Angela Freimuth
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leistungsfähige kommunale IT ist Grundvoraussetzung für eine sichere, funktionsfähige, effiziente und bürgerorientierte Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger genauso wie Unternehmen erwarten, digitale Leistungen unkompliziert nutzen zu können und dass unser Staat auch unter Bedingungen wachsender Cyberrisiken handlungsfähig bleibt. Genau deshalb ist es auch richtig, die kommunale IT-Landschaft in Nordrhein-Westfalen in den Blick zu nehmen. Gerade als Bürgerin und Abgeordnete aus Südwestfalen kann ich die Notwendigkeit und die Zielbeschreibung nur nachdrücklich unterstreichen. Mehr Standardisierung, weniger Doppelstrukturen, mehr Nachnutzung, mehr IT-Sicherheit und eine bessere Zusammenarbeit kommunaler IT-Dienstleister: Das alles sind vernünftige, wenn nicht sogar notwendige Anliegen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade weil die Überschrift richtig ist, fällt auf, wie wenig Neues dieser Antrag im Kern bietet. Entschuldigung, liebe Kollegen, ich muss mir jetzt mal einen Standardtextbaustein ausborgen, den normalerweise die regierungstragenden Fraktionen verwenden. Er lautet: Vieles von dem, was hier gefordert wird, passiert doch längst, läuft doch längst. – CDU und Grüne folgern oft, dass es eines Antrags gar nicht bedürfe. Jetzt stellt man sich natürlich die Frage: Wie ist es denn in diesem Einzelfall? Ich glaube nicht, dass die Landtag Landesregierung und die kommunale Familie diesen Antrag brauchen, um die Notwendigkeit der Zusammenarbeit und einer gemeinsamen IT-Sicherheitsstrategie zu erkennen – aber wie auch immer. Im Antrag selbst wird beschrieben, dass in mehreren Regionen bereits Fusionen vorbereitet oder umgesetzt würden. Die brauchen diesen Handlungsauftrag also schon mal nicht. Außerdem befänden sich die Kommunen gemeinsam mit ihren Spitzenverbänden bereits in einem längerfristigen Konsolidierungsprozess. Wofür ist der Antrag noch mal nötig? (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) Eine andere spannende Frage lässt der Antrag aber unbeantwortet: Warum ist Nordrhein-Westfalen bei der konkreten Verwaltungsdigitalisierung leider nicht schnell, nicht einheitlich und nicht verbindlich? Die Koalition ist jetzt auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode. Ich will fair sein: Eine Bilanz der Digitalisierungspolitik der Landesregierung wollen wir jetzt noch nicht ziehen. In zwei Tagen werden in Nordrhein-Westfalen aber Zeugnisse verteilt, und deswegen leihe ich dort. Wenn die geneigte Öffentlichkeit in Ihrem Antrag ständig von neuen Prüfaufträgen lesen muss, können wir Freie Demokraten nachvollziehen, dass das von ihr als ungenügend oder bestenfalls mangelhaft bewertet wird. Es fehlt eben leider immer noch eine klare Gesamtstrategie für eine Verwaltungsdigitalisierung, die Land, Kommunen und kommunale IT-Dienstleister gemeinsam in den Blick nimmt und die verbindlich festlegt, wo wir bei den Standards, bei der Interoperabilität, bei den medienbruchfreien Verfahren und bei der systematischen Nachnutzung erfolgreicher Lösungen eigentlich hinwollen. Die Zeit verlangt keine neuen Strukturdebatten, sondern Ergebnisse. Wir machen uns national und international inzwischen lächerlich. Entscheidend ist nicht, welcher IT-Dienstleister im Hintergrund zuständig ist. Entscheidend ist, ob Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen digital, einfach, sicher und ohne Umwege erreichbar sind. Funktionierende und innovative Lösungen sind zu unterstützen. Gute Modelle müssen nachnutzbar werden. Zur NRW Anstalt öffentlichen Rechts: Zentralisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss sich daran messen lassen, ob sie Verfahren verbessert und für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert. Ein Mehrwert gegenüber bereits laufenden Entwicklungen muss aufgezeigt werden. Wir wollen mit Ihnen gar nicht über die Zielbeschreibungen streiten, denn die sind ja richtig. Nach vier Jahren Regierungsverantwortung wäre es mir aber peinlich, hier nur Prüfaufträge vorzulegen, liebe Kolleginnen und Kollegen. 15.07.2026 Unverständnis und Ärger erzeugt aber eine andere Stelle in Ihrem Antrag, nämlich der Satz: „aus vorhandenen Mitteln“ – das ist ja noch nicht mal ein Satz, sondern nur der kleine Wurmfortsatz eines Satzes. „Aus vorhandenen Mitteln“ – das findet sich bei Ihnen in jedem Antrag. Glauben Sie allen Ernstes, IT-Sicherheit und Verwaltungsdigitalisierung wird es kurzfristig zum Nulltarif geben können? (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: maximal Enthaltung zu diesem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
