhein-Westfalen damit umgehen: Sie wissen aus den parlamentarischen Debatten, aus den Ihnen vorgelegten Berichten und aus dem, was im Haushalt steht, dass wir politisch eine sehr deutliche Zusätzlichkeit im Umgang mit den Mitteln für sinnvoll und notwendig halten. Wir selbst haben die Investitionsquote des Landeshaushalts in den letzten Jahren strukturell erhöht, weil wir der Auffassung sind, dass diese Investitionsausgaben wichtig für die Zukunft unseres Landes sind. Im Ist lag die Investitionsquote 2025 bei 9,9 %. Es waren in den 2010er-Jahren auch schon mal um die 8 %. Im Haushaltsplan 2026 liegt sie bei 11,2 %, und das entspricht 12,6 Milliarden Euro. Der Vergleich zu 2025: Damals waren es 10,3 Milliarden Euro im Ist. Daran sehen Sie, dass wir auch unabhängig von einem Sondervermögen, das uns der Bund zu Teilen zur Verfügung stellt, zusätzlich in die Infrastruktur, in die Zukunft unseres Landes investieren. Das wird nach dem gestern vom Kabinett vorgeschlagenen und Ihnen demnächst zugehenden Haushaltsentwurf für 2027 auch so sein. Auch darin sehen wir unabhängig vom Sondervermögen wieder eigene Investitionen in Höhe von 12,6 Milliarden Euro. Deshalb, glaube ich, ist es der richtige Weg, dass wir uns im parlamentarischen Verfahren und in Diskussionen über transparente Berichte darüber unterhalten, wie man mit dem Geld vernünftig, zielgerichtet und im Sinne des Gesetzes umgeht. Einer Verfassungsklage bedarf es dazu nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/20431 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 4 Rückkehr zur Kernenergie jetzt! Den energiepolitischen Sonderweg beenden: Für eine sichere, bezahlbare und technologieoffene Stromversorgung Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20422 Landtag Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, heute keine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt zu führen. (Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU]) Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass der Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20422 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ich frage: Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung so beschlossen. Wir kommen zu: 5 Erstes Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in NRW – Erprobung der Verwaltungsvereinfachung in Kommunen in NRW Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20444 erste Lesung In Verbindung mit: Zweites Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in NRW – Aussetzung von Berichts- und Dokumentationspflichten zu Lasten der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen (Berichts- und Dokumentationspflichtenaussetzungsgesetz NRW – BDaG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20445 erste Lesung In Verbindung mit: Drittes Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in NRW – Aufhebung von Schriftformerfordernissen in Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20446 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung dem Minister und Chef der Staatskanzlei, dem Abgeordneten … Entschuldigung! 15.07.2026 (Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales so- wie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Auch!) – Ja, Abgeordnetenkollege sind Sie auch, Herr Liminski, ich erteile Ihnen jetzt aber für die Landesregierung als Minister das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Staatsmodernisierung ist populär, Bürokratieabbau ist populär. Kaum jemand hat etwas dagegen, dass unser Staat moderner, effizienter und schneller wird. Bürokratieabbau ist aber nur so lange beliebt, wie er abstrakt bleibt. Sobald es konkret wird, wird es schwieriger. Fast jede Regel wurde einmal aus einem guten Grund eingeführt, und wer Regeln abbauen will, muss deshalb bereit sein, neu abzuwägen und auch ein gewisses Restrisiko zu akzeptieren, dass nicht jeder Einzelfall erfasst wird. Genau deshalb brauchen wir einen Mentalitätswandel. Bund und Länder haben über die Parteigrenzen hinweg verstanden, dass unser Staat, dass Deutschland zu langsam, zu kompliziert und an vielen Stellen zu schwerfällig geworden ist. Mit der föderalen Modernisierungsagenda haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder mehr als 200 konkrete Maßnahmen vereinbart; ganz konkrete Änderungsbefehle, Gesetze, Verordnungen, Erlasse. Es bleibt kein Interpretationsspielraum übrig. Es geht uns um eine digitale Verwaltung, schnellere Genehmigungen, einfache Förderverfahren, schlanke Strukturen, weniger Berichts- und Schriftformerfordernisse. Ich habe es gerade eben gesagt: Entscheidend für den Erfolg dieser Operation ist ein echter Wechsel des Mindsets. Bislang musste sich meist derjenige rechtfertigen, der etwas verändern wollte. Künftig muss sich derjenige erklären, der am Bestehenden festhalten will. Das ist der einfache Grundsatz: mehr Vertrauen, weniger Misstrauen und Kontrolle. Wir brauchen mehr Vertrauen in die Verwaltung vor Ort, in Kommunen, in Unternehmen sowie auch in unsere Bürgerinnen und Bürger. Es geht am Ende um nicht weniger als um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie. (Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU]) Die Menschen müssen erleben, dass der Staat Entscheidungen treffen und umsetzen kann, dass Anträge tatsächlich bearbeitet werden, dass Infrastrukturprojekte in Raum und Zeit realisiert werden und Probleme tatsächlich gelöst werden. Daraus entsteht Landtag Vertrauen, und dieses Vertrauen ist die wichtigste Währung unserer Demokratie. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es geht also nicht mehr um die Frage, ob modernisiert werden muss. Es geht darum, wie schnell wir umsetzen. Wir als Landesregierung haben Anfang des Jahres direkt nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler einen ressortübergreifenden Umsetzungsprozess gestartet. Der Zeitplan ist ambitioniert. Wir haben bereits Ende Juni in der Ministerpräsidentenkonferenz eine erste Zwischenbilanz gezogen und lassen uns dabei als Land Nordrhein-Westfalen ganz konkret an der Umsetzung messen. Mit unserer Kabinettssitzung Anfang Mai haben wir eine Reihe zentraler Vorhaben ganz konkret als Gesetze auf den Weg gebracht, die wir heute hier einbringen. Wir sind dabei als größtes Land Vorreiter und Vorbild, weil wir die Bedenkenträger widerlegen wollen. Diese Gesetze, die wir im Kabinett besprochen und beschlossen haben, bringen wir nach erfolgreicher Verbändeanhörung heute in den Landtag ein. Alle drei Vorhaben machen den Mentalitätswandel greifbar: Wir entlasten Unternehmen, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren wollen. Wir schaffen Hürden ab, die Bürgern das Leben schwer machen. Wir stärken Kommunen, die vor Ort am besten wissen, was funktioniert. Im Einzelnen: Wir setzen zum 1. Januar 2027 grundsätzlich alle landesseitigen Berichts- und Dokumentationspflichten, die zulasten der Wirtschaft gehen, aus. Die Beweislast trägt nunmehr der Staat. Was aus Sicht der Fachverwaltungen zwingend notwendig ist, muss bis dahin gut begründet und per Rechtsverordnung positiv festgestellt werden. Spätestens zum Ende des kommenden Jahres fallen alle anderen entsprechenden Regelungen endgültig weg. Ausnahmen gelten nur dort, wo sie unbedingt erforderlich sind. Wir gehen auch bei der Frage nach der Kommunikation zwischen Bürgern und Staat so vor. Wir schaffen zum 1. Januar 2027 die bisherigen landesseitigen Schriftformerfordernisse für die allermeisten Fälle ab. Künftig soll für die Kommunikation zwischen Staat und Bürger die E-Mail der Regelfall und nicht der Ausnahmefall sein. Wenn man alles andere in seinem Leben von seinem Smartphone aus organisieren kann, soll das künftig auch für den Staat und die Verwaltung gelten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch hier gilt die Beweislastumkehr: Es entfällt alles, das bis dahin nicht positiv durch die Landesregierung in der Rechtsverordnung begründet ist. 15.07.2026 Schließlich kommt auch das kommunale Regelbefreiungsgesetz, mit dem wir unseren Kommunen künftig die Möglichkeit geben, sich auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen befreien zu lassen. Wenn eine Kommune merkt, dass eine Regelung hinderlich oder unpassend ist, kann sie auf Antrag davon abweichen. Sie kann es probieren, und wenn es gut läuft und sich bewährt, dann können wir es im ganzen Land ausweiten. Auch hier zeigen wir: Wir meinen es ernst, da wir es nicht nur vorschlagen, nicht nur von Reallaboren, von Experimentierräumen reden, sondern Bürgermeistern, Räten, Landräten, Oberbürgermeistern tatsächlich eine echte gesetzliche Grundlage geben, um vor Ort etwas Neues ausprobieren zu können; weil sie es besser wissen als die Ebenen darüber. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Mit diesen drei Gesetzen unterstreichen wir unseren Anspruch bei der Modernisierung unseres Staates. Viele Regeln waren und sind für sich genommen natürlich sinnvoll, aber die Summe aller Regeln darf unsere Unternehmen und unsere Bürger nicht länger erdrücken. Aus Nordrhein-Westfalen heraus setzen wir uns in diesem Sinne konstruktiv auf allen Ebenen ein. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat ihre Redezeit um 55 Sekunden überzogen. Selbstverständlich steht Ihnen diese Zeit ebenso zu. Jetzt hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnetenkollege Herr Voussem das Wort.
Klaus Voussem CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Parlamente beschließen Gesetze. Das gehört zu ihrem täglichen Geschäft. Von Zeit zu Zeit beraten wir jedoch nicht nur über neue Vorschriften, sondern auch über die Frage, welches Verständnis von Staat unserem politischen Handeln zugrunde liegt. So ein Moment ist heute. Wer diese drei Gesetzentwürfe lediglich als Maßnahme zum Bürokratieabbau versteht, unterschätzt ihre eigentliche Bedeutung. Es geht dabei selbstverständlich auch um den Abbau von Berichtspflichten, um die Digitalisierung staatlicher Verfahren und um mehr Handlungsspielräume für unsere Kommunen. Ihr eigentlicher Kern liegt jedoch in einer anderen Überzeugung: Ein freiheitlicher Staat beweist seine Stärke nicht dadurch, dass er immer neue Regeln schafft, sondern dadurch, dass er sich auf das Wesentliche konzentriert. Der Staat ist kein Selbstzweck, sondern steht im Dienst der Menschen. Landtag Daraus erwächst die Verpflichtung, nicht nur auf neue Herausforderungen zu reagieren, sondern auch bestehende Strukturen immer wieder daraufhin zu überprüfen, ob sie ihrem ursprünglichen Zweck überhaupt noch gerecht werden. Gute Politik besteht nicht allein darin, neue Regeln zu schaffen, sie besteht ebenso darin, den Mut zu haben, auf Überflüssiges zu verzichten. Bürokratie entsteht nur selten durch einen einzelnen politischen Fehler. Sie wächst schrittweise mit jeder gut gemeinten Ergänzung, mit jeder zusätzlichen Dokumentationspflicht, mit jedem neuen Nachweis und jeder neuen Ausnahme. Jede dieser Entscheidungen hatte ihren nachvollziehbaren Anlass, doch ihre Summe hat ein System hervorgebracht, das nicht selten mehr Kraft auf die Verwaltung seiner eigenen Verfahren verwendet als auf die Lösung der eigentlichen Probleme. Das bindet Zeit und Ressourcen, vor allem aber beeinträchtigt es das Vertrauen der Menschen in die Leistungsfähigkeit des Staates. Wer dem Staat im Alltag begegnet, begegnet häufig zuerst Anträgen, Formularen, Fristen und Nachweispflichten. Ein freiheitlicher Staat darf sich mit einem solchen Befund nicht zufrieden geben. Mit diesem Gesetzespaket vollziehen wir einen Perspektivwechsel. Künftig bedarf nicht mehr die Abschaffung staatlicher Belastungen einer besonderen Rechtfertigung, vielmehr muss ihr Fortbestand begründet werden. Was zunächst wie eine juristische Feinheit erscheinen mag, beschreibt in Wahrheit einen Kulturwandel. Der Staat fragt künftig nicht mehr, warum sich Regeln ändern sollen, sondern warum sie fortbestehen sollen. Genau darin zeigt sich das Selbstverständnis eines lernfähigen Staates. Dieser Gedanke prägt alle drei Gesetzentwürfe. Wenn wir unseren Kommunen mehr Gestaltungsspielräume eröffnen, dann geschieht das aufgrund von Vertrauen in die Kraft der kommunalen Selbstverwaltung. (Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU]) Wenn wir Berichts- und Dokumentationspflichten auf den Prüfstand stellen, dann stärken wir die Innovationskraft unseres Wirtschaftsstandorts. Wenn wir überflüssige Schriftformerfordernisse beseitigen, dann passen wir staatliches Handeln endlich der Lebenswirklichkeit der Menschen an. Alle drei Gesetze folgen damit derselben Idee: Freiheit und Verantwortung bedingen einander. Vertrauen ist keine Alternative zu einem handlungsfähigen Staat, sondern seine Voraussetzung. Staatliche Autorität erwächst nicht aus der Zahl ihrer Vorschriften, sondern aus ihrer Vernunft, ihrer Verlässlichkeit und ihrer Akzeptanz. Ein starker Staat setzt deshalb nicht auf einen Staat, der alles regelt. Ein starker Staat ist ein Staat, der das Richtige regelt, der sich 15.07.2026 auf seine Kernaufgaben konzentriert und den Mut besitzt, dort loszulassen, wo Eigenverantwortung bessere Ergebnisse hervorbringt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bringen heute nicht lediglich drei Gesetzentwürfe ein, sondern setzen ein Zeichen dafür, dass wir das Nordrhein-Westfalen des 21. Jahrhunderts verstanden haben als ein Land mit einem Staat, der schützt, ohne zu bevormunden, der ordnet, ohne zu ersticken und der den Menschen nicht mit Misstrauen, sondern mit Vertrauen begegnet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ein Staat gewinnt seine Stärke nicht durch immer neue Vorschriften, er gewinnt sie durch das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger. Um dieses Vertrauen geht es. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollege Herr Dahm das Wort.
Christian Dahm SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich stelle fest: Die Begeisterung in diesem Haus will gar keinen Anfang nehmen. (Lachen und Beifall von Alexander Baer [SPD] und Justus Moor [SPD]) Das will ich an dieser Stelle klar sagen. Zunächst muss der Bundeskanzler den Ministerpräsidenten einladen und ihn auffordern, jetzt mal tätig zu werden, und Sie stellen sich hier hin und meinen, Sie wären Vorreiter in Deutschland. Das finde ich bemerkenswert und will es gleich in die Historie einordnen. Drei Gesetze zum Abbau von Bürokratie legen Sie uns heute vor – heute, neun Monate vor dem Ende der Legislaturperiode. Da frage ich mich: Was haben Sie eigentlich in den letzten vier Jahren gemacht? (Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales so- wie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Eine ganze Menge!) Was hat die CDU auf dieser Regierungsbank in den letzten neun Jahren eigentlich gemacht? Ich will es Ihnen sagen: zahlreiche Gesetze, die wir verabschieden bzw. Sie heute einbringen, und Verordnungen. Sie haben große Reden geschwungen. Nur eins haben Sie nicht getan: Bürokratie abgebaut. Sie haben – ganz im Gegenteil – an der einen oder anderen Stelle auch hier in Nordrhein-Westfalen Bürokratie Landtag aufgebaut. Wäre es anders gewesen, hätten Sie diese Gesetze heute gar nicht gebraucht. Haben Sie nicht drei Entfesselungspakete eingebracht? Haben Sie das nicht als historisches Ereignis gefeiert? Wie historisch können die gewesen sein, wenn Sie heute diese drei Gesetze vorlegen müssen? Und dann hat die Regierung der Süddeutschen Zeitung noch weismachen können, sie habe bereits 30 % der wirtschaftsrelevanten Berichtspflichten abgeschafft. Wissen Sie, was die Menschen in den Unternehmen und Verwaltungen getan haben, als sie das gelesen haben? Sie haben lauthals gelacht, weil sie alle wissen, dass das Unsinn ist. Diese Landesregierung weiß noch nicht einmal, wie viele landesrechtliche Berichtspflichten es überhaupt gibt. Das ist die Auskunft der Staatskanzlei in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses in der letzten Woche: Es gebe unzählige Erlasse mit Berichtspflichten, da habe man keinen Überblick. – Das ist doch einfach unglaublich. Gleichzeitig wollen Sie der Öffentlichkeit weismachen, Sie hätten bereits 30 % abgeschafft. Meine Güte! Der Landespapa Wüst erzählt wirklich lustige Geschichten. Aber leider: keine gute Politik für dieses Land! (Beifall von der SPD und der FDP) Die triste Wahrheit über diesen schwarz-grünen Bürokratieabbau findet sich auch in einem Gutachten von unternehmer nrw wieder. Ich zitiere: Spürbare Auswirkungen sind bei den Unternehmen bislang noch nicht bzw. nur sehr begrenzt angekommen. – Ich finde: Höflicher kann man eine desolate Bilanz nicht umschreiben. – Ich übersetze mal: Was diese Landesregierung bisher an Bürokratieabbau geleistet hat, war nur heiße Luft. – Damit ist alles gesagt. Es ist wie bei allen anderen Themen auch – ganz gleich, ob Schule, Kita, Familien oder Arbeit –: Sie produzieren viel heiße Luft, viele Sprechblasen, aber häufig nicht gute Erfolge. Lautlos, erfolglos – Herr Minister, das ist wahrlich noch kein Entlastungskabinett. Ich sage aber ganz deutlich: Auch wir wollen weniger Bürokratie, um mehr Wachstum und Innovation zu ermöglichen. Trotzdem bleiben Regeln für den Arbeitsschutz, für den Verbraucherschutz, für sauberes Wasser, für saubere Luft oder die Sicherheit von Kindern wichtig. Regeln sind für eine zivilisierte Gesellschaft von enormer Bedeutung – genauso wie eine gute Verwaltung, die sie durchsetzt. (Beifall von Sarah Philipp [SPD] und Justus Moor [SPD]) Deshalb erwarte ich von einer Regierung, dass sie der Öffentlichkeit klar und deutlich sagt, welche Regeln und Pflichten sie für entbehrlich hält und welche nicht. Das ist doch das Mindeste, was man von einer politischen Führung erwarten kann. Herr Minister Li-15.07.2026 minski, warum sind Sie dazu nicht in der Lage? Sie schieben stattdessen die Verantwortung auf andere, auf die Kommunen und Verwaltungen. Die müssen Ihnen jetzt sagen, wofür sie einstehen und für was sie Verantwortung übernehmen. Das muss eine Regierung leisten – endlich auch Ihre. Gleichwohl werden wir den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten. (Matthias Kerkhoff [CDU]: War ja ein guter An- fang!) Wir wollen weniger Bürokratie. Wir wollen schnellere Verfahren. Wir wollen mehr Vertrauen in Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen. Wir werden aber sehr genau darauf achten, ob daraus auch wirklich eine Entlastung entsteht. Entscheidend ist: Wird Verwaltung dadurch wirklich einfacher? Werden Unternehmen wirklich entlastet? Bekommen Kommunen echte Spielräume? Gibt es eine Erleichterung, Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger? All diese Fragen muss die Landesregierung noch beantworten. Heute ist noch völlig unklar, ob durch diese Gesetze tatsächlich Bürokratie abgebaut wird oder ob nur ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regeln und Verantwortungslosigkeiten produziert wird. Heute ist nur eines klar: Wir werden sehen, was Sie aus dem, was Sie heute vorgelegt haben, umsetzen. Daran werden wir Sie messen. Dieses Päckchen macht aber noch keinen Ministerpräsidenten der Reformen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Paul das Wort.
Josefine Paul GRÜNE
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Staat, der funktioniert, der nicht frustriert, ein zugänglicher Staat und keiner, der als gängelnd empfunden wird – das ist das Ziel all der Reformen, die sich hinter dem zugegebenermaßen großen Wort „Staatsmodernisierung“ verbergen. Wer könnte etwas gegen Modernisierung oder gegen Bürokratieabbau haben? Doch natürlich beginnt die Arbeit im Konkreten, wenn aus dem Ziel endlich Maßnahmen abgeleitet werden, damit das Ziel nicht wie allzu oft in den ganzen Debatten, die wir all die Jahre schon geführt haben, zur Floskel verkommt. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Landesregierung dem Parlament heute ein erstes Paket vorlegt, das genau diese Ziele konkret herunterbricht. Herr Kollege Dahm, ich habe in der Debatte viel gehört, was Sie vor allem verschlagwortet haben. Landtag (Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Was ich nicht gehört habe, waren konkrete Vorschläge. (Christian Dahm [SPD]: Ist doch Ihr Gesetz, nicht mein Gesetz!) Zu sagen, man wäre auch für den Bürokratieabbau, ist die Debatte, die wir über die letzten Jahre geführt haben. Herr Dahm, wenn Sie sagen, Sie möchten sich konkret und konstruktiv in die Debatte einbringen, dann ist es der Opposition nicht verboten, das mit konkreten Vorschlägen zu tun. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich habe aber auch Zustimmung und Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Sie sagten, auch Sie wollten den Staat schneller machen. Er solle effizienter und dürfe an vielen Stellen auch moderner werden. Trotzdem dürfe – da wäre ich sogar dabei – Bürokratieabbau kein Selbstzweck sein. Als Schlagwort klingt „Bürokratieabbau“ immer sehr gut. Manchmal wird er sogar in Stellung gebracht, wenn es eigentlich um einen klassischen politischen Aushandlungsprozess geht. Das ist nicht das Ziel, das an dieser Stelle damit verfolgt wird, denn der Abbau von Demokratie muss dazu führen, dass Unternehmen sich auf ihre Kerngeschäfte konzentrieren können, dass Einrichtungen ihre Aufgaben besser wahrnehmen können und dass Menschen im Umgang mit dem Staat erfahren, dass der Staat unterstützt und auch ermöglicht. Ein Staat, der zugänglich ist, ist nämlich am Ende des Tages eine Frage der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, aber auch eine Gerechtigkeitsfrage, weil staatliches Handeln natürlich kein Selbstzweck ist, sondern sich daran zu orientieren hat, dass es den Menschen in diesem Land nutzt. Mit drei Gesetzentwürfen will die Landesregierung Unternehmen von Berichtspflichten entlasten, Kommunen mehr Freiräume geben und die Kommunikation mit Behörden ins 21. Jahrhundert holen. Konkret werden – erstens – Unternehmen von allen Berichts- und Dokumentationspflichten befreit, es sei denn, die Landesregierung legt dar, warum diese weiterhin sinnvoll und notwendig sind. Das Verfahren, wie das erfolgen soll, ist klar dargelegt. Zweitens soll das Schriftformerfordernis in den allermeisten Fällen entfallen. Da klingt schon die Maßnahme bürokratisch. Was dahinter steht, ist aber, die Kommunikation der Bürger*innen mit der öffentlichen Verwaltung endlich ins 21. Jahrhundert zu bringen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Drittens: das kommunale Regelbefreiungsgesetz. Unsere Kommunen wissen, was vor Ort notwendig ist und was funktioniert, aber sie wissen auch genau, 15.07.2026 was hinderlich ist. Sie haben den Mut, etwas Neues auszuprobieren, und dabei wollen wir sie unterstützen. Unsere Kommunen bekommen mit diesem Gesetz die Möglichkeit, sich künftig auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen befreien zu lassen und – das finde ich, ist ein ganz entscheidender Punkt an diesem Gesetz – positive Erfahrungen können später in Landesrecht übernommen werden, mal das Denken umkehren. Mit dem kommunalen Regelbefreiungsgesetz soll eben nicht von oben ins Kleine reguliert werden, sondern aus den ganz konkreten Erfahrungen und dem Tun vor Ort soll möglicherweise auch eine landesweite Regelung werden können. Veränderungen in unserem föderalen System entwickeln dann eine breite Wirkung, wenn sie über die Ebenen hinweg umgesetzt werden. Gemeinsam haben Bund und Länder eine Modernisierungsagenda beschlossen. Das klang auf der Tonspur schon mal sehr ambitioniert, aber es müssen natürlich auch die konkreten Schritte folgen und umgesetzt werden. Die Landesregierung legt heute drei sehr konkrete Schritte mit einer konkreten Wirkung vor. Wir wollen einen Staat, der funktioniert und der sich an den Bedarfen seiner Bürger*innen orientiert, der sich selber auch mal hinterfragt, ob alles, was einmal aus guten Gründen eingeführt wurde, heute noch den Anforderungen an einen modernen und zugänglichen Staat entspricht. Dann muss man sich auch die Diskussion zumuten: Ist das noch etwas, was den heutigen Standards entspricht – dann muss es beibehalten werden –, oder ist es etwas, was man irgendwann mal eingeführt hat, möglicherweise oder ganz sicher aus guten Gründen, und vielleicht weiß man heute schon gar nichts mehr davon. Das zu tun, ist aus meiner Sicht eine ganz wichtige Aufgabe eines Staates, der das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit noch einmal klar unterstreichen will. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Denn am Ende dienen der Staat und seine Institutionen den Menschen und sein Funktionieren stärkt das Vertrauen eben dieser Menschen in den Staat. Die vorliegenden Gesetze zeigen andersherum aber auch das Vertrauen des Staates in seine Kommunen, in die Unternehmen und Bürger*innen. Wir werden diesen Prozess natürlich auch weiterhin sehr konstruktiv und konkret begleiten. Ich finde, es ist ein guter erster Schritt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnetenkollege Dirk Wedel das Wort. Herr Wedel, es ist Ihre letzte Rede für heute, aber dazu komme ich gleich noch einmal. Sie haben jetzt erst einmal das Wort, Herr Wedel. Landtag
Dirk Wedel FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ziel der vorliegenden Gesetzentwürfe, die Wirtschaft von Berichts- und Dokumentationspflichten zu entlasten, Schriftformerfordernisse entfallen zu lassen sowie den Kommunen zur Erprobung neuer Lösungen bei der Aufgabenerledigung und der kommunalen Zusammenarbeit Abweichungen von landesrechtlichen Regelungen zu ermöglichen, ist aus Sicht der FDP-Fraktion uneingeschränkt zu begrüßen. (Beifall von der FDP) Und doch weisen die Gesetzentwürfe der Landesregierung Schwächen auf, denen im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgegangen werden sollte. Aus Zeitgründen muss ich mich hier auf wenige Gesichtspunkte beschränken. Bürgern und Ehrenamt wollen sie Berichts- und Dokumentationspflichten weiterhin im bisherigen Umfang zumuten. Weshalb, erschließt sich nicht. Die Regelungstechnik von zwei der drei Gesetzentwürfe überzeugt nicht. Die Landesregierung hat sich vermutlich im Normendickicht dermaßen verheddert, dass sie sich nicht in der Lage sieht, die Aufhebung nicht erforderlicher Berichts- und Dokumentationspflichten sowie Schriftformerfordernisse in den Einzelgesetzen vorzuschlagen. Hessen beispielsweise hat das gesamte Landesrecht mit einem KI-gestützten Normenscreening nach Doppelungen, Widersprüchen und unnötigen Regelungen durchforstet. Die Landesregierung sieht dagegen vor, dass diese Gesetze unter Verordnungsvorbehalt erlassen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erscheint dies zwar möglich, folgt man dem Kommentar von Heusch/Schönenbroicher zur Landesverfassung, sollte die Staatspraxis aber auf diese Regelungstechnik verzichten, da sie Verantwortungsräume und Zuständigkeiten verwischt. Woher die Landesregierung, die offensichtlich keinen umfassenden Überblick über die Einzelgesetze hat, allerdings den Optimismus nimmt, dass sie kurzfristig in der Lage ist, die Berichts- und Dokumentationspflichten zu identifizieren, die dann über eine Verordnung weitergelten sollen, bleibt offen. Lücken in der Rechtsanwendung etwa für das Jahr 2027 nimmt die Landesregierung dabei sehenden Auges in Kauf. Der Rechtsklarheit dient dieses Vorgehen auch nicht. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Der Rechtsanwender muss sich demnächst für die Frage, ob er eine Berichts- und Dokumentationspflicht zu erfüllen hat oder ein Schriftformerfordernis noch gilt, gleich mit drei verschiedenen Normen auseinandersetzen: dem Einzelgesetz, den Entlastungs-15.07.2026 gesetzen und gegebenenfalls den nach diesen zu erlassenen Rechtsverordnungen. Alle drei Gesetzentwürfe haben zudem eines gemeinsam: Der Landtag als der eigentliche Normgeber soll außen vor bleiben. Ob Berichts- und Dokumentationspflichten oder Schrifterfordernisse weiter gelten sollen, soll allein die Landesregierung entscheiden, und im Landtag werden es allenfalls eingefleischte Leser des Gesetz- und Verordnungsblattes erfahren. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD] und Klaus Voussem [CDU]) Anders als in Baden-Württemberg und Brandenburg ist deshalb bei der Erprobung der Verwaltungsvereinfachung in Kommunen eine regelmäßige Information des Landtags über den Stand und die Auswirkungen des Gesetzes sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen gar nicht erst vorgesehen. In Bezug auf das Thema „Bürokratie“ zeigt sich Schwarz-Grün janusköpfig: Einerseits sehr bemüht, den Eindruck zu erwecken, an der Spitze der Bewegung zu stehen und Bürokratie abzubauen, wie der Gebrauch der albernen Wortschöpfung „Entlastungskabinett“ verdeutlicht, andererseits verursacht Schwarz-Grün bei rein ideologischen Projekten wie dem Landesantidiskriminierungsgesetz oder dem Tarifentgeltsicherungsgesetz hemmungslos nicht nur überflüssige, ja sogar schädliche neue Bürokratielasten. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Meine Damen und Herren, das war nun meine letzte Rede hier im Hohen Haus. Ich habe es stets als Privileg empfunden, hier sprechen zu dürfen. Meine Schwerpunkte habe ich sehr bewusst bei dem gesetzt, was man gemeinhin als die Königsrechte des Parlaments bezeichnet: Gesetzgebung, Haushalt und Kontrolle der Landesregierung. Meiner Fraktion bin ich dankbar, dass sie mich dabei hat gewähren lassen, auch wenn irgendein Post oder was auch immer vielleicht größere Aufmerksamkeit versprochen hätte. Wo es möglich war, habe ich mich gerne an interfraktionellen Initiativen beteiligt. Und ich bin mir sicher, dass ich von dem einen oder anderen auch als anstrengend empfunden worden bin. In der Demokratie geht es um das Ringen nach der besten Lösung. Die Opposition hat die Aufgabe, Alternativen zur Regierungspolitik aufzuzeigen, aber auch der Regierung das Gefühl zu geben, dass sie sich nicht alles erlauben kann, dass man ihr auf den Füßen steht. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Landtag Wenn sich jemand von mir persönlich angegriffen gefühlt hat, dann darf ich versichern, dass das nicht in meiner Absicht lag, und bitte darum, es zu entschuldigen. Für die vielen interessanten Begegnungen und für den guten kollegialen Austausch über die Fraktionsgrenzen hinweg möchte ich Ihnen sehr herzlich danken. Machen Sie es gut! (Langanhaltender und lebhafter und Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Beifall von der AfD und Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir aus gegebenem Anlass, einige Worte an den Kollegen Dirk Wedel zu richten, der soeben seine letzte Rede gehalten hat. Ich finde, der Applaus spricht für Sie, für Ihren Beitrag zu unserer Demokratie und zur parlamentarischen Arbeit in diesem Landtag. Sie sind Abgeordneter des Landtags von Nordrhein-Westfalen vom 31. Mai 2012 bis zum 29. Juni 2017 gewesen. Im Anschluss waren Sie Staatssekretär im Ministerium der Justiz. Lieber Kollege Wedel, seit dem 1. Juni 2022 bis zum heutigen Tag sind Sie erneut Abgeordneter des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Anlässlich Ihrer letzten Rede hier im Plenum möchte ich Ihnen im Namen des gesamten Landtags, aber auch ganz persönlich für Ihren Einsatz Danke sagen, Danke, für Ihre stets kollegiale wie auch konstruktive Art. Ich finde, Sie sind ein wahrer Demokrat unseres Landes und unseres Rechtsstaates. Genau solche Demokratinnen und Demokraten wie Sie braucht unser Land im Parlament, aber auch außerhalb. In diesem Sinne wünschen wir und ich Ihnen für Ihren weiteren Weg von Herzen alles Gute. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP, der AfD und Nathanael Liminski, Mi- nister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten) Wir setzen die Debatte fort. Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Herr Keith das Wort. (Abgeordnete begeben sich zu Dirk Wedel [FDP]) Herr Keith, Sie haben das Wort.
Andreas Keith AfD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber spät als nie – genau das beschreibt diesen Gesetzentwurf ziemlich treffend. 15.07.2026 Bereits in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2022 haben wir einen großflächigen Abbau von Bürokratie gefordert, im Hochschulwesen, im Gesundheitssektor, im Bauwesen, in der Landwirtschaft und, ja, auch im Bereich der Zuwanderung; denn Bürokratie sowie die hohe Steuer- und Abgabenlast haben Deutschland für qualifizierte Zuwanderer schlichtweg unattraktiv gemacht. Bürokratieabbau zog sich wie ein roter Faden durch unser gesamtes Wahlprogramm. Weniger staatliche Bevormundung, mehr Eigenverantwortung, mehr Transparenz und ein Staat, der seinen Bürgern und Unternehmen dient, anstatt sie mit immer neuen Vorschriften zu überziehen, wie gesagt, das war im Jahr 2022. Wir schreiben inzwischen das Jahr 2026. Vier Jahre nachdem die AfD den konsequenten Bürokratieabbau zu einem ihrer Kernforderungen erhoben hat, legt die Landesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf vor, der in diese Richtung geht. Dafür gilt zunächst einmal: besser spät als nie. Selbstverständlich begrüßen wir jedes ernstgemeinte Bemühen, Bürger und Wirtschaft von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Hervorzuheben ist etwa, dass künftig nachvollziehbar sein soll, ob eine Berichts- oder Dokumentationspflicht überhaupt auf Landesrecht beruht oder damit lediglich Bundes- oder EU-Recht umgesetzt wird. Das schafft Transparenz; denn bürokratische Hürden sind nicht primär hausgemacht, sondern gehen häufig auf Regelungen aus Brüssel zurück. Auch der Ansatz, landesrechtliche Berichtspflichten nicht einzeln über die Jahre hinweg abzubauen, sondern sie zunächst insgesamt auszusetzen und anschließend nur die wirklich notwendigen fortgelten zu lassen, klingt erst einmal vielversprechend. Aber ein guter Ansatz allein macht noch kein gutes Gesetz; denn, wenn man den Gesetzentwurf genauer liest, dann stellt man fest, dass der entscheidende Teil fehlt. Wir beraten heute über einen Rahmen, mehr nicht. Welche Berichts- und Dokumentationspflichten tatsächlich bestehen bleiben und welche tatsächlich entfallen, darüber entscheidet später die Landesregierung durch Rechtsverordnung. Das wirft einige Fragen auf. Warum erarbeitet die Landesregierung die Verordnung nicht parallel zum Gesetzgebungsverfahren oder legt diese als Entwurf vor? Ja, rechtlich ist sie dazu nicht verpflichtet, politisch wäre es aber ein Gebot der Transparenz. De facto erhält das Parlament keine Angaben dazu, welche Berichtsund Dokumentationspflichten überhaupt abgeschafft werden. Nicht weniger wichtig ist die Frage nach dem Umfang der tatsächlichen Entlastung für die Unternehmen. Warum enthält ein Bürokratieabbaugesetz keine Berechnungen oder Prognosen darüber, wie viele Arbeitsstunden und wie viele Millionen Euro künftig eingespart werden? Das alles hätten wir gerne vorher Landtag gewusst; denn Bürokratieabbau muss am Ende auch messbar sein. Wer Bürokratie abbauen will, der sollte das dem Parlament auch glaubhaft verkaufen können. Wie sollen wir die tatsächliche Reichweite des Bürokratieabbaus beurteilen, wenn wir gar nicht wissen, welche Vorschriften am Ende bestehen bleiben und welche eben nicht? Wir werden im Ausschuss sicherlich genügend Zeit haben, über Selbiges zu beraten. Dort wird sich zeigen, ob die Landesregierung tatsächlich bereit dazu ist, Bürokratieabbau spürbar durchzusetzen und umzusetzen oder ob sie am Ende nur politische Schlagworte als Entlastung verkauft. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält Forderungen, die wir als AfD bereits vor Jahren erhoben haben. Gut, dass Sie jetzt endlich unsere Gedanken aufgegriffen haben! Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Landesregierung aus einem guten Ansatz der AfD am Ende auch ein gutes Gesetz machen wird. Der Überweisung stimmen wir zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Wir kommen zum Schluss der Aussprache und gehen über zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20444 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20444 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20445 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20445 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir stimmen drittens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20446 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20446 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt hier der Überweisungsempfehlung zu? – Auch hier sind es CDU, 15.07.2026 SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 6 Lernmittelfreiheit in Nordrhein-Westfalen konsequent sichern – Familien entlasten, Chancengleichheit stärken und Schulen verlässlich ausstatten Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20417 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD der Abgeordnetenkollegin Frau Dilek Engin das Wort – und hier oben gibt es einen Wechsel.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit vor den Sommerferien ist immer eine ganz besondere Zeit in den Schulen. Viele Schülerinnen und Schüler freuen sich auf sechs Wochen Ferien, auf Zeit mit ihren Freundinnen und Freunden, Erholung oder den Familienurlaub. Für viele Eltern beginnt jedoch genau jetzt eine ganz andere Zeit. Auf ihrem Küchentisch liegen bereits die Materiallisten für das kommende Schuljahr: Schulbücher, Arbeitshefte, Taschenrechner, Materialien für den Kunstunterricht, Sportkleidung und inzwischen selbstverständlich auch ein digitales Endgerät. Mit jedem Punkt auf dieser Liste steigt nicht nur die Rechnung; mit jedem Punkt wachsen auch die Sorgen unzähliger Eltern. Während CDU und Grüne von der sogenannten besten Bildung sprechen, fragen sich Tausende Eltern in Nordrhein-Westfalen gerade in diesen Tagen etwas ganz anderes: Wie sollen wir den Schulstart unserer Kinder eigentlich bezahlen? Über genau diese Realität müssen wir hier und heute endlich sprechen. (Beifall von der SPD) Denn in den Schulranzen unserer Kinder gehören neben Büchern, Heften und Stiften auch echte Chancen für den Bildungserfolg. Was dort aber niemals hineingehören darf, sind die finanziellen Sorgen und Nöte ihrer Eltern. (Beifall von der SPD) Jedes Kind soll unabhängig vom Einkommen seiner Eltern die gleichen Chancen auf gute Bildung haben. Doch dieses Versprechen wird immer häufiger gebrochen. Denn Schule kostet heute deutlich mehr als Landtag noch vor einigen Jahren. Über die gesamte Schulzeit summieren sich diese Ausgaben auf viele Hunderte, teilweise sogar Tausende Euro. Familien mit mehreren Kindern spüren diese Belastung jedes einzelne Schuljahr aufs Neue. Der Schulstart wird für sie immer häufiger zu einem finanziellen Hindernislauf. Und dieser Druck bleibt eben nicht bei den Eltern. Dieser Druck kommt bei den Kindern an. Sie bekommen mit, wenn ihre Eltern sorgenvoll auf die Einkaufsliste für die Schule schauen. Wenn Arbeitshefte erst Wochen später gekauft werden können oder das Tablet fehlt, entstehen Nachteile vom ersten Schultag an. Aus finanziellen Problemen der Eltern werden handfeste Bildungsnachteile der Kinder. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier ständig über KI, digitale Kompetenzen, die Schule der Zukunft. Aber wie soll ein Kind digital lernen, wenn das Gerät fehlt oder gefühlt aus den 90er-Jahren stammt? Tablets und Laptops sind heute keine Luxusgüter, sie sind das neue Schulbuch. (Beifall von der SPD) Unsere Schulen haben aber nicht genug davon. Teilweise teilen sich mehrere Kinder ein Tablet. Chancengleichheit hängt vom Kontostand der Eltern ab. Das ist keine Digitalisierung; das ist organisierte Bildungsungerechtigkeit. (Beifall von der SPD) Besonders enttäuschend ist dabei: Die Grünen haben im Landtagswahlkampf 2022 angekündigt, die Lernmittelfreiheit auf digitale Lernmittel ausweiten zu wollen. Wörtlich hieß es damals: „Unser Ziel ist, dass Bildung für alle beitragsfrei wird.“ Davon ist heute nichts mehr zu hören. Warum ist das so? Ist das Problem mit der teuren Bildung doch nicht mehr so wichtig? Vier Jahre später warten Familien noch immer auf konkrete Entlastungen. Vielen Dank für nichts! Weil von Ihnen und der gesamten Landesregierung nichts kommt, legen wir heute einen konkreten Vorschlag vor, an dem Sie sich ja mal orientieren könnten, wenn das Thema Ihnen doch wieder wichtig wird. (Beifall von der SPD) Als erster Schritt soll der Eigenanteil der Eltern abgeschafft werden. Das sorgt für eine echte und deutliche unmittelbare Entlastung unserer Familien im Land. Das ist gelebte Familienpolitik. (Beifall von der SPD) Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf, endlich systematisch zu erfassen, welche tatsächli-15.07.2026 chen Kosten Familien für den Schulbesuch ihrer Kinder tragen müssen. Denn bis heute gibt es kein systematisches Monitoring der tatsächlichen Bildungskosten für die Familien, und das kann nicht sein. (Beifall von der SPD) Noch einmal zum Mitschreiben: Bildungschancen dürfen weder vom Wohnort noch vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Bildungschancen müssen für alle gleich gelten, und Aufstieg durch Bildung muss für alle möglich sein, egal, welchen sozioökonomischen Background man aufweist. Statt Familien spürbar zu entlasten, liefert diese Landesregierung Ankündigungen, Konzepte, Prüfaufträge, aber keine Umsetzung. Frau Feller, wachen Sie auf, hören Sie den Schulen, den Eltern, den Kindern zu. Die Lage ist ernst. Fehlende Lernmittel schaffen echte Not in einer der größten Wirtschaftsnationen der Welt. Nordrhein-Westfalen braucht keine weiteren Versprechen. Nordrhein-Westfalen braucht eine moderne Lernmittelfreiheit, die Familien konkret entlastet. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Engin. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Abgeordnete Winkelmann.
Bianca Winkelmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist festzuhalten: Kein Kind in Nordrhein-Westfalen darf aus finanziellen Gründen von guter Bildung ausgeschlossen werden. Das ist Konsens über alle demokratischen Parteien hinweg und seit Jahren Leitlinie unserer Politik. Ich bin lange Jahre Vorsitzende des Fördervereins für Kindergarten und Grundschule in meinem Heimatdorf Preußisch Ströhen gewesen und anschließend noch einige Jahre Vorsitzende des Fördervereins der Freiherr-vom-Stein-Realschule in Rahden. Während dieser Zeit haben wir immer mal wieder Zuschüsse für Klassenfahrten ermöglicht, bis zum Jahr 2011. Denn vor 15 Jahren ist das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes in Kraft getreten. Es unterstützt Familien, deren eigene finanzielle Mittel für die Anschaffung von persönlichem Schulbedarf nicht ausreichen, Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge werden übernommen, Mittagessen in Kitas und Schule werden bezahlt und auch beispielsweise werden Mitgliedsbeiträge für Vereine übernommen, um allen Kindern, unabhängig vom Einkommen der Eltern, die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Das ist auch gut und richtig so. Die SPD-Fraktion hier im Landtag fordert nun, vollständig die Kosten für Lernmittel für Familien abzuschaffen, was auf den ersten Blick Landtag (Christian Dahm [SPD]: Gut ist!) oberflächlich betrachtet sicherlich auch vielversprechend und einladend klingt. Denn klar ist natürlich: Bildung ist entscheidend für die Zukunft unserer Kinder, und Lernmittel gehören selbstverständlich dazu. Bei näherer Beschäftigung mit der Thematik wird aber auch schnell klar: Gerade weil Bildung so wichtig ist, müssen wir bei der Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen verantwortungsvoll und gerecht vorgehen. Die SPD will also die vorhandenen Unterstützungsstrukturen – das Bildungs- und Teilhabepaket habe ich gerade beschrieben – abschaffen und eine vollständige und pauschale Abschaffung (Dilek Engin [SPD]: Das steht gar nicht im An- trag!) von Lernmittelkosten für alle Familien unabhängig von deren finanzieller Leistungsfähigkeit einführen. (Dilek Engin [SPD]: Was für eine Fehlinterpre- tation!) Damit verschiebt sich der Ansatz weg von einer gezielten Unterstützung derjenigen, die Hilfe brauchen, hin zu einer staatlichen Vollfinanzierung für alle. Wir sehen das aus mehreren Gründen als problematisch an. (Dilek Engin [SPD]: Dann machen Sie doch ei- nen eigenen Vorschlag!) – Kommt noch, hören Sie mal zu. Erstens. Soziale Gerechtigkeit bedeutet nicht, staatliche Mittel nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen. Soziale Gerechtigkeit bedeutet, Verantwortung und Solidarität in Balance zueinander zu bringen. Der Staat unterstützt, wo es notwendig ist, aber er fordert auch, dass diejenigen, die es können, ihren Beitrag leisten. Wer also in der Lage ist, kann die Kosten für schulische Lernmittel tragen. Wer es als Familie nicht kann, muss zielgerecht entlastet werden, (Dilek Engin [SPD]: Was machen denn die Fa- milien, die keine Unterstützung bekommen?) beispielsweise durch das Bildungs- und Teilhabepaket.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Winkelmann, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage des Kollegen Dr. Maelzer. Würden Sie die zulassen?
Bianca Winkelmann CDU
Im Moment nicht, vielleicht zum Ende hin.
Rainer Schmeltzer
Vielleicht oder gleich am Ende? 15.07.2026
Bianca Winkelmann CDU
Nein, dann gleich am Ende. Ich würde jetzt erst mal zu Ende vortragen.
Rainer Schmeltzer
Gerne.
Bianca Winkelmann CDU
Wenn wir alles für alle kostenlos machen, setzen wir falsche Prioritäten und nehmen mitunter denjenigen Menschen die Ressourcen weg, die wirklich unsere Unterstützung brauchen. Ich habe immer gedacht, dass soziale Gerechtigkeit die Leitlinie der sozialdemokratischen Politik ist, aber ich bin wirklich ganz erschrocken, erkläre Ihnen aber als Christdemokratin natürlich ganz gerne, dass wir gezielt darauf achten, ganzheitlich sozial zu denken. Zweitens. Mittel, die dann für Lernmittel von Familien mit hohem Einkommen gebunden wären, fehlten an anderer Stelle, etwa bei der Verbesserung der Unterrichtsqualität, bei der Digitalisierung von Schulen oder bei der Förderung von Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen. Wer den Haushalt ernst nimmt, muss solche Verteilungswirkungen mitdenken. Ich frage mich wirklich, was noch kommt. Sie fordern kostenloses Essen für alle Schülerinnen und Schüler, Sie fordern mehr Schulpsychologen, mehr Schulsozialarbeiter, beitragsfreie Kitas und auch noch Lernmittelfreiheit – (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) und das alles, ohne einen vernünftigen, verantwortungsvollen Vorschlag zur Finanzierung zu machen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Haben wir in der Beratung vorgelegt! Sie haben es abgelehnt!) Das ist natürlich das gute Recht der Opposition. Das ist aber keine verantwortungsvolle Politik für Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Kirs- ten Stich [SPD]: Vermögensteuer!) Wir als CDU wollen und werden weiterhin gezielt fördern und unterstützen, wo es notwendig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Land steht vor großen Herausforderungen. In dieser Situation ist es unsere Verantwortung, sorgsam mit öffentlichen Mitteln umzugehen, klare Prioritäten zu setzen und Hilfe dort zu konzentrieren, wo sie wirklich benötigt wird. Der Antrag der SPD wird diesem Anspruch nicht gerecht, und wir lehnen ihn daher ab. – Herzlichen Dank.
Rainer Schmeltzer
Jetzt sind Sie am Ende Ihrer Rede, und ich habe entnommen, dass Sie dann die Zwischenfrage ... Landtag
Bianca Winkelmann CDU
Genau. Ich freue mich auf die Zwischenfrage des Kollegen Maelzer.
Rainer Schmeltzer
Wir freuen uns alle. Bitte schön, Herr Kollege Dr. Maelzer.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Herr Präsident, ich freue mich natürlich auch, und vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben sehr auf das Bildungs- und Teilhabepaket verwiesen und gesagt, das wäre eine zielgerichtete Unterstützung für bedürftige Kinder und Familien. Wir hatten jetzt eine Anhörung in der Kinderschutzkommission. Die dort vorgetragenen Zahlen schwankten, aber die niedrigste Zahl war, dass etwa 75 % der Anspruchsberechtigten das Bildungs- und Teilhabepaket gar nicht in Anspruch nehmen. Wäre es dann nicht eine viel zielgerichtetere Lösung, wenn wir die Lernmittelfreiheit wirklich durchgehend für alle Kinder einführen, damit wir diese Streuverluste vermeiden können?
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Frau Kollegin.
Bianca Winkelmann CDU
Das ist ja das, was ich vorhin gesagt habe. Sie haben, glaube ich, diesen Antrag nicht zu Ende gedacht. Wenn wir Lernmittelfreiheit für alle einführen, dann bedeutet das letzten Endes, dass Mittel und Gelder an der Stelle für diejenigen, die eben mehr Unterstützung benötigen, fehlen. (Dilek Engin [SPD]: Nein!) Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Wir wissen, dass wir über Kinderzuschläge und alle möglichen anderen Dinge Unterstützung für Familien haben. Wir wollen dieses System beibehalten und halten das für deutlich gerechter und deutlich sozialer. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Winkelmann. – Ich gehöre diesem Haus schon einige Jahre an. Ich weiß nicht, ob es rekordverdächtig ist, aber es hält jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Lögering ihre erste Rede, dreieinhalb Stunden, nachdem sie verpflichtet wurde. Bitte schön. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Katrin Lögering GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Bevor ich zum eigentlichen Thema komme: Ich freue mich sehr, heute hier meine erste Rede in 15.07.2026 diesem Haus halten zu dürfen. Ich hoffe, in den kommenden Monaten immer wieder Perspektiven aus dem Ruhrgebiet, aus Dortmund, aber eben auch aus meiner eigenen Kindheit mit einbringen zu können, die meinen Blick auf Bildung, Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt geprägt haben. Denn gute Politik entsteht in allererster Linie aus den Lebensrealitäten der Menschen. Da gebe ich Ihnen, Frau Abgeordnete Engin, ausdrücklich recht. Eine gute Schulbildung bedeutet Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe, persönlicher Entwicklung und beruflichen Chancen. Deshalb ist eine der zentralen Aufgaben unseres Bildungssystems, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft faire und möglichst gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Chancengleichheit bedeutet dabei mehr als den bloßen Zugang zur Schule. Sie setzt voraus, dass Schüler*innen die Möglichkeit haben, am Unterricht und am schulischen Leben uneingeschränkt teilzunehmen. Dazu gehört auch, dass finanzielle Hürden nicht über den Bildungserfolg entscheiden. Ich weiß noch ganz genau, wie es damals bei mir war, als jede Rechnung, die man von der Schule mit nach Hause gebracht hat, am Mittagstisch diskutiert und der Taschenrechner von Texas Instruments für die Kurvendiskussion im Matheunterricht zur Zerreißprobe wurde. Ich bin in Niedersachsen, einem Bundesland ohne Lernmittelfreiheit, zur Schule gegangen. In Nordrhein-Westfalen ist die Lernmittelfreiheit, die dafür Sorge trägt, dass Familien eben nicht übermäßig durch Lernmittelkosten belastet werden, richtigerweise zentral im Schulgesetz verankert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Der vorliegende Antrag der SPD benennt die Problematik, dass den Familien mittlerweile über das Schulgesetz hinausgehende Kosten möglicherweise in unzumutbarem Ausmaß begegnen. Die SPD fordert daher zunächst eine komplette Abschaffung des elterlichen Eigenanteils für Lernmittel. Das ist eine Maßnahme, die es so in keinem anderen Bundesland gibt; übrigens auch nicht in SPD-regierten Bundesländern. (Beifall von den GRÜNEN) Folgen soll eine umfassende Erhebung sämtlicher Kosten und eine Anpassung der Lernmittelfreiheit auf diese erörterten Kostenpunkte. Als leuchtendes Vergleichsbeispiel wird hier Finnland angeführt – ein Land, in dem weniger als halb so viele Menschen leben, als es in ganz Deutschland – nicht in NRW – Schüler*innen gibt. Hier sprechen wir, von einer anderen Verwaltungsstruktur einmal abgesehen, von einer gänzlich anderen finanziellen Dimension. Das aber einmal beiseite. Wie schafft Finnland das Ganze? Indem beispielsweise bis zu 2 % des Brutto-Landtag inlandsprodukts mehr in Bildung investiert wird als in Deutschland. (Zuruf von den GRÜNEN: Ach!) Vielleicht klopfen Sie mit Ihrem Antrag lieber einmal bei Ihrem Finanzminister in Berlin an. In welcher Partei war er noch mal? Ich möchte es auflösen: in Ihrer. (Beifall von den GRÜNEN und Bianca Winkel- mann [CDU]) Ich kann die Kolleginnen von der SPD an dieser Stelle daher beruhigen. Die Landesregierung hat längst ein Gutachten in Auftrag gegeben, das eine Auflistung von finanziellen Aufgaben und Ausgaben zum Ziel hat, um ein entsprechend neues Verfahren herstellen zu können. Hier geht es nicht nur um Lernmittel, sondern auch um die unbefriedigende Situation hinsichtlich der Fahrtkosten für Schüler*innen und miteinander konkurrierende Förderprogramme. Sie sehen also, dass die finanzielle Entlastung der Familien der Landesregierung auch ohne diesen Antrag ein sehr wichtiges Anliegen ist, und wir freuen uns über einen produktiven Austausch zum Ergebnis des Gutachtens im Schulausschuss. Was den Digitalisierungsaspekt an den Schulen angeht, darf ich Sie, liebe Kolleg*innen, an dieser Stelle vielleicht noch einmal an den Digitalpakt 2.0 erinnern. Bis Ende 2033 stellen Bund und Land 5 Milliarden Euro für die Stärkung der digitalen Ausstattung von Schulen zur Verfügung. Ich bin mir sicher, dass man sich über solche Summen auch in Finnland freuen würde. Bei mir in der Kommune, in Dortmund, freut man sich zumindest sehr darüber, und das Geld kommt genau dort an, wo es benötigt wird. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die SPD hat hier also erfolgreich ein Problem für sich entdeckt, das der Landesregierung längst bekannt ist, und fordert Maßnahmen, die entweder längst eingeleitet wurden oder der Sache nicht hilfreich sind. Das ist schade, aber das kriegen wir bestimmt bald besser hin. Nicht das Anliegen, aber den Antrag in seiner vorliegenden Form lehnen wir daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Lögering, und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede. Sie haben festgestellt, dass ich mittlerweile auch weiß, wie Ihr Name korrekt ausgesprochen wird. (Beifall und Zurufe von den GRÜNEN) – Es ist selten, dass man als Vizepräsident Applaus bekommt. 15.07.2026 Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Kollegin Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen von einer Lehrerin in meinem Bekanntenkreis erzählen, einer von den Tausenden im Land. Das Schuljahr dieser Lehrerin startet jedes Mal mit einer Shoppingtour, aber nicht, wie Sie jetzt vielleicht denken, von Schuhen oder Handtaschen, sondern sie kauft Hefte, Stifte, Bastelmaterial und was man sonst so alles in der Schule braucht. Sie kauft Lernmittel für ihre Schülerinnen und Schüler. Denn leider gibt es Kinder, die in die Schule kommen und noch nicht einmal einen anständigen Stift dabeihaben. Warum ist das so? Manche Eltern können sich das nicht leisten. Wir müssen aber auch dazusagen, dass es leider Eltern gibt, die sich nicht darum kümmern. Diese Lehrerin ist kein Einzelfall, und sie können davon ausgehen, dass fast jede Lehrkraft solche Situationen kennt. Viele haben schon aus eigener Tasche bezahlt, damit die Kinder ordentlich am Unterricht teilnehmen können. Das ist menschlich stark, aber ein politisches Alarmsignal. Lehrer dürfen nicht zur privaten Ausfallversicherung unseres Bildungssystems werden. Die SPD beschreibt in ihrem Antrag ein reales Problem. Schule kostet den Eltern mehr als den offiziellen Eigenanteil: Arbeitshefte, Taschenrechner, Sportsachen, Kopierkosten, Klassenfahrten und auch die digitalen Endgeräte. Viele kleine Beiträge werden schnell zu einer großen Belastung. Deswegen sagen wir, dass die Lernmittelfreiheit weiterentwickelt werden muss. Dazu gehören ausdrücklich auch digitale Endgeräte und digitale Lernmittel. Es ist nicht nachvollziehbar, warum wir immer noch auf den Digitalpakt 2.0 warten. (Beifall von Susanne Schneider [FDP]) Wir leben im 21. Jahrhundert, und das ist kein Luxus. Dieses Warten hätte durch die Landesregierung vorzeitig beendet werden können. Wir als FDP-Fraktion haben mehrfach darauf hingewiesen, in Vorleistung zu gehen; auch das Beispiel haben wir in der vergangenen Legislaturperiode gesehen. Stattdessen legt die Landesregierung aber leider die Hände in den Schoß. Das ist schlecht für die Chancengerechtigkeit in unserem Land. Jedes Kind müsste längst ein iPad haben. Das wird aber konsequent verschlafen. Wer wirklich digitale Bildung will, darf die Rechnung auch nicht nur einfach bei den Eltern abladen, denn das ist vor allem eine Frage der Chancengerechtigkeit. Die digitale Bildung eines Kindes darf nicht davon abhängen, ob sich die Eltern ein digitales Endgerät leisten können oder nicht. Das ist völlig klar. Landtag (Beifall von der FDP) Wir sind uns also einig: Kein Kind darf aus welchen Gründen auch immer ohne Heft, ohne Tablet oder ohne Frühstück in der Schule sitzen. Allerdings müssen wir in dieser Debatte auch ehrlich bleiben. Grundsätzlich sind die Eltern dafür verantwortlich, ihre Kinder mit persönlichen Schulmaterialien auszustatten. Eltern, die das nicht können, brauchen Hilfe. Eltern, die das nicht wollen, dürfen ihre Verantwortung aber auch nicht bei Lehrkräften oder Schulen abladen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Die SPD-Fraktion will den Eigenanteil der Eltern vollständig abschaffen, also unabhängig davon, ob eine Familie viel oder wenig verdient. Das halten wir nicht für gerecht. Es ist nicht gerecht, wenn der Staat jedem alles bezahlt, sondern gerecht ist, wenn jeder die Unterstützung bekommt, die er braucht. (Beifall von der FDP) Wer mehr leisten kann, übernimmt einen angemessenen Beitrag. Das ist sozialer als jede pauschale Vollkaskoversorgung für alle. Daher möchte ich an unseren Vorschlag zur Debatte erinnern: Schulen wissen selbst am besten, was sie vor Ort brauchen, und deswegen müssen wir wieder über die Schulbudgets diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer kennen die Kinder, die Familien vor Ort. Sie sehen, wo die Bedarfe liegen. Es würde also auch in diesem Bereich helfen, wenn Schulen eigenverantwortlich entscheiden könnten, wofür sie Mittel einsetzen. Die eine Schule braucht vielleicht mehr Sprachfördermaterial, und die andere braucht digitale Lizenzen, Bücher und vielleicht Experimentierkästen. Sie alle kennen die Vielfalt an den Schulen. Die nächste Schule hat vielleicht auch viele Schüler aus prekären Verhältnissen und braucht zusätzlich noch einen Sack voller Stifte und Hefte. Wir wollen echte Schulbudgets. Wir wollen diese schnell, passgenau und ohne große Bürokratie. Unsere entsprechenden Anträge dazu wurden von CDU und Grünen leider mehrfach abgelehnt. Dabei ist das einfaches, logisches Denken: Die Menschen vor Ort wissen am besten, was nötig ist. Wer Schulen keine Freiheit gibt, sorgt dafür, dass die Lehrkräfte am langen Ende Materialien aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht so nicht weiter. (Beifall von der FDP) Wir teilen das Ziel, Familien zu entlasten. Wir wollen, dass alle Kinder die gleichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schullaufbahn haben. Die Zukunft von klugen Kindern darf nie vom Wohnort oder vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Wir wollen digitale Endgeräte und digitale Lernmittel in die Lernmittel-15.07.2026 freiheit einbeziehen. Wir wollen einkommensschwache Familien gezielt unterstützen, ohne sie dabei aus der Verantwortung zu nehmen. Wir wollen Schulen mit eigenen Budgets stärken. Die vollständige Abschaffung des Eigenanteils für alle lehnen wir ab. Ich fasse zusammen: Der SPD-Antrag setzt zu stark auf Vollkasko und zu wenig auf gezielte Hilfe und auf die Eigenverantwortung der Eltern. Unser Maßstab ist nicht, ob der Staat möglichst viele Rechnungen übernimmt, sondern unser Maßstab ist, ob jedes kluge Kind die Chance bekommt, selbstbestimmt seinen eigenen Weg zu gehen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag heute ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Blex.
