landtag.nrw.de ↗

Christina Osei

GRÜNE 15.07.2026 Sitzungen 18/127

Mit der heutigen Einbringung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen setzen wir einen wichtigen und zugleich notwendigen Schritt fort. Denn wir bauen auf einem Fundament auf, das sich bewährt hat. Das Archivgesetz von 2014 war und ist ein gutes Gesetz. Es hat die Arbeit unserer Archive gestärkt und dazu beigetragen, dass Nordrhein-Westfalen im Bereich des Archivwesens gut aufgestellt ist. Unsere öffentlichen Archive und insbesondere das Landesarchiv leisten hervorragende Arbeit. Doch die Rahmenbedingungen haben sich seitdem verändert. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 sind den Archiven zusätzliche Aufgaben übertragen worden, die in dieser Form ursprünglich nicht vorgesehen waren. Archive haben den gesetzlichen Auftrag, Unterlagen dauerhaft zu sichern und zugänglich zu machen. Sie schaffen damit die Grundlage zur Erforschung des Vergangenen und des Erinnerns. Demgegenüber steht das Prinzip der Datenminimierung und -löschung, das für die Datenerhebung in Behörden zentral ist. Diese Spannung war auch dem europäischen Gesetzgeber bewusst. Gerade deshalb wurde in der DSGVO ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, für öffentliche Archive spezifische Ausnahmen vorzusehen. Von dieser Möglichkeit machen wir nun Gebrauch. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schaffen wir die rechtliche Klarheit, die unsere Archive dringend benötigen. Wir entlasten sie von bürokrati-15.07.2026 schen Hürden und ermöglichen es ihnen, sich wieder stärker auf ihre eigentliche Aufgabe zu konzentrieren: die dauerhafte Sicherung und Bereitstellung von Archivgut. Zugleich stärken wir das Archivwesen in Nordrhein-Westfalen insgesamt. Ein zentraler Punkt ist dabei die Präzisierung der Anbietungspflichten. Behörden werden künftig klarer verpflichtet, ihre archivwürdigen, insbesondere elektronischen, Unterlagen dem Landesarchiv anzubieten. Das ist ein entscheidender Schritt, um den digitalen Wandel auch im Archivwesen verlässlich zu gestalten. Besonders hervorheben möchte ich einen weiteren Aspekt dieses Gesetzes: die Stärkung der Forschung über die Zeit des Nationalsozialismus. Künftig wird es möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Ablauf der Schutzfristen Vervielfältigungen von Archivgut Forschungsstellen und wissenschaftlichen Einrichtungen zu überlassen, nämlich dann, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das ist mehr als eine verwaltungsrechtliche Anpassung. Das ist ein klares Bekenntnis: ein Bekenntnis zur Aufarbeitung unserer Geschichte, ein Bekenntnis zur Stärkung der Wissenschaft und ein Bekenntnis zu den demokratischen Werten, die aus dieser Auseinandersetzung erwachsen. Archive sind keine bloßen Aufbewahrungsorte. Sie sind Gedächtnisorte unserer Gesellschaft. Sie sind unverzichtbar für eine lebendige, reflektierte Demokratie. Deshalb ist es richtig, dass wir sie stärken – rechtlich, strukturell und in ihrer praktischen Arbeit. Daher begrüßen wir diesen Gesetzesentwurf ausdrücklich und sehen in ihm eine sinnvolle und notwendige Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens. Daher stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien zu und freuen uns auf die weitere Beratung. Landtag Anlage 10 Zu TOP 26 – Gesetz zur Anpassung der Dienstund Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Reden

Alle Reden von Christina Osei Protokoll ↗