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Andreas Keith

AfD 15.07.2026 Sitzungen 18/127

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber spät als nie – genau das beschreibt diesen Gesetzentwurf ziemlich treffend. 15.07.2026 Bereits in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2022 haben wir einen großflächigen Abbau von Bürokratie gefordert, im Hochschulwesen, im Gesundheitssektor, im Bauwesen, in der Landwirtschaft und, ja, auch im Bereich der Zuwanderung; denn Bürokratie sowie die hohe Steuer- und Abgabenlast haben Deutschland für qualifizierte Zuwanderer schlichtweg unattraktiv gemacht. Bürokratieabbau zog sich wie ein roter Faden durch unser gesamtes Wahlprogramm. Weniger staatliche Bevormundung, mehr Eigenverantwortung, mehr Transparenz und ein Staat, der seinen Bürgern und Unternehmen dient, anstatt sie mit immer neuen Vorschriften zu überziehen, wie gesagt, das war im Jahr 2022. Wir schreiben inzwischen das Jahr 2026. Vier Jahre nachdem die AfD den konsequenten Bürokratieabbau zu einem ihrer Kernforderungen erhoben hat, legt die Landesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf vor, der in diese Richtung geht. Dafür gilt zunächst einmal: besser spät als nie. Selbstverständlich begrüßen wir jedes ernstgemeinte Bemühen, Bürger und Wirtschaft von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Hervorzuheben ist etwa, dass künftig nachvollziehbar sein soll, ob eine Berichts- oder Dokumentationspflicht überhaupt auf Landesrecht beruht oder damit lediglich Bundes- oder EU-Recht umgesetzt wird. Das schafft Transparenz; denn bürokratische Hürden sind nicht primär hausgemacht, sondern gehen häufig auf Regelungen aus Brüssel zurück. Auch der Ansatz, landesrechtliche Berichtspflichten nicht einzeln über die Jahre hinweg abzubauen, sondern sie zunächst insgesamt auszusetzen und anschließend nur die wirklich notwendigen fortgelten zu lassen, klingt erst einmal vielversprechend. Aber ein guter Ansatz allein macht noch kein gutes Gesetz; denn, wenn man den Gesetzentwurf genauer liest, dann stellt man fest, dass der entscheidende Teil fehlt. Wir beraten heute über einen Rahmen, mehr nicht. Welche Berichts- und Dokumentationspflichten tatsächlich bestehen bleiben und welche tatsächlich entfallen, darüber entscheidet später die Landesregierung durch Rechtsverordnung. Das wirft einige Fragen auf. Warum erarbeitet die Landesregierung die Verordnung nicht parallel zum Gesetzgebungsverfahren oder legt diese als Entwurf vor? Ja, rechtlich ist sie dazu nicht verpflichtet, politisch wäre es aber ein Gebot der Transparenz. De facto erhält das Parlament keine Angaben dazu, welche Berichtsund Dokumentationspflichten überhaupt abgeschafft werden. Nicht weniger wichtig ist die Frage nach dem Umfang der tatsächlichen Entlastung für die Unternehmen. Warum enthält ein Bürokratieabbaugesetz keine Berechnungen oder Prognosen darüber, wie viele Arbeitsstunden und wie viele Millionen Euro künftig eingespart werden? Das alles hätten wir gerne vorher Landtag gewusst; denn Bürokratieabbau muss am Ende auch messbar sein. Wer Bürokratie abbauen will, der sollte das dem Parlament auch glaubhaft verkaufen können. Wie sollen wir die tatsächliche Reichweite des Bürokratieabbaus beurteilen, wenn wir gar nicht wissen, welche Vorschriften am Ende bestehen bleiben und welche eben nicht? Wir werden im Ausschuss sicherlich genügend Zeit haben, über Selbiges zu beraten. Dort wird sich zeigen, ob die Landesregierung tatsächlich bereit dazu ist, Bürokratieabbau spürbar durchzusetzen und umzusetzen oder ob sie am Ende nur politische Schlagworte als Entlastung verkauft. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält Forderungen, die wir als AfD bereits vor Jahren erhoben haben. Gut, dass Sie jetzt endlich unsere Gedanken aufgegriffen haben! Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Landesregierung aus einem guten Ansatz der AfD am Ende auch ein gutes Gesetz machen wird. Der Überweisung stimmen wir zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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