Sebastian Watermeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Qualität eines Gesetzentwurfs erkennt man oftmals daran, wie oft er kurz vor Schluss noch repariert werden muss. Genau das erleben wir heute. Anfang des Jahres hatte uns die Landesregierung ihren großen Bauturbo präsentiert. Alles sollte schneller, einfacher und moderner werden: „Bürokratie am Bau? Ciao!“ usw. Dann gab es die Anhörung im April, und plötzlich stellte sich heraus: Es war jetzt wohl doch nicht die Superreform, die quasi über Nacht dafür sorgen würde, dass mehr Wohnungen schneller gebaut werden können. 15.07.2026 Feuerwehren, Kommunen, Fachverbände und Sachverständige wiesen reihenweise auf Schwachstellen beim Brandschutz, beim Denkmalschutz, bei der Barrierefreiheit, bei den Verfahren hin, und weil die Kritik offensichtlich nicht so einfach wegzudiskutieren war, mussten Sie von der Regierungskoalition nachbessern. Das Ergebnis dieser Nachbesserung liegt uns nun erst seit Montag in Form ihres umfangreichen Änderungsantrags mit zahlreichen Korrekturen am eigenen Gesetz vor. Man könnte sagen, um in Ihrem Bild zu bleiben, Herr Ritter: Der Videoreferee hat eingegriffen, aber er hat sich für die Entscheidung sehr viel Zeit gelassen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Der Zeitpunkt der Einbringung Ihres Antrags belegt auch, wie schwer Sie sich in den eigenen Reihen damit getan haben, überhaupt zu einer gemeinsamen Linie zu finden. Man kann das als Lernfähigkeit bezeichnen. Das wäre die freundliche Interpretation. Man kann aber auch sagen: Zwar ist mit Ihrem Änderungsantrag das Gesetz tatsächlich besser geworden, aber – ehrlich gesagt – nach dem ursprünglichen Entwurf war die Messlatte dafür jetzt auch nicht so hoch. Deshalb ist es noch lange nicht gut und für uns auch noch nicht zustimmungsfähig. Ich will dafür vier Beispiele nennen. Erstens: die Genehmigungsfiktion. Sie wird weiterhin als Instrument der Beschleunigung verkauft. Tatsächlich können Bauvorhaben künftig als genehmigt gelten, obwohl die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Die Landesregierung verspricht dadurch schnellere Verfahren. Viele Praktikerinnen und Praktiker befürchten hingegen neue Rechtsunsicherheiten und neue Konflikte. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben wiederholt auf die Risiken hingewiesen. Wer Verfahren beschleunigen will, muss sie besser organisieren und darf das fehlende Prüfergebnis nicht durch Zeitablauf ersetzen. Zweitens: der Brandschutz. Sie haben hier einen ganz wichtigen Kritikpunkt aufgegriffen. Die ursprünglich vorgesehene Verengung bei den Brandschutzsachverständigen wird wieder zurückgenommen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir fragen uns aber auch, wie dieser offensichtlich untaugliche Vorschlag eigentlich in den ursprünglichen Entwurf gekommen ist. Nicht korrigiert wurden dagegen die Lockerungen beim zweiten Rettungsweg. Die Feuerwehren haben ihre Bedenken dazu sehr deutlich vorgetragen. Sicherheit entsteht nicht zufällig, und Deutschland gehört seit Jahren zu den Ländern mit den niedrigsten Brandtodesraten weltweit, weil über Jahrzehnte hohe Standards entwickelt wurden. Deshalb halten wir es auch für falsch, die Anforderungen an Rettungswege abzusenken, um Verfahren zu beschleunigen. Landtag Drittens. Auch bei der Barrierefreiheit hat die Koalition nachgebessert. Nach Kritik der kommunalen Spitzenverbände wurde für öffentlich zugängliche Bestandsgebäude wieder ein Verweis auf die Barrierefreiheitsanforderungen aufgenommen. Das ist ebenfalls besser als der ursprüngliche Entwurf, das Grundproblem bleibt aber. Angesichts einer sehr geringen Neubauquote entscheidet sich die Frage der Teilhabe vor allem im Bestand. Wir werden in Zukunft auf jede barrierearme und barrierefreie Wohnung angewiesen sein. Deshalb überzeugt uns die Richtung dieser Reform weiterhin nicht. Viertens. Auch beim Denkmalschutz musste die Landesregierung nach der Anhörung zurückrudern. Die geplanten Änderungen beim Landesdenkmalrat werden vorerst nicht weiterverfolgt. Die Rolle der Landschaftsverbände im Bereich der Bodendenkmalpflege bleibt erhalten. Das sind Korrekturen, die wir ausdrücklich zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig bleiben problematische Sonderregelungen aber bestehen, und die grundlegende Frage, wie der notwendige Ausgleich zwischen Verteidigungsinteressen, kommunaler Selbstverwaltung und dem Schutz unseres kulturellen Erbes aussehen soll, ist aus unserer Sicht weiterhin nicht überzeugend beantwortet. Es bleibt dabei: Das eigentliche Problem beim Bauen in Nordrhein-Westfalen sind nicht in erster Linie Sicherheitsstandards, sondern überlastete Bauämter, die schleppende Digitalisierung, der Personalmangel und die langsamen Verwaltungsabläufe. (Beifall von der SPD) Die kommunalen Spitzenverbände bleiben dabei: Trotz der vorliegenden Änderungen sehen sie weiterhin erhebliche Probleme bei der Umsetzung und haben sogar eine spätere Einführung gefordert. Wir erkennen an, dass CDU und Grüne nachgebessert haben. Der SPD reicht das aber nicht aus. Bei der Landesbauordnung bleiben die Probleme rund um die Genehmigungsfiktion, Rettungswege und Barrierefreiheit sowie der Rückgang staatlicher Kontrollen bestehen. Deshalb werden wir uns bei Art. 1 enthalten. Die Änderungen am Denkmalschutzgesetz überzeugen nicht, und deshalb werden wir Art. 2 ablehnen. Dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften werden wir dagegen zustimmen. Ebenso stimmen wir der Überführung der Regelungen des bisherigen BauGB-Ausführungsgesetzes in die Landesbauordnung und der damit verbundenen Aufhebung der bisherigen Ausführungsgesetze zu. Da wir die Umsetzungsfristen für die Kommunen für zu kurz halten, was wir bereits mitgeteilt haben, lehnen wir auch Art. 5 ab. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) 15.07.2026 – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
