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Angela Freimuth

FDP 15.07.2026 Sitzungen 18/127

Wir wollen Hochschulen durch Autonomie, klare Regeln und eine verlässliche Grundfinanzierung wirklich stärken, anstatt neue, schwer durchschaubare Sonderverfahren zu etablieren. Wir wollen bestehende Schutzpflichten ernst nehmen, klare Verantwortlichkeiten und niedrigschwellige Hilfe für Betroffene vorsehen, rechtsstaatliche Verfahren sichern und Hochschulen mit den Ressourcen ausstatten, die sie für die Prävention, Beratung und Intervention neben exzellenter Lehre und Forschung brauchen. Ja, Hochschulen müssen sichere Orte sein. Niemand will wegsehen, wenn es um Machtmissbrauch, Übergriffe oder antisemitische und rassistische Vorfälle geht. Sicherheit entsteht aber nicht aus Misstrauensklauseln und aus Parallelrecht, sondern sie entsteht aus klaren, anschlussfähigen Verfahren, die Betroffene tatsächlich stärken, und aus Hochschulen, die finanziell und organisatorisch handlungsfähig sind. In der ersten Lesung habe ich mir für unsere Hochschulen ein Gesetz gewünscht, das ihre Freiheit und Verantwortung stärkt; ein Gesetz, das ihnen den Rücken für die großen Herausforderungen der Digitalisierung, der Demografie und der geopolitischen Veränderungen freihält. Der vorliegende Entwurf bleibt nach unserer festen Überzeugung – trotz einzelner Verbesserungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens – leider hinter diesem Anspruch zurück. Auch der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vermag den Grundfehler nicht zu korrigieren. Deswegen können wir dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen. (Beifall von der FDP) Ich will noch eine Bemerkung zum Antrag der Kollegen der SPD machen. Bezüglich der immer wieder aufflammenden Diskussion um Zivilklauseln will ich darauf hinweisen, dass die Präambel und die Artikel 15.07.2026 unseres Grundgesetzes dazu alles, was dazu geregelt werden muss, ausreichend und abschließend regeln. Unsere Hochschulen brauchen die rechtlichen Möglichkeiten, die ihnen durch die Hochschulfreiheit geboten werden, und natürlich die finanziellen Ressourcen, die wir als Landeshaushaltsgesetzgeber ihnen zur Verfügung stellen müssen, damit sie die notwendigen Kulturveränderungen tatsächlich schaffen und gestalten können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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