Peter Blumenrath
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über das Landesantidiskriminierungsgesetz und den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Mit Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein werden in diesem Jahr drei Bundesländer ein landeseigenes Gesetz verabschieden. Wir alle verfolgen dabei das gleiche Ziel: Niemand darf wegen Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung oder anderen persönlichen Merkmalen diskriminiert werden. (Henning Höne [FDP]: Das ist schon jetzt ver- boten!) Klar ist aber auch, dass ein Landesantidiskriminierungsgesetz treffsicher und rechtssicher ausgestaltet sein muss. Deswegen werden mit dem Änderungsantrag die Erkenntnisse der Anhörung aufgegriffen. Er schafft Rechtsklarheit, einen präzisen Anwendungsbereich und eine ausgewogene Ausgestaltung. Dabei gilt: Für Schwarz-Grün sind Expertenanhörungen keine Pflichtveranstaltung, sondern ein parlamentarisches Werkzeug, um politische Ideen richtig Landtag umzusetzen. Lassen Sie mich das anhand von fünf konkreten Punkten deutlich machen. Erstens. Der klar gefasste Kausalitätsnachweis verlangt, dass Tatsachen bewiesen werden müssen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machen. Erst dann muss die andere Partei einen Nachweis erbringen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung vorgelegen hat. (Ralf Witzel [FDP]: Genau! Dann aber schon!) Zweitens. Wir arbeiten mit einem geschlossenen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen. Damit schaffen wir Rechtssicherheit. Drittens. Der Anwendungsbereich, in dem das LADG greift, ist klar definiert. Ausdrücklich ausgenommen sind die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und der Verfassungsgerichtshof, öffentliche Stellen, deren Amtsträger als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft handeln oder die im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften tätig sind. Damit ist klar: Das LADG greift nicht, wenn Polizeibeamtinnen und -beamte strafverfolgend oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft und Gerichte handeln. (Ralf Witzel [FDP]: Nur dann!) Viertens. Wir schaffen mit der Ombudsstelle im zuständigen Ministerium einen niederschwelligen, außergerichtlichen Weg der Streitbeilegung. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass aufgrund der Tätigkeiten der Ombudsstellen befürchtete Klagewellen schlicht ausgeblieben sind. Die Reaktionen auf den überarbeiteten Entwurf zeigen, dass auch Verbände und Gewerkschaften eine entsprechende Stelle begrüßen. Fünftens. Die festgeschriebene Evaluation im Jahr 2030 bezieht sich nun auf alle Verbände. Das Parlament wird die Auswirkungen dieses Gesetzes prüfen. Dabei werden praktische Erfahrungen berücksichtigt und bei Bedarf Veränderungen vorgenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir vertrauen unserer Polizei, unserer Justiz und unserer Verwaltung. (Henning Höne [FDP]: Dann braucht ihr das Gesetz nicht! – Ralf Witzel [FDP]: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!) Aus diesem Grund möchte ich mich an dieser Stelle noch an alle Schulleiterinnen und Schulleiter sowie sonstigen Empfänger des FDP-Rundschreibens richten: Lassen Sie sich nicht dolle machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Änderungsantrag von CDU und Grünen wurde am 23. Juni an die Fraktionen versendet. Am 24. Juni, einen Tag später, verschickte die FDP ihre Thesen zum LADG, ohne den Änderungsantrag zu berücksichtigen. Das Schreiben an Schulen und Vertre-15.07.2026 ter von Polizeigewerkschaften ignoriert – versehentlich oder absichtlich – die eingebrachten Änderungen in Gänze. Selbstverständlich – und das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich – gehört Kritik an Gesetzentwürfen dazu. Sie sind Opposition, es ist schlicht Ihre Aufgabe. Wer dabei jedoch einen veralteten Entwurf in Umlauf bringt, sei es versehentlich, aus Unfähigkeit oder gar absichtlich, und ihn damit zum Gegenstand einer Kampagne macht, verliert – wenn ich das so sagen darf – Maß und Mitte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir halten Maß und Mitte. Wir sichern mit diesem Gesetz einen ausgewogenen und rechtssicheren Diskriminierungsschutz in Nordrhein-Westfalen. Wir bitten daher um Zustimmung zur Änderung und zum gesamten Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
