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Simon Rock

GRÜNE 15.07.2026 Sitzungen 18/127

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Ergebnis der Tarifverhandlungen der Tarifparteien im öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Durch dieses Gesetz wird eine Anpassung der Bezüge für die Jahre 2026 bis 2028 vorgenommen. Die Ruhegehälter, die Witwen- und Waisengelder und die Unterhaltsbeiträge werden entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht. Die übrigen dynamischen Versorgungsbestandteile wie Kindererziehungszuschläge, Kindererziehungsergänzungszuschläge, Pflegezuschläge, Kinderpflegezuschläge und der Unfallausgleich werden als dynamische Versorgungsbestandteile ebenfalls angepasst. Hier zeigt sich: Die schwarz-grüne Koalition drückt ihre Wertschätzung für die wichtige und hervorragende Arbeit der Beamtinnen und Beamten des Landes auch konkret in Zahlen aus. Die Anhörung hat gezeigt, dass dies auf breite Zustimmung bei den Sachverständigen stößt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge ausdrücklich und stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.

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