Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Scharrenbach das Wort. 15.07.2026 Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Heute wird über das dritte Änderungsgesetz zur Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Vorschriften abgestimmt. Denn dieses Gesetzgebungsverfahren hat ein echtes Mitmachgesetz hervorgebracht, so muss man das sagen. Wir haben im Frühjahr 2024 die Aktion „Bürokratie am Bau? Ciao!“ gestartet. Wir haben die Architekten, das Ingenieurwesen und die am Bau Beteiligten breit dazu aufgerufen, uns bitte Vorschriften zu melden, bei denen sie sagen: Das ist überflüssige Bürokratie, zu viel Theorie und zu wenig Praxis. Wir haben immerhin über 200 Eingaben aus einer großen Schar von Personen bekommen, die in Nordrhein-Westfalen dafür Sorge tragen, dass sowohl Wohnungsbau betrieben wird als auch Nichtwohngebäude neu gebaut, modernisiert und saniert werden. Insofern ist das eines der ersten großen Mitmachgesetze dieser Landesregierung, das heute erfolgreich zu einem Abschluss geführt werden kann. Wir vonseiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen danken all denjenigen, die sich an dieser Mitmachaktion bzw. an diesem – so muss man es fast sagen – Mitschreibgesetz beteiligt haben. Da verbindet sich praktische Politik mit praktischem Handeln vor Ort; deswegen dafür erst einmal unser herzlicher Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit diesem Mitmachgesetz haben wir einen Reformkurs fortgesetzt, der 2019 mit der kompletten Neufassung der Bauordnung begonnen hat, die bis dato zwei Änderungen erfahren hatte, insbesondere vor dem Hintergrund, Klimaanpassung und Klimaschutz auch im Bauordnungswesen in die Tat umzusetzen und inklusive des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu ermöglichen, wenn es darum geht, Gebäude energetisch zu versorgen. In diesem Dritten Änderungsgesetz geht es eben darum, insbesondere die Umbauordnung im Land Nordrhein-Westfalen zu verankern. Denn an ganz vielen Stellen, wegen der auch Sie als Abgeordnete auf die Regierung zugegangen sind und gesagt haben: Da, wo ein Wohngebäude umgebaut werden soll, ein Dachgeschoss ausgebaut werden soll, eine Aufstockung erfolgen soll, oder ein Nichtwohngebäude, ein Gewerbebau zu einem Wohngebäude werden solle, klappe es nicht, weil die Vorschriften dem entgegenstehen. Eines ist klar: Bis dato ist es im geltenden Gesetz so, dass man ein Gebäude aus früheren Jahrzehnten, wenn man es umbauen will, auf den bauordnungsrechtlichen Stand des Jahres bringen muss. Das ist Landtag in ganz vielen Fällen schlicht unwirtschaftlich. Deswegen ist es schlicht unterblieben. Vor diesem Hintergrund ist es gelungen, zusammen mit den Praktikerinnen und Praktikern diese Umbauordnung zu beschreiben, insbesondere in § 59 „Bestehende Anlagen“, um dafür Sorge zu tragen, dass wir diese Gebäude in die Neuzeit bringen können, damit mehr gewohnt werden kann, mehr Umnutzung erfolgen kann und wir diese ganze graue Energie, die so wertvolle Energie im Gebäudebestand, in eine vernünftige Zukunft führen können. Das Zweite, was sich mit diesem Gesetz im Besonderen verbindet, ist ein radikaler Bürokratieabbau, wenn es um die anerkannten Regeln der Technik geht. Bürokratieabbau betrifft nicht nur die Frage: Wo sagen wir, was nicht mehr gilt? Wir kehren nicht nur Prinzipien um, wie Sie das heute in der ersten Lesung bei drei verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben der Landesregierung schon beraten haben, sondern wir werden konkret und sagen radikal: Die anerkannten Regeln der Technik werden auf das Mindestmaß, auf das Must-have, zurückgesetzt. Wir lassen das Niceto-have in der Bauordnung sein, reduzieren die Vorgaben auf das Must-have und tragen damit dazu bei, dass 90 % der geltenden DIN-Vorschriften bauordnungsrechtlich keine Relevanz mehr haben werden, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das wird am 1. September der Fall sein. Damit schaffen wir Baufreiheit, zugegebenermaßen in Verantwortung. Damit werden wir aber einem Land wie Nordrhein-Westfalen in besonderer Art und Weise gerecht. Sie haben heute Morgen im Rahmen von Plenardebatten über das Thema „Klimaanpassung“ bzw. „Hitzeschutz“ miteinander diskutiert. Dafür braucht es auch Freiheit im Bestand, denn gerade im Bestand spielt die Musik, wenn es um diese großen, herausfordernden Aufgabenstellungen geht. Ein Drittes ist mir auch wesentlich hier zu betonen: Die Bauordnung, die Sie hier gleich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens verabschieden werden, ist das erste Ihnen von uns vorgelegte Gesetz, durch das der Digital-First-Ansatz umgesetzt wird. Ab Inkrafttreten ist die elektronische Antragstellung und nicht mehr Papier der Standard. Das ist das erste Gesetz, in dem dieser Ansatz verinnerlicht wird. Weitere werden folgen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist der Reformansatz, den wir unter Ministerpräsident Hendrik Wüst mit dieser Regierungszeit im Besonderen verbinden. Insofern danke ich Ihnen für all die engagierten Beratungen, die wir geführt haben. Wir haben auch ein Maß gefunden, staatliche Verantwortung auf der einen Seite und mehr private Verantwortung auf der 15.07.2026 anderen Seite zwischen den Disziplinen, insbesondere den anerkannten staatlichen Sachverständigen und den Bauaufsichtsbehörden, auszutarieren. Alles in allem ist es also ein wirklich rundes Gesetz. Ich hoffe, dass ich die Fraktionen, die vielleicht unterschiedlich abstimmen wollen, überzeugt habe, doch zuzustimmen. Es ist nämlich ein richtig gutes Gesetz. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