Dr. Christian Blex AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Lernmittelfreiheit entspringt dem Gedanken, dass in einer Leistungs- und Erfindernation Schule, Nachwuchsbildung und Begabtenförderung für die Familien möglichst kostenneutral sein sollten. Nur so kann das Potenzial aller sozialen Schichten voll ausgeschöpft werden. Selbstverständlich bedeutet „nichts kosten“ in der Realität etwas völlig anderes, als uns die Genossen der SPD immer wieder weismachen wollen. (Dilek Engin [SPD]: Wir haben von Lernmittel- freiheit gesprochen!) Denn ausnahmslos alles kostet Geld. Die entscheidende Frage lautet: Wer zahlt? Derzeit herrscht im Land das Prinzip „Intransparenz“. Was ein Schulbesuch die Familien und den Staat unterm Strich wirklich kostet, ist faktisch nicht genau bekannt. Die Forderung nach landesweiter systematischer Kostenklarheit und einer Aufschlüsselung nach Lernmitteln können wir daher nur begrüßen. Transparenz ist bitter nötig, denn das Schulministerium bevorzugt seit jeher das Nebelkerzenwerfen. Glasklar ist heute nur eins: Wer definitiv immer zur Kasse gebeten wird, ist der normale deutsche Arbeiter und Steuerzahler. (Dilek Engin [SPD]: So ein Schwachsinn! Le- sen sie doch den Antrag!) Er rackert sich jeden Tag aufs Neue ab und zahlt auch die Lernmittel seiner Kinder selbst. Schauen wir auf die völlig überstürzte Digitalisierungsagenda. Es wurden Unsummen für Tablets und Software verpulvert, ohne dass die Wartung, die Folgekosten oder Lizenzfragen geklärt wurden. Für Transferleistungsempfänger – das sind häufig integ-Landtag rationsunwillige Fremde – sind diese Geräte jedoch völlig kostenlos. Finanziert wird der gesamte Überhang durch die erdrückende Steuerlast von den Leistungsträgern unserer Gesellschaft, von den normalen deutschen Arbeitern und Angestellten. Hierin liegt der Kardinalfehler des SPD-Antrags: Sie fordern, sogenannte sozial benachteiligte Gruppen noch niedrigschwelliger zu versorgen. Meine Damen und Herren, es gibt kaum ein Land in Europa, in dem Sozialleistungen so niedrigschwellig an illegale Fremde fließen wie bei uns. Hier genügt es, lediglich das Wort „Asyl“ zu sagen, um eine Vollversorgung auf Kosten der normalen arbeitenden Menschen zu erhalten. Behördengänge werden in unzähligen Fremdsprachen angeboten, und von Steuern finanzierte NGOs haben es sich zur Hausaufgabe gemacht, den Weg in unsere Sozialsysteme zu ebnen. Mehr Vollkaskomentalität für Fremde auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung lehnen wir ab. Weil wir der Forderung nach finanzieller Transparenz aber zustimmen, tragen wir die Überweisung in den Ausschuss mit. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Blex. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Feller.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der datengestützten Qualitätsentwicklung haben wir als Landesregierung im Rahmen unseres Schulkompasses NRW 2030 das wichtige Prinzip „Hinschauen und handeln“ in unserer bildungspolitischen Gesamtstrategie verankert. Die regelmäßigen Lernstandserhebungen und Zielvereinbarungen geben genauen Aufschluss darüber, an welchen Stellschrauben wir gegebenenfalls nachsteuern müssen und wo bei Schülerinnen und Schülern sowie Klassen und Schulen konkrete Unterstützungsbedarfe bestehen. Genau hinzuschauen, wo Unterstützung erforderlich ist, gilt auch in puncto Schulmaterialien. In Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass Eltern einen Eigenanteil an den Kosten für Lernmittel übernehmen, und das aus gutem Grund. Eltern tragen grundsätzlich die Verantwortung und die Sorge dafür, ihre Kinder mit den notwendigen Materialien, die sie für den Schulbesuch benötigen, auszustatten. Richtig ist, dass es Familien gibt, in denen die Eltern das nicht leisten können. Umso wichtiger ist es, dass wir diese Familien gezielt fördern. Daher gibt es bereits wirkungsvolle Unterstützungssysteme. Familien, die staatliche Leistungen, Sozialhilfe erhalten, sind von der Zahlung des Eigenanteils an Lernmittel grundsätzlich befreit. Darüber hinaus können sie im 15.07.2026 Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Unterstützung erhalten. Die Leistungen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien. Sie decken die Kosten für den persönlichen Schulbedarf, Schulausflüge und Klassenfahrten, Nachhilfe und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ab. Damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler Gedenkstätten besuchen können, stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Haushalt 2026 mehr als 2 Millionen Euro für schulische Gedenkstättenfahrten im Inland und ins Ausland zur Verfügung. Diese Fördergelder können nach der Aktualisierung der Förderrichtlinie zu Gedenkstättenfahrten nun deutlich leichter beantragt werden, denn wir möchten noch mehr Kindern und Jugendlichen diese wichtigen Erfahrungen ermöglichen und ihre Demokratiekompetenzen weiter stärken. Diese Beispiele zeigen, dass wir in Nordrhein-Westfalen Kinder aus einkommensschwachen Familien fest im Blick haben und ein vielschichtiges Netz an Unterstützungsleistungen bieten, um diese Familien zielgerichtet zu unterstützen. Das sind genau die Familien, um die es hier geht. Denn klar ist auch: Gerade in Zeiten knapper Kassen können wir Mittel nicht mit der Gießkanne verteilen und den Haushalten geben, die sich mühelos sämtliche Schulmaterialien und Klassenfahrten für ihre Kinder leisten können. Die Ressourcen müssen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie einen Unterschied ausmachen und tatsächlich gebraucht werden. Die Mittel können schließlich nur einmal ausgegeben werden. Alles andere ist schlichtweg verantwortungslos. Neben der gezielten Förderung einkommensschwacher Familien unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Schulträger umfänglich bei der digitalen Ausstattung von Schulen, um digitales Lehren und Lernen zu fördern. Dazu hat das Land erhebliche eigene Mittel sowie Mittel des Bundes und der EU bereitgestellt. Allein mit dem Digitalpakt 2.0 geht 1 Milliarde Euro nach Nordrhein-Westfalen, um unter anderem die digitale Ausstattung und Infrastruktur an Schulen zu verbessern. Der erste Handlungsstrang umfasst neben Hardware und Betriebssoftware auch Werkzeuge, Software, Bildungsmedien sowie IT-Administration an Schulen. Dass Sie, liebe Frau Müller-Rech, sich darüber beschweren, dass der Digitalpakt noch nicht in Kraft getreten ist, wundert mich doch ein wenig. Ihre Ministerin auf Bundesebene hatte im Bundeshaushalt nicht einmal mehr Haushaltsmittel für den Digitalpakt 2.0 eingestellt. Die Kommunen erhalten zudem jährlich eine Schulund Bildungspauschale sowie weitere pauschale Mittel im Rahmen der Gemeindefinanzierung. Seit 2022 hat die Landesregierung die Schul- und Bildungspau-Landtag schale um insgesamt 150 Millionen Euro auf knapp 898 Millionen Euro im Jahre 2026 angehoben. Wir in Nordrhein-Westfalen schütten Mittel nicht mit der Gießkanne aus, sondern setzen sie dort ein, wo sie gebraucht werden. Der pauschale Ruf nach immer mehr Geld trägt nicht zur Lösung bei. Viel wichtiger ist es, mit der Unterstützung dort anzusetzen, wo sie einen echten Mehrwert bietet. Genau das tun wir in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/20417. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/20417 abgelehnt. Wir kommen zu: 7 Die Zukunft kommt im Flug: Nordrhein-Westfalen als Pionierregion für Luftlieferung Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20432 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Rasche das Wort.
Christof Rasche FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über Chancen. Wir sprechen über die Mobilität von morgen. Drohnen können schon heute hochpräzise Werkzeuge für die Logistik, für die Landwirtschaft, für die Medizin, für den gesamten Gesundheitssektor sein. Technisch ist die Zukunft schon längst da. Wir können zum Beispiel Medikamente in entlegene Täler fliegen. Wir können medizinische Proben von einer Klinik zur anderen fliegen, zum Beispiel in Essen. Da passiert das innerhalb weniger Minuten, anstatt dass man stundenlang im Stau steht. Hervorragend! Die Schweiz, Ghana – in vielen Teilen der Welt sehen wir, wie Drohnen Leben retten und Lieferketten erheblich beschleunigen. Wir haben eine Vision, wir haben Unternehmen, die das können, und wir haben starke Forschungsstätten in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland und in Eu-15.07.2026 ropa. Aber wir haben auch eine Verwaltung, und wir haben einen Rechtsrahmen, der noch in der analogen Welt steckt und sich einfach nicht bewegen will. Ein Beispiel aus der Praxis. Ein gewerblicher Pilot will einen Landwirt bei der Zwischensaat unterstützen. Das muss er sich genehmigen lassen. Die Erteilung der Genehmigung dauert neun bis zwölf Monate. Neun bis zwölf Monate! Das ist keine Regulierung, die es sicherlich braucht, sondern das kommt einem Berufsverbot für diesen Geschäftszweig gleich. (Beifall von der FDP) Wenn wir wissenschaftliche Projekte, zum Beispiel Doktorarbeiten oder Studien, ausbremsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt zehn Wochen braucht, um einen Antrag überhaupt erstmals zu lesen, dann schaden wir dem Innovationsstandort Deutschland und Nordrhein-Westfalen massiv. Wir müssen das Potenzial von Drohnen nutzen, um unsere Straßen zu entlasten und den Lieferverkehr effizienter und emissionsfreier zu gestalten. Aber das geht eben nur, wenn wir den Rechtsrahmen vom Kopf auf die Füße stellen. Wir brauchen, wie so oft, mehr Tempo. Wir müssen die Bearbeitungszeiten beim Luftfahrt-Bundesamt radikal verkürzen. Wir brauchen dort personelle und technische Aufrüstung, damit Genehmigungen in Tagen und nicht erst in Wochen oder Monaten erteilt werden. Wir brauchen eine Standardisierung. Wir müssen also weg von der ständigen Einzelfallprüfung eines Drohnenfluges. Wir brauchen U-Space. Nordrhein-Westfalen hat mit seiner dichten Siedlungsstruktur die besten Voraussetzungen, um zur Pionierregion für zivile Drohnenlogistik zu werden. Das können wir in Nordrhein-Westfalen schaffen. (Beifall von der FDP) Ich freue mich darüber, dass der Antrag schon im Vorfeld Diskussionen ausgelöst hat. Es stimmt: Wir müssen uns mit dem Thema „Lärm“ beschäftigen; ja, an der Landesbauordnung wurde schon gearbeitet. Aber sehen wir denn irgendwo eine Offensive dieser Landesregierung in der Drogenlogistik? (Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Natur- schutz und Verkehr: Was?) Gibt es in der Koalition eine Offensive für Drohnenlogistik in Nordrhein-Westfalen? (Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Natur- schutz und Verkehr: Da muss er selber lachen!) – Nein, lieber Herr Minister, die erkennen wir nicht, geschweige denn, dass wir hier im Landtag schon einmal darüber diskutiert hätten. Wissen Sie, ich habe mich in der letzten Woche und auch in diesen Tagen auf diese kurze Rede vorbereitet. Ich habe immer wieder aus dem Fenster geschaut, Landtag immer wieder. Herr Minister, ich habe keine Drohne gesehen, nirgendwo. Auch nicht, wenn ich mich zu Hause im Garten oder im Park aufhalte. (Heiterkeit und Zuruf von Oliver Krischer, Mi- nister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sie müssen sich eine neue Brille kaufen! – Zuruf von Martin Metz [GRÜNE]) Dass Produkte mit Drohnen geliefert werden, lieber Herr Kollege Martin Metz, gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Da haben wir doch viel mehr Chancen, seien Sie doch ehrlich. Ich merke an Ihren Reaktionen schon: Innovativ sind Sie nicht. (Beifall von der FDP) Wir sollten das Thema offensiv angehen – im Sinne sicherer Lieferketten, die funktionieren und Tempo machen, und im Sinne von Nordrhein-Westfalen. Unter dem Strich – wir werden das Ganze noch im Ausschuss bereden und diskutieren –: Die Technik ist bereit. Nordrhein-Westfalen kann zur Heimat der zivilen Drohnenlogistik werden. Lassen Sie uns in Nordrhein-Westfalen die Startbahn für Innovation in diesem Bereich freigeben. Ich freue mich auf die weiteren Redebeiträge und natürlich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Goeken.
Matthias Goeken CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich auf die Rede meines Vorgängers eingehen und darauf, dass er noch keine Drohnen sieht, wenn er aus dem Fenster guckt. Ich war in den vergangenen Wochen viel bei Feierlichkeiten unterwegs, bei Schützenfesten und Feuerwehrfesten. Überall, wo ich war, habe ich Drohnen gesehen. (Christian Dahm [SPD]: Da sehe ich auch Drohnen, danach sehe ich sie! – Heiterkeit von der SPD – Kirsten Stich [SPD]: Kommt auf den Zustand an!) Sie haben zwar keine Waren transportiert, aber sie waren zumindest da. Das möchte ich auch für Nordrhein-Westfalen festhalten. (Dietmar Brockes [FDP]: Wo sehen Sie die Chancen für die Drohnen?) Nordrhein-Westfalen gehört zu den innovativsten Bundesländern Deutschlands. Hier wird geforscht, entwickelt, erprobt und weiterentwickelt. Wir haben exzellente Forschungszentren – das haben Sie soeben bestätigt –, die oftmals eine Vorreiterrolle ein-15.07.2026 nehmen, so auch im Bereich des unbemannten Luftverkehrs. Bei der Integration von Drohnen in den Luftverkehr gehört Nordrhein-Westfalen zu den führenden Regionen Deutschlands. Die Landesregierung setzt sich konsequent für die Weiterentwicklung der Drohnentechnologie ein. Gerne nenne ich dafür einige Beispiele. Mit unserem Änderungsantrag zur Landesbauordnung sorgen wir dafür, dass Drohnenlandeplätze in die verfahrensfreien Bauvorhaben aufgenommen werden. Denn nur wenn genügend Landeplätze vorhanden sind, können Drohnen gewerblich genutzt werden. Im Rheinischen Revier gibt es im Center for Vertical Mobility ein einzigartiges Kompetenz- und Testzentrum für die vertikale Mobilität. Dort wird die Entwicklung von Drohnen vorangetrieben und eine sichere Erprobung von Innovationen ermöglicht. Zudem hat der Verkehrsminister Oliver Krischer erst kürzlich einen Förderbescheid von insgesamt 1,21 Millionen Euro für die Entwicklung einer Leitstandlösung übergeben, die den sicheren und vor allem koordinierten Einsatz von Drohnen ermöglichen soll. Auch in der Praxis gibt es bereits erste Erfolge. Der bundesweit erste kommerzielle Drohnenlieferdienst befindet sich in Lüdenscheid. Täglich werden bis zu 80 Lieferungen per Drohne zugestellt. Die Beispiele zeigen, welches Potenzial in der Drohnentechnologie steckt – mein Kollege hat es schon ausgeführt – und dass wir in Nordrhein-Westfalen bereits daran arbeiten, diese Potenziale vollumfänglich auszuschöpfen. Wir alle sind uns einig, dass Drohnenlieferungen in Zukunft ein wichtiger Teil unserer Lieferketten sein werden. Die Lieferung per Drohne kann insbesondere, wie gerade erwähnt, im Bereich der Medizinlogistik, bei der Versorgung des ländlichen Raums und bei Spezialtransporten eine große Entlastung sein. Die kurzen Lieferzeiten sowie eine geringe Verkehrs- und Umweltbelastung sind die eindeutigen Vorteile dieser Technologie. Herr Kollege, ich muss Sie korrigieren. Wir haben uns bereits im Januar 2025 in einem CDU-Antrag selbst für die Ausweisung von U-Spaces ausgesprochen. (Zuruf von Martin Metz [GRÜNE]) Denn auch wir als CDU-Fraktion wollen, dass Drohnenlieferungen durch die Einrichtung von U-Spaces effizient und sicher ausgeweitet werden können. Der Bundesverkehrsminister hat im Frühjahr dieses Jahres angekündigt, dass die U-Space-Verordnung der Europäischen Union zeitnah in deutsches Recht überführt wird. Sie haben richtigerweise angesprochen, Herr Kollege, dass die Rechtsrahmen europäisch, auf Bundesebene – das haben Sie mehrmals gesagt – und in wenigen Bereichen im Land gesetzt werden. Uns ist völlig klar, dass wir im Bereich der Medizinlogistik vorangehen – Sie haben Beispiele genannt – Landtag und es da zu einer wahnsinnigen Zeitersparnis kommen kann. Selbstverständlich – auch das haben Sie in den Antrag geschrieben – sind Pizza- oder Buchlieferungen der nächste Schritt. Neben all den Vorteilen der Drohnenlieferungen darf man jedoch nicht vergessen, dass diese auch Nachteile für die Bevölkerung haben können. Drohnen fliegen eben nicht geräuschlos. Die Geräusche, die sie erzeugen, sind den meisten Menschen nicht vertraut. Sie werden dadurch deutlich stärker wahrgenommen als Lärmquellen im Straßen- und Flugverkehr. Zudem sind Drohnengeräusche, gerade aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage, für viele Menschen auch verängstigend. Hier gilt es, Vertrauen zu schaffen. Darüber hinaus müssen beim Überflug von Wohngebieten die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden, auch bei der Aufzeichnung von Bild- und Sensordaten durch die Drohnen. Dies gilt es zwingend zu beachten. Um Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen, müssen die Kommunen, die Bevölkerung und die Sicherheitsbehörden eingebunden werden. Denn nur wenn die Bevölkerung die Drohnenanlieferungen befürwortet, sind diese auch zukunftsfähig. Die CDU-Fraktion ist offen für technologische Innovationen und neue Geschäftsmodelle. Wir wollen Drohnenlieferungen ebenfalls weiter voranbringen sowie Forschung und Entwicklung stärken. Aber wir wollen auch klare Sicherheitsstandards. Die Drohnenlieferung muss sicher, wirtschaftlich sinnvoll und gesellschaftlich akzeptiert sein. Nur so kann diese Technologie sich auch etablieren. Wir plädieren für die Beratung im Fachausschuss und freuen uns auf die weitere Diskussion. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Goeken. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Kahle-Hausmann.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratische Fraktionen! Herr Goeken, was für Bilder sind das? Lieferdrohnen über Schützenfesten im Kreis Höxter? Was haben die denn geliefert? Das zu wissen, wäre spannend. (Zurufe von der CDU) Bei dem FDP-Antrag haben wir uns prinzipiell erst gedacht: Die FDP hat Fernsehen gucken dürfen, und zwar Science-Fiction-Filme, aber aus den Nullerjahren. (Heiterkeit von der SPD) Der Antrag, überschrieben mit „Die Zukunft kommt im Flug: Nordrhein-Westfalen als Pionierregion für Luftlieferung“, und die Bilder der Pizza direkt auf dem 15.07.2026 Düsseldorfer Balkon, des Buchs aus Münster, das schneller da ist als von einem Onlinelieferdienst, und das benötigte Medikament im Bergischen Land in nur acht Minuten – ich sage „Nullerjahre“, weil es das größtenteils schon gibt. Das haben wir hier schon ein paarmal gehört. (Christof Rasche [FDP]: Einmal!) Es ist längst keine reine Zukunftsmusik mehr. Das haben Sie selbst gesagt. Wir müssen gar nicht nach Ghana oder in die Schweiz gucken, sondern können direkt in meine Heimatstadt Essen schauen. Das St. Josef-Krankenhaus in Kupferdreh befindet sich mit Drohnenlieferungen im Testbetrieb. Medizinische Proben gelangen innerhalb von sechs Minuten in ein anderes Labor. Das funktioniert super. Es ist aber noch im Testbetrieb, und wir müssen gucken, was daraus wird. Zwischen schöner Vision auf dem Papier und der harten Realität in unseren Städten und Gemeinden liegt aber noch eine ganze Menge Arbeit. Wenn wir über den massenhaften kommerziellen Einsatz von Drohnen im Alltag sprechen, dann müssen wir auch über die ganz konkreten Fragen reden, die die Menschen vor Ort zu Recht haben. Da geht es erstens um Lärm und Lebensqualität. Herr Goeken hat es schon angesprochen. Drohnen fliegen elektrisch, aber geräuschlos sind sie trotzdem nicht. Deshalb müssen wir sehr genau hinschauen: Wie laut wird es in unseren dicht besiedelten Wohngebieten, wenn dort irgendwann permanent Lieferdrohnen über die Köpfe der Menschen hinwegfliegen? Das wird man nicht einfach beiseiteschieben können. Zweitens. Es gilt: Sicherheit geht vor. Die FDP fordert weitreichende Erleichterungen für Flüge außerhalb der Sichtweite. Das klingt auf den ersten Blick pragmatisch. Wenn man ein bisschen reinguckt: Es darf unter keinen Umständen zulasten der Flugsicherheit gehen und schon gar nicht zulasten der Sicherheit der Menschen am Boden. Drittens geht es um Datenschutz und Privatsphäre. Wenn künftig jede größere Firma eigene Drohnen über Wohngebiete, Gärten und private Grundstücke schickt, dann wird für die Menschen am Boden irgendwann kaum noch zu unterscheiden sein, ob gerade nur ein Paket transportiert wird oder ob Kameras, Sensoren oder andere Technik eingesetzt wird. Wir dürfen nicht in eine Situation geraten, in der niemand mehr nachvollziehen kann, wer über welchem Grundstück fliegt, welche Daten dabei erhoben werden, wo diese Daten gespeichert sind und wer darauf zugreifen darf. Technisch möglich ist vieles, aber nicht alles, was technisch möglich ist, darf deshalb automatisch im Alltag erlaubt sein. Das gilt erst recht für kritische Infrastruktur. Energieanlagen, Wasserwerke, Bahntrassen, Behörden-Landtag standorte oder Anlagen der öffentlichen Sicherheit dürfen nicht durch einen unübersichtlichen kommerziellen Drohnenverkehr zusätzlich gefährdet werden. Wenn immer mehr Drohnen unterwegs sind, wird es auch schwieriger, zu erkennen, welcher Flug legitim ist und welcher möglicherweise der Ausspähung, Sabotagevorbereitung oder sonstigen Sicherheitsgefährdungen dient. Deshalb brauchen wir klare Kennzeichnungspflichten, nachvollziehbare Flugwege, wirksame Kontrollen und eindeutige Regeln für sensible Bereiche. Viertens geht es um die Rolle der Kommunen. Wir können nicht über die Köpfe unserer Städte und Gemeinden hinweg entscheiden. Drohnenlogistik muss sinnvoll in die kommunale Verkehrs- und Raumplanung eingebunden werden. Und die Kommunen dürfen dabei weder finanziell noch planerisch alleingelassen werden. Wir verschließen uns nicht dem technologischen Fortschritt. Im Gegenteil: Nordrhein-Westfalen hat mit seiner dichten Infrastruktur und seiner starken Forschungslandschaft beste Voraussetzungen, solche Entwicklungen mitzugestalten. Aber wir müssen den Weg mit Vernunft gehen. Und ganz ehrlich: Lieber den Stau von den Straßen zu kriegen, als überall Drohnen zu sehen, wäre mein bzw. unser Ziel. Vielleicht können wir Ihren Wunsch und unseren Wunsch irgendwie miteinander übereinkriegen. Die SPD-Fraktion stimmt natürlich der Überweisung des Antrags an die zuständigen Ausschüsse zu. Wir freuen uns auf die Diskussion. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Kahle-Hausmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Metz.
Martin Metz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Darin, dass die Drohnenlogistik ein Zukunftsfeld ist, sind wir, glaube ich, hier alle einig. Das bietet Chancen. Das muss jetzt nicht die Pizzalieferung sein, weil natürlich klar ist, dass bestimmte Anwendungsfälle für die Drohnenlogistik deutlich einfacher sind. Dazu wurde uns hier auch schon einiges gesagt. Das betrifft zum Beispiel Medikamente, Werkzeuglieferungen etc. Die Pizzalieferung mit Drohnen auf den Balkonen ist schon aus vielen praktischen Erwägungen heraus nicht das, worauf die Unternehmen jetzt so wirklich schielen. Klar ist, dass die Drohnenlogistik in der Tat in diesen bestimmten Anwendungsfällen durchaus umweltfreundlicher und nachhaltiger sein kann, als zum Bei-15.07.2026 spiel eine Blutprobe mit einem Auto durch eine Stadt zu fahren. Dann schnell mit der elektrisch betriebenen Drohne unterwegs zu sein, kann Vorteile bieten. Darüber hinaus gibt es aber auch weitere Anwendungsmöglichkeiten von Drohnen – seien es die Erhebung von Umweltdaten, die Landwirtschaft, der Katastrophenschutz und vieles andere. Nordrhein-Westfalen hat eine Chance im Drohnenbereich als Wirtschaftsstandort, als der Standort, wo die Unternehmen hingehen, die sagen: Hier haben wir ein Umfeld, eine Ökologie für unser Wachstumsfeld der Drohnenlogistik. Das ist etwas, wo die schwarz-grüne Landesregierung und die schwarz-grüne Koalition auch unterwegs sind. Bereits Anfang 2025 haben CDU und Grüne einen Antrag eingebracht, der das Vorgehen der Landesregierung in dem Bereich stärkt und zum Beispiel konkret die Forderung formuliert, dass endlich die U-Space-Verordnung im Bund umgesetzt wird. Damals, lieber Christof Rasche, hast du 59 Sekunden zu diesem Antrag geredet – vielleicht, weil die Thematik da noch nicht so in ihrer Wichtigkeit überall präsent war. Von daher ist es jetzt schön, dass die FDP nun auch das Thema für sich entdeckt hat – besser spät als nie. Aber es ist natürlich so, dass in dem vorliegenden Antrag keine wesentlichen Forderungen stehen, die sich groß von dem unterscheiden, was schon Beschlusslage auf Antrag von CDU und Grünen ist. Wir werden uns ja dann über die Details weiter im Ausschuss unterhalten. Lassen Sie mich aber zwei Punkte hervorheben, die Matthias Goeken auch schon genannt hat, die aber gleichwohl wichtig sind. Erstens. Wir haben im März in Aldenhoven den Spatenstich für das Center for Vertical Mobility erlebt. Das ist wirklich ein bundesweites Leuchtturmprojekt zur Fortentwicklung der Drohnentechnologie, und das findet im FDP-Antrag noch nicht mal einen Satz Erwähnung. Da ist offenbar einiges von der Entwicklung in Nordrhein-Westfalen an den Antragstellern vorbeigegangen. NRW ist bei der anwendungsorientierten Nutzung von Drohnen ganz vorne mit dabei. Der zweite Punkt ist der: Das mag wie ein Wort klingen in einem langen Änderungsantrag, den wir heute noch zur Landesbauordnung auf der Tagesordnung haben werden, nämlich: Verfahrensfreiheit für Drohnenlandeplätze in der Bauordnung. Dabei ist klar, dass Lärmschutzvorschriften, weil die über den Immissionsschutz geregelt sind, natürlich einzuhalten sind. Aber dass man derzeit, wenn man auch nur auf einem Dach eines Krankenhauses einen Drohnenlandeplatz installieren will, um zum Beispiel Blutproben vom Krankenhaus zum Labor zu fliegen, einen Bauantrag stellen muss wegen einer Nutzungsänderung, Landtag eine Statik nachweisen muss und ganz, ganz viel anderen Kram, wird jetzt über eine konkrete Änderung in der Bauordnung durch Antrag von CDU und Grünen korrigiert. Der Kollege Krauß und ich waren bei einem Unternehmen in Dortmund und haben uns sehr intensiv mit denen ausgetauscht: Was brauchen die? Was sehen die als Handlungsfeld? Die haben gesagt: Das ist auf Landesebene der wichtigste Punkt; da müssen CDU und Grüne auf jeden Fall handeln. Meine Damen und Herren, NRW ist bei dem Feld weit vorne. Wir reden nicht nur über die Zukunft, wir setzen sie Schritt für Schritt um und gestalten sie. Der Antrag der FDP stört dabei nicht, er hilft aber auch nicht groß. Von daher sehen wir den Beratungen im Ausschuss entspannt entgegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Metz. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Esser.
Klaus Esser AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme entwickelt sich weltweit rasant. Was vor wenigen Jahren noch als reine Zukunftsvision galt, wird heute bereits in der Landwirtschaft, bei der Infrastrukturüberwachung, im Katastrophenschutz, in der Vermessung oder in der Logistik erfolgreich eingesetzt. In den USA bedient der Branchenriese Zipline nach mehr als zwei Millionen kommerziellen Flügen Großräume in Texas und Arizona und dient so unter anderem Konzernen wie Walmart. Im Vereinigten Königreich testet der staatliche National Health Service Lieferungen von medizinischem Material und Blutkonserven via Drohnenlieferungen. Aber auch im EU-Raum sind Drohnenlieferungen zu finden. Der Google-Ableger Wing zum Beispiel bietet reguläre Drohnenlieferungen in Helsinki sowie in einer Region im County Dublin in Irland an. Kunden bestellen dort sogar Lebensmittel und kleinere Konsumgüter. Deshalb ist das Ziel des vorliegenden Antrags grundsätzlich nachvollziehbar. Nordrhein-Westfalen sollte ebenfalls ein attraktiver Standort für neue Technologien sein und Innovationen nicht ausbremsen, sondern ermöglichen. Gerade als Industrieland mit einer starken Forschungslandschaft und vielen technologieorientierten Unternehmen haben wir ein großes Interesse daran, dass neue Anwendungen hier entwickelt und erprobt werden. 15.07.2026 Innovation braucht aber Verlässlichkeit, und genau an diesem Punkt setzt unsere Kritik bzw. eine ergänzende Forderung an. Wer den Luftraum stärker für zivile Drohnen und insbesondere für Drohnenlieferungen öffnen möchte, der muss zunächst sicherstellen, dass die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen eindeutig geregelt sind. Denn der Luftraum ist kein Experimentierfeld. Es stellen sich eine Reihe grundlegender Fragen: Wie sieht ein belastbarer Rechtsrahmen aus? Welche Genehmigungen sind erforderlich? Und wie können Verfahren einerseits effizient, andererseits aber auch rechtssicher ausgestaltet werden? Ebenso entscheidend sind Sicherheitsanforderungen. Der zunehmende Drohnenverkehr muss zuverlässig mit dem bestehenden Luftverkehr koordiniert werden. Es braucht klare Vorgaben, beispielsweise zur Kollisionsvermeidung, zur Kommunikation mit Flugsicherungsstellen und zur technischen Zuverlässigkeit der eingesetzten Systeme. Das sind sicherlich große Herausforderungen im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen, die anders als in dünn besiedelten Wüstenregionen im Südwesten der USA keine einfache Anwendung zulassen. Hinzu kommen Fragen des Datenschutzes und der Cybersicherheit. Drohnen erfassen Daten, übertragen Daten und Informationen und sind auf digitale Infrastruktur angewiesen. Deshalb müssen Missbrauchsmöglichkeiten ausgeschlossen und hohe Sicherheitsstandards gewährleistet werden. Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung wird maßgeblich davon abhängen, ob Lärmschutz, Privatsphäre und Sicherheitsinteressen angemessen berücksichtigt werden. Wir sollten bei diesem Thema alles in allem realistisch bleiben. Die flächendeckende Einführung von Drohnenlieferungen wird in Deutschland und NRW ein langer Prozess. Dazu sind funktionierende Genehmigungsprozesse, geeignete Flugkorridore, digitale Infrastruktur und abgestimmte Sicherheitskonzepte erforderlich. Genau diese Grundlagen sind heute noch nicht in allen Bereichen abschließend geklärt. Deshalb halten wir es für richtig, zunächst die offenen Fragen systematisch zu adressieren und zu beantworten. Zunächst geht es um die Ausgestaltung des Rechtsrahmens sowie transparente und praktikable Genehmigungsverfahren. Verbindliche Sicherheitsstandards müssen zudem für den Betrieb geschaffen werden. Erst wenn das gewährleistet ist, können Unternehmen Planungssicherheit erhalten, Behörden effizient arbeiten und Bürger darauf vertrauen, dass neue Technologien verantwortungsvoll eingesetzt werden. Wir wollen Innovation ermöglichen, aber nicht um den Preis einer Unsicherheit oder zulasten der öffent-Landtag lichen Sicherheit. Dies gelingt nur auf Basis einer klaren rechtlichen Grundlage. Lassen Sie uns den technologischen Wandel aktiv mitgestalten – mit Augenmaß, mit Rechtssicherheit und mit einem klaren Bekenntnis zur Sicherheit unserer Bürger in Nordrhein-Westfalen. Die AfD-Fraktion NRW stimmt der Überweisung dieses Antrags in den Verkehrsausschuss zu einer wahrscheinlichen Anhörung sehr gerne zu. Es hakt bei uns in Deutschland einmal mehr bei einem so aktuellen Thema. Wir sollten klären, woran das liegt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Esser. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drohnen werden nicht unsere Mobilität verändern, sondern sie verändern sie schon. Drohnen unterstützen bereits heute Rettungskräfte, vermessen Infrastruktur, inspizieren Industrieanlagen, beobachten in der Landwirtschaft das Wachstum, transportieren medizinische Güter und tun vieles mehr. Sie eröffnen neue Chancen für Mobilität, Versorgung und wirtschaftliche Entwicklung. Nordrhein-Westfalen muss nicht zur Pionierregion werden. Nordrhein-Westfalen ist Pionierregion für die Drohnenwirtschaft. (Christof Rasche [FDP]: Ach? Nordrhein- Westfalen?) Was sich im Antrag der FDP findet, das ist samt und sonders schon Handlung der Landesregierung. Wenn es etwas Erstaunliches an diesem Antrag gibt, dann ist es das, dass andere das hier schon vor zwei Jahren beantragt haben und die Landesregierung genau das umsetzt. (Christof Rasche [FDP]: Ja? Was denn?) Herr Rasche, Sie müssen ganz offensichtlich mal über einen Besuch beim Optiker oder beim Augenarzt nachdenken, wenn Sie keine Drohnen sehen. Das finde ich sehr erstaunlich. Der Kollege Goeken hat das eben bereits beschrieben. Ich möchte nur auf das Center for Vertical Mobility in Aldenhoven hinweisen, wo derzeit eines der ambitioniertesten Entwicklungs- und Testzentren bundesweit für die Luftfahrt der Zukunft, gerade bei der Drohnentechnologie, entsteht. Dort wird unter realen Bedingungen getestet, wie unbemannte und künftig auch bemannte Luftfahrzeuge der Advanced Air Mobility gemeinsam mit der klassischen Luftfahrt sicher in einem Luftraum betrieben werden können. 15.07.2026 Genau das, was alle hier als Problem, als Herausforderung beschrieben haben, bearbeiten wir. Wir haben 32 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt, dass dieses im Rheinischen Revier entstehen kann. Schon bei unserer letzten Debatte zum Luftverkehr ist deutlich geworden, dass wir hier investieren und einen Spatenstich sehen. Wir sehen es in der gesamten Region, wo das Universitätsklinikum mit der Universität Maastricht zusammenarbeitet, um den grenzüberschreitenden Austausch für medizinische Güter in der Benelux-Region zu organisieren. Noch letzte Woche konnte ich mich mit meinem niederländischen Kollegen, dem Verkehrsminister, darüber austauschen, wie wir den Rahmen verbessern, dass diese Projekte noch wegweisender werden, als sie es heute schon sind. Wir kümmern uns um innovative Infrastruktur, beispielsweise am Flughafen in Mönchengladbach, am Forschungsflugplatz Würselen-Aachen, am Flughafen Paderborn/Lippstadt sowie am Flughafen Essen/Mülheim. Überall dort werden neue Technologien getestet und ihre sichere Integration in den bestehenden Luftraum vorbereitet. Es sind nicht Einzelprojekte, sondern es ist ein landesweites Innovationsnetzwerk von vertikalen und traditionellen Luftfahrtsystemen. Es ist ein Ökosystem, in dem wir die verschiedenen Technologien zusammenbringen. Das tun wir auch bei Wirtschaft und Forschung. Mit unseren Projekten im Rheinischen Revier, den Forschungskooperationen sowie den mFUND-geförderten Vorhaben des Bundes entstehen bei uns digitale Lösungen für die Luftfahrt von morgen und für intelligente Luftraumintegration – von automatisierten Flugbetriebsverfahren bis hin zur sicheren Vernetzung verschiedener Verkehrsträger. Wir entwickeln die konkreten Anwendungen für den Regelbetrieb. Das alles findet auf Initiative der Landesregierung und mit unserer finanziellen und ressourcenmäßigen Unterstützung ganz real in Nordrhein-Westfalen statt. Es hapert aber in der Tat noch – und darüber muss man sprechen – an den regulatorischen Rahmenbedingungen. Es ist angesprochen worden: Auf die Verordnung des Bundes zur Umsetzung von U-Spaces, also den unteren Luftraum betreffend, warten wir seit Langem. Wir haben inzwischen mit anderen Bundesländern diverse Initiativen gestartet. Wir hoffen, dass der Bund bzw. das Bundesverkehrsministerium dazu in Kürze endlich den Entwurf einer Verordnung vorlegt und damit klare Rechtsgrundlagen schafft. Das ist eine notwendige und richtige Initiative. Der Bund muss jetzt liefern. Das kann am Ende auch nur der Bund machen. Wir sorgen auf all unseren Kanälen dafür, dass das entsprechend passiert. Landtag Ich bin froh, dass diese Debatte stattfindet, denn sie macht deutlich: Drohnen sind eine große Chance. Für sie braucht es aber auch eine klare und praxistaugliche Regulierung. Wir wollen Innovation mit Sicherheit, Transparenz und gesellschaftlicher Akzeptanz verbinden. Denn nur so kann die Pionierarbeit, die wir in Nordrhein-Westfalen leisten, auch in Zukunft weitergehen. Wir reden nicht nur über die Luftfahrt der Zukunft. Wir gestalten sie. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Und ich danke Ihnen, Herr Minister Krischer, für Ihren Wortbeitrag. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/20432 an den Verkehrsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 8 Fragestunde Mündliche Anfrage Drucksache 18/20509 Mit der Drucksache 18/20509 liegt Ihnen die Mündliche Anfrage 79 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe somit die Mündliche Anfrage 79 des Abgeordneten Markus Wagner von der Fraktion der AfD auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündli-15.07.2026 che Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Reul antworten wird, dem ich jetzt das Mikrofon freigebe. Bitte schön, Herr Minister.
Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wagner! Diese Frage sollte in der letzten Plenarwoche beantwortet werden. Ich war verhindert, weil ich bei der Innenministerkonferenz war, aber das wurde vorher kundgetan. Dann ist die Frage auf heute vertagt worden. Zur ersten Frage. Sie bringen zwei Zitate, in denen einerseits von Grenzschließungen und andererseits von Grenzkontrollen die Rede ist. Dabei werden – ich darf das mal salopp sagen – Äpfel mit Birnen verglichen. Und ich glaube, das wissen Sie auch. Deswegen kann ich das nur als einen Versuch abtun, einen Widerspruch zu konstruieren, wo gar keiner ist. Noch einmal zum Mitschreiben: Ich selbst – erst recht als langjähriger Europaabgeordneter – und diese gesamte Landesregierung waren von Anfang an und sind bis heute gegen Grenzschließungen. Offene Grenzen gehören erstens dank Schengen zur europäischen DNA, und sie gehören zweitens auch zum Kernkapital unserer Wirtschaftsregion. Nordrhein-Westfalen liegt im Herzen Europas, hat eine fast 500 km lange Grenzlinie zu den Niederlanden und zu Belgien. Es hat eines der dichtesten Autobahnnetze der Bundesrepublik. Diese Daten alleine zeigen, welche Rolle der grenzüberschreitende Verkehr spielt – im Übrigen nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für private Fahrten. Damit komme ich zu den Grenzkontrollen. Diese aktuell und zeitlich begrenzt wieder durchzuführen, war und ist eine Entscheidung des Bundes. Es geht darum, vor dem Hintergrund des Art. 16a Abs. 2 des Grundgesetzes den Missbrauch des Asylrechts zu verhindern – und das so lange wie nötig. Dafür ist die Bundespolizei zuständig, und dazu habe ich in der Presse erklärt, dass diese Kontrollen – ob man sie gut findet oder nicht – einen positiven Effekt auf die Anzahl illegaler Grenzübertritte hat, nicht mehr und nicht weniger. Im Übrigen hat Nordrhein-Westfalen immer darauf hingewiesen, dass Grenzkontrollen so reibungslos wie möglich stattzufinden haben. Es sollen nämlich diejenigen erwischt werden, die nicht über die Grenze dürfen, und nicht diejenigen behindert werden, die legal die Grenze überqueren. Das hat die Bundespolizei so gut es eben geht zu gewährleisten. Wie lange diese Grenzkontrollen noch notwendig sind, wird sich im Rahmen der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – kurz: GEAS – zeigen. Das ist gerade erst in Betrieb gegangen. Landtag Damit komme ich zu Frage 2. Für Fragen zu Hintergründen, Statistiken und Bewertungen der Maßnahmen ist die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht die richtige Ansprechpartnerin. Da müssen Sie bitte beim Bund nachfragen. Klar ist aber auch: Dort, wo intensiver hingeschaut wird, ergeben sich auch Effekte und Anhaltspunkte für die Polizei Nordrhein-Westfalen. Deshalb sind die Kreispolizeibehörden der Polizei NRW aufgefordert, flankierend eigene Maßnahmen zu treffen. Es könnten zum Beispiel auf möglichen Ausweichrouten intensivere Kontrollen durchgeführt werden, um zu verhindern, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs unter dem Verkehr leidet. Ich vermute aber, dass Sie das auch wissen. Das wurde nämlich in einer Beantwortung entsprechender Kleiner Anfragen schon kundgetan. So weit eine Wiederholung meiner Antwort. – Danke.
Christof Rasche
Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt kommen wir zu den Zusatzfragen. Herr Wagner war der Fragesteller. Es haben sich Herr Röckemann und Herr Wagner angemeldet. Wer möchte beginnen? – Herr Wagner. Bitte sehr.
Markus Wagner AfD
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben gerade betont, dass genaueres Hinschauen an der Grenze wirkt. Würden Sie sich vor diesem Hintergrund dann dafür einsetzen, dass diese Grenzkontrollen über September 2026 hinaus verlängert werden?
Christof Rasche
Herr Minister, bitte sehr.
Herbert Reul
Ich habe eben schon ausgeführt, Herr Abgeordneter, dass ich der Auffassung bin, dass man diese Grenzkontrollen so lange wie notwendig durchführt. Wenn zum Beispiel GEAS greift und wir hier Erfolge und Ergebnisse sehen, wäre das vernünftiger, richtiger und langfristig sinnvoller. Dann müssen die nicht noch unnötig verlängert werden. Ich kann mich nicht auf einen bestimmten Termin festlegen, weil das auch meiner Aussage, die ich eben getätigt habe, widersprechen würde: so lange wie notwendig, aber so kurz wie möglich. Denn Grenzkontrollen sind keine großartige Lösung; sie sind eine Hilfskonstruktion.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Zusatzfrage von Herrn Röckemann. Bitte sehr.
Thomas Röckemann AfD
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie zur Verfügung stehen. Ich nehme Sie 15.07.2026 mal auf eine kleine Zeitreise mit. Herr Minister Reul, wann genau haben Sie Ihre Haltung zu Grenzkontrollen an unserer Westgrenze geändert? Gab es einen konkreten Zeitpunkt oder ein bestimmtes Ereignis, das Sie vom klaren Gegner ...
Christof Rasche
Sie stellen bitte immer nur eine Frage. (Herbert Reul, Minister des Innern: Ich habe die gar nicht verstanden!)
Thomas Röckemann AfD
Das Fragezeichen kommt gleich. – … das Sie vom klaren Gegner …
Christof Rasche
Würden Sie etwas lauter sprechen? Der Minister strengt sich schon an, damit er Sie versteht.
Thomas Röckemann AfD
Ach so, Entschuldigung. – Herr Minister, wann genau haben Sie Ihre Haltung zu Grenzkontrollen an unserer Westgrenze geändert? Gab es in diesem Zusammenhang einen konkreten Zeitpunkt oder ein bestimmtes Ereignis, das Sie vom klaren Gegner – 2018 sprachen Sie noch vom Ende des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs – zum heutigen Befürworter gemacht hat?
Christof Rasche
Herr Minister.
Herbert Reul
Herr Abgeordneter, ich habe eben ausgeführt, dass Grenzkontrollen und Grenzschließungen zweierlei sind und dass ich meine Meinung nicht geändert habe.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Clemens. Bitte sehr.
Carlo Clemens AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, wie bewerten Sie rückblickend die Aussage des ehemaligen Ministerpräsidenten Laschet, dass Kontrollen überhaupt nicht infrage kommen, weil man sonst – Zitat „zwei bis drei Stunden an der Grenze stehen“ würde? War das Ihrer Meinung nach verantwortungslos gegenüber der inneren Sicherheit des Landes?
Christof Rasche
Herr Minister.
Herbert Reul
Ich bin nicht dafür da, die Meinungen von Kolleginnen und Kollegen zu bewerten, aber ich glaube, das ist gar nicht weit weg von dem, was ich gesagt habe. Grenzschließungen sind keine gute Lösung, die wollen wir nicht. Grenz-Landtag kontrollen sind ein Hilfsmittel, aber keine Toplösung: so lange wie nötig, aber nur so lange wie notwendig.
Christof Rasche
Jetzt folgt Herr Keith. Bitte sehr.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Reul, ab wann können wir damit rechnen, dass Sie sich endlich auch auf Bundesebene für dauerhafte und ausgebaute Kontrollen und auch deutlich mehr Bundespolizei einsetzen?
Herbert Reul
Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden: Ob da mehr Polizisten eingesetzt werden?
Andreas Keith AfD
Genau. Wann setzen Sie sich dafür ein?
Herbert Reul
Das kann ich nicht beantworten, weil ich dafür nicht zuständig bin. Aber ich denke, es ist klar: Wenn man Grenzkontrollen macht, erfordert das mehr Polizeiaufwand. Da bin ich mir relativ sicher, aber ich könnte Ihnen das nicht mit Zahlen belegen.
Christof Rasche
Jetzt folgt Herr Wagner mit seiner zweiten Frage. Bitte sehr.
Markus Wagner AfD
Sie haben vorhin unter anderem GEAS angeführt, wenn es darum geht, darüber zu entscheiden, ob Grenzkontrollen aufrechterhalten werden sollen oder nicht. Bedeutet das aus Ihrer Sicht im Umkehrschluss, dass erst die Einführung von GEAS, und zwar eines funktionierenden GEAS, dazu führen kann, die Grenzkontrollen abzuschaffen?
Christof Rasche
Herr Minister.
Herbert Reul
Um es noch deutlicher zu sagen: Die Grenzkontrollen haben uns geholfen und das Problem gemildert. Sie waren erfolgreich, deswegen werden sie fortgesetzt. Aber die ideale Lösung ist das nicht. Die ideale Lösung ist natürlich die Kontrolle an den europäischen Außengrenzen. GEAS ist dafür ein geeignetes Mittel. Ob das funktioniert und in welcher Form, kann man aber heute noch nicht abschließend beantworten, weil es erst seit knapp fünf Wochen in Kraft ist. Das ist also zu früh. Aber es hätte logischerweise Folgen. Ich würde es mir auch wünschen, weil GEAS für mich ein interessantes und besseres Instrument ist. 15.07.2026
Christof Rasche
Vielen Dank. – Frau Seli-Zacharias. Bitte sehr.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Reul, Sie haben gerade von Erfolg gesprochen. Ich möchte diesen Erfolg vor dem Hintergrund der sogenannten Mocro-Mafia noch einmal kurz ansprechen. Wir haben Straftäter – das wissen Sie sehr genau –, meist marokkanischstämmige Niederländer, die hier tagtäglich einreisen, weil die Grenze ungeschützt oder ungenügend geschützt, nicht sonderlich effizient geschützt ist. Deshalb möchte ich fragen, wie Sie in diesem Zusammenhang die jetzigen Maßnahmen zum Grenzschutz bewerten, und ob Sie da immer noch von einem Erfolg und von „ausreichend“ sprechen.
Christof Rasche
Herr Minister.
Herbert Reul
Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich glaube, da wird jetzt einiges durcheinandergeworfen. Zu dieser niederländischen Drogenmafia in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen: Wir haben am Beispiel Köln gelernt, dass das gar nicht so ist, wie wir am Anfang vermutet haben, sondern dass das ein internes Kölner Drogenthema war, wofür einzelne Menschen als – wenn man so will – Hilfsagenten eingekauft worden sind. Die kamen aus den Niederlanden. Insofern ist diese Grundbeschreibung leider nicht ganz richtig. Wir haben das am Anfang auch nicht hundertprozentig richtig eingeschätzt, aber heute wissen wir das. Dass durch die Grenzkontrollen Straftäter erwischt werden, wenn wir Haftbefehle haben, wenn wir die kennen, ist offenkundig. Ohne Kontrollen würde man solche Leute gar nicht finden, mit Kontrollen hat man die Chance, sie zu finden. Die Bundespolizei hat dadurch den einen oder anderen Kriminellen an der Grenze festhalten und abweisen können.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Keith mit Frage Nummer zwei.
Andreas Keith AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Reul, welche konkreten Forderungen richten Sie auf Bundesebene an den Bundesminister, um die bisherigen Grenzkontrollen deutlich effektiver zu gestalten?
Christof Rasche
Herr Minister.
Herbert Reul
Ich habe da keine zusätzliche Forderung an die Bundesregierung. Ich bin mit der Bundesregierung sehr zufrieden. Landtag (Heiterkeit von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Jetzt folgt Herr Röckemann mit Frage Nummer zwei.
Thomas Röckemann AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, ich bin ein Freund von Grenzkontrollen. Ich habe eben 2018 einmal angeführt. Ich würde gerne wissen, ob Sie grob überschlagen können, ob die Aufgriffszahlen seit 2018 gestiegen, besser geworden sind und wie die Kriminalitätsentwicklung im Grenzbereich seit 2018 ist.
Herbert Reul
Da ich für Grenzkontrollen nicht zuständig bin, sondern das eine Bundesangelegenheit ist, kann ich Ihnen keine Zahlen nennen. Man muss aber nur Zeitung lesen, um mitzubekommen, dass das offensichtlich erfolgreich ist und eine Reihe von Menschen – ich habe die Zahlen nicht parat – weniger in die Bundesrepublik Deutschland kommt. Ich finde, das ist ein ganz interessantes Ergebnis. Dafür könnte man die Bundesregierung mal loben.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Herr Wagner mit Frage Nummer drei.
Markus Wagner AfD
Vielen Dank. – Ich war gerade etwas verwundet, dass die Zeitung bessere Zahlen haben soll als Sie, Herr Minister. Ich glaube, da müssen wir noch einmal nachfragen. Ich komme zu einem anderen Punkt. Sie haben vorhin, als wir nach den Grenzkontrollen gefragt haben, gesagt, dass Sie Grenzschließungen abgelehnt haben. Von Grenzschließungen haben wir aber nicht gesprochen. Es wurde damals von Ministerpräsident Laschet und, ich glaube, auch von Ihnen behauptet, dass Grenzkontrollen nicht infrage kämen, weil man sonst zwei bis drei Stunden an der Grenze stehen würde. Jetzt haben wir Grenzkontrollen. Meine Frage ist: Stehen wir jetzt zwei bis drei Stunden an der Grenze?
Christof Rasche
Herr Minister.
Herbert Reul
Kleiner Hinweis auf diesen Zeitungshinweis von mir, damit er richtig verstanden wird: Ich kann keine amtlichen Aussagen zu dem Thema machen, weil ich keine Zuständigkeit und deshalb keine Zahlen habe. Ich habe nur versucht, den Hinweis zu geben, dass man, wenn man die öffentlich zugänglichen Medien nutzt, weiß, dass da eine erfolgreiche Arbeit geleistet wird, weil das überall geschrieben steht. 15.07.2026 Antwort auf Ihre konkrete Frage: Ich bleibe dabei, dass Grenzkontrollen nicht die beste aller Lösungen sind. Mich überrascht allerdings, dass Sie die Grenzkontrollen jetzt kritisch sehen. Ich habe durchaus kritische Anmerkungen gegen die Schließung von Grenzen. Absolut! Von Grenzkontrollen bin ich nicht der größte Freund. Ich habe aber gelernt, dass in solchen Zeiten wie jetzt auch Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Wirkung zu erzielen, und wir haben die Wirkung erzielt. Insofern muss man, finde ich, dann auch sagen: Gut gemacht, Bundesregierung! – Darüber sollten wir uns auch gar nicht streiten.
Christof Rasche
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Fragen vor. Somit schließe ich die Fragestunde. Wir kommen zu: 9 Gesetz zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18115 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung Drucksache 18/20471 zweite Lesung Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/20542 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Florian Braun das Wort. Bitte sehr.
Florian Braun CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rund ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler erfüllt zum Ende der Grundschule nicht die Mindestvoraussetzungen im Bereich „Lesen, Schreiben, Rechnen, Zuhören und soziale Entwicklung“. Bei mittlerweile rund jedem dritten Kind stellen wir bereits vor Eintritt in die Grundschule fest, dass es sprachliche Auffälligkeiten gibt oder dass Vorläuferkompetenzen nicht ausgeprägt sind. Kindern wurde nicht beigebracht, den Stift ordentlich zu halten, und sie sind mit sozialer Interaktion überfordert und können sich nicht ausdrücken. Dabei sind genau diese Fähigkeiten entscheidend, um einen guten Start ins Schulleben zu haben, um dem Unterricht sprachlich folgen zu können, um mithalten zu können, um Freude am Lernen zu entwickeln. Landtag Ich bin davon überzeugt, dass die frühkindliche Bildung einen entscheidenden Beitrag dazu leistet. Das habe ich mir nicht ausgedacht, das ist wissenschaftlich belegt. Insbesondere die Arbeit unserer Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen ist eine ganz wichtige Säule, um viele Kinder in unserem Land bestmöglich vorzubereiten, um ihnen alltagsintegriert beim Vorlesen, gemeinsamen Essen und Toben Sprache und andere Fähigkeiten beizubringen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Jahren erfolgreich Kita-Plätze ausgebaut. Immer mehr Familien nutzen ein Kita-Angebot – nicht nur aus Betreuungsgründen, sondern um ihren Kindern beste Chancen zu eröffnen. Ich selbst erlebe tagtäglich, was meine Tochter im Kindergarten beigebracht bekommt und wie sie nachmittags immer wieder mit neuen Fähigkeiten überrascht. Das macht mich nicht nur stolz, sondern gibt mir ein gutes Gefühl, dass sie auf dem Weg Richtung Schule gut vorbereitet ist. Auch in Bezug auf die Kita sind Stellschrauben anzupacken. Davon weiß ich als Papa ebenfalls ein Lied zu singen, wenn morgens die App aufleuchtet und Notbetreuung verkündet. (Zuruf von Silvia Gosewinkel [SPD]) Das wird heute allerdings an anderer Stelle weiter besprochen. Wir geben kluge Antworten, um das Kita-System zu stützen. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass zur Verbesserung von Bildungsbiografien ein wichtiger Baustein sein wird, noch mehr Familien dafür zu begeistern, ihrem Kind den Zugang zu einer Kita zu gewähren – für ein Jahr, gerne auch mehr als ein Jahr, um davon zu profitieren, wovon meine Tochter und so viele andere Kinder in unserem Land bereits profitieren. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wie macht ihr das denn?) Deshalb kann ich auch persönlich verstehen, dass Politikerinnen und Politiker wie unsere Familienministerin Verena Schäffer bundesweit über die Einführung einer Kita-Pflicht nachdenken, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ich wäre an ihrer Stelle sicherheitshalber auch nicht da!) wenngleich wir um die hohen verfassungsrechtlichen Hürden wissen und uns allein deshalb jedenfalls heute diese Option nicht zur Verfügung steht. Der Gedanke der Landesregierung war so naheliegend wie ungemein wichtig, nämlich zu überlegen: Wie können wir zusätzlich zum tollen Angebot unserer Kitas Sprachförderung für die Kinder in Nordrhein-Westfalen, bei denen Förderbedarf festgestellt wird, anbieten? Wie können wir insbesondere denjenigen Kindern gerechte Bildungschancen zukommen las-15.07.2026 sen, die gar nicht erst eine Kita besuchen? Wie können wir ein solches Programm verbindlich gestalten? Mit den ABC-Klassen wagt die Landesregierung den großen Wurf, (Lachen von der SPD) damit Grundschulen, Lehrkräfte, ganze Klassenverbünde und jedes einzelne Kind ab dem ersten Schultag besser durchstarten können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Di- lek Engin [SPD]: Wenn das der große Wurf ist! Bei den Bundesjugendspielen würdet ihr verlieren!) Ich bin Ministerin Dorothee Feller für die wegweisende Initiative für unser Schulsystem sehr dankbar. Auch Ministerpräsident Hendrik Wüst hat von Anfang an klargemacht, dass Chancengerechtigkeit für die Kinder unseres Landes sein Herzensthema ist. Wir stehen voll und ganz dahinter. Es ist ein verbindliches Angebot, verankert im Schulgesetz, organisiert durch Schule, unterstützt durch sozialpädagogische Fachkräfte, und zwar nicht als Konkurrenz zur Kita, sondern als sinnvolle Ergänzung, offen auch für den Lernort „Kita“. Mit unserem heutigen Entschließungsantrag von CDU und Grünen empfehlen wir Kita sogar explizit als Lernort bei der Erarbeitung der folgenden Rechtsverordnung. Wir sagen klar: Kurze Beine brauchen kurze Wege. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – La- chen von der SPD – Zuruf von Franziska Mül- ler-Rech [FDP]) Selbstverständlich sind wir hierbei auf die Unterstützung der Träger angewiesen. Ich bin zuversichtlich, dass viele Träger in Nordrhein-Westfalen diese Chance für die Kinder erkennen und ergreifen werden. (Dilek Engin [SPD]: Tut das weh!) Es ist heute schon klar, dass das Geld für die Umsetzung der ABC-Klassen durch das Land Nordrhein-Westfalen umfänglich zur Verfügung gestellt wird und gegebenenfalls auch für die Träger bereitsteht. (Dilek Engin [SPD]: Alle Experten wehren sich dagegen!) Die ABC-Klassen verfolgen also nicht das Prinzip „Gießkanne“, sondern das Prinzip der zielgerichteten Förderung und der Chancengerechtigkeit in unserem Land. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wie machen Sie das denn?) Wir stärken damit die sinnvolle und notwendige Kooperation zwischen Kita und Schule auf Augenhöhe. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Landtag Es ist kein Entweder-oder, es ist kein Gegeneinander, sondern es stärkt das Miteinander. Es bietet den Kindern doppelte Möglichkeiten, um ihr Schulleben erfolgreich zu gestalten. (Beifall von der CDU – Dilek Engin [SPD]: Alle Experten haben sich dagegen ausgesprochen!) Mit der Zustimmung zu dem Gesetz heute in zweiter und morgen sicherlich auch in dritter Lesung fällt der Startschuss. Wir verfolgen einen Weg, auf dem es noch einiges zu organisieren gibt. (Dilek Engin [SPD]: Wie sollen denn die Kinder in der Schule auf Toilette gehen?) In den letzten Monaten haben wir im Ausschuss und darüber hinaus viel diskutiert, abgewogen sowie Ermunterungen und Hinweise zur weiteren Umsetzung erfahren. Für uns als schwarz-grüne Koalition war es wichtig, einige dieser Punkte aufzunehmen und mit dem Entschließungsantrag der Landesregierung, der Bildungsgemeinschaft und den Kommunen weitere relevante Planungs- und Handlungsgrundlagen zu geben. Ich lade alle herzlich ein, beim weiteren Verfahren positiv mitzuwirken und die ABC-Klassen zum Erfolg zu führen. Es geht nicht darum, einen politischen Erfolg zu verzeichnen, sondern es geht darum, unseren Kindern Erfolg zu verschaffen, …
Christof Rasche
Herr Kollege.
