Carlo Clemens
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf gibt es vorweg drei Dinge anzumerken. Erstens. Es handelt sich um ein sogenanntes Omnibusgesetz oder auch Mantelgesetz, ein Gesetzespaket, das mehrere Gesetzesänderungen in einem einzigen Rechtsakt bündelt. Heute sollen Änderungen 15.07.2026 in vier Landesgesetzen beschlossen werden. Man bekommt den Eindruck, die kontroversen Pläne zum Abbau des Denkmalschutzes in NRW sollen im Schatten der Novelle der Landesbauordnung quasi versteckt werden. Zweitens. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen wurde versprochen, eine Evaluierung des Denkmalschutzgesetzes bis zum Jahr 2025 vorzunehmen. Diese Evaluierung hat bis heute nicht stattgefunden. Zumindest ist sie nicht publik, was die den Plänen der Landesregierung ohnehin ablehnend gegenüberstehenden Denkmalpfleger in der Anhörung erneut kritisch angemerkt haben. Doch eine Bestandsaufnahme der jüngsten Änderungen von 2022 ist als Grundlage für die heute geplanten noch weitergehenden Änderungen notwendig. Drittens begrüße ich ausdrücklich den Rückzieher von CDU und Grünen bezüglich § 54 Abs. 3. Der anhaltende Druck von Betroffenen hatte Erfolg. Es freut mich für die zertifizierten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, dass sie ihre Arbeit auch weiterhin verrichten dürfen und nicht, wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen, trotz regelmäßig geprüfter Kompetenz ausgeschlossen werden. Es freut mich als Vertreter einer kleinen Oppositionsfraktion auch, durch meine Sachverständigenbenennung dazu beigetragen zu haben, dass die Position der Betroffenen bei der Anhörung überhaupt zu Wort kam und zu Protokoll gebracht wurde. Die Rolle rückwärts kann aber keine Dauerlösung sein. In einem zweiten Schritt fordert die AfD in ihrem Änderungsantrag deshalb, in dem besagten Paragrafen explizit Brandschutzsachverständige nach der entsprechenden DIN-Norm aufzunehmen. Damit reduziert sich auch der Prüfaufwand für die Bauaufsichtsbehörden. In unserem Änderungsantrag fordern wir außerdem die Streichung des Art. 2. Das geht in eine ähnliche Richtung wie der Entschließungsantrag der SPD, der uns reichlich spät erreicht hat. Wir wollen, dass über die einschneidenden Änderungen hin zu einer Neuordnung des Denkmalschutzes zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Verfahren entschieden wird. Es braucht erst einmal die versprochene Evaluation. Ich betone an dieser Stelle auch deutlich: Die in Anspruch genommene Rahmenrichtlinie für die Gesamtverteidigung sieht explizit nicht vor, den Schutzstatus von denkmalgeschützten Kulturgütern in Landes- und Bundesträgerschaft in dieser Form abzubauen. Schlösser, historische Hörsäle oder Klinikgebäude stehen weder dem Katastrophenschutz noch dem Ausbau der Bundeswehr im Weg. (Beifall von der AfD) Nun zur Landesbauordnung und dem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion. Schon bei der ersten Landtag Lesung im Dezember hatte ich hier gewarnt: Wenn wir Deregulierung wollen, dann nicht wahllos. Nach der Sachverständigenanhörung im April wissen wir jetzt genauer, wo die Landesregierung nachbessern muss. Tempo ist gut, aber fiktive Genehmigungen und Genehmigungsfreistellungen schaffen keinen rechtssicheren Bestandsschutz. Sind Abstandsflächen oder Brandschutzregeln nicht eingehalten, haben Nachbarn sogenannte Abwehrrechte. Bauaufsicht und Justiz müssen repressiv tätig werden. Das bedeutet für alle Beteiligten mehr und nicht weniger Aufwand. Überlastete Behörden könnten unter dem Druck kurzer Fristen entweder vorschnell ablehnen oder Anträge nur oberflächlich prüfen. Deshalb fordern wir als AfD, dass die Fiktion auf den Wohnungsbau in angespannten Märkten begrenzt gehört. Weiterhin sind Vorhaben mit erhöhtem Brandschutzrisiko ausdrücklich auszunehmen. Bei der Umbauordnung gilt: Der Verzicht auf starre Komfortnormen ist im Grundsatz richtig, das Anliegen wird von uns auch geteilt, nutzt aber wenig, wenn der Verzicht durch die Hintertür zivilrechtlich wieder einkassiert wird. Solange der Gebäudetyp E nicht im BGB verankert ist, trägt jeder Planer, der die neuen Spielräume nutzt, ein Haftungsrisiko. All diese Instrumente, die man neu einführen möchte, stehen und fallen mit der Leistungsfähigkeit unserer Bauaufsichten. Diese sind vielerorts – Sie kennen das; Sie wissen das – bereits am Limit. Die kommunalen Aufgaben wachsen viel schneller als ihre Finanzausstattung. Mit dem sogenannten Bauturbo rollt eine Flut zusätzlicher Anträge auf die Kommunen zu. Wenn wir diesen jetzt mit festen Fristen verbundene zusätzliche Prüf- und Kontrollpflichten aufbürden, ohne für hinreichend Personal und Mittel zu sorgen, dann wird aus Deregulierung Kontrollverlust. (Beifall von der AfD) Die AfD sagt ganz klar: Die Kommunen dürfen hier nicht alleingelassen werden. Deregulierung mit Augenmaß heißt für uns, ein verbindliches Konzept zur personellen und finanziellen Ertüchtigung der Bauaufsichten vorzulegen, klare Prüfkataloge für genehmigungsfreie Vorhaben verbindlich zu machen und die Novelle drei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren. Alles andere wäre ein Versuchsballon auf Kosten der Kommunen und der Rechtssicherheit im Bauwesen. Ich bitte Sie daher, sowohl dem Änderungsantrag als auch dem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
