Frank Jablonski
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir lehnen diesen Antrag ab. Ich werde offen zu Ihnen sein: Ich könnte an dieser Stelle Schluss machen, und es wäre alles gesagt, was zu diesem Showantrag gesagt werden muss. Hinter diesem Antrag verbirgt sich aber etwas, und genau das Landtag werde ich jetzt auch benennen. Zunächst zwei Vorbemerkungen. Erstens. Eine Zensur findet in Deutschland nicht statt. Das ist verbrieft in Art. 5 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes. Zweitens. Das in dem Antrag erwähnte AfD-Mitglied, Björn Höcke, ist ein Nazi. Zur Einordnung: Für gewöhnlich ist es nach § 185 Strafgesetzbuch bzw. § 186 Strafgesetzbuch eine strafbare Beleidigung oder üble Nachrede, jemanden in Deutschland als Nazi zu bezeichnen. Nicht so in dem Fall des AfD-Mitglieds Björn Höcke. Das wurde vom Landgericht Halle mit den Urteilen vom 14. Mai 2024, 5 KLs 6/23, also im erstinstanzlichen Strafverfahren von der Großen Strafkammer, und vom 1. Juli 2024, 5 KLs 8/24, entschieden sowie vom Bundesgerichtshof durch die Beschlüsse im Revisionsverfahren in Strafsachen vom 20. August 2025, 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24 bestätigt. Bitte behalten Sie das im Hinterkopf. Das, was in diesem Antrag steht, kennen wir alle schon aus diversen anderen Anträgen, die die AfD in dieser Legislatur in dieses Plenum eingebracht hat: Staatsferne Behörden seien gar nicht staatsfern, sie betrieben Zensur und Meinungsmache im Sinne der Regierung. Das Bestehen auf die Einhaltung journalistischer Standards sei Zensur. Sie alle, werte Abgeordnete, kennen das Programm, das der Destabilisierung unserer Demokratie, der Delegitimierung unseres Rechtsstaats und der Untergrabung des Vertrauens in all jene Medien dient, die keine Berichterstattung im Sinne der AfD betreiben. Die Landesmedienanstalt, so die AfD, versuche den YouTuber Ben Berndt zu zensieren, indem sie ihn dreisterweise dazu auffordere, journalistische Mindeststandards einzuhalten. Es geht dabei konkret um eine genau benannte Stelle des mehrstündigen Interviews. Das AfD-Mitglied Björn Höcke behauptet dort nämlich, die von ihm mehrfach verwendete Parole – die wir alle kennen und die ich hier in diesem Hause nicht wiederholen werde – (Beifall und Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) sei keine Losung der SA gewesen. Diese Tatsachenbehauptung wurde von Ben Berndt ohne Einordnung stehengelassen. Dabei ist es völlig unstrittig, dass die Nationalsozialisten und insbesondere die SA in diesem Land unter dieser Losung die größten Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, die diese Welt jemals gesehen hat. Diese SA-Parole ist zu Recht verboten. Wer etwas Gegenteiliges behauptet, versucht, die Geschichte des Nationalsozialismus umzudeuten und das Vokabular der Nazis wieder salonfähig zu machen. 15.07.2026 Genau diese SA-Parole wurde übrigens in den eingangs genannten Urteilen des Landgerichts Halle und des Bundesgerichtshofs nicht nur explizit genannt, sondern als Beleg für die Urteile verwendet. Wenn sich Herr Höcke in ein Gespräch setzt und diese SA-Parole wiederholt, ist es zum einen eine juristische Frage und zum anderen eine Frage der Moral, ihm zu widersprechen; es ist eine Frage des Anstands, eine Frage des Respekts gegenüber allen Opfern des nationalsozialistischen Regimes, und es ist eine Frage der historischen Verantwortung als deutscher Staatsbürger. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Aber es ist eben auch eine Frage der journalistischen Sorgfaltspflicht, wenn man denn nun Journalist ist. Aber ist Ben Berndt ein Journalist? Er sagt: nein. – Er habe sich selbst nie als Journalist betrachtet und sei dementsprechend auch nicht an journalistische Standards gebunden. Merkwürdig ist, dass sein Handelsregistereintrag Journalismus anführt. Zudem erreicht er mit seinen Videos regelmäßig ein Millionenpublikum, kuratiert die eingeladenen Gäste, setzt in den Gesprächen durch seine Fragestellung eine Agenda und entscheidet sich bei jedem einzelnen Video für eine Veröffentlichung. Das klingt für mich ziemlich eindeutig nach einer journalistischen Tätigkeit. Zu diesem Fazit kommt auch die Landesmedienanstalt, die diese Einschätzung in ihrem Anschreiben gegenüber Herrn Berndt auch sehr genau erläutert hat. Das können Sie gerne alles nachlesen. Die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter in einer Demokratie. Sie ist die Grundlage für einen freien und kontroversen öffentlichen Austausch und für die konstruktive gesellschaftliche Meinungsbildung. Sie zu schützen ist die Pflicht aller Demokratinnen und Demokraten in diesem Parlament. (Beifall von Norika Creuzmann [GRÜNE]) Aber Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass Desinformationen unwidersprochen öffentlich verbreitet werden dürfen; (Beifall von den GRÜNEN) vor allem dann nicht, wenn sie historische Fakten in Bezug auf den Nationalsozialismus verdrehen oder wie im Falle des Nazis Höcke schlichtweg leugnen. Heute hat die AfD in NRW klargemacht, wo sie im parteiinternen Machtkampf steht: auf der Seite des völkischen Flügels, der voll und ganz im Sinne des Nazis Björn Höcke agiert. Spätestens seit heute kann niemand mehr in NRW behaupten, dass er oder sie nicht wusste, dass die NRW-AfD die AfD des Nazis Björn Höcke ist. Wir lehnen diesen Antrag voller Überzeugung ab. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
