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Dr. Marcus Optendrenk

15.07.2026 Sitzungen 18/127

Ihnen liegt heute in erster Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen vor. Ein leistungsstarker öffentlicher Dienst ist Fundament eines handlungsfähigen Staates. Hochqualifizierte, motivierte und loyale Beschäftigte an den Schulen und in Verwaltung, Polizei und Justiz sind für unseren Staat und unsere Demokratie unverzichtbar. Ein leistungsstarker öffentlicher Dienst verdient Verlässlichkeit, Wertschätzung und moderne Arbeitsbedingungen. Digitalisierung und demografischer Wandel verändern diese Arbeitswelt enorm. Deshalb müssen die Arbeitsbedingungen kontinuierlich und vorausschauend weiterentwickelt werden. Das ist ein fortwährender Prozess, den die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entschieden angeht. Erste Meilensteine zur Stärkung des öffentlichen Dienstes haben wir bereits erreicht – sowohl mit dem Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften als auch mit der Novellierung des Laufbahnrechts. Mit der Umsetzung des vorliegenden Maßnahmenpakets setzen wir das bisher Erreichte konsequent fort. Ich danke den beteiligten Verbänden und Gewerkschaften für den konstruktiven und offenen Dialog! Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt. Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten. Durch das Ansparen der 41. Wochenstunde – 0,5 Wochenpflichtstunden bei Lehrkräften – auf ein Lebensarbeitszeitkonto können sich die Beschäftigten ein Stundenguthaben ansparen, das insbesondere für Freistellungen vor Eintritt in den Ruhestand genutzt werden kann. Darüber hinaus werden mit einer Reform des Zulagen- und Vergütungswesens komplexe und verwaltungsaufwendige Regelungen angepasst. Gleichzeitig werden die Zulagenbeträge moderat erhöht. 15.07.2026 Zudem wird mit der Einführung von Altersgeld auch die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erhöht. Gleichzeitig wird durch die Trennung der Alterssicherungssysteme ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet. Die Entflechtung der Systeme schafft Transparenz und reduziert die administrative Komplexität. Weitere zentrale Punkte sind die Ausweitung des Arbeitszeitrahmens in den Morgenstunden, die Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Verwendungseinkommen und die Verbesserung des Stellenschlüssels für weitere aufsichtführende Richterinnen und Richter. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere verbessernde Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel die attraktivere Ausgestaltung des Zuschlags bei Hinausschieben des Ruhestandseintritts oder die Einführung eines Fallmanagements für Beihilfeberechtigte mit besonderem Unterstützungsbedarf. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir mehr Flexibilität im Berufsverlauf, bauen Bürokratie ab und stärken die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Ich freue mich auf die weitere Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss. Landtag Anlage 8 Zu TOP 24 – Gesetz für fairen Wohnraum und zur Sicherstellung angemessener Wohn- und Unterbringungsverhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen (Faires-Wohnen-Gesetz Nordrhein-Westfalen – FwoG NRW) – zu Protokoll gegebene Rede Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Fair Play ist in diesen Tagen nicht nur bei der Fußball-Weltmeisterschaft entscheidend, sondern muss gerade auch auf dem Wohnungsmarkt gelten. Und wenn wir über Fairness auf dem Wohnungsmarkt sprechen, ist unser Ziel klar: ein gutes Zusammenspiel mit klaren Regeln und Schutz für redliche Eigentümerinnen und Eigentümer. Wer Menschen ein Zuhause vermietet, trägt Verantwortung und darf aus Wohnraum kein Spielfeld für Rücksichtslosigkeit machen. Aber wer Menschen verwahrloste Wohnungen vermietet oder sie in überteuerten Unterkünften unterbringt, wird es in Nordrhein-Westfalen in Zukunft noch ungemütlicher haben: Geschäftsmodellen auf dem Rücken von sozial Schwächeren schieben wir einen Riegel vor. Der Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist mit rund 9,3 Millionen Wohnungen das materielle Fundament für den sozialen Zusammenhalt, für gesellschaftliche Stabilität und für das ganz persönliche Wohlbefinden der Menschen in unserem Heimatland. Dabei muss in aller Klarheit zunächst betont werden: Die absolute, überwiegende Mehrheit der Vermieterinnen und Vermieter in Nordrhein-Westfalen handelt zutiefst verantwortungsvoll. Sie halten gesetzliche Vorgaben ein, sie investieren nachhaltig und sie bieten ihren Mieterinnen und Mietern ein sicheres, ordnungsgemäßes Zuhause. Dieses redliche Handeln und mit ihm die Eigentumsgarantie stehen zu Recht unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes. Doch Eigentum verpflichtet auch. Sein Gebrauch ist nicht schrankenlos, sondern von Beginn an als Sozialbindung im Grundgesetz ausformuliert worden: Es soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Wo diese Pflicht bewusst missachtet wird, da müssen wir als Staat handeln. Wenn Immobilien absichtlich verwahrlost, Mindeststandards missachtet und gesundheitsgefährdende Mängel einfach hingenommen werden, dann leiden nicht nur die dort lebenden Menschen. Es verfällt das ganze Quartier, die kommunale Infrastruktur wird belastet und der faire Wettbewerb wird zulasten der ehrlichen Vermieter verzerrt. 