Florian Braun CDU
… sodass jedes Kind unabhängig von Herkunft, Elternhaus oder bisherigem Bildungsweg mit einer echten Chance in seine Schullaufbahn starten kann. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Braun, kurze Reden halten sich auch an kurze Redezeiten und gehen nicht massiv darüber hinaus. (Florian Braun [CDU]: Das habe ich doch!) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Kollege Dr. Maelzer.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sprachförderung findet am besten in der Kita statt, alltagsintegriert und mit dem dafür ausgebildeten Personal. (Beifall von der SPD und der FDP) Als ABC-Klassen getarnte Sprachkurse sind defizitorientiert, nicht kindgerecht, dafür aber teuer und ineffizient. Das war das eindeutige Ergebnis der An-15.07.2026 hörung. Das sagen Ihnen die Expertinnen und Experten aus Kitas, Kommunen und Wissenschaft. Zwei Stunden lang haben wir in der vergangenen Woche im Schul- und im Familienausschuss über die Nachteile der ABC-Klassen gesprochen. In diesen zwei Stunden haben Sie immer wieder auf den Entschließungsantrag verwiesen, den Sie uns im Ausschuss nicht präsentieren konnten. Aber wenn wir erst einmal diesen Entschließungsantrag sehen würden, dann würden uns die Augen übergehen. Man werde die ABC-Klassen in einem völlig anderen Licht sehen. Dann würde wirklich keine Frage mehr offenbleiben. Heute ist der große Tag gekommen. Endlich liegt der sagenumwobene Entschließungsantrag vor. Und meine Damen und Herren von Schwarz-Grün: Ich habe so viele Fragen! (Beifall von der SPD) Die wichtigste Frage lautet wahrscheinlich: Ist Ihnen dieser Entschließungsantrag wenigstens ein bisschen peinlich? Denn nur eines ist mit Ihrem Entschließungsantrag wirklich klar geworden: Sie wissen überhaupt nicht, was Sie gerade tun. Sie wollen es nur irgendwie hinter sich bringen. Mit einem rechtlich nicht bindenden Entschließungsantrag versuchen Sie, zu heilen, was Sie in den letzten Monaten an Porzellan zerschlagen haben. In Wirklichkeit zeigen Sie nur die Schwächen Ihrer eigenen Argumentation auf. Legen wir also los. Sie schreiben, 7 % der Kinder gingen vor der Einschulung nicht in die Kita. Die Familienministerin hat uns aber erklärt, dass mehr als 98 % der fünfjährigen Kinder eine Kita besuchen würden. Das ist mal eben ein Unterschied von 8.500 Kindern. Was denn nun, liebe Kolleginnen und Kollegen? Sie schreiben, Kinder lernten Sprache zumeist im Alltag, beim Spielen, Erkunden, Vorlesen. Ja, genau das versuchen wir Ihnen seit Monaten zu erklären. Genau darum muss in die alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kitas jede zusätzliche Ressource fließen. Doch Sie biegen falsch ab und wollen das Geld in ABC-Klassen stecken. Diese sollten mit der alltagsintegrierten Sprachförderung verzahnt und kombiniert werden. Aber warum steht genau das dann nicht in Ihrem Gesetzentwurf? Der enthält nämlich keinerlei Regelungen zur Kooperation – weder bei der Feststellung von Kompetenzen noch des individuellen Förderbedarfs, auch nicht bei der Rückmeldung zu den Testungen. Wenn Sie wirklich eine Kooperation wollten, dann würden Sie es ins Gesetz schreiben. Denn der Austausch von Informationen und Daten bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Stattdessen schreiben Sie: Landtag „Voraussetzung ist die enge Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie die Begleitung der Kinder in die Schule.“ Ist es also Teil der Kooperation von Kitas mit Schulen, dass sie die Kinder auf dem Weg in die ABC-Klassen begleiten? Es gibt ja einen Grund, warum Sie das in einen Satz schreiben. Aber wie sollen die Kitas dafür das Personal abstellen? Und wenn das nicht gemeint ist, woher kommt denn dann das Personal, das die Kinder in die Schule begleitet? Die Wahrheit ist: Sie wissen es nicht. Sie handeln nach dem Motto: Schauen wir mal, dann sehen wir schon. Und genau so geht es weiter. Sie wollen Modellprojekte in ausgewählten Kommunen, um die Zusammenarbeit von Kitas und Schulen zu erproben. Eben war die Kooperation noch Voraussetzung, jetzt ist es ein Erprobungsprojekt in einzelnen Kommunen. Dann soll es einen Austausch mit den Kommunen über etablierte Sprachfördermaßnahmen geben. Sie wissen also, dass es Good Practices vor Ort gibt. Doch der Austausch findet nicht vor einem neuen Gesetz statt, sondern erst danach. Es muss Ihnen doch spätestens beim Aufschreiben aufgefallen sein, dass das komplett hanebüchen ist. (Beifall von der SPD und der FDP) Dann wollen Sie die Kita-Träger dazu ermutigen, dass ABC-Klassen in Kitas durchgeführt werden können. Meine Damen und Herren, unsere Kitas wollen das Beste für die Kinder, die ihnen anvertraut sind. Man muss sie nicht ermutigen. Das Problem ist, dass oft die Räume schlicht nicht da sind. Das wissen Sie auch genau. Deshalb haben Sie Transportkosten in Höhe von 108 Millionen Euro in Ihr Gesetz geschrieben, weil Sie für Ihre Sprachkurse Kinder von A nach B befördern müssen und ihnen damit wichtige Bildungszeit in der Kita klauen. (Beifall von der SPD) Ich habe gar nicht so viel Redezeit, um mich angemessen über diese schulpolitische Fehlleistung von Schwarz-Grün aufzuregen. Fest steht: Die ABC-Klassen sind weder durchdacht noch sinnvoll. Sie sind nur teuer und kontraproduktiv. Im Sinne der Kinder sollten Sie innehalten. Sie haben jetzt noch die Chance dazu. (Beifall von der SPD und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Zingsheim-Zobel das Wort. Bitte sehr.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sprache ist der Schlüssel zu Bildung, zu Teilhabe und zu einem erfolgreichen Lebensweg, aber ein 15.07.2026 Schlüssel hilft nur dann, wenn ihn Kinder rechtzeitig in die Hand bekommen. Wenn jedes dritte Kind mit unzureichenden Deutschkenntnissen eingeschult wird, dann stehen viele Kinder bereits am ersten Schultag vor einer Tür, die sich für sie nur schwer öffnen lässt. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Deshalb haben wir in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert, in Ausschüssen, in Anhörungen, mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen, mit Schüler*innen und natürlich hier im Parlament. Bei allen unterschiedlichen Blickwinkeln gab es einen gemeinsamen Nenner: Kein Kind darf wegen mangelnder Sprachkenntnisse mit schlechteren Chancen in die Schule starten. Es geht es um nichts Geringeres als Chancengleichheit, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Genau deshalb ist eine verbindliche Sprachförderung vor Schuleintritt grundsätzlich ein richtiger und wichtiger Schritt; denn unser Ziel muss es sein, Kindern den Schlüssel zur Bildung frühzeitig in die Hand zu geben. Ehrlich gesagt, ist es nicht nur ein Schlüssel, sondern ein ganzer Schlüsselbund, den unsere Schülerinnen und Schüler heute brauchen. (Beifall von den GRÜNEN) Wer Kinder schon vor der Einschulung gezielt fördert, der eröffnet ihnen die Chance, von Anfang an mitzuerleben, mitzulernen, Freundschaften zu schließen und Erfolgserlebnisse im Lernen zu erleben. Darum geht es. Das machen wir hiermit. Die ABC-Klassen schaffen die Möglichkeit, Kinder verbindlich zu erreichen, auch diejenigen oder gerade diejenigen Kinder, die keine oder nur unregelmäßig eine Kita besuchen. Wir stärken den Übergang zwischen Kita und Grundschule, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wie machen Sie das denn?) geben allen Beteiligten mehr Zeit für Förderung und entlasten langfristig auch unsere Grundschulen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das ist bildungspolitisch ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig zeigt diese Debatte auch, dass ein verpflichtendes Kitajahr mit Blick auf die Entwicklung vieler Kinder ebenfalls sehr wünschenswert wäre. Ich bin sofort dabei, wenn wir einen verfassungskonformen Hebel für mehr frühkindliche Bildung aller finden. (Beifall von den GRÜNEN – Dr. Dennis Mael- zer [SPD]: Tosender Applaus beim Koalitions- partner!) – Hören Sie mir doch einmal zu, Herr Maelzer. Machen Sie das doch einfach. Landtag (Dilek Engin [SPD]: Wir unterstützen Sie! Die CDU klatscht nicht!) Ein gutes Ziel allein macht noch keine gute Umsetzung. Oder anders gesagt: Es reicht nicht, irgendeinen Schlüssel zu schmieden. Er muss auch ins richtige Schloss passen. Ob die ABC-Klassen am Ende ein Erfolg werden, entscheidet sich deshalb an ihrer konkreten Ausgestaltung. Genau das haben uns viele Gespräche der vergangenen Monate gezeigt. Deshalb war für uns immer klar, wir wollen die Stimmen aus der Praxis ernst nehmen. Als regierungstragende Fraktionen stimmen wir einem Gesetzentwurf zu, der im Alltag funktionieren muss und Kindern tatsächlich hilft. Es ist ein Konzept, das Sprachentwicklung nachhaltig, wirksam und vor allem kindgerecht fördert. Genau deshalb ist unser Entschließungsantrag so wichtig. Wir stellen das gelingende Aufwachsen von Kindern in den Mittelpunkt und richten die Rahmenbedingungen der ABC-Klassen konsequent auf ihre Bedürfnisse aus. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die ABC-Klassen möglichst in den Kitas stattfinden; denn alles andere wäre absoluter Quatsch. Wenn Kinder an Kitas sind, dann sollen sie dort auch gefördert werden und nicht von A nach B gebracht werden. Das ist alltagsintegriert, vertraut für die Kinder, familienfreundlich und organisatorisch sinnvoll. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD) Die Kommunen werden dennoch – das ist ein wichtiger Punkt in unserem Entschließungsantrag – vollumfänglich entlastet. Gelder, die nicht für die Beförderung genutzt werden, (Ina Blumenthal [SPD]: Wer verwaltet das denn?) sollen in die Sprachförderung vor Ort fließen. (Ina Blumenthal [SPD]: Das verwalten doch al- les die Kommunen!) Ich kann hier ausdrücklich nur appellieren, diesen Hebel kommunal auch zu nutzen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Genauso wichtig ist die Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Kitas und Grundschulen. Unsere Kitas leisten seit vielen Jahren hervorragende Arbeit in der frühkindlichen Bildung. Die ABC-Klassen ersetzen diesen Auftrag nicht. Sie sollen ihn ergänzen. Deshalb brauchen wir eine enge Zusammenarbeit der Fachkräfte. Nur dann, wenn alle an einem Strang ziehen, so, wie es vielerorts bereits erfolgreich gelebt wird, profitieren die Kinder wirklich. Dazu gehört selbstverständlich auch die richtige personelle Ausstattung. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass hierfür 1.200 Stellen geschaffen werden. 15.07.2026 (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ich dachte 1.650!) Deshalb ist es auch richtig, dass sozialpädagogische Fachkräfte, also genau die Menschen, die auch heute schon Expertinnen für den Übergang sind, genau diejenigen, die das multiprofessionelle Team von Erzieher*innen und Lehrkräften ergänzen, eingestellt werden können. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Dr. Melzer.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Gerne.
Christof Rasche
Dann hat er jetzt die Möglichkeit.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben ausgeführt, dass das Geld, das die Kommunen dann nicht für Transportkosten ausgeben würden, in die Sprachförderung gesteckt werden soll. Wie stellen Sie das denn sicher? Bedeutet das, dass es dann vom Zufall abhängt, ob es in der Kommune mehr Geld für Sprachförderung gibt? Ja oder nein?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Vielen Dank, Herr Maelzer, für die Zwischenfrage. Ich würde das folgendermaßen beantworten. Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Grundstein für mehr verbindliche Sprachförderung vor Ort zu legen. Sie sind Sie herzlich dazu eingeladen zuzustimmen. Den Belastungsausgleich machen wir daran anschließend. (Beifall von den GRÜNEN – Henning Höne [FDP]: Sehen wir schon!) Ich würde fortfahren. Gute Bildungspolitik – und das ist zentral – muss dazu bereit sein, aus Erfahrungen zu lernen. Deshalb brauchen wir eine wissenschaftliche Evaluation und eine Wirksamkeitsüberprüfung der ABC-Klassen; (Dilek Engin [SPD]: Die ganzen Wissenschaft- ler haben uns doch schon ihre Expertise mit- geteilt! ABC-Klassen sind falsch!) denn wir dürfen nicht einfach annehmen, (Dilek Engin [SPD]: Was wollen Sie denn?) dass der Schlüssel passt. Landtag (Dilek Engin [SPD]: Ein falsches Signal!) Wir müssen überprüfen, ob er tatsächlich die Türen öffnet, die wir öffnen wollen. Was funktioniert? Wo müssen wir nachsteuern? Wie können wir Sprachförderung weiter verbessern? Am Ende zählt nicht, ob eine Maßnahme gut klingt. Am Ende zählt, ob sie Kindern bessere Chancen eröffnet. Die ABC-Klassen sind eine Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit. Sie stehen für den gemeinsamen Anspruch, jedem Kind den bestmöglichen Start in Schule zu ermöglichen, denn Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Diesen Schlüssel möchten wir jedem Kind so früh wie möglich in die Hand geben. Deshalb stimmen wir heute in der zweiten Lesung dem Gesetzentwurf zu und werden das auch morgen tun – inklusive des Entschließungsantrags. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun deren Vorsitzender Henning Höne das Wort. Bitte sehr.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen spricht jedes dritte Kind bei der Einschulung nicht gut genug Deutsch, um dem Unterricht folgen zu können. Das sind alarmierende Zahlen; denn ein Kind, das dem Unterricht von Anfang an nicht folgen kann, kann ja überhaupt nicht mehr abgehängt werden, weil es gar nicht erst starten kann. Das ist ein Problem. Die Landesregierung hat dieses Problem auch erkannt. Das erkennen wir als Freie Demokraten an. Was Sie uns hier mit diesem Gesetzentwurf vorlegen, ist aber keine Sprachförderung. Schwarz-Grün hat ein Bildungsproblem diagnostiziert und antwortet mit einem Busfahrplan. Das ist der falsche Weg für die Kinder in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP und der SPD) Schauen Sie einmal in diesen Gesetzentwurf: Darin stehen rund 110 Millionen Euro nicht für Erzieherinnen und Erzieher, nicht für die Sprachbildung, sondern nur für die Beförderung von Kita-Kindern, für Busfahrten, mit denen Kinder dann ein-, zweimal die Woche aus der gewohnten Gruppe, aus dem Alltag, weg von den Bezugspersonen zu einem neuen Ort, zu neuen Personen, in eine neue Gruppe gebracht werden. Meine Damen und Herren, als Vater von zwei Kita-Kindern kann ich Ihnen sagen: Wer wirklich etwas für die Sprachförderung tun möchte, der stärkt die alltagsintegrierte Sprachförderung in der Kita, in der gewohnten Umgebung, mit den gewohnten Bezugspersonen. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) 15.07.2026 Neues Umfeld, neue Bezugspersonen, Transferzeiten: Wer das immer noch verteidigt, auch nach dem langen Beratungsprozess, zeigt vor allem eines, nämlich dass er von frühkindlicher Bildung nichts verstanden hat. Oder um es in einem Satz zusammenzufassen: CDU und Grüne wollen Kinder befördern; wir wollen Kinder in ihrer Entwicklung fördern. (Beifall von der FDP und der SPD) Während Sie das alles tun, schwächen Sie in dieser Woche auch noch die Kitas. Sie schwächen genau den Ort, an dem wir da am meisten tun könnten. Das ist Flickwerk zulasten von Bildungschancen in Nordrhein-Westfalen, Flickwerk zulasten der Kinder und Jugendlichen, die es ohnehin am schwierigsten haben. Wissenschaft, Kita-Praxis, Lehrerverbände, Trägerlandschaft, kommunale Spitzenverbände: Alle haben gewarnt. Anfang dieser Woche kam noch ein Brief vom Kita-Bündnis NRW mit dem Betreff: Stimmen Sie dem Gesetz nicht zu. Was sollen denn diese ganzen Experten aus der Praxis denken, wenn Frau Zingsheim-Zobel sich hier hinstellt und sagt: „Wir nehmen die Experten ernst“? Nichts von dem tun Sie. Sie wollen mit dem Kopf durch die Wand. (Beifall von der FDP und der SPD) Das Signal dieser Abstimmung gleich wird sein: Die Koalitionsräson ist wichtiger als die Bildungschancen der Jüngsten in diesem Land. (Florian Braun [CDU]: So ein Quatsch! Dass Ihnen das nicht peinlich ist! Absolute Peinlich- keit!) Sie scheinen ja selber nicht überzeugt davon zu sein. Wenn Sie wirklich so überzeugt von dem Gesetzentwurf wären, Herr Kollege, warum bräuchte es denn dann noch kurzfristig einen Entschließungsantrag? Das ist doch unverbindlich. (Beifall von der FDP – Florian Braun [CDU]: Haben Sie mir nicht zugehört? Da waren Sie nicht da! So wichtig ist Ihnen diese Debatte!) Unverbindliche Bitten und Prüfaufträge: alles überflüssig. Sie erklären das Abstimmungsverhalten zu einem Gesetzentwurf, den Ihre eigene Landesregierung hier eingebracht hat, mit so bahnbrechenden Äußerungen und Feststellungen wie – ich zitiere –: „Denn der Schuleintritt ist ein wichtiger Zeitpunkt in der Bildungsbiografie von Kindern.“ Na, Donnerwetter! Vielen Dank für diesen Entschließungsantrag. (Beifall von der FDP und der SPD) „Der Landtag beauftragt die Landesregierung“ – das ist ein Auftrag für Sie, Frau Ministerin –, „die ABC-Klassen als Chance zu verstehen“. Außerdem sollen Landtag „die Sprachstandserfassungen […] ausgewogen überprüft und gegebenenfalls zusammengeführt werden.“ Das sind Verben der Hilflosigkeit von einer überforderten Landesregierung. (Beifall von der FDP und der SPD) Mein Lieblingszitat ist eben schon genannt worden. Der Landtag soll nämlich die Landesregierung beauftragen – ich zitiere wieder –, „zu bereits etablierten Sprachfördermaßnahmen zum Austausch einzuladen, um zu besprechen, inwieweit die gesammelten Erfahrungen in die Gestaltung der ABC-Klassen mit einfließen können […]“ Ich frage mich: Gehört das nicht an den Anfang eines solchen Prozesses? (Beifall von der FDP und der SPD) Was wir hier sehen, ist die Kapitulation vor der eigenen Unfähigkeit. Sie bewundern das Problem, Sie haben keine echte Lösung, und Sie ignorieren den Rat aller Experten. Dieses Gesetz darf so nicht beschlossen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der FDP und der SPD) Unfreiwillig komisch wird es dann, wenn Sie in Ihrem Entschließungsantrag auf eine maßgebliche Kritik eingehen und die Kita-Träger im Entschließungsantrag unverbindlich ermutigen, doch bitte „die Durchführung der ABC-Klassen in ihren Räumen zu ermöglichen“. Wenn das wirklich die beste Lösung ist – und das wäre es –, dann stärken Sie doch mit den 110 Millionen Euro die alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kitas. Das wären pro Kita rund 10.000 Euro im Jahr, die jede Kita mehr bekommen könnte, um genau diese Sprachförderung vor Ort durchzuführen. (Beifall von der FDP – Bianca Winkelmann [CDU]: Im KiBiz verankert! – Florian Braun [CDU]: Das ist keine Antwort auf die Kinder, die gar nicht in der Kita sind! Er macht sich die Welt so, wie sie ihm gefällt! Sehr dünne Suppe!) Dieses ganze Projekt kommt ja nur deshalb zustande, weil das CDU-geführte Schulministerium dem grün geführten Familienministerium nicht zutraut, diesem Programm wirklich Herr zu werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können doch nicht ernsthaft wollen, dass unter dem Zwist und dem Misstrauen innerhalb der schwarz-grünen Koalition die Bildungschancen der Jüngsten in diesem Land leiden. Verbindliche Sprachstandsfeststellung: ja, selbstverständlich. Aber alltagsintegrierte Sprachförderung ist der zweite Punkt, den es zwingend braucht. Und wenn das noch nicht reicht, haben wir Ihnen – übrigens ganz ähnlich wie die kommunalen Spitzenverbände – ein Schulfähigkeitsjahr vorgeschlagen. 15.07.2026 Damit es einen solchen Zwist in der Zukunft nicht mehr braucht, sollten wir die Bildung auch viel mehr aus einem Guss denken. Warum gibt es eigentlich so viele Bildungsministerien in Nordrhein-Westfalen? Von der Kita über die Grundschule bis zur Hochschule gehört Bildung in eine Hand, damit genau so ein Murks nicht mehr dabei herumkommt. Dieses Gesetz darf in dieser Woche keine Mehrheit bekommen. (Beifall von der FDP und der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Dr. Blex das Wort. Bitte sehr.
Dr. Christian Blex AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über fehlende grundlegende Deutschkenntnisse von Schülern. Dass wir dies überhaupt tun müssen, ist nur eine der zerstörerischen Folgen der von Ihnen allen gewollten illegalen Massenmigration von integrationsunwilligen Fremden (Charlotte Quik [CDU]: Was? – Zurufe von den GRÜNEN) direkt in Deutschlands Sozialsysteme. Kein normaler Staat der Welt öffnet bereitwillig seine sozialen Sicherungssysteme und importiert derart massive Bildungsrisiken. (Beifall von der AfD) Seit Jahren wird gegen diese hausgemachte Problempalette reine Symptombekämpfung betrieben, und das mit völlig wirkungslosen Mitteln. Doch sobald ernsthafte Lösungsvorschläge auf den Tisch kommen, ist das Geschrei groß. Wir haben es gerade eben erlebt. Konfrontiert man die Linksgrünen mit der Realität, wird sofort der Rassismus-Rettungsring geworfen. (Martin Metz [GRÜNE]: Hey! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN) – Ja, jetzt schreien Sie und machen genau das. Meine Damen und Herren, Ihre Abstammung oder Ihr Herkunftsland interessiert mich herzlich wenig. Es ist Ihre fundamental falsche, landesschädigende Politik der sozialen Hängematte für illegale Fremde, die unser Land seit Jahren plagt (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Wie können Sie so etwas sagen?) und die ich zutiefst verachte. Da können Sie jetzt noch so laut „Rassismus“ rufen. In der Debatte um die ABC-Klassen (Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE]) – ja, schreien Sie ruhig weiter – werden zudem Nebelkerzen geworfen. FDP und SPD prangern an, dass Sprachunterricht für Kindergartenkinder unge-Landtag eignet sei, und kritisieren den angeblich unzumutbaren Transfer von den Kitas zu den Partnerschulen. Was für eine Scheindebatte! Gerade im Ruhrgebiet, wo teilweise ganze Kita-Gruppen an diesen Sprachkursen teilnehmen müssen, liegen die Einrichtungen oft Wand an Wand. Da muss kein Berg zum Propheten kommen, die ABC-Klassen können praktisch direkt vor Ort stattfinden. Doch den Sozialdemokraten geht es gar nicht um sachliche Kritik (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ach so?) an Transportwegen oder Finanzen. Sie wollen grundsätzlich keine differenzierte Sprachförderung für Kinder von Fremden. (Ina Blumenthal [SPD]: Das stimmt nicht!) Sie flüchten sich lieber in die sogenannte alltagsintrigierte Sprachförderung, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Weil die wissen- schaftlich basiert ist!) die seit Jahren krachend scheitert. Sonst stünden wir heute nicht vor dem Desaster, das Ministerin Feller, deren Partei, die CDU, Hauptschuldiger der Massenzuwanderung ist, selbst beim Bildungsbericht 2026 einräumen musste: Ein Viertel der Kinder beherrscht die Grundfertigkeit der deutschen Sprache nicht, und über ein Drittel ist bei der Einschulung im Grunde nicht schulfähig. Doch selbst angesichts dieser Zahlen weigert sich die Landesregierung, die Ursachen beim Namen zu nennen. Frau Ministerin Feller macht stattdessen auf Frau Bas und behauptet dreist: Das ist kein Migrationsproblem. – Das mag Koalitionskonsens mit den Grünen sein, aber ich sage Ihnen: Die Eltern wissen es. (Zuruf von Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bildung) – Sie haben das im Schulausschuss getan, Frau Feller. Im Schulausschuss haben Sie das behauptet. – Doch die Eltern wissen es, die Schüler wissen es, die Lehrer wissen es, und jeder Bürger sieht es jeden Tag mit eigenen Augen. Sie können die Realität leugnen, aber den Konsequenzen der Realität können Sie nicht entfliehen. Die Bürger leben täglich mit den Folgen Ihrer Ignoranz, und immer mehr Menschen wählen die AfD als einzige echte Alternative. Aber auch wenn diese ABC-Klassen nur ein klitzekleines Tröpfchen auf den heißen Stein sind, stimmen wir dieser Maßnahme zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Dorothee Feller das Wort. Bitte sehr. 15.07.2026
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat: Wir erleben jeden Tag, wie groß der Unterschied ist, wenn Kinder schon vor der Einschulung gezielt gefördert werden. Sie kommen mit sprachlicher Sicherheit, mehr Selbstvertrauen und deutlich weniger Berührungsängsten in die Schule. Frühzeitige Förderung ist keine Stigmatisierung, sondern eine echte Chance. Sie gibt den Kindern die Möglichkeit, mit guten Voraussetzungen in die Schule zu starten und von Anfang an erfolgreich zu lernen. – Dieses Zitat stammt von Frau Pasdag, Grundschulleiterin aus Oberhausen. (Dilek Engin [SPD] und Florian Braun [CDU] befinden sich in einem Zwiegespräch) Es macht sehr deutlich, worum es bei der Einführung von ABC-Klassen geht: …
Rainer Schmeltzer
Entschuldigung, Frau Ministerin Feller. Wenn es Bedarf nach Zwiegesprächen gibt, während die Ministerin redet, würde ich diesen Bedarf doch gerne draußen geregelt haben. Jetzt spricht die Ministerin. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Marcel Hafke [FDP]: Vielleicht geht die Ministerin mal auf die Debatte ein!) Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bildung: … darum, bessere Startbedingungen für alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu bekommen. Frau Pasdag weiß, wovon sie spricht, denn das, was wir mit dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz planen, passiert an ihrer Schule in ähnlicher Weise bereits seit mehreren Jahren. In Kooperation mit den umliegenden Kitas erhalten Vorschulkinder, die einen Förderbedarf an den Vorläuferkompetenzen haben, zwischen den Oster- und Sommerferien einmal pro Woche für zwei Stunden Unterstützung durch Grundschullehrkräfte. In der vergangenen Woche habe ich mit rund 500 Grundschulleitungen aus ganz Nordrhein-Westfalen, die übrigens auch Experten und Expertinnen sind, über die ABC-Klassen gesprochen. Es hat sich gezeigt: Das Projekt an der Grundschule von Frau Pasdag ist kein Einzelfall. Dieses und viele weitere ähnliche Beispiele in ganz Nordrhein-Westfalen machen deutlich: Die gezielte Förderung von Vorläuferkompetenzen durch Grundschullehrkräfte wirkt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie stärkt die Kinder, schafft bessere Ausgangsbedingungen für den Schulstart und führt damit letztlich zu einer deutlichen Entlastung für alle Beteiligten. Diese Erfahrungen werden wir nun ausrollen und verbindlich verankern. Landtag Da mit grundlegenden Neuerungen immer auch viele Fragen einhergehen, nutze ich gerne die Gelegenheit, um auf einige noch einmal einzugehen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Jetzt bin ich ge- spannt!) Erstens. Eine allgemeine Kita-Pflicht für alle Kinder stößt nach der Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auf verfassungsrechtliche Bedenken. Zweitens. Gegen eine ausschließliche Durchführung in Kita spricht unser traditionelles und bewährtes Trägermodell in Nordrhein-Westfalen, das eine verbindliche Vorgabe zum Ob und Wie der Durchführung in diesem System rechtlich nicht möglich macht. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das ist doch Quatsch! Das hat jetzt schon Verbindlichkeit für alle!) Drittens. Gefördert wird nicht nur die Sprachkompetenz, sondern alle Vorläuferkompetenzen. Viertens. Bildungswissenschaften begrüßen ausdrücklich diesen Schritt. Fünftens. Insgesamt 1.650 Stellen stehen für die ABC-Klassen und das ABC-Plus-Programm zur Einstellung von Grundschullehrkräften zur Verfügung. Da sich die Schere zwischen ausgebildeten Grundschullehrkräften und Bedarf Anfang der 30er-Jahre schließen wird, sind wir zuversichtlich, diese Stellen mit Grundschullehrkräften, aber auch mit sozialpädagogischen Fachkräften zu besetzen. Sechstens. Ein Transport der Kinder wird nur dort erfolgen, wo dies zwingend erforderlich ist. Die im Gesetzentwurf veranschlagten Kosten sind das Ergebnis einer Worst-Case-Betrachtung, um zu gewährleisten, dass den Kommunen durch die Einführung der ABC-Klassen keine Kosten entstehen. (Dilek Engin [SPD]: Personalkosten!)
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Kollegin Müller-Rech. Würden Sie die zulassen?
Dorothee Feller
Ich würde einmal zu Ende reden, und im Anschluss machen wir es dann.
Rainer Schmeltzer
Machen wir so.
Dorothee Feller
Meine Damen und Herren, wenn wir in unserem Schulsystem den Turnaround schaffen wollen, dann brauchen wir den Mut und die Bereitschaft für grund-15.07.2026 legende Veränderungen. Mit unserem Schulkompass NRW 2030 haben wir eine Gesamtstrategie erarbeitet, die Bildung ganzheitlich denkt. Ein wesentlicher Faktor ist hierbei der Übergang von der frühkindlichen Bildung in die Schulbildung. In der Vergangenheit und auch in der aktuellen Diskussion wurden beide Bereiche stets voneinander getrennt betrachtet. Das muss im Sinne der Kinder aufhören. Mit den ABC-Klassen schaffen wir ein Additiv zur altersintegrierten Sprachförderung in den Kitas. Beide stehen nicht nebeneinander, sondern werden inhaltlich wie zwei Puzzleteile ineinandergreifen. Zu diesem Zweck erarbeitet eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Schulministeriums und des Kinder- und Jugendministeriums die Inhalte der ABC-Klassen mit einem Mehrwert für Kita-Kinder, aber auch für solche, die nicht regelmäßig eine Kita besuchen. Es geht nicht darum, Kita und Schule gegeneinander zu stellen. Es ist kein Entweder-oder. Im Gegenteil: Es ist ein Sowohl-als-auch. Die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode sowohl im Kita- als auch im Schulbereich Investitionen in Rekordhöhe getätigt. Nunmehr geht es darum, mit den ABC-Klassen eine Brücke zwischen beiden Bereichen zu bauen. Das 18. Schulrechtsänderungsgesetz schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen für diese Brücke. Daher bitten wir um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die angekündigte Zwischenfrage – das haben Sie gesehen – ist umgewandelt worden in eine Kurzintervention der Kollegin Müller-Rech, die jetzt das Wort für eine Minute hat. Bitte schön.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf die Personalfrage eingehen. Wie schon in der Debatte klargestellt wurde, wurde uns dieser Entschließungsantrag mit den entsprechenden massiven Lücken, die dort bestehen, sehr spät vorgelegt. Wir haben aber gesehen, dass Sie versuchen, stattdessen doch in den Kitas zu fördern, dabei aber nur auf den Förderort abstellen. Die wichtigste Frage ist allerdings das Personal. Denn wer soll diese Sprachförderung durchführen? Alle Experten haben Ihnen gesagt, es sei wichtig, dass das die Erzieherinnen und Erzieher machten, weil sie dafür ausgebildet seien. Ich möchte Sie an dieser Stelle, weil Sie einen anderen Eindruck erweckt haben, mit der Stellungnahme des VBE in der umfangreichen Anhörung konfrontieren, in der dieses Gesetz in einer Massivität abgeklatscht wurde, wie wir das hier seit Jahren nicht er-Landtag lebt haben. Der VBE hat gesagt, die Lehrkräfte seien für diese Altersgruppe nicht ausgebildet. Das haben sie ganz klar und in dieser Deutlichkeit gesagt. Sie hätten gehört, die Lehrkräfte wollten das nicht, und sie seien auch der Meinung, die Erzieherinnen und Erzieher seien dafür ausgebildet und könnten das viel besser. Wieso erzählen Sie uns also weiterhin dieses Märchen, dass das Lehrkräfte machen müssten?
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin, die Minute ist überschritten.
Franziska Müller-Rech FDP
Sie watschen die Erzieherinnen und Erzieher hiermit ab. (Beifall von der FDP und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr. – Frau Ministerin, Sie haben jetzt eine Minute der Erwiderung.
Dorothee Feller
Ich möchte gerne darauf eingehen. Erstens. Ich habe gerade zu Beginn meiner Rede sehr deutlich gemacht, dass es bereits jetzt Lehrkräfte gibt, die diese Art der Förderung in ihren Schulen umsetzen und positive Erfahrungen damit machen. Ich bitte Sie, diesen Lehrkräfte nicht vor den Kopf zu stoßen und zu behaupten, Sie könnten das nicht, denn das ist einfach falsch. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD: Ach!) Zweitens. Ich bitte Sie, … (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) – Soll ich jetzt antworten? – Zweitens. Ich bitte Sie, in die Lehrerausbildung zu schauen. Die frühkindliche Bildung ist ein Teil der Lehrerausbildung für Grundschullehrkräfte, und sie sind sehr dafür geeignet, (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) mit diesen Kindern umzugehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Di- lek Engin [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht!)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt in Drucksache 18/20471, den Gesetzentwurf Drucksache 20/18115 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/18115 selbst und nicht über die Beschlussemp-15.07.2026 fehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/18115 angenommen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Aber: Die dritte Lesung zu dem Gesetzentwurf ist für morgen unter Tagesordnungspunkt 13 vorgesehen. Dann werden wir auch über den Entschließungsantrag abstimmen. Wir kommen zu: 10 NRW reparieren – Schlaglöcher landesweit per App melden Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20433 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Rasche das Wort.
Christof Rasche FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat gerade vorgelesen, worum es in diesem Antrag geht, nämlich um eine Instandsetzungsoffensive und um eine App „NRW reparieren“. Das sind Themen, die sich etwas kleinlich anhören. Ich glaube aber, dass sie für viele Bürgerinnen und Bürger wichtig sind. Die Schlagzeilen werden durch andere verkehrspolitische Themen bestimmt: die Rahmedetalbrücke, die Bonner Nordbrücke. Ganz aktuell ist es auch die Kardinal-Frings-Brücke. Das ist eine völlig überlastete Rheinbrücke, eine Bundesstraße, bei der CDU und Grüne jetzt auf die Idee gekommen sind, eine Spur zu sperren und sie für Fußgänger und für Radfahrer freizugeben – eine interessante Politik für den Verkehrs- und Logistikstandort Nordrhein-Westfalen. (Zuruf von Stefan Engstfeld [GRÜNE]) Aber kommen wir dazu, was die Bürger im Alltag erleben. Das Schlagloch vor der Haustür, die kaputte Asphaltdecke auf dem Weg zur Arbeit, gefährliche Stellen, eine bröckelnde Struktur auf einer Landstraße – das stellen die Bürger fest, und viele von Ihnen würden das gerne melden. Sie haben nämlich das Ziel, dass diese Schäden behoben werden, und darauf warten Sie oft nicht nur Wochen und Monate, sondern viel länger. Wenn Sie etwas melden wollen, dann landen Sie oft auf einem Kontaktformular, bei einer Telefonnummer oder bei einer E-Mail-Adresse. Das ist kein digitaler Landtag Bürgerservice. Das ist mehr die Verwaltung aus dem Faxzeitalter. (Beifall von der FDP) Wichtig ist, dass die Landesregierung weiß, wie viele Schlaglöcher es in Nordrhein-Westfalen gibt. Allerdings gibt es kein zentrales Lagebild über den Zustand der Straßen in Nordrhein-Westfalen. Man hat den Eindruck, dass der Schaden verwaltet wird – also eine Mangelverwaltung, statt den Mangel systematisch zu beseitigen. Es gibt die App „Mängelmelder.de“. Das zeigt: Leute, die Technik ist da. – Es fehlt aber eine verbindliche landesweite Lösung, die die Daten automatisch dorthin bringt, wo sie hingehören, nämlich zu Straßen.NRW. Wir wollen in Nordrhein-Westfalen eine App „NRW reparieren“ einführen, bei der die digitale Erfassung – ein Foto, ein Blick in die Geodaten – automatisch direkt an Straßen.NRW weitergegeben wird. Dort gibt es eine Schnittstelle – es gibt ja auch kommunale Straßen oder Bundesstraßen –, wo diese Daten automatisch weitergeleitet werden. Das alles soll zentral erfolgen. So würde dann auch ein Schadenskataster mit einem Überblick über alle Straßen in Nordrhein-Westfalen entstehen. Stellen wir uns jetzt vor, wir hätten diese Technik umgesetzt und die Schlaglöcher wären alle technisch auf dem Bildschirm festgehalten. Das ist aber ja nicht das eigentliche Ziel. Das eigentliche Ziel ist, dass diese Schlaglöcher und die Straßenschäden beseitigt werden. Deswegen wollen wir gerne eine Einsatztruppe installieren, die möglichst schnell diese oft sehr kleinen Schäden beseitigt, die keiner großen Planung bedürfen. Wenn die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen diese Schäden melden, dann erwarten sie, dass die Schäden in einem absehbaren Zeitraum beseitigt werden. Jetzt könnte man darüber streiten, was ein absehbarer Zeitraum ist, und wir in der Fraktion haben auch darüber diskutiert. Wir hatten forsche Kollegen, die wollten, dass diese Schäden innerhalb einer Woche beseitigt werden. Dazu habe ich gesagt: Ob das so realistisch ist, weiß ich nicht. Ich glaube, dass in der Regel schon vier Wochen – also ein Monat – für die Beseitigung der Schäden gebraucht werden. Der Straßenzustand ist kein Schicksal, und wir sollten uns das Ziel setzen, all das, die Digitalisierung und das Wissen der Bürgerinnen und Bürger, die das ja täglich erleben, zu nutzen, um diese Schäden zeitnah zu beseitigen. Geben wir den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen doch das Gefühl, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Straßenschäden, die sie ständig erleben, beseitigen will und beseitigen wird. Schon für dieses Gefühl wären die Bürgerinnen und Bürger dankbar. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) 15.07.2026
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Görtz.
Guido Görtz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bitte ich darum, die Schlaglöcher auf meinen Stimmbändern zu entschuldigen. Ich versuche aber, die Rede mit technischer Unterstützung doch noch rüberzubringen. (Rodion Bakum [SPD]: Was hast du gestern Abend gemacht? – Heiterkeit von Christof Ra- sche [FDP]) Ich hatte einen kurzen Moment Sorge, dass ich mich falsch vorbereitet habe und besser auf eine Brücken-App vorbereitet hätte. Aber der Kollege Rasche hat ja doch noch den Dreh zum Antrag der FDP gekriegt, bei dem man meinen könnte, dass die großen Probleme in Nordrhein-Westfalen Schlaglöcher und fehlende Apps sind, als wäre Infrastrukturpolitik vor allem eine Frage der nächsten Smartphone-Anwendung. So einfach ist es nicht. Ja, unsere Straßen müssen besser werden. Ja, Schlaglöcher nerven die Menschen. Ja, wir wollen die Digitalisierung nutzen. Ein modernes Land entsteht aber nicht dadurch, dass wir für jedes Problem eine neue Landes-App programmieren. Die FDP schlägt eine „NRW reparieren“-App mit großen Versprechen vor: ein zentrales Lagebild und eine schnelle Reparatur. Jedes Schlagloch soll nach einem Monat beseitigt sein. Das klingt in der Tat attraktiv, entscheidend ist aber, ob das in der Praxis funktioniert und der klügste Einsatz knapper Ressourcen ist. Viele der geforderten Strukturen gibt es bereits. Es gibt kommunale Mängelmelder, Beteiligungsplattformen, Drittanbieter wie die ADAC-App „Läuft’s?!“ und Lösungen wie Meldoo oder EineStadt. Wir haben also ein breites, wenn auch heterogenes Ökosystem an Meldesystemen. Dieses mit einer neuen Landes-App zu überkleistern, ist kein Fortschritt, sondern birgt das Risiko eines weiteren, diesmal digitalen Flickenteppichs. Sinnvoller ist es, diese Systeme zu vernetzen, Schnittstellen und Datenformate zu harmonisieren und Zuständigkeiten klar zu regeln. Der FDP-Vorschlag wirkt eher wie ein IT-Großprojekt, an das Kommunen, Straßen.NRW und die Autobahn GmbH erst mühsam andocken müssen, und nicht wie schnelle Hilfe für Bürgerinnen und Bürger. Eine Koordination durch das Land ja, aber mit Respekt vor bewährten Lösungen vor Ort. Jedes Schlagloch auf Landesstraßen binnen eines Monats zu beseitigen, ist als Slogan sehr eingängig, aber unrealistisch. Bauabläufe, Ausschreibungen, das Personal und die Witterung lassen sich nicht per App in einen Dreißigtagesrhythmus erzwingen. Wer solche Garantien suggeriert, produziert nur eines, Landtag nämlich Enttäuschung, wenn sie nicht eingehalten werden. Hinzu kommt, dass die FDP Straßen.NRW mit vorhandenen Mitteln umbauen und neue „NRW reparieren“-Einsatzgruppen bilden will. Das bedeutet zusätzliche Aufgaben ohne Strukturen, ohne zusätzliches Geld, ohne belastbare Personalressourcen und ohne Organisationskonzept. Das ist keine verantwortungsbewusste Haushalts- und Personalpolitik. Was wir stattdessen brauchen, ist eine ehrliche finanzielle und personelle Ausstattung von Straßen.NRW, damit die Planung, die Umsetzung, der Erhalt und die Sanierung auch bei kleineren Schäden langfristig gesichert sind. Ich brauche eine kurze Hydration-Break. (Guido Görtz [CDU] trinkt einen Schluck Was- ser. – Beifall von der CDU – Rodion Bakum [SPD]: Du stehst aber nicht im Finale, oder?) – Leider nicht. Eine App ohne ausreichende Kapazitäten im Hintergrund ist wie ein Navi ohne Motor: Der Weg ist sichtbar, aber fahren kann man trotzdem nicht. Unser Weg ist daher ein anderer: Stärkung von Erhaltungsinvestitionen und die Sanierung mit klaren Prioritäten, eine vernünftige Digitalisierung, die bestehende Systeme vernetzt, Parallelstrukturen vermeidet und Kommunen einbindet, realistische Serviceversprechen, die wir einhalten können, sowie transparente Prioritäten und Bearbeitungsstände statt einer pauschalen Einmonatsgarantie. Wenn das Land Standards für die digitale Schadensmeldung setzt, Schnittstellen definiert und Daten sammelt, ist das durchaus sinnvoll. Eine zusätzliche Landes-App mit wohlklingenden Versprechen, aber ohne gesicherte Ressourcen und ohne eine sorgfältige Abstimmung von den Kommunen bis hin zum Bund überzeugt uns hingegen nicht. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Görtz. – Nur zur Information, da Sie auf die Hydration-Break Bezug genommen haben: Es gibt keine Werbeeinblendungen und auch keine Nachspielzeit – nur, damit das für alle klar ist. (Guido Görtz [CDU]: Schade! – Heiterkeit von der SPD) Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Kahle-Hausmann.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen 15.07.2026 der demokratischen Fraktionen! Dass wir uns heute mit Schlaglöchern und digitalen Mängelmeldersystemen befassen, zeigt zumindest eines: Wir sind ganz nah an den alltäglichen Lebensrealitäten der Menschen in Nordrhein-Westfalen dran. Jede und jeder von uns kennt doch diesen unsanften Schlag, wenn man im Auto durchgeschüttelt wird, den gefährlichen Schlenker auf dem Fahrrad oder das Genervtsein beim Blick auf die Straße, in der die eigene Wohnung liegt. Wer dann pflichtbewusst zum Smartphone greift, um den Schaden zu melden, steht meistens vor einem echten bürokratischen Rätsel. Ist das eine Gemeindestraße? Ist das eine Landesstraße? Ist der Bund oder am Ende doch die Autobahn GmbH zuständig? Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist der Grundgedanke Ihres Antrags absolut nachvollziehbar. Alles an einem Ort, in einer landesweiten, einheitlichen und digitalen Lösung – per GPS den Standort erkennen, die Meldung unkompliziert aufnehmen und automatisch weiterleiten –: Das ist im Kern eine schöne Idee und wäre bürgerfreundlich, zeitgemäß und aus Sicht der Verwaltungspraxis absolut zu begrüßen. Niemand sollte erst ein Verwaltungsorganisationsstudium absolvieren müssen, bloß um einen Straßenschaden zu melden. Darüber, wie kompliziert das aktuell ist, hat der WDR gerade erst wieder eindrücklich berichtet. Das Ziel einer einheitlichen Plattform könnten wir als SPD-Fraktion grundsätzlich unterstützen. Schaut man hinter die schöne Fassade – damit komme ich zum Kern der Sache, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP –, zeigt sich aber: Dieser Antrag ist inhaltlich einfach viel zu dünn. Er bleibt oberflächlich, und entscheidende Fragen werden ausgeblendet. Es fehlen jegliche konkrete Hinweise auf die Umsetzung. Wer teilt die Aufgaben zu? Wer kontrolliert die Erledigung? Wie sieht die Verzahnung mit den Kommunen aus, die längst eigene, hervorragende Mängelmelder betreiben? Um Bestehendes nicht zu zerschlagen, braucht es flexible Schnittstellen und für kleinere Kommunen ohne eigene Struktur ein echtes landesseitig finanziertes Förderprogramm. Dazu steht im Antrag aber kein Wort. Sie wecken beim Bürger eine völlig falsche Erwartungshaltung. Sie suggerieren: App öffnen, Schaden melden und – Schwupps! – innerhalb eines Monats ist das Schlagloch weg. Das ist Augenwischerei. Oft ist es mit ein bisschen Flinken und Kaltasphalt nicht getan. Vielfach ist eine grundhafte Sanierung eines ganzen Straßenabschnitts notwendig, und das löst keine App der Welt. Lieber Christof, es ist ein bisschen entlarvend. Du hast eben gesagt: Geben Sie den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl. – Nur das Gefühl! Das Gefühl, das hinterher übrig bleibt, wenn es nicht rechtzeitig saniert wird, ist aber doch: Die Bürgerinnen und Bür-Landtag ger fühlen sich dann vereimert und hinter die Fichte geführt. Liebe FDP, weshalb haben Sie den Antrag eigentlich so extrem knappgehalten? Warum haben Sie zu diesem Thema nicht einmal eine Anhörung beantragt? Es wäre wirklich spannend gewesen, all diese Fragen mit Expertinnen und Experten aus der kommunalen Praxis inhaltlich etwas tiefgründiger zu beleuchten. So aber fehlt Ihrem Antrag schlichtweg das Fundament. Es ist wirklich schade um die gute Grundidee, weil der digitale Ansatz in ihr unserer Meinung nach richtig ist. Der Antrag bleibt handwerklich aber leider unausgegoren und ohne Substanz. Deshalb werden wir uns heute enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Kahle-Hausmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Metz.
Martin Metz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Zustand unserer Verkehrsinfrastruktur ist in der Tat kritisch. Das betrifft alle Verkehrsträger, seien es Schiene, Wasserstraße oder eben unsere Straßen, vor allem die Brücken. Nordrhein-Westfalen geht voran, um die Verkehrsinfrastruktur da flott zu machen, wo wir selbst in der Verantwortung sind. Wir als Land geben Rekordmittel für den Erhalt der Landesstraßen. Dazu kommt das Geld aus dem Sondervermögen des Bundes, das bei uns tatsächlich zusätzlich in den Erhalt unserer Straßen fließt. Bei Straßen.NRW haben wir die Personalbesetzungsquote erhöht. Das Ministerium und die Landesregierung insgesamt stärken auch gerade den Bereich des Straßenbetriebsdienstes, damit Schäden schnell entdeckt und beseitigt werden. Wir geben Rekordmittel aus dem Sondervermögen zusätzlich für den Erhalt kommunaler Straßen. Außerdem haben wir die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, was dazu führt, dass Erneuerungsmaßnahmen vor Ort deutlich einfacher und mit weniger Konflikten umsetzbar sind. Das kann man wie folgt zusammenfassen: Die FDP fordert eine App zum Schlaglochmelden. Wir machen Politik gegen Schlaglöcher. (Dietmar Brockes [FDP]: Deshalb haben wir auch so viele!) Zur App-Idee. Ich werde jetzt hier nicht die Sicherheitsbedenken oder Ähnliches oder die Praktikabilität – nennen wir es mal so – erwähnen. Nur so viel: Von einem Schlagloch außerhalb auf der Landstraße, auf der Sie, lieber Christof Rasche, ja wollen, 15.07.2026 dass dort eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h gilt, wenn ich dem WDR glauben kann, (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) schnell ein Foto zu machen und es dann wegzuschicken – das kann natürlich auch übel ausgehen. Wir haben aber ohnehin einen Straßenbetriebsdienst, der wöchentlich, meine ich, unterwegs ist und die Schäden erfasst. Wenn dann noch zusätzlich Bürgerinnen und Bürger Straßen.NRW das melden, was ohnehin schon bekannt ist, dann ist der Erkenntnisgewinn gleich null. Selbst für sich genommen wäre so eine App – das hat Kollege Görtz ausgeführt – zum Schlaglochmelden nur ein kleiner Ansatz. Aus dem Antrag schimmert schon hervor, was Sie eigentlich auch wissen: Mal eben eine App dazu bringt es eigentlich nicht. Erstens wird sie vermutlich sowieso kaum jemand installieren, weil es nicht so ist, dass die Gemeinschaft irgendwelcher Schlaglochjäger so groß wäre, dass deren Mitglieder die App installieren und immer dann, wenn sie fröhlich irgendwo unterwegs sind, schnell am Straßenrand anhalten würden, um dieses Schlagloch zu fotografieren. Vielmehr fällt es einem meistens auf, aber ob sich die Leute dann noch die App installieren, dahin gehen und ein Foto machen, kann man bezweifeln. Dann kommt natürlich die Frage: Wissen die Menschen eigentlich, wo Straßen.NRW zuständig ist? Es geht nicht nur um die Schlaglöcher. Wenn man sich ein bisschen damit beschäftigt, weiß man, dass die Bürgerinnen und Bürger auch Verunreinigungen, Gegenstände, Grünüberhang auf Straßen, kaputte Straßenlaternen melden. In den unterschiedlichen Bereichen gibt es auch immer wieder unterschiedliche Zuständigkeiten, die man selbst mit Geodaten nicht klar zuordnen kann. Während für die Straße Straßen.NRW zuständig ist, ist aber zum Beispiel für die Straßenlaterne die Kommune zuständig. Dann entsteht natürlich viel Hin und Her. Meine Erfahrung als Mitarbeiter einer Kommunalbehörde ist: Die meisten, fast alle Bürgerinnen und Bürger melden sich mit Mängeln oder Missständen bei ihrer Heimatkommune. Denn die weiß am besten Bescheid; die kennt sich vor Ort aus und gibt das, wofür sie selbst nicht zuständig ist, an die zuständigen Behörden weiter, zum Beispiel an Straßen.NRW. Daher müsste man eigentlich – auch das hat Kollege Görtz ausgeführt – da ansetzen, das kommunale Mängelmelderwesen ein Stück weit zu vereinheitlichen, sodass man standardisierte Schnittstellen hat. Es gibt „Beteiligung NRW“ als Mängelmelder, aber das haben lange nicht alle. Viele Kommunen haben andere technische Systeme, und dann wird es eben schwierig. Dann bewegt man sich in einem nicht ganz einfachen Bereich. Einerseits wollen wir Schnittstellen und Standards in der Digitalisierung Landtag haben, damit staatliches Handeln effizient wird. Andererseits gibt es die kommunale Selbstverwaltung, aufgrund der wir einer Kommune X eben nicht vorschreiben können, welche App sie für ihr Mängelmelderwesen zu verwenden hat. Diese Frage ist sehr spannend, und wir widmen uns ihr auch in der Digitalpolitik. Das alles zeigt aber doch eins: Das sind Themen, an denen wir arbeiten, aber das ist viel größer als eine unnütze Schlagloch-App, die kaum jemand nutzt und die nichts bringt. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN, Guido Görtz [CDU], Bernd Krückel [CDU] und Klaus Voussem [CDU])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Metz. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Esser.
Klaus Esser AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Antrag „NRW reparieren – Schlaglöcher landesweit per App melden“ greift die FDP-Fraktion ein Thema auf, das Menschen in unserem Land tatsächlich täglich sehr ärgert. Während große Infrastrukturprojekte wie die Sanierung der Bonner Nordbrücke oder der Talbrücke Rahmede bei Lüdenscheid im Fokus stehen, sind es oft die kleinen Schlaglöcher vor der Haustür oder auf der Landstraße, die den Alltag erschweren. Besonders jetzt im Sommer durch Hitze oder im Winter durch Frost werden diese Schäden zur regelrechten Plage. Der ADAC warnt zu Recht vor sogenannten Blow-Ups, also vor Hitzeblasen im Asphalt. Der Vorschlag einer zentralen „NRW reparieren“- App, die Meldungen mit Fotos und Geodaten ermöglicht und diese direkt an Straßen.NRW weiterleitet, klingt auf den ersten Blick nach einem modernen, bürgerfreundlichen und niederschwelligen Ansatz. Auch die Idee, ein landesweites Lagebild zu schaffen und Reparaturen effizienter zu bündeln, ist grundsätzlich begrüßenswert. Auch die Forderung nach einer Reparatur innerhalb eines Monats klingt attraktiv, selbst wenn sie vermutlich unrealistisch und nicht erfüllbar ist. Doch bei näherer Betrachtung ergeben sich kritische Fragen. Erstens. Warum eine neue App, wenn bereits Plattformen wie Mängelmelder.de oder die ADAC-App „Läuft’s?!“ existieren? Mit diesen werden bereits Meldungen gesammelt und weitergeleitet, wenn auch auf freiwilliger Basis. Statt eines weiteren digitalen Angebots, mit dem Meldungen der Bürgerinnen und Bürger zersplittert werden, sollte die Landesregierung besser auf eine tiefere Integration und verbindliche Bearbeitung durch die bestehenden Systeme 15.07.2026 und die Open.NRW-Infrastruktur setzen. Eine Fragmentierung der Meldewege wäre im Ergebnis kontraproduktiv. Zweitens. Die Einrichtung neuer „NRW reparieren“- Einsatzgruppen und das ambitionierte Ziel einer Monatsfrist für Reparaturen sind grundsätzlich lobenswert, werfen aber zumindest Finanzierungsfragen auf. Straßen.NRW ist bereits mit vielen Großprojekten ausgelastet, und wenn dann aus – so heißt es in dem Antrag – vorhandenen Mitteln zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden sollen, dann klingt das doch bestenfalls optimistisch. Hier braucht es transparentere Angaben zur Personal- und Budgetplanung, sonst bleibt dieser Anspruch auf immer ein frommer Wunsch. Drittens. Eine zentrale Datenerfassung ist für die Planung sinnvoll, jedoch müssen natürlich Datenschutz und Meldequalität gewährleistet sein. Falschmeldungen oder Überlastung durch Bagatellen könnten hier die Effizienz mindern. Trotz dieser kritischen Punkte unterstützen wir den Antrag im Kern. Er zeigt auf, dass eine grundsätzliche digitale Bürgerbeteiligung auch im Bereich der Straßeninstandhaltung in NRW sinnvoll sein kann. Eine einheitliche Lösung für Landesstraßen kann die Koordination verbessern und das Vertrauen in Staat und Verwaltung stärken. Die Verknüpfung mit kommunalen Meldern und der Autobahn GmbH wäre ein weiterer möglicher und vielleicht sinnvoller Schritt. NRW muss bei Infrastruktur und Digitalisierung klar vorangehen. Wenn wir die bröckelnde Infrastruktur in unserem Land ertüchtigen wollen, dann müssen wir moderner, besser und schneller werden. Eine solche App kann eine sinnvolle Ergänzung sein. Fest steht jedoch: Die Infrastruktur in NRW ist in weiten Teilen so marode, dass unser Land Stück für Stück seine Lebensadern verliert. Effektiver, als kaputte Straßen zu melden, wäre es im Übrigen, die wenigen Straßen zu melden, die noch in Ordnung sind. Wir stimmen dem Antrag grundsätzlich zu. Durch eine solche App kann der Zustand von NRW jedenfalls nicht mehr schlechter werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Esser. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen Hinweis, um mal zu erläutern, wie die Erfassung des Straßenzustandes für die Straßen, für die Straßen.NRW zuständig ist, in der Praxis läuft: Das komplette Landesstraßen- und Bundesstraßensystem wird jede Wo-Landtag che einmal vom Betriebsdienst angeschaut. Selbstverständlich werden alle Löcher, Unebenheiten und Probleme, die verkehrsgefährdend sind, sofort beseitigt. Das findet statt. Ich möchte das an der Stelle auch mal deutlich machen, weil hier und in dem Antrag suggeriert wird, dass die Kolleginnen und Kollegen Straßenwärterinnen und Straßenwärter ihre Arbeit nicht täten. (Christof Rasche [FDP]: Nein!) Es ist nämlich deren Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Schlaglöcher, die verkehrsgefährdend sind, und Unebenheiten in Straßen beseitigt werden. Das löst nicht das grundsätzliche Problem, dass unsere Straßeninfrastruktur über lange Zeit in der Erhaltung vernachlässigt worden ist. Wir machen jetzt seit inzwischen drei Jahren eine Sanierungsoffensive mit Rekordinvestitionen, um endlich vor die Welle zu kommen und das zu verbessern. Das können Straßenwärterinnen und Straßenwärter nicht lösen. Ich möchte für die Landesregierung und für Straßen.NRW klarstellen: Wir kümmern uns um die Landesstraßen und sorgen für die Verkehrssicherheit. Das ist die tägliche Arbeit, die Männer und Frauen dort machen. Wer irgendetwas anderes suggeriert, unterstellt diesen Menschen, dass sie ihre Arbeit nicht ordentlich machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Man kann jetzt vorschlagen, Menschen sollten weitere Informationen über den Straßenzustand, der sowieso jede Woche hier erfasst wird, liefern. Ich stelle mir das in der Praxis vor. Frau Kahle-Hausmann hat eben gesagt, da wüssten Menschen vielleicht gar nicht, ob sie auf der Autobahn stehen. Wenn die auf der Autobahn stünden, wäre das wohl keine gute Situation. Leute loszuschicken, um dann am Ende als eine Art Schlaglochjäger einzelne Punkte zu finden, die bei Straßen.NRW sowieso lange bekannt sind oder möglicherweise schon, während sie bekannt werden, beseitigt werden, das macht gar keinen Sinn, erst recht nicht, wenn man darüber nachdenkt, dass die meisten Menschen sich wahrscheinlich überhaupt keinen Gedanken darüber machen, ob sie sich auf einer Landesstraße, einer Kreisstraße, einer Gemeindestraße oder anderswo bewegen. Wenn man all das mal ein bisschen durchdenkt, dann erscheint dieser Antrag und dieser Vorschlag als eine reine Pseudobeteiligung. Es ist das, was Menschen am Ende frustriert, weil es keine Lösung bringen kann. Das hat in der FDP eine gewisse Tradition. Ich erinnere mich gut daran, die Älteren hier im Raum vielleicht auch noch, dass es einen gewissen Wirtschaftsminister Philipp Rösler gab. (Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Der hatte erkannt: In Deutschland steigen die Benzinpreise. – Er wollte dafür sorgen, dass sie nicht 15.07.2026 weiter steigen. Dieser Wirtschaftsminister hat sich einen Großteil seiner Amtszeit damit auseinandergesetzt, eine App zu schaffen, die dann am Ende dafür sorgen sollte, dass die Benzinpreise nicht steigen, weil die Leute immer nur zur billigsten Tankstelle fahren sollten. Dieses Ansinnen von Philipp Rösler, Wirtschaftsminister von der FDP und ehemaliger FDP-Vorsitzender, ist, wie wir alle wissen, krachend gescheitert, genauso wie es die vorgeschlagene Schlagloch-App tun würde. Deshalb empfiehlt die Landesregierung die Ablehnung dieses Antrags. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Krischer. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/20433. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/20433 abgelehnt. Wir kommen zu: 11 Der Meinungsfreiheit verpflichtet? Staatliche Zensurversuche durch die Landesmedienanstalt NRW stoppen und freie Medien schützen! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20426 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Tritschler das Wort.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hören immer wieder, insbesondere von der linken Seite des Hauses, die Pressefreiheit sei in Gefahr. Die Begründungen sind teils hanebüchen: weil irgendwo irgendwer einen Journalisten kritisiert, weil Menschen nicht bereit sind, Monat für Monat ein öffentlich-rechtliches Mediensystem zu finanzieren, das nichts anderes als Werbung für ein Parteienkartell liefert. Das ist Ihre Definition von Pressefreiheit. Sie haben davon eine ähnlich spezielle Definition wie von unserer Demokratie, nämlich eine ziemlich pervertierte. Wenig hört man dagegen von Ihnen, wenn es an die Freiheit der Presse und der Medien geht, die nicht in Ihrem Sinne berichten. Das hat auch in Nordrhein-Landtag Westfalen schon eine lange Tradition. Jahrelang beobachtete der sogenannte Verfassungsschutz die rechtskonservative Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT, bis das Bundesverfassungsgericht dieser höchst fragwürdigen Praxis endlich einen Riegel vorschob. Die zunehmende Abwendung immer weiterer Wählerschichten von Ihnen, meine Damen und Herren, lässt bei Ihnen da in jeder Hinsicht Hemmungen fallen. Wir erinnern uns an die SPD-Innenministerin Nancy Faeser, die ebenso dreist und brutal wie letztlich vom Gericht verhindert und widerrechtlich versuchte, das COMPACT-Magazin zu verbieten. (Zuruf von der SPD: Ist ja auch gut so!) Die staatlich gepäppelten Schlägertrupps von der sogenannten Antifa nehmen es mit der Pressefreiheit auch nicht so genau. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Ah! Echt schlimm!) Im Umfeld unseres Bundesparteitags in Erfurt wurden Journalisten von Apollo News tätlich angegriffen. Von Ihnen, meine Damen und Herren, hört man dazu auffallend wenig. Immer wieder ist es das Land NRW, das in diesem Zusammenhang den traurigen Vorreiter gibt. Insbesondere unsere Landesanstalt für Medien mit dem zynischen Claim „Der Meinungsvielfalt verpflichtet“ wandelt sich mehr und mehr zu einer staatlichen Zensuranstalt. (Lachen von Christin Siebel [SPD]) Sie ist bundesweiter Vorreiter mit ihrer Zensur-KI „KIVI“, die maschinell alle Kommentare in sozialen Medien durchsucht und der Strafverfolgung zuführt. Aber auch manuell tut man so einiges, um die Meinungs- und Pressefreiheit einzuhegen. Seit einigen Jahren ist man dort dazu übergegangen, kleine Blogger, nebenberufliche Journalisten und dergleichen mit Mahnungen zu überziehen, wenn die Berichterstattung nicht in die gewünschte Richtung geht. Auch wenn die Opfer dieser Praxis grundsätzlich im Recht sind, verfügen sie in der Regel nicht über die Mittel, sich gegen die Landesanstalt für Medien mit ihren wiederum sehr großzügigen Mitteln aus Rundfunkgebühren und ihren zahlreichen Juristen zu wehren. Mehrere haben bereits aufgegeben, die Fälle sind dokumentiert. Man könnte meinen, das reichte, um diesen Laden in einer Demokratie, die den Namen verdient, ein für alle Mal dichtzumachen. Aber das passiert natürlich nicht, denn es trifft aus Ihrer Sicht, meine Damen und Herren, ja immer nur die Richtigen. So kann man weiter aufdrehen, und so geht man nun gegen den Podcaster Ben Berndt vor, der mit seinem Format „Ben ungeskriptet“ beträchtliche Reichweiten erzielt. Sein Konzept ist denkbar einfach und vielleicht auch deshalb so erfolgreich: Die Gäste kommen zu Wort. Das mündige Publikum kann sich eine 15.07.2026 eigene Meinung bilden, ohne redaktionelle Gouvernanten, wie man das von ARD und ZDF gewöhnt ist. Ideologische Schlagseite kann man ihm dabei beim besten Willen nicht unterstellen. Gregor Gysi war schon zu Gast, genauso wie Christian Lindner, Sahra Wagenknecht, Ricarda Lang und nun unser thüringischer Landessprecher Björn Höcke. Das macht die Gästeauswahl also weit ausgewogener, als man sie bei öffentlich-rechtlichen Talkshows gewöhnt ist. Daraufhin erhielt Herr Berndt ein Schreiben der Landesanstalt für Medien NRW. Er wurde mit kurzer Frist aufgefordert, nachträglich einzelne Aussagen von Herrn Höcke mit einem Warnhinweis zu versehen. Als zusätzliche Schikane wurde ihm auferlegt, auch die Inhalte aller anderen 340 übrigens sehr langen Folgen in seinem Archiv noch zu überprüfen. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Der renommierte Hamburger Rechtsanwalt Steinhöfel kommentierte das wie folgt – ich zitiere –: „Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteilt, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen hat, nimmt die Funktion einer Zensurbehörde wahr.“ Wir von der AfD wollen keine Zensurbehörden in Deutschland. Wir stehen zum Wortlaut des Grundgesetzes, und dort heißt es klar und unmissverständlich: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Abgeordnete Stullich.
