Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/20429 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 18 Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20023 erste Lesung Herr Minister Krischer hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20023 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Landtag Forsten und ländliche Räume. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 19 Gesetz zur Schaffung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20440 erste Lesung Frau Ministerin Schäffer hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20440 an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend – sowie an den Ausschuss für Familien, Kinder und Jugend. Wer stimmt gegen die Überweisungsempfehlung? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 20 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20442 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20442 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf! 15.07.2026 21 Sechstes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20443 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 5). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20443 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 22 Gesetz zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen (Landesumsetzungsgesetz Pflegeassistenz NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20441 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 6). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir stimmen daher ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20441 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt gegen diese Überweisungsempfehlung? – Wer enthält sich? – Somit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 23 Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen – weitere Maßnahmen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20439 erste Lesung Landtag Herr Minister Dr. Optendrenk hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 7). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir stimmen daher ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20439 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses, an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 24 Gesetz für fairen Wohnraum und zur Sicherstellung angemessener Wohn- und Unterbringungsverhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen (Faires-Wohnen-Gesetz Nordrhein-Westfalen – FwoG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/20438 erste Lesung Frau Ministerin Scharrenbach hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 8). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir stimmen daher ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/20438 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 25 Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes NRW und des Kulturgesetzbuches Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18113 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 18/20474 zweite Lesung 15.07.2026 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 9). Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/20474, den Gesetzentwurf Drucksache 18/18113 unverändert einzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/18113 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/18113 angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 26 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19697 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/20475 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 10). Wir stimmen daher ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20475, den Gesetzentwurf Drucksache 18/19697 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 27 Gesetz zur Änderung des Online-Casinospiel Gesetzes NRW Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18505 Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/20476 zweite Lesung Landtag Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 11). Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20476, den Gesetzentwurf Drucksache 18/18505 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/20476 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/18505 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 28 Moderne Arbeitsbedingungen in der Schule schaffen – Lehrkräfte wirksam entlasten und Arbeitsrealität endlich transparent machen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20416 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir stimmen daher ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/20416 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt gegen diese Überweisungsempfehlung? – Wer enthält sich? – Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 29 „NRW macht Frieden“: Transfer- und Breitenwirkung von Friedensakteuren in NRW stärken – Die Zeitenwende wissenschaftlich und zivilgesellschaftlich begleiten Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20420 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/20420 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bünd-15.07.2026 nis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 30 Effizient handeln, Risiken begrenzen – Management invasiver Arten neu aufstellen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20434 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/20434 an den Ausschuss für Umwelt, Naturund Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt gegen diese Überweisungsempfehlung? – Wer enthält sich? – Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 31 Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/18500 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/20245 zweite Lesung Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir gehen zur Abstimmung über. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20245, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu entsprechen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/18500 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltun-Landtag gen. Damit ist diese Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung erteilt. Wir kommen zu: 32 Entsendung von Mitgliedern durch gesellschaftlich relevante Gruppen in den Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks Köln durch den Landtag NRW gemäß § 15 Absatz 4 WDR-Gesetz Unterrichtung durch den Präsidenten Drucksache 18/19710 – Neudruck Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/20540 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Gemäß § 15 Abs. 4 des WDR-Gesetzes werden fünf Mitglieder durch gesellschaftlich relevante Gruppen entsandt, die in der Gesamtsicht mit den nach den Abs. 2 und 3 dieser Vorschrift bestimmten entsendeberechtigten Stellen die Vielfalt der aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und Kräfte in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln. Verbände und sonstige nicht öffentlich-rechtliche Organisationen, die nicht bereits nach Abs. 3 dieser Vorschrift entsendeberechtigt sind, können sich für die jeweils nachfolgende Amtszeit beim Landtag um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 1. Juni 2026 lagen insgesamt 15 Bewerbungen vor. Die Liste der Bewerbungen wurde als Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 18/19710 – Neudruck – veröffentlicht. Der Landtag beschließt gemäß § 15 Abs. 4 Satz 5 des WDR-Gesetzes mit Zweidrittelmehrheit, welchen Bewerberinnen bzw. Bewerbern für die neue Amtsperiode ein Sitz im Rundfunkrat zusteht. Maßgeblich hierfür ist die Zahl der abgegebenen Stimmen. Eine höhere Anforderung – zwei Drittel der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Landtags – kommt nur bei ausdrücklicher Anordnung in der Rechtsgrundlage in Betracht. Daran fehlt es vorliegend. Uns liegt mit Drucksache 18/20540 ein Wahlvorschlag vor, der fünf Bewerberinnen bzw. Bewerber beinhaltet. Ich gehe davon aus, dass über diesen Wahlvorschlag Drucksache 18/20540 im Rahmen einer verbundenen Einzelabstimmung – das heißt: in einer Abstimmung – entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Wir stimmen über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 15.07.2026 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/20540 ab. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/20540 angenommen. Ich stelle ausdrücklich fest, dass die nach § 15 Abs. 4 WDR-Gesetz erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für die Gewählten erreicht wurde. Ich rufe auf: 33 Wahl einer stellvertretenden Beisitzerin in den Landeswahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/20470 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/20470 angenommen. Wir kommen zu: 34 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses VI („Möglicher Machtmissbrauch und mangelnde Fürsorge?“) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20469 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/20469 angenommen. Ich rufe auf: 35 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen VerfGH 92/26 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/20477 Landtag Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20477, zu dem Verfahren 92/26 derzeit keine Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu: 36 Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Landtags Nordrhein-Westfalen Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/20482 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/20482, die Immunität des dort genannten Mitglieds des Landtags für das dort ebenfalls bezeichnete Verfahren aufzuheben. