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Rainer Schmeltzer

15.07.2026 Sitzungen 18/127

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Da die AfD uns mittlerweile in jedem Plenum mit derlei Anträgen beschäftigt, will ich die Frage, die in diesem Antrag aufgeworfen wird, sehr deutlich beantworten: Ja, natürlich sind wir der Meinungsfreiheit verpflichtet, und zwar ohne Wenn und Aber. Meinungsfreiheit heißt allerdings, dass der Staat nicht entscheidet, welche Meinung richtig oder falsch ist. Er bestimmt nicht, welche Auffassung veröffentlicht werden darf. Er nimmt auch keinen Einfluss darauf, wie Medien berichten und bewerten. Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht, dass journalistische Arbeit ohne handwerklichen Maßstab auskommt. Hier die Freiheit, da die Sorgfalt – das geht so nicht. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Rodion Bakum [SPD]) Landtag Im Gegenteil: Meinungsfreiheit und journalistische Sorgfalt sind keine Gegensätze, sie gehören geradezu zusammen. Wer Dinge als Tatsachen verbreitet, der muss auch sorgfältig arbeiten. Das gilt für Zeitungen, das gilt für den Rundfunk, und das gilt auch für journalistisch-redaktionelle Angebote im Internet. Ein Blick in den Medienstaatsvertrag hätte geholfen. § 19 besagt sehr explizit, dass es gerade nicht auf die politische Haltung ankommt. Dieser Paragraf entscheidet nicht darüber, ob ein Beitrag erwünscht oder unerwünscht, links oder rechts, regierungsnah oder regierungskritisch ist. Er verlangt lediglich, dass Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit überprüft werden, nicht mehr und nicht weniger. Ich will einmal ganz klar sagen: Das ist auch das Mindeste, was Zuhörer, Leser von Menschen, die als Medienvertreter auftreten, erwarten dürfen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Das ist auch – entgegen mancher Legendenbildung – kein Maulkorb und keine Zensur, sondern das ist die rechtlich gebundene Aufsicht über journalistisches Handwerk, nicht über Inhalte. Die Landesmedienanstalt entscheidet dabei nicht nach politischer Opportunität. Sie ist staatsfern und unabhängig. Sie ist an Recht und Gesetz gebunden, und ihre Entscheidungen unterliegen natürlich gerichtlicher Kontrolle. So arbeitet ein Rechtsstaat. Wenn nun ausgerechnet die AfD politische Einflussnahme auf die Landesmedienanstalt vom Medienminister verlangt – so geschehen –, dann frage ich mich, wann die Staatsferne nun gilt. Dann, wenn es passt? Aber wenn es um die eigenen Dinge geht, dann brauchen wir davon nicht so viel? Da bitte ich schon ein bisschen um Redlichkeit und Lauterkeit der Absicht. Entweder gilt das oder nicht. Die Leute müssen Klarheit darüber haben, wes Geistes Kind Sie sind. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Angela Freimuth [FDP]) In diesem Antrag wird auch behauptet, bestimmte Onlineangebote würden gegenüber anderen Medien benachteiligt. Ich kann das nicht feststellen. Es gibt unterschiedliche Wege der Kontrolle: über den Deutschen Presserat, über anerkannte Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle oder eben über die Landesmedienanstalten. Niemand hat den Weg versperrt, sich etwa dem Kodex des Deutschen Presserats zu unterwerfen. Das kann man tun. Wenn man das aber nicht macht, dann darf man sich nicht wundern, dass die Landesmedienanstalt genauer hinschaut – und das aus Gründen. Es gibt eben keinen Bereich journalistisch-redaktioneller Arbeit, in dem die Sorgfalt bedeutungslos wäre. Der Medienstaatsvertrag eröffnet gerade auch 15.07.2026 digitalen Anbietern ausdrücklich die Möglichkeit, sich einer solchen anerkannten freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Dass dazu nun von der AfD die Streichung gefordert wird, ist ungefähr damit gleichzusetzen, dass journalistisch-redaktionelle Onlineangebote künftig davon ausgenommen sein sollen. Mit Blick auf Ihr politisches Geschäftsmodell kann ich verstehen, dass Sie daran ein Interesse haben. Als Medienminister muss ich allerdings sagen, dass wir als liberale Demokratie kein Interesse daran haben. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Deswegen: Meinungsfreiheit schützt den offenen Diskurs. Die Staatsferne schützt die Unabhängigkeit der Medienaufsicht. Journalistische Sorgfalt schützt die Grundlage, auf der sich Menschen ihre eigene Meinung bilden können. Diese drei Prinzipien gehören zusammen. Der vorliegende Antrag löst kein Problem. Wenn Sie versuchen, irgendwelche Influencer zu Ihren Helferichen – Entschuldigung! – Helferlein zu machen, (Heiterkeit von der SPD und Matthias Kerkhoff [CDU]) dann ist das Ihr Problem, aber nicht unseres. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Angela Freimuth [FDP])

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