Andrea Stullich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Zensur“ ist das große Wort, das die AfD über ihren Antrag schreibt. Eine „Zensurbehörde“ sei die Landesanstalt für Medien, und ihre „Zensuraufsicht“ müsse gestoppt werden. – Was ist passiert? Die Landesanstalt für Medien ist mehrfach auf eine Podcast-Folge aufmerksam gemacht worden, hat diese nach gesetzlichen Vorgaben geprüft und dem Podcaster ein Hinweisschreiben geschickt – fertig. Es gab kein Verbot, keine Löschung, kein Bußgeld, kein gar nichts, sondern nur einen freundlichen Brief, in dem der Podcaster darauf hingewiesen wird, dass er wegen eines Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nachträglich in irgendeiner Form für eine Einordnung dieser Passage sorgen solle. Landtag Daraus bastelt die AfD einen Antrag gegen angebliche staatliche Zensur. Der Podcaster inszeniert sich inzwischen in einem Video als römischer Gladiator im unerschütterlichen Kampf für die Meinungsfreiheit gegen das böse Monster Landesmedienanstalt – so weit, so jämmerlich. Kümmern wir uns lieber um die Fakten. Es geht um die journalistische Sorgfaltspflicht und um die Frage, ob sie für eine Folge des Podcasts „Ben ungeskriptet“ gilt. Zur Sorgfaltspflicht gehört zum Beispiel, Inhalte vor der Veröffentlichung auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und Nachrichten nicht sinnentstellend wiederzugeben. Das ist keine Zensur, sondern Mindeststandard im journalistischen Handwerk, und das wird eben beaufsichtigt. Die Rundfunkräte beaufsichtigen die ARD-Anstalten, der Fernsehrat das ZDF, der Presserat wacht über journalistische Standards der Presse. Seit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags im Jahr 2020 gilt auch für journalistisch-redaktionelle Telemedien die Pflicht, anerkannte journalistische Grundsätze einzuhalten. Die Landesmedienanstalten haben hierfür seitdem die Aufsicht. Ich wiederhole gern, was ich damals gesagt habe: Es ist eine der wichtigsten Errungenschaften des Medienstaatsvertrags, dass journalistische Grundsätze auch für bestimmte Angebote im Netz gelten und dass deren Einhaltung auch dort kontrolliert werden kann. – Das hat null Komma null mit Zensur und auch überhaupt nichts mit Schikane zu tun, sondern damit, dass Leser, Hörer und Zuschauer auch bei einem journalistisch-redaktionellen Angebot im Netz entsprechende Standards erwarten und sich auf Quellen verlassen wollen, gerade um sich ihre Meinung bilden zu können. Wem die Aufsicht durch die Landesmedienanstalten nicht gefällt, der kann sich einer anerkannten freiwilligen Selbstkontrolle anschließen oder selbst eine gründen. Keinen dieser Wege hat der Podcaster gewählt. Stattdessen behauptet er, der Medienstaatsvertrag gelte für ihn nicht, weil er ja kein Journalist sei. – Das ist schon eine erstaunlich schlichte Rechtsauffassung. Denn ob ein Angebot journalistisch-redaktionell ist, dafür ist nicht die Berufsbezeichnung entscheidend, sondern die Tätigkeit und der tatsächliche Charakter des Angebots. Wer regelmäßig politische und gesellschaftliche Themen aufgreift, dafür Gesprächspartner auswählt, mit ihnen Interviews in einem professionellen Studio produziert und diese Gespräche dann veröffentlicht, der betreibt ein journalistisch-redaktionelles Angebot im Sinne des Medienstaatsvertrags. Mit der Ausrede „Ich bin kein Journalist“ kann man sich der Verantwortung für seine Veröffentlichungen nicht entziehen – schon gar nicht, wenn im eigenen 15.07.2026 Handelsregistereintrag als Gegenstand des Unternehmens steht – Zitat –: „die Produktion von Medien in Bild und Ton, insbesondere das Führen und die mediale Verbreitung von wahrhaftigen Gesprächen. Journalismus, Verlagswesen.“ Na so was. So viel zum Thema „Ich bin doch gar kein Journalist, ich bin doch ein römischer Gladiator“. Wer „wahrhaftige“ Gespräche sogar zu seinem Geschäftszweck erklärt, sollte mit der Pflicht, deren Wahrheitsgehalt zu prüfen, doch nun wirklich kein Problem haben. Die journalistische Sorgfaltspflicht begrenzt die Meinungsfreiheit nicht – ganz im Gegenteil: Sie ist eine ihrer Voraussetzungen. Denn eine freie Meinung kann sich nur bilden, wer sich dabei auf verlässliche Informationen stützen kann. Ihre Vorstellung von Meinungsfreiheit lautet offenbar: Ich darf alles behaupten, aber niemand darf mich auf Fehler hinweisen. Dass die Meinungs- und Medienfreiheit ihre Grenzen im Schutz der Jugend, der persönlichen Ehre und in den allgemeinen Gesetzen findet, steht übrigens auch in Art. 5 unseres Grundgesetzes. Das ist aber der Teil dieses Artikels, den Sie regelmäßig überlesen, und das ist genauso erbärmlich wie Ihr gesamter Antrag. Wir lehnen ihn ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Stullich. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Bakum.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst einmal gehen demokratische Grüße an Danger Dan. Also jetzt mal ganz spekulativ. Angenommen, ich hielte eine Rede, dass ich höchstpersönlich fände, der Freiheitsbegriff des Abgeordneten Werner Tritschler sei primitiv. Und im zweiten Teil des ersten Absatzes dann würde ich zu Bernd Höcke einen Bogen spannen. Und damit meinte ich nur die rhetorische Figur, denn Faschisten trifft man besser mit Witz und Kultur. (Beifall von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Ich sagte, Höcke liebe die freie Rede sehr, solange ihm kein Widerspruch mehr wär’. Und Tritschler fände jeden Faktencheck verdächtig, doch viereinhalb Stunden Höcke ohne Einordnung offenbar prächtig. Landtag Parlamentarisch wäre die Grauzone erreicht, doch am Redepult machte ich‘s mir wieder leicht. Gebt mir eine Rüge, und ich öffne einen Sekt. Das ist alles von der Meinungsfreiheit gedeckt. (Beifall von der SPD) Also jetzt mal ganz spekulativ. Ich nutze ganz bewusst lieber den Konjunktiv. Ich schriebe einen Text, der vielleicht das Gesetz verletzt, bei dem sich selbst der letzte blaue Stammtisch entsetzt. Weidel sei ein Schnitzel im braunen Jackett. Nimmt man sie vom Teller, wäre das Abendland nicht komplett. Man servierte es garniert mit Untergang, und jeder Faktencheck verdürbe seinen Klang. Und angenommen, der Text gipfelte in einem Aufruf, die Welt oder unser Land vom Faschismus zu befreien. Ihm mit Wahlen jede Macht und jedes Mandat zu nehmen, anstatt ihm Rosen-Talkshows und Reichweite zu Füßen zu legen. Parlamentarisch wäre die Grauzone erreicht. Doch am Redepult machte ich’s mir wieder leicht. Gebt mir eine Rüge, und ich öffne einen Sekt. Das ist alles von der Meinungsfreiheit gedeckt. (Beifall von der SPD) Vielleicht habt ihr schon mal von Maximilian Krah gehört, der sich über TikTok-Zensur sehr laut empört. Er sagt: Echte Männer sind rechts mit Pathos erster Klasse. Ich frage Sie: Ist das das beste Genmaterial der deutschen Herrenrasse? Wer Männlichkeit in 20 Sekunden TikTok erklärt, hat offenbar die Pubertät zum Parteiprogramm verklärt. (Beifall von der SPD und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE]) – Ich bin gerade im Flow, ihr müsst mit dem Klatschen bitte warten. Ein echter Mann braucht nach Krah wohl Reichweite und Applaus und trägt sein Selbstbewusstsein im Hochformat nach Haus. Doch ausgerechnet Krah beschäftigte, welch Ironie, einen Mann, der für China spionierte. Besser schreibt die heute-show Satire nie. Wer echte Männer ruft und sich zum Alphamännchen kürt, sollte doch merken, wer im eigenen Büro ein Doppelleben führt. So ein lächerlicher Mann, hoffentlich zeigt er mich an. Was dann passieren würde, ich kann es euch sagen. 15.07.2026 Parlamentarisch wäre die Grauzone erreicht, doch am Redepult machte ich’s mir wieder leicht. Gebt mir eine Rüge, und ich öffne einen Sekt. Das ist alles von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aber nein, ich wäre nicht Rodion Bakum, machte ich um klare Worte einen Bogen rum. Genug spekuliert, genug im Konjunktiv versteckt – jetzt sage ich, was hinter Ihrer Meinungsfreiheit steckt. Werner Tritschlers Freiheit bleibt selektiv. Höcke biegt Geschichte für sein völkisches Narrativ. Krah verkauft Unsicherheit als Männlichkeitseffekt. Weidel bleibt das Schnitzel im braunen Jackett. Doch hinter all dem Spott steht eine ernste Gefahr: Die AfD will ihre Meinung frei und alle anderen unsichtbar. Und wer widerspricht, wird Aktivist oder Feind genannt. Wer ungeprüft sendet, gilt als freier Geist im Land. Und sie rufen „Zensur“, sobald ein Widerspruch entsteht, und „Meinungsfreiheit“, solange nur die eigene Meinung steht. Doch Freiheit ist kein Monolog und auch kein Privileg. Sie lebt vom offenen Streit und demokratischen Gegenweg. Wir vertrauen auf Gerichte, freie Presse und Parlament, auf Fakten, Kunst und jeden, der die Demokratie erkennt. Und wenn rechte Gewalt und Hetze unser Land bedroht, bleiben Wahlzettel, Widerspruch und Solidarität unser Gebot. Parlamentarisch wäre die Grenze nun erreicht. Doch für die Schlussfolgerung mache ich es Ihnen sehr leicht: Wir lehnen diesen Antrag ab – entschieden und direkt. Denn Freiheit für uns alle ist von Artikel 5 gedeckt. Darum bleiben Sie informiert, wenn Tritschler „Zensur“ skandiert. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Bakum. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Jablonski.
Frank Jablonski GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir lehnen diesen Antrag ab. Ich werde offen zu Ihnen sein: Ich könnte an dieser Stelle Schluss machen, und es wäre alles gesagt, was zu diesem Showantrag gesagt werden muss. Hinter diesem Antrag verbirgt sich aber etwas, und genau das Landtag werde ich jetzt auch benennen. Zunächst zwei Vorbemerkungen. Erstens. Eine Zensur findet in Deutschland nicht statt. Das ist verbrieft in Art. 5 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes. Zweitens. Das in dem Antrag erwähnte AfD-Mitglied, Björn Höcke, ist ein Nazi. Zur Einordnung: Für gewöhnlich ist es nach § 185 Strafgesetzbuch bzw. § 186 Strafgesetzbuch eine strafbare Beleidigung oder üble Nachrede, jemanden in Deutschland als Nazi zu bezeichnen. Nicht so in dem Fall des AfD-Mitglieds Björn Höcke. Das wurde vom Landgericht Halle mit den Urteilen vom 14. Mai 2024, 5 KLs 6/23, also im erstinstanzlichen Strafverfahren von der Großen Strafkammer, und vom 1. Juli 2024, 5 KLs 8/24, entschieden sowie vom Bundesgerichtshof durch die Beschlüsse im Revisionsverfahren in Strafsachen vom 20. August 2025, 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24 bestätigt. Bitte behalten Sie das im Hinterkopf. Das, was in diesem Antrag steht, kennen wir alle schon aus diversen anderen Anträgen, die die AfD in dieser Legislatur in dieses Plenum eingebracht hat: Staatsferne Behörden seien gar nicht staatsfern, sie betrieben Zensur und Meinungsmache im Sinne der Regierung. Das Bestehen auf die Einhaltung journalistischer Standards sei Zensur. Sie alle, werte Abgeordnete, kennen das Programm, das der Destabilisierung unserer Demokratie, der Delegitimierung unseres Rechtsstaats und der Untergrabung des Vertrauens in all jene Medien dient, die keine Berichterstattung im Sinne der AfD betreiben. Die Landesmedienanstalt, so die AfD, versuche den YouTuber Ben Berndt zu zensieren, indem sie ihn dreisterweise dazu auffordere, journalistische Mindeststandards einzuhalten. Es geht dabei konkret um eine genau benannte Stelle des mehrstündigen Interviews. Das AfD-Mitglied Björn Höcke behauptet dort nämlich, die von ihm mehrfach verwendete Parole – die wir alle kennen und die ich hier in diesem Hause nicht wiederholen werde – (Beifall und Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) sei keine Losung der SA gewesen. Diese Tatsachenbehauptung wurde von Ben Berndt ohne Einordnung stehengelassen. Dabei ist es völlig unstrittig, dass die Nationalsozialisten und insbesondere die SA in diesem Land unter dieser Losung die größten Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, die diese Welt jemals gesehen hat. Diese SA-Parole ist zu Recht verboten. Wer etwas Gegenteiliges behauptet, versucht, die Geschichte des Nationalsozialismus umzudeuten und das Vokabular der Nazis wieder salonfähig zu machen. 15.07.2026 Genau diese SA-Parole wurde übrigens in den eingangs genannten Urteilen des Landgerichts Halle und des Bundesgerichtshofs nicht nur explizit genannt, sondern als Beleg für die Urteile verwendet. Wenn sich Herr Höcke in ein Gespräch setzt und diese SA-Parole wiederholt, ist es zum einen eine juristische Frage und zum anderen eine Frage der Moral, ihm zu widersprechen; es ist eine Frage des Anstands, eine Frage des Respekts gegenüber allen Opfern des nationalsozialistischen Regimes, und es ist eine Frage der historischen Verantwortung als deutscher Staatsbürger. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Aber es ist eben auch eine Frage der journalistischen Sorgfaltspflicht, wenn man denn nun Journalist ist. Aber ist Ben Berndt ein Journalist? Er sagt: nein. – Er habe sich selbst nie als Journalist betrachtet und sei dementsprechend auch nicht an journalistische Standards gebunden. Merkwürdig ist, dass sein Handelsregistereintrag Journalismus anführt. Zudem erreicht er mit seinen Videos regelmäßig ein Millionenpublikum, kuratiert die eingeladenen Gäste, setzt in den Gesprächen durch seine Fragestellung eine Agenda und entscheidet sich bei jedem einzelnen Video für eine Veröffentlichung. Das klingt für mich ziemlich eindeutig nach einer journalistischen Tätigkeit. Zu diesem Fazit kommt auch die Landesmedienanstalt, die diese Einschätzung in ihrem Anschreiben gegenüber Herrn Berndt auch sehr genau erläutert hat. Das können Sie gerne alles nachlesen. Die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter in einer Demokratie. Sie ist die Grundlage für einen freien und kontroversen öffentlichen Austausch und für die konstruktive gesellschaftliche Meinungsbildung. Sie zu schützen ist die Pflicht aller Demokratinnen und Demokraten in diesem Parlament. (Beifall von Norika Creuzmann [GRÜNE]) Aber Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass Desinformationen unwidersprochen öffentlich verbreitet werden dürfen; (Beifall von den GRÜNEN) vor allem dann nicht, wenn sie historische Fakten in Bezug auf den Nationalsozialismus verdrehen oder wie im Falle des Nazis Höcke schlichtweg leugnen. Heute hat die AfD in NRW klargemacht, wo sie im parteiinternen Machtkampf steht: auf der Seite des völkischen Flügels, der voll und ganz im Sinne des Nazis Björn Höcke agiert. Spätestens seit heute kann niemand mehr in NRW behaupten, dass er oder sie nicht wusste, dass die NRW-AfD die AfD des Nazis Björn Höcke ist. Wir lehnen diesen Antrag voller Überzeugung ab. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Jablonski. – Für die Fraktion der FDP spricht der Abgeordnete Nückel.
Thomas Nückel FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schade ist natürlich, dass Herr Tritschler den Saal gerade fluchtartig verlassen hat – aber egal. Schwarz oder weiß, Zensur oder Kritik, wahr oder unwahr – schon in der Zeit der Aufklärung erkannte man: „Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten mäßig entstellt.“ So schrieb es Georg Christoph Lichtenberg in den „Sudelbüchern“ um 1770. Benjamin Berndt verteidigte sich in den vergangenen Wochen immer wieder damit, dass er kein Journalist sei. Vielleicht weiß er auch gar nicht, was er ist. Vielleicht ist er auch nur Journalist, wenn Vollmond ist. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Heiterkeit von Christin Siebel [SPD]) Bei seiner Gewerbeanmeldung – das wurde gerade schon erwähnt – hat er als Zweck seines Unternehmens Journalismus angegeben. Er würde sich nicht vorbereiten. Geschenkt, das machen auch manch berühmte Moderatoren ab und an nicht. Er würde nur Gespräche führen. Vielleicht sollen sich seine Gäste ja selbst entlarven. Ja, das passiert auch manchmal. Ich habe mir einige seiner Podcasts gelangweilt teilangehört und mir die Liste seiner Gesprächspartner angeschaut. Es sind Politiker verschiedener Richtungen dabei, aber auch Zuhälter wie Bert Wollersheim oder der alte Haschrebell Rainer Langhans. Der Podcast wirkt vom Angebot eher wie ein Varieté im Keller mit bunter, blinkender Leuchtreklame mit der Aufschrift: Nazis, Luden, Sensationen. (Beifall von Susanne Schneider [FDP]) Damit kann man in der Tat Geld verdienen, aber es ist schwer, da mit hehren journalistischen Maßstäben durchzudringen. Dass Berndt nun angeblich aufgefordert wird, alle 340 Folgen zu überprüfen, ist unglücklich, zeigt aber auch, dass der LfM bisher alle Folgen vollkommen egal waren, bis auf diejenige, in der ein thüringischer Fraktionsvorsitzender, der auch Nazi genannt werden darf, im Zusammenhang mit der SA die Unwahrheit gesagt hat. Das spricht eigentlich für die LfM und gegen die Andeutung der Antragsteller. Fest steht damit: Die LfM arbeitet tatsächlich keine Angebote systematisch durch. Sie prüft nur nach einem Hin-15.07.2026 weis von außen, von Zuschauern, auf eine falsche Tatsachenbehauptung hin. Ich glaube übrigens, dass viele Medien Probleme hätten, wenn die LfM immer eingreifen würde, wenn jemand in einem Interview nicht die Wahrheit sagt. So aber bescherte die Angelegenheit der LfM, glaube ich, unfreiwillig Scheinwerferlicht. Nun wird es nach den Regeln des Streisand-Effekts deutlich mehr, denn Berndts Anwalt Steinhöfel wird sicher dafür sorgen, dass die ganze Angelegenheit im Scheinwerferlicht bleibt. Es geht ja auch ums Geldverdienen. Worum aber müssen wir uns wirklich kümmern? Der Versuch, die Verpflichtung auf die journalistische Sorgfaltspflicht aus der alten Medienwelt mit klar adressierbaren Redaktionen – ja, das gab es mal – in die neue Welt der netzbasierten Kanäle zu überführen, stößt an seine Grenzen. Wahr oder unwahr? Die Grenze liegt in einer Dauernebelzone. Wir müssen fragen, ob die Aussagen einer eindeutigen Wertung nach „Wahr oder unwahr?“ zugänglich sind. Der Hinweis auf die Falschaussage eines Thüringer Fraktionsvorsitzenden ist keine Zensur, sondern Ergebnis der Kritik vieler Zuhörer. Kritik vertragen ja viele nicht. Journalisten und Entertainer sollten Falschaussagen nicht einfach weiterverbreiten. Aber, wie gesagt, die Realität ist meist schlimmer. Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten entstellt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Da die AfD uns mittlerweile in jedem Plenum mit derlei Anträgen beschäftigt, will ich die Frage, die in diesem Antrag aufgeworfen wird, sehr deutlich beantworten: Ja, natürlich sind wir der Meinungsfreiheit verpflichtet, und zwar ohne Wenn und Aber. Meinungsfreiheit heißt allerdings, dass der Staat nicht entscheidet, welche Meinung richtig oder falsch ist. Er bestimmt nicht, welche Auffassung veröffentlicht werden darf. Er nimmt auch keinen Einfluss darauf, wie Medien berichten und bewerten. Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht, dass journalistische Arbeit ohne handwerklichen Maßstab auskommt. Hier die Freiheit, da die Sorgfalt – das geht so nicht. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Rodion Bakum [SPD]) Landtag Im Gegenteil: Meinungsfreiheit und journalistische Sorgfalt sind keine Gegensätze, sie gehören geradezu zusammen. Wer Dinge als Tatsachen verbreitet, der muss auch sorgfältig arbeiten. Das gilt für Zeitungen, das gilt für den Rundfunk, und das gilt auch für journalistisch-redaktionelle Angebote im Internet. Ein Blick in den Medienstaatsvertrag hätte geholfen. § 19 besagt sehr explizit, dass es gerade nicht auf die politische Haltung ankommt. Dieser Paragraf entscheidet nicht darüber, ob ein Beitrag erwünscht oder unerwünscht, links oder rechts, regierungsnah oder regierungskritisch ist. Er verlangt lediglich, dass Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit überprüft werden, nicht mehr und nicht weniger. Ich will einmal ganz klar sagen: Das ist auch das Mindeste, was Zuhörer, Leser von Menschen, die als Medienvertreter auftreten, erwarten dürfen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Das ist auch – entgegen mancher Legendenbildung – kein Maulkorb und keine Zensur, sondern das ist die rechtlich gebundene Aufsicht über journalistisches Handwerk, nicht über Inhalte. Die Landesmedienanstalt entscheidet dabei nicht nach politischer Opportunität. Sie ist staatsfern und unabhängig. Sie ist an Recht und Gesetz gebunden, und ihre Entscheidungen unterliegen natürlich gerichtlicher Kontrolle. So arbeitet ein Rechtsstaat. Wenn nun ausgerechnet die AfD politische Einflussnahme auf die Landesmedienanstalt vom Medienminister verlangt – so geschehen –, dann frage ich mich, wann die Staatsferne nun gilt. Dann, wenn es passt? Aber wenn es um die eigenen Dinge geht, dann brauchen wir davon nicht so viel? Da bitte ich schon ein bisschen um Redlichkeit und Lauterkeit der Absicht. Entweder gilt das oder nicht. Die Leute müssen Klarheit darüber haben, wes Geistes Kind Sie sind. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Angela Freimuth [FDP]) In diesem Antrag wird auch behauptet, bestimmte Onlineangebote würden gegenüber anderen Medien benachteiligt. Ich kann das nicht feststellen. Es gibt unterschiedliche Wege der Kontrolle: über den Deutschen Presserat, über anerkannte Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle oder eben über die Landesmedienanstalten. Niemand hat den Weg versperrt, sich etwa dem Kodex des Deutschen Presserats zu unterwerfen. Das kann man tun. Wenn man das aber nicht macht, dann darf man sich nicht wundern, dass die Landesmedienanstalt genauer hinschaut – und das aus Gründen. Es gibt eben keinen Bereich journalistisch-redaktioneller Arbeit, in dem die Sorgfalt bedeutungslos wäre. Der Medienstaatsvertrag eröffnet gerade auch 15.07.2026 digitalen Anbietern ausdrücklich die Möglichkeit, sich einer solchen anerkannten freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Dass dazu nun von der AfD die Streichung gefordert wird, ist ungefähr damit gleichzusetzen, dass journalistisch-redaktionelle Onlineangebote künftig davon ausgenommen sein sollen. Mit Blick auf Ihr politisches Geschäftsmodell kann ich verstehen, dass Sie daran ein Interesse haben. Als Medienminister muss ich allerdings sagen, dass wir als liberale Demokratie kein Interesse daran haben. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Deswegen: Meinungsfreiheit schützt den offenen Diskurs. Die Staatsferne schützt die Unabhängigkeit der Medienaufsicht. Journalistische Sorgfalt schützt die Grundlage, auf der sich Menschen ihre eigene Meinung bilden können. Diese drei Prinzipien gehören zusammen. Der vorliegende Antrag löst kein Problem. Wenn Sie versuchen, irgendwelche Influencer zu Ihren Helferichen – Entschuldigung! – Helferlein zu machen, (Heiterkeit von der SPD und Matthias Kerkhoff [CDU]) dann ist das Ihr Problem, aber nicht unseres. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Angela Freimuth [FDP])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Liminski. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/20426. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/20426 abgelehnt. Wir kommen zu: 12 Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17575 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Drucksache 18/20472 zweite Lesung Landtag Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20543 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU der Abgeordneten Schulze Föcking das Wort.
Christina Schulze Föcking CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes sprechen, dann sprechen wir über unsere Jüngsten. Wir sprechen über Kinder, die jeden Tag neugierig die Welt entdecken. Wir sprechen über Eltern, die darauf vertrauen, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind. Wir sprechen über die vielen engagierten Menschen in unseren Kitas, die jeden Tag mit Herz, Geduld und großer Professionalität dafür sorgen, dass genau dies gelingt. Frühkindliche Bildung ist kein Nice-to-Have. Sie ist das Fundament. Sie eröffnet Chancen, stärkt Kinder und entlastet Familien. Deshalb hat sie für uns einen so hohen Stellenwert. (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE]) Das zeigt sich auch ganz konkret. Die Zahl der betreuten Kinder ist in Nordrhein-Westfalen seit 2010 um rund 30 % gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten ist im gleichen Zeitraum um nahezu 90 % gestiegen. Die Landesmittel für die frühkindliche Bildung wurden verfünffacht. Allein im Jahr 2026 investiert das Land rund 6,2 Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung – so viel wie nie zuvor. Das zeigt: Wir übernehmen Verantwortung und investieren dort, wo Zukunft beginnt. Gleichzeitig wissen wir aber auch: Die Herausforderungen sind groß, und das System ist absolut an die Grenzen gekommen – Betreuungsausfälle, Fachkräftemangel, Bürokratie. Die Beschäftigten wünschen sich vor allem eines: mehr Zeit für die Kinder statt mehr Zeit für Formulare. Genau hier setzt diese KiBiz-Novelle an. Unser Ziel ist klar: Kitas sollen verlässlich arbeiten können, Kinder sollen stabile Beziehungen erleben, Eltern sollen ihren Alltag planen können, und die Beschäftigten sollen die Unterstützung bekommen, die sie für ihre wichtige Arbeit benötigen. Denn gute frühkindliche Bildung braucht vor allem eines: Verlässlichkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Reform ist nicht einzig am Schreibtisch entstanden. Von Beginn an haben wir den Austausch gesucht mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen, den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und vielen weiteren Akteuren der frühkindlichen Bildung. Es folgten die 15.07.2026 Verbändeanhörungen und die Anhörung im Fachausschuss. Ich war gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen im gesamten Land unterwegs. Wir haben mit den Eltern, den Trägern und Teams in den Kitas gesprochen. Dieser direkte Austausch ist so wertvoll, er ist so wichtig. Das Thema ist emotional und das ist richtig so. Es geht nicht um irgendetwas. Es geht um unsere Kinder. Wir haben zugehört. Wir haben Hinweise aufgenommen. Wir haben dort verbessert, wo Verbesserungen sinnvoll waren. Die Reform steht auf vier starken Säulen: Erstens. Wir stärken die Finanzierung. Wir entwickeln die Finanzierung weiter, gleichen Personalkostensteigerungen künftig früher aus, sichern das Niveau der Kindpauschalen und stellen jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro für die Übergangszeit zur neuen Kita-Finanzierung bereit. Hinzu kommt die Kita-Investitionsoffensive in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Zweitens. Wir schaffen mehr Flexibilität. Wir geben vor Ort mehr Gestaltungsspielräume, stärken multiprofessionelle Teams und sorgen dafür, dass Betreuung auch unter schwierigen Rahmenbedingungen verlässlich stattfinden kann. Drittens. Wir bauen Bürokratie ab. Wer in einer Kita arbeitet, soll möglichst viel Zeit für Kinder haben und möglichst wenig Zeit mit Formularen verbringen müssen. Deshalb vereinfachen wir die Dokumentationsund Nachweispflichten, reduzieren Datenerhebungen und streichen unnötige Bürokratie. Viertens. Wir investieren in Personal. Mit der Ausbildungs- und Personaloffensive investieren wir künftig rund 69 Millionen Euro jährlich in Fachkräftegewinnung und -qualifizierung. Gleichzeitig stärken wir die alltagsintegrierte Sprachbildung mit zusätzlichen 50,5 Millionen Euro. Denn Sprache eröffnet Chancen. Sprache ermöglicht Teilhabe. Sprache ist der Schlüssel zu erfolgreicher Bildung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Novelle wird nicht jede Herausforderung von heute auf morgen lösen. Aber sie ist ein wichtiger und verantwortungsvoller Schritt. Diese Novelle ist eine Investition in unsere Kinder und damit in die Zukunft unseres Landes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Schulze Föcking. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Maelzer.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade nach so einer Rede muss ich sagen, eines muss man CDU und Grünen wirklich lassen: Sie sind eine Koalition der Superlative. Landtag (Beifall und Zurufe von der CDU: Ja!) Noch nie seit Bestehen des KiBiz – beklatschen Sie sich nur selbst! – wurden Kitas so häufig personalbedingt geschlossen wie in Ihrer Regierungszeit. (Beifall von der SPD) Im ersten Halbjahr 2026 gab es erneut fast 13.000 Meldungen – Rekord. Zum kommenden Kita-Jahr sinken erstmals die Kindpauschalen für Kitas. In der Geschichte des KiBiz gab es das noch nie. Ab August gibt es 17.000 Betreuungsplätze weniger in Nordrhein-Westfalen. Auch das hat es noch nie gegeben, meine Damen und Herren. (Christin Siebel [SPD]: Hört, hört!) Bei einer solchen Bilanz wäre in der Tat schnelles Handeln erforderlich. Doch Schwarz-Grün ließ erst einmal wertvolle Zeit verstreichen. Fast eineinhalb Jahre, nachdem eigentlich ein Gesetzentwurf vorliegen sollte, sind Sie in Verhandlungen eingetreten. Die Folge? Schwarz-Grün ist die erste Regierung, in deren Amtsperiode kein neues KiBiz mehr in Kraft treten wird. Herzlichen Glückwunsch! Auch da sind Sie einmalig. Selbst in der Zeit der Minderheitsregierung von Hannelore Kraft, die ja lediglich zwei Jahre dauerte, trat eine KiBiz-Revision in Kraft. Nur Sie schaffen das nicht. Es wäre aber nicht nur schnelles, sondern auch richtiges Handeln geboten. Der gesamte Gesetzgebungsprozess war aber eher nach dem Prinzip „Versuch und Irrtum“ aufgebaut. Das ging schon los, als Sie gegen alle Absprachen den Zuschuss für eingruppige Kitas streichen wollten und so den Unmut Ihrer Verhandlungspartner auf sich zogen. Es ging weiter mit der vollkommen verqueren Idee, bei den Kita-Helfern jede Einrichtung mit weniger als vier Gruppen schlechter zu stellen. Wieder und wieder mussten Sie sich korrigieren. Um das einmal deutlich zu machen: Die vorliegende Beschlussempfehlung für die KiBiz-Revision enthält eine Synopse des alten und des neuen Gesetzes. Sie umfasst 45 Seiten. Dafür brauchten Sie drei Änderungsanträge mit einem Umfang von allein 27 Seiten. Man sollte meinen, vom ständigen Zurückrudern müssten die regierungstragenden Fraktionen mittlerweile sehr kräftige Oberarme bekommen haben. (Heiterkeit von der SPD) Aber leider war das Zurückrudern in den entscheidenden Punkten mehr als halbherzig: drei Änderungsanträge, und das Gesetz ist immer noch schlecht. Die Gewerkschaft ver.di hat in dieser Woche noch einmal eindringlich davor gewarnt, das KiBiz so zu beschließen. Für Gabriele Schmidt ist diese Reform eine Fehlentscheidung. Sie bedeute einen Rückschritt in die 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts mit weitreichenden negativen Folgen. Für sie ist das KiBiz ein reines Sparkonzept. 15.07.2026 Meine Damen und Herren, recht hat Gabriele Schmidt von ver.di – genauso wie die Kritiker aus dem Kita-Bündnis, genauso wie der Kinderschutzbund, genauso wie die Verbände der Kindertagespflege, genauso wie die Eltern, die uns immer wieder besorgte Mails schreiben, genauso wie der Dachverband der Elterninitiativen, der seine Kitas mit roten Tüchern verhangen hat. (Beifall von der SPD) Dieses KiBiz ist und bleibt ein Schlechte-Kita-Gesetz für Nordrhein-Westfalen. Mit Ihrem Kern- und Randzeitenmodell rücken Sie vom Fachkräftegebot ab. Armin Laschet, der Erfinder des KiBiz, wollte noch alle Kinderpflegerinnen aus den Einrichtungen herausdrängen. Als SPD haben wir dafür gesorgt, dass sie weiterhin einen Platz in der Kita haben, weil sie als Ergänzungskräfte eine wichtige Unterstützung für die Fachkräfte und für die Kinder sind. Was Sie jetzt aber tun, ist etwas anderes. Ergänzungskräfte sollen nicht mehr unterstützen, sie sollen Fachkräfte ersetzen – und das in einer ganz sensiblen Phase des Kita-Tags; in der Zeit, in der Eltern ihre Kinder bringen und Erziehungspartnerschaft stattfindet. Sie tun so, als wären die Bring- und Abholzeiten in einer Kita von geringer Bedeutung. Ich sage Ihnen: Keine Kita-Zeit ist weniger wichtig als eine andere. (Beifall von der SPD und der FDP) Das Modell wird gegen Kita-Schließungen überhaupt nicht helfen, wenn in Kernzeiten weiterhin nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht. Sie verkaufen den Eltern Stabilität, liefern werden Sie diese aber nicht. Aber das sollen Eltern ja auch erst in der nächsten Legislaturperiode erfahren. Stattdessen schaffen Sie eine Sparmöglichkeit für unterfinanzierte Träger. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht ist das für viele leider bitter nötig. Denn Sie werden die Finanzsituation für viele Träger mit Ihren Fünf-Stunden-Buchungsoptionen weiter verschärfen. Um das abzumildern, soll nun eine Betreuungsstunde bei einer 40-Stunden-Buchung mehr wert sein als bei einer 45-Stunden-Buchung. Das ändert aber nichts daran, dass Ihre KiBiz-Revision zum Minusgeschäft für unsere Träger wird.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Dieses KiBiz macht Kitas schlechter und vergisst die Kindertagespflege. Dieses KiBiz erhöht den Druck auf die Beschäftigten. Dieses KiBiz belastet Eltern weiter mit Gebühren. Darum darf dieses KiBiz nicht beschlossen werden. Landtag (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Maelzer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Woestmann. (Vizepräsidentin Berivan Aymaz übernimmt den Vorsitz.)
Eileen Woestmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Man hier als SPD natürlich noch einmal Verfahrenskritik üben, ich würde aber sagen, dass es anders gelaufen ist: Es gab Kritik am KiBiz, und die haben wir ernst genommen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die gibt es immer noch!) Wir haben im Dialog ganz viele Dinge noch einmal angepackt und sie verbessert. Ich finde, angesichts der Debattenlage muss Politik genau so passieren. Ich habe nicht den Anspruch, dass wir perfekt Politik machen, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wohl wahr!) Dinge in die Welt stellen und alle dafür Beifall klatschen. Mein Anspruch ist, dass wir einen Vorschlag machen und, wenn darauf reagiert wird, auf diese Kritik eingehen und sie ernst nehmen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Genau das haben wir gemacht. Herr Maelzer, Sie haben gerade gesagt, dass es schwierig ist, wenn die Kitas geschlossen sind. Das ist richtig. Genau deswegen novellieren wir das KiBiz, weil wir offene Kitas haben wollen und weil wir davon überzeugt sind, dass nur eine geöffnete Kita eine gute Kita ist – eine Kita, auf die Eltern sich verlassen können, eine Kita, in der Chancengerechtigkeit gelebt werden kann, eine Kita, in der Erzieherinnen und Erzieher gerne arbeiten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich erkläre gerne noch einmal, wie die Idee des 35- Stunden-Modells aufgekommen ist. Es gab eine Studie der Bertelsmann Stiftung, in der gesagt wurde: Wenn alle Kinder nur noch für 35 Stunden die Kita besuchen, dann gibt es für alle Kinder einen Kita-Platz. Wir haben uns das angeschaut und sehr intensiv diskutiert, wie wir mit dieser Zahl umgehen, weil für uns vollkommen klar war: Mit 35 Stunden werden wir nicht allen Eltern gerecht, weil es Familien gibt, die mehr als 35 Stunden brauchen, und weil wir davon 15.07.2026 überzeugt sind, dass 45 Stunden für Kinder in Teilen auch notwendig sind. Daraufhin haben wir diese Debatte intensiv geführt und uns überlegt, wie wir damit umgehen können. Dann kam die Idee dieses Kern- und Randzeitmodells auf, und zwar nicht, weil wir sagen, dass Kinder in dieser Zeit nicht lernen, sondern dies nur in der Kernzeit tun, während sie in der Randzeit nur irgendwie verwahrt werden. Wir sind vielmehr davon überzeugt, dass Ergänzungskräfte – bei diesen haben Sie ja gerade noch einmal deutlich gemacht haben, wie wichtig die SPD sie findet – mehr Verantwortung in diesen Zeiten übernehmen sollten. Ich habe eine andere Vorstellung von Teamarbeit, als Sie sie hier gezeichnet haben. Für mich ist klar, dass eine Ergänzungskraft, die morgens ein Kind in Empfang nimmt, genauso wichtige Informationen in die Gruppe tragen kann, wie es eine Fachkraft kann. Entscheidend ist am Ende, dass die Ergänzungskraft dem Kind und den Eltern bekannt ist. Dann kann die Zusammenarbeit gelingen. So muss Teamarbeit laufen, sodass Ergänzungskräfte und Fachkräfte Hand in Hand und nicht aneinander vorbei arbeiten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir haben einen massiven Fachkräftemangel. Den können wir nicht mal eben wegschnipsen und das Problem ist behoben, sondern wir müssen mit diesem Fachkräftemangel arbeiten. In dieser Situation gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wir sagen: Wir machen die Kitas zu, und es gibt nur noch 35-Stunden-Plätze. Oder wir sagen: Wir nehmen mehr Menschen mit in Verantwortung. Ich finde, dafür sind die Ergänzungskräfte prädestiniert, weil sie eine zweijährige Ausbildung haben, in den Kitas schon verankert sind und dort gute Arbeit leisten. Weil wir wissen, dass ein Fachkräftemangel sich nicht dadurch löst, dass wir hier darüber sprechen, stärken wir darüber hinaus die Ausbildung und schaffen so mehr Fachkräfte im System und vor allem auch, dass die Ausbildung für die angehenden Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen besser gestaltet werden kann. Ein anderer Punkt, auf den ich noch eingehen möchte, weil er mir besonders wichtig ist, ist die Frage der Chancengerechtigkeit. Wir haben in dieser Novellierung einen sehr klaren Fokus darauf gelegt, weil wir davon überzeugt sind, dass die frühkindliche Bildung den Grundstein für die Entwicklung des Kindes in der Bildungsbiografie legt und wir dementsprechend früh ansetzen müssen. Mit der Etablierung des Kita-Sozialindexes hier in Nordrhein-Westfalen schaffen wir es als erstes Flächenland, dass Mittel nicht mehr mit der Gießkanne über alle verteilt werden. Wir können zielgerichtet die Kitas unterstützen, in denen der Bedarf am höchsten ist. Landtag Darüber hinaus entwickeln wir die Familienzentren und plusKITAs zu Chancen-Kitas weiter, um dort dem gesteigerten Bedarf gerecht zu werden. Wir haben viele Gespräche geführt, in denen sehr viele Erzieherinnen zurückgemeldet haben: Wir wollen gerne allen Kindern gerecht werden, aber wir schaffen es nicht, weil nicht nur ein oder zwei Kinder in der Gruppe einen erhöhten Bedarf haben und beispielsweise unter Armut leiden oder unter Umständen auch Gewalt ausgesetzt sind, sondern fast alle Kinder in der Gruppe. Man kann diesen Kindern nicht mit den normalen Ressourcen, die jeder Kita zur Verfügung stehen, gerecht werden. Ich finde, es ist eine ganz klare Stärke dieses Kinderbildungsgesetzes, dass wir darauf einen Fokus legen. Deswegen finde ich es richtig und wichtig, dass wir es heute bzw. morgen verabschieden.
Berivan Aymaz
Frau Kollegin, ich unterbreche kurz, weil es eine Zwischenfrage des Abgeordnetenkollegen Herrn Frank Müller gibt. Möchten Sie die gestatten?
Eileen Woestmann GRÜNE
Klar.
Frank Müller SPD
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Vielen Dank, Frau Kollegin Woestmann, dass ich Sie kurz unterbrechen darf. Sie sind jetzt schon ein bisschen vorangeschritten. Deswegen müssen wir ein bisschen zurück zu dem Punkt in der Rede, an dem ich kurz einmal stutzig wurde, weil Sie sagten, die Ergänzungskräfte hätten alle eine zweijährige Ausbildung. Es gibt zur Personalverordnung diverse Ausnahmen. Sie bezogen sich gerade, wenn ich es richtig verstanden habe, auf Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, die eine zweijährige Ausbildung haben. Das Personal kann aber künftig aus anderem Personal bestehen, das nicht diese einschlägige Ausbildung hat. Dann würde eine 160-Stunden-Fortbildung ausreichen. Vielleicht können Sie uns und den Zuhörerinnen und Zuhörern den Kontext noch einmal kurz erklären.
Eileen Woestmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Müller, für die Frage. Ich bin mir nicht sicher, ob ich sie komplett verstanden habe, weil die Akustik hier einfach nicht so gut ist. Wer in der Kern- und Randzeit in den Kitas arbeiten soll und darf, das wird in der Personalverordnung geregelt. Die Antwort auf die Frage, wer dort arbeitet, kommt also mit der Personalverordnung. An der wird gearbeitet. Nach meinem Kenntnisstand – das wurde auch in der Öffentlichkeit schon so transportiert – geht es darum, dass in der Kernzeit der aktuelle Fachkraft-Kind-Schlüssel erhalten bleibt. Für Gruppenform I sind es 15.07.2026 zwei Fachkräfte, für Gruppenform II sind es zwei Fachkräfte und für Gruppenform III sind es eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft. In der Randzeit sollen dann die Ergänzungskräfte mehr Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig soll immer gewährleistet sein, dass je zwei Gruppen eine Fachkraft in der Einrichtung ist. (Frank Müller [SPD]: Mit 160 Stunden Fortbil- dung!) Ich möchte zum Schluss sagen, dass wir mit dem KiBiz natürlich ein extrem komplexes Gesetz haben und dass nach der Novellierung immer vor der nächsten Novellierung ist. Ich freue mich sehr, dass wir heute und morgen zum Abschluss dieser Beratungen kommen. Wir haben viele Gespräche geführt, wir haben viel Zeit investiert, und wir haben sehr intensiv nach Lösungen gesucht. Ich bin davon überzeugt, dass wir gute Lösungen gefunden haben, und freue mich darauf, diesem Gesetzentwurf morgen zustimmen zu dürfen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnete Kollegin Frau Gebauer das Wort.
Yvonne Gebauer FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wer immer strebend sich bemüht, den können wir erlösen“ – ein bekanntes Zitat aus Goethes „Faust. Der Tragödie zweiter Teil“. In dieser Woche wird ein Kinderbildungsgesetz zur Abstimmung gestellt, mit welchem die Landesregierung hofft, erlöst zu werden. Das allerdings, wie Goethe schon richtig angemerkt hat, kann nur erfolgen, wenn sich vorher redlich angestrengt wurde, das Beste zu erreichen. Dass das Beste mit dem vorliegenden Kinderbildungsgesetz erreicht wurde, das wiederum können weder Erzieherinnen und Erzieher noch Eltern noch die Träger erkennen. Das Gegenteil von „das Beste“ ist hier der Fall. (Beifall von der FDP) Die unzähligen Zuschriften, die mich in den vergangenen Wochen und Monaten erreicht haben, sprechen eine sehr eindeutige Sprache. Es sind Sätze gefallen wie – ich darf zitieren –: Als pädagogische Fachkraft wünsche ich mir eine Reform, die die Realitäten in den Einrichtungen ernst nimmt. – Investieren Sie in die Zukunft, statt sie wegzusparen. – Lassen Sie nicht zu, dass dieses Gesetz in Kraft tritt. Das sind nur einige wenige Zitate aus den vielen erwähnten Zuschriften. Sie alle haben eines gemeinsam: dass sich Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Landtag aber auch Träger große Sorgen um das Wohlergehen unserer Kinder in den Kitas machen; dass sie sich große Sorgen um die Qualität des Bildungsauftrags in unseren Kitas machen; dass sie sich große Sorgen um die Stabilität des Systems „Kita“ machen. All diese Sorgen fußen auf den entscheidenden Mängeln des vorliegenden Gesetzentwurfs. Diese lauten: kein realistisches, tragfähiges und zukunftsweisendes Finanzierungssystem; ein Kern- und Randzeitenmodell, welches den Kita-Alltag in wertvolle und weniger wertvolle Zeiten einstuft, in eine Zwei-Klassen-Betreuung; das Zulassen der Ausweitung von Gruppengrößen. Das Ganze wird noch getoppt durch die Einführung von ABC-Klassen. Meiner Meinung nach ist das eine irrwitzige Idee, die keiner wissenschaftlichen Expertise standhält. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Wer möchte, dass unsere Jüngsten durch frühkindliche Bildung und eine verlässliche Förderung die zentralen Voraussetzungen erlangen – nämlich die Voraussetzungen für Teilhabe und für Chancengerechtigkeit für einen späteren Bildungserfolg –, der kann und darf diesem vorliegenden Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Unsere Kitas sind nicht bloß Betreuungseinrichtungen. Sie sind die erste Bildungseinrichtung im Leben unserer Kinder. Die Aufgabe der Kitas und ihr Selbstverständnis ist es, Kinder ganzheitlich in ihrer Entwicklung zu fördern. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird zwar die Bedeutung frühkindlicher Bildung für eine erfolgreiche Bildungsbiografie und -teilhabe benannt, aber der Gesetzentwurf bleibt weit hinter dem Anspruch zurück, Bildung, Qualität und Chancengerechtigkeit tatsächlich in den Mittelpunkt zu stellen. Mit der anstehenden Verabschiedung des schwarzgrünen Kinderbildungsgesetzes wird eine große Chance vertan. Es wird die Chance vertan, unseren Jüngsten eine sie fördernde und gleichzeitig unbeschwerte Kita-Zeit zu ermöglichen. Wir haben als FDP-Fraktion in der Vergangenheit immer wieder aufgezeigt, wie und mit welchen Maßnahmen wir uns eine Verbesserung des Kita-Alltags mit all seinen Herausforderungen, die wir kennen, vorstellen. Auch heute gehen wir mit einem Entschließungsantrag in die Abstimmung. In unserem Antrag zeigen wir noch einmal auf, was es für kluge Kinder hier bei uns im Land Nordrhein-Westfalen tatsächlich braucht: Es braucht eine Stärkung der frühen Bildung, eine Verbesserung der Chancengerechtigkeit, das Elternwahlrecht zwischen Kita und Kindertagespflege muss ermöglicht werden, unsere Fachkräfte müssen dringend weiter entlastet werden, und den Trägern muss Planungssicherheit gegeben werden. 15.07.2026 (Beifall von der FDP) „Wer immer strebend sich bemüht, den können wir erlösen“ – das war der Beginn meiner Rede. Wir werden diese Landesregierung nicht erlösen und diesem Gesetz nicht zustimmen können. Dafür ist dieses Kinderbildungsgesetz zu schlecht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Wir normalisieren einen dauerhaften Ausnahmezustand. – Das sind nicht meine Worte. Das ist die Kernaussage einer Zuschrift an Ministerin Schäffer, Ministerpräsident Wüst, Bundesministerin Prien und die Kinderschutzbeauftragte Ladenburger, die von weit mehr als 100 pädagogischen Fachkräften getragen wird. Diese Fachkräfte beschreiben, was längst jeder weiß: Die meisten Kitas in NRW arbeiten seit Jahren am Limit. Was früher als vorübergehende Ausnahmesituation galt, ist heute zum Dauerzustand geworden: zu wenig Personal, hohe Krankenstände, ständig steigende Anforderungen, überlastete Beschäftigte und Einrichtungen, die jeden Morgen aufs Neue improvisieren müssen. Die Frage lautet vielerorts längst nicht mehr: Wie verbessern wir pädagogische Qualität? Die Frage lautet: Wie schaffen wir es morgen überhaupt noch, die Aufsicht zu organisieren? Und was macht die Landesregierung? Sie gießt diesen Ausnahmezustand nun in Gesetzesform. Eine Reform, die bestehende Standards absenkt, größere Gruppen ermöglicht und qualifizierte Fachkräfte durch geringer qualifiziertes Personal ersetzt, bekämpft keinen Fachkräftemangel. Sie verwaltet ihn und lässt Kinder und Beschäftigte dafür bezahlen. Besonders deutlich wird das beim sogenannten Kern- und Randzeitenmodell. Der morgendliche Abschied von den Eltern ist keine Randzeit. Das Ankommen in der Gruppe ist keine Randzeit. Auch das Abholen am Nachmittag ist keine pädagogische Randzeit. Gerade diese Übergänge sind für kleine Kinder besonders sensibel. Sie brauchen vertraute Bezugspersonen, Sicherheit und qualifizierte Begleitung. Ebenso verantwortungslos ist die Möglichkeit, Gruppen weiter zu vergrößern. Auch nach sämtlichen Änderungen an diesem Gesetzentwurf können Gruppen dauerhaft um zwei Kinder erweitert werden. In den Gruppenformen I und III können vorübergehend sogar insgesamt vier zusätzliche Kinder aufgenommen werden. Rechnerisch entstehen dadurch vielleicht mehr Plätze. Aber es entstehen keine zusätzli-Landtag chen Räume, keine zusätzlichen Fachkräfte, keine zusätzliche Zeit und schon gar keine zusätzliche Qualität. Jedes zusätzliche Kind bedeutet am Ende weniger Zeit für das einzelne Kind. Die Folgen sind längst sichtbar. Im Jahr 2025 wurden rund 4.700 Gewaltvorfälle unter Kindern in NRW-Kitas gemeldet, fast 80 % mehr als im Vorjahr. 6,5 % der Erst- und Zweitklässler müssen inzwischen eine Klassenstufe wiederholen; vor zehn Jahren waren es weniger als 3 %. Im UNICEF-Vergleich zum Kindeswohl landet Deutschland lediglich auf Platz 25 von 37 wohlhabenden Staaten. Bei diesen Zahlen kann man nur den Kopf schütteln. Daher sage ich ganz persönlich als dreifacher Vater: Eltern sollten sich sehr genau überlegen, ob sie ihre Kinder einem System anvertrauen wollen, das personell ausgedünnt, finanziell auf Verschleiß gefahren und pädagogisch immer weiter abgesenkt wird. Denn ein stabiles familiäres Umfeld ist immer besser als ein Betreuungssystem, in dem Überbelegungen, Personalmangel und wechselnde Bezugspersonen zum Normalzustand erklärt werden. Hier sei aber auch gesagt: Die Schuld daran liegt definitiv nicht bei den Erziehern – im Gegenteil. Sie leisten unter katastrophalen Bedingungen jeden Tag Außergewöhnliches. Sie halten mit persönlichem Einsatz ein System am Laufen, das die Politik längst gegen die Wand gefahren hat. Aber auch die engagierteste Fachkraft kann fehlendes Personal nicht wegzaubern, und sie kann überfüllte Gruppen nicht kleiner machen. Das wirklich Traurige dabei ist: Viele Eltern haben gar keine Wahl. Sie sind auf eine verlässliche Betreuung angewiesen. Wer Eltern zwingt, ihre Kinder in Betreuung zu geben, der hat auch die verdammte Pflicht, sichere und hochwertige Betreuung zu gewährleisten. Diese Landesregierung erfüllt ihre Pflicht nicht. Sie spart bei den Kleinsten. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf aus voller Überzeugung ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Frau Schäffer das Wort. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten wirklich intensiv über dieses Gesetz diskutiert. Das ist auch gut so. Bei jeder Veranstaltung, bei jedem Kita-Besuch, bei jedem Interview habe ich, darauf angesprochen, immer gesagt: Was kann uns, die wir Kinderund Familienpolitik machen, denn Besseres passieren, als dass intensiv über frühkindliche Bildung dis-15.07.2026 kutiert wird? Denn das macht doch deutlich: Kitas sind wichtige Lern- und Bildungsorte für unsere Kinder. Die frühkindliche Bildung ist extrem wichtig für den weiteren Bildungsverlauf. Deshalb hat die frühkindliche Bildung für uns als Landesregierung eine hohe Priorität. Denn es geht um die besten Chancen für unsere Jüngsten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich weiß gar nicht, woher Sie nehmen, dass Sie hier immer sagen, mit diesem Gesetz würde gespart werden. Das stimmt doch überhaupt nicht. Allein in diesem Haushaltsjahr gibt es 6,2 Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung. Und das KiBiz wächst weiter auf: 420 Millionen Euro für weitere Maßnahmen im KiBiz für unsere Kitas, für unsere Kinder. Mit dem Gesetzentwurf waren bereits 315 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, allein 200 Millionen Euro für die Transformationskosten zur Stabilisierung des Kita-Systems. Mit den Demografiegewinnen in Höhe von 106 Millionen Euro, die wir im System lassen und die wir dauerhaft im KiBiz verankern, finanzieren wir weitere Maßnahmen. Das ist in haushalterisch schwierigen Zeiten keine Selbstverständlichkeit. Aber wir machen das. Wir machen das, weil wir eine hohe Qualität in der frühkindlichen Bildung wollen und weil wir mehr Verlässlichkeit der Kitas haben wollen – für Kinder, für Eltern und für Beschäftigte. Wir schaffen mit diesen Rekordinvestitionen in unsere Kitas ein stabiles Fundament für die ersten Schritte unserer Kinder. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte noch einmal daran erinnern, was wir in den letzten Monaten bewegt haben. Wir haben schon nach der Verbändeanhörung mit Einbringung des Gesetzentwurfs die Sonderförderung für eingruppige Einrichtungen, die vor 2007 gegründet wurden, wieder aufgenommen. Wir haben die Befristung der Finanzierung der Transformationskosten bis zur Einführung der neuen Kita-Formel aufgehoben. Mit der ersten Formulierungshilfe haben wir 50 Millionen Euro in die Sprachbildung gesteckt; denn Sprache ist der Schlüssel zur Teilhabe und für den weiteren Bildungserfolg. Wir haben die Personaloffensive, in der bereits 50 Millionen Euro steckten, mit 18 Millionen Euro mehr ausgestattet. Wir haben die Praxisanleitung erhöht. Wir haben sichergestellt, dass alle Einrichtungen in Zukunft eine Kita-Helferin oder einen Kita-Helfer haben können. Es stehen allein 37 Millionen Euro mehr für die Kita-Helferinnen und Kita-Helfer zur Verfügung, damit das Personal in den Einrichtungen entlastet wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben reagiert. Wir haben die Randzeit angepasst und auf zehn Stunden beschränkt. Ich finde, das ist wirklich vertretbar. Landtag Wir sagen doch auch überhaupt nicht, dass Abholund Bringzeiten nicht wichtige Zeit wären. Natürlich sind sie das. Da finden die Tür-und-Angel-Gespräche zwischen Beschäftigten und Eltern statt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nur nicht mit den Erzieherinnen!) Da findet ganz viel statt, auch zwischen Beschäftigten und den Kindern. Aber was ist die Alternative angesichts eines Fachkräftemangels? Die Alternative kann doch nicht sein, dass die Erdmännchengruppe schon wieder geschlossen hat. Wir müssen doch dafür sorgen, dass die Kitas offen sind. Wir wollen für Verlässlichkeit sorgen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Mit der jüngsten Änderung mildern wir jetzt noch das Risiko für Träger, vor dem sie uns gewarnt haben, dass mit den neuen Buchungsschritten von 30 und 40 Stunden ein Risiko entstehen könnte. Auch darauf sind wir eingegangen. Wir wollen diese Flexibilität und die Wahlmöglichkeit für Eltern, denn wir wissen aus Elternbefragungen, dass die meisten Eltern ein Angebot zwischen 35 und 40 Stunden brauchen. Es sind gute und wohlüberlegte Änderungen, die wir hier machen. Mit ihnen bessern wir beim Gesetzentwurf nach und stärken die Qualität der frühkindlichen Bildung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich hier gesagt, dass mir der Dialog wichtig ist. Mir ist der Dialog mit den verschiedenen Beteiligten, die wir bei den Kitas haben, wichtig. Wir waren mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Wohlfahrtsverbänden, mit den Kirchen, mit den Gewerkschaften, mit den Eltern und mit der Kindertagespflege im Gespräch. Ja, das waren nicht immer nur einfache Gespräche. Wir haben unterschiedliche Rollen. Es sind schwierige Rahmenbedingungen. Aber diese Gespräche waren immer konstruktiv, sie waren vertraulich, sie waren gut – und zwar, weil uns das gemeinsame Ziel trägt. Das gemeinsame Ziel ist, dass wir das Beste für unsere Kinder erreichen wollen. Ich will heute einmal allen Danke sagen, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ach!) die an diesen Gesprächen beteiligt waren und die mit dafür gesorgt haben, dass wir jetzt ein gutes KiBiz verabschieden können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unsere Arbeit für starke Kitas geht weiter. Nach dem KiBiz ist vor dem KiBiz. Wir geben uns mit dem Gesetzentwurf selbst den Auftrag, an einer Kita-Formel 15.07.2026 zu arbeiten, weil wir wollen, dass das Finanzierungssystem weniger bürokratisch ist. Wir wollen, dass die Ressourcen, die durch das KiBiz benötigt werden, bei den Kindern landen und nicht in Verwaltungen, die Kindpauschalen ausrechnen müssen. Das ist der nächste Schritt, den wir mit der Kita-Formel gehen werden. Eines will ich noch sagen. Neben den Zielen von Verlässlichkeit und Qualität gibt es ein weiteres Ziel, das dieser Gesetzentwurf beschreibt: die Chancengerechtigkeit. Wir wollen mit Chancen-Kitas und mit dem Kita-Sozialindex weitere Schritte gehen, um wirklich allen Kindern die besten Start- und Bildungschancen mit auf den Weg zu geben. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 1 Minute 28 Sekunden überschritten. Selbstverständlich steht diese Redezeit auch den Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend empfiehlt in Drucksache 18/20472, den Gesetzentwurf Drucksache 18/17575 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/20472 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/17575 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen. Die dritte Lesung zu dem Gesetzentwurf ist für morgen unter Tagesordnungspunkt 17 vorgesehen. Dann werden wir auch über den Entschließungsantrag abstimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich Tagesordnungspunkt 13 aufrufe, möchte ich noch eine Information durchgeben. Die Fraktion der FDP hat soeben eine namentliche Abstimmung beantragt. Sie betrifft den Tagesordnungspunkt 14 und konkret die Abstimmung zu dem Änderungsantrag Drucksache 18/20044. Jetzt gehen wir über zu: 13 Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17474 Landtag Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitalisierung Drucksache 18/19457 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20487 Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/20504 – Neudruck Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20524 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20550 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20551 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Abgeordnetenkollegen Herrn Ritter das Wort.
Jochen Ritter CDU
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal ist es schön, dass wir heute schneller durch die Tagesordnung kommen. (Unruhe)
Berivan Aymaz
Wenn ich Sie kurz unterbrechen darf: Es ist hier nicht die beste Akustik. Hinzu kommt ein wirklich hoher Lärmpegel, sodass wir zumindest hier aus dem Präsidium den Kollegen kaum hören können. Daher bitte ich um etwas Ruhe, und an die Technik geht der Hinweis, zu prüfen, ob vielleicht das Mikrofon ein bisschen lauter geschaltet werden kann. – Herr Ritter, Sie haben das Wort.
Jochen Ritter CDU
Danke. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir heute schneller durch die Tagesordnung kommen, als ursprünglich abzusehen war – nicht, weil wir damit den Konflikt mit dem Fußball vermeiden, sondern auch, weil wir gleich beim Parlamentarischen Abend der Wohnungswirtschaft Vollzug melden können. Schnelligkeit ist ein Teil der Aufgabe. Wenn das, was der Bundestag zu Beginn seiner Legislaturperiode beschlossen hat, ein Bauturbo war, dann zünden wir jetzt sozusagen die zweite Stufe einer Baurakete. Die erste Stufe ist 2024 in Kraft getreten. Sie sah be-15.07.2026 reits erhebliche Erleichterungen für Bauwillige vor. Die zweite Stufe enthebt Bauherrschaften nun von weiten Teilen dessen, was sie bisher als allgemein anerkannte Regeln der Technik beachten müssen. Damit wird jedenfalls öffentlich-rechtlich einfaches und günstiges Bauen in Nordrhein-Westfalen möglich. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wenn der Bund jetzt aus seinem Bauturbo dergestalt ein Biturbo machen würde, dass er zivilrechtlich den vielversprechenden Gebäudetyp E dazugesellt, dann können Bauwillige Welten erreichen, die nie ein menschliches Auge zuvor gesehen hat. Weniger futuristisch, aber gleichwohl bemerkenswert, ist das Feature, das sich in der Szene unter dem Begriff „Oldtimer-Regelung“ etabliert hat. Wer ein altes Haus umbaut, muss es künftig nicht mehr auf das aktuelle technische Niveau aufrüsten, sondern kann es dabei belassen, die Anforderungen zu erfüllen, die bei seiner Errichtung gegolten haben. Ob Alt- oder ob Neubau: Für denjenigen, der mit seinem Vorhaben ins Baugenehmigungsverfahren geht, ist digital künftig obligatorisch. Für Geschwindigkeit sorgt die Genehmigungsfiktion. Wer drei Monate nach Antragstellung keinen Bescheid bekommen hat, kann sein Vorhaben als genehmigt betrachten; es sei denn, er legt Wert auf eine ausdrückliche Genehmigung. Apropos Vorlage von Anträgen: Was Brandschutzkonzepte angeht, haben wir uns nach intensiver Auseinandersetzung mit der Materie dazu entschlossen, die Regelung so zu belassen, wie sie ist. Die Novelle der Bauordnung trägt im Übrigen neuen Entwicklungen im Verhältnis von Handel und Wohnen Rechnung. Der stationäre Einzelhandel ist durch Onlinekonkurrenz unter Druck, dafür benötigte Immobilien werden leergezogen. Gleichzeitig wird händeringend Wohnraum gesucht. Es ist also höchste Zeit, den Weg für Nutzungsänderungen von Handel in Wohnen zu erleichtern, und das tun wir jetzt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Von noch größerer Tragweite ist die Entwicklung, die uns unter dem Gesichtspunkt der äußeren Sicherheit zum Handeln zwingt. Unser Land muss deutlich verteidigungsfähiger werden, als es jetzt ist. Der Generalinspektor der Bundeswehr Carsten Breuer hat in der WELT AM SONNTAG unlängst ausdrücklich – ich zitiere – Gesetze zur Beschleunigung von Bauvorhaben – Zitat Ende – angesprochen, die es braucht, wenn das Ziel rechtzeitig erreicht werden soll. Dazu trägt diese Novelle der Bauordnung bei, indem Anlagen, die der Landes- und der Bündnisverteidigung dienen, verfahrensfrei gestellt werden. Landtag Demselben Zweck dienen die vorgesehenen Änderungen am Denkmalschutzgesetz. Wenn es etwa darum geht, Kasernen zu ertüchtigen, kann es sein, dass mit denkmalgeschützten Teilen anders umzugehen ist, als das bisher der Fall ist. Allerdings haben wir uns nach der Anhörung auch dazu entschieden, hier einen Schritt in puncto Bodendenkmäler zurückzugehen. Mit unserem Änderungsantrag liegt der Ball jetzt auf dem Elfmeterpunkt, und wir werden uns auch nicht von den kürzlich oder kurzfristig gestellten Änderungs- oder Entschließungsanträgen in eine Verlängerung zwingen lassen. Die FDP will etwas mehr oder sich zumindest den Anschein geben, als wolle sie etwas mehr; zum Beispiel, dass wir das befördern, (Angela Freimuth [FDP]: Das ist schon richtig so!) was Ihre Justizministerin im Bund in der Ampel zum Gebäudetyp E verbummelt hat. Das ist in Arbeit. Heute hat das Entlastungskabinett der Bundesregierung getagt und, wenn ich es richtig sehe, auch diesen Punkt diskutiert. Die SPD möchte am liebsten gar nichts ändern und erreicht damit das, was Kultusminister Girgensohn bei der erstmaligen Einbringung des Denkmalschutzgesetzes vermeiden wollte, nämlich dass unser Land „museal festgeschrieben“ wird. Wenn der eine nach da und der andere nach dort will, dann schießen wir den Ball am besten in die Mitte (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) und machen den Elfmeter rein. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Watermeier.