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 18/20482 angenommen und die Immunität des dort genannten Mitglieds des Landtags aufgehoben. Ich rufe auf: 37 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 42 gemäß § 82 Abs. 2 GO LT NRW Drucksache 18/20481 Die Übersicht 42 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 42 abstimmen. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit sind die in Übersicht 42 Drucksache 18/20481 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. 15.07.2026 Wir kommen zu: 38 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/37 gemäß § 97 Abs. 8 GO LT NRW Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/37 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir nun abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir gehen somit zur Abstimmung über. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/37 bestätigt. Damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen und hoffentlich auch etwas kühleren Abend. Damit ist diese Sitzung geschlossen. Schluss: 20:24 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Namentliche Abstimmung zu TOP 14: Gesetz zur V falen (Landesantidiskriminierungsgesetz Nordrhe Fraktion der FDP Drucksache 18/20044 Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 1 Achtermeyer, Tim 2 Andrieshen, Nina 3 Aymaz, Berivan 4 Baer, Alexander 5 Bakum, Rodion 6 Baran, Volkan 7 Berger, Christian 8 Dr. Bergmann, Günther J. 9 Besche-Krastl, Ina 10 Dr. Beucker, Hartmut 11 Bialas, Andreas 12 Blask, Inge 13 Dr. Blex, Christian 14 Blöming, Jörg 15 Blondin, Marc 16 Blumenrath, Peter 17 Blumenthal, Ina 18 Börner, Frank 19 Bongers, Sonja 20 Bostancıeri, İlayda 21 Brandes, Ina 22 Braun, Florian 23 Brems, Wibke 24 Brockes, Dietmar 25 Brüntrup, Tom 26 Dr. Bunse, Anette 27 Busche, Andrea 28 Butschkau, Anja 29 Clemens, Carlo 30 Cordes, Frederick 15.07.2026 Vermeidung von Diskriminierung in Nordrhein-Westein-Westfalen – LADG NRW), Änderungsantrag der Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE entschuldigt AfD X SPD nicht abgestimmt SPD entschuldigt AfD X CDU X CDU entschuldigt CDU X SPD X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU X SPD X SPD X AfD entschuldigt SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 31 Creuzmann, Norika 32 Dahm, Christian 33 Deppermann, Dorothea 34 Dudas, Gordan 35 Durdu, Tülay 36 Eggers, Matthias 37 Eğlence, Gönül 38 Eisentraut, Julia 39 Engin, Dilek 40 Engstfeld, Stefan 41 Erwin, Angela 42 Esser, Klaus 43 Falszewski, Benedikt 44 Fohn, Annika 45 Franken, Björn 46 Freimuth, Angela 47 Fuchs-Dreisbach, Anke 48 Ganzke, Hartmut 49 Gebauer, Katharina 50 Gebauer, Yvonne 51 Dr. Geerlings, Jörg 52 Göddertz, Thomas 53 Goeken, Matthias 54 Görtz, Guido 55 Golland, Gregor 56 Gosewinkel, Silvia 57 Grothus, Antje 58 Grunwald, Jonathan 59 Hafke, Marcel 60 Hagemeier, Daniel 61 Hansen, Klaus 62 Hanses, Dagmar 63 Dr. Hartmann, Bastian 64 Haug, Sebastian 15.07.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD entschuldigt SPD X CDU X GRÜNE X GRÜNE X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU nicht abgestimmt AfD X SPD X CDU entschuldigt CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 65 Hausmann, Wilhelm 66 Dr. Heinisch, Jan 67 Dr. Höller, Julia 68 Höne, Henning 69 Höner, Markus 70 Hoppe-Biermeyer, Bernhard 71 Hovenjürgen, Josef 72 Jablonski, Frank 73 Jörg, Wolfgang 74 Kahle-Hausmann, Julia 75 Dr. Kaiser, Gregor 76 Kaiser, Klaus 77 Kamieth, Jens 78 Kämmerling, Stefan 79 Kampmann, Christina 80 Kapteinat, Lisa-Kristin 81 Dr. Katzidis, Christos 82 Kavena, Anna 83 Keith, Andreas 84 Kerkhoff, Matthias 85 Kirsch, Carolin 86 Klenner, Jochen 87 Klocke, Arndt 88 Klute, Thorsten 89 Dr. Korte, Robin 90 Korth, Wilhelm 91 Krauß, Oliver 92 Krückel, Bernd 93 Kuper, André 94 Kutschaty, Thomas 95 Laumann, Karl-Josef 96 Lehne, Olaf 97 Lienesch, Sascha 15.07.