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Simon Rock

GRÜNE 15.07.2026 Sitzungen 18/127

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel, für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, dazu auszuführen. Erst einmal würde das ja nur stimmen, wenn das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen komplett dem Bund zur Verfügung stehen würde und wenn es komplett zu 100 % zweckentfremdet würde. Dann würde Ihre Ausgangsthese ja stimmen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) – Ja, aber das bezog sich zum einen auf den Haushaltsvollzug 2025. Wir werden sehen, wie das in den kommenden Jahren aussieht. Ich habe zumindest die Hoffnung, dass der Prozentsatz abnimmt. Ob das tatsächlich 90 %, 80 % oder 70 % sind, konnten die Gutachter auch nicht ganz berechnen. Aber ich bin in der Kritik bei Ihnen, dass ein Teil zweckentfremdet wurde. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es nicht nur die Bundesmittel sind, die daran hängen, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil auch Landesmittel, die zur Verfügung stehen. Und da hatte ich Ihnen ja gerade ausgeführt, dass von einer Zweckentfremdung an keiner Stelle die Rede sein kann. Deshalb kann ich Ihre Kritik, dass es keine zusätzlichen Investitionen geben würde, so nicht nachvollziehen. Sie ist einfach durch die faktische Lage nicht gerechtfertigt. Wir können uns darüber unterhalten, ob es das wert war, zusätzliche Schulden aufzunehmen, wenn ein Teil davon zweckentfremdet wurde. Wo ist die Grenze, die man akzeptieren kann? Dazu kann man unterschiedliche Haltungen haben. Da bin ich bei Ihnen. Das kann man alles politisch diskutieren. Man kann es auch politisch kritisieren; überhaupt keine Frage. Aber Sie wollen ja nicht nur eine politische Diskussion darüber führen, sondern Sie wollen, dass die Landesregierung die Bundesregierung verklagt. Aber wenn wir jetzt anfangen, dass eine Ebene die andere verklagt, weil Ihnen der Haushaltsvollzug oder das Haushaltsgesetz nicht passt, dann weiß ich nicht, welches Fass wir da aufmachen. Wir schaffen dann Präzedenzfälle. Die föderale Ordnung ist eigentlich dafür gedacht, dass der Haushaltsvollzug für jede Ebene getrennt läuft und dass jeder für seinen eigenen Haushalt verantwortlich ist. Wir schaffen dann Präzedenzfälle und öffnen Tür und Tor, uns gegenseitig zu verklagen. Ich glaube, wir kommen da auf keinen grünen Zweig. Wir sollten uns bei der Nutzung dieses Instruments der Normenkontrollklage auf Fälle beschränken, in denen es bei einer Landesregierung oder Bundesregierung wirklich an die Grundfesten der Demokratie geht. (Ralf Witzel [FDP]: Es geht um einen Verfas- sungsbruch!) – Ob es einen Verfassungsbruch gibt, ist zumindest umstritten. Das kann man so oder so sehen; es ist kein eindeutiger Fall. Landtag Deshalb bleiben wir bei dem Spruch, der an der Stelle, glaube ich, ganz passend ist: mind your own business. Wir sollten uns um unsere eigenen Probleme kümmern. Solche Anträge, die kein Problem in Nordrhein-Westfalen lösen, sondern sich allein an die Bundesebene richten, bringen uns in Nordrhein-Westfalen kein Stück voran. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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