Sebastian Watermeier SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Qualität eines Gesetzentwurfs erkennt man oftmals daran, wie oft er kurz vor Schluss noch repariert werden muss. Genau das erleben wir heute. Anfang des Jahres hatte uns die Landesregierung ihren großen Bauturbo präsentiert. Alles sollte schneller, einfacher und moderner werden: „Bürokratie am Bau? Ciao!“ usw. Dann gab es die Anhörung im April, und plötzlich stellte sich heraus: Es war jetzt wohl doch nicht die Superreform, die quasi über Nacht dafür sorgen würde, dass mehr Wohnungen schneller gebaut werden können. 15.07.2026 Feuerwehren, Kommunen, Fachverbände und Sachverständige wiesen reihenweise auf Schwachstellen beim Brandschutz, beim Denkmalschutz, bei der Barrierefreiheit, bei den Verfahren hin, und weil die Kritik offensichtlich nicht so einfach wegzudiskutieren war, mussten Sie von der Regierungskoalition nachbessern. Das Ergebnis dieser Nachbesserung liegt uns nun erst seit Montag in Form ihres umfangreichen Änderungsantrags mit zahlreichen Korrekturen am eigenen Gesetz vor. Man könnte sagen, um in Ihrem Bild zu bleiben, Herr Ritter: Der Videoreferee hat eingegriffen, aber er hat sich für die Entscheidung sehr viel Zeit gelassen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Der Zeitpunkt der Einbringung Ihres Antrags belegt auch, wie schwer Sie sich in den eigenen Reihen damit getan haben, überhaupt zu einer gemeinsamen Linie zu finden. Man kann das als Lernfähigkeit bezeichnen. Das wäre die freundliche Interpretation. Man kann aber auch sagen: Zwar ist mit Ihrem Änderungsantrag das Gesetz tatsächlich besser geworden, aber – ehrlich gesagt – nach dem ursprünglichen Entwurf war die Messlatte dafür jetzt auch nicht so hoch. Deshalb ist es noch lange nicht gut und für uns auch noch nicht zustimmungsfähig. Ich will dafür vier Beispiele nennen. Erstens: die Genehmigungsfiktion. Sie wird weiterhin als Instrument der Beschleunigung verkauft. Tatsächlich können Bauvorhaben künftig als genehmigt gelten, obwohl die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Die Landesregierung verspricht dadurch schnellere Verfahren. Viele Praktikerinnen und Praktiker befürchten hingegen neue Rechtsunsicherheiten und neue Konflikte. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben wiederholt auf die Risiken hingewiesen. Wer Verfahren beschleunigen will, muss sie besser organisieren und darf das fehlende Prüfergebnis nicht durch Zeitablauf ersetzen. Zweitens: der Brandschutz. Sie haben hier einen ganz wichtigen Kritikpunkt aufgegriffen. Die ursprünglich vorgesehene Verengung bei den Brandschutzsachverständigen wird wieder zurückgenommen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir fragen uns aber auch, wie dieser offensichtlich untaugliche Vorschlag eigentlich in den ursprünglichen Entwurf gekommen ist. Nicht korrigiert wurden dagegen die Lockerungen beim zweiten Rettungsweg. Die Feuerwehren haben ihre Bedenken dazu sehr deutlich vorgetragen. Sicherheit entsteht nicht zufällig, und Deutschland gehört seit Jahren zu den Ländern mit den niedrigsten Brandtodesraten weltweit, weil über Jahrzehnte hohe Standards entwickelt wurden. Deshalb halten wir es auch für falsch, die Anforderungen an Rettungswege abzusenken, um Verfahren zu beschleunigen. Landtag Drittens. Auch bei der Barrierefreiheit hat die Koalition nachgebessert. Nach Kritik der kommunalen Spitzenverbände wurde für öffentlich zugängliche Bestandsgebäude wieder ein Verweis auf die Barrierefreiheitsanforderungen aufgenommen. Das ist ebenfalls besser als der ursprüngliche Entwurf, das Grundproblem bleibt aber. Angesichts einer sehr geringen Neubauquote entscheidet sich die Frage der Teilhabe vor allem im Bestand. Wir werden in Zukunft auf jede barrierearme und barrierefreie Wohnung angewiesen sein. Deshalb überzeugt uns die Richtung dieser Reform weiterhin nicht. Viertens. Auch beim Denkmalschutz musste die Landesregierung nach der Anhörung zurückrudern. Die geplanten Änderungen beim Landesdenkmalrat werden vorerst nicht weiterverfolgt. Die Rolle der Landschaftsverbände im Bereich der Bodendenkmalpflege bleibt erhalten. Das sind Korrekturen, die wir ausdrücklich zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig bleiben problematische Sonderregelungen aber bestehen, und die grundlegende Frage, wie der notwendige Ausgleich zwischen Verteidigungsinteressen, kommunaler Selbstverwaltung und dem Schutz unseres kulturellen Erbes aussehen soll, ist aus unserer Sicht weiterhin nicht überzeugend beantwortet. Es bleibt dabei: Das eigentliche Problem beim Bauen in Nordrhein-Westfalen sind nicht in erster Linie Sicherheitsstandards, sondern überlastete Bauämter, die schleppende Digitalisierung, der Personalmangel und die langsamen Verwaltungsabläufe. (Beifall von der SPD) Die kommunalen Spitzenverbände bleiben dabei: Trotz der vorliegenden Änderungen sehen sie weiterhin erhebliche Probleme bei der Umsetzung und haben sogar eine spätere Einführung gefordert. Wir erkennen an, dass CDU und Grüne nachgebessert haben. Der SPD reicht das aber nicht aus. Bei der Landesbauordnung bleiben die Probleme rund um die Genehmigungsfiktion, Rettungswege und Barrierefreiheit sowie der Rückgang staatlicher Kontrollen bestehen. Deshalb werden wir uns bei Art. 1 enthalten. Die Änderungen am Denkmalschutzgesetz überzeugen nicht, und deshalb werden wir Art. 2 ablehnen. Dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften werden wir dagegen zustimmen. Ebenso stimmen wir der Überführung der Regelungen des bisherigen BauGB-Ausführungsgesetzes in die Landesbauordnung und der damit verbundenen Aufhebung der bisherigen Ausführungsgesetze zu. Da wir die Umsetzungsfristen für die Kommunen für zu kurz halten, was wir bereits mitgeteilt haben, lehnen wir auch Art. 5 ab. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) 15.07.2026 – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollege Herr Klocke das Wort.
Arndt Klocke GRÜNE
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein wichtiger Tag für NRW, für den Bereich „Bau“, für all das, was in den nächsten Jahren kommen soll und wird. Wir Abgeordnete waren in den letzten Jahren bei so vielen Veranstaltungen, auf denen uns immer wieder angetragen wurde, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Aufstockung, des Ausbaus und des Umbaus im Bestand so zu verändern, dass in Nordrhein-Westfalen mehr möglich wird. Bei der großen Anhörung im Plenarsaal im April hat die Anzuhörende Frau Professorin Hillebrandt von der Uni Wuppertal skizziert, dass im Bereich der Aufstockung von Bestandsgebäuden allein in NRW 550.000 bis 600.000 neue Wohnungen möglich, realisierbar sind, wenn sich die Gesetzeslage ändert, und das möglichst zeitnah. Beim Ausbau und Umbau von Ladenlokalen sind es noch mal 400.000 Wohnungen. Das heißt: Wir reden über 1 Million Wohnungen, die nicht durch Neubau, durch Flächenausweisung, durch Nutzung von bisher bestehenden Grünzügen, sondern durch Umbau und Ausbau entstehen können. Die Landesregierung konzentriert sich auf das, was möglich ist. Dies ist die zweite Änderung der Landesbauordnung. Im ersten Schritt haben wir mit der Solarverpflichtung, mit den Abstandsflächen bei Wärmepumpen und Windkraftanlagen und mit dem Verbot von Schottergärten vieles getan, um im Bereich des nachhaltigen Bauens Dinge zu ermöglichen. Jetzt gehen wir den zweiten großen Schritt. Man kann sich immer darüber beklagen, was in Berlin alles nicht läuft. Man kann sich darüber beklagen, welche Möglichkeiten uns aufgrund der internationalen Lage, aufgrund des Kriegs in der Ukraine, aufgrund des Irans sowie aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage entgeht. Wir aber machen das, was über die Landesbauordnung genehmigungsrechtlich möglich ist. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Bei mir im Büro hängt seit einigen Jahren ein Schild, das ich schon mehrfach erwähnt habe. Darauf steht: Focus on what you can change. – Das hat Schwarz-Grün in dieser Legislaturperiode eindeutig umgesetzt. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag Wir haben die rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich verbessert, und das wird uns doch immer wieder – wir sitzen ständig zusammen bei Podiumsdiskussionen, fahren zusammen zu Kongressen, ob es die polis oder die große Immobilienmesse in München ist – ins Stammbuch geschrieben. Das ist auch bei dieser Anhörung herausgekommen. Heute werden wir diese Verbesserung miteinander beschließen. Zu den Entschließungs- und Änderungsanträgen. Lieber Kollege Sebastian Watermeier von der SPD, ihr müsst euch schon mal entscheiden, ob wir nachgebessert oder versucht haben, ein schlechtes Gesetz noch irgendwie zu reparieren. Eine Anhörung mit über 30 Anzuhörenden macht man doch, damit man Anregungen von klugen Sachverständigen aufnimmt. Das haben wir getan, und deswegen gibt es den Änderungsantrag mit den eben vorgetragenen Punkten. Wir haben Anregungen aufgenommen und an sieben, acht zentralen Stellen etwas verbessert. Der Änderungsantrag hat fünf Seiten, und die ganze Änderung hat fast 100 Seiten. Es soll den Rahmen sprengen, das innerhalb von ein paar Tagen zu bewerten? Ich finde ehrlich gesagt, dass man von Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die hauptamtlich arbeiten und Referentinnen und Referenten haben, erwarten können muss, dass das möglich ist. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Sarah Philipp [SPD]: Dazu hat er überhaupt nichts gesagt! – Sebastian Watermeier [SPD]: Das habe ich doch gar nicht gesagt! Lesen Sie das Protokoll!) Es war angekündigt, dass es einen Änderungsantrag geben wird. Das sind fünf Seiten; der ist sehr konzentriert. Er entspricht dem, was uns die Sachverständigen ins Stammbuch geschrieben haben; das nehmen wir auf. Der Entschließungsantrag der SPD ist wirklich komplette Arbeitsverweigerung. (Sebastian Watermeier [SPD]: Ah!) Dabei kommt heraus, dass die Sozialdemokratie das eigentlich überhaupt nicht will. Das verstehe ich nicht, denn wir starten doch jetzt in den Landtagswahlkampf. Die SPD muss nun doch erklären, warum mit der SPD im Bereich des Umbaus, des Ausbaus und der Aufstockung in diesem Land überhaupt nichts zu machen ist. Mit der heutigen Ablehnung und mit diesem Entschließungsantrag wird doch deutlich: Ihr habt dazu überhaupt nichts im Angebot. Das ist doch ein zentraler Bereich.
Berivan Aymaz
Sehr geehrter Herr Kollege, …
Arndt Klocke GRÜNE
Das Gesetzt ändert nicht sofort die ganze Wohnungskrise. 15.07.2026
Berivan Aymaz
… es liegt schon eine Weile eine Zwischenmeldung vor – ich habe die ganze Zeit darauf gewartet, dass Sie Ihren Satz zu Ende bringen –, …
Arndt Klocke GRÜNE
Frau Präsidentin, ich habe das nicht wahrgenommen.
Berivan Aymaz
… und zwar von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Watermeier. Möchten Sie die zulassen?
Arndt Klocke GRÜNE
Die lasse ich natürlich zu. Klar!
Sebastian Watermeier SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Klocke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Herr Kollege, wann war denn die Bauausschusssitzung, in der Sie angekündigt haben, dass es eventuell einen Änderungsantrag geben könnte?
Arndt Klocke GRÜNE
Ich kann das nicht vom Termin her sagen. (Angela Freimuth [FDP]: Im Mai!) Es war auf jeden Fall die letzte Sitzung, die stattgefunden hat. (Sebastian Watermeier [SPD]: Ja!) Die letzte wäre eigentlich in Neuss gewesen. Die haben wir dann aus Hitzegründen zum Glück abgesagt. Aber in der vorherigen Sitzung hatten sowohl der Kollege Ritter als auch ich Wortbeiträge, und wir haben in unseren Beiträgen angekündigt bzw. in den Raum gestellt, dass es auch noch einen Änderungsantrag geben wird. (Sebastian Watermeier [SPD]: Gut!) Wie ich das genau formuliert habe und ob es der 27. Mai oder der 21. Mai war … (Angela Freimuth [FDP]: 21.!) – Frau Kollegin? (Angela Freimuth [FDP]: Der 21., Herr Kol- lege!) – Der 21, vielen Dank. – In jedem Fall haben wir darüber diskutiert. Dann haben wir das beschlossen, es dann ins Plenum überwiesen und heute beschließen wir das hier hoffentlich abschließend. Punkt. (Sebastian Watermeier [SPD]: Sie haben dann nur anderthalb Monate gebraucht!) – Ja, gut Ding will Weile haben! Landtag (Beifall von den GRÜNEN und Jochen Ritter [CDU] – Heiterkeit von Wibke Brems [GRÜNE]) Aber ich will Ihnen eins sagen: Die in Ihrer Rede geäußerte Vermutung, dass das zwischen den Fraktionen so schwierig gewesen sei und dass ständig die Köpfe geraucht hätten, mit Nachtsitzungen etc., das war nicht so, sondern wir haben uns relativ vernünftig und zeitnah verständigen können. An diese gemeinsamen Treffen erinnere ich mich. Dann geht das natürlich noch mal in eine Prüfschleife im Haus. Jetzt ist es so weit fertig, dass wir das heute miteinander verabschieden können. Ich sehe, ich habe leider nur noch zehn Sekunden Zeit. – Für Nordrhein-Westfalen ist das heute ein wichtiger Beschluss. Wir haben eben das KiBiz beschlossen, und wir haben noch andere Themen auf der Tagesordnung, aber für den Baubereich, für die Genehmigung von Verfahren, ist das heute eine ganz zentrale Entscheidung. Wenn ich richtig rechne: Vom heutigen Datum 15. Juli bis zum 1. September sind es zweieinhalb Monate. Die SPD hätte gerne drei gehabt, wenn ich dem Antrag das richtig entnehme. Ich bin sicher, dass die Behörden in Nordrhein-Westfalen das auch in zweieinhalb Monaten so einpflegen können, dass wir ab dem 1. September mit der neuen Landesbauordnung gute neue Genehmigungen im Bereich „Ausbau, Umbau und Aufstockung“ haben werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich werbe um Zustimmung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Freimuth das Wort.
Angela Freimuth FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich „endlich“ gesagt, weil der Gesetzentwurf und die darin enthaltenen Erleichterungen lange angekündigt waren und auch lange von der Bau- und Wohnungswirtschaft erwartet wurden. Breits bei der Einbringung habe ich anerkannt, dass der Entwurf wichtige Schritte in die richtige Richtung enthält: Privilegierung des Bauens im Bestand, Erleichterungen für Umbauten und Nutzungsänderungen, Einstieg in die Genehmigungsfiktion und insbesondere die Beschränkung der anerkannten Regeln der Technik auf das bauordnungsrechtliche Mindestmaß. Das wurde auch in der Sachverständigenanhörung ausdrücklich anerkannt, wenngleich die Praktiker und Experten auch verdeutlichten, dass das Deregulierungs- und Beschleunigungspotenzial mit dem Gesetzentwurf längst nicht ausgeschöpft werde. Die Vertreter der Planer, Architektenkammer und Ingeni-15.07.2026 eurkammer Bau, zeigten auf, dass Aufstockungen oder Dachgeschossausbauten oft daran scheiterten, dass das gesamte Gebäude auf aktuelle Komfortund Schallschutznormen ertüchtigt werden müsse. Mit der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Oldtimer-Regelung wird daran einiges geändert, und zwar wesentlich. Warum dann aber die Privilegierung von Aufstockungen auf nur ein Stockwerk begrenzt wird und nicht, wie beispielsweise auch vom VdW nachvollziehbar dargelegt wurde, zumindest zwei möglich gemacht werden, erschließt sich nicht. (Beifall von der FDP) CDU und Grüne haben im Mai 2026 – am 21. war die Ausschusssitzung, lieber Kollege Klocke; ich habe gerade extra nachguckt – angekündigt, dass es aufgrund der Erkenntnisse aus der Sachverständigenanhörung noch Änderungen des Gesetzentwurfs geben werde. Diese Änderungen – das will ich auch anmerken – kamen dann eben doch sehr kurzfristig, und ich will auch darauf hinweisen: Vielleicht können wir das noch in der Zeit lesen, aber viele, die hinterher mit dem Gesetz arbeiten müssen, hatten nicht die Gelegenheit, diese Änderungen in der Kürze der Zeit nachvollziehen zu können. Insofern als Anregung: Ein bisschen früher und rechtzeitig wäre nicht nur kollegialiter besser, sondern dadurch würde vielleicht auch in der Sache einiges erreicht. (Beifall von der FDP, Sarah Philipp [SPD] und Sebastian Watermeier [SPD]) Wenn Standsicherheit und Brandschutz gewährleistet sind, dann spricht doch bauordnungsrechtlich überhaupt nichts dagegen, auch tatsächlich mehr zu ermöglichen, als in dem Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt auch mit der Änderung vorgesehen ist. Ein anderer Punkt. Ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar, dass Sie diesen mit dem Änderungsantrag aufgegriffen haben; es handelte sich nämlich um einen gravierenden Mangel und quasi um eine Berufsausübungsbeschränkung, denn eine gesamte Berufsgruppe mit europäischer Zertifizierung sollte faktisch bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten ausgeschlossen werden, und das mit möglichen europarechtlichen und auch sehr praktischen und persönlichen Folgen für die Verfügbarkeit qualifizierter Gutachter. Das haben Sie aufgegriffen, und es ist richtig und geboten, diesen Fehler des Gesetzentwurfs mit dem Änderungsantrag zu korrigieren. Wir Freien Demokraten haben uns in der Vergangenheit immer wieder für die Einführung einer Genehmigungsfiktion ausgesprochen und dafür, auch diese Möglichkeiten zur Beschleunigung tatsächlich zu nutzen. Da sind wir anders als die Kollegen der Sozialdemokratie. Denn immer wieder erreichten uns die dramatischen Schilderungen, dass durch lange Genehmigungsverfahren Stillstand und Kostenexplosio-Landtag nen erlitten wurden. Deshalb begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich die Einführung der Genehmigungsfiktion. Die Zeit erlaubt es leider nicht, alle Punkte der Gesetzesänderung hier im Plenum individuell zu bewerten und herauszustellen. Deswegen haben wir mit unserem Entschließungsantrag sowohl die Verbesserungen anerkannt, aber auch gleichzeitig unserer Überzeugung Ausdruck verliehen, dass wir uns gerade angesichts der vielen verzweifelten Wohnungsuchenden in unserem Land mit diesen Erleichterungen nicht zufriedengeben wollen und auch nicht zufriedengeben dürfen. (Beifall von der FDP) Wir wollen ein Bauordnungsrecht, das konsequent auf Gefahrenabwehr fokussiert ist, mit dem kostensteigernde Detailnormen gestrichen, Umbau, Nachverdichtung und serielles Bauen erleichtert und die Kommunen digital und rechtssicher handlungsfähig gemacht werden. Vielleicht können wir alle gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, die Änderungen im Vertragsrecht, im BGB, also im Bundesrecht, noch zu erreichen (Die Redezeit wird angezeigt.) – ich komme damit auch zum Schluss, Frau Präsidentin –, damit die Lösungskompetenzen der Planer und der Bauunternehmen innovatives, kostenbewusstes und attraktives Wohnen ermöglichen. (Beifall von der FDP) Wir sehen in dem Antrag, in dem Gesetzentwurf und auch in dem Änderungsantrag wichtige Impulse, aber sie gehen nicht weit genug. Deswegen werden wir uns zu dem Gesetzentwurf enthalten. (Christian Loose [AfD]: Haben wir Block II?) Den Entschließungsantrag der SPD lehnen wir ab, weil sie damit leider genau das Gegenteil von dem möchte, was wir wollen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Ich gebe noch einmal den Hinweis an alle Kolleginnen und Kollegen, weil sich das ein bisschen durch die Reden aller Fraktionen durchgezogen hat, die Redezeit doch bitte einzuhalten. Für die Fraktion der AfD spricht nun Herr Clemens.
Carlo Clemens AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf gibt es vorweg drei Dinge anzumerken. Erstens. Es handelt sich um ein sogenanntes Omnibusgesetz oder auch Mantelgesetz, ein Gesetzespaket, das mehrere Gesetzesänderungen in einem einzigen Rechtsakt bündelt. Heute sollen Änderungen 15.07.2026 in vier Landesgesetzen beschlossen werden. Man bekommt den Eindruck, die kontroversen Pläne zum Abbau des Denkmalschutzes in NRW sollen im Schatten der Novelle der Landesbauordnung quasi versteckt werden. Zweitens. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen wurde versprochen, eine Evaluierung des Denkmalschutzgesetzes bis zum Jahr 2025 vorzunehmen. Diese Evaluierung hat bis heute nicht stattgefunden. Zumindest ist sie nicht publik, was die den Plänen der Landesregierung ohnehin ablehnend gegenüberstehenden Denkmalpfleger in der Anhörung erneut kritisch angemerkt haben. Doch eine Bestandsaufnahme der jüngsten Änderungen von 2022 ist als Grundlage für die heute geplanten noch weitergehenden Änderungen notwendig. Drittens begrüße ich ausdrücklich den Rückzieher von CDU und Grünen bezüglich § 54 Abs. 3. Der anhaltende Druck von Betroffenen hatte Erfolg. Es freut mich für die zertifizierten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, dass sie ihre Arbeit auch weiterhin verrichten dürfen und nicht, wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen, trotz regelmäßig geprüfter Kompetenz ausgeschlossen werden. Es freut mich als Vertreter einer kleinen Oppositionsfraktion auch, durch meine Sachverständigenbenennung dazu beigetragen zu haben, dass die Position der Betroffenen bei der Anhörung überhaupt zu Wort kam und zu Protokoll gebracht wurde. Die Rolle rückwärts kann aber keine Dauerlösung sein. In einem zweiten Schritt fordert die AfD in ihrem Änderungsantrag deshalb, in dem besagten Paragrafen explizit Brandschutzsachverständige nach der entsprechenden DIN-Norm aufzunehmen. Damit reduziert sich auch der Prüfaufwand für die Bauaufsichtsbehörden. In unserem Änderungsantrag fordern wir außerdem die Streichung des Art. 2. Das geht in eine ähnliche Richtung wie der Entschließungsantrag der SPD, der uns reichlich spät erreicht hat. Wir wollen, dass über die einschneidenden Änderungen hin zu einer Neuordnung des Denkmalschutzes zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Verfahren entschieden wird. Es braucht erst einmal die versprochene Evaluation. Ich betone an dieser Stelle auch deutlich: Die in Anspruch genommene Rahmenrichtlinie für die Gesamtverteidigung sieht explizit nicht vor, den Schutzstatus von denkmalgeschützten Kulturgütern in Landes- und Bundesträgerschaft in dieser Form abzubauen. Schlösser, historische Hörsäle oder Klinikgebäude stehen weder dem Katastrophenschutz noch dem Ausbau der Bundeswehr im Weg. (Beifall von der AfD) Nun zur Landesbauordnung und dem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion. Schon bei der ersten Landtag Lesung im Dezember hatte ich hier gewarnt: Wenn wir Deregulierung wollen, dann nicht wahllos. Nach der Sachverständigenanhörung im April wissen wir jetzt genauer, wo die Landesregierung nachbessern muss. Tempo ist gut, aber fiktive Genehmigungen und Genehmigungsfreistellungen schaffen keinen rechtssicheren Bestandsschutz. Sind Abstandsflächen oder Brandschutzregeln nicht eingehalten, haben Nachbarn sogenannte Abwehrrechte. Bauaufsicht und Justiz müssen repressiv tätig werden. Das bedeutet für alle Beteiligten mehr und nicht weniger Aufwand. Überlastete Behörden könnten unter dem Druck kurzer Fristen entweder vorschnell ablehnen oder Anträge nur oberflächlich prüfen. Deshalb fordern wir als AfD, dass die Fiktion auf den Wohnungsbau in angespannten Märkten begrenzt gehört. Weiterhin sind Vorhaben mit erhöhtem Brandschutzrisiko ausdrücklich auszunehmen. Bei der Umbauordnung gilt: Der Verzicht auf starre Komfortnormen ist im Grundsatz richtig, das Anliegen wird von uns auch geteilt, nutzt aber wenig, wenn der Verzicht durch die Hintertür zivilrechtlich wieder einkassiert wird. Solange der Gebäudetyp E nicht im BGB verankert ist, trägt jeder Planer, der die neuen Spielräume nutzt, ein Haftungsrisiko. All diese Instrumente, die man neu einführen möchte, stehen und fallen mit der Leistungsfähigkeit unserer Bauaufsichten. Diese sind vielerorts – Sie kennen das; Sie wissen das – bereits am Limit. Die kommunalen Aufgaben wachsen viel schneller als ihre Finanzausstattung. Mit dem sogenannten Bauturbo rollt eine Flut zusätzlicher Anträge auf die Kommunen zu. Wenn wir diesen jetzt mit festen Fristen verbundene zusätzliche Prüf- und Kontrollpflichten aufbürden, ohne für hinreichend Personal und Mittel zu sorgen, dann wird aus Deregulierung Kontrollverlust. (Beifall von der AfD) Die AfD sagt ganz klar: Die Kommunen dürfen hier nicht alleingelassen werden. Deregulierung mit Augenmaß heißt für uns, ein verbindliches Konzept zur personellen und finanziellen Ertüchtigung der Bauaufsichten vorzulegen, klare Prüfkataloge für genehmigungsfreie Vorhaben verbindlich zu machen und die Novelle drei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren. Alles andere wäre ein Versuchsballon auf Kosten der Kommunen und der Rechtssicherheit im Bauwesen. Ich bitte Sie daher, sowohl dem Änderungsantrag als auch dem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Scharrenbach das Wort. 15.07.2026 Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Heute wird über das dritte Änderungsgesetz zur Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Vorschriften abgestimmt. Denn dieses Gesetzgebungsverfahren hat ein echtes Mitmachgesetz hervorgebracht, so muss man das sagen. Wir haben im Frühjahr 2024 die Aktion „Bürokratie am Bau? Ciao!“ gestartet. Wir haben die Architekten, das Ingenieurwesen und die am Bau Beteiligten breit dazu aufgerufen, uns bitte Vorschriften zu melden, bei denen sie sagen: Das ist überflüssige Bürokratie, zu viel Theorie und zu wenig Praxis. Wir haben immerhin über 200 Eingaben aus einer großen Schar von Personen bekommen, die in Nordrhein-Westfalen dafür Sorge tragen, dass sowohl Wohnungsbau betrieben wird als auch Nichtwohngebäude neu gebaut, modernisiert und saniert werden. Insofern ist das eines der ersten großen Mitmachgesetze dieser Landesregierung, das heute erfolgreich zu einem Abschluss geführt werden kann. Wir vonseiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen danken all denjenigen, die sich an dieser Mitmachaktion bzw. an diesem – so muss man es fast sagen – Mitschreibgesetz beteiligt haben. Da verbindet sich praktische Politik mit praktischem Handeln vor Ort; deswegen dafür erst einmal unser herzlicher Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit diesem Mitmachgesetz haben wir einen Reformkurs fortgesetzt, der 2019 mit der kompletten Neufassung der Bauordnung begonnen hat, die bis dato zwei Änderungen erfahren hatte, insbesondere vor dem Hintergrund, Klimaanpassung und Klimaschutz auch im Bauordnungswesen in die Tat umzusetzen und inklusive des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu ermöglichen, wenn es darum geht, Gebäude energetisch zu versorgen. In diesem Dritten Änderungsgesetz geht es eben darum, insbesondere die Umbauordnung im Land Nordrhein-Westfalen zu verankern. Denn an ganz vielen Stellen, wegen der auch Sie als Abgeordnete auf die Regierung zugegangen sind und gesagt haben: Da, wo ein Wohngebäude umgebaut werden soll, ein Dachgeschoss ausgebaut werden soll, eine Aufstockung erfolgen soll, oder ein Nichtwohngebäude, ein Gewerbebau zu einem Wohngebäude werden solle, klappe es nicht, weil die Vorschriften dem entgegenstehen. Eines ist klar: Bis dato ist es im geltenden Gesetz so, dass man ein Gebäude aus früheren Jahrzehnten, wenn man es umbauen will, auf den bauordnungsrechtlichen Stand des Jahres bringen muss. Das ist Landtag in ganz vielen Fällen schlicht unwirtschaftlich. Deswegen ist es schlicht unterblieben. Vor diesem Hintergrund ist es gelungen, zusammen mit den Praktikerinnen und Praktikern diese Umbauordnung zu beschreiben, insbesondere in § 59 „Bestehende Anlagen“, um dafür Sorge zu tragen, dass wir diese Gebäude in die Neuzeit bringen können, damit mehr gewohnt werden kann, mehr Umnutzung erfolgen kann und wir diese ganze graue Energie, die so wertvolle Energie im Gebäudebestand, in eine vernünftige Zukunft führen können. Das Zweite, was sich mit diesem Gesetz im Besonderen verbindet, ist ein radikaler Bürokratieabbau, wenn es um die anerkannten Regeln der Technik geht. Bürokratieabbau betrifft nicht nur die Frage: Wo sagen wir, was nicht mehr gilt? Wir kehren nicht nur Prinzipien um, wie Sie das heute in der ersten Lesung bei drei verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben der Landesregierung schon beraten haben, sondern wir werden konkret und sagen radikal: Die anerkannten Regeln der Technik werden auf das Mindestmaß, auf das Must-have, zurückgesetzt. Wir lassen das Niceto-have in der Bauordnung sein, reduzieren die Vorgaben auf das Must-have und tragen damit dazu bei, dass 90 % der geltenden DIN-Vorschriften bauordnungsrechtlich keine Relevanz mehr haben werden, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das wird am 1. September der Fall sein. Damit schaffen wir Baufreiheit, zugegebenermaßen in Verantwortung. Damit werden wir aber einem Land wie Nordrhein-Westfalen in besonderer Art und Weise gerecht. Sie haben heute Morgen im Rahmen von Plenardebatten über das Thema „Klimaanpassung“ bzw. „Hitzeschutz“ miteinander diskutiert. Dafür braucht es auch Freiheit im Bestand, denn gerade im Bestand spielt die Musik, wenn es um diese großen, herausfordernden Aufgabenstellungen geht. Ein Drittes ist mir auch wesentlich hier zu betonen: Die Bauordnung, die Sie hier gleich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens verabschieden werden, ist das erste Ihnen von uns vorgelegte Gesetz, durch das der Digital-First-Ansatz umgesetzt wird. Ab Inkrafttreten ist die elektronische Antragstellung und nicht mehr Papier der Standard. Das ist das erste Gesetz, in dem dieser Ansatz verinnerlicht wird. Weitere werden folgen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist der Reformansatz, den wir unter Ministerpräsident Hendrik Wüst mit dieser Regierungszeit im Besonderen verbinden. Insofern danke ich Ihnen für all die engagierten Beratungen, die wir geführt haben. Wir haben auch ein Maß gefunden, staatliche Verantwortung auf der einen Seite und mehr private Verantwortung auf der 15.07.2026 anderen Seite zwischen den Disziplinen, insbesondere den anerkannten staatlichen Sachverständigen und den Bauaufsichtsbehörden, auszutarieren. Alles in allem ist es also ein wirklich rundes Gesetz. Ich hoffe, dass ich die Fraktionen, die vielleicht unterschiedlich abstimmen wollen, überzeugt habe, doch zuzustimmen. Es ist nämlich ein richtig gutes Gesetz. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit gehen wir zur Abstimmung über. Erstens. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20487. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Zweitens. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/20504 – Neudruck. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP … (Widerspruch von der CDU) – Das sind die Fraktionen SPD – natürlich – und FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 18/20504 – Neudruck – angenommen. Drittens. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17474 ab. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung empfiehlt in Drucksache 18/19457, den Gesetzentwurf Drucksache 18/17474 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/17474 selbst, und zwar in der soeben geänderten Fassung, und nicht über die Beschlussempfehlung. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom heutigen Tag zu diesem Gesetzentwurf gemäß § 77 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung jeweils Einzelabstimmung über alle Artikel des Gesetzentwurfs beantragt. Wir stimmen also einzeln ab. Wir kommen zur Abstimmung über Art. 1 des Gesetzentwurfs. Wer stimmt Art. 1 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Damit ist der Art. 1 angenommen. Landtag Wir stimmen ab über Art. 2 des Gesetzentwurfs. Wer stimmt dem Art. 2 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die CDU und die AfD. (Widerspruch von der CDU) – Sorry. Jetzt ist die Hitze auch bei mir hier oben angekommen. Das tut mir wirklich leid. (Heiterkeit – Zuruf von Rodion Bakum [SPD] – Weitere Zurufe) Das sind die SPD und die AfD. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist der Art. 2 angenommen. Wir stimmen ab über Art. 3 des Gesetzentwurfs. Wer stimmt Art. 3 zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist der Art. 3 ebenso angenommen. Wir stimmen ab über Art. 4 des Gesetzentwurfs. Wer stimmt Art. 4 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist der Art. 4 ebenso angenommen. Wir stimmen ab über Art. 5 des Gesetzentwurfs. Wer stimmt dem zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Damit ist der Art. 5 ebenso angenommen. Wir kommen zur Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/17474. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/17474 in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Jetzt haben wir noch eine weitere Abstimmung, und zwar stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20524 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20550. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von 15.07.2026 SPD und AfD. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20551. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Wir kommen zu: 14 Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Nordrhein-Westfalen (Landesantidiskriminierungsgesetz Nordrhein-Westfalen – LADG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18169 Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses Drucksache 18/20473 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20044 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Blumenrath das Wort.
Peter Blumenrath CDU
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über das Landesantidiskriminierungsgesetz und den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Mit Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein werden in diesem Jahr drei Bundesländer ein landeseigenes Gesetz verabschieden. Wir alle verfolgen dabei das gleiche Ziel: Niemand darf wegen Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung oder anderen persönlichen Merkmalen diskriminiert werden. (Henning Höne [FDP]: Das ist schon jetzt ver- boten!) Klar ist aber auch, dass ein Landesantidiskriminierungsgesetz treffsicher und rechtssicher ausgestaltet sein muss. Deswegen werden mit dem Änderungsantrag die Erkenntnisse der Anhörung aufgegriffen. Er schafft Rechtsklarheit, einen präzisen Anwendungsbereich und eine ausgewogene Ausgestaltung. Dabei gilt: Für Schwarz-Grün sind Expertenanhörungen keine Pflichtveranstaltung, sondern ein parlamentarisches Werkzeug, um politische Ideen richtig Landtag umzusetzen. Lassen Sie mich das anhand von fünf konkreten Punkten deutlich machen. Erstens. Der klar gefasste Kausalitätsnachweis verlangt, dass Tatsachen bewiesen werden müssen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machen. Erst dann muss die andere Partei einen Nachweis erbringen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung vorgelegen hat. (Ralf Witzel [FDP]: Genau! Dann aber schon!) Zweitens. Wir arbeiten mit einem geschlossenen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen. Damit schaffen wir Rechtssicherheit. Drittens. Der Anwendungsbereich, in dem das LADG greift, ist klar definiert. Ausdrücklich ausgenommen sind die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und der Verfassungsgerichtshof, öffentliche Stellen, deren Amtsträger als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft handeln oder die im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften tätig sind. Damit ist klar: Das LADG greift nicht, wenn Polizeibeamtinnen und -beamte strafverfolgend oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft und Gerichte handeln. (Ralf Witzel [FDP]: Nur dann!) Viertens. Wir schaffen mit der Ombudsstelle im zuständigen Ministerium einen niederschwelligen, außergerichtlichen Weg der Streitbeilegung. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass aufgrund der Tätigkeiten der Ombudsstellen befürchtete Klagewellen schlicht ausgeblieben sind. Die Reaktionen auf den überarbeiteten Entwurf zeigen, dass auch Verbände und Gewerkschaften eine entsprechende Stelle begrüßen. Fünftens. Die festgeschriebene Evaluation im Jahr 2030 bezieht sich nun auf alle Verbände. Das Parlament wird die Auswirkungen dieses Gesetzes prüfen. Dabei werden praktische Erfahrungen berücksichtigt und bei Bedarf Veränderungen vorgenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir vertrauen unserer Polizei, unserer Justiz und unserer Verwaltung. (Henning Höne [FDP]: Dann braucht ihr das Gesetz nicht! – Ralf Witzel [FDP]: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!) Aus diesem Grund möchte ich mich an dieser Stelle noch an alle Schulleiterinnen und Schulleiter sowie sonstigen Empfänger des FDP-Rundschreibens richten: Lassen Sie sich nicht dolle machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Änderungsantrag von CDU und Grünen wurde am 23. Juni an die Fraktionen versendet. Am 24. Juni, einen Tag später, verschickte die FDP ihre Thesen zum LADG, ohne den Änderungsantrag zu berücksichtigen. Das Schreiben an Schulen und Vertre-15.07.2026 ter von Polizeigewerkschaften ignoriert – versehentlich oder absichtlich – die eingebrachten Änderungen in Gänze. Selbstverständlich – und das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich – gehört Kritik an Gesetzentwürfen dazu. Sie sind Opposition, es ist schlicht Ihre Aufgabe. Wer dabei jedoch einen veralteten Entwurf in Umlauf bringt, sei es versehentlich, aus Unfähigkeit oder gar absichtlich, und ihn damit zum Gegenstand einer Kampagne macht, verliert – wenn ich das so sagen darf – Maß und Mitte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir halten Maß und Mitte. Wir sichern mit diesem Gesetz einen ausgewogenen und rechtssicheren Diskriminierungsschutz in Nordrhein-Westfalen. Wir bitten daher um Zustimmung zur Änderung und zum gesamten Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollege Volkan Baran.
Volkan Baran SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute stimmen wir über einen Gesetzentwurf ab, auf den viele Menschen in Nordrhein-Westfalen lange gewartet haben: das Landesantidiskriminierungsgesetz Nordrhein-Westfalen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Als SPD-Fraktion haben wir so ein Gesetz seit Jahren gefordert, denn wir wissen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes Schutzlücken offenlässt, die für uns nicht akzeptabel sind. Wir wissen auch, dass Diskriminierung für viele Menschen keine Ausnahme, sondern bitterer Alltag ist. Die Landesregierung hat sich tatsächlich viel Zeit mit diesem Gesetz gelassen. Das Knirschen in der Koalition war in den letzten Jahren auch nicht zu überhören. Ja, wir hätten uns an vielen Stellen viel mehr Mut gewünscht. Trotzdem gilt: Allein die Tatsache, dass dieses Gesetz jetzt kommt, ist für uns, ist für mich ein Fortschritt. Es sendet eine klare Botschaft: Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland. Vielfalt ist keine Bedrohung, sondern Normalität. Menschen dürfen nicht benachteiligt werden, weil sie einen bestimmten Namen tragen, eine bestimmte Hautfarbe haben, eine Behinderung haben, eine Frau sind, einer bestimmten Religion angehören oder wen auch immer lieben. (Beifall von der SPD, Gönül Eğlence [GRÜNE] und İlayda Bostancıeri [GRÜNE]) Landtag Diskriminierung hinterlässt Spuren, sie verstellt Chancen, sie schließt Menschen aus, und sie verletzt, manchmal psychisch und manchmal sogar körperlich. Deswegen ist es richtig, dass wir Betroffene besser schützen. Allein die vier nordrhein-westfälischen Meldestellen für Rassismus und Queerfeindlichkeit haben für das Jahr 2025 insgesamt 571 Fälle dokumentiert. Bedauerlicherweise sind Frauen tatsächlich bei allen vier Meldestellen die größte Betroffenengruppe. Darüber müssten wir uns als Männer vielleicht intensiver Gedanken machen. (Beifall von der SPD, Gönül Eğlence [GRÜNE] und İlayda Bostancıeri [GRÜNE]) In der bisherigen Debatte wird oft darüber gesprochen, als ginge es ausschließlich um rassistische Diskriminierung. Das stimmt nicht. Das Gesetz betrifft viele Formen von Benachteiligung und Ausgrenzung. Deshalb werden viele Menschen davon profitieren können. Ich möchte an dieser Stelle gerne etwas Persönliches sagen. In unserer bisherigen Debatte habe ich an vielen Stellen den Mut vermisst – den Mut, anzuerkennen, dass es Lebensrealitäten außerhalb der eigenen gibt. Viele Menschen machen Erfahrungen, die andere nie machen müssen. Ich selbst gehöre auch zur Gruppe der Privilegierten: Ich bin groß, ich bin ein Mann, ich bin heterosexuell, ich bin mittleren Alters. Aufgrund dieser Tatsachen werde ich nicht angefeindet oder diskriminiert, aber ich bin auch Sohn einer Einwandererfamilie, und ich weiß ganz genau, dass manchmal schon der Name reicht, dass Menschen Erwartungen oder Vorurteile haben, bevor sie überhaupt ein Wort miteinander gesprochen haben. Ich kann Menschen zuhören, die solche Erfahrungen gemacht haben, und ich kann versuchen, nachzuvollziehen, was es bedeutet, wenn man ständig das Gefühl hat, sich rechtfertigen zu müssen, wenn man anders behandelt wird als andere und wenn man nicht selbstverständlich dazugehört. Viele Menschen in diesem Parlament mussten noch nie erleben, dass sie beim Gang durch den Bahnhof häufiger kontrolliert werden, nur weil sie anders aussehen, dass sie an der Tür eines Klubs wegen ihres Aussehens oder ihrer Herkunft abgewiesen werden, dass Behörden sie anders behandeln, nur weil sie eben nicht Müller oder Meier heißen. Wer solche Erfahrungen nicht gemacht hat, muss sie nicht selbst machen, um sie ernst zu nehmen. Es reicht die Bereitschaft, zuzuhören – und von genau dieser Bereitschaft hätte ich mir in der Debatte etwas mehr gewünscht. (Beifall von der SPD) 15.07.2026 Derzeit erleben wir eine immer stärkere Verrohung des gesellschaftlichen Klimas. Frauenhass nimmt zu, Menschen werden aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer sexuellen Identität angegriffen. Die Migrationsdebatte wird oft mehr mit Gefühlen als mit Fakten geführt. Gerade deshalb braucht es ein klares Signal: Wir dulden Diskriminierung nicht. Wir stehen an der Seite der Betroffenen. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen ein sicherer Ort für alle Menschen ist. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ein Dank an die regierungstragenden Fraktionen: Mit dem Änderungsantrag haben Sie dieses Gesetz auch für uns tragbar gemacht. Daher werden wir zustimmen – nicht, weil es perfekt ist, sondern weil es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. Ich hoffe, dass das im Laufe der Zeit noch ausgebaut werden kann. In Richtung FDP sei gesagt, dass wir niemanden unter Generalverdacht stellen. Ganz im Gegenteil: Ich habe großen Respekt vor denjenigen Menschen, die jeden Tag ihre Knochen für uns hinhalten. Im Übrigen geht es auch darum, Beamtinnen und Beamte vor den schwarzen Schafen zu schützen, die da herumlaufen. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Die rechtsradikalen Chats bei der Polizei und bei anderen Behörden sollten ein Zeichen dafür sein, dass wir die Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, schützen müssen. (Ralf Witzel [FDP]: Dagegen wird doch heute schon vorgegangen, auch ohne dieses Ge- setz!)
Berivan Aymaz
Die Redezeit.
Volkan Baran SPD
Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und den FDP-Antrag ablehnen. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und Peter Blumenrath [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Gönül Eğlence das Wort.
Gönül Eglence GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Haben Sie sich schon mal gefragt, welche Fragen sich Menschen, die ein Kind erwarten, bei der Namenswahl stellen? Landtag Die allermeisten Menschen werden sich wahrscheinlich so etwas fragen wie: Kann ich Großmutter oder Großvater ehren? Kann ich einen Namen wählen, der die Geschichte meiner Familie repräsentiert? Kann ich einen Namen wählen, der die Sprache meiner Familie repräsentiert? – Für sehr viele Familien sind es aber ganz andere Fragen: Kann eine deutsche Behörde diesen Namen schreiben? Kann eine Lehrerin ihn aussprechen? Enthält er womöglich einen Buchstaben, der in Formularen zum Problem wird? Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Aus Sorge, ihr Kind könnte sonst in der Schule oder bei einer Behörde anders behandelt werden, entscheiden sich viele Familien also tatsächlich für einen deutschen Vornamen. Die Namensgebung wird damit zur Schutzstrategie. Deshalb ist die Frage, um die es heute geht: Müssen sich Menschen unsichtbar machen, damit Diskriminierung umgangen werden kann, oder muss der Staat klare Regeln schaffen, damit Menschen gleichbehandelt werden? Bei der Verleihung der Mevlüde-Genç-Medaille hat der diesjährige Preisträger Pfarrer Franz Meurer einen Satz gesagt, der mir noch lange im Gedächtnis geblieben ist. Er lautet: Regeln sind eine Form des Respekts. – „Ja“, habe ich gedacht, „finde ich auch“. Regeln besagen nämlich: Du musst nicht darauf hoffen, dass du fair behandelt wirst, sondern du hast ein Recht darauf. Dein Name, deine Herkunft, deine Religion, deine Behinderung, deine sexuelle Identität oder deine chronische Erkrankung machen dich nicht zu einem Menschen mit weniger Anspruch auf Respekt. Und Regeln besagen in Richtung Staat und Behörde: Gerade, weil du Macht ausübst, gelten für dich andere Maßstäbe. Das Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein solches Regelwerk. (Beifall von den GRÜNEN und Peter Blumen- rath [CDU]) Es schließt nämlich Schutzlücken, es schafft Klarheit, und es zeigt Respekt. Insbesondere mit der Ombudsstelle schaffen wir einen unabhängigen, vertraulichen und niedrigschwelligen Weg, Konflikte zu klären, bevor aus ihnen lange Verfahren werden. Die Ombudsstelle soll beraten, unterstützen und auf eine gütliche Einigung hinwirken. Sie arbeitet fachlich unabhängig und verfügt gegenüber vor dem Gesetz erfassten Stellen über Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte. Das ist kein Misstrauensvotum gegen unsere Verwaltung. Im Gegenteil: Ein verantwortungsvoller Staat ist ein Staat, der nicht behauptet, keine Fehler zu machen. Ein verantwortungsvoller Staat ist ein Staat, der für den Fall, dass er Fehler macht, Regeln aufstellt. 15.07.2026 Liebe Kolleg*innen der FDP, man kann dieses Gesetz ablehnen. Erstaunlich ist nur, wie wenig Entwicklung Sie als selbsternannte Partei des Fortschritts beim Thema „Antidiskriminierung“ immer wieder an den Tag legen. Es ist immer derselbe Reflex: Wenn wir Schutzrechte ausweiten, wird immer zuerst vor dem Schutz gewarnt: zu viel Bürokratie, zu viele Klagen, zu viel Misstrauen. Das alles war vor 20 Jahren beim AGG genauso. Geschichte hat eine Eigenart. Sie erinnert nämlich daran, wer Entwicklung verhindern wollte und wer bereit war, sie möglich zu machen. Heute entscheidet sich, auf welcher Seite der Geschichte wir stehen. (Ralf Witzel [FDP]: In der Tat! – Franziska Mül- ler-Rech [FDP]: So viel Unsinn!) Ich möchte in einem Nordrhein-Westfalen leben, in dem Eltern den Namen ihres Kindes wählen, weil sie ihn lieben, nicht, weil sie Angst davor haben, wie Institutionen auf ihn reagieren. (Beifall von den GRÜNEN) Ich möchte in einem Land leben, in dem niemand seine Identität kleiner machen muss, um Chancen zu haben, und in einem Staat, der Respekt nicht dem Zufall überlässt. Dieses Gesetz wird nicht jede Diskriminierung verhindern, aber es setzt einen Maßstab, es schafft einen Weg, und es gibt Menschen ein Recht, wo vorher oft nur Hoffnung war. Wenn Regeln eine Form des Respekts sind, geben wir diesem Respekt heute hoffentlich Gesetzeskraft. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Christina Kampmann [SPD] und Thorsten Klute [SPD])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Witzel das Wort.
Ralf Witzel FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben alle größten kollegialen Respekt voreinander, aber wir dürfen schon politisch zu anderen Bewertungen kommen. Deshalb sage ich Ihnen mal, was für ein Schauspiel in fünf Akten in unserem Land in den letzten Wochen stattgefunden hat. Erster Akt. Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf vor: Drucksache 18/18169. Dieser enthält eine Beweislastumkehr. Die wird im Gesetz richtigerweise natürlich auch so genannt, auf Seite 14: „Die Beweislast wird […] umgekehrt.“ Dann gibt es im zweiten Akt eine für den Personalausschuss des Landtags erstellte Vorlage 18/4736. Da wird genau dieses Verfahren der Beweislastumkehr erläutert. Sie stellen wieder völlig zu Recht fest: „Die Beweislast wird […] umgekehrt.“ Landtag Dritter Akt. Es findet eine Sachverständigenanhörung im Landtag statt, in der es sehr viel Kritik von nahezu allen Berufsverbänden, Gewerkschaften und rechtlichen Sachverständigen gibt, insbesondere festgemacht an der Beweislastumkehr, die durchgängig kritisiert wird. Dann kommt der vierte Akt. Die Landesregierung sagt sich: Na gut, wir müssen unsere Kommunikationsstrategie ändern. Wir leugnen jetzt die Existenz einer Beweislastumkehr und führen stattdessen Euphemismen ein. (Zuruf von Peter Blumenrath [CDU]) Wir reden jetzt über Beweisregelung, über Beweiserleichterung, aber nicht mehr über Beweislastumkehr – ohne dass sich zu diesem Zeitpunkt materiell irgendetwas geändert hätte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Leitbild „Unwissenheit ist Stärke“ erinnert schon stark an George Orwells Roman „1984“. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Dann kommt der fünfte Akt. Da Staatsbürger, Opposition und Medien ja nicht ganz bescheuert sind und keine Ruhe geben, schreibt die Landesregierung einen Änderungsantrag, den dann gnädigerweise die Fraktionen von CDU und Grünen stolz als vermeintlich ihren in den Landtag einbringen dürfen. Obwohl es doch angeblich gar nichts zu entschärfen gibt, entschärfen Sie das LADG dann doch ein wenig. (Thorsten Klute [SPD]: Nein, das stimmt ein- fach nicht! Das ist einfach falsch!) Was bleibt nun? Eine modifizierte Beweislastumkehr, die jetzt textlich nicht mehr so heißen darf. Nein, sie ist nicht voraussetzungslos, und ja, sie setzt eine neue Tatsache voraus, die mit einer Wahrscheinlichkeit von minimal über 50 % eine Diskriminierung annehmen lässt. Dann greift sie aber. Liegen diese Bedingungen vor, kommt es zur Beweislastumkehr bei minimal über 50 % Wahrscheinlichkeit. Da die Nichtexistenz einer Diskriminierungsabsicht kaum beweisbar ist, wird ein LADG-Verstoß mit all seinen Folgen auch dann festgestellt, wenn ein Beamter rein gar nichts falsch gemacht hat. Unserer Auffassung von Rechtsstaatlichkeit im Umgang mit Staatsdienern entspricht das nicht. Beamte haben allesamt einen Amtseid auf die Verfassung abgelegt und sich damit auch dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz verschrieben. Es gibt ausdrücklich keinen rechtlosen Zustand, wie Sie so gerne behaupten. (Beifall von der FDP) Aber nicht nur die FDP-Landtagsfraktion hält ja ein LADG für falsch, sondern auch beispielsweise Innenminister Herbert Reul – jedenfalls dann, wenn es um 15.07.2026 das Land Berlin geht. Da haben Sie bei der Einführung des LADG in Berlin ja ausdrücklich erklärt, Sie würden keinen nordrhein-westfälischen Beamten mehr nach Berlin schicken, wenn dort dieses LADG beschlossen würde. Und da ist Ihnen per Gesetz zugesichert worden, dass dieses LADG in Berlin nicht für nordrhein-westfälische Beamte gilt. Und dann haben Sie gesagt: Na gut, dann kann ich auch aus NRW wieder Amtshilfe leisten. – Das ist Ihre eigentliche inhaltliche Haltung zum LADG! (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Wenn einem dann CDU-Kollegen sagen, dass sie das ja auch nicht gerne heute hier beschließen, das aber nun mal im Koalitionsvertrag steht, dann sage ich Ihnen: Ich habe das nachgeschaut. In den Zeilen 6.000 ff. haben Sie als grüne Trophäe nicht die Beweislastumkehr zugesichert. Sie haben den Grünen nur zugesichert, dass es irgendein LADG gibt. Sie können also das ausdrücklich im Rahmen Ihres Koalitionsvertrags auch hier noch verändern. Deshalb geben wir Ihnen gleich die Chance, in einer namentlichen Abstimmung das zu tun, was Sie doch eigentlich für richtig halten. (Beifall von der FDP) Denken Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, vor allem an die Einsatzkräfte, die tagtäglich ihre Gesundheit einsetzen und schlimmstenfalls auch ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen, um der Allgemeinheit zu dienen. Fragen Sie sich dabei: Haben diese Beamtinnen und Beamten den grünen Generalverdacht und das Misstrauensgesetz LADG verdient, das sie verständlicherweise genau als solches empfinden? (Beifall von der FDP) Denken Sie nach, bevor Sie gleich in namentlicher Abstimmung hier votieren. Ändern Sie heute das LADG und halten Sie Ihr eigenes Versprechen ein: Machen, worauf es ankommt. – Auf Ihre Stimme zu diesem Änderungsantrag kommt es jetzt an. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Frau Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über das Landesantidiskriminierungsgesetz; einige nennen es „Misstrauensgesetz“ – wie auch immer. Die Rede der Kollegin der Fraktion der Grünen war interessant. Es wäre gut, wenn diese Rede ausgestrahlt würde. Landtag (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) – Nein, wirklich: Kompliment für diese großartige Rede. Denn diese Rede fasst all das zusammen, wofür dieses Gesetz im Kern steht. Ich will gerne darauf eingehen. Die Kollegin meinte gerade, in Deutschland würden Menschen den Namen für ihr neugeborenes Kind sehr gewissenhaft auswählen und sich dabei viele Gedanken darüber machen, ob ihr Kind aufgrund seines Namens diskriminiert werden könnte oder seine Lehrer Schwierigkeiten hätten, den Namen zu schreiben. Das ist interessant. Deswegen ist in sämtlichen Städten in Deutschland Mohammed auf Platz eins – oder sonstige Namen, alles gut. (Beifall und Lachen von Dr. Christian Blex [AfD]) Das ist eine interessante Sichtweise. Ich finde Ihre Märchen immer wieder großartig. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das sind keine Märchen! Das ist Realität!) Dieses Beispiel war so prägnant, dass ich meine Rede damit beginnen wollte. Es ist interessant, dass Sie glauben, dass dieses Gesetz für genau das stehen würde. Ich sage Ihnen jetzt einmal, wofür dieses Gesetz steht: Dieses Gesetz steht exemplarisch für Ihren geplanten Umbau von Staat und Gesellschaft – für nichts anderes. (Beifall von der AfD – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Verschwörung! – Zuruf von der SPD: Umvol- kung!) Dieses Gesetz ist einmal wieder eine weitere Einbettung des autoritären Staates von links. (Lachen von den GRÜNEN) Hier geht es nicht um Schutz. Hier geht es nicht darum, dass Sie irgendwie im Ansatz Diskriminierung verhindern wollen. Denn im Kern wissen wir doch alle, was infolge dieses Gesetzes passieren wird. Die klugen Staatsdiener, die an vielen Schaltstellen sitzen, werden sich auch bei diesem Gesetz zu helfen wissen. Sie werden sich selbst helfen, was ich auch absolut nachvollziehen kann. Aber gleichzeitig erreichen Sie Ihr Ziel. Denn das eigentliche Ziel, wenn man sich anguckt, worauf dieses Gesetz im Kern abzielt, ist die Polizei. Deswegen ist es sehr enttäuschend, dass gerade die CDU, die doch immer wieder dafür steht, die Polizei schützen zu wollen, der Polizei zur Seite stehen zu wollen, dieses Gesetz so mit durchgewunken hat. Das ist das eigentlich Fatale. In Richtung der Grünen kann ich als eine Person mit einem sehr komplexen Namen sagen, dass ich in diesem Land noch nie Diskriminierung erlebt habe. 15.07.2026 (Thorsten Klute [SPD]: Dafür diskriminieren Sie und Ihre Partei!) Einige, die hier sitzen, sollten vielleicht mal auf dieses Land stolz sein. (Beifall von der AfD) In diesem Land haben wir Dutzende Staatsdiener, die tagtäglich Großartiges leisten – trotz der Komplexität in diesem Land. Wir alle erleben es tagtäglich. Bei der komplexen Lage auf der Straße versucht die Polizei immer wieder – Sie nennen das „kultursensibel“ –, deeskalierend zu wirken. Gucken Sie sich die Palästina-Demos an. Wie oft haben diese Schreihälse geschrien: Diskriminierung, Diskriminierung! Dabei hat die Polizei versucht, ordentlich Recht durchzusetzen. Mit so einem Gesetz werden Sie die ordentlichen, die redlichen Staatsdiener zum Resignieren bringen. Viele da draußen resignieren bereits. Gucken Sie sich doch die Krankenstände an. Mit so einem Gesetz nehmen Sie immer mehr Menschen in Geiselhaft, weil Sie nämlich Staatsdiener dadurch politisieren. Dafür steht dieses Gesetz. (Beifall von der AfD) Sie werden resignieren. Sie mit Ihrem Plan zum Umbau des Staates und der Gesellschaft wollen gezielt diese Leute vertreiben. In Ihren Kreisen wurde doch heimlich im Vorfeld dieses Gesetzes so gesprochen: Damit werden wir Racial Profiling beenden. – Das sind ja Ihre realen Gedanken. (Zuruf von Berivan Aymaz [GRÜNE]) Dabei vergessen Sie aber, dass Sie mit diesen Gesetzen und vielen weiteren, die Sie an ganz vielen Schaltstellen bereits in diesem Staat implementiert haben, nur eine Sache erreichen werden: Sie verdrängen gute Leute aus dem System. Das ist das Einzige, was Sie mit diesem Gesetz erreichen werden. Sie werden keine Diskriminierung verhindern. Nein, Sie machen diesen Staat kaputt. (Volkan Baran [SPD]: Im Gegenteil! Die Guten bleiben!) Sie machen diesen Staat dysfunktional. Das ist anscheinend Ihr einziges Ziel. Ich werde es so sagen: Ja, wir sind schon sehr weit fortgeschritten mit Ihren Plänen zum Umbau dieses Staates und dieser Gesellschaft, aber ich bin auch sehr zuversichtlich, dass immer mehr Bürger aufstehen. (Thorsten Klute [SPD]: Helferinnen-Rede!) Danke schön. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Verena Schäffer das Wort. Bitte sehr. Landtag Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erleben aktuell Zeiten, in denen das gesellschaftliche Klima gegen Minderheiten immer rauer wird. Die krude Rede, die wir eben gehört haben, war auch wieder ein treffendes Beispiel dafür. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich finde es wichtig, dass wir uns als Staat, als die politischen Vertreterinnen und Vertreter aller Menschen in Nordrhein-Westfalen klar an die Seite derjenigen stellen, die Diskriminierung erleben – gerade jetzt. Es ist wichtig, falls es durch den Staat zur Diskriminierung kommen sollte, dass wir Verantwortung übernehmen. Genau das machen wir mit dem LADG. Wir machen mit der Verabschiedung des Gesetzes deutlich: Nordrhein-Westfalen ist und bleibt vielfältig. Wir tun alles dafür, dass jede und jeder hier sicher und frei leben kann. Sehr geehrte Damen und Herren, es sind unsere Lehrkräfte, unsere Polizeibeamtinnen und -beamte, Beschäftigte an den Hochschulen, Justizvollzugsbeschäftigte und viele, viele Menschen mehr im öffentlichen Dienst, die jeden Tag mit vollem Engagement dafür arbeiten, wofür unser Grundgesetz steht: für Demokratie, Teilhabe und gleiche Rechte. Sie sind diejenigen, die CSDs schützen – traurig genug, dass es diesen Schutz braucht. Sie sind diejenigen, die in den Schulen Demokratie, Bildung vermitteln und in deren Klassenzimmern Vielfalt längst Normalität ist. Das Landesantidiskriminierungsgesetz gibt Rückenwind für all diejenigen im öffentlichen Dienst, die jeden Tag für unsere Demokratie und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft im Einsatz sind. (Ralf Witzel [FDP]: Sehen die aber nicht alle so!) Wir wissen auch: Da, wo viele Menschen arbeiten, können auch Fehler gemacht werden. Da kann es auch zu Diskriminierung kommen. Ich möchte klar sagen: Jede Diskriminierung verletzt die Menschenwürde. Diskriminierungen können zu psychischen Belastungen und zu einem Rückzug aus der Gesellschaft führen. Deshalb wollen wir einen starken Diskriminierungsschutz für unseren starken demokratischen Rechtsstaat. (Beifall von den GRÜNEN) Mit dem LADG helfen wir denen, die Diskriminierung erleben. Mir sind folgende Ziele des Gesetzes wichtig: Erstens, dass wir damit Sensibilität für mögliche Diskriminierung und Wertschätzung unserer vielfältigen Gesellschaft im öffentlichen Dienst schaffen. Zweitens, dass wir das Vertrauen in unseren Rechtsstaat stärken. Wenn Diskriminierung durch den Staat 15.07.2026 erfahren wird, dann übernimmt der Staat Verantwortung. Drittens, dass es bei konkreten Vorfällen um die Abstellung der Diskriminierung geht. Und nicht zuletzt, dass wir damit die Rechte von Betroffenen stärken. Wir geben Betroffenen konkrete Rechte. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Anhörung im Landtag, die Stellungnahmen der Sachverständigen und die öffentlichen Rückmeldungen haben wir intensiv ausgewertet. Wir waren in vielen guten Gesprächen mit Verbänden, mit Expertinnen und Experten. (Ralf Witzel [FDP]: Ist doch nichts daraus ge- worden!) Ich finde, dass Nachbesserungen nach so einem Beratungsprozess keine Schwäche, sondern eine Stärke dieser Koalition sind. (Beifall von den GRÜNEN) Es ist eine Stärke von Politik, wenn man Nachbesserungen ansetzt und Nachberatungen vornimmt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Dann müssen Sie unserem Än- derungsantrag doch jetzt zustimmen!) Wir haben durch unsere Formulierungshilfe und den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen für mehr Rechtsklarheit, für größere Praxistauglichkeit und höhere Akzeptanz gesorgt. Der Anwendungsbereich und die Regelungen zur Beweiserleichterung wurden präzisiert. Die Diskriminierungsmerkmale wurden konkretisiert, der Merkmalskatalog geschlossen und die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle wird für einen fairen Ausgleich sorgen. Denn häufig geht es den Betroffenen gerade nicht um Schmerzensgeld, sondern vor allem darum, dass Diskriminierungserfahrungen anerkannt werden. Genau das machen wir mit dem Gesetz. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist der Staat, der vorangehen und die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte konkretisieren und auch praktisch handhabbar machen muss. Ich bin überzeugt davon, dass eine Demokratie nur so stark ist, wie sie für den Schutz von Minderheiten sorgt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss Landtag der Aussprache, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Jetzt kommen wir zu den Abstimmungen, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20044. Die Fraktion der FDP hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Änderungsantrag Drucksache 18/20044, beantragt. Ich gebe hierzu nachfolgend einige Informationen, bevor wir mit der namentlichen Abstimmung beginnen. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung in der Form einer elektronischen Abstimmung. Die namentliche Abstimmung kann an jedem Sitzplatz erfolgen. Gleich werde ich die Abstimmung eröffnen. Erst danach legen Sie bitte Ihre Abstimmungskarte auf das Kartenlesegerät auf. Wenn Ihre Abstimmungskarte momentan schon aufgelegt sein sollte, entfernen Sie diese bitte jetzt von dem Kartenlesegerät. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung. Sie haben wie immer die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Es gilt die letzte Eingabe, die Sie vor dem Ablauf der fünf Minuten ausgewählt haben. Jetzt eröffne ich die Abstimmung, und Sie haben die Möglichkeit, abzustimmen. Bitte sehr. (Die Abstimmung erfolgt.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind beendet. Damit kommen wir jetzt zur Feststellung des Ergebnisses. Wir haben 169 abgegebene Stimmen. 22 haben mit Ja gestimmt, 147 Kolleginnen und Kollegen haben mit Nein gestimmt (siehe Anlage 1). Der Stimme enthalten hat sich niemand. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen darüber hinaus zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18169. Der Integrationsausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 18/20473, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/20473 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen. Wer lehnt sie ab? – Die Fraktionen der FDP und der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/18169 in der geänderten Fassung angenommen. (Beifall von den GRÜNEN) Mit Schreiben vom 15. Juli 2026 hat die Fraktion der FDP zu diesem Gesetzentwurf gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Durchführung einer dritten Lesung beantragt und bereits vorsorglich der Durchführung der dritten Lesung im unmittel-15.07.2026 baren Anschluss an die soeben erfolgte zweite Lesung widersprochen. Ferner hat die Fraktion der FDP die Rücküberweisung an den Integrationsausschuss beantragt. Nach unserer Geschäftsordnung findet somit die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs statt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP über die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses an den Integrationsausschuss. Hierüber entscheidet der Landtag mit Mehrheit. Wer stimmt diesem Antrag der FDP-Fraktion zu? – Die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe auf: 15 Gesetz betreffend die Stärkung der Hochschullandschaft (Hochschulstärkungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16798 Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses Drucksache 18/19909 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20548 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20545 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20547 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Tigges das Wort. Bitte sehr.