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU nicht abgestimmt CDU X GRÜNE X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X CDU X SPD nicht abgestimmt AfD X CDU X SPD X CDU nicht abgestimmt GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X CDU X CDU entschuldigt SPD X CDU X CDU X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 98 Liminski, Nathanael 99 Löcker, Carsten 100 Lögering, Katrin 101 Löttgen, Bodo 102 Loose, Christian 103 Lucke, Martin 104 Lüders, Nadja 105 Dr. Maelzer, Dennis 106 Matzoll, Jan 107 Meinhardt, Sandy 108 Metz, Martin 109 Moor, Justus 110 Mostofizadeh, Mehrdad 111 Müller, Frank 112 Müller-Rech, Franziska 113 Müller-Witt, Elisabeth 114 Nettekoven, Jens-Peter 115 Nettelstroth, Ralf 116 Neubaur, Mona 117 Neumann, Josef 118 Nückel, Thomas 119 Obrok, Christian 120 Odermatt, Vanessa 121 Oellers, Britta 122 Okos, Thomas 123 Dr. Optendrenk, Marcus 124 Osei, Christina 125 Ott, Jochen 126 Paul, Josefine 127 Dr. Peill, Patricia 128 Dr. Pfeil, Werner 129 Philipp, Sarah 130 Plonsker, Romina 131 Postma, Laura 15.07.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU nicht abgestimmt AfD X CDU entschuldigt SPD nicht abgestimmt SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X CDU X CDU entschuldigt CDU X CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU nicht abgestimmt FDP X SPD X CDU X GRÜNE X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 132 Quik, Charlotte 133 Rasche, Christof 134 Rauer, Benjamin 135 Reh, Andrea 136 Reul, Herbert 137 Ritter, Jochen 138 Rock, Simon 139 Röckemann, Thomas 140 Röls, Michael 141 Rüße, Norwich 142 Schäffer, Verena 143 Schalley, Zacharias 144 Scharrenbach, Ina 145 Scheen-Pauls, Daniel 146 Schick, Thorsten 147 Schlottmann, Claudia 148 Schmeltzer, Rainer 149 Schmitz, Hendrik 150 Schmitz, Marco 151 Schneider, René 152 Schneider, Susanne 153 Schnelle, Thomas 154 Scholz, Rüdiger 155 Schrumpf, Fabian 156 Schulze Föcking, Christina 157 Seli-Zacharias, Enxhi 158 Siebel, Christin 159 Sonne, Dennis 160 Stamm, Christin-Marie 161 Stich, Kirsten 162 Stinka, André 163 Stock, Ellen 164 Stoltze, Ralf 15.07.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X FDP X GRÜNE entschuldigt SPD X CDU X CDU X GRÜNE X AfD X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X AfD X CDU X CDU entschuldigt CDU X CDU X SPD X CDU entschuldigt CDU X SPD entschuldigt FDP X CDU X CDU X CDU X CDU X AfD X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X SPD X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 165 Sträßer, Martin 166 Stullich, Andrea 167 Sundermann, Frank 168 Tarner, Hedwig 169 Teschlade, Lena 170 Thoms, Meral 171 Tigges, Raphael 172 Tritschler, Sven W. 173 Troles, Heike 174 Dr. Untrieser, Christian 175 Dr. Vincentz, Martin 176 Vogelheim, Astrid 177 Vogt, Alexander 178 Vogt, Petra 179 Voussem, Klaus 180 Wagner, Markus 181 Watermeier, Sebastian 182 Wedel, Dirk 183 Wendland, Simone 184 Weng, Christina 185 Wenzel, Jule 186 Wermer, Heike 187 Dr. Wille, Volkhard 188 Winkelmann, Bianca 189 Witzel, Ralf 190 Woestmann, Eileen 191 Wolters, Stephan 192 Wüst, Hendrik 193 Zimkeit, Stefan 194 Zimmermann, Marc 195 Zingsheim-Zobel, Lena 15.07.2026 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X CDU X SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE entschuldigt CDU X AfD X CDU X CDU X AfD entschuldigt GRÜNE X SPD X CDU X CDU X AfD X SPD X FDP X CDU entschuldigt SPD X GRÜNE X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X CDU X CDU X SPD X GRÜNE X GRÜNE X 22 147 0 Landtag Anlage 2 Zu TOP 18 – Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes – zu Protokoll gegebene Rede Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Öffentliche Trinkwasserbrunnen sind – gerade in sehr heißen Sommern – für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Möglichkeit, um gesund und kostenlos ausreichend trinken zu können. Sie sind somit ein wesentlicher Baustein zum allgemeinen Schutz vor Hitze. Im Rahmen des Klimawandels rücken zunehmend auch diese gesundheitlichen Aspekte in den Vordergrund. Die Versorgung mit Trinkwasser im häuslichen Bereich ist in Nordrhein-Westfalen flächendeckend gewährleistet. Ziel muss es aber auch sein, dass auch außerhalb der eigenen Wohnung und generell auch für Menschen ohne Wohnung der Trinkwasserbezug einfacher möglich wird. Diese wichtige Aufgabe wurde nun auch rechtlich adressiert. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde § 50 Abs. 1 WHG am Anfang des Jahres 2023 um einen Satz 2 ergänzt. § 50 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 lauten nun: „Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.