Dirk Wedel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ziel der vorliegenden Gesetzentwürfe, die Wirtschaft von Berichts- und Dokumentationspflichten zu entlasten, Schriftformerfordernisse entfallen zu lassen sowie den Kommunen zur Erprobung neuer Lösungen bei der Aufgabenerledigung und der kommunalen Zusammenarbeit Abweichungen von landesrechtlichen Regelungen zu ermöglichen, ist aus Sicht der FDP-Fraktion uneingeschränkt zu begrüßen. (Beifall von der FDP) Und doch weisen die Gesetzentwürfe der Landesregierung Schwächen auf, denen im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgegangen werden sollte. Aus Zeitgründen muss ich mich hier auf wenige Gesichtspunkte beschränken. Bürgern und Ehrenamt wollen sie Berichts- und Dokumentationspflichten weiterhin im bisherigen Umfang zumuten. Weshalb, erschließt sich nicht. Die Regelungstechnik von zwei der drei Gesetzentwürfe überzeugt nicht. Die Landesregierung hat sich vermutlich im Normendickicht dermaßen verheddert, dass sie sich nicht in der Lage sieht, die Aufhebung nicht erforderlicher Berichts- und Dokumentationspflichten sowie Schriftformerfordernisse in den Einzelgesetzen vorzuschlagen. Hessen beispielsweise hat das gesamte Landesrecht mit einem KI-gestützten Normenscreening nach Doppelungen, Widersprüchen und unnötigen Regelungen durchforstet. Die Landesregierung sieht dagegen vor, dass diese Gesetze unter Verordnungsvorbehalt erlassen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erscheint dies zwar möglich, folgt man dem Kommentar von Heusch/Schönenbroicher zur Landesverfassung, sollte die Staatspraxis aber auf diese Regelungstechnik verzichten, da sie Verantwortungsräume und Zuständigkeiten verwischt. Woher die Landesregierung, die offensichtlich keinen umfassenden Überblick über die Einzelgesetze hat, allerdings den Optimismus nimmt, dass sie kurzfristig in der Lage ist, die Berichts- und Dokumentationspflichten zu identifizieren, die dann über eine Verordnung weitergelten sollen, bleibt offen. Lücken in der Rechtsanwendung etwa für das Jahr 2027 nimmt die Landesregierung dabei sehenden Auges in Kauf. Der Rechtsklarheit dient dieses Vorgehen auch nicht. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Der Rechtsanwender muss sich demnächst für die Frage, ob er eine Berichts- und Dokumentationspflicht zu erfüllen hat oder ein Schriftformerfordernis noch gilt, gleich mit drei verschiedenen Normen auseinandersetzen: dem Einzelgesetz, den Entlastungs-15.07.2026 gesetzen und gegebenenfalls den nach diesen zu erlassenen Rechtsverordnungen. Alle drei Gesetzentwürfe haben zudem eines gemeinsam: Der Landtag als der eigentliche Normgeber soll außen vor bleiben. Ob Berichts- und Dokumentationspflichten oder Schrifterfordernisse weiter gelten sollen, soll allein die Landesregierung entscheiden, und im Landtag werden es allenfalls eingefleischte Leser des Gesetz- und Verordnungsblattes erfahren. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD] und Klaus Voussem [CDU]) Anders als in Baden-Württemberg und Brandenburg ist deshalb bei der Erprobung der Verwaltungsvereinfachung in Kommunen eine regelmäßige Information des Landtags über den Stand und die Auswirkungen des Gesetzes sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen gar nicht erst vorgesehen. In Bezug auf das Thema „Bürokratie“ zeigt sich Schwarz-Grün janusköpfig: Einerseits sehr bemüht, den Eindruck zu erwecken, an der Spitze der Bewegung zu stehen und Bürokratie abzubauen, wie der Gebrauch der albernen Wortschöpfung „Entlastungskabinett“ verdeutlicht, andererseits verursacht Schwarz-Grün bei rein ideologischen Projekten wie dem Landesantidiskriminierungsgesetz oder dem Tarifentgeltsicherungsgesetz hemmungslos nicht nur überflüssige, ja sogar schädliche neue Bürokratielasten. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Meine Damen und Herren, das war nun meine letzte Rede hier im Hohen Haus. Ich habe es stets als Privileg empfunden, hier sprechen zu dürfen. Meine Schwerpunkte habe ich sehr bewusst bei dem gesetzt, was man gemeinhin als die Königsrechte des Parlaments bezeichnet: Gesetzgebung, Haushalt und Kontrolle der Landesregierung. Meiner Fraktion bin ich dankbar, dass sie mich dabei hat gewähren lassen, auch wenn irgendein Post oder was auch immer vielleicht größere Aufmerksamkeit versprochen hätte. Wo es möglich war, habe ich mich gerne an interfraktionellen Initiativen beteiligt. Und ich bin mir sicher, dass ich von dem einen oder anderen auch als anstrengend empfunden worden bin. In der Demokratie geht es um das Ringen nach der besten Lösung. Die Opposition hat die Aufgabe, Alternativen zur Regierungspolitik aufzuzeigen, aber auch der Regierung das Gefühl zu geben, dass sie sich nicht alles erlauben kann, dass man ihr auf den Füßen steht. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Landtag Wenn sich jemand von mir persönlich angegriffen gefühlt hat, dann darf ich versichern, dass das nicht in meiner Absicht lag, und bitte darum, es zu entschuldigen. Für die vielen interessanten Begegnungen und für den guten kollegialen Austausch über die Fraktionsgrenzen hinweg möchte ich Ihnen sehr herzlich danken. Machen Sie es gut! (Langanhaltender und lebhafter und Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Beifall von der AfD und Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten)
