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Dr. Bastian Hartmann

SPD 15.07.2026 Sitzungen 18/127

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Tigges, es freut mich sehr, dass Sie immer so gespannt auf unsere Änderungsanträge sind und sie so gerne lesen wollen. (Raphael Tigges [CDU]: Viel angekündigt, aber wenig gekommen! – Christin Siebel [SPD]: Die werden ja immer angenommen!) Die sind ja oft auch sehr, sehr gut und sehr lesenswert. Insofern ist es schön, dass wir hier dazu beitragen können. Ich möchte aber einmal etwas ungewohnt einsteigen. Vielleicht überrascht Sie das jetzt, vielleicht auch nicht. Ich will nämlich sagen: An diesem Gesetzentwurf ist tatsächlich nicht alles falsch. Mit dem neuen Teil 10, den Sie hier etablieren, gehen Sie einen ersten Schritt im Kampf gegen Machtmissbrauch. Unbestritten ist das Hochschulsystem, ist das Wissenschaftssystem von Machtasymmetrien geprägt. Immer, wenn es Machtasymmetrien gibt, gibt es auch schnell Machtmissbrauch. Dieser Machtmissbrauch kommt in vielen Facetten; in vermeintlich lustigen, aber immer unpassenden Sprüchen. Er reicht von der Ausbeutung der Arbeitskraft der Beschäftigten für die Karriere der Vorgesetzten bis hin zu sexualisierter Gewalt und sexuellen Angriffen. Jede einzelne dieser Taten ist verachtenswert und gehört sanktioniert. Für einige dieser Taten schaffen Sie nun einen neuen Sanktionskatalog. Das ist ein richtiger Schritt. Ich will das ausdrücklich anerkennen, Frau Ministe-15.07.2026 rin. Wir stimmen dem zu und werden das auch gleich in unserem Abstimmungsverhalten deutlich machen. Ich will aber sagen: Es wäre schön gewesen, wenn der Mut nach dem ersten Schritt nicht aufgebraucht gewesen wäre. Denn was tun Sie hier eigentlich? Lassen wir die Kirche mal im Dorf: Sie schaffen einen neuen Sanktionskatalog für Verhalten, das auch ein Disziplinarverfahren auslösen würde. Das kann man gut finden, zumal das Disziplinarverfahren bekanntermaßen sehr, sehr träge ist, sich mitunter über Jahre hinziehen kann. Aber es gibt zwei ganz große Schwachstellen. Erstens. All das Verhalten unterhalb der Schwelle des Disziplinarrechts erwischen Sie mit diesem Gesetz nicht. Sexistische Sprüche, Diskriminierung im Alltag – so verachtenswert das ist, in der Praxis löst es kein Disziplinarverfahren aus. Daher greift auch Ihr neuer Sanktionskatalog nicht. Für große Teile verachtungswürdigen Verhaltens findet dieses Gesetz keine Anwendung. (Beifall von der SPD) Zweitens. Sanktionen setzen immer erst dann ein, wenn der Schaden entstanden ist. Sie reagieren mit dem Gesetzentwurf auf Machtmissbrauch in der Wissenschaft, Sie verhindern ihn aber nicht. Damit das klar ist: Nicht jede Hierarchie ist ein Problem oder lässt sich vermeiden. Wissenschaft braucht Betreuung, Begutachtung und auch Anleitung und Führung. Aber unsere Aufgabe ist es, das Wissenschaftssystem so zu gestalten, dass die Hierarchien, die notwendig sind, nicht zu Machtmissbrauch führen können. Denn wenn die Verlängerung eines Arbeitsvertrags, die Betreuung einer Promotion und auch noch die Karriereberatung faktisch in der Hand eines Vorgesetzten liegen, dann ist das gefährlich. Dann entsteht genau die Art von Hierarchie, die zu Machtmissbrauch führen kann. Um das zu verhindern, müssen wir nicht nur Einzelfälle bestrafen, sondern wir müssen Strukturen umbauen. Wir brauchen ein Hochschulgesetz, das wissenschaftliche Eigenständigkeit stärkt und persönliche Abhängigkeit begrenzt. Das geht letztlich nur mit besseren Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und mit planbaren Karrierewegen. Das alles haben Sie schon häufig von mir gehört, weil es oft auch richtig ist. Vor allem ist es keine Zauberkunst. Konkrete Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch. Die Hochschulrektorenkonferenz und die Junge Akademie haben vor gut zwei Jahren genau dafür Leitlinien vorgestellt; für gute Arbeit, für gute Beschäftigung in der Hochschule, für unbefristete Stellen unterhalb der Professur. Sie hätten sich das einfach zu eigen machen können. Die Arbeit ist ja gemacht. Natürlich ruft gleich jemand rein: Das liegt alles am WissZeitVG, und das muss in Berlin entschieden Landtag werden. – Unbestritten spielt das eine Rolle. Aber wir können uns gerne, Frau Ministerin, gemeinsam auf den Weg nach Berlin machen und Ihre Unionskollegin, die dortige Wissenschaftsministerin, so lange bequatschen, bis wir auch im Wissenschaftszeitvertragsgesetz einen echten, konkreten Beitrag für gute Arbeit in der Wissenschaft hinterlegen können. (Beifall von der SPD) Sie hätten das auch schon in Nordrhein-Westfalen machen können, indem Sie zum Beispiel die Personalkategorien, die in dieser Studie vorgeschlagen werden, ins Gesetz aufgenommen hätten. Sie könnten sich einfach zu guter Arbeit in der Wissenschaft bekennen und das ins Gesetz schreiben. Dann hätte das Gesetz über Sanktionen hinaus auch echte strukturelle Prävention verankert. Diese Chance wurde leider nicht genutzt. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Baustellen. Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf versuchen Sie, unsere Vorschläge zu kopieren, geben sich am Ende aber doch mit einer nur halbgaren Lösung zufrieden. Zweitens. Sie verlieren sich in teilweise absurden Detailsteuerungen, greifen dabei tief in die Regelungen von Hochschulen ein, beerdigen damit Ihr Verständnis von Hochschulautonomie und machen mindestens ein großes Fragezeichen hinter Ihrem Verständnis von Wissenschaftsfreiheit. Letzter Punkt – ich komme zum Ende –: Sie versäumen es, eine der Zeit angemessene Regel für Zivilklauseln ins Gesetz zu schreiben. Damit das klar ist: In ein anständiges Hochschulgesetz gehört eine anständige Zivilklausel. Militärische Forschung hat an zivilen Hochschulen nichts verloren. (Beifall von der SPD) All das bleibt offen. Dafür, dass dieses Gesetz der ganz große Wurf werden sollte, bleibt es deutlich hinter den Erwartungen zurück. Wir haben in dem Entschließungsantrag aufgeschrieben, was man noch besser machen könnte. (Raphael Tigges [CDU]: Zu spät!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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