Dr. Christos Katzidis
Mit dem Online-Casinospiel Gesetz NRW hat Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2022 einen wichtigen und zugleich realistischen Weg eingeschlagen. Wir haben uns damals bewusst dafür entschieden, Online-Casinospiele nicht einfach auszublenden oder so zu tun, als ließe sich Glücksspiel im Internet vollständig verhindern. Die Lebenswirklichkeit ist eine andere: Glücksspiel findet auch online statt. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob es dieses Angebot gibt, sondern unter welchen Bedingungen es stattfindet. Unser Ziel war und ist, Bürgerinnen und Bürgern ein begrenztes, legales und kontrolliertes Angebot zur Verfügung zu stellen. Denn nur dort, wo Glücksspiel in klaren gesetzlichen Grenzen erlaubt und beaufsichtigt wird, können Spieler- und Jugendschutz, Suchtprävention, technische Sicherheit, Transparenz und wirksame Kontrolle tatsächlich greifen. Ein ausschließlich repressiver Ansatz würde die Nachfrage nicht beseitigen, sondern sie in unregulierte und illegale Märkte abwandern lassen. Im unregulierten Markt gibt es keine Einzahlungslimits, Sperrsysteme oder Altersverifikation. Wer Spielerinnen und Spieler wirksam schützen will, muss daher dafür sorgen, dass das legale Angebot attraktiv, sicher und konkurrenzfähig ist. Vor diesem Hintergrund ist auch der vorliegende Gesetzentwurf zu bewerten. Darin wird keine grundsätzliche Neuausrichtung vorgenommen, sondern der bestehende Regulierungsrahmen punktuell weiterentwickelt. Im Zentrum steht dabei der neue § 15a. Dieser ermöglicht es Konzessionsinhabern künftig, Live-Übertragungen von Bankhalterspielen aus Räumlichkeiten zugelassener Dienstleister durchführen zu lassen. Nach bisheriger Rechtslage mussten Konzessionsinhaber eigene Standorte mit der dafür not-Landtag wendigen Technik, Infrastruktur und entsprechendem Personal vorhalten. Gerade Live-Übertragungen von Bankhalterspielen sind jedoch mit erheblichem technischen, personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Ohne die Möglichkeit, auf spezialisierte Dienstleister zurückzugreifen, besteht die Gefahr, dass Konzessionäre von Live-Übertragungen aus wirtschaftlichen Gründen gar keinen Gebrauch machen. Das Ergebnis wäre ein legales Angebot, das hinter dem illegalen Markt zurückbleibt – und damit genau das Gegenteil dessen, was wir mit der Kanalisierung erreichen wollen. Es liegt daher nahe, dass solche Infrastruktur gebündelt genutzt werden kann, wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und die Aufsicht weiterhin wirksam bleibt. Dass dieses Modell funktionieren kann, zeigt der Blick in andere europäische Staaten – etwa in die Niederlande. Mit der neuen Regelung können geeignete Räume, Personal und Streaming-Infrastruktur durch zugelassene Dienstleister bereitgestellt werden. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Verantwortung ausgelagert wird. Veranstalter des Glücksspiels bleiben weiterhin die Konzessionsinhaber. Sie bleiben verantwortlich für die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorgaben, insbesondere für den Spieler- und Jugendschutz, für das Sozialkonzept, für Identitäts- und Alterskontrollen, für Spielkonten, Kundendaten, Ein- und Auszahlungen sowie für den Abgleich mit dem Sperrsystem. Das ist ein zentraler Punkt: Der Dienstleister stellt Infrastruktur bereit und unterstützt die Live-Übertragung. Er wird dadurch aber nicht selbst Veranstalter des Glücksspiels. Die Verantwortung bleibt dort, wo sie hingehört: bei den Konzessionsinhabern, die der staatlichen Konzessionierung und Aufsicht unterliegen. Zugleich kann eine solche Bündelung auch die Aufsicht erleichtern. Wenn nicht jeder Anbieter eigene Räume mit eigener Technik und eigenem Personal aufbaut, sondern zugelassene Standorte nach einheitlichen Anforderungen genutzt werden, kann Kontrolle konzentrierter, transparenter und effizienter erfolgen. Das stärkt am Ende nicht nur die Anbieter, sondern vereinfacht auch die Regulierung. Mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen präzisieren wir den Entwurf an zwei entscheidenden Stellen. Beide Punkte greifen Hinweise auf, die im Rahmen der Verbändeanhörung vorgebracht wurden – ein Zeichen dafür, dass dieses Verfahren nicht nur Formsache ist, sondern zu konkreten Verbesserungen führt. Erstens stellen wir klar, dass Dienstleister auch dann ungeeignet sein können, wenn sie in der 15.07.2026 Vergangenheit mit unerlaubtem Glücksspiel in Verbindung standen. Zweitens soll der Zugriff von Dienstleistern auf IP-Adressen der Spielenden im Sinne der Datensparsamkeit nur dann möglich sein, wenn dies technisch zwingend erforderlich ist. Unser Ziel bleibt unverändert: Glücksspiel darf nicht dem Schwarzmarkt überlassen werden. Wer reguliert, schafft Kontrolle. Wer kontrolliert, stärkt den Spieler- und Jugendschutz. Insgesamt verfolgen wir mit dem Gesetzentwurf eine klare Linie. Wir wollen legale Angebote ermöglichen, aber nur unter klaren Voraussetzungen. Wir wollen wirtschaftlich praktikable Lösungen mit ausgewogenem Spieler- und Jugendschutz. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf in der durch den Änderungsantrag präzisierten Fassung zu.
