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Dorothee Feller

15.07.2026 Sitzungen 18/127

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der datengestützten Qualitätsentwicklung haben wir als Landesregierung im Rahmen unseres Schulkompasses NRW 2030 das wichtige Prinzip „Hinschauen und handeln“ in unserer bildungspolitischen Gesamtstrategie verankert. Die regelmäßigen Lernstandserhebungen und Zielvereinbarungen geben genauen Aufschluss darüber, an welchen Stellschrauben wir gegebenenfalls nachsteuern müssen und wo bei Schülerinnen und Schülern sowie Klassen und Schulen konkrete Unterstützungsbedarfe bestehen. Genau hinzuschauen, wo Unterstützung erforderlich ist, gilt auch in puncto Schulmaterialien. In Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass Eltern einen Eigenanteil an den Kosten für Lernmittel übernehmen, und das aus gutem Grund. Eltern tragen grundsätzlich die Verantwortung und die Sorge dafür, ihre Kinder mit den notwendigen Materialien, die sie für den Schulbesuch benötigen, auszustatten. Richtig ist, dass es Familien gibt, in denen die Eltern das nicht leisten können. Umso wichtiger ist es, dass wir diese Familien gezielt fördern. Daher gibt es bereits wirkungsvolle Unterstützungssysteme. Familien, die staatliche Leistungen, Sozialhilfe erhalten, sind von der Zahlung des Eigenanteils an Lernmittel grundsätzlich befreit. Darüber hinaus können sie im 15.07.2026 Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Unterstützung erhalten. Die Leistungen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien. Sie decken die Kosten für den persönlichen Schulbedarf, Schulausflüge und Klassenfahrten, Nachhilfe und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ab. Damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler Gedenkstätten besuchen können, stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Haushalt 2026 mehr als 2 Millionen Euro für schulische Gedenkstättenfahrten im Inland und ins Ausland zur Verfügung. Diese Fördergelder können nach der Aktualisierung der Förderrichtlinie zu Gedenkstättenfahrten nun deutlich leichter beantragt werden, denn wir möchten noch mehr Kindern und Jugendlichen diese wichtigen Erfahrungen ermöglichen und ihre Demokratiekompetenzen weiter stärken. Diese Beispiele zeigen, dass wir in Nordrhein-Westfalen Kinder aus einkommensschwachen Familien fest im Blick haben und ein vielschichtiges Netz an Unterstützungsleistungen bieten, um diese Familien zielgerichtet zu unterstützen. Das sind genau die Familien, um die es hier geht. Denn klar ist auch: Gerade in Zeiten knapper Kassen können wir Mittel nicht mit der Gießkanne verteilen und den Haushalten geben, die sich mühelos sämtliche Schulmaterialien und Klassenfahrten für ihre Kinder leisten können. Die Ressourcen müssen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie einen Unterschied ausmachen und tatsächlich gebraucht werden. Die Mittel können schließlich nur einmal ausgegeben werden. Alles andere ist schlichtweg verantwortungslos. Neben der gezielten Förderung einkommensschwacher Familien unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Schulträger umfänglich bei der digitalen Ausstattung von Schulen, um digitales Lehren und Lernen zu fördern. Dazu hat das Land erhebliche eigene Mittel sowie Mittel des Bundes und der EU bereitgestellt. Allein mit dem Digitalpakt 2.0 geht 1 Milliarde Euro nach Nordrhein-Westfalen, um unter anderem die digitale Ausstattung und Infrastruktur an Schulen zu verbessern. Der erste Handlungsstrang umfasst neben Hardware und Betriebssoftware auch Werkzeuge, Software, Bildungsmedien sowie IT-Administration an Schulen. Dass Sie, liebe Frau Müller-Rech, sich darüber beschweren, dass der Digitalpakt noch nicht in Kraft getreten ist, wundert mich doch ein wenig. Ihre Ministerin auf Bundesebene hatte im Bundeshaushalt nicht einmal mehr Haushaltsmittel für den Digitalpakt 2.0 eingestellt. Die Kommunen erhalten zudem jährlich eine Schulund Bildungspauschale sowie weitere pauschale Mittel im Rahmen der Gemeindefinanzierung. Seit 2022 hat die Landesregierung die Schul- und Bildungspau-Landtag schale um insgesamt 150 Millionen Euro auf knapp 898 Millionen Euro im Jahre 2026 angehoben. Wir in Nordrhein-Westfalen schütten Mittel nicht mit der Gießkanne aus, sondern setzen sie dort ein, wo sie gebraucht werden. Der pauschale Ruf nach immer mehr Geld trägt nicht zur Lösung bei. Viel wichtiger ist es, mit der Unterstützung dort anzusetzen, wo sie einen echten Mehrwert bietet. Genau das tun wir in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