15.07.2026 Im Jahr 2021 haben wir mit dem Wohnraumstärkungsgesetz ein starkes Fundament gelegt. Es hat Kommunen handlungsfähiger gemacht, Mindeststandards für Unterkünfte gesetzt und klare Regelungen für die Zweckentfremdung geschaffen. Viele Instrumente haben sich im kommunalen Vollzug bewährt. Aber die seither gesammelten Praxiserfahrungen aus den Städten und Gemeinden und den zahlreichen Kontrollaktionen haben gezeigt: Wir müssen nachschärfen. Genau das tun wir mit dem neuen „Faires-Wohnen-Gesetz“. Wir geben Kommunen wirksamere, rechtssichere Werkzeuge an die Hand, um dort, wo es nötig ist, gezielte und verhältnismäßige Eingriffe vornehmen zu können. Und wir schaffen Klarheit für diejenigen, die Verantwortung übernehmen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für ein Faires-Wohnen-Gesetz hat sieben zentrale Punkte: Erstens: klare Generalnorm. Wir verankern erstmals eine eindeutige, rechtssichere Generalnorm für angemessenen Wohnraum und Unterkünfte. Wer über Wohnraum verfügt, muss diesen instand halten. Das schafft Rechtsklarheit im Vollzug und wirkt präventiv gegen Verwahrlosung. Gleichzeitig wird klargestellt: Auch Bewohnerinnen und Bewohner tragen Verantwortung für den Zustand der Wohnung. Damit wird der Wohnungsaufsicht ein ausgewogenes Handeln ermöglicht. Zweitens: Bündelung und Konkretisierung der Mindeststandards. In Teil 2 des Gesetzentwurfs bündeln und modernisieren wir die Vorschriften zu Instandsetzung und ordnungsgemäßer Nutzung. Abgasanlagen und elektrische Leitungen sollen neu in den Katalog der relevanten Mängel aufgenommen werden. Ebenfalls neu ist: Künftig soll bereits die Androhung einer Unterbrechung der Strom-, Energie- oder Wasserversorgung ausreichen, damit Behörden einschreiten können. Wir warten künftig nicht mehr, bis der Strom oder das Wasser tatsächlich abgestellt sind. Drittens: konsequenter Durchgriff durch eine Treuhandverwaltung bis hin zur Enteignung. Wo Eigentümerinnen und Eigentümer dauerhaft abtauchen und Immobilien komplett verkommen lassen, geben wir den Kommunen die Instrumente der Treuhandverwaltung und – als Ultima Ratio – die Enteignung aus zwingenden Gründen an die Hand. Die Treuhandverwaltung soll bei untätigen Eigentümern, deren Immobilien verwahrlosen, die Verwaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes übernehmen können. Eine Enteignung kommt ebenfalls – unter engen Voraussetzungen – in Betracht: Die Gemeinde muss sich zuvor ernsthaft und vergeblich um einen freihändigen Erwerb zu angemessenen Bedingungen bemüht haben. Au-Landtag ßerdem muss das Grundstück wieder einer baulichen Nutzung zugeführt oder für Wohnzwecke vorbereitet werden. Viertens: Schutz vor Ausbeutung. Wir führen erstmals ein klares Verbot ausbeuterischer Überlassungspraktiken ein. Im Zusammenhang mit verschiedenen Kontrollaktionen ist immer wieder aufgefallen, dass Menschen zu unangemessen hohen Entgelten Wohnraum oder eine Unterkunft überlassen bekommen haben. Daher nimmt der Gesetzentwurf erstmals ein Verbot ausbeuterischer Überlassungspraktiken auf. Fünftens: das Gütesiegel „Faire Unterkunft“. Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz wurde 2021 erstmals ein Anzeigeverfahren für Unterkünfte für Beschäftigte im Land Nordrhein-Westfalen eingeführt. Aus der fünfjährigen Erfahrungspraxis hat sich gezeigt, dass dieses Instrument nicht wie im gewünschten Maße funktioniert hat. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass auf Antrag einer Gemeinde im Wege einer Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils fünf Jahren in Gemeinden bestimmt werden kann, dass eine Registrierungspflicht für Unterkünfte greifen soll. Durch die Bestimmung der registrierungspflichtigen Gebiete durch Rechtsverordnung kann passgenauer die Situation vor Ort in den Fokus genommen werden, denn nicht alle 396 Kommunen stehen hier vor den gleichen Herausforderungen. Sofern die Anforderungen an die Unterkunft erfüllt werden, verleiht die Gemeinde ein Gütesiegel „Faire Unterkunft“. Dieses Gütesiegel ist gut sichtbar im Hauseingang anzubringen. Erst mit der Verleihung des Gütesiegels darf die Unterkunft in Betrieb genommen werden. Sechstens: mehr Durchgriff auch beim Datenaustausch. Der Gesetzentwurf verankert umfängliche Informationspflichten sowie Regelungen zur Datenübermittlung, Datenverarbeitung und zum Datenaustausch, um Kommunen mehr Möglichkeiten bei Kontrolle und Vollzug zu eröffnen. Behörden sollen Daten mit anderen Behörden im Inland und auch mit Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten austauschen dürfen, soweit dies für die Zwecke des Gesetzes erforderlich ist. Zugleich werden Gemeinden verpflichtet, andere Stellen, die staatliche Leistungen für das Wohnen bereitstellen, zu unterrichten, wenn Missstände nach dem Faires-Wohnen-Gesetz vorliegen. Siebtens: Kurzzeitvermietung. Die bisherige Grenze für eine genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung soll von 90 Tagen auf 56 Nächte pro Kalenderjahr sinken. Zugleich werden die Vorschriften für das Registrierungsverfahren zur Kurzzeitvermietung an die europäischen Vorgaben angepasst. Dieses Gesetz ist Ausdruck eines ausgewogenen Interessenausgleichs. Es schützt die Freiheit der 15.07.2026 großen, redlichen Mehrheit, aber es macht es für diejenigen, die Menschen in verwahrlosten Wohnungen ausbeuten wollen, in Nordrhein-Westfalen in Zukunft spürbar ungemütlicher. Landtag Anlage 9 Zu TOP 25 – Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes NRW und des Kulturgesetzbuches – zu Protokoll gegebene Reden

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