Elisabeth Müller-Witt
Die SPD-Fraktion begrüßt zunächst einmal, dass die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf und die sie tragenden Fraktionen mit dem Änderungsantrag Schritte in die richtige Richtung unternehmen. So regelt der Änderungsantrag eine bessere Regulierung des Onlineglücksspiels dahin gehend, dass die Konzessionäre stärker in den Blick genommen werden. Dies ist wichtig und richtig. Dadurch wird die Zuverlässigkeit der Konzessionäre – und zwar auch im Hinblick auf ihre Geschäftsbeziehungen – strengeren Kriterien unterworfen. Allerdings ist dies nur die eine Seite der Medaille. Bei der Bewertung des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzes zur Änderung des Online-Casinospiel Gesetzes NRW stellen wir dagegen fest, dass die Landesregierung über die Befassung mit der Konzessionsseite hinaus keine weiteren Änderungen vornimmt, um den Spielerschutz ganz im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags deutlich zu stärken. So wird auch in der schriftlichen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW betont, dass „Live-Casinospiele aufgrund ihrer hohen Realitätsnähe, ihrer kontinuierlichen Spielabläufe und ihrer sozialen Inszenierung ein erhöhtes Suchtpotenzial aufweisen.“ Und weiter: „Vor diesem Hintergrund ist es fachlich geboten, die Regulierung nicht nur formal auf den Konzessionsinhaber zu beschränken, sondern alle tatsächlich am Spielbetrieb beteiligten Akteure verbindlich einzubeziehen.“ Dabei sollte insbesondere die Suchtprävention in den Fokus genommen werden, sei es durch techni-Landtag sche Möglichkeiten der Spielunterbrechung oder durch andere Maßnahmen. Die SPD-Fraktion sieht in dem Gesetz den ersten Versuch, das Online-Casinospiel Gesetz zu verbessern, enthält sich aber aus den genannten Gründen bei der Abstimmung.
