Frank Müller
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Vielen Dank, Frau Kollegin Woestmann, dass ich Sie kurz unterbrechen darf. Sie sind jetzt schon ein bisschen vorangeschritten. Deswegen müssen wir ein bisschen zurück zu dem Punkt in der Rede, an dem ich kurz einmal stutzig wurde, weil Sie sagten, die Ergänzungskräfte hätten alle eine zweijährige Ausbildung. Es gibt zur Personalverordnung diverse Ausnahmen. Sie bezogen sich gerade, wenn ich es richtig verstanden habe, auf Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, die eine zweijährige Ausbildung haben. Das Personal kann aber künftig aus anderem Personal bestehen, das nicht diese einschlägige Ausbildung hat. Dann würde eine 160-Stunden-Fortbildung ausreichen. Vielleicht können Sie uns und den Zuhörerinnen und Zuhörern den Kontext noch einmal kurz erklären.