“ Das WHG ist Bundesrecht, daher gilt diese Regelung bundesweit in allen Bundesländern. § 50 Abs. 1 Satz 2 WHG dient der Umsetzung von Art. 16 Abs. 2 Satz 1 der Trinkwasserrichtlinie 2020/2184/EU, geht also auf Vorgaben der EU zurück. Die Wasserversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge obliegt in Nordrhein-Westfalen den Kommunen als Trägern der öffentlichen Wasserversorgung. Dies ist in § 38 Abs. 1 Satz 1 des Landeswassergesetzes (LWG) festgelegt. Durch die Erweiterung des § 50 Abs. 1 WHG auf die Trinkwasserbrunnen entsteht somit zusätzlicher Kostenaufwand für die Kommunen für Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der Innen- und Außenanlagen für Trinkwasser – also die öffentlichen Trinkwasserbrunnen. Diese Kosten haben die Kom-15.07.2026 munen bisher selbst zu tragen, aus ihrem Haushalt. Im Landeswassergesetz gibt es zwar bereits eine Kostenumlageregelung in § 39 LWG, um Gebühren im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung zu erheben. Diese Regelung ist auch Grundlage für die Erhebung der Wasserentgelte – also das, was die Wasserkunden an ihre Wasserversorger bezahlen. Eine Umlage der Kosten für die Trinkwasserbrunnen über die Wasserentgelte ist ohne neue ausdrückliche gesetzliche Regelung im Landeswassergesetz aber nicht möglich. Die bisherige Regelung in § 39 LWG berücksichtigt die Trinkwasserbrunnen noch nicht. Diese Umlagemöglichkeit auf die Wasserentgelte in Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb der Trinkwasser-Außen- und Innenanlagen für die Öffentlichkeit im Sinne des § 50 WHG soll in § 39 LWG nun neu geregelt werden, indem die Trinkwasserbrunnen ausdrücklich in die Regelung des § 39 LWG aufgenommen werden. Durch die Änderung des LWG werden keine zusätzlichen Kosten für das Land ausgelöst. Die Finanzlage der Gemeinden wird verbessert, indem eine Umlageregelung für die Wasserentgelte für die sich aus der Daseinsvorsorge ergebende Pflicht im Sinne des § 50 WHG geschaffen wird. Landtag Anlage 3 Zu TOP 19 – Gesetz zur Schaffung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt – zu Protokoll gegebene Rede Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich freue mich, den Entwurf des Gesetzes zur Schaffung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in den Landtag einbringen zu können. Das Kernstück ist das Gesetz zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes. Das Gewalthilfegesetz auf Bundesebene stellt sicher, dass gewaltbetroffene Frauen ab 2032 einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben werden. Das ist ein großer Meilenstein für den Gewaltschutz von Frauen. Alarmierend sind die Zahlen zu Gewalt gegen Frauen, auch in Nordrhein-Westfalen. So ist zum Beispiel im Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024 im Fünfjahresvergleich eine Zunahme der Opferzahl um 17,8 % dokumentiert. Von den Opfern häuslicher Gewalt waren im Jahr 2024 mehr als zwei Drittel weiblich. Laut WHO erlebt weltweit jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. Hinter diesen Zahlen stehen unvorstellbares Leid und oft jahrelanges Schweigen. Das können wir nicht hinnehmen. Deshalb ist das Gewalthilfegesetz und dessen Umsetzung auf Landesebene so wichtig. Ein zentrales Element des Gewalthilfegesetzes ist der Sicherstellungsauftrag, den die Länder ab dem 1. Januar 2027 umsetzen müssen. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und für ihre mitbetroffenen Kinder bereitstehen muss. Dieses Netz muss in den kommenden Jahren so ausgebaut werden, dass der ab dem 1. Januar 2032 geltende Rechtsanspruch der Betroffenen auf Schutz und Beratung erfüllt werden kann. Mit dem Ausführungsgesetz bekennen wir uns als Land zu unserer Aufgabe, den Sicherstellungsauftrag umzusetzen und ein entsprechendes Hilfesystem sicherzustellen. Dabei werden wir – wie bisher auch – auf eine trägergestützte Gewalthilfeinfrastruktur zurückgreifen. Diese ist in Nordrhein-Westfalen schon jetzt sehr vielfältig und zum Teil auch für besonders vulnerable Zielgruppen hochgradig spezialisiert. 15.07.2026 So verfügt Nordrhein-Westfalen insgesamt über 70 landesgeförderte Frauenhäuser, 62 landesgeförderte allgemeine Frauenberatungsstellen, 57 landesgeförderte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, acht spezialisierte Beratungsstellen für weibliche Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, drei Fachberatungsstellen für von weiblicher Genitalbeschneidung bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen, zwei Fachberatungsstellen für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen sowie eine Fachstelle für Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung oder chronische Erkrankung. Wir wollen diese Einrichtungen erhalten und in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Ausgangsanalyse und der Entwicklungsplanung ausbauen. Damit führen wir den Prozess weiter, den wir seit Beginn der Legislaturperiode erfolgreich aufgenommen haben und der bereits zu einem nennenswerten Aufwuchs an Schutzplätzen und Beratungsangeboten geführt hat. Das Ziel der Landesregierung, im