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Herbert Reul

15.07.2026 Sitzungen 18/127

Nordrhein-Westfalen hat 2022 mit dem Online-Casinospiel Gesetz NRW von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Online-Casinospiele zuzulassen. Das Ziel ist ein begrenztes legales Angebot als Alternative für das Glücksspiel im Internet. Bei der Erstellung von Ausführungsvorschriften zum Online-Casinospiel Gesetz NRW hat sich allerdings gezeigt, dass gesetzlicher Ergänzungsbedarf besteht. Punkt eins: Die ursprüngliche Formulierung der Ermächtigungsgrundlage für die Ausführungsverordnung wurde zu eng gefasst; sie wird deshalb ergänzt. Punkt zwei: Bei den Regelungen für die Ordnungswidrigkeiten wurden nicht alle Konstellationen berücksichtigt; das wird jetzt nachgebessert. Punkt drei: die Vorschriften für die Live-Übertragung werden angepasst: Online-Casinospiele sind grundsätzlich in drei Formen möglich: – als virtuelle Nachbildung von Bankhalterspielen, – als Live-Übertragung von Bankhalterspielen aus einer konzessionierten Spielbank in Nordrhein-Westfalen oder – als Live-Übertragung von Bankhalterspielen aus anderen Räumlichkeiten in Nordrhein-Westfalen. Erfahrungen aus anderen Ländern wie den Niederlanden oder anderen Bundesländern wie Bayern zeigen, dass die Live-Übertragung aus mehreren speziellen Räumlichkeiten und Studios besonders gut angenommen wird und daher auch gut kontrolliert werden kann. Deshalb bessern wir hier noch einmal nach. Bisher sieht die Rechtslage nämlich vor, dass diese Studios nur von einer Konzessionsinhaberin oder einem Konzessionsinhaber genutzt werden dürfen. Künftig sollen mehrere Konzessionsinhaberinnen oder Konzessionsinhaber die Räumlichkeiten dieser Dienstleisterinnen oder Dienstleister nutzen können. Natürlich berücksichtigen die vorgesehenen Regelungen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages von 2021. Das heißt: Wir achten auf den Spielerschutz, und wir achten auf den Jugendschutz. 15.07.2026 Deshalb sieht der Gesetzentwurf auch verbindliche Vorgaben vor, die regelmäßig von der Glücksspielaufsicht kontrolliert werden. Auch in dieser Hinsicht stellt der Gesetzentwurf eine Verbesserung dar, weil er zu einer Reduzierung der Standorte der Räumlichkeiten führt. Das erleichtert den Aufwand für die Aufsichtsbehörde, bedeutet also weniger Bürokratie und führt letztlich zu mehr Kontrolle. Im Übrigen werden mit diesem Gesetzentwurf redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen der Verweise vorgenommen.

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