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Herbert Reul

15.07.2026 Sitzungen 18/127

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wagner! Diese Frage sollte in der letzten Plenarwoche beantwortet werden. Ich war verhindert, weil ich bei der Innenministerkonferenz war, aber das wurde vorher kundgetan. Dann ist die Frage auf heute vertagt worden. Zur ersten Frage. Sie bringen zwei Zitate, in denen einerseits von Grenzschließungen und andererseits von Grenzkontrollen die Rede ist. Dabei werden – ich darf das mal salopp sagen – Äpfel mit Birnen verglichen. Und ich glaube, das wissen Sie auch. Deswegen kann ich das nur als einen Versuch abtun, einen Widerspruch zu konstruieren, wo gar keiner ist. Noch einmal zum Mitschreiben: Ich selbst – erst recht als langjähriger Europaabgeordneter – und diese gesamte Landesregierung waren von Anfang an und sind bis heute gegen Grenzschließungen. Offene Grenzen gehören erstens dank Schengen zur europäischen DNA, und sie gehören zweitens auch zum Kernkapital unserer Wirtschaftsregion. Nordrhein-Westfalen liegt im Herzen Europas, hat eine fast 500 km lange Grenzlinie zu den Niederlanden und zu Belgien. Es hat eines der dichtesten Autobahnnetze der Bundesrepublik. Diese Daten alleine zeigen, welche Rolle der grenzüberschreitende Verkehr spielt – im Übrigen nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für private Fahrten. Damit komme ich zu den Grenzkontrollen. Diese aktuell und zeitlich begrenzt wieder durchzuführen, war und ist eine Entscheidung des Bundes. Es geht darum, vor dem Hintergrund des Art. 16a Abs. 2 des Grundgesetzes den Missbrauch des Asylrechts zu verhindern – und das so lange wie nötig. Dafür ist die Bundespolizei zuständig, und dazu habe ich in der Presse erklärt, dass diese Kontrollen – ob man sie gut findet oder nicht – einen positiven Effekt auf die Anzahl illegaler Grenzübertritte hat, nicht mehr und nicht weniger. Im Übrigen hat Nordrhein-Westfalen immer darauf hingewiesen, dass Grenzkontrollen so reibungslos wie möglich stattzufinden haben. Es sollen nämlich diejenigen erwischt werden, die nicht über die Grenze dürfen, und nicht diejenigen behindert werden, die legal die Grenze überqueren. Das hat die Bundespolizei so gut es eben geht zu gewährleisten. Wie lange diese Grenzkontrollen noch notwendig sind, wird sich im Rahmen der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – kurz: GEAS – zeigen. Das ist gerade erst in Betrieb gegangen. Landtag Damit komme ich zu Frage 2. Für Fragen zu Hintergründen, Statistiken und Bewertungen der Maßnahmen ist die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht die richtige Ansprechpartnerin. Da müssen Sie bitte beim Bund nachfragen. Klar ist aber auch: Dort, wo intensiver hingeschaut wird, ergeben sich auch Effekte und Anhaltspunkte für die Polizei Nordrhein-Westfalen. Deshalb sind die Kreispolizeibehörden der Polizei NRW aufgefordert, flankierend eigene Maßnahmen zu treffen. Es könnten zum Beispiel auf möglichen Ausweichrouten intensivere Kontrollen durchgeführt werden, um zu verhindern, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs unter dem Verkehr leidet. Ich vermute aber, dass Sie das auch wissen. Das wurde nämlich in einer Beantwortung entsprechender Kleiner Anfragen schon kundgetan. So weit eine Wiederholung meiner Antwort. – Danke.

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