Angela Freimuth
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch dieser Gesetzentwurf zur Hochschulgesetznovelle fügt sich in die Tradition wohlklingender Namen ein. An anderer Stelle brechen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aber mit einer Tradition der letzten 20 bis 25 Jahre, indem sie die Grundfinanzierung der Hochschulen erstmals gekürzt haben. Deswegen verwundert es nicht, dass in der Hochschullandschaft nach der Hochschulstärkung, die der wohlklingende Gesetzeskosename zu versprechen sucht, noch gefahndet wird. Aber Spaß beiseite. Ich will anerkennen, dass die Wissenschaftsfreiheit und die Hochschulautonomie als Standortvorteil anerkannt werden. Anerkennen will ich auch das Bemühen, auf die sehr grundlegende systematische und verfassungsrechtliche Kritik am Referentenentwurf – insbesondere zu Teil 10 – reagiert zu haben, der als offenes Misstrauen gegenüber den Hochschulen viel Enttäuschung ausgelöst hat. Natürlich will ich auch anerkennen, dass der Versuch unternommen werden soll, Machtmissbrauch und anderen Phänomenen wie Diskriminierung, Antisemitismus und allem, was wir dort an unschönen und menschenverachtenden Verhaltensweisen sehen, tatsächlich entgegenzutreten. Gleichwohl müssen wir uns – und das ist der entscheidende Punkt – leider auch den in der Sachverständigenanhörung problematisierten Bedenken gegen diesen Teil 10 anschließen. Trotz der sicherlich gut gemeinten Zielsetzung bleibt der grundsätzliche Konstruktionsfehler: Das Gesetz schafft ein Nebeneinander von Redlichkeits-, Integritäts-, Disziplinarund Gefahrenabwehrrecht, und bestehende arbeits-, dienst-, prüfungs- und ordnungsrechtliche Instrumente – Überlagerung statt sinnvolle Ergänzung. Die Sachverständigen haben sehr deutlich gewarnt, dass die Verfahren dadurch nicht automatisch klarer und betroffenenorientierter werden. Sie können länger, unübersichtlicher und konfliktträchtiger werden – und das alles mit unklaren Zuständigkeiten, möglichen Parallelverfahren und zusätzlicher Bürokratie für Hochschulen, die ja bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und dies bereits tun. Ich will ausdrücklich klarstellen: Die Ziele – vor allem der Schutz vor Machtmissbrauch, Übergriffigkeit, An-Landtag tisemitismus und anderen Diskriminierungen sowie die Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit – teilen wir. Das wurde auch in der Anhörung breit geteilt. Der konkrete Regelungsansatz wirft aber erhebliche rechtssystematische und praktische Fragen auf.