Raphael Tigges CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was soll eine Gesetzesnovelle erfüllen? Sie soll das stärken, was stark ist, und dort nachschärfen, wo es hakt. Genau das legen wir heute vor – klar, praxisorientiert, zukunftsfest. (Henning Höne [FDP]: Da kann man unter- schiedlicher Meinung sein!) Wir modernisieren, wo nötig, und wollen bewahren, was trägt. Zum Abschluss dieses langen, intensiven Prozesses möchte ich festhalten: Dieses Gesetz ist nicht an einem Schreibtisch entstanden. Es ist das Ergebnis Landtag von vielen Monaten der Diskussion mit Hochschulen, mit Studierenden, mit Beschäftigten, mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit Verbänden und vielen weiteren Beteiligten. Mit dem Hochschulstärkungsgesetz setzen wir dort an, wo die Herausforderungen unserer Hochschulen tatsächlich liegen: bei Fachkräftesicherung, Digitalisierung, Internationalisierung, Beteiligung, Transfer und Gründungskultur sowie bei der Frage, wie wir unsere Hochschulen als sichere Orte gestalten. Besonders intensiv haben wir daher im Teil 10 den Umgang mit Machtmissbrauch diskutiert – richtigerweise; denn wo es Abhängigkeitsverhältnisse gibt, können Machtgefälle entstehen, und Betroffene wurden in der Vergangenheit zu oft alleingelassen. Deshalb schaffen wir erstmals einen klaren Rechtsrahmen für den Umgang mit Machtmissbrauch, stärken die Rechte von Betroffenen, schaffen niederschwellige Anlaufstellen und geben den Hochschulen Instrumente dafür an die Hand. Dabei achten wir auf rechtsstaatliche Verfahren und die Rechte aller Beteiligten. Dabei geht es auch nicht um ein generelles Misstrauen gegenüber unseren Hochschulen oder den Verantwortlichen, sondern darum, diejenigen zu schützen, die Schutz benötigen, und die Hochschulen im Umgang damit zu unterstützen. Dass die AfD heute im Übrigen mit ihrem Änderungsantrag den Teil 10 deutlich abschwächen will, überrascht nicht; denn Sie leben ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Vergangenheit, agieren entsprechend und profitieren auch in Ihrem Selbstverständnis von paternalistischen Strukturen. Daher ein klares Nein zu Ihrem Änderungsantrag! (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Chris- tin Siebel [SPD]) Ein zweiter zentraler Bauschein ist die Digitalisierung. Künstliche Intelligenz, digitale Lernformate und neue Formen des Lernens und Lehrens verändern Studium und Forschung grundlegend. Mit der Verankerung klarer personeller Zuständigkeiten für Informations- und Cybersicherheit, besseren Möglichkeiten der hochschulübergreifenden Kooperation und modernen Regelungen zu Learning Analytics schaffen wir Grundlagen für leistungsfähige, sichere und zukunftsfähige Hochschulen. Wir stärken auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Unsere Hochschulen müssen attraktive Partner für internationale Talente sein. Mit dem eigenen hochschulrechtlichen Status für internationale Studierende erhöhen wir die Attraktivität unserer Hochschulen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Gute Ideen müssen darüber hinaus den Weg aus dem Labor in die Anwendung finden. Daher ist es uns regierungstragenden Fraktionen wichtig, mit der Novelle auch den Wissens- und Technologietransfer 15.07.2026 zu stärken. Gründungsfreisemester und die besseren Rahmenbedingungen und Freiheiten für Ausgründungen sorgen dafür, dass aus Forschung dann auch Wirtschaftskraft werden kann. Wir haben hingehört, und wir haben Hinweise aus Anhörung und Beratung auch ernst genommen. Mit unserem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU und Grünen haben wir zahlreiche Änderungen aufgegriffen und Anregungen platziert, Regelungen präzisiert und noch einmal das Gesetz nachgeschärft. Wir haben beispielsweise Klarstellungen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit aufgenommen, den weiteren Aufbau, was mich besonders freut, des Modellstudiengangs Medizin OWL rechtssicher begleitet und den weiteren Aufwuchs dadurch fest verankert sowie die Möglichkeit gestärkt, dass Hochschulen sich zu einer friedlichen, demokratischen und nach innen und außen sicheren Gesellschaft bekennen können. Insofern greift dieser Punkt das Thema auf, das die SPD heute noch einmal adressiert hat. Hochschulen entscheiden selber, woran sie in Zukunft forschen und lehren möchten. Weil wir gerade bei den Kollegen der SPD sind, darf ich vielleicht auch noch auf Folgendes eingehen: Wir sind überrascht, dass heute noch ein Antrag kam. Das war lange angekündigt. Schon Anfang Juni war angekündigt, dass es einen Änderungsantrag geben sollte. Jetzt ist es ein Entschließungsantrag geworden. Es ist etwas schade, dass wir darüber nicht noch im Ausschuss beraten konnten. Das hat den Prozess ein bisschen verzögert. Aber Ihr Problem, Kollege Hartmann, war, glaube ich, die ganze Zeit in der Debatte, dass Sie den Gesetzentwurf eigentlich ganz gut fanden, aber nicht gut finden durften. Jetzt mussten Sie schnell noch ein paar Punkte finden, die Sie auf den Zettel schreiben und hier einreichen können. Denn eigentlich loben Sie den Gesetzentwurf. Sie fordern dann auch mehr Finanzierung der Hochschulen, was mit dem Gesetzentwurf überhaupt nichts zu tun hat und ganz woanders geregelt wird, völlig losgelöst davon. Dann beklagen Sie noch Bürokratieaufbau und kleinteilige Regelungen. (Christin Siebel [SPD]: Gute Anträge katego- risch ablehnen!) Dabei war es ja gerade die SPD vor 2005, die die Hochschulen an die Kandare genommen und richtig eingeengt hat. Erst 2005 war es die CDU, die mit dem Hochschulfreiheitsgesetz die Kraft der Hochschulen wieder entfesselt hat und die Hochschulen in die Autonomie und Eigenständigkeit geführt hat. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ich erinnere mich an die Houdini-Koalition!) Landtag Insofern ist es erstaunlich, dass das jetzt gerade von der SPD kommt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Ich möchte allen, die diesen Prozess begleitet haben und daran mitgewirkt haben – in Hochschulen, im Ministerium, in den Fraktionen, in den Arbeitskreisen –, herzlich danken. Unsere Universitäten und Hochschulen gehören zu den größten Stärken Nordrhein-Westfalens. Sie sind Orte von Forschung, von Innovation, von Bildung und von gesellschaftlichem Fortschrift. Wir wollen hier in Nordrhein-Westfalen führender Wissenschaftsstandort in Deutschland bleiben. Lassen Sie uns deswegen heute mit dieser Gesetzesnovelle den Weg für eine gute Zukunft für unsere Hochschulen bereiten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Dr. Hartmann das Wort. Bitte sehr.
Dr. Bastian Hartmann SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Tigges, es freut mich sehr, dass Sie immer so gespannt auf unsere Änderungsanträge sind und sie so gerne lesen wollen. (Raphael Tigges [CDU]: Viel angekündigt, aber wenig gekommen! – Christin Siebel [SPD]: Die werden ja immer angenommen!) Die sind ja oft auch sehr, sehr gut und sehr lesenswert. Insofern ist es schön, dass wir hier dazu beitragen können. Ich möchte aber einmal etwas ungewohnt einsteigen. Vielleicht überrascht Sie das jetzt, vielleicht auch nicht. Ich will nämlich sagen: An diesem Gesetzentwurf ist tatsächlich nicht alles falsch. Mit dem neuen Teil 10, den Sie hier etablieren, gehen Sie einen ersten Schritt im Kampf gegen Machtmissbrauch. Unbestritten ist das Hochschulsystem, ist das Wissenschaftssystem von Machtasymmetrien geprägt. Immer, wenn es Machtasymmetrien gibt, gibt es auch schnell Machtmissbrauch. Dieser Machtmissbrauch kommt in vielen Facetten; in vermeintlich lustigen, aber immer unpassenden Sprüchen. Er reicht von der Ausbeutung der Arbeitskraft der Beschäftigten für die Karriere der Vorgesetzten bis hin zu sexualisierter Gewalt und sexuellen Angriffen. Jede einzelne dieser Taten ist verachtenswert und gehört sanktioniert. Für einige dieser Taten schaffen Sie nun einen neuen Sanktionskatalog. Das ist ein richtiger Schritt. Ich will das ausdrücklich anerkennen, Frau Ministe-15.07.2026 rin. Wir stimmen dem zu und werden das auch gleich in unserem Abstimmungsverhalten deutlich machen. Ich will aber sagen: Es wäre schön gewesen, wenn der Mut nach dem ersten Schritt nicht aufgebraucht gewesen wäre. Denn was tun Sie hier eigentlich? Lassen wir die Kirche mal im Dorf: Sie schaffen einen neuen Sanktionskatalog für Verhalten, das auch ein Disziplinarverfahren auslösen würde. Das kann man gut finden, zumal das Disziplinarverfahren bekanntermaßen sehr, sehr träge ist, sich mitunter über Jahre hinziehen kann. Aber es gibt zwei ganz große Schwachstellen. Erstens. All das Verhalten unterhalb der Schwelle des Disziplinarrechts erwischen Sie mit diesem Gesetz nicht. Sexistische Sprüche, Diskriminierung im Alltag – so verachtenswert das ist, in der Praxis löst es kein Disziplinarverfahren aus. Daher greift auch Ihr neuer Sanktionskatalog nicht. Für große Teile verachtungswürdigen Verhaltens findet dieses Gesetz keine Anwendung. (Beifall von der SPD) Zweitens. Sanktionen setzen immer erst dann ein, wenn der Schaden entstanden ist. Sie reagieren mit dem Gesetzentwurf auf Machtmissbrauch in der Wissenschaft, Sie verhindern ihn aber nicht. Damit das klar ist: Nicht jede Hierarchie ist ein Problem oder lässt sich vermeiden. Wissenschaft braucht Betreuung, Begutachtung und auch Anleitung und Führung. Aber unsere Aufgabe ist es, das Wissenschaftssystem so zu gestalten, dass die Hierarchien, die notwendig sind, nicht zu Machtmissbrauch führen können. Denn wenn die Verlängerung eines Arbeitsvertrags, die Betreuung einer Promotion und auch noch die Karriereberatung faktisch in der Hand eines Vorgesetzten liegen, dann ist das gefährlich. Dann entsteht genau die Art von Hierarchie, die zu Machtmissbrauch führen kann. Um das zu verhindern, müssen wir nicht nur Einzelfälle bestrafen, sondern wir müssen Strukturen umbauen. Wir brauchen ein Hochschulgesetz, das wissenschaftliche Eigenständigkeit stärkt und persönliche Abhängigkeit begrenzt. Das geht letztlich nur mit besseren Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und mit planbaren Karrierewegen. Das alles haben Sie schon häufig von mir gehört, weil es oft auch richtig ist. Vor allem ist es keine Zauberkunst. Konkrete Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch. Die Hochschulrektorenkonferenz und die Junge Akademie haben vor gut zwei Jahren genau dafür Leitlinien vorgestellt; für gute Arbeit, für gute Beschäftigung in der Hochschule, für unbefristete Stellen unterhalb der Professur. Sie hätten sich das einfach zu eigen machen können. Die Arbeit ist ja gemacht. Natürlich ruft gleich jemand rein: Das liegt alles am WissZeitVG, und das muss in Berlin entschieden Landtag werden. – Unbestritten spielt das eine Rolle. Aber wir können uns gerne, Frau Ministerin, gemeinsam auf den Weg nach Berlin machen und Ihre Unionskollegin, die dortige Wissenschaftsministerin, so lange bequatschen, bis wir auch im Wissenschaftszeitvertragsgesetz einen echten, konkreten Beitrag für gute Arbeit in der Wissenschaft hinterlegen können. (Beifall von der SPD) Sie hätten das auch schon in Nordrhein-Westfalen machen können, indem Sie zum Beispiel die Personalkategorien, die in dieser Studie vorgeschlagen werden, ins Gesetz aufgenommen hätten. Sie könnten sich einfach zu guter Arbeit in der Wissenschaft bekennen und das ins Gesetz schreiben. Dann hätte das Gesetz über Sanktionen hinaus auch echte strukturelle Prävention verankert. Diese Chance wurde leider nicht genutzt. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Baustellen. Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf versuchen Sie, unsere Vorschläge zu kopieren, geben sich am Ende aber doch mit einer nur halbgaren Lösung zufrieden. Zweitens. Sie verlieren sich in teilweise absurden Detailsteuerungen, greifen dabei tief in die Regelungen von Hochschulen ein, beerdigen damit Ihr Verständnis von Hochschulautonomie und machen mindestens ein großes Fragezeichen hinter Ihrem Verständnis von Wissenschaftsfreiheit. Letzter Punkt – ich komme zum Ende –: Sie versäumen es, eine der Zeit angemessene Regel für Zivilklauseln ins Gesetz zu schreiben. Damit das klar ist: In ein anständiges Hochschulgesetz gehört eine anständige Zivilklausel. Militärische Forschung hat an zivilen Hochschulen nichts verloren. (Beifall von der SPD) All das bleibt offen. Dafür, dass dieses Gesetz der ganz große Wurf werden sollte, bleibt es deutlich hinter den Erwartungen zurück. Wir haben in dem Entschließungsantrag aufgeschrieben, was man noch besser machen könnte. (Raphael Tigges [CDU]: Zu spät!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Julia Eisentraut das Wort. Bitte sehr.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Hinter jedem einzelnen Paragrafen, den wir heute ändern, stehen Menschen: die Studentin, die als Erste in ihrer Familie studiert; der Doktorand, der 15.07.2026 zwischen Lehre, Forschung und Familie jongliert; die wissenschaftliche Mitarbeiterin, deren Promotion und berufliche Zukunft von einem einzelnen Betreuer abhängt; Eltern, die darauf vertrauen, dass ihre Kinder an unseren Hochschulen einen sicheren Ort zum Lernen und Arbeiten vorfinden. Wenn wir heute über dieses Gesetz sprechen, dann sprechen wir nicht über Paragrafen. Wir sprechen über diese Menschen. Wir sprechen darüber, wie die Hochschulen von morgen aussehen. Wir haben in NRW wieder mal gezeigt: Wir können Zukunft mutig gestalten. Die zentrale Frage ist dabei: Wollen wir Hochschulen, die offen für alle sind, oder geprägt von unkontrollierten Machtstrukturen? Ich habe in den vergangenen Jahren viele Gespräche mit Studierenden, Beschäftigten, Hochschulleitungen und Professoren geführt. Ich habe selbst einige Jahre an einer Hochschule gearbeitet. Deshalb weiß ich: Hochschulen sind Orte exzellenter Forschung, engagierter Lehre und großer Ideen. Doch hinter den Erfolgen stehen auch Menschen, die Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt erleben; Menschen, die schweigen, weil sie fürchten, dass eine Beschwerde sie ihre Promotion, ihren Arbeitsvertrag oder ihren Abschluss kostet, und die am Ende die Wissenschaft verlassen. Schon die Reaktion mancher auf dieses Gesetz, die Schärfe, zeigt, wie notwendig die Debatte ist. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Denn wenn angeblich bereits alles funktioniert, wenn bestehende Strukturen völlig ausreichend sind und wenn alle ihrer Verantwortung an unseren Hochschulen gerecht werden, dann müsste doch eigentlich niemand vor diesem Gesetz Angst haben. Die Realität sieht aber anders aus. Es ist nun wirklich kein Geheimnis, dass Hochschulen von Machtgefällen geprägt sind. Wir wissen, dass Karrieren, Promotionen und Beschäftigungsverhältnisse oft von einzelnen Personen abhängen. Wenn Doktorand*innen aus Angst um ihre harte Arbeit schweigen, wenn Studierende Übergriffe erleben und sich nicht trauen, sie zu melden, weil sie Nachteile für ihr Studium befürchten, dann geht es nicht um Einzelfälle. Dann geht es um Strukturen, die Menschen kleinhalten. Dabei sollte Wissenschaft von Freiheit, Vertrauen und kritischem Denken leben. Mich wundert deshalb nicht, dass der Widerstand gerade dort am größten ist, wo bisher einige wenige über das Schicksal vieler entscheiden können. Denn wirksame Beschwerderechte ändern viel. Sie geben denjenigen mehr Schutz, die bisher zu abhängig waren, und sie begrenzen die Handlungsspielräume derjenigen, die sich zu sehr an ihre weitreichende Landtag Macht gewöhnt haben. Genau das ist kein Fehler im Gesetz, das ist Kern der Aufgabe. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Manchmal habe ich in dieser Debatte den Eindruck gewonnen, dass sich vor allem diejenigen besonders angegriffen fühlen, die uns gleichzeitig erklären, es gäbe kein Problem. Das ist eine wirklich bemerkenswerte Logik. Wer überzeugt ist, dass Macht nicht missbraucht wird, müsste eigentlich keine Angst vor den neuen Strukturen haben, die wir schaffen, vor mehr Transparenz, vor unabhängigen Ansprechpersonen, vor einem verpflichtenden Schutz und vor Diversitätskonzepten und stärkeren Rechten für Betroffene. Die Wahrheit ist doch: Dieses Gesetz stellt nicht die Wissenschaftsfreiheit infrage, sondern es stellt Machtmissbrauch infrage. Während andere noch über Reformen diskutieren, setzen wir sie in NRW um und sind damit bundesweit Vorreiter. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Anders, als es eben bei der SPD klang, hören wir nicht bei Sanktionen auf. Ganz im Gegenteil: Wir gehen die Strukturen an, die Prävention bieten. Wir stärken die Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen. Wir sorgen für bessere Bedingungen für Gleichstellungsbeauftragte. Wir schaffen dort Entlastungen, wo Frauen insbesondere durch übermäßige Gremienarbeit belastet werden. Wir stärken die Inklusion von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Wir schaffen klare Regeln für Nachteilsausgleiche. Wir stärken die Mitbestimmung der Studierenden, und wir schieben Praktiken einen Riegel vor, bei denen Studierende durch künstlich begrenzte Wiederholungsversuche aus Studiengängen gedrängt werden. Liebe Kolleg*innen, meine Redezeit reicht nicht aus, um alle Verbesserungen dieses Gesetzes aufzuzählen. Aber eines möchte ich noch festhalten: Dieses Gesetz stärkt die Menschen an unseren Hochschulen, die lernen, lehren, forschen und arbeiten. Deshalb beschließen wir heute nicht einfach irgendeine Novelle, wir entscheiden uns für eine Hochschule, in der wissenschaftliche Exzellenz und soziale Verantwortung zusammengehören. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir senden auch die klare Botschaft an Betroffene: Ihr seid nicht allein. Wir sind an eurer Seite. Wenn euch Unrecht geschieht, dann müsst nicht ihr euch verändern, sondern das System „Hochschule“ muss euch schützen. (Zuruf von der SPD) 15.07.2026 Genau dafür haben wir mit diesem Gesetz gesorgt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Angela Freimuth das Wort. Bitte sehr.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch dieser Gesetzentwurf zur Hochschulgesetznovelle fügt sich in die Tradition wohlklingender Namen ein. An anderer Stelle brechen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aber mit einer Tradition der letzten 20 bis 25 Jahre, indem sie die Grundfinanzierung der Hochschulen erstmals gekürzt haben. Deswegen verwundert es nicht, dass in der Hochschullandschaft nach der Hochschulstärkung, die der wohlklingende Gesetzeskosename zu versprechen sucht, noch gefahndet wird. Aber Spaß beiseite. Ich will anerkennen, dass die Wissenschaftsfreiheit und die Hochschulautonomie als Standortvorteil anerkannt werden. Anerkennen will ich auch das Bemühen, auf die sehr grundlegende systematische und verfassungsrechtliche Kritik am Referentenentwurf – insbesondere zu Teil 10 – reagiert zu haben, der als offenes Misstrauen gegenüber den Hochschulen viel Enttäuschung ausgelöst hat. Natürlich will ich auch anerkennen, dass der Versuch unternommen werden soll, Machtmissbrauch und anderen Phänomenen wie Diskriminierung, Antisemitismus und allem, was wir dort an unschönen und menschenverachtenden Verhaltensweisen sehen, tatsächlich entgegenzutreten. Gleichwohl müssen wir uns – und das ist der entscheidende Punkt – leider auch den in der Sachverständigenanhörung problematisierten Bedenken gegen diesen Teil 10 anschließen. Trotz der sicherlich gut gemeinten Zielsetzung bleibt der grundsätzliche Konstruktionsfehler: Das Gesetz schafft ein Nebeneinander von Redlichkeits-, Integritäts-, Disziplinarund Gefahrenabwehrrecht, und bestehende arbeits-, dienst-, prüfungs- und ordnungsrechtliche Instrumente – Überlagerung statt sinnvolle Ergänzung. Die Sachverständigen haben sehr deutlich gewarnt, dass die Verfahren dadurch nicht automatisch klarer und betroffenenorientierter werden. Sie können länger, unübersichtlicher und konfliktträchtiger werden – und das alles mit unklaren Zuständigkeiten, möglichen Parallelverfahren und zusätzlicher Bürokratie für Hochschulen, die ja bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und dies bereits tun. Ich will ausdrücklich klarstellen: Die Ziele – vor allem der Schutz vor Machtmissbrauch, Übergriffigkeit, An-Landtag tisemitismus und anderen Diskriminierungen sowie die Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit – teilen wir. Das wurde auch in der Anhörung breit geteilt. Der konkrete Regelungsansatz wirft aber erhebliche rechtssystematische und praktische Fragen auf.
Christof Rasche
Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Kollegin Eisentraut.
Angela Freimuth FDP
Ich würde gerne im Zusammenhang vortragen.
Christof Rasche
Gerne.
Angela Freimuth FDP
Wir wollen Hochschulen durch Autonomie, klare Regeln und eine verlässliche Grundfinanzierung wirklich stärken, anstatt neue, schwer durchschaubare Sonderverfahren zu etablieren. Wir wollen bestehende Schutzpflichten ernst nehmen, klare Verantwortlichkeiten und niedrigschwellige Hilfe für Betroffene vorsehen, rechtsstaatliche Verfahren sichern und Hochschulen mit den Ressourcen ausstatten, die sie für die Prävention, Beratung und Intervention neben exzellenter Lehre und Forschung brauchen. Ja, Hochschulen müssen sichere Orte sein. Niemand will wegsehen, wenn es um Machtmissbrauch, Übergriffe oder antisemitische und rassistische Vorfälle geht. Sicherheit entsteht aber nicht aus Misstrauensklauseln und aus Parallelrecht, sondern sie entsteht aus klaren, anschlussfähigen Verfahren, die Betroffene tatsächlich stärken, und aus Hochschulen, die finanziell und organisatorisch handlungsfähig sind. In der ersten Lesung habe ich mir für unsere Hochschulen ein Gesetz gewünscht, das ihre Freiheit und Verantwortung stärkt; ein Gesetz, das ihnen den Rücken für die großen Herausforderungen der Digitalisierung, der Demografie und der geopolitischen Veränderungen freihält. Der vorliegende Entwurf bleibt nach unserer festen Überzeugung – trotz einzelner Verbesserungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens – leider hinter diesem Anspruch zurück. Auch der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vermag den Grundfehler nicht zu korrigieren. Deswegen können wir dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen. (Beifall von der FDP) Ich will noch eine Bemerkung zum Antrag der Kollegen der SPD machen. Bezüglich der immer wieder aufflammenden Diskussion um Zivilklauseln will ich darauf hinweisen, dass die Präambel und die Artikel 15.07.2026 unseres Grundgesetzes dazu alles, was dazu geregelt werden muss, ausreichend und abschließend regeln. Unsere Hochschulen brauchen die rechtlichen Möglichkeiten, die ihnen durch die Hochschulfreiheit geboten werden, und natürlich die finanziellen Ressourcen, die wir als Landeshaushaltsgesetzgeber ihnen zur Verfügung stellen müssen, damit sie die notwendigen Kulturveränderungen tatsächlich schaffen und gestalten können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Es wurde eine Kurzintervention angemeldet. Sie können sie entweder vom Redepult oder von Ihrem Platz aus beantworten. – Die Kollegin Eisentraut hat für eine Minute das Wort. Bitte sehr.
Julia Eisentraut GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte noch einmal klarstellen, dass die Sachverständigen in der Anhörung die Notwendigkeit für diesen Gesetzentwurf gesehen haben. Vor allem Frau Martina Lörsch, die gerade die Betroffenen von Machtmissbrauch berät, hat klargestellt, dass insbesondere Schutzkonzepte, die Beteiligung aller Statusgruppen und auch insgesamt die allgemeine Besprechbarkeit dieses Phänomens unglaublich wichtig sind, um Betroffenen zu helfen. Ich bin ehrlicherweise schockiert darüber, dass sich die FDP nicht an die Seite der Betroffenen von Machtmissbrauch stellt und nicht einmal einen Alternativvorschlag macht, wie man den Schutz von Betroffenen in ihrem Sinne hätte sicherstellen können. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt besteht die Möglichkeit, zu antworten. Bitte sehr.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. Ihre Schockierung schockiert wiederum mich. (Heiterkeit von Julia Eisentraut [GRÜNE]) Ich will darauf hinweisen – die Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion und ich haben das immer wieder deutlich klargestellt –, dass wir die Ziele sehr ernst nehmen und gemeinsam vertreten. In der Sachverständigenanhörung ist von den Experten aber auch deutliche Kritik an dem konkreten Verfahren und an Ihrem Vorschlag vorgetragen worden. Selbst Professor Kriegesmann, der das grundsätzlich befürwortet, hat zum Beispiel ausdrücklich gesagt, dass er große Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzung dieser Regeln hat. Landtag (Julia Eisentraut [GRÜNE]: Alles Männer!) Wenn Sie mir nicht glauben wollen, wenn Sie den vielen anderen Experten nicht glauben wollen: (Julia Eisentraut [GRÜNE]: Alles Männer!) Sie alle werden doch die Zuschrift des Tikvah Instituts gelesen haben. Volker Beck – den kennen Sie, glaube ich, durchaus – hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er eine Regelung im Grundsatz zwar begrüßt, dass diese Regelung aber ganz viele Betroffene gerade nicht schützt. (Julia Eisentraut [GRÜNE]: Der hat nichts zu Machtmissbrauch gesagt! – Henning Höne [FDP]: Wollen Sie die Antwort jetzt hören oder nicht?) Frau Kollegin Eisentraut, insofern gibt es zur tatsächlichen, praktischen Umsetzung dieses Gesetzentwurfs große Bedenken. (Zuruf von Julia Eisentraut [GRÜNE]) Ich fühle mich damit in guter Gesellschaft, dass wir ausdrücklich sagen: Wir haben Bedenken (Julia Eisentraut [GRÜNE]: Ihre Alternative fehlt aber trotzdem! – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) gegen das konkrete Handling dieses Verfahrens.
Christof Rasche
Die Zeit ist um.
Angela Freimuth FDP
Wir wollen die Opfer wirksam schützen und nicht so wie Sie. (Beifall von der FDP, Dr. Bastian Hartmann [SPD] und Christin Siebel [SPD] – Julia Eisen- traut [GRÜNE]: Ihre Alternative fehlt!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Dr. Beucker das Wort. Bitte sehr.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Dem vorliegenden Entwurf zum Hochschulgesetz werden wir nicht zustimmen. (Zuruf von Julia Eisentraut [GRÜNE]) Allseits wird gerne reklamiert, man engagiere sich inbrünstig für die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit. Diesen Anspruch können die Regierungsparteien jedoch nicht erheben, denn aus der vorliegenden Novelle wird die Wissenschaftsfreiheit reichlich ramponiert hervorgehen. Vor allem mit dem Einfügen des unscheinbaren Wörtchens „verbindliche“ in einem Änderungsantrag zu § 6 mit dem Titel „Strategische Ziele; Hochschul-15.07.2026 verträge“ will sich das Land nämlich im Handstreich der Hoheitsrechte über die Ausrichtung universitärer Bildung und Forschung versichern. Dies droht die Hochschulautonomie gravierend einzuschränken. Trotz etlicher Kritik in der Anhörung wurde dies nicht geändert. Wissenschaftsfeindlich würde sich in erheblichem Maße auch die von CDU und Grünen vorgesehene Änderung des Promotionsrechts auswirken. Mit dieser soll im Promotionsverfahren eine regelhafte personelle Trennung von Betreuung und Erst- sowie weiteren Begutachtungen installiert werden. Mit dem vorgeblichen Ziel, Machtmissbrauch vorzubeugen, wird damit weit und in augenscheinlich völliger Verkennung der Verhältnisse an den hiesigen Universitäten über das Ziel hinausgeschossen. Statt die für NRW vielbeschworene wissenschaftliche Exzellenz zu fördern, werden diese Vorgaben, wenn sie durchgesetzt werden, Promotionen sehr viel aufwendiger gestalten und sogar massiv behindern. Für hochspezielle Forschungsfragen stehen nämlich keine Kohorten von sachkundigen Gutachtern einsatzbereit zur Verfügung. Dementsprechend gab es gegen dieses seitens der Politik übergriffige Vorhaben von verschiedener kompetenter Seite und mit sehr nachvollziehbaren Argumenten vehementen Protest. Das hat bei den Verantwortlichen bislang aber nur zu einem geringfügigen und völlig unzureichenden Einlenken geführt. Seitens der Professorenschaft wird schon fast flehentlich angemahnt, auf diese Änderungen zu verzichten, aber nichts dergleichen ist festzustellen. Zudem ist festzuhalten, dass es zahlenmäßig kaum belegten Anlass zu solch einschneidenden Änderungen gibt. Um Doktoranden vor potenziellem Machtmissbrauch seitens ihrer Betreuer zu schützen, gibt es völlig ausreichende anderweitige Möglichkeiten. Damit komme ich zu unserem dritten Punkt und dem in der Novelle umfangreichsten Änderungsvorhaben der Regierungsparteien. Im Gesetz soll laut der Vorlage der trotz einer Überarbeitung seit dem Referentenentwurf weiterhin unausgegorener Teil 10 „Sicherheit und Redlichkeit in der Hochschule“ etabliert werden. Es ist jedoch keineswegs so, wie das Vorhaben vermuten lassen könnte, dass Hochschulen bislang gefährliche Orte der Gesetzlosigkeit waren und Unredlichkeit für wissenschaftliches Arbeiten kennzeichnend gewesen sei. Daran ändert auch nichts, dass ein stetig sprudelnder Quell von Plagiatsfällen durchaus Zweifel an Qualitätsstandards vor allem von Dissertationen von Politikern der Altparteien weckt, zuletzt von Dr. – ach nein, eben nicht mehr! – Mario Voigt, dem CDU-Ministerpräsidenten von Thüringen. Landtag Das Thema „Machtmissbrauch“ haben die Universitäten, aufgerüttelt durch einige wenige spektakuläre Fälle, längst selbst aufgegriffen und sind es unter anderem im Jahr 2023 in Selbstverpflichtungserklärungen angegangen. Die Politik – so vielfach die Kritik von Hochschulseite – sollte auch hier die Hochschulautonomie respektieren und kein bürokratisches Monster schaffen, das bestehende rechtliche Strukturen überlagert. Lassen wir die Hochschulen ihren Spielraum nutzen und halten uns als Politiker zurück! Weniger Staat tut not, nicht weitere Überregulierung, zumal die Rechtslage auch noch durch das hochumstrittene und mindestens ebenso mit heißer Nadel gestrickte Landesantidiskriminierungsgesetz verschlimmbessert werden wird. Wir haben zur Behebung dieser ärgsten Kritik am Gesetzentwurf einen Änderungsantrag eingebracht, der wohl wenig Aussicht auf Erfolg hat. Wir senden damit aber das Signal, dass wenigstens eine Fraktion in diesem Hohen Haus die Kritik am Gesetzentwurf verstanden hat. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Ina Brandes das Wort. Bitte sehr.
Ina Brandes
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen bekommt heute das mit Abstand modernste Hochschulrecht in Deutschland. Aufbauend auf der schon jetzt am stärksten ausgeprägten Hochschulautonomie, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, geben wir den Hochschulen weitere zeitgemäße Instrumente an die Hand. Da ist zum einen natürlich die Fachkräftesicherung zu nennen, um die wir uns mit einer vollständigen Reform der hochschulischen Weiterbildung intensiv kümmern. Lebenslanges Lernen wird damit Kern des Auftrags der Hochschulen, was, glaube ich, gerade im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz eine enorm wichtige Veränderung ist. Wir wollen das Gründungs- und Innovationsgeschehen in diesem Land positiv beeinflussen, indem wir Gründungsfreisemester für Professorinnen und Professoren einführen – für eine stärkere Gründungsdynamik an unseren Hochschulen und damit für Innovation, Wachstum und Beschäftigung. Wir kümmern uns um Resilienz, indem wir Governance-Strukturen schaffen, die Cyberangriffe besser abwehren lassen und durch die wir Spionage besser in den Griff bekommen. Das ist beides traurige Aktualität in unseren Hochschulen. 15.07.2026 Natürlich stärken wir die Integrität mit einem maßgeschneiderten Verfahren für unsere Hochschulen. Ich glaube tatsächlich nicht – das habe ich auch schon mehrfach gesagt –, dass es an unseren Hochschulen mehr oder weniger Menschen gibt, die vorhaben, ihre Macht zu missbrauchen, als im Schnitt der Bevölkerung. Wir machen es denjenigen, die Professorinnen und Professoren sind und das vorhaben, an unseren Hochschulen nur sehr viel leichter. Deswegen brauchen wir ein maßgeschneidertes System, das auf die Rahmenbedingungen an Hochschulen zugeschnitten ist. Das legen wir hiermit vor. Die großen Autoritäten in unserer Wissenschaftslandschaft, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat, begrüßen das ausdrücklich. Das sind die Meinungen, die in diesem Zusammenhang wichtig sind. Herr Hartmann, ich will kurz auf das eingehen, was Sie gesagt haben. Ja, Sie haben recht: Sie erzählen uns immer dasselbe. Davon wird es aber noch lange nicht richtig. (Dr. Bastian Hartmann [SPD]: Sie müssen auch zuhören!) Das ist der entscheidende Punkt. Sie sagen immer wieder: Ja, wir müssen Machtmissbrauch bekämpfen, aber das tut man im Wesentlichen durch unbefristete Beschäftigung. – Sie glauben doch nicht im Ernst, dass es eine gute Idee ist, alle Menschen, die Qualifikationsstellen an unseren Hochschulen haben, unbefristet zu beschäftigen. Alle Promovierenden unbefristet anstellen, und dann sitzen sie da die nächsten 40 Jahre? Das wollen Sie doch selbst nicht. Jetzt mal ganz im Ernst: Das ist doch eine absurde Vorstellung. (Heiterkeit und Zuruf von Raphael Tigges [CDU]) Diese Menschen zu schützen, ist der Sinn dieses Gesetzes. Diesen Sinn können wir anders, als wir es getan haben, nicht erfüllen. Es liegt kein einziger anderer Vorschlag auf dem Tisch, der diesen Zweck ergänzt oder ersetzt hätte. Es ehrt Sie, dass Sie heute zu Teil 10 zustimmen werden. Ich kann mir vorstellen, dass Sie es sich nicht leicht gemacht haben. Das ändert nichts daran, dass Ihre ständigen Einwände gegen dieses Gesetz auch mit Zeitablauf einfach nicht richtiger werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Frau Freimuth, ich hätte nicht gedacht, dass ich das mal sagen muss, aber ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Sie haben in Ihrem Änderungsantrag darauf hingewiesen, dass wir zusätzliche Regelungsmöglichkeiten für uns schaffen würden. Was wir da machen, ist der – zugegebenermaßen anspruchsvolle – Versuch, die absurde Situation zu beenden, dass die Hochschulen bei Geschäften untereinander Landtag umsatzsteuerpflichtig sind. Das ist der Witz dieser Regelung, die wir da reingeschrieben haben. Wir sind damit das einzige Bundesland, das seinen Hochschulen Rechtssicherheit für eine wirklich skurrile Gesetzeslage gibt, die der Bund in den vergangenen Jahren geschaffen hat. (Marcel Hafke [FDP]: Wer regiert denn in Ber- lin?) Deswegen bin ich sehr froh, dass wir mit dem Änderungsantrag genau passend dazu gekommen sind. Ich weiß, dass uns Hochschulen in anderen Ländern darum beneiden, dass wir die Einzigen sind, die in der Lage sind, mit dieser rechtlichen Situation vernünftig umzugehen. Ich bin froh, dass wir einen … (Zuruf von Thomas Röckemann [AfD]) – Auf Sie will ich wirklich nicht eingehen. Sie haben es offensichtlich nicht gelesen, deswegen müssen wir das auch nicht machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich bin froh, dass wir einen wirklich guten Prozess geschaffen haben, dass wir in der Lage waren, gemeinsam mit den Hochschulen den Gesetzentwurf zu überarbeiten und dass es einen sehr konstruktiven Umgang miteinander gegeben hat. Dafür will ich herzlich Danke sagen – auch den regierungstragenden Fraktionen für den, wie ich finde, sehr gut gelungenen Änderungsantrag. Jetzt freue ich mich, mit Ihnen gemeinsam die Umsetzung dieses Gesetzes in Angriff zu nehmen. Ich weiß, dass wir gut vorbereitet sind. Wir machen den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen damit stärker und sicherer. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Frau Ministerin, es wurde noch eine Kurzintervention angemeldet. Möchten Sie diese vom Platz aus beantworten? – Gerne. Bitte sehr, Herr Dr. Hartmann.
Dr. Bastian Hartmann SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte doch noch einmal darauf reagieren. Ich erzähle das mit der guten Arbeit in der Wissenschaft tatsächlich häufig, allein ich stelle fest: Es hört mir einfach niemand richtig zu. Deswegen erkläre ich es gerne auch noch mal und noch mal. Es bleibt dabei: Man kann nicht von Machtungleichheit sprechen, wenn man zu ungleicher Arbeit und prekären Beschäftigungsbedingungen schweigt. Das gehört zusammen. Wir können nicht so tun, als hät-15.07.2026 ten prekäre Beschäftigungsbedingungen nicht auch etwas mit einer Machtasymmetrie im Wissenschaftssystem zu tun. Das ist Punkt eins. Punkt zwei: Es liegen noch weitergehende Vorschläge auf dem Tisch, zum Beispiel der, dass die Aufarbeitung und Bearbeitung von Verfahren zur Sanktionierung von Machtmissbrauch aus der jeweiligen Einheit heraus und an externen Stellen erfolgen müssen. Dazu gibt es auch erste Versuche. Es ist zum Beispiel eine der Lehren aus den Fällen aus Gelsenkirchen, dass die Einheit, in der diese passiert sind, von der Aufarbeitung der Fälle schnell überfordert ist. Deswegen liegen sehr wohl weiterreichende Vorschläge auf dem Tisch. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Frau Ministerin.
Ina Brandes
Herr Hartmann, zu Ihrem Punkt eins. Den erkenne ich ausdrücklich an, und habe ich auch vorhin anerkannt. Der Punkt ist eben nur folgender: Wir werden befristete Beschäftigungsverhältnisse aus unseren Hochschulen nicht verbannen können, weil wir nicht sämtliche Promovierende unbefristet anstellen können. (Dr. Bastian Hartmann [SPD]: Das sagt auch keiner!) Deswegen brauchen wir in solchen Fällen einer besonderen Abhängigkeit, die niemand in Zweifel stellt – ich erst recht nicht –, eine Möglichkeit, in der Lage zu sein, darauf zu reagieren. Dazu dient Teil 10. Zum zweiten Punkt. Wir haben deswegen vorgesehen, dass der Promovend die Trennung von Betreuung und Begutachtung einführen kann, was ein extrem wichtiger Schritt ist, weil er die Abhängigkeit natürlich reduziert. Sie wissen, dass wir einen Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen in diesem Land haben, den wir kontinuierlich fortentwickeln, und dass der Anteil an unbefristeten Beschäftigten in meiner Amtszeit extrem zugenommen hat. All diese Schritte werden also unternommen. Aber egal, wie viel wir tun, es wird immer ein Rest von Asymmetrie bleiben. Das ist unausweichlich, es ist systemimmanent. (Zuruf von Dr. Bastian Hartmann [SPD]) Um damit umzugehen, brauchen wir unseren Teil 10. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache. Landtag Wir kommen zu mehreren Abstimmungen, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20548. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16798. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/19909, den Gesetzentwurf mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom heutigen Tag zu diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses gemäß § 77 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung Einzelabstimmung zu zwei in dem Schreiben näher bezeichneten Änderungsbefehlen beantragt. Wir kommen zur Abstimmung über a) Artikel 1, Änderungsbefehl Nummer 78 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses, der wie folgt beginnt: „Dem Teil 10 wird folgender Teil 10“ vorangestellt. Wer stimmt diesem Artikel 1, Nummer 78 zu? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und SPD. Wer lehnt diesen Artikel ab? – Die Fraktionen von FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Somit ist dieser Punkt angenommen. Wir kommen zur Abstimmung Punkt b), Artikel 2, Änderungsbefehl Nummer 41 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses, der wie folgt beginnt: Dem Zehnten Abschnitt wird folgender Zehnter Abschnitt 10 vorangestellt. Wer stimmt Artikel 2, Änderungsbefehl Nummer 41 zu? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und SPD. Wer lehnt diesen Artikel 2 ab? – Die Fraktionen von FDP und AfD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Somit ist auch dieser Artikel 2 angenommen. Wir stimmen c) über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses im Übrigen ab. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf in dieser Fassung der Beschlüsse so zu? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer lehnt diesen Teil ab? – Die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Teil angenommen. Wir kommen jetzt zur Gesamtabstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/19909 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer lehnt diese Beschlussempfehlung ab? – Die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. 15.07.2026 Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nein, wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20545. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der FDP. Wer lehnt diesen Entschließungsantrag ab? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Die AfD lehnt auch ab. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD. Damit ist dieser Entschließungsantrag der FDP abgelehnt. Viertens kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20547. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Die Fraktion der SPD. Wer lehnt diesen Entschließungsantrag ab? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP enthält sich. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war Tagesordnungspunkt 15. Jetzt kommen wir zu: 16 Starke IT für starke Kommunen – Konsolidierung der kommunalen IT-Landschaft vorantreiben Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/20428 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Björn Franken das Wort. Bitte sehr.
Björn Franken CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In keinem anderen Bundesland ist die kommunale IT-Landschaft so fragmentiert wie bei uns in Nordrhein-Westfalen. Positiv formuliert: So vielfältig und individuell wie die insgesamt 396 Kommunen hier im Land ist auch die über die Jahrzehnte gewachsene IT-Struktur unserer Städte und Gemeinden. Zweifelsohne bringt diese Heterogenität einen gewissen Grad an Stärke und an Vorteilen mit sich. Doch für eine moderne Verwaltung braucht es leistungsfähige, bedarfsgerechte, sichere und vor allen Dingen auch schnelle Strukturen. Diese werden wir nur dann aufbauen können, wenn wir den Status quo, den heutigen Status, den gegenwärtigen Herausforderungen anpassen. Wir haben heute viel zu viel Klein-Klein – und das zu einem sehr hohen Preis: Mehrfachentwicklungen, zahlreiche individuelle Lösungen, zu wenig Synergieeffekte, langsame und teure Prozesse, geringe Wirtschaftlichkeit. All das darf nicht so bleiben – deswegen unser heutiger Antrag. Landtag Hinzu kommt, dass die Bedrohungslage für die Informationssicherheit unserer kommunalen Verwaltung immer höher wird und auf hohem Niveau bleibt. Diese digitalen Infrastrukturen sind ein beliebtes Ziel für Angriffe auf Hard- und auf Software. Wir alle wissen, dass die Folgen fatal sein können für kommunale Einrichtungen, die im Worst Case über Wochen und sogar Monate vollständig ausfallen können und lahmgelegt werden. Parallel dazu wachsen natürlich die Ansprüche an die kommunalen IT-Strukturen und die kommunalen IT-Dienstleister selbst, besonders mit Blick auf die Sicherheit. Eines ist deshalb ganz klar: Angesichts unseres erklärten Ziels der flächendeckenden und medienbruchfreien Digitalisierung von Dienstleistungen und Verwaltungsprozessen braucht es eine stärkere Bündelung dieser IT-Strukturen. Unsere kommunale Familie hat diese Herausforderung bereits erkannt. Im Jahr 2024 haben die kommunalen Spitzenverbände einen Konsolidierungsprozess gestartet. Das erklärte Ziel der kommunalen Spitzenverbände lautet: bis zum Jahr 2035 eine Reduzierung möglichst auf unter fünf IT-Dienstleister. Von Tag eins an haben die kommunalen Spitzenverbände das Land, aber auch den KDN als Dachverband unserer kommunalen IT-Dienstleister mit ins Boot geholt. Wir, die regierungstragenden Fraktionen, stehen dabei fest an der Seite unserer Kommunen. Aber wie unterstützen wir konkret? Das tun wir, indem wir die Städte und Gemeinden aktiv bei dem bereits begonnenen Konsolidierungsprozess unterstützen, indem wir ausarbeiten, wie wir d-NRW so weiterentwickelt bekommen, dass sie in Zukunft einen Teil der IT-Dienstleistungen zentral für die Kommunen übernehmen kann, indem wir Abhängigkeiten zu einzelnen Herstellern identifizieren, die Abhängigkeiten reduzieren und die Nachnutzung der vom Land und von den Kommunen beauftragter Software ermöglichen, indem wir gemeinsame Vorgaben prüfen, um die Einkaufsmacht zu bündeln und zu erhöhen und indem wir darauf hinarbeiten, dass alte Doppelstrukturen abgebaut und neue gar nicht erst aufgebaut werden. Damit die Digitalisierung schneller in den Kommunalverwaltungen ankommt und dabei sicherer und günstiger ist, braucht es eine Verringerung der hohen Anzahl an IT-Dienstleistern, aber landesseitig auch die Grundstrukturen, die wir mit diesem heutigen Antrag weiterentwickeln wollen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und Tim Achtermeyer [GRÜNE])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Julia Eisentraut das Wort. Bitte sehr. 15.07.2026
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Eine funktionierende Verwaltung von heute braucht vor allem eines: eine funktionierende digitale Infrastruktur. Wenn Bürger*innen einen Antrag stellen, Unternehmen eine Genehmigung benötigen oder Kommunen ihre Aufgaben erfüllen wollen, dann müssen die dahinterliegenden IT-Systeme zuverlässig, sicher und effizient arbeiten. Genau deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir über die zukünftige Struktur der kommunalen IT in Nordrhein-Westfalen sprechen. Es ist kein Geheimnis: Die kommunale IT-Landschaft ist historisch gewachsen. In vielen der bestehenden Strukturen wurde über Jahre hinweg gute Arbeit geleistet. Sie sind nah an den Bedürfnissen der Kommunen entstanden. Wir müssen uns aber auch ehrlich machen und anerkennen: Die Herausforderungen von heute sind andere als vor 20 Jahren. Wir stehen vor wachsenden Anforderungen an Cybersicherheit, vor einem enormen Fachkräftemangel und vor Aufgaben, Verwaltungsleistungen endlich flächendeckend digital nutzbar zu machen. Dafür brauchen wir leistungsfähige Strukturen. Dazu gehört für uns vor allem auch, Doppelstrukturen konsequent abzubauen und neue gar nicht erst entstehen zu lassen. Denn jede unnötige Parallelstruktur bedeutet zusätzliche Kosten, zusätzliche Abstimmungsrunden und häufig auch unklare Verantwortlichkeiten. Wenn mehrere Stellen die gleiche Aufgabe übernehmen, werden Prozesse nicht schneller, sondern komplizierter. Entscheidungen dauern länger, und niemand weiß am Ende mehr genau, wer verantwortlich ist. Deshalb muss bei allen Reformschritten gelten: klare Zuständigkeiten, kurze Entscheidungswege und der Mut, Strukturen auch wirklich zu bündeln. (Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE] und Katrin Lögering [GRÜNE]) Das bedeutet beispielsweise, dass wir nicht ständig neue Organisationen neben bestehenden Strukturen aufbauen sollten. Und es bedeutet auch, darüber zu sprechen, ob wir dauerhaft wirklich eine Vielzahl von kommunalen IT-Dienstleistern brauchen, die für identische oder sehr ähnliche Fachverfahren jeweils eigene Lösungen betreiben. Wir sind in den letzten vier Jahren hierbei in der Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden ja auch ein gutes Stück vorangekommen. Wer Bürokratie abbauen will, der muss auch organisatorische Komplexität abbauen. Dabei möchte ich einen Punkt ausdrücklich hervorheben: Strukturreformen dürfen niemals auf dem Rücken von Beschäftigten stattfinden. Gerade die Fachkräfte der kommunalen IT-Dienstleister sind ein entscheidender Teil Landtag der Lösung. Wir brauchen ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihr Engagement für die Modernisierung unserer Verwaltung. Deshalb müssen Veränderungen transparent gestaltet sein. Die Beschäftigten brauchen frühzeitig Klarheit über ihre Perspektiven. Denn unnötige Unsicherheit führt dazu, dass Fachkräfte verloren gehen. Genau das können wir uns in Zeiten des IT-Fachkräftemangels nicht leisten. Liebe Kolleginnen, ein zweiter wichtiger Punkt des Antrags ist die Reduzierung kritischer Abhängigkeiten. Digitale Souveränität beginnt nicht erst beim Rechenzentrum und endet nicht bei einzelnen Softwarelizenzen. Digitale Souveränität bedeutet, Abhängigkeiten insgesamt zu reduzieren und staatliche Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Gerade im öffentlichen Sektor müssen wir dauerhaft gewährleisten, dass zentrale Fachverfahren dauerhaft nutzbar bleiben und nicht von einzelnen Herstellern, proprietären Formaten oder Lizenzentscheidungen abhängig sind. Wenn Kommunen ihre Arbeit nicht mehr zuverlässig erledigen können, weil bestimmte Lizenzmodelle auslaufen oder Anbieter ihre Bedingungen ändern, dann ist das kein technisches Problem, das ist ein Problem staatlicher Handlungsfähigkeit. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich das Ziel, kritische Herstellerabhängigkeiten zu identifizieren und abzubauen. Dazu gehört auch, die Nachnutzung von Software deutlich einfacher zu machen. Wenn Land oder Kommunen mit öffentlichen Mitteln digitale Lösungen entwickeln, sollte geprüft werden, wie diese künftig breiter nachgenutzt werden können. Eine moderne Verwaltung braucht leistungsfähige digitale Strukturen. Sie braucht Sicherheit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit. Sie braucht aber eben auch Klarheit bei Zuständigkeiten und mehr digitale Souveränität. Genau deshalb ist es wichtig – wie im Antrag vorgeschlagen –, die kommunalen IT-Strukturen weiter zu bündeln, unnötige Doppelstrukturen abzubauen und kritische Abhängigkeiten konsequent zu reduzieren. Unser Ziel ist kein Selbstzweck. Unser Ziel ist ein Staat, der einfach funktioniert, ein Staat, der zuverlässig arbeitet, ein Staat, der den Menschen das Leben einfach leichter macht, statt sie unnötig mit Komplexität zu konfrontieren. Unser Antrag ist dafür ein Schritt in die richtige Richtung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Justus Moor das Wort. Bitte sehr.
