Dr. Hartmut Beucker
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Lassen Sie mich mit der Aussage beginnen, dass man die gesamte Reform der Schuldenbremse besser gar nicht erst gemacht hätte. Wir sehen das an den entstandenen Problemen. Bei dieser Schuldenparty verhageln doch mindestens drei Fragen die Stimmung. Erste Frage: Kann dieser Staat das Geld überhaupt effizient ausgeben? Das gilt übrigens auch für die Rüstungsmilliarden. Wir kennen diverse öffentliche Projekte und Beschaffungen, die von Ineffizienz, Missbrauch und Korruption geprägt sind. Das gilt nicht nur für Bauprojekte. Corona hat uns doch vor Augen geführt, was es für eine Art von, sagen wir mal, Krisengewinnlerei gibt, wenn kurzfristig große Summen an Mitteln mobilisiert und schnell ausgekippt werden. Es endet in dubiosen Maskendeals, nach Korruption riechenden Impfstoffdeals und Testcenter-Skandalen. Gelegenheit macht Diebe. Wenn viel Geld da ist, schaut irgendwie keiner mehr so richtig hin. Die Antwort auf die erste Frage nach der Effizienz der Geldausgabe: eher nicht. Zweite Frage: Wann setzt eine Zusätzlichkeit bei den Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen ein? Die Investitionsquoten des Bundes schwanken von Jahr zu Jahr. Der Gesetzgeber hat da nun mal einen demokratisch legitimierten Einschätzungsspielraum. Fraglich ist, wie weit das geht. Höchst bedenklich ist es, wenn der Bund stark zunehmend Ausgaben über Kredite finanziert und dafür nicht den Haushalt in Anspruch nimmt. Denn so wird die Investitionsquote im eigentlichen Bundeshaushalt ja gesenkt. Das ist ein klares Zeichen, dass in dem Haushalt die Zukunft vernachlässigt wird. Die geplanten Investitionen müssen nämlich für die Zukunft wirksam werden. Der Staat muss sich über den Haushalt immer wieder erneuern, damit die Zukunft gesichert ist. Mit weniger Investitionen ist das gefährdet – zumal ein solches Vorgehen gar nicht nötig ist, weil die Bundesregierung sich ja schon zusätzliche Verschuldensspiel-15.07.2026 räume bei den Mitteln für die Bundeswehr verschafft hat. Dieses Vorgehen ist normalerweise falsch. Ein Kriterium zur Vermeidung des Verschiebeproblems wäre die Zusätzlichkeit der Investitionen. Wenn die zu fördernde Maßnahme und Investitionen neu ist, soll eine Verschuldung dafür möglich sein. Das voneinander abzugrenzen, ist aber schwierig. Schließlich kann der Bund seine Ausgaben jedes Jahr neu justieren. Soll eine Investition schon nicht mehr zusätzlich sein, nur weil in einem Ministerium schon einmal über eine Brücke gesprochen wurde? Die Antwort auf die Frage nach dem Beginn der Zusätzlichkeit lautet also: Man weiß es nicht. Dritte Frage: Gilt die Zusätzlichkeit auch für die Länder? Der Wortlaut der Verfassungsnorm ist da unklar. Dem Bürger ist die ganze Zeit etwas von Zusätzlichkeit erzählt worden. Das stimmt zwar politisch, nur was sagt der Wortlaut des Grundgesetzes zu den Mitteln für Länder aus? – Nichts zur Zusätzlichkeit. In Art. 143h Abs. 2 wird ausgeführt – Zitat –: „Aus dem Sondervermögen nach Absatz 1 Satz 1 stehen den Ländern 100 Milliarden Euro auch für Investitionen der Länder in deren Infrastruktur zur Verfügung. Die Länder haben dem Bund über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten. Der Bund ist zur Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung berechtigt. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates.“ Es wird eine interessante Rechtsfrage werden, inwieweit die Bestimmungen über die Zusätzlichkeit der Mittel in Art. 143h Abs. 1 für den Bund auf die Länder übertragen werden könnten. Die Antwort auf die Frage nach der Zusätzlichkeit bei den Ländern lautet: Man weiß es nicht. Das alles möchten wir aber geklärt wissen. Daher werden wir diesem FDP-Antrag zustimmen. Unabhängig von diesem Antrag ist grundsätzlich zu bemerken: Diese neuen Verschuldungsmöglichkeiten haben der Bundesregierung den Druck genommen, endlich einmal zu sparen und Schwerpunkte zu setzen. Es wäre eine Gelegenheit für die Altparteien, sich vor dem Wähler ehrlich zu machen. Besser wäre es, dem Bürger reinen Wein einzuschenken, denn Ihre Politik des Vertreibens von Unternehmen, der Massenmigration und der ideologischen Verdummung ist gescheitert. Wenn Sie weiter warten, bis es auch der letzte Gutwillige Ihrer Wähler kapiert hat, haben Sie alles Vertrauen verspielt. Dann folgen Sie der Democrazia Cristiana in Italien. Diese gibt es überhaupt nur noch, weil sich irgendeine Splittergruppe den Namen juristisch gesichert hat. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Bei Wahlumfragen sind das „Sonstige“. – Viel Spaß auf diesem Weg. (Beifall von der AfD) Landtag
