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Dr. Hartmut Beucker

AfD 15.07.2026 Sitzungen 18/127

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Dem vorliegenden Entwurf zum Hochschulgesetz werden wir nicht zustimmen. (Zuruf von Julia Eisentraut [GRÜNE]) Allseits wird gerne reklamiert, man engagiere sich inbrünstig für die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit. Diesen Anspruch können die Regierungsparteien jedoch nicht erheben, denn aus der vorliegenden Novelle wird die Wissenschaftsfreiheit reichlich ramponiert hervorgehen. Vor allem mit dem Einfügen des unscheinbaren Wörtchens „verbindliche“ in einem Änderungsantrag zu § 6 mit dem Titel „Strategische Ziele; Hochschul-15.07.2026 verträge“ will sich das Land nämlich im Handstreich der Hoheitsrechte über die Ausrichtung universitärer Bildung und Forschung versichern. Dies droht die Hochschulautonomie gravierend einzuschränken. Trotz etlicher Kritik in der Anhörung wurde dies nicht geändert. Wissenschaftsfeindlich würde sich in erheblichem Maße auch die von CDU und Grünen vorgesehene Änderung des Promotionsrechts auswirken. Mit dieser soll im Promotionsverfahren eine regelhafte personelle Trennung von Betreuung und Erst- sowie weiteren Begutachtungen installiert werden. Mit dem vorgeblichen Ziel, Machtmissbrauch vorzubeugen, wird damit weit und in augenscheinlich völliger Verkennung der Verhältnisse an den hiesigen Universitäten über das Ziel hinausgeschossen. Statt die für NRW vielbeschworene wissenschaftliche Exzellenz zu fördern, werden diese Vorgaben, wenn sie durchgesetzt werden, Promotionen sehr viel aufwendiger gestalten und sogar massiv behindern. Für hochspezielle Forschungsfragen stehen nämlich keine Kohorten von sachkundigen Gutachtern einsatzbereit zur Verfügung. Dementsprechend gab es gegen dieses seitens der Politik übergriffige Vorhaben von verschiedener kompetenter Seite und mit sehr nachvollziehbaren Argumenten vehementen Protest. Das hat bei den Verantwortlichen bislang aber nur zu einem geringfügigen und völlig unzureichenden Einlenken geführt. Seitens der Professorenschaft wird schon fast flehentlich angemahnt, auf diese Änderungen zu verzichten, aber nichts dergleichen ist festzustellen. Zudem ist festzuhalten, dass es zahlenmäßig kaum belegten Anlass zu solch einschneidenden Änderungen gibt. Um Doktoranden vor potenziellem Machtmissbrauch seitens ihrer Betreuer zu schützen, gibt es völlig ausreichende anderweitige Möglichkeiten. Damit komme ich zu unserem dritten Punkt und dem in der Novelle umfangreichsten Änderungsvorhaben der Regierungsparteien. Im Gesetz soll laut der Vorlage der trotz einer Überarbeitung seit dem Referentenentwurf weiterhin unausgegorener Teil 10 „Sicherheit und Redlichkeit in der Hochschule“ etabliert werden. Es ist jedoch keineswegs so, wie das Vorhaben vermuten lassen könnte, dass Hochschulen bislang gefährliche Orte der Gesetzlosigkeit waren und Unredlichkeit für wissenschaftliches Arbeiten kennzeichnend gewesen sei. Daran ändert auch nichts, dass ein stetig sprudelnder Quell von Plagiatsfällen durchaus Zweifel an Qualitätsstandards vor allem von Dissertationen von Politikern der Altparteien weckt, zuletzt von Dr. – ach nein, eben nicht mehr! – Mario Voigt, dem CDU-Ministerpräsidenten von Thüringen. Landtag Das Thema „Machtmissbrauch“ haben die Universitäten, aufgerüttelt durch einige wenige spektakuläre Fälle, längst selbst aufgegriffen und sind es unter anderem im Jahr 2023 in Selbstverpflichtungserklärungen angegangen. Die Politik – so vielfach die Kritik von Hochschulseite – sollte auch hier die Hochschulautonomie respektieren und kein bürokratisches Monster schaffen, das bestehende rechtliche Strukturen überlagert. Lassen wir die Hochschulen ihren Spielraum nutzen und halten uns als Politiker zurück! Weniger Staat tut not, nicht weitere Überregulierung, zumal die Rechtslage auch noch durch das hochumstrittene und mindestens ebenso mit heißer Nadel gestrickte Landesantidiskriminierungsgesetz verschlimmbessert werden wird. Wir haben zur Behebung dieser ärgsten Kritik am Gesetzentwurf einen Änderungsantrag eingebracht, der wohl wenig Aussicht auf Erfolg hat. Wir senden damit aber das Signal, dass wenigstens eine Fraktion in diesem Hohen Haus die Kritik am Gesetzentwurf verstanden hat. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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