Justus Moor SPD
Vielen Dank.– Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erinnern Sie sich noch an diese Sparkassenwerbung 15.07.2026 irgendwann aus den 2010er-Jahren, die mit dem Kuchen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ja!) In irgendeiner Nullachtfünfzehn-Bank sitzt die Vorstandsriege zusammen und berät, was man gegen die eigene Schieflage so tun kann. Der eine schlägt vor, Fähnchen zu verteilen. Die andere erläutert, was man wirklich besser und sinnvoller machen könnte, so wie es halt die Sparkassen machen. Es ist ja ein Werbespot. Als das zu konstruktiv wird, unterbricht der Vorstandsvorsitzende: „Wir machen das mit den Fähnchen.“ Der ganze Rest der Vollheinis klopft auf den Tisch. Einer sagt noch: Kuchen, und wieder wird fleißig geklopft. Ich weiß wirklich nicht, warum mir gerade dieser Werbespot eingefallen ist. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) Egal, reden wir über kommunale IT-Landschaft. Seit einiger Zeit hat eine Arbeitsgruppe – der Kollege Franken hat es angesprochen – aus Kommunen, den kommunalen IT-Dienstleistern über den KDN, der kommunalen Spitzverbände und der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales Bau und Digitalisierung regelmäßig gemeinsam daran gearbeitet, wie man die kommunale IT-Landschaft stärken kann, (Christian Dahm [SPD]: So ist das!) wie man die aktuell 29 IT-Dienstleister mit sehr unterschiedlichen Aufstellungen reduzieren, zusammenführen kann, wie man gleiche Standards, wie man Schnittstellen schaffen kann. Dazu wurden drei externe Gutachten erstellt – bezahlt vom MHKBD – um genau diesen Weg zu unterstützen. Am Ende gab es in jedem der drei kommunalen Spitzverbände parteiübergreifend einen Beschluss, diesen Plan umzusetzen. Es gab auch schon einen Namen: ZITO, Zentrale IT-Organisation. Es wurde schon ganz konkret über ein Errichtungsgesetz für den Aufbau dieser Anstalt öffentlichen Rechts gesprochen. Die Lösung war da, wie man die überbordende, unstrukturierte kommunale IT-Landschaft aus der eigenen Schieflage befreit. Es stand fest, was man wirklich besser und sinnvoller machen könnte. Als das aber zu konstruktiv wird, unterbricht die Vorstandsvor… äh … die Ministerin (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) und sagt: Nee, wir machen das mit d-NRW. – Das war im April dieses Jahres. (Zuruf von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) Alle, die diese gemeinsame Lösung ausgearbeitet haben, alle kommunalen Spitzenverbände und selbst Landtag die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MHKBD wurden damit vor den Kopf gestoßen. (Kopfschütteln von Ina Scharrenbach, Ministe- rin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitali- sierung) Aus heiterem Himmel wurde all die geleistete Arbeit, die drei vom Steuerzahler finanzierten Gutachten und die Beschlüsse der kommunalen Spitzenverbände in die Tonne gekloppt, weil vorne jemand sitzt, dem das völlig egal ist: Wir machen das mit den Fähnchen. Dann kommen die regierungstragenden Fraktionen heute mit diesem Antrag – natürlich in direkter Abstimmung, damit man sich nicht mit Fachleuten darüber unterhalten muss. Sie tun so, als ginge es in Ihrem Antrag allgemein um bessere kommunale IT. Doch in Wahrheit geht es nur darum, den plötzlichen d-NRW-Schwenk von Frau Ministerin Scharrenbach parlamentarisch abzusichern. In dieser Sparkassenwerbung finde ich diese Vollheinis, die jedem Unsinn hinterherrennen, ja recht amüsant. Diesen Antrag finde ich nicht amüsant. CDU und Grüne sitzen hier, klopfen kräftig auf die Tische und rufen: Kuchen. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD] und Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wir uns nicht falsch verstehen (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) – Kollege Franken, Sie haben es angesprochen –: Über die Diagnose streiten wir doch gar nicht. Die kommunale IT-Landschaft muss neu geordnet werden. Cybersicherheit, Fachkräftemangel, Verwaltungsdigitalisierung: All das hat Kollegin Eisentraut angesprochen. Das stemmt keine Kommune und kein einzelner IT-Dienstleister allein. Genau deshalb lag die gemeinsame Lösung fertig auf dem Tisch – bis zum April. D-NRW – das will ich klarstellen – ist kein schlechter Dienstleister, kommt nur eben nicht dezidiert aus der kommunalen IT-Infrastruktur. D-NRW ist zum Großteil für die Strukturen des Landes tätig, nur gut 5 bis 10 % für die Kommunen – und das vor allem als Projektmanager für Digitalvorhaben, nicht spezifisch als Betreiber von IT-Infrastruktur wie die kommunalen. Deshalb stellen sich dann die zentralen Fragen: Ist d-NRW personell überhaupt in der Lage, diese Rolle auszufüllen? Welche Aufgabe soll künftig wirklich dort liegen? Was bleibt bei den kommunalen IT-Dienstleistern? Wie werden, liebe Kollegin Eisentraut, Doppelstrukturen verhindert? Das steht nicht in Ihrem Antrag. Wie bindet man die Kommunen ein, die nicht Teil von d-NRW sind? Was ist mit Konnexität? (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) 15.07.2026 Das sind zentrale Fragen, die man in der parlamentarischen Beratung hätte klären können. Davor haben Sie aber offensichtlich Angst. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Herrje!) Was bleibt? Es gibt einen gemeinsamen Beschluss aller Kommunen. Ein Plan für einen einheitlichen kommunalen IT-Dienstleister – ausgearbeitet und unterfüttert mit drei Gutachten. Meine Wertschätzung gilt den Menschen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das ausgearbeitet haben. Doch Sie stellen sich heute hinter die Ministerin und machen lieber das mit den Fähnchen. Diesen Antrag kann man deswegen nur ablehnen, und das werden wir tun. – Glück auf! (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Angela Freimuth das Wort. Bitte sehr.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leistungsfähige kommunale IT ist Grundvoraussetzung für eine sichere, funktionsfähige, effiziente und bürgerorientierte Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger genauso wie Unternehmen erwarten, digitale Leistungen unkompliziert nutzen zu können und dass unser Staat auch unter Bedingungen wachsender Cyberrisiken handlungsfähig bleibt. Genau deshalb ist es auch richtig, die kommunale IT-Landschaft in Nordrhein-Westfalen in den Blick zu nehmen. Gerade als Bürgerin und Abgeordnete aus Südwestfalen kann ich die Notwendigkeit und die Zielbeschreibung nur nachdrücklich unterstreichen. Mehr Standardisierung, weniger Doppelstrukturen, mehr Nachnutzung, mehr IT-Sicherheit und eine bessere Zusammenarbeit kommunaler IT-Dienstleister: Das alles sind vernünftige, wenn nicht sogar notwendige Anliegen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade weil die Überschrift richtig ist, fällt auf, wie wenig Neues dieser Antrag im Kern bietet. Entschuldigung, liebe Kollegen, ich muss mir jetzt mal einen Standardtextbaustein ausborgen, den normalerweise die regierungstragenden Fraktionen verwenden. Er lautet: Vieles von dem, was hier gefordert wird, passiert doch längst, läuft doch längst. – CDU und Grüne folgern oft, dass es eines Antrags gar nicht bedürfe. Jetzt stellt man sich natürlich die Frage: Wie ist es denn in diesem Einzelfall? Ich glaube nicht, dass die Landtag Landesregierung und die kommunale Familie diesen Antrag brauchen, um die Notwendigkeit der Zusammenarbeit und einer gemeinsamen IT-Sicherheitsstrategie zu erkennen – aber wie auch immer. Im Antrag selbst wird beschrieben, dass in mehreren Regionen bereits Fusionen vorbereitet oder umgesetzt würden. Die brauchen diesen Handlungsauftrag also schon mal nicht. Außerdem befänden sich die Kommunen gemeinsam mit ihren Spitzenverbänden bereits in einem längerfristigen Konsolidierungsprozess. Wofür ist der Antrag noch mal nötig? (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) Eine andere spannende Frage lässt der Antrag aber unbeantwortet: Warum ist Nordrhein-Westfalen bei der konkreten Verwaltungsdigitalisierung leider nicht schnell, nicht einheitlich und nicht verbindlich? Die Koalition ist jetzt auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode. Ich will fair sein: Eine Bilanz der Digitalisierungspolitik der Landesregierung wollen wir jetzt noch nicht ziehen. In zwei Tagen werden in Nordrhein-Westfalen aber Zeugnisse verteilt, und deswegen leihe ich dort. Wenn die geneigte Öffentlichkeit in Ihrem Antrag ständig von neuen Prüfaufträgen lesen muss, können wir Freie Demokraten nachvollziehen, dass das von ihr als ungenügend oder bestenfalls mangelhaft bewertet wird. Es fehlt eben leider immer noch eine klare Gesamtstrategie für eine Verwaltungsdigitalisierung, die Land, Kommunen und kommunale IT-Dienstleister gemeinsam in den Blick nimmt und die verbindlich festlegt, wo wir bei den Standards, bei der Interoperabilität, bei den medienbruchfreien Verfahren und bei der systematischen Nachnutzung erfolgreicher Lösungen eigentlich hinwollen. Die Zeit verlangt keine neuen Strukturdebatten, sondern Ergebnisse. Wir machen uns national und international inzwischen lächerlich. Entscheidend ist nicht, welcher IT-Dienstleister im Hintergrund zuständig ist. Entscheidend ist, ob Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen digital, einfach, sicher und ohne Umwege erreichbar sind. Funktionierende und innovative Lösungen sind zu unterstützen. Gute Modelle müssen nachnutzbar werden. Zur NRW Anstalt öffentlichen Rechts: Zentralisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss sich daran messen lassen, ob sie Verfahren verbessert und für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert. Ein Mehrwert gegenüber bereits laufenden Entwicklungen muss aufgezeigt werden. Wir wollen mit Ihnen gar nicht über die Zielbeschreibungen streiten, denn die sind ja richtig. Nach vier Jahren Regierungsverantwortung wäre es mir aber peinlich, hier nur Prüfaufträge vorzulegen, liebe Kolleginnen und Kollegen. 15.07.2026 Unverständnis und Ärger erzeugt aber eine andere Stelle in Ihrem Antrag, nämlich der Satz: „aus vorhandenen Mitteln“ – das ist ja noch nicht mal ein Satz, sondern nur der kleine Wurmfortsatz eines Satzes. „Aus vorhandenen Mitteln“ – das findet sich bei Ihnen in jedem Antrag. Glauben Sie allen Ernstes, IT-Sicherheit und Verwaltungsdigitalisierung wird es kurzfristig zum Nulltarif geben können? (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: maximal Enthaltung zu diesem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Herr Tritschler das Wort. Bitte sehr.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag trägt den vielversprechenden Titel: „Starke IT für starke Kommunen“. Die Problembeschreibung ist – da sind wir uns offenbar einig – in weiten Teilen zutreffend. Unsere kommunale IT ist vielfach kleinteilig organisiert. Es fehlt an Fachkräften. Abhängigkeiten von einzelnen Herstellern sind problematisch. Die Bedrohung durch Cyberangriffe nimmt zu. Doch aus einer richtigen Diagnose folgt noch lange nicht die richtige Therapie. CDU und Grüne setzen jetzt vor allem auf Zentralisierung. Die d-NRW Anstalt des öffentlichen Rechts soll zu einem zentralen Baustein der kommunalen IT-Landschaft ausgebaut werden, Rechenzentrumskapazitäten sollen gebündelt werden und Dienstleistungen künftig verstärkt aus einer Hand angeboten werden. Das klingt effizient, ist es wahrscheinlich auch, tatsächlich aber droht ein landesweites IT-Monopol. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet aber, dass Städte, Gemeinden und Kreise über ihre Organisationsstrukturen zunächst grundsätzlich selbst entscheiden können. Das Land sollte sie unterstützen – das mahnen wir schon lange an –, aber ihnen nicht schleichend ein einheitliches Modell aufzwingen. Der Cyberangriff auf Südwestfalen-IT zeigt, wie gefährlich eine starke Konzentration in diesem Bereich sein kann. Damals waren 72 Kommunen und mehr als 100 Organisationen betroffen, 1.463 Server wurden angegriffen. Der Krisenbetrieb dauerte elf Monate. Die Lehre daraus kann doch nicht sein, künftig noch mehr Kommunen von noch weniger zentralen Strukturen abhängig zu machen. Je größer die Zentralisierung, desto größer der mögliche Schaden bei einem erfolgreichen Angriff. Resilienz entsteht nicht allein durch Größe, sondern durch Redundanz, klare Landtag Sicherheitsstandards und funktionsfähige Ausweichsysteme. Völlig unglaubwürdig ist zudem die Formulierung, all dies solle aus vorhandenen Mitteln finanziert werden. IT-Fusion, -Migration und die Zusammenführung ganzer Rechenzentren kosten erhebliche Summen. Der Antrag enthält aber weder einen Finanzierungsplan noch einen Zeitrahmen, messbare Ziele oder konkrete Berichtspflichten. Wir brauchen verbindliche BSI-Mindeststandards, eine flächendeckende Anbindung an die Security-Operations-Center, regelmäßige Notfallübungen und nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Wir brauchen Zusammenarbeit, aber keinen Zwang. Wir brauchen gemeinsame Standards, aber kein Monopol. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab; nicht, weil uns die kommunale IT nicht wichtig wäre, sondern weil sie uns zu wichtig ist, um sie unausgereiften Zentralisierungsexperimenten zu unterstellen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vieles von dem, was wir an Problembeschreibung gehört haben, ist ja richtig. Womit haben wir es zu tun? Sie alle werden sich daran erinnern, dass Sie an vielen Stellen im Land Nordrhein-Westfalen vor Kurzem noch 50 Jahre kommunale Neugliederung gefeiert haben – damals, in den 70er-Jahren per Landesgesetz umgesetzt: Kreise neu geschnitten, Regionen neu verteilt. Die Aufgabenstellung, vor der wir stehen, ist nichts anderes als eine digitale Neuordnung. Nur können wir die nicht per Gesetz verordnen, weil kommunale IT schlicht Art. 28 Grundgesetz unterliegt und damit kommunale Selbstverwaltung darstellt. Deswegen bewegt sich vieles, was Sie hier aus den verschiedenen Fraktionen heraus formuliert haben, in der Problembeschreibung, aber die Lösung ist eben nicht, dass man es per Dekret oder per Landesgesetz oder irgendwie anders verordnen könnte. Vielmehr braucht es kommunale Entscheidungen von kommunalen Eigentümern. Die können Sie aus dem Landtag heraus nicht ersetzen. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Sie können aber per Antrag – deswegen bin ich den regierungstragenden Fraktionen dankbar – ein starkes Zeichen dafür setzen, dass die Landtagsmehrheit sagt: Wir brauchen diese Neuordnung. Wir brau-15.07.2026 chen diese kommunalen Entscheidungen, die dazu beitragen, die über 50 kommunalen IT-Dienstleister, die wir haben, zu einer Konsolidierung – wohlgemerkt zielgerichtet – zusammenzuführen. Frau Abgeordnete Freimuth, Sie sagen, es sei völlig egal, wie viele kommunale IT-Dienstleister wo im Hintergrund aktiv seien. Nein, das ist es nicht, weil vieles, was Sie an vermeintlicher Langsamkeit in Verwaltungsdigitalisierung reklamieren, Frau Abgeordnete Freimuth, … (Angela Freimuth [FDP] führt ein Gespräch.) – Ich spreche einfach weiter, Frau Abgeordnete Freimuth. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) – Alles gut. … hängt schon damit zusammen, wer im Hintergrund Umsetzung organisiert. Wir sind in Teilen bei der Verwaltungsdigitalisierung, auch bei der Medienbruchfreiheit langsam, weil wir langsame kommunale IT-Strukturen haben, die in der Schnelligkeit und in der Qualität bestimmte Dinge nicht umgesetzt bekommen. Deswegen ist es nicht egal, wer im Hintergrund agiert. Sie sagen, es gebe keine Agenda zwischen Land, Kommunen und kommunaler IT. Das stimmt nicht, was Sie behaupten. Wir als Land Nordrhein-Westfalen haben uns nach vorne gearbeitet, und dabei bleibe ich. Das können Sie negieren oder wie auch immer. Das OZG-Dashboard spricht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine klare Sprache dazu, wo das Land Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung steht. In Bezug auf Medienbruchfreiheit gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen der letzten Legislatur und dieser Legislatur. In der letzten Legislaturperiode hat es einen Pflichtanschluss an das Wirtschafts-Service-Portal.NRW gegeben. Das hat dazu geführt, dass man sich mit digitalen Leistungen, die sich an die Wirtschaft gerichtet haben, in die Umsetzung hat begeben müssen. Für alle anderen Leistungen außerhalb des Wirtschafts-Service-Portal.NRW haben wir diese Verpflichtung heute gesetzlich noch nicht. Deswegen hängt vieles in den Kommunen beispielsweise von privaten Fachverfahrensherstellern ab, die es wiederum langsam machen, weil in dem Fall der Markt die Geschwindigkeit diktiert, während man öffentlich den Kommunen vorwirft, sie seien zu langsam. Das weise ich im Interesse der Kommunen wiederum zurück, weil das keine sachgerechte Analyse ist. Vor diesem Hintergrund haben wir – das ist gesagt worden – über vier Jahre mehrere Gutachtenaufträge für die kommunalen Spitzenverbände finanziert, organisiert. Landtag Das erste Gutachten war sehr zielgerichtet, nämlich eine Zentralisierung, eine Standardisierung, eine Fokussierung, wie das in anderen Bundesländern stattgefunden hat. Im zweiten Gutachten wurde dann wieder ausdifferenziert. Es wurde wieder beliebiger. Es wurde wieder mehr „Wir machen das darum und darum, wir tun niemandem weh“ usw. Diese Struktur, die das zweite Gutachten beschreibt – was auch Gegenstand eines durch CDU und Grüne beantragten Tagesordnungspunkts im Digitalausschuss des Landtages gewesen ist –, macht deutlich, dass die Aufstellung in diesem zweiten Gutachten die Herausforderung, von der wir insgesamt stehen, gar nicht löst. Das haben Sie ausgetauscht. Dazu war der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes da, der Ihnen als Abgeordneten zu diesem Prozess Rede und Antwort gestanden hat. Eine neue Organisation ist superschnell gegründet, nichts ist schneller. Das ist wie mit Ihrer Landesbaugesellschaft. Ist super, kann man ganz schnell gründen: 25.000 Euro Stammeinlage, zwei Geschäftsführer, kein Problem. Aber der gesamte Unterbau ist nicht klar. Die gesamte Governance ist nicht klar. Die Aufgaben sind nicht klar. (Christian Dahm [SPD]: Deswegen kann man auf Vorhandenem aufbauen!) Deswegen haben wir gesagt – meine Mitarbeiter waren an diesem Prozess übrigens nur sukzessive beteiligt; ein Gesetzentwurf ist von den Kommunen selbst, ohne unsere Beteiligung geschrieben worden, nur mal so –: Das ist nicht der richtige Weg. Erst muss klar sein, was eigentlich der Business Case ist, und dann unterhalten wir uns über die Governance. Danach unterhalten wir uns darüber, wo es hinkommt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Da ist der Antrag von CDU und Grünen in den Strukturen, in den Möglichkeiten, in den Chancen sehr klar. Deswegen werbe ich dafür, diesen Antrag von CDU und Grünen für eine starke kommunale IT in einer starken IT-Landschaft in Nordrhein-Westfalen anzunehmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. Wir gehen zur Abstimmung über. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/20428 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/20428 angenommen. 15.07.2026 Wir kommen zu: 17 Vorteile digitaler und europäischer Bezahldienste für Bürgerinnen und Bürger, Land und Kommunen nutzen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/20429 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Tigges das Wort.
Raphael Tigges CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, es wäre schon Freitag – gleiche Zeit, anderer Ort, gute Musik im Hintergrund, man ist mit Freunden unterwegs, die kühlen Getränke sind bestellt. Der Einfachheit halber bezahlt eine Person für alle in der Gruppe, der Rest paypalt den eigenen Anteil dann mal eben rüber. Dieses einfache Beispiel zeigt, wie stark digitale Bezahldienste unseren Alltag bereits prägen. Einige von Ihnen werden so etwas sicherlich ebenfalls nutzen. Die Auswahl an Anbietern kostenloser Echtzeitüberweisungen wird aber schon klein, wenn man Wert auf Sicherheit und technologische Unabhängigkeit sowie faire Konditionen legt. Digitale Bezahldienste ermöglichen komfortables, kosteneffizientes und benutzerfreundliches Bezahlen. Dass das auch europäisch und absolut datenschutzkonform geht, zeigt das europäische Bezahlsystem, der Bezahldienst Wero. Wero bietet Überweisungen in Echtzeit an – direkt von Girokonto zu Girokonto ohne IBAN, sondern per Handynummer oder E-Mail-Adresse. Das ist digitale Datensouveränität verbunden mit hoher Benutzerfreundlichkeit und Effizienz. Hinter Wero steckt die European Payments Initiative mit starker Beteiligung der deutschen Banken, insbesondere der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken. Mittlerweile sind bei Wero rund 6,7 Millionen Nutzer registriert. Die beteiligten deutschen Banken und Sparkassen haben ambitionierte Ziele bei der weiteren Ausrollung des Zahlungssystems. Auch wenn viele meiner Bekannten – und Sie wahrscheinlich auch – ein System wie Wero schon nutzen, tut es sich doch hier im Bewusstsein der Menschen noch schwer. Von daher ist es wichtig, dass wir im bevölkerungsreichsten Bundesland bei der flächendeckenden Nutzung von digitalen und europäischen Bezahldiensten eine Vorreiterrolle übernehmen und weitere Perspektiven und Nutzungsmög-Landtag lichkeiten eröffnen. Genau diese Ziele verfolgen wir mit unserem Antrag. Erstens. Wir wollen digitale Souveränität stärken und uns technologisch nicht einseitig von außereuropäischen Anbietern abhängig machen. Zweitens. Wir wollen für Bürgerinnen und Bürger einfache, sichere, digitale Bezahlmöglichkeiten schaffen. Drittens. Wir wollen insbesondere in der öffentlichen Verwaltung effizientere und schlankere Zahlungsprozesse ermöglichen. Denn gerade für die Kommunen gibt es hier einen großen Hebel: Egal, ob Anwohnerparkausweise, Gebühren bei Einwohnermeldeämtern oder Urkunden vom Standesamt – überall dort können digitale und europäische Bezahldienste wie Wero helfen, Abläufe zu vereinfachen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Mitarbeitende zu entlasten. Wenn wir von Entlastungspaketen für Kommunen sprechen und zugleich sagen, dass wir digitaler werden wollen, ist die Einführung solcher Bezahlmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung ein sehr konkreter Teil dieses Versprechens und sorgt für spürbare Vereinfachungen vor Ort. Der Sparkassen- und Giroverband gibt beispielsweise das Ziel aus, bis Ende 2026 500 Kommunen als Nutzer und Anbieter von Wero Payment zu gewinnen. Das ist sehr begrüßenswert. Wichtig bleibt aber auch, dass die dort eingeführten Angebote immer barrierefrei sein müssen und niemanden ausschließen dürfen. Das Bargeld bleibt erhalten, auch die Sorge kann man sicherlich nehmen. Digitale Bezahldienste sollen hier ergänzen und nicht ersetzen. Denn Freiheit heißt für uns auch Wahlfreiheit beim Bezahlen. Im europäischen Kontext ist die Entwicklung noch größer. Mit der European Digital Identity Wallet – kurz EUDI-Wallet – und dem digitalen Euro treiben wir zentrale Vorhaben zur Stärkung der digitalen Souveränität voran. Die EUDI-Wallet wird es ermöglichen, sich online wie offline sicher auszuweisen, Dokumente digital zu verwalten und selbstbestimmt über die eigenen Daten zu verfügen. Zukünftig wird sich dadurch möglicherweise auch der eine oder andere Bankprozess verändern und sich verschlanken. Das ist also eine gute Sache. Deshalb beauftragen wir mit unserem Antrag die Landesregierung, bei der technischen Integration digitaler und europäischer Bezahldienste wie Wero die Möglichkeiten der EUDI-Wallet und des digitalen Euros mitzudenken. Nur wenn wir diese Bausteine von Anfang an alle zusammendenken, werden wir in einem reibungslosen und schnellen Rollout dann im nächsten Jahr auch vorankommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bringen hier ein praxisnahes, europäisch geprägtes und kommunalfreundliches Thema auf die Agenda, das digitale Souveränität, Benutzerfreundlichkeit und Effizienz zusammenführt. 15.07.2026 Wir werden diesen Antrag heute in den Haushaltsund Finanzausschuss überweisen, und ich freue mich dort auf eine fachlich vertiefende und zukunftsweisende Diskussion dazu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Rock.
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal eine Landkarte aus Papier in der Hand hatten, einen Film in der Videothek ausgeliehen haben oder zur Überweisung in eine Bankfiliale gegangen sind. Bei mir ist es zumindest schon länger her. Ich kann mich nicht mehr wirklich daran erinnern. Das zeigt: Die Digitalisierung ist längst in den meisten Bereichen angekommen. – Aber das eine oder andere hinkt doch noch etwas hinterher. Mir fällt da das Beispiel ein, wenn man ins Bürgeramt geht und einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt. Da muss man noch persönlich erscheinen, aber die Bezahlung erfolgt dann in der Regel nicht in bar, sondern man darf an ein Terminal gehen, um sich dann wiederum in eine andere Schlange zu stellen, bekommt eine Checkkarte in die Hand gedrückt, quetscht verknitterte Euroscheine in Bezahlautomaten, nur um sich das Wechselgeld in Münzen geben zu lassen und sich dann über die vielen Münzen erfreuen zu können. Man kann froh sein, dass das Ganze ohne Faxgerät läuft. Wir aber stellen uns die Frage: Geht das nicht auch besser? Genau hier setzen Initiativen wie Wero an. Bei Wero handelt es sich um ein digitales Bezahlsystem aus Europa für Europa, für Europäerinnen und Europäer, mit dem Geld von einem Bankkonto direkt auf ein anderes Bankkonto übertragen werden kann. Ja, Wero ist nicht der erste Bezahldienst, aber fast jede Kartenzahlung heutzutage läuft über US-Systeme. Wero ist einer der wenigen Versuche, die Dominanz von Visa, Mastercard und PayPal zu brechen. Daran sollten wir arbeiten und anknüpfen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Denn mit EU-Anbietern machen wir uns nicht nur unabhängig, wir sind auch nicht länger erpressbar. Wir sind nicht länger erpressbar bei Gebühren, wir sind nicht länger erpressbar bei Regulierung, und wir sind auch nicht länger erpressbar bei möglichen Sanktionen. Wero bietet noch viele weitere Vorteile. Wero ist schnell, die Überweisungen erfolgen in der Regel in Echtzeit. Wero ist sicher, es verfügt über eine sehr starke Authentifizierung, damit sichergestellt ist, dass das Geld auch am richtigen Ort ankommt. Wero bietet einen sehr starken Datenschutz. Das zeigt: Digitalisierung und Datenschutz sind keine Gegensätze, Landtag sondern können sich gut ergänzen. Zum Schluss: Wero ist sogar preiswerter, denn die Transaktionsgebühren sind regelmäßig deutlich geringer, als das bei US-Anbietern der Fall ist. Auch Land und Kommunen können profitieren: Wenn Zahlungsprozesse beschleunigt werden, dann entsteht weniger Bürokratie, und die Prozesse werden schneller und effizienter. Das ist eine Situation, von der am Ende alle profitieren können. Denn jede digitale Zahlung, die unmittelbar schnell und sicher funktioniert, schafft Entlastung, und das Ganze auch noch zu einem günstigeren Preis. Was will man eigentlich mehr? Um eins klarzustellen – bevor jetzt die chronisch schlechtgelaunten Zeitgenossen von Rechtsaußen wieder die nächste Verschwörungstheorie wittern –: Diese digitalen Zahlungsdienste sollen Bargeld ergänzen und nicht ersetzen. Wer weiterhin Bargeld nutzen möchte, soll das gerne tun. Wer aber zukünftig nicht mehr verknitterte Geldscheine in einen Automaten fummeln möchte, findet in digitalen Bezahldiensten wie Wero eine bürgerfreundliche Lösung. Daran wollen wir arbeiten. In dem Sinne freuen wir uns auf die weitere Ausschussberatung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Baer.
Alexander Baer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein sinnvoller Antrag der Regierungsfraktionen, (Beifall von Raphael Tigges [CDU]) der hier ganz neutral und ohne übertrieben reißerische Aufmachung ein extrem wichtiges Thema anspricht! Fast könnte man meinen, das Thema sei viel zu wichtig, um so bescheiden verpackt daherzukommen. Man hätte auch titeln können: Keine Macht den Tech-Titanen über unsere Sicherheit, unser Geld und unsere Daten. – Denn das ist doch die entscheidende Botschaft. So, wie die Welt derzeit tickt, wie fragil unsere Bündnisse derzeit wirken, muss uns doch beschäftigen, wie beträchtlich die Macht der Tech-Oligarchen und der Einfluss auf internationale und nationale politische Entscheidungen sind, ja, sogar auf unsere komplette Kommunikationstechnik, zivil und militärisch. Es ist also ganz und gar im nationalen und europäischen Interesse, Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Das gilt vor allem für die Verteidigung und Kommunikation. Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und des Machtwechsels im Weißen Haus zeigt sich beispielsweise die immense Bedeutung von Sa-15.07.2026 telliten für unsere Sicherheit. Europa ist aktuell von Elon Musks Starlink-System abhängig. Seinen 10.700 aktiven Satelliten in der Erdumlaufbahn stehen nur rund 650 Satelliten des französischen Satellitenbetreibers Eutelsat gegenüber. Dieses OneWeb ist Europas bisher wichtigste bestehende Alternative zu Starlink. Geopolitisch ist das ein Albtraum. Außerdem muss man, wenn wir schon beim Thema „europäische Souveränität“ sind, die Landesregierung doch mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es keinen Sinn macht, Bezahldienste europäisch sicher nutzen zu wollen, wenn bei der Polizeiarbeit tatsächlich Saurons, ich meine, Thiels allsehendes Auge in Form von Palantir zum Einsatz kommt. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Dieser Widerspruch sollte spätestens ab Oktober aufgelöst werden. Es gibt auch viele weitere wichtige, auch zivile Lebensbereiche, in denen es elementar sein kann, uns unabhängig von der Monopolstellung der großen US-Tech-Konzerne zu machen. Wer das heute schon privat für sich umsetzen möchte, der setzt auf Threema oder Signal statt WhatsApp, der engagiert sich bei Mastodon und Bluesky statt Insta, X oder Threads, nutzt DuckDuckGo und Firefox statt Google und chattet mit Mistral statt ChatGPT. Insofern, ja, Wero oder ein anderes europäisches System kann und muss als Alternative für PayPal etabliert werden. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass Wero bei einigen Funktionen noch hinterherhinkt – Thema „Käuferschutz“ – und im Onlinehandel quasi noch gar nicht vorkommt, was es für den täglichen Gebrauch derzeit noch unattraktiv macht. Es ist insofern tatsächlich eine brillante Idee, dies über Behörden anzugehen. So werden die Menschen sukzessive mit der neuen Zahlungsweise vertraut gemacht, die Sicherheit im Datenverkehr wird erhöht, und die Kontrolle bleibt in europäischer Hand. Die Anwendung wird dadurch hoffentlich auch weiterentwickelt, um weitere Lebensbereiche zu bedienen. Wichtige Punkte werden im Forderungsteil des Antrags berücksichtigt: Monopolbildung verhindern; prüfen, welche weiteren Anbieter es gibt; Kompatibilität mit EU-Angeboten. Das klingt alles sehr solide. Doch so gut die Idee ist, so sehr hinkt die Umsetzung an einigen Stellen noch hinterher. Erstens. Der Finanzierungsvorbehalt „im Rahmen vorhandener Mittel“ klingt nach Halbherzigkeit. Wenn Sie diese Alternative wollen, dann müssen Sie die Mittel auch bereitstellen. Zweitens. Wo bleibt der Zeitplan? Wo bleibt die konkrete Ausgestaltung? Vor allem: Was ist mit den Kommunen? Wer sorgt dafür, dass sie technisch und personell gerüstet sind? Wer zahlt? Souveränität kostet und braucht klare Verantwortlichkeiten. Landtag An diesen Stellen sehe ich noch einigen Redebedarf, so gut mir die Idee insgesamt auch gefällt. Der Überweisung stimmen wir zu. Ich freue mich tatsächlich sehr auf die Diskussion. – Danke schön. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Witzel das Wort.
Ralf Witzel FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der gedankliche Ausgangspunkt des vorliegenden Antrags ist nicht verkehrt. Es gibt Menschen, die nach eigener, freier Präferenz am liebsten digital bezahlen. Ein großer Teil dieser Personen hat bislang in der Tat Zahlungsgeschäfte insbesondere mit außereuropäischen Dienstleistern abgewickelt. Diese haben als Bezahldienste oder Kreditkartenanbieter eine starke marktbeherrschende Stellung etabliert. Wenn wir mehr Autonomie und Resilienz in Deutschland und Europa wollen, dann sollten wir auch bei der systemrelevanten kritischen Infrastruktur des Zahlungsverkehrs mehr Diversifizierung und Unabhängigkeit anstreben. (Beifall von der FDP) Wero ist insofern eine denkbare Alternative zu internationalen Multis. Auf dem nationalen Markt haben vor allem Volksbanken und Sparkassen Wero mit dem Ziel entwickelt, die digitale Souveränität und Resilienz zu stärken und die Abhängigkeit von marktbeherrschenden außereuropäischen Zahlungsanbietern zu reduzieren. Gerade dann, wenn Wero innerhalb der digitalen Anbieter weitere Mehrwerte mit sich bringt, wie beispielsweise die höhere Akzeptanz für die Datenschutzbedürfnisse des Kunden, dürfte Wero eine wertvolle Marktalternative darstellen und mit eigenem Marktwachstum rechnen. Deutsche Kreditinstitute, die die Entwicklung und den marktreifen Einsatz von Wero unterstützt haben, haben stets einen weiteren Vorteil betont: Mit Diensten wie Wero entfällt ein zentral behaupteter Grund für die Einführung des digitalen Euros der EZB, nämlich eine europäische Alternative zu dominanten internationalen Zahlungsdienstleistern zu schaffen. Professor Ulrich Reuter hat als DSGV-Präsident noch vor wenigen Monaten genau das öffentlich erklärt. Europa brauche eine Kooperation seiner markterfahrenen Anbieter, keine administrative Konkurrenz aus Frankfurt und keine neuen Wettbewerbsbelastungen. Die gemeinsame Payment-Antwort der europäischen Finanzwirtschaft heiße Wero. Das sei die bessere Alternative. Der digitale Euro hingegen schwäche Souveränität, Wettbewerb und Vertrauen in der EU, so Professor Reuter. 15.07.2026 Die Hoffnungen, den digitalen Euro also obsolet zu machen, sind aber mittlerweile wohl unrealistisch. Nachdem das Europäische Parlament erst vor wenigen Wochen eine gemeinsame Position im Gesetzgebungsverfahren verabschiedet hat, befindet sich das Projekt „Digitaler Euro“ schon in der technischen Erprobung. Ziel ist es, den digitalen Euro voraussichtlich ab 2029 als Zahlungsmittel für den gesamten Euroraum anzubieten, ohne dass wesentliche Leitplanken geklärt sind. Zugleich bietet der vorliegende Antrag einige Diskussionspunkte und wirft Bedenken auf, die hier noch zu klären sind, sicherlich auch in einer Anhörung. Erstens. Wer Technologieoffenheit und Wettbewerbsneutralität will und deshalb berechtigte Bedenken gegen internationale Oligopole hat, der darf im Bereich der öffentlichen Verwaltung keine einseitige, dauerhafte Festlegung auf die European Payments Initiative vornehmen. Vielleicht entstehen bald schon weitere europäische Anbieter neben Wero, die dann zu Recht ebenfalls einen diskriminierungsfreien Zugang zum Einsatz in öffentlichen Stellen einfordern. Die Antwort auf Mastercard ist also nicht die einseitige Festlegung für ewig und alle Zeiten auf Wero. (Simon Rock [GRÜNE]: Kein Widerspruch!) Zweitens. Ganz wichtig ist, dass Wero öffentlichen Stellen nicht als Vorwand dient, Herr Kollege Rock, um verpflichtend auf ausschließlich bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten umzustellen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Sie haben da aber auch ein Thema!) Sie betonen in Ihrem Antrag, Wero solle Bargeld nicht ersetzen. Aber Ihre Anmoderation wirft gewisse Fragen auf. Ich sage einmal so: Wahrscheinlich haben Sie auch nicht Ausweispapiere und Bezahlkarten einfach so in der Hosentasche stecken. Dafür gibt es ja eine Börse. Dort kann man auch Scheine hineinpacken. Dann müssen sie gar nicht so verknittert sein. (Simon Rock [GRÜNE]: Es gibt ja auch kein Verbot von Bargeld!) Diese Probleme kriegt man in der menschlichen Zivilisation in den Griff. Deshalb ist es ganz wichtig, dass diese Zusage, Herr Kollege Rock, mit Leben gefüllt wird. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Ich sage Ihnen auch, Herr Achtermeyer, warum ich das sage: Bargeld ist das einzige offizielle amtliche Zahlungsmittel und darf trotzdem in immer mehr Behörden und öffentlichen Unternehmen nicht mehr eingesetzt werden. (Beifall von der FDP) Die Düsseldorfer Bürgerbüros lehnen seit 2024 eine Barzahlung ab. Die Ruhrbahn in Essen will noch in Landtag diesem Jahr die Barzahlung in ihren Fahrzeugen abschaffen. Keinesfalls darf Wero diesem Trend Vorschub leisten, indem Sie einfach sagen: Da gibt es doch jetzt Wero; das löst alle Probleme. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das sagt doch gar keiner!) Wie wir bereits unlängst in unserem Antrag Drucksache 18/15596 als FDP-Landtagsfraktion deutlich gemacht haben, ist es ein Unding, wenn auch für Private einerseits ein Annahmezwang für den digitalen Euro besteht, sich umgekehrt Händler und öffentliche Stellen aber weigern können, Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel zu akzeptieren. Insofern haben wir noch viel Diskussionsbedarf in der Breite über die angesprochenen Themen des Zahlungsverkehrs. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Wir freuen uns auf die Anhörung und werden uns da selbstverständlich konstruktiv einbringen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die AfD spricht nun Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt ein Bezahlsystem mit 439 Millionen Konten. Dieses Bezahlsystem ermöglicht unkomplizierte Zahlungen in vielen Währungen in 200 Ländern und Regionen. Zum Bezahlen wird bloß eine E-Mail-Adresse benötigt. Selbst auf einem Flohmarkt bei mir um die Ecke kann man an ganz vielen Ständen damit bezahlen. Ich brauche jetzt eigentlich den Namen gar nicht zu nennen. Er ist ja auch schon gefallen. Es handelt sich um PayPal aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Nun ist es so wie so oft in unseren Breitengraden: Wenn irgendwo auf der Welt eine etablierte Technik vorhanden ist und sich großer Beliebtheit erfreut, glaubt irgendeine europäische Initiative, dies kopieren zu müssen. Kennen Sie die europäische Google-Kopie Quaero oder die europäische Kreditkarte Payfair oder auch die neue europäische X-Kopie W Social? (Ralf Witzel [FDP]: Nein!) – Nein? Kein Wunder! Nur wenige Menschen kennen diese Kopien etablierter Systeme. Nun gibt es auch für PayPal eine vermeintlich tolle europäische Alternative. Sie nennt sich – wir haben das schon gehört – Wero. Seit zwei Jahren dümpelt dieses System vor sich hin. Nach einer repräsentativen Umfrage eines Meinungsforschungsinstituts im April dieses Jahres nutzen gerade einmal 4 % der 15.07.2026 Deutschen Wero. PayPal hingegen wird von 56% der Deutschen genutzt. Die Gründe für die Schwäche von Wero sind klar: Es wird nur in Frankreich, Deutschland und Belgien angeboten. Es gibt nur ausgewählte Banken, mit denen es funktioniert. Und mit PayPal gibt es seit den 90er-Jahren schon eine ganz ausgezeichnete und weit verbreitete Alternative. Da die deutschen Nutzer an einer PayPal-Kopie offensichtlich kein Interesse haben, versucht nun die Politik, diese Kopie in den heimischen Markt zu drücken. Ein Beleg dafür ist der vorliegende schwarzgrüne Antrag. Dieser bezeichnet Wero allen Ernstes als innovativ und behauptet, dieses bisher nur in einem eingeschränkten Rahmen nutzbare System würde das Bezahlen vereinfachen. Ebenso behauptet der Antrag, Wero wäre eine datenschutzkonforme Alternative zu außereuropäischen Anbietern. Dabei verschweigen CDU und Grüne im Antrag, dass Wero auf Google und Apple setzt und auf Amazon als Dienstleister zurückgreift. Das Konzept von Wero ist also so europäisch wie ein Adidas-Schuh aus Vietnam. (Beifall von der AfD) Dass der gleiche Antrag, der auf zwei Seiten fünfmal das Wort „Datenschutz“ unterbringt, dann auch noch die Einführung des digitalen Euros vorantreiben möchte, setzt dem Ganzen die Krone auf. Jede digitale Zahlung hinterlässt zwangsläufig Spuren, egal, welchen Namen sie trägt. Bei Bargeld ist die Anonymität und damit der Datenschutz in reinster Form hingegen eine Grundeigenschaft. Wer mit uns, dem Haushalts- und Finanzausschuss, in Brüssel war und dem Treffen mit den nordrheinwestfälischen Altparteien-Europaabgeordneten beigewohnt hat, der hat doch ganz klar hören können, wohin die Reise geht, nämlich zur Abschaffung des Bargelds. Das wird in dem Antrag hier ganz geflissentlich unterschlagen. Diese Art der Geldpolitik, welche der Antrag vorantreiben will, lehnen wir ab. Der Überweisung stimmen wir gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung spricht nun Minister Dr. Optendrenk.
Dr. Marcus Optendrenk CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine gute Initiative, wenn hier im Landtag Nordrhein-Westfalen darüber diskutiert wird, wie wir auf der einen Seite in Zukunft unseren Zahlungsverkehr in Deutschland und in Europa organisieren wollen und wie wir auf der anderen Seite damit umgehen, dass Landtag wir in Europa erleben, dass von einer Sekunde auf die andere offenkundig aufgrund politischer Entscheidungen Systeme abgeschaltet werden, Zugriffe erschwert werden oder davon abhängig gemacht werden, ob man gerade miteinander politisch auf einem guten Weg ist oder nicht. Das heißt, der Grundgedanke ist, auf der einen Seite zu diskutieren, mit welchen Systemen wir künftig zahlen wollen und auf der anderen Seite zu überlegen, wie wir aus der viel zu langen Naivität ausbrechen können, einer Naivität, die uns vorgegaukelt hat, dass wir in einer freien Weltwirtschaft mit freiem Zahlungsverkehr, mit freiem Warenverkehr, mit freien Dienstleistungen überall mit den gleichen Regeln arbeiten könnten. Wir haben nun in den letzten Jahren erlebt, dass das leider nicht mehr der Fall ist. Europa ist in vielerlei Hinsicht stärker auf sich selbst gestellt, als wir das gerne möchten. Unter dem Gesichtspunkt ist es auch klug, darüber nachzudenken, was wir auf der digitalen Zahlungsverkehrsseite für Angebote machen können, wie man Zahlungsverkehr organisiert, was uns weniger abhängig macht von denen, die an anderer Stelle auf diesem Planeten Dienstleistungen für den Zahlungsverkehr organisieren und anbieten, was zunächst völlig legal, völlig akzeptabel ist und auch von vielen genutzt wird. Dabei habe ich von dem Thema Bargeld noch gar nicht geredet. Wir haben vor einiger Zeit auch hier darüber gesprochen, dass wir Bargeld als etwas ansehen, was vom Grundsatz her auf Dauer nicht nur zu erhalten ist, sondern was uns auch ein Stück weit Überblick darüber gibt, wie das denn in unserem Portemonnaie so aussieht. Viele dieser Vorteile, auch dauerhafte Vorteile, des Bargeldes sind völlig unstreitig. Insofern ist der Antrag der Koalitionsfraktionen ausgesprochen zu begrüßen. Wenn wir sehen, dass es an vielen Stellen auf diesem Planeten eben nicht selbstverständlich ist, Klarheit darüber zu haben, wo unsere Daten landen und ob unsere Dienstleistungen auf Dauer uneingeschränkt zur Verfügung stehen, dann ist Europa in jeder Hinsicht – da kann ich mich dem Kollegen Baer anschließen – gut beraten, sich darüber Gedanken zu machen. Wero ist eine Möglichkeit, der digitale Euro eine andere. Selbstverständlich kann es im Wettbewerb auch mehr Lösungen geben, die entsprechend eingesetzt werden können. Ich will einen weiteren Bereich nennen, in dem der Einsatz von Wero durchaus sinnvoll sein kann. Es gibt unter den Bundesländern eine Bezahlinfrastruktur nach dem Prinzip „Einer für alle“, die auch in Nordrhein-Westfalen mit betrieben werden kann. Das ist ePayBL. Diese Bezahlinfrastruktur kann es durchaus ermöglichen, dass wir in Behörden sehr viel schneller Zahlungen einheitlich und zuverlässig abwickeln, 15.07.2026 ohne für jede Anwendung eigene Schnittstellen betreiben zu müssen. Aktuell unterstützt dieses System Kreditkartenzahlungen. Nordrhein-Westfalen ist Teil dieser Entwicklergemeinschaft, die die Anbindung des europäischen Bezahldienstes Wero bereits beauftragt hat. Insofern ist das ein sinnvoller Schritt, darüber weiter nachzudenken, auch im Parlament, wie wir damit als Land Nordrhein-Westfalen umgehen wollen. Die Landesregierung wird die Einsatzmöglichkeiten moderner digitaler Bezahldienstleister weiter prüfen und sich auch für ihren Einsatz stark machen. Auch wenn die EUDI-Wallet und der digitale Euro noch nicht unmittelbar vor der Einführung stehen, müssen die sich daraus ergebenden Möglichkeiten und Herausforderungen bereits jetzt in unser aller Überlegungen einbezogen werden. Denn das ist die Herausforderung, der wir uns zu stellen haben. Ich bedanke mich für die Debatte und freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/20429 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 18 Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20023 erste Lesung Herr Minister Krischer hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20023 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Landtag Forsten und ländliche Räume. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 19 Gesetz zur Schaffung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20440 erste Lesung Frau Ministerin Schäffer hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20440 an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend – sowie an den Ausschuss für Familien, Kinder und Jugend. Wer stimmt gegen die Überweisungsempfehlung? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 20 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20442 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20442 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf! 15.07.2026 21 Sechstes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20443 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 5). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20443 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 22 Gesetz zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen (Landesumsetzungsgesetz Pflegeassistenz NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20441 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 6). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir stimmen daher ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20441 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt gegen diese Überweisungsempfehlung? – Wer enthält sich? – Somit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 23 Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen – weitere Maßnahmen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20439 erste Lesung Landtag Herr Minister Dr. Optendrenk hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 7). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir stimmen daher ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20439 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses, an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 24 Gesetz für fairen Wohnraum und zur Sicherstellung angemessener Wohn- und Unterbringungsverhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen (Faires-Wohnen-Gesetz Nordrhein-Westfalen – FwoG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20438 erste Lesung Frau Ministerin Scharrenbach hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 8). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir stimmen daher ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20438 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 25 Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes NRW und des Kulturgesetzbuches Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18113 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 18/20474 zweite Lesung 15.07.2026 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 9). Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/20474, den Gesetzentwurf Drucksache 18/18113 unverändert einzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/18113 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/18113 angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 26 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19697 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/20475 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 10). Wir stimmen daher ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20475, den Gesetzentwurf Drucksache 18/19697 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 27 Gesetz zur Änderung des Online-Casinospiel Gesetzes NRW Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18505 Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/20476 zweite Lesung Landtag Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 11). Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20476, den Gesetzentwurf Drucksache 18/18505 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/20476 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/18505 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 28 Moderne Arbeitsbedingungen in der Schule schaffen – Lehrkräfte wirksam entlasten und Arbeitsrealität endlich transparent machen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20416 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir stimmen daher ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/20416 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt gegen diese Überweisungsempfehlung? – Wer enthält sich? – Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 29 „NRW macht Frieden“: Transfer- und Breitenwirkung von Friedensakteuren in NRW stärken – Die Zeitenwende wissenschaftlich und zivilgesellschaftlich begleiten Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20420 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/20420 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bünd-15.07.2026 nis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 30 Effizient handeln, Risiken begrenzen – Management invasiver Arten neu aufstellen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20434 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/20434 an den Ausschuss für Umwelt, Naturund Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt gegen diese Überweisungsempfehlung? – Wer enthält sich? – Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 31 Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/18500 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/20245 zweite Lesung Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir gehen zur Abstimmung über. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20245, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu entsprechen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/18500 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltun-Landtag gen. Damit ist diese Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung erteilt. Wir kommen zu: 32 Entsendung von Mitgliedern durch gesellschaftlich relevante Gruppen in den Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks Köln durch den Landtag NRW gemäß § 15 Absatz 4 WDR-Gesetz Unterrichtung durch den Präsidenten Drucksache 18/19710 – Neudruck Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/20540 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Gemäß § 15 Abs. 4 des WDR-Gesetzes werden fünf Mitglieder durch gesellschaftlich relevante Gruppen entsandt, die in der Gesamtsicht mit den nach den Abs. 2 und 3 dieser Vorschrift bestimmten entsendeberechtigten Stellen die Vielfalt der aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und Kräfte in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln. Verbände und sonstige nicht öffentlich-rechtliche Organisationen, die nicht bereits nach Abs. 3 dieser Vorschrift entsendeberechtigt sind, können sich für die jeweils nachfolgende Amtszeit beim Landtag um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 1. Juni 2026 lagen insgesamt 15 Bewerbungen vor. Die Liste der Bewerbungen wurde als Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 18/19710 – Neudruck – veröffentlicht. Der Landtag beschließt gemäß § 15 Abs. 4 Satz 5 des WDR-Gesetzes mit Zweidrittelmehrheit, welchen Bewerberinnen bzw. Bewerbern für die neue Amtsperiode ein Sitz im Rundfunkrat zusteht. Maßgeblich hierfür ist die Zahl der abgegebenen Stimmen. Eine höhere Anforderung – zwei Drittel der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Landtags – kommt nur bei ausdrücklicher Anordnung in der Rechtsgrundlage in Betracht. Daran fehlt es vorliegend. Uns liegt mit Drucksache 18/20540 ein Wahlvorschlag vor, der fünf Bewerberinnen bzw. Bewerber beinhaltet. Ich gehe davon aus, dass über diesen Wahlvorschlag Drucksache 18/20540 im Rahmen einer verbundenen Einzelabstimmung – das heißt: in einer Abstimmung – entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Wir stimmen über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 15.07.2026 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/20540 ab. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/20540 angenommen. Ich stelle ausdrücklich fest, dass die nach § 15 Abs. 4 WDR-Gesetz erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für die Gewählten erreicht wurde. Ich rufe auf: 33 Wahl einer stellvertretenden Beisitzerin in den Landeswahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/20470 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/20470 angenommen. Wir kommen zu: 34 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses VI („Möglicher Machtmissbrauch und mangelnde Fürsorge?“) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20469 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/20469 angenommen. Ich rufe auf: 35 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen VerfGH 92/26 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/20477 Landtag Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20477, zu dem Verfahren 92/26 derzeit keine Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu: 36 Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Landtags Nordrhein-Westfalen Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/20482 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20482, die Immunität des dort genannten Mitglieds des Landtags für das dort ebenfalls bezeichnete Verfahren aufzuheben. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 18/20482 angenommen und die Immunität des dort genannten Mitglieds des Landtags aufgehoben. Ich rufe auf: 37 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 42 gemäß § 82 Abs. 2 GO LT NRW Drucksache 18/20481 Die Übersicht 42 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 42 abstimmen. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit sind die in Übersicht 42 Drucksache 18/20481 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. 15.07.2026 Wir kommen zu: 38 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/37 gemäß § 97 Abs. 8 GO LT NRW Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/37 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir nun abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir gehen somit zur Abstimmung über. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/37 bestätigt. Damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen und hoffentlich auch etwas kühleren Abend. Damit ist diese Sitzung geschlossen. Schluss: 20:24 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Namentliche Abstimmung zu TOP 14: Gesetz zur V falen (Landesantidiskriminierungsgesetz Nordrhe Fraktion der FDP Drucksache 18/20044 Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 1 Achtermeyer, Tim 2 Andrieshen, Nina 3 Aymaz, Berivan 4 Baer, Alexander 5 Bakum, Rodion 6 Baran, Volkan 7 Berger, Christian 8 Dr. Bergmann, Günther J. 9 Besche-Krastl, Ina 10 Dr. Beucker, Hartmut 11 Bialas, Andreas 12 Blask, Inge 13 Dr. Blex, Christian 14 Blöming, Jörg 15 Blondin, Marc 16 Blumenrath, Peter 17 Blumenthal, Ina 18 Börner, Frank 19 Bongers, Sonja 20 Bostancıeri, İlayda 21 Brandes, Ina 22 Braun, Florian 23 Brems, Wibke 24 Brockes, Dietmar 25 Brüntrup, Tom 26 Dr. Bunse, Anette 27 Busche, Andrea 28 Butschkau, Anja 29 Clemens, Carlo 30 Cordes, Frederick 15.07.2026 Vermeidung von Diskriminierung in Nordrhein-Westein-Westfalen – LADG NRW), Änderungsantrag der Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE entschuldigt AfD X SPD nicht abgestimmt SPD entschuldigt AfD X CDU X CDU entschuldigt CDU X SPD X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU X SPD X SPD X AfD entschuldigt SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 31 Creuzmann, Norika 32 Dahm, Christian 33 Deppermann, Dorothea 34 Dudas, Gordan 35 Durdu, Tülay 36 Eggers, Matthias 37 Eğlence, Gönül 38 Eisentraut, Julia 39 Engin, Dilek 40 Engstfeld, Stefan 41 Erwin, Angela 42 Esser, Klaus 43 Falszewski, Benedikt 44 Fohn, Annika 45 Franken, Björn 46 Freimuth, Angela 47 Fuchs-Dreisbach, Anke 48 Ganzke, Hartmut 49 Gebauer, Katharina 50 Gebauer, Yvonne 51 Dr. Geerlings, Jörg 52 Göddertz, Thomas 53 Goeken, Matthias 54 Görtz, Guido 55 Golland, Gregor 56 Gosewinkel, Silvia 57 Grothus, Antje 58 Grunwald, Jonathan 59 Hafke, Marcel 60 Hagemeier, Daniel 61 Hansen, Klaus 62 Hanses, Dagmar 63 Dr. Hartmann, Bastian 64 Haug, Sebastian 15.07.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD entschuldigt SPD X CDU X GRÜNE X GRÜNE X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU nicht abgestimmt AfD X SPD X CDU entschuldigt CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 65 Hausmann, Wilhelm 66 Dr. Heinisch, Jan 67 Dr. Höller, Julia 68 Höne, Henning 69 Höner, Markus 70 Hoppe-Biermeyer, Bernhard 71 Hovenjürgen, Josef 72 Jablonski, Frank 73 Jörg, Wolfgang 74 Kahle-Hausmann, Julia 75 Dr. Kaiser, Gregor 76 Kaiser, Klaus 77 Kamieth, Jens 78 Kämmerling, Stefan 79 Kampmann, Christina 80 Kapteinat, Lisa-Kristin 81 Dr. Katzidis, Christos 82 Kavena, Anna 83 Keith, Andreas 84 Kerkhoff, Matthias 85 Kirsch, Carolin 86 Klenner, Jochen 87 Klocke, Arndt 88 Klute, Thorsten 89 Dr. Korte, Robin 90 Korth, Wilhelm 91 Krauß, Oliver 92 Krückel, Bernd 93 Kuper, André 94 Kutschaty, Thomas 95 Laumann, Karl-Josef 96 Lehne, Olaf 97 Lienesch, Sascha 15.07.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU nicht abgestimmt CDU X GRÜNE X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X CDU X SPD nicht abgestimmt AfD X CDU X SPD X CDU nicht abgestimmt GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X CDU X CDU entschuldigt SPD X CDU X CDU X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 98 Liminski, Nathanael 99 Löcker, Carsten 100 Lögering, Katrin 101 Löttgen, Bodo 102 Loose, Christian 103 Lucke, Martin 104 Lüders, Nadja 105 Dr. Maelzer, Dennis 106 Matzoll, Jan 107 Meinhardt, Sandy 108 Metz, Martin 109 Moor, Justus 110 Mostofizadeh, Mehrdad 111 Müller, Frank 112 Müller-Rech, Franziska 113 Müller-Witt, Elisabeth 114 Nettekoven, Jens-Peter 115 Nettelstroth, Ralf 116 Neubaur, Mona 117 Neumann, Josef 118 Nückel, Thomas 119 Obrok, Christian 120 Odermatt, Vanessa 121 Oellers, Britta 122 Okos, Thomas 123 Dr. Optendrenk, Marcus 124 Osei, Christina 125 Ott, Jochen 126 Paul, Josefine 127 Dr. Peill, Patricia 128 Dr. Pfeil, Werner 129 Philipp, Sarah 130 Plonsker, Romina 131 Postma, Laura 15.07.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU nicht abgestimmt AfD X CDU entschuldigt SPD nicht abgestimmt SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X CDU X CDU entschuldigt CDU X CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU nicht abgestimmt FDP X SPD X CDU X GRÜNE X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 132 Quik, Charlotte 133 Rasche, Christof 134 Rauer, Benjamin 135 Reh, Andrea 136 Reul, Herbert 137 Ritter, Jochen 138 Rock, Simon 139 Röckemann, Thomas 140 Röls, Michael 141 Rüße, Norwich 142 Schäffer, Verena 143 Schalley, Zacharias 144 Scharrenbach, Ina 145 Scheen-Pauls, Daniel 146 Schick, Thorsten 147 Schlottmann, Claudia 148 Schmeltzer, Rainer 149 Schmitz, Hendrik 150 Schmitz, Marco 151 Schneider, René 152 Schneider, Susanne 153 Schnelle, Thomas 154 Scholz, Rüdiger 155 Schrumpf, Fabian 156 Schulze Föcking, Christina 157 Seli-Zacharias, Enxhi 158 Siebel, Christin 159 Sonne, Dennis 160 Stamm, Christin-Marie 161 Stich, Kirsten 162 Stinka, André 163 Stock, Ellen 164 Stoltze, Ralf 15.07.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X FDP X GRÜNE entschuldigt SPD X CDU X CDU X GRÜNE X AfD X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X AfD X CDU X CDU entschuldigt CDU X CDU X SPD X CDU entschuldigt CDU X SPD entschuldigt FDP X CDU X CDU X CDU X CDU X AfD X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X SPD X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 165 Sträßer, Martin 166 Stullich, Andrea 167 Sundermann, Frank 168 Tarner, Hedwig 169 Teschlade, Lena 170 Thoms, Meral 171 Tigges, Raphael 172 Tritschler, Sven W. 173 Troles, Heike 174 Dr. Untrieser, Christian 175 Dr. Vincentz, Martin 176 Vogelheim, Astrid 177 Vogt, Alexander 178 Vogt, Petra 179 Voussem, Klaus 180 Wagner, Markus 181 Watermeier, Sebastian 182 Wedel, Dirk 183 Wendland, Simone 184 Weng, Christina 185 Wenzel, Jule 186 Wermer, Heike 187 Dr. Wille, Volkhard 188 Winkelmann, Bianca 189 Witzel, Ralf 190 Woestmann, Eileen 191 Wolters, Stephan 192 Wüst, Hendrik 193 Zimkeit, Stefan 194 Zimmermann, Marc 195 Zingsheim-Zobel, Lena 15.07.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X CDU X SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE entschuldigt CDU X AfD X CDU X CDU X AfD entschuldigt GRÜNE X SPD X CDU X CDU X AfD X SPD X FDP X CDU entschuldigt SPD X GRÜNE X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X CDU X CDU X SPD X GRÜNE X GRÜNE X 22 147 0 Landtag Anlage 2 Zu TOP 18 – Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes – zu Protokoll gegebene Rede Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Öffentliche Trinkwasserbrunnen sind – gerade in sehr heißen Sommern – für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Möglichkeit, um gesund und kostenlos ausreichend trinken zu können. Sie sind somit ein wesentlicher Baustein zum allgemeinen Schutz vor Hitze. Im Rahmen des Klimawandels rücken zunehmend auch diese gesundheitlichen Aspekte in den Vordergrund. Die Versorgung mit Trinkwasser im häuslichen Bereich ist in Nordrhein-Westfalen flächendeckend gewährleistet. Ziel muss es aber auch sein, dass auch außerhalb der eigenen Wohnung und generell auch für Menschen ohne Wohnung der Trinkwasserbezug einfacher möglich wird. Diese wichtige Aufgabe wurde nun auch rechtlich adressiert. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde § 50 Abs. 1 WHG am Anfang des Jahres 2023 um einen Satz 2 ergänzt. § 50 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 lauten nun: „Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.“ Das WHG ist Bundesrecht, daher gilt diese Regelung bundesweit in allen Bundesländern. § 50 Abs. 1 Satz 2 WHG dient der Umsetzung von Art. 16 Abs. 2 Satz 1 der Trinkwasserrichtlinie 2020/2184/EU, geht also auf Vorgaben der EU zurück. Die Wasserversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge obliegt in Nordrhein-Westfalen den Kommunen als Trägern der öffentlichen Wasserversorgung. Dies ist in § 38 Abs. 1 Satz 1 des Landeswassergesetzes (LWG) festgelegt. Durch die Erweiterung des § 50 Abs. 1 WHG auf die Trinkwasserbrunnen entsteht somit zusätzlicher Kostenaufwand für die Kommunen für Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der Innen- und Außenanlagen für Trinkwasser – also die öffentlichen Trinkwasserbrunnen. Diese Kosten haben die Kom-15.07.2026 munen bisher selbst zu tragen, aus ihrem Haushalt. Im Landeswassergesetz gibt es zwar bereits eine Kostenumlageregelung in § 39 LWG, um Gebühren im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung zu erheben. Diese Regelung ist auch Grundlage für die Erhebung der Wasserentgelte – also das, was die Wasserkunden an ihre Wasserversorger bezahlen. Eine Umlage der Kosten für die Trinkwasserbrunnen über die Wasserentgelte ist ohne neue ausdrückliche gesetzliche Regelung im Landeswassergesetz aber nicht möglich. Die bisherige Regelung in § 39 LWG berücksichtigt die Trinkwasserbrunnen noch nicht. Diese Umlagemöglichkeit auf die Wasserentgelte in Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb der Trinkwasser-Außen- und Innenanlagen für die Öffentlichkeit im Sinne des § 50 WHG soll in § 39 LWG nun neu geregelt werden, indem die Trinkwasserbrunnen ausdrücklich in die Regelung des § 39 LWG aufgenommen werden. Durch die Änderung des LWG werden keine zusätzlichen Kosten für das Land ausgelöst. Die Finanzlage der Gemeinden wird verbessert, indem eine Umlageregelung für die Wasserentgelte für die sich aus der Daseinsvorsorge ergebende Pflicht im Sinne des § 50 WHG geschaffen wird. Landtag Anlage 3 Zu TOP 19 – Gesetz zur Schaffung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt – zu Protokoll gegebene Rede Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich freue mich, den Entwurf des Gesetzes zur Schaffung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in den Landtag einbringen zu können. Das Kernstück ist das Gesetz zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes. Das Gewalthilfegesetz auf Bundesebene stellt sicher, dass gewaltbetroffene Frauen ab 2032 einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben werden. Das ist ein großer Meilenstein für den Gewaltschutz von Frauen. Alarmierend sind die Zahlen zu Gewalt gegen Frauen, auch in Nordrhein-Westfalen. So ist zum Beispiel im Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024 im Fünfjahresvergleich eine Zunahme der Opferzahl um 17,8 % dokumentiert. Von den Opfern häuslicher Gewalt waren im Jahr 2024 mehr als zwei Drittel weiblich. Laut WHO erlebt weltweit jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. Hinter diesen Zahlen stehen unvorstellbares Leid und oft jahrelanges Schweigen. Das können wir nicht hinnehmen. Deshalb ist das Gewalthilfegesetz und dessen Umsetzung auf Landesebene so wichtig. Ein zentrales Element des Gewalthilfegesetzes ist der Sicherstellungsauftrag, den die Länder ab dem 1. Januar 2027 umsetzen müssen. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und für ihre mitbetroffenen Kinder bereitstehen muss. Dieses Netz muss in den kommenden Jahren so ausgebaut werden, dass der ab dem 1. Januar 2032 geltende Rechtsanspruch der Betroffenen auf Schutz und Beratung erfüllt werden kann. Mit dem Ausführungsgesetz bekennen wir uns als Land zu unserer Aufgabe, den Sicherstellungsauftrag umzusetzen und ein entsprechendes Hilfesystem sicherzustellen. Dabei werden wir – wie bisher auch – auf eine trägergestützte Gewalthilfeinfrastruktur zurückgreifen. Diese ist in Nordrhein-Westfalen schon jetzt sehr vielfältig und zum Teil auch für besonders vulnerable Zielgruppen hochgradig spezialisiert. 