Angela Freimuth
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich „endlich“ gesagt, weil der Gesetzentwurf und die darin enthaltenen Erleichterungen lange angekündigt waren und auch lange von der Bau- und Wohnungswirtschaft erwartet wurden. Breits bei der Einbringung habe ich anerkannt, dass der Entwurf wichtige Schritte in die richtige Richtung enthält: Privilegierung des Bauens im Bestand, Erleichterungen für Umbauten und Nutzungsänderungen, Einstieg in die Genehmigungsfiktion und insbesondere die Beschränkung der anerkannten Regeln der Technik auf das bauordnungsrechtliche Mindestmaß. Das wurde auch in der Sachverständigenanhörung ausdrücklich anerkannt, wenngleich die Praktiker und Experten auch verdeutlichten, dass das Deregulierungs- und Beschleunigungspotenzial mit dem Gesetzentwurf längst nicht ausgeschöpft werde. Die Vertreter der Planer, Architektenkammer und Ingeni-15.07.2026 eurkammer Bau, zeigten auf, dass Aufstockungen oder Dachgeschossausbauten oft daran scheiterten, dass das gesamte Gebäude auf aktuelle Komfortund Schallschutznormen ertüchtigt werden müsse. Mit der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Oldtimer-Regelung wird daran einiges geändert, und zwar wesentlich. Warum dann aber die Privilegierung von Aufstockungen auf nur ein Stockwerk begrenzt wird und nicht, wie beispielsweise auch vom VdW nachvollziehbar dargelegt wurde, zumindest zwei möglich gemacht werden, erschließt sich nicht. (Beifall von der FDP) CDU und Grüne haben im Mai 2026 – am 21. war die Ausschusssitzung, lieber Kollege Klocke; ich habe gerade extra nachguckt – angekündigt, dass es aufgrund der Erkenntnisse aus der Sachverständigenanhörung noch Änderungen des Gesetzentwurfs geben werde. Diese Änderungen – das will ich auch anmerken – kamen dann eben doch sehr kurzfristig, und ich will auch darauf hinweisen: Vielleicht können wir das noch in der Zeit lesen, aber viele, die hinterher mit dem Gesetz arbeiten müssen, hatten nicht die Gelegenheit, diese Änderungen in der Kürze der Zeit nachvollziehen zu können. Insofern als Anregung: Ein bisschen früher und rechtzeitig wäre nicht nur kollegialiter besser, sondern dadurch würde vielleicht auch in der Sache einiges erreicht. (Beifall von der FDP, Sarah Philipp [SPD] und Sebastian Watermeier [SPD]) Wenn Standsicherheit und Brandschutz gewährleistet sind, dann spricht doch bauordnungsrechtlich überhaupt nichts dagegen, auch tatsächlich mehr zu ermöglichen, als in dem Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt auch mit der Änderung vorgesehen ist. Ein anderer Punkt. Ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar, dass Sie diesen mit dem Änderungsantrag aufgegriffen haben; es handelte sich nämlich um einen gravierenden Mangel und quasi um eine Berufsausübungsbeschränkung, denn eine gesamte Berufsgruppe mit europäischer Zertifizierung sollte faktisch bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten ausgeschlossen werden, und das mit möglichen europarechtlichen und auch sehr praktischen und persönlichen Folgen für die Verfügbarkeit qualifizierter Gutachter. Das haben Sie aufgegriffen, und es ist richtig und geboten, diesen Fehler des Gesetzentwurfs mit dem Änderungsantrag zu korrigieren. Wir Freien Demokraten haben uns in der Vergangenheit immer wieder für die Einführung einer Genehmigungsfiktion ausgesprochen und dafür, auch diese Möglichkeiten zur Beschleunigung tatsächlich zu nutzen. Da sind wir anders als die Kollegen der Sozialdemokratie. Denn immer wieder erreichten uns die dramatischen Schilderungen, dass durch lange Genehmigungsverfahren Stillstand und Kostenexplosio-Landtag nen erlitten wurden. Deshalb begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich die Einführung der Genehmigungsfiktion. Die Zeit erlaubt es leider nicht, alle Punkte der Gesetzesänderung hier im Plenum individuell zu bewerten und herauszustellen. Deswegen haben wir mit unserem Entschließungsantrag sowohl die Verbesserungen anerkannt, aber auch gleichzeitig unserer Überzeugung Ausdruck verliehen, dass wir uns gerade angesichts der vielen verzweifelten Wohnungsuchenden in unserem Land mit diesen Erleichterungen nicht zufriedengeben wollen und auch nicht zufriedengeben dürfen. (Beifall von der FDP) Wir wollen ein Bauordnungsrecht, das konsequent auf Gefahrenabwehr fokussiert ist, mit dem kostensteigernde Detailnormen gestrichen, Umbau, Nachverdichtung und serielles Bauen erleichtert und die Kommunen digital und rechtssicher handlungsfähig gemacht werden. Vielleicht können wir alle gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, die Änderungen im Vertragsrecht, im BGB, also im Bundesrecht, noch zu erreichen (Die Redezeit wird angezeigt.) – ich komme damit auch zum Schluss, Frau Präsidentin –, damit die Lösungskompetenzen der Planer und der Bauunternehmen innovatives, kostenbewusstes und attraktives Wohnen ermöglichen. (Beifall von der FDP) Wir sehen in dem Antrag, in dem Gesetzentwurf und auch in dem Änderungsantrag wichtige Impulse, aber sie gehen nicht weit genug. Deswegen werden wir uns zu dem Gesetzentwurf enthalten. (Christian Loose [AfD]: Haben wir Block II?) Den Entschließungsantrag der SPD lehnen wir ab, weil sie damit leider genau das Gegenteil von dem möchte, was wir wollen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
