Ina Brandes
Mit der vorliegenden Novelle modernisieren wir das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen grundlegend und nutzen die Gestaltungsmöglichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung. Der Gesetzentwurf ist in enger Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv, den Landschaftsverbänden und weiteren Beteiligten entstanden. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Die breite Zustimmung der Archivwissenschaft und der Kommunalen Spitzenverbände sowie die einstimmige Annahme des Fachausschusses zeigen, dass wir einen guten und ausgewogenen Weg gefunden haben. Im Kern verfolgt die Novelle vier Ziele. Erstens. Wir schaffen Rechtssicherheit beim Zusammenspiel von Archivwesen und Datenschutz. Die Datenschutz-Grundverordnung eröffnet den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, für Archive besondere Regelungen vorzusehen. Von dieser Möglichkeit machen wir – wie die anderen Bundesländer – Gebrauch. So sichern wir die Arbeit unserer Archive dauerhaft ab. Zweitens. Wir stärken die Archive als Orte demokratischer Erinnerung. Archive bewahren nicht nur Dokumente. Sie ermöglichen die Aufarbeitung staatlichen Handelns und schaffen die Grundlage für historische Forschung, politische Bildung und die Durchsetzung berechtigter Interessen Betroffener. Das gilt insbesondere für Unterlagen, die in Unrechtsregimen wie der NS-Diktatur oder der DDR entstanden sind. Ihre Archivierung ist unverzichtbar, um Unrecht aufzuarbeiten und staatliches Handeln auch rückblickend nachvollziehbar zu machen. Zugleich schaffen wir hierfür eine klare gesetzliche Grundlage, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte ebenso berücksichtigt wie die berechtigten Interessen von Forschung und Öffentlichkeit. Drittens. Wir verzahnen das Archivgesetz noch besser mit dem Kulturgesetzbuch. Archive sind Teil unseres kulturellen Gedächtnisses. Deshalb stellen wir sicher, dass sie als Kultureinrichtungen auch künftig an den Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten des Kulturgesetzbuchs teilhaben können. Viertens. Wir stärken das Archivwesen insgesamt. Die fachliche Unabhängigkeit des Landesarchivs 15.07.2026 wird ausgebaut. Gleichzeitig profitieren auch die kommunalen und vielfach die privaten Archive von den modernisierten Regelungen. Schließlich passen wir das Kulturgesetzbuch an die aktuellen Entwicklungen in der Provenienzforschung an. Mit der Neuordnung der Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut und einer präziseren Aufgabenbeschreibung der Koordinationsstelle für Provenienzforschung sorgen wir auch hier für zeitgemäße und verlässliche Rahmenbedingungen. Mit dieser Novelle stärken wir unsere Archive als Orte des kulturellen Gedächtnisses, der historischen Verantwortung und des demokratischen Rechtsstaats. Sie bewahren unsere Vergangenheit – und schaffen damit eine unverzichtbare Grundlage für die Zukunft.
