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Ralf Witzel

FDP 15.07.2026 Sitzungen 18/127

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 500 Milliarden Euro neue Schulden haben CDU, SPD und Grüne vor einem Jahr mit dem Versprechen eines historischen Modernisierungsschubs für unser Land gerechtfertigt. Mehr Wachstum, mehr Wettbewerbsfähigkeit und mehr Standortattraktivität sollten entstehen. Genau dafür gibt es rechtlich, politisch und ökonomisch aber doch eine zentrale Voraussetzung: Diese zusätzlichen Schulden müssen tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen führen. Das haben CDU, SPD und Grüne mit ihren Sonderschulden in Art. 143h Grundgesetz so verankert. Dort wird diese Zusätzlichkeit verlangt. Nun kommt es mal wieder zu einem Wortbruch der Bundesregierung, und der geht so: Der Investitionsbegriff wird aufgeweicht und schmilzt dahin wie das Eis in der heißen Mittagssonne. Betriebskostenzuschüsse gelten nun als Investitionen. Reguläre, jahrelange Haushaltstitel im Kernhaushalt werden abgesenkt, und diese Ausgaben werden in den Schuldentopf verschoben. Das alles ist ein dreister Taschenspielertrick: Wir erleben den größten kreditfinanzierten Verschiebebahnhof in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall von der FDP) 15.07.2026 Mit wissenschaftlich fundierten Berechnungen kommt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln, das die Verschuldungsorgie zu Beginn sogar einmal gerechtfertigt hat, zu der Erkenntnis, dass 86 % der Mittel nun zweckentfremdet werden. Die Zahlen des ifo Instituts sind noch schockierender. Demnach sind es 95 % der Schulden, die nicht zu zusätzlichen Investitionen führen. Mit anderen Worten: Versprochen haben Bundestag und Bundesrat einen Modernisierungsschub, tatsächlich geliefert haben sie einen Schuldenberg und eine Bedienungseinleitung zum Stopfen von Haushaltslöchern. Das ist nicht in Ordnung. (Beifall von der FDP) Wenn bestehende Ausgaben lediglich aus dem Kernhaushalt herausgenommen und in einen Schuldentopf verschoben werden, entsteht kein zusätzlicher Wachstumseffekt. Nein, im Gegenteil: Es entstehen zusätzliche Schulden, und die werden uns alle noch teuer zu stehen kommen. Schon bislang zahlt der Bund 34 Milliarden Euro Zinsen. (Ministerpräsident Hendrik Wüst verlässt den Plenarsaal.) – Jetzt sollten Sie nicht weggehen, Herr Ministerpräsident; es geht ja gerade um die Aufforderung an Sie. Nicht jetzt aus der Debatte verschwinden! Das ist sehr schlecht, weil nur Sie die Kompetenz haben, über die wir als Landtag nicht verfügen, um das Problem zu lösen. Es ist sehr schade, dass Sie jetzt an dieser Stelle die Debatte verlassen. (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Stellen Sie doch ei- nen Antrag! – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU] – Heiterkeit von der CDU) 34 Milliarden Euro Zinsen zahlen wir heute. Nach Prognosen werden es im Jahr 2030 schon 80 Milliarden Euro sein. Dann wird also jeder fünfte Euro an Steuereinnahmen für Zinsen verausgabt. Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle: bei Investitionen, bei der Bildung, bei der inneren Sicherheit und insbesondere bei den Kommunen. Wenn laufende Ausgaben einfach umetikettiert werden, um neue Schulden zu rechtfertigen, dann reden wir nicht mehr über Investitionspolitik, sondern in Wahrheit über kreative Haushaltsführung zulasten der zukünftigen Generationen. Genau deshalb braucht es jetzt eine verfassungsrechtliche Klärung. (Beifall von der FDP) Die Antragsberechtigung dafür ist eindeutig. Wir als Landtag können die notwendige Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht nicht selbst herbeiführen. Das Verfassungsorgan Landesregierung kann es aber sehr wohl. Deshalb muss Ministerpräsident Landtag Wüst nun Bundeskanzler Friedrich Merz verklagen, da nur er das tun kann. Selbst die Landesregierung muss sich doch getäuscht fühlen. Sie haben doch, als das Thema der Grundgesetzänderung im Bundesrat war, gesagt, Sie hätten aus tiefster Überzeugung zugestimmt, da hier das Richtige für unser Land entstehe. Wir erwarten jetzt vom Ministerpräsidenten, dass er Farbe bekennt und offenbart, dass er eine andere Haltung im Umgang mit dem Geld des Steuerzahlers als der Bundeskanzler hat. Ministerpräsident Wüst muss Bundeskanzler Merz verklagen. (Beifall von der FDP) Genau dazu fordern wir Sie hiermit auf, meine sehr verehrten Damen und Herren. Stellen Sie unter Beweis, dass Sie die Verfassung ernst nehmen. Setzen Sie ein Zeichen für Generationengerechtigkeit. Leiten Sie eine Normenkontrolle ein. Sie ist zwingend erforderlich. Wer Schulden mit Investitionen begründet, muss sich auch an Investitionen messen lassen. Schulden dürfen nicht zum politischen Blankoscheck verkommen. Genau deshalb ist diese Verfassungsklage jetzt dringend geboten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Landtagsfraktion, Sie haben doch gerade erst vor wenigen Tagen versprochen, Ihr Anspruch sei: „Machen, worauf es ankommt.“ Auf diese Normenkontrolle kommt es jetzt an – im Interesse unseres Landes, der jungen Generation und finanziell solider Verhältnisse in diesem Land. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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