Sinne der Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen umfassend und wirksam zu bekämpfen, wird derzeit auch mit der Erarbeitung eines Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verfolgt. Hierzu hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration unter Beteiligung der weiteren Ressorts der Landesregierung sowie weiterer Akteurinnen und Akteure aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaft und der landesgeförderten Gewalthilfeinfrastruktur in den letzten Monaten interdisziplinäre Schwerpunktveranstaltungen durchgeführt. Eine Anregung aus diesen Schwerpunktveranstaltung greifen wir schon jetzt mit dem Gesetzentwurf auf, indem wir die Einrichtungen der Gewalthilfeinfrastruktur verbindlich in das Netzwerk Kinderschutz aufnehmen. Wir brauchen gerade mit Blick auf die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt mitbetroffenen Kinder starke und verbindliche Netzwerkstrukturen. Die Verzahnung von Gewalthilfe und Kinderschutz durch die Änderung des Landeskinderschutzgesetzes ist absolut notwendig. Nordrhein-Westfalen muss ein sicherer Raum für Frauen und Kinder sein. Wir müssen gesellschaftlich und politisch alles dafür tun, um ihren Schutz zu garantieren. Mit dem Gesetz gehen wir den nächsten Schritt. Landtag Anlage 4 Zu TOP 20 – Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem Nichtraucherschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Ziel verfolgt, die Bürgerinnen und Bürger vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Unser Gesetz in Nordrhein-Westfalen zählt bereits jetzt zu den strengsten in Deutschland. Das betrifft insbesondere die Regelungen in der Gastronomie: Dort ist das Rauchen anders als in vielen anderen Bundesländern in Innenräumen verboten. Dadurch schützen wir nicht nur die Gäste, sondern auch die Beschäftigten in gastronomischen Betrieben. Aber wir müssen Änderungen vornehmen, weil sich seit der letzten Anpassung des Gesetzes im Jahr 2012 der Konsum verändert hat. Es werden nicht mehr nur die klassischen Filterzigaretten geraucht. Der Anteil der Personen, die in Deutschland Zigaretten rauchen, ist in den letzten Jahrzehnten gesunken. Nach aktuellen Zahlen rauchen in Deutschland rund 29 % der Erwachsenen. Im Gegensatz zu dem Trend bei Tabakzigaretten nimmt der Konsum bei E Zigaretten zu. Das könnte an der falschen Annahme liegen, dass E-Zigaretten völlig ungefährlich für die Gesundheit seien. Das trifft so aber nicht zu. Der Dampf von E-Zigaretten enthält laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum viele gesundheitsschädliche Bestandteile. Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest, dass gesundheitliche Risiken für Dritte beim Einatmen des Dampfes aus E-Zigaretten nicht ausgeschlossen werden können, weil krebserregende Stoffe enthalten sein können. Deshalb sehe ich die Notwendigkeit, die Nichtraucherinnen und Nichtraucher in Nordrhein-Westfalen genauso vor dem Dampf der E-Zigaretten zu schützen, wie es schon beim Qualm der Tabakzigaretten der Fall ist. Mir ist hier ganz besonders das Signal an unsere Jugend wichtig, das mit dieser Änderung einhergeht. Wir sehen eine steigende Zahl von Jugendlichen, die zu E-Zigaretten und zu Verdampfern greifen. 15.07.2026 Wir können nicht auf der einen Seite viel Energie und Geld für die Rauchprävention einsetzen und auf der anderen Seite den Konsum von E-Zigaretten in geschlossenen Räumen oder auf dem Gelände von Schulen zulassen. Es ist wichtig, ein klares Signal zu setzen, dass E-Zigaretten gesundheitsschädlich sind und genauso abhängig machen wie Zigaretten. Deswegen braucht es hier eine Gleichbehandlung dieser Produkte. Eine weitere wesentliche Entwicklung seit der letzten Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes ist die Teillegalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz des Bundes vor zwei Jahren. Was ich von diesem Gesetz halte, muss ich hier nicht mehr ausführen, das wissen Sie. Wichtig ist mir, dass das Kiffen überall dort verboten wird, wo auch das Rauchen verboten ist. Das setzen wir in dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes ganz klar und ohne die kleinste Ausnahme um. Beide Lücken beim Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen – also E-Zigaretten und Cannabiskonsum betreffend – wollen wir durch den Ihnen vorliegenden Entwurf einer Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes schließen. Die heute bestehenden Rauchverbote sollen zukünftig auch für E-Zigaretten und Cannabis gelten. Damit wird ein einheitlicher Schutz vor dem Passivrauchen erreicht. Eine Ausweitung der bestehenden Rauchverbote auf