15.07.2026 So verfügt Nordrhein-Westfalen insgesamt über 70 landesgeförderte Frauenhäuser, 62 landesgeförderte allgemeine Frauenberatungsstellen, 57 landesgeförderte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, acht spezialisierte Beratungsstellen für weibliche Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, drei Fachberatungsstellen für von weiblicher Genitalbeschneidung bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen, zwei Fachberatungsstellen für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen sowie eine Fachstelle für Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung oder chronische Erkrankung. Wir wollen diese Einrichtungen erhalten und in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Ausgangsanalyse und der Entwicklungsplanung ausbauen. Damit führen wir den Prozess weiter, den wir seit Beginn der Legislaturperiode erfolgreich aufgenommen haben und der bereits zu einem nennenswerten Aufwuchs an Schutzplätzen und Beratungsangeboten geführt hat. Das Ziel der Landesregierung, im Sinne der Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen umfassend und wirksam zu bekämpfen, wird derzeit auch mit der Erarbeitung eines Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verfolgt. Hierzu hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration unter Beteiligung der weiteren Ressorts der Landesregierung sowie weiterer Akteurinnen und Akteure aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaft und der landesgeförderten Gewalthilfeinfrastruktur in den letzten Monaten interdisziplinäre Schwerpunktveranstaltungen durchgeführt. Eine Anregung aus diesen Schwerpunktveranstaltung greifen wir schon jetzt mit dem Gesetzentwurf auf, indem wir die Einrichtungen der Gewalthilfeinfrastruktur verbindlich in das Netzwerk Kinderschutz aufnehmen. Wir brauchen gerade mit Blick auf die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt mitbetroffenen Kinder starke und verbindliche Netzwerkstrukturen. Die Verzahnung von Gewalthilfe und Kinderschutz durch die Änderung des Landeskinderschutzgesetzes ist absolut notwendig. Nordrhein-Westfalen muss ein sicherer Raum für Frauen und Kinder sein. Wir müssen gesellschaftlich und politisch alles dafür tun, um ihren Schutz zu garantieren. Mit dem Gesetz gehen wir den nächsten Schritt. Landtag Anlage 4 Zu TOP 20 – Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem Nichtraucherschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Ziel verfolgt, die Bürgerinnen und Bürger vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Unser Gesetz in Nordrhein-Westfalen zählt bereits jetzt zu den strengsten in Deutschland. Das betrifft insbesondere die Regelungen in der Gastronomie: Dort ist das Rauchen anders als in vielen anderen Bundesländern in Innenräumen verboten. Dadurch schützen wir nicht nur die Gäste, sondern auch die Beschäftigten in gastronomischen Betrieben. Aber wir müssen Änderungen vornehmen, weil sich seit der letzten Anpassung des Gesetzes im Jahr 2012 der Konsum verändert hat. Es werden nicht mehr nur die klassischen Filterzigaretten geraucht. Der Anteil der Personen, die in Deutschland Zigaretten rauchen, ist in den letzten Jahrzehnten gesunken. Nach aktuellen Zahlen rauchen in Deutschland rund 29 % der Erwachsenen. Im Gegensatz zu dem Trend bei Tabakzigaretten nimmt der Konsum bei E Zigaretten zu. Das könnte an der falschen Annahme liegen, dass E-Zigaretten völlig ungefährlich für die Gesundheit seien. Das trifft so aber nicht zu. Der Dampf von E-Zigaretten enthält laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum viele gesundheitsschädliche Bestandteile. Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest, dass gesundheitliche Risiken für Dritte beim Einatmen des Dampfes aus E-Zigaretten nicht ausgeschlossen werden können, weil krebserregende Stoffe enthalten sein können. Deshalb sehe ich die Notwendigkeit, die Nichtraucherinnen und Nichtraucher in Nordrhein-Westfalen genauso vor dem Dampf der E-Zigaretten zu schützen, wie es schon beim Qualm der Tabakzigaretten der Fall ist. Mir ist hier ganz besonders das Signal an unsere Jugend wichtig, das mit dieser Änderung einhergeht. Wir sehen eine steigende Zahl von Jugendlichen, die zu E-Zigaretten und zu Verdampfern greifen. 15.07.2026 Wir können nicht auf der einen Seite viel Energie und Geld für die Rauchprävention einsetzen und auf der anderen Seite den Konsum von E-Zigaretten in geschlossenen Räumen oder auf dem Gelände von Schulen zulassen. Es ist wichtig, ein klares Signal zu setzen, dass E-Zigaretten gesundheitsschädlich sind und genauso abhängig machen wie Zigaretten. Deswegen braucht es hier eine Gleichbehandlung dieser Produkte. Eine weitere wesentliche Entwicklung seit der letzten Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes ist die Teillegalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz des Bundes vor zwei Jahren. Was ich von diesem Gesetz halte, muss ich hier nicht mehr ausführen, das wissen Sie. Wichtig ist mir, dass das Kiffen überall dort verboten wird, wo auch das Rauchen verboten ist. Das setzen wir in dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes ganz klar und ohne die kleinste Ausnahme um. Beide Lücken beim Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen – also E-Zigaretten und Cannabiskonsum betreffend – wollen wir durch den Ihnen vorliegenden Entwurf einer Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes schließen. Die heute bestehenden Rauchverbote sollen zukünftig auch für E-Zigaretten und Cannabis gelten. Damit wird ein einheitlicher Schutz vor dem Passivrauchen erreicht. Eine Ausweitung der bestehenden Rauchverbote auf weitere Orte ist damit nicht verbunden. Die geplanten Änderungen des Gesetzes verbessern nicht nur den Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Die Änderungen machen es auch denjenigen leichter, die für die Einhaltung der Rauchverbote verantwortlich sind. Denn künftig ist es einfach: Immer, wenn jemand im Restaurant etwas Rauchendes und Qualmendes einatmet, ist das verboten. Mit dem novellierten Nichtraucherschutzgesetz schließen wir Regelungslücken in Bezug auf E-Zigaretten und Cannabisrauchen und setzen ein wichtiges Signal gegenüber jungen Menschen, nämlich dass man diese Konsumformen nicht verharmlosen darf. Landtag Anlage 5 Zu TOP 21 – Sechstes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die COVID-19-Pandemie hat uns allen und ganz besonders unserem Gesundheitssystem das Äußerste abverlangt. Sie war ein Stresstest für die medizinische Versorgung. Doch eines hat sie ganz deutlich gezeigt: Auf die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ist Verlass. Unsere Kliniken, unsere Ärztinnen und Ärzte sowie unsere Pflegekräfte haben in dieser akuten Herausforderung bewiesen, was echte Krisenfestigkeit bedeutet. Sie haben schnell reagiert, sie haben übermenschliches geleistet und sie haben unzählige Menschenleben gerettet. Dafür gebührt ihnen auch weiterhin unser tiefster Respekt und unser aufrichtiger Dank. Gleichzeitig dürfen wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Die Welt um uns herum hat sich fundamental verändert. Die neue geopolitische Lage infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs zwingt uns dazu, Realitäten neu zu bewerten. Die Gesundheitsversorgung ist eine der zentralen Säulen der Daseinsvorsorge. Dieses Fundament muss stehen – auch bei neuen Herausforderungen; ganz gleich, ob es sich um Cyberangriffe auf die IT-Infrastruktur handelt, um Naturkatastrophen infolge des Klimawandels oder um den hoffentlich niemals eintretenden Verteidigungsfall. Auch die zuletzt sehr hohen Temperaturen und die damit verbundenen Herausforderungen für unser Gesundheitssystem haben noch einmal deutlich vor Augen führt, wie wichtig Resilienz im Gesundheitswesen insgesamt ist. Unsere Krankenhäuser müssen zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig bleiben und die Versorgung aufrechterhalten. Wir müssen ihre Krisenresilienz und die Vorsorge mit aller Entschlossenheit und mit spürbarem Nachdruck stärken. Genau das tun wir mit der vorliegenden Gesetzesänderung. Dies ist ein wichtiges Signal sowohl nach innen als auch nach außen. Der erste entscheidende Punkt betrifft die Resilienz vor Ort. Jedes Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen ist bereits gesetzlich verpflichtet, Alarmund Einsatzpläne zu erstellen. Das ist gut. Aber bisher fehlt uns ein einheitlicher, landesweiter Standard, was die Abstimmung erschwert. Wenn eine überregionale Schadenslage eintritt, dürfen wir keine Zeit mit bürokratischen Unklarheiten verlieren. 15.07.2026 Deshalb sieht der Entwurf vor, dass das Gesundheitsministerium per Rechtsverordnung qualitative und einheitliche Mindestanforderungen festlegen kann. Das sorgt für eine schnelle und effiziente Alarmierung, wenn jede Sekunde zählt. Zweitens. Wir gehen bei der Patientensteuerung neue Wege. In der Coronapandemie haben wir bereits exzellente Erfahrungen mit der koordinierten Verteilung von Patientinnen und Patienten über das System des Kleeblatts gemacht. Auch hier gilt mein besonderer Dank allen Beteiligten. Den bekannten Mechanismus entwickeln wir weiter. Das Land wird ermächtigt, eine zentrale Koordinierungsstelle im Ernstfall einzurichten. Damit können wir in einer konkreten Notlage Patientenströme umfassend steuern, und gleichzeitig können Patientinnen und Patienten, bei denen der Heilungsverlauf bereits fortgeschritten ist, durch Zuweisung in weniger spezialisierte Häuser verlegt werden. Drittens. Die neue Krankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Erfolgsgeschichte. Sie wissen: Nordrhein-Westfalen geht hier als bundesweites Vorbild voran. Wir konzentrieren hochkomplexe Leistungsgruppen an weniger Standorten, um die Behandlungsqualität für die Bürgerinnen und Bürger spürbar zu steigern. Das bringt jedoch eine Herausforderung für den medizinischen Nachwuchs mit sich: Wie garantieren wir eine vollumfängliche Weiterbildung, wenn einzelne Häuser nicht mehr jede Spezialisierung intern anbieten? Auch hier liefert dieser Gesetzentwurf die Antwort. Wir verpflichten die Krankenhäuser zu regionalen Kooperationen bei der ärztlichen Weiterbildung. Wenn ein Haus bestimmte Inhalte nicht mehr vollumfänglich vermitteln kann, greift ein verbindliches Netzwerk, an dem sich alle Häuser beteiligen müssen. Damit sichern wir die Ausbildungsqualität unserer zukünftigen Ärztinnen und Ärzte lückenlos ab. Unabhängig von dem hier vorliegenden Gesetz arbeitet die Landesregierung kontinuierlich daran, die Gesundheitsversorgung in unserem Bundesland zu stärken und widerstandsfähiger aufzustellen. Um allen wesentlichen Akteuren aus den Bereichen „Gesundheit“, „Pflege“, „Katastrophenschutz“, „Rettungswesen“ und nicht zuletzt aus der Verwaltung bei diesem Thema eine klare Orientierung zu geben, erarbeitet das nordrheinwestfälische Gesundheitsministerium gemeinsam mit einem hochkarätig besetzten Expertenrat bis zum Jahresende einen Rahmenplan für eine krisenfeste Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen, der in den kommenden Jahren fortlaufend weiterentwickelt werden soll. Landtag Anlage 6 Zu TOP 22 – Gesetz zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen (Landesumsetzungsgesetz Pflegeassistenz NRW) – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Eine gute pflegerische Versorgung braucht gutes Personal. Gutes Personal in der Pflege gewinnt man auch durch eine attraktive Ausbildung, die Chancen bietet – Chancen auf einen erfüllenden Beruf und Chancen für einen beruflichen Aufstieg. Wir in Nordrhein-Westfalen wissen das. So haben wir bereits im Jahr 2021 die einjährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Damit haben wir früh die Ausbildungen in der Krankenpflegeassistenz und der Altenpflegehilfe zu einer neuen, generalistischen Assistenzausbildung zusammengeführt. Und wir haben damit seinerzeit schon einen möglichst niedrigschwelligen Zugang, zum Beispiel für Menschen ohne Schulabschluss oder Menschen mit langjähriger Berufserfahrung in der Pflege, zu Ausbildung und Qualifizierung eröffnet. Damit sind wir bisher bereits gut aufgestellt gewesen. Nun löst der Bund durch die neue, bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung die landesrechtlichen Ausbildungen ab. Ich bin froh, dass wir unsere Ideen für die niedrigschwelligen Zugänge auch im Bundesgesetz verankern konnten. So können weiterhin Menschen ohne Schulabschluss mit einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz starten, wenn sie über eine andere abgeschlossene Berufsausbildung oder eine positive Prognose der Pflegeschule verfügen. Dafür haben wir uns erfolgreich gegenüber dem Bund starkgemacht. Die neue bundesrechtliche Pflegefachassistenzausbildung dauert 18 Monate. Pflegefachassistenzpersonen werden zukünftig höher qualifiziert sein und dadurch vermehrt auch Aufgaben übernehmen, die bisher von der Pflegefachkraft übernommen werden. So tragen sie noch mehr zur Entlastung bei, als sie das bislang schon tun. Wir hoffen natürlich, dass auch in der Assistenzausbildung durch diese Reform noch eine weitere Attraktivitätssteigerung erfolgt. Denn wir brauchen zukünftig noch mehr gut qualifizierte Assistenzkräfte. In Nordrhein-Westfalen soll die bundeseinheitliche Ausbildung bereits ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt, also ab Januar 2027, in den Pflegeschulen, 15.07.2026 Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen an den Start gehen. Denn Nordrhein-Westfalen schafft als eines der ersten Bundesländer die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf schaffen wir jetzt Klarheit über die konkrete ausbildungsrechtliche Umsetzung hier in Nordrhein-Westfalen und damit Sicherheit für alle an der Ausbildung beteiligten Akteure. Ziel des Landesgesetzes ist es, eine bestmögliche Umsetzung der Ausbildungsreform in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten und allen Einrichtungen damit so schnell wie möglich die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Das Landesumsetzungsgesetz integriert die Pflegefachassistenz in die bereits für die Pflegefachkraft bestehenden landesrechtlichen Regelungen. Dies bietet sich bei der gleichen Ausbildungsstruktur von bundesrechtlich geregelter Fachkraft- und Assistenzausbildung an und ist für alle Akteure klar und übersichtlich. Ein wesentlicher Schritt im laufenden Gesetzgebungsverfahren ist die Regelung zur Qualifikation der Lehrkräfte, der Kursgröße sowie zur Eignung der Einrichtungen, in denen die praktische Ausbildung stattfinden soll, in der Durchführungsverordnung. Dadurch und durch den punktgenauen, schnellen Start, den das Land ermöglicht, stärken wir langfristig die pflegerische Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Landtag Anlage 7 Zu TOP 23 – Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen – weitere Maßnahmen – zu Protokoll gegebene Rede
Dr. Marcus Optendrenk
Ihnen liegt heute in erster Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen vor. Ein leistungsstarker öffentlicher Dienst ist Fundament eines handlungsfähigen Staates. Hochqualifizierte, motivierte und loyale Beschäftigte an den Schulen und in Verwaltung, Polizei und Justiz sind für unseren Staat und unsere Demokratie unverzichtbar. Ein leistungsstarker öffentlicher Dienst verdient Verlässlichkeit, Wertschätzung und moderne Arbeitsbedingungen. Digitalisierung und demografischer Wandel verändern diese Arbeitswelt enorm. Deshalb müssen die Arbeitsbedingungen kontinuierlich und vorausschauend weiterentwickelt werden. Das ist ein fortwährender Prozess, den die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entschieden angeht. Erste Meilensteine zur Stärkung des öffentlichen Dienstes haben wir bereits erreicht – sowohl mit dem Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften als auch mit der Novellierung des Laufbahnrechts. Mit der Umsetzung des vorliegenden Maßnahmenpakets setzen wir das bisher Erreichte konsequent fort. Ich danke den beteiligten Verbänden und Gewerkschaften für den konstruktiven und offenen Dialog! Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt. Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten. Durch das Ansparen der 41. Wochenstunde – 0,5 Wochenpflichtstunden bei Lehrkräften – auf ein Lebensarbeitszeitkonto können sich die Beschäftigten ein Stundenguthaben ansparen, das insbesondere für Freistellungen vor Eintritt in den Ruhestand genutzt werden kann. Darüber hinaus werden mit einer Reform des Zulagen- und Vergütungswesens komplexe und verwaltungsaufwendige Regelungen angepasst. Gleichzeitig werden die Zulagenbeträge moderat erhöht. 15.07.2026 Zudem wird mit der Einführung von Altersgeld auch die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erhöht. Gleichzeitig wird durch die Trennung der Alterssicherungssysteme ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet. Die Entflechtung der Systeme schafft Transparenz und reduziert die administrative Komplexität. Weitere zentrale Punkte sind die Ausweitung des Arbeitszeitrahmens in den Morgenstunden, die Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Verwendungseinkommen und die Verbesserung des Stellenschlüssels für weitere aufsichtführende Richterinnen und Richter. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere verbessernde Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel die attraktivere Ausgestaltung des Zuschlags bei Hinausschieben des Ruhestandseintritts oder die Einführung eines Fallmanagements für Beihilfeberechtigte mit besonderem Unterstützungsbedarf. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir mehr Flexibilität im Berufsverlauf, bauen Bürokratie ab und stärken die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Ich freue mich auf die weitere Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss. Landtag Anlage 8 Zu TOP 24 – Gesetz für fairen Wohnraum und zur Sicherstellung angemessener Wohn- und Unterbringungsverhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen (Faires-Wohnen-Gesetz Nordrhein-Westfalen – FwoG NRW) – zu Protokoll gegebene Rede Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Fair Play ist in diesen Tagen nicht nur bei der Fußball-Weltmeisterschaft entscheidend, sondern muss gerade auch auf dem Wohnungsmarkt gelten. Und wenn wir über Fairness auf dem Wohnungsmarkt sprechen, ist unser Ziel klar: ein gutes Zusammenspiel mit klaren Regeln und Schutz für redliche Eigentümerinnen und Eigentümer. Wer Menschen ein Zuhause vermietet, trägt Verantwortung und darf aus Wohnraum kein Spielfeld für Rücksichtslosigkeit machen. Aber wer Menschen verwahrloste Wohnungen vermietet oder sie in überteuerten Unterkünften unterbringt, wird es in Nordrhein-Westfalen in Zukunft noch ungemütlicher haben: Geschäftsmodellen auf dem Rücken von sozial Schwächeren schieben wir einen Riegel vor. Der Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist mit rund 9,3 Millionen Wohnungen das materielle Fundament für den sozialen Zusammenhalt, für gesellschaftliche Stabilität und für das ganz persönliche Wohlbefinden der Menschen in unserem Heimatland. Dabei muss in aller Klarheit zunächst betont werden: Die absolute, überwiegende Mehrheit der Vermieterinnen und Vermieter in Nordrhein-Westfalen handelt zutiefst verantwortungsvoll. Sie halten gesetzliche Vorgaben ein, sie investieren nachhaltig und sie bieten ihren Mieterinnen und Mietern ein sicheres, ordnungsgemäßes Zuhause. Dieses redliche Handeln und mit ihm die Eigentumsgarantie stehen zu Recht unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes. Doch Eigentum verpflichtet auch. Sein Gebrauch ist nicht schrankenlos, sondern von Beginn an als Sozialbindung im Grundgesetz ausformuliert worden: Es soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Wo diese Pflicht bewusst missachtet wird, da müssen wir als Staat handeln. Wenn Immobilien absichtlich verwahrlost, Mindeststandards missachtet und gesundheitsgefährdende Mängel einfach hingenommen werden, dann leiden nicht nur die dort lebenden Menschen. Es verfällt das ganze Quartier, die kommunale Infrastruktur wird belastet und der faire Wettbewerb wird zulasten der ehrlichen Vermieter verzerrt. 15.07.2026 Im Jahr 2021 haben wir mit dem Wohnraumstärkungsgesetz ein starkes Fundament gelegt. Es hat Kommunen handlungsfähiger gemacht, Mindeststandards für Unterkünfte gesetzt und klare Regelungen für die Zweckentfremdung geschaffen. Viele Instrumente haben sich im kommunalen Vollzug bewährt. Aber die seither gesammelten Praxiserfahrungen aus den Städten und Gemeinden und den zahlreichen Kontrollaktionen haben gezeigt: Wir müssen nachschärfen. Genau das tun wir mit dem neuen „Faires-Wohnen-Gesetz“. Wir geben Kommunen wirksamere, rechtssichere Werkzeuge an die Hand, um dort, wo es nötig ist, gezielte und verhältnismäßige Eingriffe vornehmen zu können. Und wir schaffen Klarheit für diejenigen, die Verantwortung übernehmen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für ein Faires-Wohnen-Gesetz hat sieben zentrale Punkte: Erstens: klare Generalnorm. Wir verankern erstmals eine eindeutige, rechtssichere Generalnorm für angemessenen Wohnraum und Unterkünfte. Wer über Wohnraum verfügt, muss diesen instand halten. Das schafft Rechtsklarheit im Vollzug und wirkt präventiv gegen Verwahrlosung. Gleichzeitig wird klargestellt: Auch Bewohnerinnen und Bewohner tragen Verantwortung für den Zustand der Wohnung. Damit wird der Wohnungsaufsicht ein ausgewogenes Handeln ermöglicht. Zweitens: Bündelung und Konkretisierung der Mindeststandards. In Teil 2 des Gesetzentwurfs bündeln und modernisieren wir die Vorschriften zu Instandsetzung und ordnungsgemäßer Nutzung. Abgasanlagen und elektrische Leitungen sollen neu in den Katalog der relevanten Mängel aufgenommen werden. Ebenfalls neu ist: Künftig soll bereits die Androhung einer Unterbrechung der Strom-, Energie- oder Wasserversorgung ausreichen, damit Behörden einschreiten können. Wir warten künftig nicht mehr, bis der Strom oder das Wasser tatsächlich abgestellt sind. Drittens: konsequenter Durchgriff durch eine Treuhandverwaltung bis hin zur Enteignung. Wo Eigentümerinnen und Eigentümer dauerhaft abtauchen und Immobilien komplett verkommen lassen, geben wir den Kommunen die Instrumente der Treuhandverwaltung und – als Ultima Ratio – die Enteignung aus zwingenden Gründen an die Hand. Die Treuhandverwaltung soll bei untätigen Eigentümern, deren Immobilien verwahrlosen, die Verwaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes übernehmen können. Eine Enteignung kommt ebenfalls – unter engen Voraussetzungen – in Betracht: Die Gemeinde muss sich zuvor ernsthaft und vergeblich um einen freihändigen Erwerb zu angemessenen Bedingungen bemüht haben. Au-Landtag ßerdem muss das Grundstück wieder einer baulichen Nutzung zugeführt oder für Wohnzwecke vorbereitet werden. Viertens: Schutz vor Ausbeutung. Wir führen erstmals ein klares Verbot ausbeuterischer Überlassungspraktiken ein. Im Zusammenhang mit verschiedenen Kontrollaktionen ist immer wieder aufgefallen, dass Menschen zu unangemessen hohen Entgelten Wohnraum oder eine Unterkunft überlassen bekommen haben. Daher nimmt der Gesetzentwurf erstmals ein Verbot ausbeuterischer Überlassungspraktiken auf. Fünftens: das Gütesiegel „Faire Unterkunft“. Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz wurde 2021 erstmals ein Anzeigeverfahren für Unterkünfte für Beschäftigte im Land Nordrhein-Westfalen eingeführt. Aus der fünfjährigen Erfahrungspraxis hat sich gezeigt, dass dieses Instrument nicht wie im gewünschten Maße funktioniert hat. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass auf Antrag einer Gemeinde im Wege einer Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils fünf Jahren in Gemeinden bestimmt werden kann, dass eine Registrierungspflicht für Unterkünfte greifen soll. Durch die Bestimmung der registrierungspflichtigen Gebiete durch Rechtsverordnung kann passgenauer die Situation vor Ort in den Fokus genommen werden, denn nicht alle 396 Kommunen stehen hier vor den gleichen Herausforderungen. Sofern die Anforderungen an die Unterkunft erfüllt werden, verleiht die Gemeinde ein Gütesiegel „Faire Unterkunft“. Dieses Gütesiegel ist gut sichtbar im Hauseingang anzubringen. Erst mit der Verleihung des Gütesiegels darf die Unterkunft in Betrieb genommen werden. Sechstens: mehr Durchgriff auch beim Datenaustausch. Der Gesetzentwurf verankert umfängliche Informationspflichten sowie Regelungen zur Datenübermittlung, Datenverarbeitung und zum Datenaustausch, um Kommunen mehr Möglichkeiten bei Kontrolle und Vollzug zu eröffnen. Behörden sollen Daten mit anderen Behörden im Inland und auch mit Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten austauschen dürfen, soweit dies für die Zwecke des Gesetzes erforderlich ist. Zugleich werden Gemeinden verpflichtet, andere Stellen, die staatliche Leistungen für das Wohnen bereitstellen, zu unterrichten, wenn Missstände nach dem Faires-Wohnen-Gesetz vorliegen. Siebtens: Kurzzeitvermietung. Die bisherige Grenze für eine genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung soll von 90 Tagen auf 56 Nächte pro Kalenderjahr sinken. Zugleich werden die Vorschriften für das Registrierungsverfahren zur Kurzzeitvermietung an die europäischen Vorgaben angepasst. Dieses Gesetz ist Ausdruck eines ausgewogenen Interessenausgleichs. Es schützt die Freiheit der 15.07.2026 großen, redlichen Mehrheit, aber es macht es für diejenigen, die Menschen in verwahrlosten Wohnungen ausbeuten wollen, in Nordrhein-Westfalen in Zukunft spürbar ungemütlicher. Landtag Anlage 9 Zu TOP 25 – Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes NRW und des Kulturgesetzbuches – zu Protokoll gegebene Reden
Ina Brandes
Mit der vorliegenden Novelle modernisieren wir das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen grundlegend und nutzen die Gestaltungsmöglichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung. Der Gesetzentwurf ist in enger Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv, den Landschaftsverbänden und weiteren Beteiligten entstanden. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Die breite Zustimmung der Archivwissenschaft und der Kommunalen Spitzenverbände sowie die einstimmige Annahme des Fachausschusses zeigen, dass wir einen guten und ausgewogenen Weg gefunden haben. Im Kern verfolgt die Novelle vier Ziele. Erstens. Wir schaffen Rechtssicherheit beim Zusammenspiel von Archivwesen und Datenschutz. Die Datenschutz-Grundverordnung eröffnet den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, für Archive besondere Regelungen vorzusehen. Von dieser Möglichkeit machen wir – wie die anderen Bundesländer – Gebrauch. So sichern wir die Arbeit unserer Archive dauerhaft ab. Zweitens. Wir stärken die Archive als Orte demokratischer Erinnerung. Archive bewahren nicht nur Dokumente. Sie ermöglichen die Aufarbeitung staatlichen Handelns und schaffen die Grundlage für historische Forschung, politische Bildung und die Durchsetzung berechtigter Interessen Betroffener. Das gilt insbesondere für Unterlagen, die in Unrechtsregimen wie der NS-Diktatur oder der DDR entstanden sind. Ihre Archivierung ist unverzichtbar, um Unrecht aufzuarbeiten und staatliches Handeln auch rückblickend nachvollziehbar zu machen. Zugleich schaffen wir hierfür eine klare gesetzliche Grundlage, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte ebenso berücksichtigt wie die berechtigten Interessen von Forschung und Öffentlichkeit. Drittens. Wir verzahnen das Archivgesetz noch besser mit dem Kulturgesetzbuch. Archive sind Teil unseres kulturellen Gedächtnisses. Deshalb stellen wir sicher, dass sie als Kultureinrichtungen auch künftig an den Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten des Kulturgesetzbuchs teilhaben können. Viertens. Wir stärken das Archivwesen insgesamt. Die fachliche Unabhängigkeit des Landesarchivs 15.07.2026 wird ausgebaut. Gleichzeitig profitieren auch die kommunalen und vielfach die privaten Archive von den modernisierten Regelungen. Schließlich passen wir das Kulturgesetzbuch an die aktuellen Entwicklungen in der Provenienzforschung an. Mit der Neuordnung der Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut und einer präziseren Aufgabenbeschreibung der Koordinationsstelle für Provenienzforschung sorgen wir auch hier für zeitgemäße und verlässliche Rahmenbedingungen. Mit dieser Novelle stärken wir unsere Archive als Orte des kulturellen Gedächtnisses, der historischen Verantwortung und des demokratischen Rechtsstaats. Sie bewahren unsere Vergangenheit – und schaffen damit eine unverzichtbare Grundlage für die Zukunft.
Heike Wermer CDU
Archive sind das Gedächtnis der Gesellschaft. Ohne Archive gäbe es keine Geschichte – und ohne Geschichte keine Identität. – Dieses Zitat des französischen Historikers Pierre Nora bringt die Bedeutung von Archiven prägnant auf den Punkt. Auch wenn der Tagesordnungspunkt auf den ersten Blick dröge erscheint, geht es bei der Novellierung unseres Archivgesetzes um die Grundlagen unseres demokratischen Gedächtnisses. Archive sind keine Depots von gestern, sondern zentrale Institutionen für Rechtsstaat, Wissenschaft und Kultur. Sie ermöglichen Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln, historische Aufarbeitung von Unrecht und eine lebendige Erinnerungskultur. Mehr als zehn Jahre nach der letzten Novelle ist es notwendig, das Archivgesetz an neue rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen – vor allem an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und an das Kulturgesetzbuch. Mit der Reform schaffen wir Klarheit, stärken die Archive und machen sie handlungsfähig für die Zukunft. Erstens geht es um den Datenschutz. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält Vorgaben, die, würden sie ohne Differenzierung auf Archive angewendet, ihre Arbeit massiv erschweren würden. Forschung, Presse, genealogische und historische Recherchen – all das wäre in der Praxis bedroht. Die DSGVO eröffnet aber ausdrücklich die Möglichkeit, für den Archivbereich maßgeschneiderte Regeln zu treffen. Diesen Gestaltungsspielraum nutzen wir. Wir regeln klar, wann und wie personenbezogene Daten archiviert und verarbeitet werden dürfen, und stellen fest, dass bestimmte Rechte wie das Recht auf Datenübertragbarkeit im Archivkontext nicht sinnvoll anwendbar sind. Damit verbinden Landtag wir zwei Ziele: Wir sichern die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch klare Regeln und hohe Standards in den Archiven. Und wir erhalten gleichzeitig deren Funktionsfähigkeit, damit sie ihren Kernauftrag – das Bewahren, Erschließen und Zugänglichmachen von Unterlagen – erfüllen können. Das ist kein Abbau von Datenschutz, sondern eine verantwortliche Ausbalancierung von Informations-, Forschungs- und Persönlichkeitsrechten. Zweitens regeln wir den Umgang mit unrechtmäßig erhobenen Daten, etwa aus der Zeit des Nationalsozialismus. Gerade diese Unterlagen sind für die Dokumentation und rechtliche Bewertung von Unrecht von großer Bedeutung. Sie dürfen nicht verloren gehen, zugleich stellt ihre Archivierung einen schweren Grundrechtseingriff dar und bedarf daher einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage. Die Novelle schafft diese Grundlage: Sie stellt sicher, dass Beweise für Unrecht dauerhaft gesichert werden und Opfer, Angehörige sowie Forscher Zugang behalten. Das ist Ausdruck unserer historischen Verantwortung. Ein demokratischer Staat darf die Spuren von Unrecht nicht verwischen, er muss sie nachvollziehbar dokumentieren. Drittens gleichen wir das Archivgesetz mit dem Kulturgesetzbuch ab. Dort sind Archive als Einrichtungen des kulturellen Gedächtnisses und damit als Kultureinrichtungen verankert, während das Archivgesetz die hoheitlichen Aufgaben regelt. Durch wechselseitige Verweise und begriffliche Harmonisierung stellen wir sicher, dass öffentliche Archive an den Handlungs- und Fördermöglichkeiten teilnehmen, die anderen Kultureinrichtungen offenstehen. Praktisch bedeutet das: mehr Sichtbarkeit in der Kulturlandschaft, bessere Bedingungen für kulturelle Bildung und digitale Vermittlung. Wer Kulturpolitik ernst nimmt, muss Archive als Orte des kollektiven Gedächtnisses und der Demokratiebildung begreifen. Viertens stärken wir die Unabhängigkeit und fachliche Weisungsfreiheit des Landesarchivs. Archive müssen frei von politischen und verwaltungsinternen Einflussnahmen entscheiden können, welche Unterlagen dauerhaft übernommen werden. Nur dann ist die Überlieferung vollständig, unparteiisch und glaubwürdig. Mit der Novelle bekräftigen wir das Prinzip fachlicher Selbstständigkeit und professioneller Standards. Das strahlt auf die kommunalen und auf viele private Archive aus, die das Gesetz entsprechend anwenden und sich an diesen Standards orientieren. Gleichzeitig schaffen wir zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Praxis – von der analogen Akte bis zur digitalen Langzeitarchivierung. 15.07.2026 Anders als man denkt, sind Archive und die Archivszene nicht verstaubt. Die Anhörung zum Archivgesetz hat gezeigt: Die sachverständigen Archivare aus dem gesamten Bundesgebiet erfüllen ihre Aufgabe mit hoher Kompetenz, Verantwortung und spürbarer Begeisterung. Laut den Sachverständigen ist NRW mit dem novellierten Archivgesetz im Bundesgebiet Vorreiter. Zudem habe ich selten eine so einvernehmliche Anhörung erlebt; die Resonanz auf den Entwurf war ausnahmslos positiv. Deshalb werbe ich ausdrücklich um Ihre Zustimmung und bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kultur- und Wissenschaftsministerium für die engagierte Arbeit bei der Überarbeitung und Anpassung des Gesetzesentwurfs.
Andreas Bialas SPD
Erstaunlich vieles, was Menschen vor 50, 100 oder 200 Jahren gesagt und geschrieben haben, ist heute hochaktuell. Es lohnt sich, die Gedanken und Entwicklungen von früher zu betrachten, um einen Vergleich mit dem Heute zu ziehen und auf das Morgen vorbereitet zu sein. Deshalb sind Archive wichtig. Sie leisten einen Beitrag zur demokratischen und politischen Bildung. Dabei sind Archive keine verstaubten Orte. Längst geht es nicht nur um das Aufbewahren alter Papierstapel, sondern es wird dort gesammelt, was unseren Alltag prägt: Reden ebenso wie Verwaltungsdokumente, Bilder und Videos ebenso wie Bauakten oder Werbematerial. Deshalb ist diese Änderung des Archivgesetzes gut und wichtig. Wie schon von der EU vorgesehen, sollten Archive von bestimmten Pflichten des Datenschutzes ausgenommen werden. Würde alles vernichtet, was irgendwann einmal unzulässig gespeichert wurde, so gäbe es nicht mehr viel zu forschen und zu entdecken in unseren Archiven. Vieles zu Themen wie „Widerstand gegen die jeweils herrschende Staatsführung“ oder „Aufdecken von Missständen führender Politiker“ müsste sofort in den Aktenschredder wandern. Zudem würde es häufig Opfern erschweren, ihre Rechte oder einfach Tatbestände zu begründen, wie Professor Thomas Henne in der Anhörung ausgeführt hat. Natürlich muss das Archivgesetz auch an moderne Prozesse und moderne Medien angepasst werden. Schließlich sprechen wir heute meist nicht mehr über Kladden voller dünner Durchschlagpapiere, sondern über PDFs oder JPGs. Dadurch verändern sich nicht nur die Begrifflichkeit, sondern auch Weitergabe und Zugriffsmöglichkeiten von und auf Medien. Landtag Begrüßenswert an der Änderung ist auch, dass Behörden nun digitale Unterlagen ebenfalls erst einmal dem Archiv anbieten müssen, bevor sie diese vernichten dürfen. Damit ermöglichen wir zukünftigen Generationen, sich mit unserer Zeit und unseren Entschlüssen zu beschäftigen, und zwar mit allen Details, die dazugehören. Selten habe ich eine Anhörung erlebt, in der alle Beteiligten so einhellig eine Gesetzesänderung befürworteten. Danke für die Mühe, die sich alle Sachverständigen mit ihren Stellungnahmen gemacht haben! Das Landesarchiv, Landschaftsverbände, Verband der Archivar*innen und diverse einzelne Archivar*innen sowie Vertreter von Städten und Gemeinden haben wertvolle Beiträge geleistet. Professor Henne hat noch einige Änderungsvorschläge gemacht, die sich allesamt schlüssig und sinnvoll anhören. Auch wenn das jetzt nicht eingearbeitet wurde, hoffen wir, dass diese bei weiteren Diskussionen berücksichtigt werden, und stimmen der Änderung gerne zu.
Christina Osei GRÜNE
Mit der heutigen Einbringung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen setzen wir einen wichtigen und zugleich notwendigen Schritt fort. Denn wir bauen auf einem Fundament auf, das sich bewährt hat. Das Archivgesetz von 2014 war und ist ein gutes Gesetz. Es hat die Arbeit unserer Archive gestärkt und dazu beigetragen, dass Nordrhein-Westfalen im Bereich des Archivwesens gut aufgestellt ist. Unsere öffentlichen Archive und insbesondere das Landesarchiv leisten hervorragende Arbeit. Doch die Rahmenbedingungen haben sich seitdem verändert. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 sind den Archiven zusätzliche Aufgaben übertragen worden, die in dieser Form ursprünglich nicht vorgesehen waren. Archive haben den gesetzlichen Auftrag, Unterlagen dauerhaft zu sichern und zugänglich zu machen. Sie schaffen damit die Grundlage zur Erforschung des Vergangenen und des Erinnerns. Demgegenüber steht das Prinzip der Datenminimierung und -löschung, das für die Datenerhebung in Behörden zentral ist. Diese Spannung war auch dem europäischen Gesetzgeber bewusst. Gerade deshalb wurde in der DSGVO ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, für öffentliche Archive spezifische Ausnahmen vorzusehen. Von dieser Möglichkeit machen wir nun Gebrauch. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schaffen wir die rechtliche Klarheit, die unsere Archive dringend benötigen. Wir entlasten sie von bürokrati-15.07.2026 schen Hürden und ermöglichen es ihnen, sich wieder stärker auf ihre eigentliche Aufgabe zu konzentrieren: die dauerhafte Sicherung und Bereitstellung von Archivgut. Zugleich stärken wir das Archivwesen in Nordrhein-Westfalen insgesamt. Ein zentraler Punkt ist dabei die Präzisierung der Anbietungspflichten. Behörden werden künftig klarer verpflichtet, ihre archivwürdigen, insbesondere elektronischen, Unterlagen dem Landesarchiv anzubieten. Das ist ein entscheidender Schritt, um den digitalen Wandel auch im Archivwesen verlässlich zu gestalten. Besonders hervorheben möchte ich einen weiteren Aspekt dieses Gesetzes: die Stärkung der Forschung über die Zeit des Nationalsozialismus. Künftig wird es möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Ablauf der Schutzfristen Vervielfältigungen von Archivgut Forschungsstellen und wissenschaftlichen Einrichtungen zu überlassen, nämlich dann, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das ist mehr als eine verwaltungsrechtliche Anpassung. Das ist ein klares Bekenntnis: ein Bekenntnis zur Aufarbeitung unserer Geschichte, ein Bekenntnis zur Stärkung der Wissenschaft und ein Bekenntnis zu den demokratischen Werten, die aus dieser Auseinandersetzung erwachsen. Archive sind keine bloßen Aufbewahrungsorte. Sie sind Gedächtnisorte unserer Gesellschaft. Sie sind unverzichtbar für eine lebendige, reflektierte Demokratie. Deshalb ist es richtig, dass wir sie stärken – rechtlich, strukturell und in ihrer praktischen Arbeit. Daher begrüßen wir diesen Gesetzesentwurf ausdrücklich und sehen in ihm eine sinnvolle und notwendige Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens. Daher stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien zu und freuen uns auf die weitere Beratung. Landtag Anlage 10 Zu TOP 26 – Gesetz zur Anpassung der Dienstund Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Reden
Dr. Marcus Optendrenk
Ihnen liegt heute zur abschließenden Beratung der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ vor. Mit dem Gesetzentwurf übertragen wir die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar 2026 systemgerecht eins zu eins auf die Beamten- und Richterschaft sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land Nordrhein-Westfalen. Für das Jahr 2026 sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. April 2026 eine Erhöhung der Grundgehälter sowie der Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen für den Auslandszuschlag um 3,36 %, der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretäranwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 60 Euro und der weiteren, seit jeher an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezügebestandteile (insbesondere der Amtszulagen, der Strukturzulage und der Familienzuschläge) um 2,8 % vor. Der Erhöhungsprozentsatz für die Grundgehälter und die Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen für den Auslandszuschlag von 3,36 % stellt dabei sicher, dass in jeder Besoldungsgruppe und jeder Erfahrungsstufe mindestens eine Erhöhung des Grundgehalts um den in der Tarifeinigung vorgesehenen Mindestbetrag von 100 Euro erfolgt. Die Umsetzung des Mindestbetrags in dieser Form erfolgt mit Blick auf das verfassungsrechtlich verankerte Abstandsgebot und zugleich im Vorgriff auf das Erfordernis einer Stärkung der Grundgehälter im Rahmen der Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. 15.07.2026 Die ersten Abschlagszahlungen sind bereits auf den Konten der Beschäftigten eingegangen. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes für Besoldung und Versorgung für die schnelle Umsetzung bedanken. Für das Jahr 2027 erfolgt ab dem 1. März 2027 eine weitere Erhöhung der Bezüge um 2 % und der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretärsanwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 60 Euro. Für das Jahr 2028 sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2028 eine Erhöhung der Bezüge um 1 % und der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretärsanwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 30 Euro vor. Die Ruhegehälter, die Witwen- und Waisengelder und die Unterhaltsbeiträge werden entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht. Die voraussichtlich erforderlichen strukturellen Anpassungen des Besoldungsrechts zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 sollen in einem zweiten Schritt nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung soll nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Denn die Beamtinnen und Beamten sind das starke Rückgrat unserer Demokratie. Eine faire und verlässliche Besoldung und Versorgung gehören zur Wertschätzung definitiv dazu.
Jörg Blöming CDU
Wir beraten heute ein Gesetz, das für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung ist: für unsere Beamtinnen und Beamten, für Richterinnen und Richter, für Anwärterinnen und Anwärter und nicht zuletzt für unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Landtag Es geht um Dienst- und Versorgungsbezüge, aber es geht auch um Wertschätzung. Es geht um Verlässlichkeit. Und nicht zuletzt geht es um die Frage, ob das Land Nordrhein-Westfalen seiner Verantwortung gerecht wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geben wir darauf eine klare Antwort: Ja, das Land steht zu seinen Beschäftigten. Die Landesregierung überträgt das Tarifergebnis der Länder zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich. Das bedeutet konkret: Rückwirkend zum 1. April 2026 steigt die Grundbesoldung um 3,36 %. Sie steigt damit mindestens um 100 Euro monatlich, genauso wie bei den Tarifbeschäftigten. Weitere Anpassungen folgen 2027 und 2028. An dieser Entwicklung partizipieren selbstverständlich auch unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Nicht zuletzt profitieren auch die Anwärterinnen und Anwärter von vorgesehenen Erhöhungen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, insbesondere bei einer so herausfordernden Haushaltlage. Denn die Eins-zu-eins-Übertragung führt zu Mehrausgaben im Landeshaushalt in Höhe von rund 0,7 Milliarden Euro im Jahr 2026, etwa 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund 1,9 Milliarden Euro ab dem Jahr 2028. Hinzu kommen weitere jährliche Mehrkosten im Schulleitungsbereich von etwa 1,6 Millionen Euro. Dennoch ist die Entscheidung richtig und wichtig. Die Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses ist Ausdruck einer Politik, die auf Wertschätzung und Verlässlichkeit setzt. Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2017 werden die Tarifabschlüsse konsequent und vollständig auf den Beamtenbereich übertragen. Wer im öffentlichen Dienst Verantwortung übernimmt, muss darauf vertrauen können, dass sich Leistung und Engagement auch in einer angemessenen Besoldung widerspiegeln. Deswegen überrascht es auch nicht, dass der Gesetzentwurf bei den Sachverständigen auf breite Unterstützung getroffen ist. Die kommunalen Spitzenverbände, der DBB NRW und auch der DGB NRW haben die schnelle und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ausdrücklich begrüßt. Ebenfalls begrüßt wurde die Trennung der Besoldung von strukturellen Fragen. Diese sollen in einem zweiten Schritt behandelt werden. Doch die Besoldung allein macht noch keinen attraktiven Arbeitgeber aus. Es braucht auch gute und moderne Rahmenbedingungen. Einen weite-15.07.2026 ren wichtigen Beitrag dazu leistet der Gesetzentwurf zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes, der heute eingebracht wurde. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem Land, den Gewerkschaften und Verbänden. Er stärkt den öffentlichen Dienst mit einem ganzheitlichen Ansatz. Um nur einige Punkte zu nennen: – ein attraktives Lebensarbeitszeitkonto, – die Modernisierung des Zulagenwesens, – mehr Flexibilität im Berufsverlauf, – mehr digitale Verfahren und – der Abbau von Bürokratie. Das Modernisierungsgesetz und das Besoldungsgesetz verfolgen also dasselbe Ziel: den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen attraktiv, leistungsfähig und zukunftssicher aufzustellen. Unsere Beamtinnen und Beamten sorgen jeden Tag dafür, dass dieser Staat funktioniert. Sie sorgen für Sicherheit auf unseren Straßen, sie arbeiten in den Finanzämtern, Gerichten, Ministerien und in vielen anderen Bereichen. Sie verdienen Respekt. Sie verdienen Verlässlichkeit. Und sie verdienen eine faire Beteiligung an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Genau dafür steht dieser Gesetzentwurf. Deshalb werden wir ihm mit voller Überzeugung zustimmen.
Stefan Zimkeit SPD
Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, auch wenn für uns noch nicht alle Fragen abschließend geklärt sind. Die zeitnahe Anpassung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten hat hier Vorrang. Wir müssen aber feststellen, dass die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten nicht vollständig umgesetzt ist, zum Nachteil der Betroffenen. Bei den Schichtzulagen bleibt eine Lücke bestehen. Hier wurde der Tarifvertrag nicht vollständig übernommen. Darauf weist auch die GdP hin. Mit diesem Gesetz ist die Arbeit zudem nicht abgeschlossen. Es braucht weitere Schritte, insbesondere hinsichtlich der Besoldung der Lehrkräfte. Notwendige Anpassung der Umsetzung von A13 für Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe müssen umgehend folgen. Gleichzeitig erwarten wir, dass die Umsetzung einer verfassungsmäßigen Besoldung und eine echte Attraktivierung für den öffentlichen Dienst unverzüglich angegangen werden. Landtag
Simon Rock GRÜNE
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Ergebnis der Tarifverhandlungen der Tarifparteien im öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Durch dieses Gesetz wird eine Anpassung der Bezüge für die Jahre 2026 bis 2028 vorgenommen. Die Ruhegehälter, die Witwen- und Waisengelder und die Unterhaltsbeiträge werden entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht. Die übrigen dynamischen Versorgungsbestandteile wie Kindererziehungszuschläge, Kindererziehungsergänzungszuschläge, Pflegezuschläge, Kinderpflegezuschläge und der Unfallausgleich werden als dynamische Versorgungsbestandteile ebenfalls angepasst. Hier zeigt sich: Die schwarz-grüne Koalition drückt ihre Wertschätzung für die wichtige und hervorragende Arbeit der Beamtinnen und Beamten des Landes auch konkret in Zahlen aus. Die Anhörung hat gezeigt, dass dies auf breite Zustimmung bei den Sachverständigen stößt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge ausdrücklich und stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.
Ralf Witzel FDP
Dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen stimmt die FDP-Landtagsfraktion zu, aus den von uns genannten Gründen, die wir in der 100. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses sowie in der 53. Sitzung des Unterausschusses Personal näher dargestellt haben. Unsere Bewertung deckt sich mit der weit überwiegenden Meinungsbildung der Sachverständigen in den schriftlichen Stellungnahmen. Unseren Debattenschwerpunkt legen wir auf die beamtenrechtlichen Änderungen, die in der zweiten Jahreshälfte noch anstehen. 15.07.2026 Landtag Anlage 11 Zu TOP 27 – Gesetz zur Änderung des Online-Casinospiel Gesetzes NRW – zu Protokoll gegebene Reden
Herbert Reul
Nordrhein-Westfalen hat 2022 mit dem Online-Casinospiel Gesetz NRW von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Online-Casinospiele zuzulassen. Das Ziel ist ein begrenztes legales Angebot als Alternative für das Glücksspiel im Internet. Bei der Erstellung von Ausführungsvorschriften zum Online-Casinospiel Gesetz NRW hat sich allerdings gezeigt, dass gesetzlicher Ergänzungsbedarf besteht. Punkt eins: Die ursprüngliche Formulierung der Ermächtigungsgrundlage für die Ausführungsverordnung wurde zu eng gefasst; sie wird deshalb ergänzt. Punkt zwei: Bei den Regelungen für die Ordnungswidrigkeiten wurden nicht alle Konstellationen berücksichtigt; das wird jetzt nachgebessert. Punkt drei: die Vorschriften für die Live-Übertragung werden angepasst: Online-Casinospiele sind grundsätzlich in drei Formen möglich: – als virtuelle Nachbildung von Bankhalterspielen, – als Live-Übertragung von Bankhalterspielen aus einer konzessionierten Spielbank in Nordrhein-Westfalen oder – als Live-Übertragung von Bankhalterspielen aus anderen Räumlichkeiten in Nordrhein-Westfalen. Erfahrungen aus anderen Ländern wie den Niederlanden oder anderen Bundesländern wie Bayern zeigen, dass die Live-Übertragung aus mehreren speziellen Räumlichkeiten und Studios besonders gut angenommen wird und daher auch gut kontrolliert werden kann. Deshalb bessern wir hier noch einmal nach. Bisher sieht die Rechtslage nämlich vor, dass diese Studios nur von einer Konzessionsinhaberin oder einem Konzessionsinhaber genutzt werden dürfen. Künftig sollen mehrere Konzessionsinhaberinnen oder Konzessionsinhaber die Räumlichkeiten dieser Dienstleisterinnen oder Dienstleister nutzen können. Natürlich berücksichtigen die vorgesehenen Regelungen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages von 2021. Das heißt: Wir achten auf den Spielerschutz, und wir achten auf den Jugendschutz. 15.07.2026 Deshalb sieht der Gesetzentwurf auch verbindliche Vorgaben vor, die regelmäßig von der Glücksspielaufsicht kontrolliert werden. Auch in dieser Hinsicht stellt der Gesetzentwurf eine Verbesserung dar, weil er zu einer Reduzierung der Standorte der Räumlichkeiten führt. Das erleichtert den Aufwand für die Aufsichtsbehörde, bedeutet also weniger Bürokratie und führt letztlich zu mehr Kontrolle. Im Übrigen werden mit diesem Gesetzentwurf redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen der Verweise vorgenommen.
Dr. Christos Katzidis CDU
Mit dem Online-Casinospiel Gesetz NRW hat Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2022 einen wichtigen und zugleich realistischen Weg eingeschlagen. Wir haben uns damals bewusst dafür entschieden, Online-Casinospiele nicht einfach auszublenden oder so zu tun, als ließe sich Glücksspiel im Internet vollständig verhindern. Die Lebenswirklichkeit ist eine andere: Glücksspiel findet auch online statt. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob es dieses Angebot gibt, sondern unter welchen Bedingungen es stattfindet. Unser Ziel war und ist, Bürgerinnen und Bürgern ein begrenztes, legales und kontrolliertes Angebot zur Verfügung zu stellen. Denn nur dort, wo Glücksspiel in klaren gesetzlichen Grenzen erlaubt und beaufsichtigt wird, können Spieler- und Jugendschutz, Suchtprävention, technische Sicherheit, Transparenz und wirksame Kontrolle tatsächlich greifen. Ein ausschließlich repressiver Ansatz würde die Nachfrage nicht beseitigen, sondern sie in unregulierte und illegale Märkte abwandern lassen. Im unregulierten Markt gibt es keine Einzahlungslimits, Sperrsysteme oder Altersverifikation. Wer Spielerinnen und Spieler wirksam schützen will, muss daher dafür sorgen, dass das legale Angebot attraktiv, sicher und konkurrenzfähig ist. Vor diesem Hintergrund ist auch der vorliegende Gesetzentwurf zu bewerten. Darin wird keine grundsätzliche Neuausrichtung vorgenommen, sondern der bestehende Regulierungsrahmen punktuell weiterentwickelt. Im Zentrum steht dabei der neue § 15a. Dieser ermöglicht es Konzessionsinhabern künftig, Live-Übertragungen von Bankhalterspielen aus Räumlichkeiten zugelassener Dienstleister durchführen zu lassen. Nach bisheriger Rechtslage mussten Konzessionsinhaber eigene Standorte mit der dafür not-Landtag wendigen Technik, Infrastruktur und entsprechendem Personal vorhalten. Gerade Live-Übertragungen von Bankhalterspielen sind jedoch mit erheblichem technischen, personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Ohne die Möglichkeit, auf spezialisierte Dienstleister zurückzugreifen, besteht die Gefahr, dass Konzessionäre von Live-Übertragungen aus wirtschaftlichen Gründen gar keinen Gebrauch machen. Das Ergebnis wäre ein legales Angebot, das hinter dem illegalen Markt zurückbleibt – und damit genau das Gegenteil dessen, was wir mit der Kanalisierung erreichen wollen. Es liegt daher nahe, dass solche Infrastruktur gebündelt genutzt werden kann, wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und die Aufsicht weiterhin wirksam bleibt. Dass dieses Modell funktionieren kann, zeigt der Blick in andere europäische Staaten – etwa in die Niederlande. Mit der neuen Regelung können geeignete Räume, Personal und Streaming-Infrastruktur durch zugelassene Dienstleister bereitgestellt werden. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Verantwortung ausgelagert wird. Veranstalter des Glücksspiels bleiben weiterhin die Konzessionsinhaber. Sie bleiben verantwortlich für die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorgaben, insbesondere für den Spieler- und Jugendschutz, für das Sozialkonzept, für Identitäts- und Alterskontrollen, für Spielkonten, Kundendaten, Ein- und Auszahlungen sowie für den Abgleich mit dem Sperrsystem. Das ist ein zentraler Punkt: Der Dienstleister stellt Infrastruktur bereit und unterstützt die Live-Übertragung. Er wird dadurch aber nicht selbst Veranstalter des Glücksspiels. Die Verantwortung bleibt dort, wo sie hingehört: bei den Konzessionsinhabern, die der staatlichen Konzessionierung und Aufsicht unterliegen. Zugleich kann eine solche Bündelung auch die Aufsicht erleichtern. Wenn nicht jeder Anbieter eigene Räume mit eigener Technik und eigenem Personal aufbaut, sondern zugelassene Standorte nach einheitlichen Anforderungen genutzt werden, kann Kontrolle konzentrierter, transparenter und effizienter erfolgen. Das stärkt am Ende nicht nur die Anbieter, sondern vereinfacht auch die Regulierung. Mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen präzisieren wir den Entwurf an zwei entscheidenden Stellen. Beide Punkte greifen Hinweise auf, die im Rahmen der Verbändeanhörung vorgebracht wurden – ein Zeichen dafür, dass dieses Verfahren nicht nur Formsache ist, sondern zu konkreten Verbesserungen führt. Erstens stellen wir klar, dass Dienstleister auch dann ungeeignet sein können, wenn sie in der 15.07.2026 Vergangenheit mit unerlaubtem Glücksspiel in Verbindung standen. Zweitens soll der Zugriff von Dienstleistern auf IP-Adressen der Spielenden im Sinne der Datensparsamkeit nur dann möglich sein, wenn dies technisch zwingend erforderlich ist. Unser Ziel bleibt unverändert: Glücksspiel darf nicht dem Schwarzmarkt überlassen werden. Wer reguliert, schafft Kontrolle. Wer kontrolliert, stärkt den Spieler- und Jugendschutz. Insgesamt verfolgen wir mit dem Gesetzentwurf eine klare Linie. Wir wollen legale Angebote ermöglichen, aber nur unter klaren Voraussetzungen. Wir wollen wirtschaftlich praktikable Lösungen mit ausgewogenem Spieler- und Jugendschutz. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf in der durch den Änderungsantrag präzisierten Fassung zu.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Die SPD-Fraktion begrüßt zunächst einmal, dass die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf und die sie tragenden Fraktionen mit dem Änderungsantrag Schritte in die richtige Richtung unternehmen. So regelt der Änderungsantrag eine bessere Regulierung des Onlineglücksspiels dahin gehend, dass die Konzessionäre stärker in den Blick genommen werden. Dies ist wichtig und richtig. Dadurch wird die Zuverlässigkeit der Konzessionäre – und zwar auch im Hinblick auf ihre Geschäftsbeziehungen – strengeren Kriterien unterworfen. Allerdings ist dies nur die eine Seite der Medaille. Bei der Bewertung des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzes zur Änderung des Online-Casinospiel Gesetzes NRW stellen wir dagegen fest, dass die Landesregierung über die Befassung mit der Konzessionsseite hinaus keine weiteren Änderungen vornimmt, um den Spielerschutz ganz im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags deutlich zu stärken. So wird auch in der schriftlichen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW betont, dass „Live-Casinospiele aufgrund ihrer hohen Realitätsnähe, ihrer kontinuierlichen Spielabläufe und ihrer sozialen Inszenierung ein erhöhtes Suchtpotenzial aufweisen.“ Und weiter: „Vor diesem Hintergrund ist es fachlich geboten, die Regulierung nicht nur formal auf den Konzessionsinhaber zu beschränken, sondern alle tatsächlich am Spielbetrieb beteiligten Akteure verbindlich einzubeziehen.“ Dabei sollte insbesondere die Suchtprävention in den Fokus genommen werden, sei es durch techni-Landtag sche Möglichkeiten der Spielunterbrechung oder durch andere Maßnahmen. Die SPD-Fraktion sieht in dem Gesetz den ersten Versuch, das Online-Casinospiel Gesetz zu verbessern, enthält sich aber aus den genannten Gründen bei der Abstimmung.
Simon Rock GRÜNE
Wie alle Regelungen zum Glücksspiel, befindet sich auch das Online-Casinospiel Gesetz in einem Spannungsverhältnis. Auf der einen Seite braucht das legale Glücksspiel klare Regeln, vor allem in Sinne des Jugend- und Spielerschutzes. Es darf aber auf der anderen Seite nicht so überreguliert werden, dass die Spielenden in illegale Angebote gedrängt werden. Dieser Akt der Balance ist im Bereich des Onlinespiels von besonderer Bedeutung. Gerade hier brauchen wir klare Vorgaben. Denn das Onlinespiel betrifft insbesondere junge Spielende in erheblichem Maße. Sie zu schützen, muss unser oberstes Gebot sein. Daher ist es gut, dass mit dem Gesetzesentwurf der Landesregierung an entscheidenden Stellen klarstellende Änderungen vorgenommen werden und so Rechtssicherheit geschaffen wird. Auch die materielle Änderung, die die Einführung des neuen § 15a mit sich bringt, unterstützen wir. Dass künftig die Räumlichkeiten zur Durchführung von Online-Casinospielen von mehreren Konzessionsinhaber*innen genutzt werden können sollen, ist eine praxisnahe Anpassung, die wir für richtig halten. Der Gesetzentwurf hat im parlamentarischen Verfahren noch an zwei Stellen Änderungen erfahren. So stellen wir zum einen sicher, dass nicht nur solche Dienstleister*innen von der Veranstaltung des Onlineglücksspiels in ihren Räumlichkeiten ausgeschlossen werden, die in Verbindung mit unerlaubtem Glücksspiel stehen, sondern auch solche, bei denen dies in der Vergangenheit bereits der Fall gewesen ist. Wer sich einmal an der Ausrichtung von unerlaubtem Glücksspiel beteiligt hat, hat das Vertrauen verspielt, das erforderlich ist, um nun die verantwortungsvolle Aufgabe wahrzunehmen, legales Glücksspiel zu veranstalten. Zudem stärken wir den Datenschutz für alle Spieler*innen, indem wir betonen, dass die Dienstleister*innen nur dann Zugriff auf die IP-Adressen der Spieler*innen nehmen dürfen, wenn dies technisch zwingend erforderlich ist. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung gerne zu. 15.07.2026
Dirk Wedel FDP
In der vergangenen Wahlperiode wurde das Gesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen im Land NRW beschlossen. Grundlage hierfür ist § 22c des Glücksspielstaatsvertrags, der es den Ländern ermöglicht, Online-Casinospiele auf gesetzlicher Grundlage selbst zu veranstalten oder hierfür entsprechende Konzessionen zu erteilen. Nach wie vor steht das legale Onlineglücksspiel vor der Herausforderung, ein Angebot bereitzustellen, das attraktiv genug ist, um trotz der zum Spielerschutz nötigen Regulierung den illegalen Markt einzudämmen. Hierfür braucht es einen gesetzlichen Rahmen, der ausreichend Freiraum lässt, damit ein Angebot entsteht, das in einem kontrollierten Rahmen wettbewerbsfähig sein kann. Aus diesem Grund begrüßen wir den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Online-Casinospiel Gesetzes. Der Gesetzentwurf schafft Klarheit und sinnvolle Ergänzungen in Bezug auf Verordnungsermächtigungen, Ordnungswidrigkeiten, Prüfzuständigkeiten sowie Zuverlässigkeitsanforderungen. So wird beispielsweise durch den neu eingefügten § 3 Abs. 5 Nr. 11 Online-Casinospiel Gesetz NRW klargestellt, dass die Konzessionsinhaberinnen und Konzessionsinhaber die Verantwortung dafür tragen, dass das Personal, welches für die Umsetzung und Nutzung der Konzession beschäftigt wird, die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Insbesondere von Bedeutung ist zudem der neue § 15a Online-Casinospiel Gesetz NRW, der die Nutzung spezialisierter Dienstleister für Live-Übertragungen von Bankhalterspielen rechtssicher ermöglicht. Hierdurch wird den Konzessionsinhabern eine wirtschaftlichere Umsetzung der Live-Übertragung ermöglicht, da nicht mehr eigens Räumlichkeiten vorgehalten werden müssen, die die technischen, personellen und finanziellen Anforderungen erfüllen. Zu kritisieren ist allerdings die dilatorische Behandlung der Thematik durch die Landesregierung während dieser Wahlperiode. Während es in Nordrhein-Westfalen erst jetzt, wo sich die Wahlperiode dem Ende zuneigt, zu einer Änderung des Online-Casinospiel Gesetzes kommt, ist man in Schleswig-Holstein schon weiter. Das rechtssichere Konzessionsverfahren, in das wir in Nordrhein-Westfalen nun zügig eintreten sollen, ist dort schon Realität. Entsprechende Konzessionen sind bereits erteilt. Mit der Gesetzesänderung allein ist also noch nichts erreicht. Stattdessen muss es nun eine besondere Priorität der Landesregierung sein, zügig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, das Konzessionsverfahren durchzuführen. Jede zusätzliche Verzögerung spielt dem Schwarzmarkt in die Landtag Hände, der sich so nachhaltig bei Spielerinnen und Spielern etablieren und legale Wettbewerber ausstechen kann. Die Landesregierung ist nun gefragt, aktiv zu werden und das zu verhindern. Dem Gesetzentwurf stimmt die FDP-Fraktion zu.
Andreas Keith AfD
Bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss bzw. Hauptausschuss haben wir deutlich gemacht, dass wir die technischen und aufsichtsrechtlichen Änderungen des Gesetzentwurfs im Grundsatz mittragen. Die Schließung von Regelungslücken und eine wirksame Kontrolle legaler Anbieter sind sinnvoll und tragen zu mehr Rechtssicherheit bei. Die Einführung gemeinsamer Live-Casino-Studios für mehrere Konzessionsinhaber begründet die Landesregierung damit, dass deren Betrieb für einzelne Anbieter wirtschaftlich häufig nicht tragfähig sei. Das mag zutreffen. Nur bleibt offen, worauf diese Einschätzung eigentlich beruht. In der Gesetzesbegründung ist auf Seite 28 von einer „Sichtung des Marktes“ die Rede. Konkrete Zahlen oder belastbare Erkenntnisse finden sich darin jedoch nicht. Es bleibt völlig offen, wie viele Konzessionsinhaber tatsächlich erklärt haben, dass sie ohne gemeinsame Studios auf entsprechende Angebote verzichten würden. Welche Unternehmen haben diese Forderung gegenüber dem Ministerium erhoben? Und welche wirtschaftlichen Untersuchungen liegen der Annahme zugrunde, dass die bisherige Rechtslage nicht tragfähig ist? Eine überzeugende Antwort auf diese Fragen ist die Landesregierung bisher schuldig geblieben. Wenn gesetzliche Rahmenbedingungen zugunsten eines bestimmten Geschäftsmodells verändert werden, erwartet die AfD-Fraktion eine nachvollziehbare und transparente Entscheidungsgrundlage. Hinzu kommt, dass Live-Casino-Angebote unstreitig zu den besonders attraktiven und suchtrelevanten Formen des Onlineglücksspiels zählen. Umso wichtiger ist es, dass jede Änderung dieses Rechtsrahmens sorgfältig begründet wird. Lediglich wirtschaftliche Erwägungen der Anbieter anzuführen, erachten wir als unzureichend. Unabhängig davon bleibt unsere grundsätzliche Kritik bestehen: Die Landesregierung beschäftigt sich erneut intensiv mit den Details der Regulierung legaler Anbieter, während die eigentlichen Probleme weiterhin an anderer Stelle liegen. Illegales Glücksspiel, organisierte Kriminalität und erhebliche Vollzugsdefizite in den Kommunen stellen nach wie vor die größten Herausforderungen dar. 15.07.2026 Dem Gesetzentwurf werden wir dennoch zustimmen. Unsere Zustimmung verbinden wir jedoch mit der Forderung an die Landesregierung, den angekündigten Kampf gegen das illegale Glücksspiel nicht nur auf dem Papier zu führen, sondern die zuständigen Ordnungsämter und Vollzugsstellen endlich so auszustatten, dass bestehendes Recht auch konsequent durchgesetzt werden kann.
