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Dr. Marcus Optendrenk

15.07.2026 Sitzungen 18/127

Ihnen liegt heute zur abschließenden Beratung der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ vor. Mit dem Gesetzentwurf übertragen wir die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar 2026 systemgerecht eins zu eins auf die Beamten- und Richterschaft sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land Nordrhein-Westfalen. Für das Jahr 2026 sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. April 2026 eine Erhöhung  der Grundgehälter sowie der Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen für den Auslandszuschlag um 3,36 %,  der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretäranwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 60 Euro und  der weiteren, seit jeher an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezügebestandteile (insbesondere der Amtszulagen, der Strukturzulage und der Familienzuschläge) um 2,8 % vor. Der Erhöhungsprozentsatz für die Grundgehälter und die Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen für den Auslandszuschlag von 3,36 % stellt dabei sicher, dass in jeder Besoldungsgruppe und jeder Erfahrungsstufe mindestens eine Erhöhung des Grundgehalts um den in der Tarifeinigung vorgesehenen Mindestbetrag von 100 Euro erfolgt. Die Umsetzung des Mindestbetrags in dieser Form erfolgt mit Blick auf das verfassungsrechtlich verankerte Abstandsgebot und zugleich im Vorgriff auf das Erfordernis einer Stärkung der Grundgehälter im Rahmen der Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. 15.07.2026 Die ersten Abschlagszahlungen sind bereits auf den Konten der Beschäftigten eingegangen. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes für Besoldung und Versorgung für die schnelle Umsetzung bedanken. Für das Jahr 2027 erfolgt ab dem 1. März 2027 eine weitere Erhöhung  der Bezüge um 2 % und  der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretärsanwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 60 Euro. Für das Jahr 2028 sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2028 eine Erhöhung  der Bezüge um 1 % und  der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretärsanwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 30 Euro vor. Die Ruhegehälter, die Witwen- und Waisengelder und die Unterhaltsbeiträge werden entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht. Die voraussichtlich erforderlichen strukturellen Anpassungen des Besoldungsrechts zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 sollen in einem zweiten Schritt nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung soll nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Denn die Beamtinnen und Beamten sind das starke Rückgrat unserer Demokratie. Eine faire und verlässliche Besoldung und Versorgung gehören zur Wertschätzung definitiv dazu.

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