Dirk Wedel
In der vergangenen Wahlperiode wurde das Gesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen im Land NRW beschlossen. Grundlage hierfür ist § 22c des Glücksspielstaatsvertrags, der es den Ländern ermöglicht, Online-Casinospiele auf gesetzlicher Grundlage selbst zu veranstalten oder hierfür entsprechende Konzessionen zu erteilen. Nach wie vor steht das legale Onlineglücksspiel vor der Herausforderung, ein Angebot bereitzustellen, das attraktiv genug ist, um trotz der zum Spielerschutz nötigen Regulierung den illegalen Markt einzudämmen. Hierfür braucht es einen gesetzlichen Rahmen, der ausreichend Freiraum lässt, damit ein Angebot entsteht, das in einem kontrollierten Rahmen wettbewerbsfähig sein kann. Aus diesem Grund begrüßen wir den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Online-Casinospiel Gesetzes. Der Gesetzentwurf schafft Klarheit und sinnvolle Ergänzungen in Bezug auf Verordnungsermächtigungen, Ordnungswidrigkeiten, Prüfzuständigkeiten sowie Zuverlässigkeitsanforderungen. So wird beispielsweise durch den neu eingefügten § 3 Abs. 5 Nr. 11 Online-Casinospiel Gesetz NRW klargestellt, dass die Konzessionsinhaberinnen und Konzessionsinhaber die Verantwortung dafür tragen, dass das Personal, welches für die Umsetzung und Nutzung der Konzession beschäftigt wird, die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Insbesondere von Bedeutung ist zudem der neue § 15a Online-Casinospiel Gesetz NRW, der die Nutzung spezialisierter Dienstleister für Live-Übertragungen von Bankhalterspielen rechtssicher ermöglicht. Hierdurch wird den Konzessionsinhabern eine wirtschaftlichere Umsetzung der Live-Übertragung ermöglicht, da nicht mehr eigens Räumlichkeiten vorgehalten werden müssen, die die technischen, personellen und finanziellen Anforderungen erfüllen. Zu kritisieren ist allerdings die dilatorische Behandlung der Thematik durch die Landesregierung während dieser Wahlperiode. Während es in Nordrhein-Westfalen erst jetzt, wo sich die Wahlperiode dem Ende zuneigt, zu einer Änderung des Online-Casinospiel Gesetzes kommt, ist man in Schleswig-Holstein schon weiter. Das rechtssichere Konzessionsverfahren, in das wir in Nordrhein-Westfalen nun zügig eintreten sollen, ist dort schon Realität. Entsprechende Konzessionen sind bereits erteilt. Mit der Gesetzesänderung allein ist also noch nichts erreicht. Stattdessen muss es nun eine besondere Priorität der Landesregierung sein, zügig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, das Konzessionsverfahren durchzuführen. Jede zusätzliche Verzögerung spielt dem Schwarzmarkt in die Landtag Hände, der sich so nachhaltig bei Spielerinnen und Spielern etablieren und legale Wettbewerber ausstechen kann. Die Landesregierung ist nun gefragt, aktiv zu werden und das zu verhindern. Dem Gesetzentwurf stimmt die FDP-Fraktion zu.