weitere Orte ist damit nicht verbunden. Die geplanten Änderungen des Gesetzes verbessern nicht nur den Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Die Änderungen machen es auch denjenigen leichter, die für die Einhaltung der Rauchverbote verantwortlich sind. Denn künftig ist es einfach: Immer, wenn jemand im Restaurant etwas Rauchendes und Qualmendes einatmet, ist das verboten. Mit dem novellierten Nichtraucherschutzgesetz schließen wir Regelungslücken in Bezug auf E-Zigaretten und Cannabisrauchen und setzen ein wichtiges Signal gegenüber jungen Menschen, nämlich dass man diese Konsumformen nicht verharmlosen darf. Landtag Anlage 5 Zu TOP 21 – Sechstes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die COVID-19-Pandemie hat uns allen und ganz besonders unserem Gesundheitssystem das Äußerste abverlangt. Sie war ein Stresstest für die medizinische Versorgung. Doch eines hat sie ganz deutlich gezeigt: Auf die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ist Verlass. Unsere Kliniken, unsere Ärztinnen und Ärzte sowie unsere Pflegekräfte haben in dieser akuten Herausforderung bewiesen, was echte Krisenfestigkeit bedeutet. Sie haben schnell reagiert, sie haben übermenschliches geleistet und sie haben unzählige Menschenleben gerettet. Dafür gebührt ihnen auch weiterhin unser tiefster Respekt und unser aufrichtiger Dank. Gleichzeitig dürfen wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Die Welt um uns herum hat sich fundamental verändert. Die neue geopolitische Lage infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs zwingt uns dazu, Realitäten neu zu bewerten. Die Gesundheitsversorgung ist eine der zentralen Säulen der Daseinsvorsorge. Dieses Fundament muss stehen – auch bei neuen Herausforderungen; ganz gleich, ob es sich um Cyberangriffe auf die IT-Infrastruktur handelt, um Naturkatastrophen infolge des Klimawandels oder um den hoffentlich niemals eintretenden Verteidigungsfall. Auch die zuletzt sehr hohen Temperaturen und die damit verbundenen Herausforderungen für unser Gesundheitssystem haben noch einmal deutlich vor Augen führt, wie wichtig Resilienz im Gesundheitswesen insgesamt ist. Unsere Krankenhäuser müssen zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig bleiben und die Versorgung aufrechterhalten. Wir müssen ihre Krisenresilienz und die Vorsorge mit aller Entschlossenheit und mit spürbarem Nachdruck stärken. Genau das tun wir mit der vorliegenden Gesetzesänderung. Dies ist ein wichtiges Signal sowohl nach innen als auch nach außen. Der erste entscheidende Punkt betrifft die Resilienz vor Ort. Jedes Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen ist bereits gesetzlich verpflichtet, Alarmund Einsatzpläne zu erstellen. Das ist gut. Aber bisher fehlt uns ein einheitlicher, landesweiter Standard, was die Abstimmung erschwert. Wenn eine überregionale Schadenslage eintritt, dürfen wir keine Zeit mit bürokratischen Unklarheiten verlieren. 15.07.2026 Deshalb sieht der Entwurf vor, dass das Gesundheitsministerium per Rechtsverordnung qualitative und einheitliche Mindestanforderungen festlegen kann. Das sorgt für eine schnelle und effiziente Alarmierung, wenn jede Sekunde zählt. Zweitens. Wir gehen bei der Patientensteuerung neue Wege. In der Coronapandemie haben wir bereits exzellente Erfahrungen mit der koordinierten Verteilung von Patientinnen und Patienten über das System des Kleeblatts gemacht. Auch hier gilt mein besonderer Dank allen Beteiligten. Den bekannten Mechanismus entwickeln wir weiter. Das Land wird ermächtigt, eine zentrale Koordinierungsstelle im Ernstfall einzurichten. Damit können wir in einer konkreten Notlage Patientenströme umfassend steuern, und gleichzeitig können Patientinnen und Patienten, bei denen der Heilungsverlauf bereits fortgeschritten ist, durch Zuweisung in weniger spezialisierte Häuser verlegt werden. Drittens. Die neue Krankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Erfolgsgeschichte. Sie wissen: Nordrhein-Westfalen geht hier als bundesweites Vorbild voran. Wir konzentrieren hochkomplexe Leistungsgruppen an weniger Standorten, um die Behandlungsqualität für die Bürgerinnen und Bürger spürbar zu steigern. Das bringt jedoch eine Herausforderung für den medizinischen Nachwuchs mit sich: Wie garantieren wir eine vollumfängliche Weiterbildung, wenn einzelne Häuser nicht mehr jede Spezialisierung intern anbieten? Auch hier liefert dieser Gesetzentwurf die Antwort. Wir verpflichten die Krankenhäuser zu regionalen Kooperationen bei der ärztlichen Weiterbildung. Wenn ein Haus bestimmte Inhalte nicht mehr vollumfänglich vermitteln kann, greift ein verbindliches Netzwerk, an dem sich alle Häuser beteiligen müssen. Damit sichern wir die Ausbildungsqualität unserer zukünftigen Ärztinnen und Ärzte lückenlos ab. Unabhängig von dem hier vorliegenden Gesetz arbeitet die Landesregierung kontinuierlich daran, die Gesundheitsversorgung in unserem Bundesland zu stärken und widerstandsfähiger aufzustellen. Um allen wesentlichen Akteuren aus den Bereichen „Gesundheit“, „Pflege“, „Katastrophenschutz“, „Rettungswesen“ und nicht zuletzt aus der Verwaltung bei diesem Thema eine klare Orientierung zu geben, erarbeitet das nordrheinwestfälische Gesundheitsministerium gemeinsam mit einem hochkarätig besetzten Expertenrat bis zum Jahresende einen Rahmenplan für eine krisenfeste Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen, der in den kommenden Jahren fortlaufend weiterentwickelt werden soll. Landtag Anlage 6 Zu TOP 22 – Gesetz zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen (Landesumsetzungsgesetz Pflegeassistenz NRW) – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Eine gute pflegerische Versorgung braucht gutes Personal. Gutes Personal in der Pflege gewinnt man auch durch eine attraktive Ausbildung, die Chancen bietet – Chancen auf einen erfüllenden Beruf und Chancen für einen beruflichen Aufstieg. Wir in Nordrhein-Westfalen wissen das. So haben wir bereits im Jahr 2021 die einjährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Damit haben wir früh die Ausbildungen in der Krankenpflegeassistenz und der Altenpflegehilfe zu einer neuen, generalistischen Assistenzausbildung zusammengeführt. Und wir haben damit seinerzeit schon einen möglichst niedrigschwelligen Zugang, zum Beispiel für Menschen ohne Schulabschluss oder Menschen mit langjähriger Berufserfahrung in der Pflege, zu Ausbildung und Qualifizierung eröffnet. Damit sind wir bisher bereits gut aufgestellt gewesen. Nun löst der Bund durch die neue, bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung die landesrechtlichen Ausbildungen ab. Ich bin froh, dass wir unsere Ideen für die niedrigschwelligen Zugänge auch im Bundesgesetz verankern konnten. So können weiterhin Menschen ohne Schulabschluss mit einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz starten, wenn sie über eine andere abgeschlossene Berufsausbildung oder eine positive Prognose der Pflegeschule verfügen. Dafür haben wir uns erfolgreich gegenüber dem Bund starkgemacht. Die neue bundesrechtliche Pflegefachassistenzausbildung dauert 18 Monate. Pflegefachassistenzpersonen werden zukünftig höher qualifiziert sein und dadurch vermehrt auch Aufgaben übernehmen, die bisher von der Pflegefachkraft übernommen werden. So tragen sie noch mehr zur Entlastung bei, als sie das bislang schon tun. Wir hoffen natürlich, dass auch in der Assistenzausbildung durch diese Reform noch eine weitere Attraktivitätssteigerung erfolgt. Denn wir brauchen zukünftig noch mehr gut qualifizierte Assistenzkräfte. In Nordrhein-Westfalen soll die bundeseinheitliche Ausbildung bereits ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt, also ab Januar 2027, in den Pflegeschulen, 15.07.2026 Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen an den Start gehen. Denn Nordrhein-Westfalen schafft als eines der ersten Bundesländer die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf schaffen wir jetzt Klarheit über die konkrete ausbildungsrechtliche Umsetzung hier in Nordrhein-Westfalen und damit Sicherheit für alle an der Ausbildung beteiligten Akteure. Ziel des Landesgesetzes ist es, eine bestmögliche Umsetzung der Ausbildungsreform in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten und allen Einrichtungen damit so schnell wie möglich die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Das Landesumsetzungsgesetz integriert die Pflegefachassistenz in die bereits für die Pflegefachkraft bestehenden landesrechtlichen Regelungen. Dies bietet sich bei der gleichen Ausbildungsstruktur von bundesrechtlich geregelter Fachkraft- und Assistenzausbildung an und ist für alle Akteure klar und übersichtlich. Ein wesentlicher Schritt im laufenden Gesetzgebungsverfahren ist die Regelung zur Qualifikation der Lehrkräfte, der Kursgröße sowie zur Eignung der Einrichtungen, in denen die praktische Ausbildung stattfinden soll, in der Durchführungsverordnung. Dadurch und durch den punktgenauen, schnellen Start, den das Land ermöglicht, stärken wir langfristig die pflegerische Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Landtag Anlage 7 Zu TOP 23 – Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen – weitere Maßnahmen – zu Protokoll gegebene Rede
